Die Erfindung betrifft ein Tuch, einen Lappen oder dergleichen, insbesondere
einen Putzlappen, einen Spüllappen, einen Waschlappen, ein Handtuch und ein Trockentuch.
Insbesondere bei Lappen, Tüchern oder dergleichen, die feucht werden,
kommt es häufig zu einer Bakterienbildung und -ansammlung sowie zu einer Geruchsbildung.
Die Verwendung derartiger Tücher oder Lappen an unterschiedlichen Stellen ist unhygienisch.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Tuch, einen Lappen
oder dergleichen bereitzustellen, welches bzw. welcher aseptische Eigenschaften
aufweist.
Gelöst wird diese Aufgabe durch ein Tuch, einen Lappen oder dergleichen
der eingangs genannten Art, wobei das Tuch, der Lappen oder dergleichen silberhaltige
Fasern, insbesondere silberbeschichtete Fasern, aufweist. Der Silbergehalt des Tuches
bzw. Lappens verhindert die Bakterienbildung bzw. tötet Bakterien innerhalb kürzester
Zeit ab. Dies bedeutet, dass durch ein derartiges Tuch oder einen derartigen Lappen
Bakterien nicht übertragen werden können. Die Verteilung von Bakterien kann daher
unterbunden werden. Bei einem derartigen Tuch oder Lappen werden Bakterien nicht
nur abgetötet, sondern deren Entstehen von vornherein verhindert. Sie haben also
eine biologisch aktive Wirkung gegen Bakterien.
Der Einsatzbereich derartiger Tücher oder Lappen ist vielfältig. Beispielsweise
können sie als Spüllappen, Waschlappen, Handtücher, Trockentücher oder Putzlappen
verwendet werden. Auch die Verwendung im Pflegebereich oder anstelle von Feuchttüchern
ist denkbar. Insbesondere können dadurch auch Wegwertartikel ersetzt werden, sodass
die Umwelt geschont wird.
Besonders bevorzugt ist es, wenn das Tuch, der Lappen oder dergleichen
Filamente und/oder Garne mit silberhaltigen Fasern aufweist. Aus diesen Filamenten
und/oder Garnen wiederum kann das Tuch oder der Lappen hergestellt sein. Besonders
bevorzugt ist es, wenn eine Silberschicht permanent auf die Oberfläche einer Textilfaser
gebondet ist.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die silberhaltigen Fasern silberbeschichtete
oder mit Silber durchsetzte Polyamidfasern sind.
Die Eigenschaften des Tuchs oder Lappens können verbessert werden,
wenn das Tuch oder der Lappen Mikrofasern aufweist, die mit einem silberhaltige
Fasern aufweisenden Filament oder Garn zu einem Garn versponnen sind, aus dem das
Tuch oder der Lappen oder dergleichen hergestellt ist. Dabei ist es auch denkbar,
dass die Mikrofasern zunächst selbst zu einem Filament oder Garn versponnen werden
und anschließend wiederum mit einem Garn oder Filament, das silberhaltige Fasern
aufweist bzw. aus diesen hergestellt ist, versponnen ist.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist am Rand des Tuches
oder des Lappens oder dergleichen eine Einfassung vorgesehen. Durch diese Maßnahme
wird ein Ausfransen des Tuchs oder Lappens am Rand verhindert.
Die Haltbarkeit des Tuchs oder Lappens kann erhöht werden, wenn die
Einfassung aus hochfestem Material ausgebildet ist.
Die aseptischen Eigenschaften des Tuchs oder Lappens können verbessert
werden, wenn die Einfassung ebenfalls silberhaltige Fasern aufweist. Insbesondere
kann die Einfassung aus demselben Material hergestellt sein wie das restliche Tuch
bzw. der restliche Lappen.
Die Entstehung von Bakterien kann besonders sicher vermieden werden,
wenn das Tuch oder der Lappen oder dergleichen im gesamten Material zumindest 5
%, vorzugsweise zumindest 8 % Silber aufweist.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels näher
erläutert.
Die einzige Figur zeigt ein Tuch.
Das Tuch 1 ist ein Gestrick, Gewirke, Geflecht oder Gewebe,
das aus einem Garn hergestellt ist, in dem Mikrofasern und silberbeschichtete Polyamidfasern
verarbeitet sind. Insbesondere ist es aus einem Garn hergestellt, in dem ein Polyamidfaden,
der silberbeschichtete Polyamidfasern aufweist, mit Mikrofasern zu einem Garn versponnen
wurde. Der Rand 2 des Tuchs 1 weist eine Einfassung
3 auf. Diese verhindert ein Ausfransen des Tuchs 1 am Rand. Die
Einfassung 3 ist aus einem hochfesten Material ausgebildet. Die Einfassung
3 umgreift den Rand des Tuchs 1. Dies ist ausreichend, um auch
der Einfassung 3 aseptische Eigenschaften zu verschaffen.