Die Erfindung betrifft einen an seiner Oberseite mit einer Zurichtung
versehener Träger, insbesondere ein Leder mit einer die Oberseite bildenden geschliffenen
Narbenseite, ein Spaltleder mit geschliffener Oberseite, oder ein synthetisches
Textilmaterial, wie ein Vlies, Gewebe oder Gewirke, und zwar vorzugsweise mit einer
aufgerauten Oberseite, wobei die an ihrer Sichtseite mit einer Struktur versehene,
aus einer verfestigten Kunststoffdispersion gebildete Zurichtung gesondert auf einer
vorzugsweise aus Silikonkautschuk bestehenden Unterlage mit einer der Struktur der
Zurichtung entsprechenden strukturierten Oberfläche hergestellt und über eine Verbindungsschicht
mit der Oberseite des Trägers verbunden ist.
Vor allem soll erfindungsgemäß ein mit einer Zurichtung versehener
Träger für die Herstellung von Innenausstattungen von Fahrzeugen, von Polstermöbeln
und von Schuhen geschaffen werden, der den jeweiligen Anforderungen entspricht und
dessen Sichtseite ein velour- bzw. nubukartiges Aussehen besitzt.
Es sind bereits Träger mit einer Zurichtung bekannt, die eine velour-
oder nubukartige Oberfläche aufweist. Bei einer bekannten Ausbildung besteht die
Zurichtung aus geschliffenen Polymerschäumen, welche Mikrohohlkugeln enthalten können,
die durch den Schleifvorgang zumindest teilweise geöffnet werden, sodass dadurch
eine raue Oberfläche entsteht. Diese bekannten, die Zurichtung bildenden geschliffenen
Polymerschäume weisen überhaupt keine faserige Sichtfläche auf, sodass ihr Aussehen
nicht den gestellten Anforderungen entspricht.
Bei einer anderen bekannten Ausführungsform wird die Zurichtung gesondert
durch Aufbringen einer Kunststoffdispersion auf einer aus Silikonkautschuk bestehenden
Unterlage hergestellt, deren Oberfläche eine Struktur aufweist, die der velour-
bzw. nubukartigen Struktur der herzustellenden Zurichtung entspricht. Diese Oberfläche
der Unterlage kann beispielsweise durch Abformen der Sichtseite eines vorhandenen
Nubukleders oder durch Abformen von beflockten Folien gebildet werden. Die gesondert
auf einer mit einer entsprechend strukturierten Oberfläche versehenen Unterlage
hergestellten, bekannten Zurichtungen weisen den Nachteil auf, dass die den Veloureffekt
bildenden Fasern der Zurichtung sich bereits bei sehr geringem Druck umbiegen und
in dieser Position verbleiben, bis sie wieder mechanisch aufgerüstet beziehungsweise
in eine andere Lage gebracht werden.
Ferner sind an ihrer Sichtseite geschliffene, mit einem koagulierten
Polyurethan imprägnierte Mikrofaservliese bekannt, welche unter dem Markennamen
Alcantara auf dem Markt sind. Auch bei diesem Produkt werden die an der Sichtseite
vorhandenen textilen Fasern bei geringem Druck umgebogen und richten sich selbstständig
nicht wieder auf.
Alle bekannten Produkte mit velour- bzw. nubukartiger Sichtseite lassen
sich nach Verschmutzung schwer reinigen und sind außerdem bei Verwendung von mit
einer koagulierten Polyurethanimprägnierung versehenen Mikrofasern aufgrund ihres
niedrigen Schmelzpunktes und ihres Flammverhaltens nur sehr eingeschränkt in der
Fahrzeugindustrie einsetzbar. Des Weiteren bilden sich aufgrund der Tatsache, dass
die abstehenden Fasern bei Belastung umgebogen werden, keine Luftpolster, die wärmeisolierend
wirken, und die bei Verwendung solcher Produkte für Sitzpolster ein angenehmes Sitzgefühl
hervorrufen. Außerdem besitzen fast alle Produkte mit velour- bzw. nubukartiger
Sichtseite nicht nach einem geometrische Muster angeordnete, wirr, teilweise übereinander
liegende Fasern.
Bekanntes, natürliches, kurzfaseriges dichtes Samtgewebe sieht zwar
sehr gut aus und fühlt sich auch sehr gut an, jedoch ist auch ein solches natürliches
Gewebe sehr druck- und vor allem sehr verschmutzungsempfindlich.
Die vorliegende Erfindung hat sich zur Aufgabe gestellt, die Nachteile
der bekannten Produkte zu vermeiden und einen mit einer Zurichtung versehenen Träger
zu schaffen, dessen Sichtseite ein gutes Aussehen und eine gute Haptik besitzen,
der lichtecht, farbecht, schwer entflammbar, schmutzabweisend und pflegeleicht ist,
und der vor allem nach Belastung sein Aussehen nicht verändert und seine velourartige
Oberfläche beibehält.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung vor, dass die Sichtseite
der Zurichtung mit aus demselben Material wie die Zurichtung bestehenden, einstückig
mit der Zurichtung ausgebildeten, einzeln abstehenden Härchen versehen ist. Durch
die Anordnung dieser einzeln abstehenden, sich nicht gegenseitig beeinflussenden
Härchen, zwischen welchen Freiräume freigehalten sind, wird eine kurzfaserige, samtartige
Sichtseite der Zurichtung geschaffen und sichergestellt, dass sich bei einer Druckentlastung
die Härchen wieder aufrichten und somit ein formschönes Aussehen ohne zusätzliche
Maßnahmen erhalten bleibt, und dass weiters zwischen den Härchen eindringender Schmutz
wieder auf einfache Weise entfernt werden kann, da er sich nicht in einem Fasergewirr
festsetzen kann, wie dies bei den bekannten Ausführungen der Fall ist.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Härchen
von nahezu senkrecht von der Sichtseite der Zurichtung emporragenden Monofasern
gebildet, wodurch der angestrebte Effekt noch verbessert werden
kann.
Optimal ist es, wenn die Härchen einen Durchmesser zwischen 40 &mgr;m
und 100 &mgr;m, vorzugsweise zwischen 60 &mgr;m und 90 &mgr;m, und eine Länge, von
der Sichtseite der Zurichtung bis zur Spitze der Härchen, zwischen 50 &mgr;m und
150 &mgr;m, vorzugsweise zwischen 70 &mgr;m und 90 &mgr;m aufweisen.
Die Härchen können jeden beliebigen Querschnitt aufweisen, also beispielsweise
kreisrund, oval, aber auch polygonal ausgebildet sein. Vorteilhaft ist es, wenn
die Querschnittsform und die Querschnittsfläche bei allen Härchen gleich
ist, wobei aber die Härchen unterschiedlich lang ausgebildet sein können, wodurch
de Veloureffekt unterstützt wird.
Wir bereits erwähnt, ist es wesentlich, dass zwischen benachbarten
Härchen Freiräume entstehen, welche nicht durch ein Gewirr von Fasern oder Ähnlichem
ausgefüllt sind. Erfindungsgemäß ist es daher vorteilhaft, wenn der Abstand zwischen
benachbarten Härchen, von Härchenmitte zu Härchenmitte gemessen, zwischen 50 &mgr;m
und 150 &mgr;m, vorzugsweise zwischen 60 &mgr;m und 90 &mgr;m, beträgt.
Der Querschnitt der Härchen kann über seine ganze Länge unverändert
sein. Zweckmäßig ist es jedoch, wenn die Härchen einen sich zur Spitze verjüngenden
Querschnitt aufweisen, sodass die zwischen den Härchen befindliche Verunreinigungen
leichter entfernt werden können und vor allem auch ein Abziehen der mit den Härchen
versehenen Zurichtung von der Unterlage, auf welcher die Bildung der Zurichtung
erfolgt, erleichtert wird. Weiters kann die Spitze der Härchen unregelmäßig, vorzugsweise
abgerundet ausgebildet sein, beispielsweise eine konvexe oder konkave Form aufweisen,
wodurch die Haptik und das Aussehen der mit den Härchen versehenen Zurichtung verbessert
werden.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung weisen die Härchen eine
glatte, vorzugsweise matte, Oberfläche auf, wodurch nicht nur ein schönes samtvelourartiges
Aussehen erzielt wird, sondern auch vermieden wird, dass sich Verunreinigungen an
dieser Oberfläche festsetzen.
Die Bildung der Härchen erfolgt vorzugsweise in näpfchenförmigen Vertiefungen
in der Unterlage, die erfindungsgemäß von, vorzugsweise mittels eines Computerprogramms
gesteuerten, Laserstrahlen gebildet sind.
Zwischen den Härchen können erfindungsgemäß die Zurichtung durchsetzende
Kapillaren vorgesehen sein, durch welche die erforderliche Luft- und Wasserdampfdurchlässigkeit
der Zurichtung gewährleistet ist.
Die Zurichtung mit den Härchen besteht erfindungsgemäß aus einer verfestigten,
vernetzten Polyurethandispersion auf Polyesterbasis mit ausgeprägten elastomeren
Eigenschaften, durch welche die an den mit dieser Zurichtung versehenen Träger gestellten
Anforderungen sichergestellt sind. Der Polyurethandispersion können die üblichen
Zuschlagsstoffe, wie Pigmente, Farbstoffe, Vernetzer, Silikondispersionen u. dgl.
beigemengt sein.
Zweckmäßig weist hierbei die Polyurethandispersion einen Feststoffanteil
zwischen 21 % und 42 % und eine Viskosität von weniger als 14 Sekunden, gemessen
in einem Fordbecher mit einem Düsendurchmesser von 6 mm, auf.
Die gestellten Anforderungen an den mit einer Zurichtung versehenen
Träger werden vor allem auch dann erfüllt, wenn die Zurichtung mit den Härchen eine
Bruchdehnung von mehr als 350 %, vorzugsweise von mehr als 480% sowie eine Härte
zwischen 40 und 90 Shore A, vorzugsweise zwischen 55 und 65 Shore A aufweist.
Wird als Träger ein synthetisches Textilmaterial verwendet, so ist
es von Vorteil, wenn dieses mit einer koagulierten Polyurethanimprägnierung versehen
ist, die zumindest auf einer Seite, welche über die Verbindungsschicht mit der Zurichtung
verbunden ist, ein schichtbildendes Aussehen aufweist. Derartige mit einer koagulierten
Polyurethanimprägnierung versehene textile Träger, die das Aussehen von geschliffenem
Spaltleder aufweisen, sind besonders geeignet und führen zu einem hochwertigen Endprodukt.
Bei Herstellung eines an seiner Oberseite mit einer an ihrer Sichtseite
eine Struktur aufweisenden Zurichtung versehenen Trägers, insbesondere eines Leders
mit einer die Oberseite bildenden geschliffenen Narbenseite, eines Spaltleders mit
geschliffener Oberseite, oder eines synthetischen Trägermateriales, wie einem Vlies,
Gewebe oder Gewirke, werden zunächst in eine für Bildung der Zurichtung benötigte,
vorzugsweise aus Silikonkautschuk bestehende Unterlage näpfchenartige Vertiefungen
geformt, worauf eine wässerige Kunststoffdispersion auf diese erwärmte Unterlage,
welche eine der Struktur der Zurichtung entsprechende strukturierte Oberfläche aufweist,
aufgebracht und zu einem Film verfestigen gelassen wird. Bei dieser Verfestigung
werden von der in die näpfchenartigen Vertiefungen eingedrungenen Kunststoffdispersion
abstehende Härchen gebildet. Weiters wird auf die Oberseite des Trägers eine eine
Verbindungsschicht bildende Kunststoffdispersion aufgetragen und anschließend der
Träger mit dieser Oberseite auf den Film aufgelegt und einer Druck- und Wärmebehandlung
unterzogen.
Die Formung dieser näpfchenartigen Vertiefung in
der Unterlage erfolgt zweckmäßig dadurch, dass die Unterlage einer, vorzugsweise
über ein Computerprogramm gesteuerten, Laserstrahlenbehandlung unterzogen wird,
durch welche in dieser Unterlage ein regelmäßiges Muster mit jedem gewünschten Näpfchenquerschnitt
hergestellt werden kann.
Das Auftragen der niedrigviskosen, Polyurethan enthaltenden Kunststoffdispersion
mit feinteiligem Feststoffanteil auf die mit den näpfchenartigen Vertiefungen versehene
Unterlage erfolgt vorzugsweise über in einem geringen Abstand von vorzugsweise weniger
als 35 cm zur Unterlage befindliche Sprühdüsen und zwar bevorzugt ohne Luftbeimengung
unter einem Druck zwischen 40 bar und 100 bar.
Zweckmäßig erfolgt der Sprühauftrag in wenigstens zwei Arbeitsschritten,
wobei dabei vorzugsweise verschiedenfarbige Kunststoffdispersionen verwendet werden
Dadurch lassen sich besondere Effekte erzielen, beispielsweise derart, dass die
von der Zurichtung abstehenden Härchen ein anderes Aussehen als die Zurichtung selbst
aufweisen.
Im Anschluss an den Sprühauftrag erfolgt eine Trocknung mittels Warmluft,
vorzugsweise in einem Wärmekanal oder Wärmeofen, bei einer Temperatur von etwa 90°C,
wobei die Dispersion nach einer Zeitdauer zwischen 3 Minuten und 6 Minuten bereits
so trocken ist, dass der Träger mit seiner mit der aufgetragenen Kunststoffdispersion,
welche die Verbindungsschicht bildet, versehenen Oberseite auf die Zurichtung aufgelegt
und in der Folge verpresst werden kann. Darnach wird die Zurichtung mit dem mit
dieser verbundenen Träger von der Unterlage abgezogen.
In der Zeichnung ist die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen
schematisch erläutert. 1 zeigt in vergrößertem Maßstab
einen Querschnitt durch einen an seiner Oberseite mit einer Zurichtung versehenen
erfindungsgemäßen Träger, und 2 stellt eine Draufsicht
in Richtung des Pfeils II in 1 dar. 3
zeigt die Zurichtung in vergrößertem Maßstab, und 4
stellt eine abgewandelte Ausführungsform zu 3 dar.
5 zeigt einen Schnitt durch die für die Bildung der
Zurichtung benötigte Unterlage.
Wie aus 1 hervorgeht, ist die Oberseite
1 eines Trägers 2, der ein an seiner Narbenseite geschliffenes
Narbenleder, ein Spaltleder mit geschliffener Oberseite, aber auch ein synthetisches
Textilmaterial, welches vorzugsweise eine aufgeraute Oberseite aufweist, sein kann,
über eine einzige, dünne Verbindungsschicht 3 mit einer Zurichtung
4 verbunden, deren Sichtseite mit, einstückig mit der Zurichtung
4 gebildeten, einzeln senkrecht abstehenden Härchen 5 versehen
ist. Wie aus 2 hervorgeht, sind die Härchen
5 in einem regelmäßigen Muster in einem Abstand voneinander angeordnet,
so dass zwischen den Härchen Freiräume 6 vorhanden sind (siehe die
3 und 4). Die
Zurichtung 4 und damit auch die einstückig mit dieser Zurichtung ausgebildeten
Härchen 5 bestehen aus einer verfestigten, vernetzten Polyurethandispersion
auf Polyesterbasis mit ausgeprägten elastomeren Eigenschaften, wodurch sichergestellt
ist, dass sich die Härchen 5 nach Belastung selbsttätig wieder aufrichten
und somit von der Zurichtung 4 senkrecht oder nahezu senkrecht abstehen.
Dies bewirkt, dass die Freiräume 6 erhalten bleiben und allenfalls darin
ansammelnde Verunreinigungen leicht entfernt werden können, und dass durch die Härchen
5 in Verbindung mit den Freiräumen 6 Luftpolster gebildet werden,
welche wärmeisolierend wirken und bei Verwendung des erfindungsgemäßen Trägers für
Polster ein angenehmes Sitzgefühl sicherstellen.
Zwischen den abstehenden Härchen 5 können nicht dargestellte,
die Zurichtung 4 durchsetzende Kapillaren vorgesehen sein, welche mit Durchbrechungen
im Träger 2 kommunizieren, wodurch die gewünschte Luft- und Wasserdampfdurchlässigkeit
sichergestellt ist.
In 2 weisen die Härchen einen kreisrunden
Querschnitt auf, können jedoch auch jeden anderen beliebigen Querschnitt, beispielsweise
einen ovalen oder polygonalen Querschnitt besitzen. Weiters kann der Querschnitt
über die gesamte Länge der Härchen gleichbleibend ausgebildet sein. Zweckmäßig ist
es jedoch, wie in den 3 und 4
dargestellt, wenn sich der Querschnitt der Härchen in Richtung zur Spitze verjüngt,
denn dann können in den Freiräumen 6 allenfalls vorhandene Verunreinigungen
leichter entfernt werden, und es ist vor allem bei Bildung der Härchen in näpfchenartigen
Vertiefungen, wie dies später beschrieben werden wird ein leichteres Ausformen
möglich. Die Länge der Härchen kann, wie aus 3 hervorgeht,
variieren, wodurch der angestrebte samtvelourartige Effekt verbessert wird. Zweckmäßig
ist die Spitze der Härchen 5, wie aus
3 ersichtlich, unregelmäßig, und zwar
vorzugsweise konvex oder konkav, ausgebildet, wodurch die Haptik und das Aussehen
der Zurichtung 4 verbessert werden.
Vorzugsweise weisen die Härchen 5 eine glatte, matte Oberfläche
auf, wodurch das samtvelourartige Aussehen gleichfalls unterstützt wird und ein
Festsetzen von Verunreinigungen an den Härchen weitgehend verhindert wird Die Ausführungsform
nach 4 unterscheidet sich von der Ausführungsform nach
3 dadurch, dass dien Sichtseite der Zurichtung
4 mit einer groben Struktur ausgebildet ist, von der die
Härchen 5 abstehen.
Die gesonderte Herstellung der Zurichtung 4 vor Verbindung
derselben mit dem Träger 2 über die Verbindungsschicht 3 erfolgt,
wie bekannt, durch Aufbringen einer Kunststoffdispersion auf eine in 5
dargestellte Unterlage 7. Diese besteht in üblicher Weise aus Silikonkautschuk,
kann aber auch aus Polypropylen oder Polytetrafluoräthylen hergestellt sein. Zur
Bildung der Härchen 5 sind in der Oberfläche 8 dieser Unterlage
7 näpfchenförmige Vertiefungen 9 vorgesehen, welche durch auf
die Oberfläche 8 einwirkende Laserstrahlen hergestellt werden. Diese über
ein Computerprogramm gesteuerten Laserstrahlen bewirken eine regelmäßige Ausbildung
der näpfchenartigen Vertiefungen 9 und damit der in diesen Vertiefungen
entstehenden Härchen 5.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung des mit der Zurichtung versehenen
Trägers wird eine sehr dichte feine samtvelourartige Sichtfläche der Zurichtung
4 erzielt, deren Eigenschaften gegenüber den bekannten Ausbildungen wesentlich
verbessert sein, Vor allem fühlt sich der mit der erfindungsgemäßen Zurichtung ausgebildete
Träger sehr angenehm an, ist lichtecht, farbecht und pflegeleicht, sodass beispielsweise
Öl- und Fettverschmutzungen mit Seifenwasser oder mit einem Lösungsmittel, beispielsweise
Benzin oder MEK, einfach entfernt werden können, ohne dass nach Trocknung Veränderungen
in der samtvelourartigen Oberfläche bemerkbar sind. Die Härchen sind mit bloßem
Auge nicht erkennbar, jedoch ist bereits bei sechsfacher Vergrößerung ersichtlich,
dass die Härchen symmetrisch angeordnet sind, und jedes einzelne Härchen mit einem
sehr geringen Abstand zum nächsten rasterartig aus der Zurichtung herausragt. Durch
die besondere Ausbildung der mit den senkrecht abstehenden Härchen versehenen Zurichtung
wird sichergestellt, dass bei Ausübung eines Anpressdruckes von 5 kg/cm2
bei einer Temperatur von 80°C eine Minute lang nach Druckentlastung die Härchen
selbsttätig wieder ihre senkrechte Lage einnehmen.
Die Zurichtung ist weiters schwer entflammbar und entspricht somit
allen Anforderungen der Fahrzeugindustrie, sodass es nun möglich ist, beispielsweise
Sitze von Autos mit einem erfindungsgemäßen, mit der Zurichtung versehenen Träger
auszustatten, ohne dass diese Sitze im Laufe der Zeit unansehnlich werden Isbesondere
hinsichtlich Hydrolysebeständigkeit, Lichtechtheit, Heißbelastung und im Klimawechseltest
ist das erfindungsgemäße Produkt den bekannten Produkten überlegen.
Die Erfindung ermöglicht auch die kombinierte Verwendung von Produkten
mit einem aus Leder bestehenden Träger und Produkten mit einem aus synthetischem
Textilmaterial bestehenden Träger etwa gleicher Größe und Stärke, der mit einem
Koagulat so imprägniert ist, dass auf einer Seite die Imprägnierung glatt ist, und
mit dieser Seite über eine Verbindungsschicht mit der Zurichtung verbunden ist,
wobei beide Produkte an ihrer Sichtseite durch die abstehenden Härchen samtvelourartig
ausgebildet sind.. Beide Produkte haben dann das gleiche Aussehen und entsprechen
den gleichen Anforderungen der Fahrzeugindustrie, so dass sie gemeinsam verarbeitet
werden können. So können beispielsweise der Sitzbereich eines Autos mit einem aus
Leder bestehenden Träger und die Randbereiche mit einem aus einem synthetischen
Textilmaterial bestehenden Träger hergestellt werden, ohne dass, auch nach längerer
Zeit, sich das Aussehen der Sichtfläche ändert.