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Dokumentenidentifikation DE202004019353U1 24.03.2005
Titel Bakterienarmes Tuch, Lappen o.dgl.
Anmelder AAT Alber Antriebstechnik GmbH, 72458 Albstadt, DE
Vertreter Kohler Schmid Möbus, 72764 Reutlingen
DE-Aktenzeichen 202004019353
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 24.03.2005
Registration date 17.02.2005
Application date from patent application 15.12.2004
IPC-Hauptklasse A47L 13/16

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein Tuch, einen Lappen oder dergleichen, insbesondere einen Putzlappen, einen Spüllappen, einen Waschlappen, ein Handtuch und ein Trockentuch.

Insbesondere bei Lappen, Tüchern oder dergleichen, die feucht werden, kommt es häufig zu einer Bakterienbildung und -ansammlung sowie zu einer Geruchsbildung. Die Verwendung derartiger Tücher oder Lappen an unterschiedlichen Stellen ist unhygienisch.

Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Tuch, einen Lappen oder dergleichen bereitzustellen, welches bzw. welcher aseptische Eigenschaften aufweist.

Gelöst wird diese Aufgabe durch ein Tuch, einen Lappen oder dergleichen der eingangs genannten Art, wobei das Tuch, der Lappen oder dergleichen silberhaltige Fasern, insbesondere silberbeschichtete Fasern, aufweist. Der Silbergehalt des Tuches bzw. Lappens verhindert die Bakterienbildung bzw. tötet Bakterien innerhalb kürzester Zeit ab. Dies bedeutet, dass durch ein derartiges Tuch oder einen derartigen Lappen Bakterien nicht übertragen werden können. Die Verteilung von Bakterien kann daher unterbunden werden. Bei einem derartigen Tuch oder Lappen werden Bakterien nicht nur abgetötet, sondern deren Entstehen von vornherein verhindert. Sie haben also eine biologisch aktive Wirkung gegen Bakterien.

Der Einsatzbereich derartiger Tücher oder Lappen ist vielfältig. Beispielsweise können sie als Spüllappen, Waschlappen, Handtücher, Trockentücher oder Putzlappen verwendet werden. Auch die Verwendung im Pflegebereich oder anstelle von Feuchttüchern ist denkbar. Insbesondere können dadurch auch Wegwertartikel ersetzt werden, sodass die Umwelt geschont wird.

Besonders bevorzugt ist es, wenn das Tuch, der Lappen oder dergleichen Filamente und/oder Garne mit silberhaltigen Fasern aufweist. Aus diesen Filamenten und/oder Garnen wiederum kann das Tuch oder der Lappen hergestellt sein. Besonders bevorzugt ist es, wenn eine Silberschicht permanent auf die Oberfläche einer Textilfaser gebondet ist.

Besonders vorteilhaft ist es, wenn die silberhaltigen Fasern silberbeschichtete oder mit Silber durchsetzte Polyamidfasern sind.

Die Eigenschaften des Tuchs oder Lappens können verbessert werden, wenn das Tuch oder der Lappen Mikrofasern aufweist, die mit einem silberhaltige Fasern aufweisenden Filament oder Garn zu einem Garn versponnen sind, aus dem das Tuch oder der Lappen oder dergleichen hergestellt ist. Dabei ist es auch denkbar, dass die Mikrofasern zunächst selbst zu einem Filament oder Garn versponnen werden und anschließend wiederum mit einem Garn oder Filament, das silberhaltige Fasern aufweist bzw. aus diesen hergestellt ist, versponnen ist.

Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist am Rand des Tuches oder des Lappens oder dergleichen eine Einfassung vorgesehen. Durch diese Maßnahme wird ein Ausfransen des Tuchs oder Lappens am Rand verhindert.

Die Haltbarkeit des Tuchs oder Lappens kann erhöht werden, wenn die Einfassung aus hochfestem Material ausgebildet ist.

Die aseptischen Eigenschaften des Tuchs oder Lappens können verbessert werden, wenn die Einfassung ebenfalls silberhaltige Fasern aufweist. Insbesondere kann die Einfassung aus demselben Material hergestellt sein wie das restliche Tuch bzw. der restliche Lappen.

Die Entstehung von Bakterien kann besonders sicher vermieden werden, wenn das Tuch oder der Lappen oder dergleichen im gesamten Material zumindest 5 %, vorzugsweise zumindest 8 % Silber aufweist.

Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert.

Die einzige Figur zeigt ein Tuch.

Das Tuch 1 ist ein Gestrick, Gewirke, Geflecht oder Gewebe, das aus einem Garn hergestellt ist, in dem Mikrofasern und silberbeschichtete Polyamidfasern verarbeitet sind. Insbesondere ist es aus einem Garn hergestellt, in dem ein Polyamidfaden, der silberbeschichtete Polyamidfasern aufweist, mit Mikrofasern zu einem Garn versponnen wurde. Der Rand 2 des Tuchs 1 weist eine Einfassung 3 auf. Diese verhindert ein Ausfransen des Tuchs 1 am Rand. Die Einfassung 3 ist aus einem hochfesten Material ausgebildet. Die Einfassung 3 umgreift den Rand des Tuchs 1. Dies ist ausreichend, um auch der Einfassung 3 aseptische Eigenschaften zu verschaffen.


Anspruch[de]
  1. Tuch (1), Lappen oder dergleichen, insbesondere Putzlappen, Spüllappen, Waschlappen, Handtuch, Trockentuch, dadurch gekennzeichnet, dass das Tuch (1), der Lappen oder dergleichen silberhaltige Fasern, insbesondere silberbeschichtete Fasern aufweist.
  2. Tuch, Lappen oder dergleichen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Tuch (1), der Lappen oder dergleichen Filamente und/oder Garne mit silberhaltigen Fasern aufweist.
  3. Tuch, Lappen oder dergleichen, nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die silberhaltigen Fasern silberbeschichtete oder mit Silber durchsetzte Polyamidfasern sind.
  4. Tuch, Lappen oder dergleichen, nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Mikrofasern, die mit einem silberhaltige Fasern aufweisenden Filament oder Garn zu einem Garn versponnen sind, aus dem das Tuch oder der Lappen hergestellt ist.
  5. Tuch, Lappen oder dergleichen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Rand (2) des Tuchs (1), des Lappens oder dergleichen eine Einfassung (3) vorgesehen ist.
  6. Tuch, Lappen oder dergleichen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einfassung (3) aus hochfestem Material ausgebildet ist.
  7. Tuch, Lappen oder dergleichen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einfassung (3) ebenfalls silberhaltige Fasern aufweist.
  8. Tuch, Lappen oder dergleichen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Tuch (1), der Lappen oder dergleichen im gesamten Material zumindest 5 %, vorzugsweise zumindest 8 % Silber aufweist.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen






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