Die vorliegende Erfindung betrifft Zahnbürsten und Borsten zur Verwendung
in Zahnbürsten.
Die meisten Menschen leiden unter Zahnfäule und/oder Zahnfleischentzündung
durch Plaque bzw. Zahnbelag im Mundraum. Folglich ist es seit langer Zeit das Ziel
der im Gesundheitswesen tätigen Personen, die Menge von Plaque im Mundraum zu verringern.
Eine herkömmliche Möglichkeit zur Minimierung von Plaque ist das regelmäßige Zähneputzen.
Zahnbürsten sind mit Borsten mit unterschiedlichen Härte- bzw. Steifheitsgraden
erhältlich, die für gewöhnlich als "weich", "mittel" und "hart" bezeichnet werden.
Gemäß Industrienormen weisen derartige Zahnbürsten Steifheiten gemäß ISO 8627 (1987)
von weniger als 7 Centinewton je Quadratmillimeter (cN/mm2, weich), von
6 bis 9 cN/mm2 (mittel) und von über 8 cN/mm2 (hart) auf.
Weiche Bürsten sind angenehmen in der Anwendung und halten die Verletzungen und
Reizungen des Zahnfleischs so gering wie möglich. Für gewöhnlich sehen steifere,
das heißt mittlere oder harte Bürsten eine bessere Reinigungswirkung vor.
Eine kennzeichnende Bürste, die in dem U.S. Patent US-A-5.467.495
offenbart wird, weist eine zylindrische Borstenträgerkonstruktion auf, wobei die
Borsten in mehreren ungefähr konzentrischen kreisförmigen Ringen angeordnet sind.
DE-U-295 01 338 beschreibt eine Zahnbürste mit gekräuselten und ungekräuselten Borsten.
Die gekräuselten Borsten werden durch Schrumpfen der Borsten erreicht, was eine
unregelmäßige Kräuselung zur Folge hat.
DE-U-94-08 268 offenbart eine Mundbürste mit gekräuselten Borsten.
EP-B-893 958, das die Bestimmungen von Artikel 54(3) EPÜ erfüllt, offenbart eine
Mundbürste mit daran angebrachten gekräuselten Borsten. DE-A-35 14 600 offenbart
eine Mundbürste mit ungekräuselten Borstenbüscheln und mit einzeln angebrachten
gekräuselten Borsten. JP-A-406 141 929 offenbart eine Mundbürste mit einer Mehrzahl
einzeln angebrachter Fäden, die mit Oberflächenaussparungen und Vorsprüngen versehen
sind, die in eine Richtung verlaufen, die quer oder parallel zu der Längsachse des
Fadens ist. Das U.S. Patent US-A-3.840.932 offenbart einen Ultraschall-Zahnbürstenapplikator
mit an dem Bürstenkopf angebrachten gekräuselten Borsten.
Bei der vorliegenden Erfindung handelt es ich um eine verbesserte
Mundbürste, die gekräuselte Borsten aufweist. Die gekräuselten Borsten werden vorzugsweise
durch Zuschneiden gekräuselter, elongierter Fäden auf eine geeignete Länge zur Verwendung
als Borsten gestaltet. Die gekräuselten Borsten weisen eine geringe Steifheit auf,
um ein "weiches" Gefühl zu vermitteln, wobei unerwartet festgestellt werden konnte,
dass sie eine ausgezeichnete Reinigungswirkung besitzen. Mit "gekräuselt" ist gemeint,
dass die Borsten eine Mehrzahl von Verformungen aufweisen, wie zum Beispiel Biegungen,
Kurven oder Vorsprünge, und zwar in Intervallen entlang ihrer Länge. Der hierin
verwendete Begriff "Kräuseln" schließt den hierin genannten Begriff "strukturelles
Kräuseln" ein, wobei das Verhältnis der Tiefe der Verformungen (gemessen als das
Zweifache der Amplitude der Verformung abzüglich dem Durchmesser der Borste, wobei
die Amplitude als die Strecke zwischen der Längsachse und der äußersten Oberfläche
der Borste definiert ist) zu dem Borstendurchmesser ausreichend groß ist, so dass
die longitudinale Mittellinie der Borste verformt wird, und so dass eine imäginäre
Längsachse entlang der Länge der Borste nicht parallel zu der longitudinalen Mittellinie
der Borste wäre (siehe 1B). Der Begriff "Kräuseln"
umfasst ferner den hierin als "Oberflächenkräuseln" bzw. "oberflächliches Kräuseln"
bezeichneten Begriff, wobei das Verhältnis der Tiefe der Verformung zu dem Durchmesser
der Borste ausreichend klein ist, so dass die longitudinale Mittellinie der Borste
nicht verformt wird, und wobei die longitudinale Mittellinie der Borste somit parallel
zu einer imaginären Längsachse entlang der Länge der Borste ist (siehe
1C und 1D).
Der Begriff "Kräuseln" umfasst ferner Kombinationen aus strukturellem und oberflächlichem
Kräuseln an einer einzigen Borste oder an verschiedenen Borsten.
Die Intervalle zwischen den Verformungen können regelmäßige Abstände
aufweisen, d. h. die Kräuselung kann in Form einer sinusförmigen oder anderen sich
regelmäßig wiederholenden Wellenform einer gewünschten Form gegeben sein (z. B.
bogenförmige Wellen oder kegelförmige Wellen). In der Beschreibung wird auch ein
Kräuseln mit unregelmäßigen Intervallen beschrieben, d. h. die Kräuselung kann wahlfrei
auftretende Verformungen aufweisen.
Vorgesehen ist gemäß der vorliegenden Erfindung eine Mundbürste, die
folgendes umfasst:
einen Körper, der folgendes aufweist:
a) ein elongiertes Handstück mit einer longitudinalen Ausdehnung und einem ersten
Ende; und
b) einen Kopf, der an dem genannten ersten Ende positioniert ist, wobei der
genannte Kopf zum Einführen in den Mundraum eines Menschen konstruiert ist;
eine Mehrzahl ungekräuselter Borsten, die in Form eines Büschels
oder mehrerer Büschel vorgesehen sind und sich von dem genannten Kopf in einem Winkel
zu der genannten longitudinalen Ausdehnung des genannten Handstücks erstrecken und
eine Mehrzahl gekräuselter Borsten, die sich von dem genannten Kopf erstrecken,
wobei die genannten gekräuselten Borsten eine sich regelmäßig wiederholende Wellenform
mit regelmäßigen Zwischenabstandsintervallen, eine unregelmäßige Wellenform mit
unregelmäßigen Zwischenabstandsintervallen oder eine Kombination daraus definieren,
wobei jede gekräuselte Borste im Wesentlichen die gleiche Kräuselungsgeometrie aufweist
wie die der anderen gekräuselten Borsten; und
wobei die genannte Bürste so konstruiert ist, dass sie den Mundraum reinigt; dadurch
gekennzeichnet, dass die genannte Mehrzahl gekräuselter Borsten in Form eines Büschels
oder mehrerer Büschel vorgesehen ist, und wobei jede gekräuselte Borste einen Durchmesser
zwischen etwa 0,152 mm und 0,508 mm (0,006 Zoll bis 0,020 Zoll) aufweist.
Vorzugsweise liegt die Kräuselung in einer Ebene. Ferner wird bevorzugt,
wenn die Kräuselung sinuskurvenförmig ist oder eine ähnliche nicht wahlfreie bzw.
nicht zufällige Geometrie aufweist, dass jede Borste im Wesentlichen die gleiche
Frequenz und Amplitude aufweist. Zum Beispiel kann die Kräuselung der Borsten im
Wesentlichen sinuskurvenförmig sein, vorzugsweise eine Amplitude zwischen etwa 0,01
mm und 1,0 mm und eine Frequenz von etwa 0,5 bis 50 Kräuselungen/cm aufweisen, wobei
ein Wert von 0,5 bis 8 Kräuselungen/cm darüber hinaus bevorzugt wird. Die strukturelle
Kräuselung weist vorzugsweise eine Breite auf, die dem Umkehrwert der Frequenz entspricht.
Die Oberflächenkräuselung weist vorzugsweise eine Breite von etwa 0,05 bis 2,0 mm
auf, ein Verhältnis der Tiefe der Kräuselung zu dem Borstendurchmesser von etwa
0,01 bis 0,20, eine Verformungstiefe von etwa 1 bis 150 Mikrometern und eine Gesamtanzahl
an Verformungen von 1 bis 50. Die Kräuselung benachbarter Borsten kann phasengleich
sein, d. h. die Wellen einer Borste befinden sich auf einer Linie mit den Wellen
der sie umgebenden Borsten, oder sie können eine andere Phase aufweisen, d. h. sie
sind versetzt, und zwar entweder zufällig oder in einem vorbestimmten Muster. Die
Borsten können eine Steifheit von bis zu 9 Centinewton je Quadratmillimeter (cN/mm2)
aufweisen; bevorzugte Borsten weisen eine Steifheit auf, die der herkömmlicher Borsten
entspricht, die in Standardzahnbürsten der Härten "weich" oder "extra weich" verwendet
werden, d. h. einen Steifheitsgrad (gemäß ISO 8627) von etwa 2 bis 7 cN/mm2.
In anderen bevorzugten Ausführungsbeispielen weisen die gekräuselten
Borsten einen Durchmesser von 0,152 mm (0,006 Zoll) auf und jeder Büschelöffnung
weist vorzugsweise 40 bis 56 gekräuselte Borsten auf. Ferner wird bevorzugt, dass
die ungekräuselten Borsten entlang einem Perimeter des Körpers angebracht werden,
und wobei die genannten gekräuselten Borsten an zwei räumlich getrennten, symmetrisch
zentralen Bereichen des genannten Körpers angebracht werden, wobei die symmetrischen
Bereiche vorzugsweise die Form eines Halbkreises aufweisen. Ferner wird bevorzugt,
dass die gekräuselten Borsten einen Farbstoff aufweisen, der aus den gekräuselten
Borsten während der Anwendung freigesetzt werden kann, um den Verschleiß bzw. die
Abnutzung des Borstenkopfes anzuzeigen.
Der hierin verwendete Begriff "Mundbürste" umfasst jede Bürste, die
einen Körper mit einem Bürstenabschnitt aufweist, der zur Einführung in den Mund
entwickelt ist. Der Bürstenabschnitt weist eine Mehrzahl von Borsten auf, die sich
von diesem erstrecken und so bemessen sind, dass sie als Zahnbürstenoberflächen
verwendet werden.
Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung umfasst die
Mundbürste eine elektrische Zahnbürste. In Ausführungsbeispielen erstrecken sich
zumindest einige der Büschel ungekräuselter Borsten von dem Bürstenkopf über die
Büschel der gekräuselten Borsten hinaus. Vorzugsweise sind mindestens zwei der Büschel
ungekräuselter Borsten, die sich über die distalen Enden der Büschel gekräuselter
Borsten erstrecken, in einem Abstand von etwa 10 Millimetern voneinander getrennt.
Geeignete elektrische Zahnbürsten können einen Bürstenkopf aufweisen,
der aus der Gruppe ausgewählt wird, die vibrierende, oszillierende und sich drehende
Bürstenköpfe aufweist oder jeden anderen herkömmlichen Bürstenkopf.
In einem Ausführungsbeispiel sind die Büschel gekräuselter Borsten
in einem inneren Bereich des Bürstenkopfs angeordnet, umgeben von den Büscheln ungekräuselter
Borsten, die in einem äußeren Bereich des Bürstenkopfs angeordnet sind.
Vorzugsweise weisen die Büschel ungekräuselter Borsten jeweils mindestens
etwa um acht Prozent mehr (und in einigen Fällen bis zu 15 Prozent mehr und darüber)
Borsten auf als jedes Büschel der gekräuselten Borsten.
In einigen Ausführungsbeispielen sind die Büschel gekräuselter Borsten
im Ruhezustand schräg stehend, so dass sie an ihren distalen Enden einen deutlich
breiteren Bereich belegen als an ihren Basisenden (d. h. an dem Körper).
In bestimmten Ausführungsbeispielen kann die Mundbürste den Bürstenkopf
um eine Rotationsachse drehen, die im Wesentlichen parallel zu der Längsachse des
Büschels ist, uns so dass der Bürstenkopf zyklisch in Richtung der Rotationsachse
bewegt wird.
Der hierin verwendete Begriff "wahlfrei" bzw. "zufällig2 steht nicht
für die mathematische Zufälligkeit, vielmehr zeigt er lediglich an, dass der beschriebene
Zustand nicht einheitlich ist oder sich regelmäßig wiederholt, wobei er eine gewisse
Zufälligkeit bzw. Wahlfreiheit aufweist.
Der hierin verwendete Begriff "Steifheit" bezieht sich auf die Steifheit
bzw. die Härte der Mundbürste bei Tests gemäß ISO 8627.
Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden aus
der Beschreibung des bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie aus den Ansprüchen deutlich.
In den Zeichnungen zeigen:
1A eine gerade Borste gemäß dem Stand
der Technik;
1B eine stark vergrößerte Seitenansicht
einer strukturell gekräuselten Borste;
die 1C und 1D
entsprechende stark vergrößere Drauf- und Seitenansichten einer Borste mit Oberflächenkräuselung;
1E eine stark vergrößerte schematische
Seitenansicht von Borsten mit verschiedenen Kräuselungskonfigurationen;
1F eine stark vergrößerte schematische
Seitenansicht einer Borste mit einer absatzweise strukturellen Kräuselung;
2 eine Perspektivansicht einer Mundbürste
gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
die 3 und 3A
stark vergrößerte Seitenansichten sinuskurvenförmig gekräuselter Borsten, die phasengleich
bzw. phasenversetzt angeordnet sind;
4 eine schematische Ansicht eines Verfahrens
zum Kräuseln eines Fadens;
5 eine schematische Ansicht eines Verfahrens
für eine absatzweise Kräuselung eines Fadens;
6 eine schematische Seitenansicht einer
elektrischen Zahnbürste gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
6A eine vergrößerte Draufsicht eines
ersten Ausführungsbeispiels des Zahnbürstenkopfs der Zahnbürste aus 6;
6B eine vergrößerte Perspektivansicht
eines zweiten Ausführungsbeispiels des Bürstenkopfs der Zahnbürste aus
6;
7 eine Draufsicht des Bürstenkopfs aus
6B;
die 7A und 7B
Querschnittsansichten entlang den Linien 7A-7A bzw. 7B-7B aus 7;
8 ein Büschel gekräuselter Borsten angrenzend
an ein Büschel gerader Borsten;
die 9A und 9B
die Biegung eines Büschels gerader Borsten und eines Büschels gekräuselter Borsten
bei einer entsprechenden Belastung gegen eine Zahnoberfläche;
10 eine Anordnung von Büscheln gerader
und gekräuselter Borsten mit zyklischer Belastung gegen eine Zahnoberfläche;
11 eine schematische Darstellung eines
ersten Designbeispiels einer elektrischen Zahnbürste entlang eines Längsabschnitts;
die 12 und 13
Querschnittsansichten entlang den Ebenen 12-12 bzw. 13-13 aus 11;
14 eine schematische Darstellung eines
zweiten Designbeispiels einer elektrischen Zahnbürste entlang eines Längsabschnitts;
und
15 eine schematische Darstellung eines
dritten Designbeispiels einer elektrischen Zahnbürste entlang eines Längsabschnitts;
In Bezug auf die Abbildung aus 2 weist
eine Zahnbürste 10 einen Kunststoffkörper mit einem Handstück
12 und einem Kopf 14 auf, der an einem Borstenabschnitt
16 angebracht ist.
Der Körper der Zahnbürste wird durch herkömmliche, im Fach allgemein
bekannte Verfahren gestaltet. Das Handstück ist zum Greifen mit einer Hand geformt,
wobei es alternativ auch so geformt sein kann, dass es in eine elektrische Zahnbürste
passt. Die Konfiguration des Kopfes ist variabel und kann eine rechteckige, eine
ovale, eine Rautenform oder jede andere Form aufweisen, und zwar mit flach, V-förmig,
gezahnt, konvex gekrümmt oder in jeder anderen gewünschten Topografie zugeschnittenen
Borsten. Die Form und die Größe des Handstücks 12 und 14 sind
veränderlich, und die Achsen des Handstücks und des Kopfes können in der gleichen
oder einer anderen Ebene liegen. Der Borstenabschnitt ist aus einem oder mehreren
Büscheln 20 einzelner Borsten ausgebildet, die an dem Kopf durch im Fach
bekannte Verfahren angebracht werden, wie zum Beispiel durch Heften oder thermische
Büschelbildung.
Der Borstenabschnitt 16 weist eine Mehrzahl gekräuselter
Borsten auf. Für Gestaltung der gekräuselten Borsten kann jedes geeignete Material
für die Verwendung in Mundbürsten verwendet werden, vorausgesetzt, dass ein bestimmtes
Maß der Kräuselung auf das Material angewandt werden kann. Zu den geeigneten Materialien
zählen unter anderem Nylon 612, PBT, PVDF, Acetylharze, Polyester, Fluorpolymere,
Polyacrylate, Polysulfone und Mischungen dieser. Bevorzugte Materialien können die
verliehene Kräuselung während der normalen Anwendung der Mundbürste erhalten bleiben,
und wobei sie gekräuselt die gewünschten Steifheitseigenschaften für eine bestimmte
Anwendung aufweisen. Die Borsten können PTFE, Kaolin sowie sonstige Füllstoffe oder
Zusatzstoffe aufweisen. Die Borsten können jeweils eine Mischung aus Polymeren umfassen,
oder es können verschiedene Polymere umfassende Borsten an der gleichen Mundbürste
angebracht werden. Wenn die Borsten eine Mischung aus Polymeren umfassen, können
die einzelnen Polymere entweder zur Gestaltung einer Phase gemischt werden, oder
sie können in verschiedenen Phasen gehalten und gemeinsam in jeder gewünschten Konfiguration
extrudiert werden, wie z. B. mit einem Polymer, das eine Umhüllung um ein anderes
Polymer bildet (Umhüllung/Kern) oder Seite an Seite bzw. nebeneinander.
Die Borsten weisen im Wesentlichen einheitliche Querschnittsabmessungen
zwischen etwa 0,152 mm bis etwa 0,508 mm (etwa 0,006 bis etwa 0,020 Zoll) auf. Vorzugsweise
weisen die gekräuselten Borsten einen Härtegrad (ISO 8627) von etwa 2 bis 7 cN/mm2
auf.
Wie dies in den Abbildungen der 3 und
3a dargestellt ist, ist die Kräuselung in
bevorzugten Ausführungsbeispielen im Wesentlichen sinuskurvenförmig. Die sinuskurvenförmige
Kräuselung weist vorzugsweise eine Amplitude von 0,01 bis 1,0 mm und eine Frequenz
von 0,5 bis 50 Kräuselungen/cm auf. Wenn die Kräuselung strukturell ist, wie dies
in der Abbildung aus 1B dargestellt ist, entspricht
die Kräuselungsbreite dem Umkehrwert der Frequenz. Benachbarte Borsten können ausgerichtet
werden, so dass die Sinuskurven phasengleich sind (3)
oder versetzt, so dass die Sinuskurven phasenversetzt sind (3A),
wobei auch jede gewünschte Kombination dieser Konfigurationen möglich ist.
Alternativ kann es sich bei der Kräuselung um eine Oberflächenkräuselung
handeln, wie dies in den Abbildungen der 1C und
1D dargestellt ist. In diesem Fall entspricht
die Frequenz vorzugsweise 1 bis 50 Kräuselungen/cm, wobei die Breite vorzugsweise
zwischen 0,05 bis 2,0 mm liegt, und wobei das Verhältnis der Tiefe der Kräuselung
(d) zu dem Durchmesser der Borste (D) zwischen etwa 0,01 und 0,2 liegt. Die Verformungen
können einen im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt aufweisen, wie dies abgebildet
ist, oder sie können halbsphärisch sein oder jede andere gewünschte Art der Verformung
vorsehen.
Wie dies in der Abbildung aus 1F dargestellt
ist, kann die Kräuselung unterbrochen bzw, absatzweise sein, d. h. die Borste kann
gekräuselte Abschnitt und ungekräuselte Abschnitte aufweisen, und zwar in regelmäßigen
Intervallen oder mit einer Anordnung in anderer gewünschter Art und Weise. Die geraden
Abschnitte können das Einführen der Borsten in Borstenöffnungen in dem Zahnbürstenkopf
erleichtern, ohne übermäßiges Ausfächern bzw. Verzweigen der Borsten aufgrund der
Kräuselung. Vorzugsweise wird der absatzweise gekräuselte Faden ungefähr in der
Mitte der gekräuselten Abschnitte in Borsten geschnitten, und jede Borste wird halbierend
gefalzt, so dass der gerade Abschnitt in die Büschelöffnungen in dem Kopf eingeführt
werden kann.
Zu den geeigneten Verfahren zum Vorsehen der Kräuselung zählen mechanische,
thermische und chemische Verfahren. Kräuselungstechniken sind auf dem Gebiet der
allgemeinen Fasergestaltung allgemein bekannt und dazu zählen: Vordrehen der Fäden,
erhitzen dieser und danach ausdrehen der Fäden; Kegelradkräuseln, Ansatzziehen,
führen der Fäden durch eine Strangpresse und asymmetrisches vergüten der Fäden.
Ein Verfahren zum Kräuseln der Fäden durch Kegelradkräuseln ist in
der Abbildung aus 4 dargestellt. Gemäß dem vorliegenden
Ausführungsbeispiel wird ein Faden 30 durch ein Paar entgegengesetzter
Zahnräder 32, 34 geführt, die den Faden kräuseln 36,
wie dies in der Textilindustrie allgemein bekannt ist. Der Zwischenabstand zwischen
den Zahnrädern kann angepasst werden, um das Ausmaß der realisierten Kräuselung
zu regeln. Die Zähne der Zahnräder können regelmäßig oder unregelmäßig sein, abhängig
von der gewünschten Regelmäßigkeit der Kräuselung. Ein Zahnrad kann bei Bedarf auch
keine Zähne oder unterschiedlich beabstandete Zähne aufweisen.
Die Abbildung aus 5 zeigt ein Verfahren
für eine absatzweise Kräuselung. Dieses Verfahren entspricht dem Verfahren aus der
Abbildung aus 4, wobei die Zähne der Zahnräder jedoch
nicht ununterbrochen sondern unterbrochen sind, d. h. die Zähne sind in Gruppen
38 angeordnet und weisen dazwischen Zwischenräume 40 auf. Folglich
weist der aus den Zahnrädern austretende Faden 30 gerade Abschnitte
42 (entsprechend den Zwischenräumen 40) und gekräuselte Abschnitte
44 (entsprechend den Zähnen 38) auf.
Die folgenden Beispiele veranschaulichen die vorliegende Erfindung,
ohne deren Umfang einzuschränken.
Beispiel 1
Eine Bürste wurde aus Fäden aus Nylon 612 mit einem Durchmesser von
0,178 mm (0,007 Zoll) mit einer mittleren Frequenz von 5,6 Kräuselungen/Zentimeter
und einer mittleren Amplitude von 0,15 mm hergestellt (siehe Tabelle 1 für Messungen
einzelner Fäden, auf denen diese Mittelwerte basierten).
Der Härtegrad (getestet gemäß ISO 8627) dieser Bürste war um etwa
20% geringer als der einer vergleichbaren Bürste mit geraden Fäden aus Nylon 612
mit einer Dicke von 0,178 mm (0,007 Zoll) und um etwa 40% niedriger
als eine vergleichbare Bürste aus geraden Fäden aus Nylon 612 mit einer Dicke von
0,203 mm (0,008 Zoll) (siehe Tabelle 2).
Tabelle 2
Steifheitsgrad der Bürsten Oral-B P-35 mit verschiedenen BorstenISO 8627 (nur trockene Zustände)Werte von Bürstengruppen zu verschiedenen ZeitenInterpolierte Werte angezeigter BürstengruppenBürstengruppe einer klinischen Studie aus Beispiel 2.Beispiel 2
Bei Bürste mit gekräuselten Fäden aus Nylon 612 mit einem Durchmesser
von 0,178 mm (0,007 Zoll) und eine Bürste mit geraden Fäden aus Nylon 612 mit einem
Durchmesser von 0,203 mm (0,008 Zoll) gemäß der Beschreibung in dem vorstehenden
Beispiel 1 wurden in einer klinischen Studie mit 30 Probanden getestet. Bei der
Studie handelt es sich um eine Crossover-Studie, bei den Probanden auf Zufallsbasis
eine Bürste zugeteilt wurde. Die Probanden wurden gebeten, sechs Tage lang ihre
normale Mundhygiene fortzuführen. Nach Ablauf der sechs Tage unterbrachen die Probanden
für 24 Stunden die normale Mundhygiene und besuchten danach eine Zahnklinik. In
der Klinik wurde das Plaque unter Verwendung der Turesky-Modifikation des Quigley-Hein-Plaque-Index
(siehe Turesky, S., Gilmore N. D., Glickman I., "Reduces Plaque Formation by the
Chloromethyl Analogue of Victamine C,", J. Periodont, 41: 41–43 (1970)) vor
und nach dem Putzen über einen Zeitraum von einer Minute mit der zugeordneten Bürste
beurteilt. Die Mittelwerte für das Plaque insgesamt sind in Tabelle 3 dargestellt.
Die Ergebnisse für die Plaque-Entfernung insgesamt (Delta P) zeigten eine Verbesserung
um 5,3% für die Bürste mit gekräuselten Borsten, obwohl die Steifheit 40% weniger
betrug (siehe Beispiel 1).
Tabelle 3
Klinische Ergebnisse für Gesamt-Plaque unter Verwendung von Bürsten mit gekräuselten
und geraden FädenPB = Mittlerer Plaquewert vor dem PutzenPA = Mittlerer Plaquewert nach dem Putzen&Dgr;P = PB – PASD – Standardabweichung
Die Zahnbürste kann andere Arten ungekräuselter Borsten in Kombination
mit den gekräuselten Borsten aufweisen, wie zum Beispiel Borsten zum Massieren von
Zahnfleisch oder herkömmliche gerade Borsten. Die gekräuselten Borsten können in
einigen oder in allen Büscheln des Perimeters angeordnet werden, um am Zahnfleisch
weiches Material vorzusehen, oder sie können in einigen oder in allen inneren Büscheln
vorgesehen sein, um Dichte vorzusehen. Ferner sind vorstehend zwar sinuskurvenförmige
Kräuselungen dargestellt, wobei die Borsten aber auch andere Kräuselungsarten aufweisen
können, wobei die Kräuselung zum Beispiel eine andere nicht zufällige Form aufweisen
kann, wie zum Beispiel rechteckige Wellen, oder eine zufällige Form. Aus Gründen
der Erleichterung der Fertigung weisen jedoch alle Borsten der Bürste die gleiche
Kräuselungsgeometrie auf.
Bei der Mundbürste bzw. der Bürste für die Mundhygiene muss es sich
nicht um eine manuelle Zahnbürste mit einer herkömmlichen Form gemäß der Abbildung
aus 1 handeln, vielmehr ist jede andere Bürstenart
möglich, die zum Putzen der Zähne gedacht ist und einen Körper mit sich von diesem
erstreckenden Borsten aufweist. Zum Beispiel kann es sich bei der Zahnbürste um
jede Art von elektrischer Zahnbürste handeln, wie z. B. um eine Zahnbürste
50 mit einem Körper 52, einem Hals 52, einer Antriebswelle
56 und einem Kopf 58, der über ein kleines Zahnrad 60
mit der Antriebswelle 56 verbunden ist, wie dies in der Abbildung aus
6 dargestellt ist. Der Kopf 58 weist eine
Mehrzahl gekräuselter Borsten auf sowie eine Mehrzahl ungekräuselter Borsten.
Die Abbildungen der 6A und
6B zeigen Beispiele bevorzugter elektrischer
Zahnbürstenköpfe 58a und 58b. Der Kopf 58a (6A)
weist eine Mehrzahl von Büscheln gekräuselter Borsten auf, die ein Paar von im Wesentlichen
halbkreisförmigen Bürstenabschnitten 62 und 64 definieren, und
wobei er ferner eine Mehrzahl von Büscheln 66 ungekräuselter Borsten aufweist,
die um die Peripherie des Kopfes angeordnet sind.
Wie dies in den Abbildungen der 6B,
7, 7A
und 7B näher dargestellt ist, weit der Kopf
58b eine Anordnung von Büscheln 70 gekräuselter Borsten auf, die
sich von einem Körper 68 erstrecken und mit Büscheln 72 und
74 gerader Borsten angeordnet sind, die mit einer Verschleißanzeige gefärbt
sind, und mit ungefärbten geraden Borstenbüscheln 76. (Die verschiedenen
Büschelarten sind zu Veranschaulichungszwecken in der Abbildung aus 7
schraffiert dargestellt.) Gekräuselte Büschel 70 und gerade, gefärbte Büschel
72 bilden das innere Büschelfeld, während die geraden, gefärbten Büschel
74 und die geraden, ungefärbten Büschel 76 die äußere Büschelreihe
bilden. Wie dies aus den Abbildungen der 7A und
7B dargestellt ist, sind die äußeren, geraden,
gefärbten Büschel 74 um ein Stück x von etwa 0,7 Millimetern länger als
die anderen Büschel des Kopfes, und sie weisen eine freiliegende Länge y von insgesamt
etwa 8,2 Millimetern auf. Der Durchmesser D0 des äußeren Büschelrings
entspricht vorzugsweise etwa 10,2 Millimetern, so dass er einer kennzeichnenden
Breite eines Zahns entspricht. Bei dieser Konfiguration weisen die einzelnen gekräuselten
Borsten der Büschel 70 etwa 18 Kräuselungen je Zoll (7 Kräuselungen/Zentimeter)
auf, mit einer Kräuselungsamplitude von etwa 0,0035 Zoll (0,09 Millimeter). Vorzugsweise
weisen die Büschel 70 jeweils etwa 46 Borsten auf, während die Büschel
72 und 74 jeweils etwa 52 Borsten aufweisen, und wobei die Büschel
76 jeweils etwa 54 Borsten aufweisen. Viele andere Anordnungen gekräuselter
und ungekräuselter Borsten können ebenfalls verwendet werden, wie dies für den Fachmann
erkennbar ist.
Die Borstenbüschel sind in den vorstehenden Abbildungen zwar mit einer
allgemein zylindrischen Form dargestellt, wobei die Büschel aus strukturell gekräuselten
Borsten allerdings zu einer konischeren Form neigen, wie dies in der Abbildung aus
8 dargestellt ist. Aufgrund der Verformungen der strukturell
gekräuselten Borsten, im Besonderen nahe dem Körper 68 des Kopfs, neigen
einzeln gekräuselte Borsten 78 des Büschels dazu, voneinander weggehend
entfächert zu sein, so dass das Büschel insgesamt eine konische Form annimmt, die
von einem Durchmesser d1 an der Basis des Büschels zu einem Durchmesser
d2 an der Oberseite des Büschels zunimmt, wobei die Achsen der einzeln
gekräuselten Borsten weniger parallel sind als in Büscheln gerader Borsten. Ein
Vorteil dieses Effekts ist es, dass das gekräuselte Büschel betrachtet von dem distalen
Ende mehr Raum in Anspruch nimmt, was der Bürste ein volleres, dichteres Erscheinungsbild
verleiht. Aufgrund der Aufweitung der Borsten und der axialen Wellungen der einzelnen,
strukturell gekräuselten Borsten, sind die Borsten ferner jeweils an ihren äußersten
distalen Spitzen in verschiedene Richtungen gerichtet. er Vorteil dieser Ausrichtung
der Spitzen in mehrere Richtungen wird nachstehend im Text erläutert.
Ein weiterer Vorteil der Kombination aus gekräuselten Büscheln und
geraden Büscheln wird durch einen Vergleich der Abbildungen der 9A
und 9B veranschaulicht. In jeder dieser Abbildungen
sind zwei benachbarte Borstenbüschel abgebildet, die mit einer Kraft, die allgemein
in Richtung der Borsten ausgeübt wird gegen die Oberfläche eines Zahns
80 belastet (d. h. mit normaler Belastung). In der Abbildung aus
9A weisen beide Büschel 82 und 84
gerade Borsten auf. An der geladenen Position erstreckt sich das Büschel
82 gemäß der Abbildung in den Zwischenraum 86 zwischen dem Zahn
80 und einem benachbarten Zahn 81. Die distalen Enden des Büschels
84 werden jedoch direkt gegen die Oberfläche des Zahns 80 geladen,
wodurch bewirkt wird, dass das Büschel 84 in Richtung des Büschels
82 gebogen wird. Aufgrund der engen räumlichen Abstände und der identischen
Struktur aller Borsten in dem Büschel 84 und aufgrund der Tatsache, dass
ihre distalen Enden dazu neigen, den Zahn 800 allgemein in dem gleichen
Bereich zu berühren, neigen die Borsten dazu, in die gleiche Richtung gebogen zu
werden, wobei äußere Abschnitte einiger Borsten entlang der Oberfläche eines Zahns
liegen, gegen den sie wiederum durch äußere Abschnitte anderer Borsten gedrückt
werden. Der Reineffekt ist es, dass die distalen Enden einiger der Borsten des Büschels
84 mehr belastet sind als andere, wodurch deren Abnutzungstendenz zunimmt.
In der Abbildung aus 9B wurde das Büschel
84 aus 9A durch ein Büschel 88 strukturell
gekräuselter Borsten ersetzt. Da die Achsen der gekräuselten Borsten des Büschels
88 deutlich weniger parallel sind als sie Achsen der geraden Borsten in
einem Büschel, und aufgrund der Ausrichtung der distalen Borstenspitzen in mehrere
Richtungen gemäß der vorstehenden Beschreibung, neigen die gekräuselten Borsten
des Büschels 88 dazu, sich in verschiedene Richtungen aufzuweiten, wenn
sie direkt gegen die Zahnoberfläche belastet werden. Die Endstücke der Borsten des
Büschels 88 neigen somit dazu, sich so zu erstrecken, dass sie einen größeren
Oberflächenbereich des Zahns abdecken, wobei sie in einem gewissen Ausmaß ein weiteres
Büschel gekräuselter Borsten überlappen, wobei dies in gestrichelten Linien dargestellt
ist. Ferner existiert die geringere Tendenz, dass das aufgeweitete, gekräuselte
Büschel 88 gegen das äußere Büschel 82 drückt und dieses ablenkt
als das gebogene, gerade Büschel 84 aus 9A.
Aufgrund der vorstehend beschriebenen Struktur des Büschels 88 ist dessen
Widerstand in Bezug auf einen Versatz bei einer Belastung direkt gegen eine Zahnoberfläche
tendentiell niedriger als bei typischen Büscheln gerader Borsten, was bei der gleichen
ausgeübten Belastung zu einer größeren Ablenkung und somit höheren Penetration des
benachbarten geraden Büschels 82 in den Zwischenraum 86 führen
kann.
In Verbindung mit einer handelsüblichen elektrischen Zahnbürste wurden
unter Verwendung eines Bürstenkopfes 58b aus 6B
simulierte Abnutzungstests durchgeführt. Nach einem Äquivalent eines 20-wöchigen
Zeitraums des normalen Zähneputzens offenbarte der Bürstenkopf mit gekräuselten
Büscheln 70 eine schwächere Abnutzung als ein identischer Kopf mit normalen
geraden Büscheln an Stelle der Büschel 70. Der Verschleißindex (ein zur
Quantifizierung derartiger Verschleißtests verwendeter Parameter) reduzierte sich
von 32 Prozent (mit allen geraden Borsten) auf 25 Prozent (in Verbindung mit der
Konfiguration aus der Abbildung aus 6B).
Auf diese Weise können effektiv weichere Borstenbüschel mit effektiv
steiferen Büscheln kombiniert werden, wobei die Borsten aller Büschel etwa den gleichen
Durchmesser aufweisen, wie zum Beispiel 0,00625 Zoll (0,16 Millimeter). Das Verfahren
der Endabrundung wird dadurch unterstützt, dass alle Borsten etwa den gleichen Durchmesser
aufweisen, wobei die distalen Enden aller Borsten bei diesem Verfahren nach der
Montage für ein angenehmes Gefühl abgerundet werden.
In-Vitro-Tests zur Plaque-Entfernung wurden durchgeführt, um die Plaque-Entfernungseigenschaften
elektrischer Zahnbürsten mit Bürstenköpfen mit und ohne Büschel mit gekräuselten
Borsten zu vergleichen. Bürsten mit inneren Feldern mit gekräuselten Borsten demonstrierten
deutlich bessere Plaque-Entfernungseigenschaften. In den Tests offenbarten sich
etwa Vorteile gekräuselter Borsten in Bezug auf die verschlossenen Oberflächen (d.
h. Beißoberflächen) der Backenzähne und der vorderen Backenzähne, wobei die verschlossene
Fissur deutlich erkennbar besser penetriert werden konnte. An den backen- und zungenseitigen
Seiten der Zähne offenbarten die Bürstenköpfe mit gekräuselten Borsten eine erhöhte
Bürstwirkung in den Zahnzwischenräumen, und zwar offensichtlich aufgrund der verbesserten
Penetration der äußeren, längeren Borstenbüschel gemäß der Abbildung aus
9B.
Dir vorstehende Konfiguration der Borstenbüschel weist spezielle Vorteile
in einem Borstenkopf auf (z. B. dem Kopf 58b aus 6B),
der gegen eine Zahnoberfläche in einer zyklischen Bewegung zu einer Oberfläche des
Zahns hin und von dieser weg bewegt wird (d. h. in Richtung der Borsten) sowie in
einer Drehbewegung. In Bezug auf die Abbildung aus 10
weit ein Bürstenkopf 90 äußere Büschel 92 gerader Borsten auf
und innere Büschel 94 gekräuselter Borsten. (Zu Veranschaulichungszwecken
sind alle Büschel schematisch dargestellt). Aufgrund des Abstands zwischen entgegengesetzten
äußeren Büscheln 92 sind die äußeren Büschel so dargestellt, dass sie grob
mit angrenzenden Zwischenräumen 86 und 96 zwischen benachbarten
Zähnen 80 und 81 bzw. 80 und 83 ausgerichtet
sind. Während der Bürstenkopf 90 in Richtung eines Zahns 80 und
von einem Zahn weg zyklisch bewegt wird (wie dies durch den Pfeil 98 dargestellt
ist), werden gekräuselte Büschel 94 im Wesentlichen direkt gegen die Oberfläche
des Zahns 80 belastet, und gerade Büschel 92 erstrecken sich in
die Zwischenräume 86 und 96. Wie dies vorstehend in Bezug auf
die Abbildung aus 8B erörtert worden ist, bewirkt diese
Belastung eine Aufweitung nach außen der gekräuselten Büschel 94. Bei einer
derartigen zyklischen Aufweitung erstrecken sich die distalen Enden der Borsten
der Büschel 94 entlang der Oberfläche des Zahns 80 und zwischen
dem Zahn 80 und benachbartem Zahnfleisch, wobei sie sich auch dort entlang
zurückziehen, um dadurch das Lösen und Entfernen von Rückständen zu unterstützen.
Wenn eine derartige Bürstbewegung durch eine elektrische Zahnbürste
vorgesehen wird, unterstützt die niedrige effektive Steifheit der gekräuselten inneren
Büschel die Absorption der zyklischen Belastung zwischen der Zahnoberfläche und
dem Handstück der Zahnbürste, so dass eine Tendenz besteht, der Hand des Benutzers
eine weniger unangenehme Vibration zu vermitteln. Die Abbildungen der
11 bis 15 zeigen
ein Beispiel einer für die vorliegende Erfindung geeigneten elektrischen Zahnbürste,
wobei dieses Beispiel nachstehend im Text beschrieben wird.
Die Abbildungen der 11 bis
13 zeigen ein erstes Designbeispiel für eine
elektrische Zahnbürste 100 zum Säubern der Zähne eines Benutzers sowie
zum Entfernen von Plaque von Zahnoberflächen.
Die elektrische Zahnbürste weist ein grob zylindrisches, elongiertes
Handstück 102 auf. Die Bürstenbefestigung 104, die selbst eine
grob zylindrische, elongierte Form aufweist, kann an dem Handstück 102
angebracht werden. Der Durchmesser des Handstücks wird so ausgewählt, dass ein Benutzer
die elektrische Zahnbürste über das Handstück sicher in der eigenen Hand halten
kann. Der Durchmesser der Bürstenbefestigung 104 ist kleiner als der Durchmesser
des Handstücks, um eine leichte Einführung der Bürstenbefestigung in den Mund eines
Benutzers zu ermöglichen.
An dem freien Ende der Bürstenbefestigung 104 steht eine
Mehrzahl von Borsten 106 von dem Borstenkopf vor, was zur Säuberung der
Zähne eines Benutzers dient.
Das Handstück 102 weist ein Gehäuse 108 auf, das
einen Rahmen 110 umfasst. Der Rahmen ist lang gestreckt und teilweise zylindrisch
und erstreckt sich nahezu über die gesamte Länge des Gehäuses und somit des Handstücks.
Der Rahmen 110 wird an dessen zu der Bürstenbefestigung 104 gerichteten
Ende durch Polster 112 aus Kunststoff oder Gummi oder einem ähnlichen Material
elastisch an der Verwendungsposition in dem Gehäuse 108 gehalten.
An dem Rahmen 110 angebracht sind ein Elektromotor
114, eine Batterie 116 und weitere elektronische Komponenten,
wie etwa eine Ladespule 118 und dergleichen. Diese Komponenten sind in
der Längsrichtung des Handstücks 102 hintereinander angeordnet. Ebenfalls
an dem Arm angebracht ist ein Schwingarm 120, der sich um eine Spindel
122 drehen kann. Der Schwingarm und die Spindel sind in dem Abschnitt des
Handstücks 102 angeordnet, der zu der Bürstenbefestigung 104 ausgerichtet
ist. Ein Teil des Schwingarms 120 steht von dem Handstück 102
vor.
Der Schwingarm 120 weist eine Röhre 124, einen Ausleger
126 und zwei Trägerstäbe 128 und 130 auf. Die Röhre
124 des Schwingarms 120 erstreckt sich durch eine Öffnung
132 in dem Ende des Handstücks 102, ausgerichtet zu der Bürstenbefestigung
104, und steht von dem Handstück vor. Zwischen der Röhre 124 und
dem Gehäuse 108 des Handstücks befindet sich eine ringförmige Membran
134 aus Kunststoff, Gummi oder einem anderen Material, wodurch sich die
Röhre 124 elastisch von dem Handstück erstreckt. Eine Klammer
136 hält und sichert die Röhre in dem Gehäuse, wobei die Klammer die Membran
ringförmig umgibt.
Zumindest der Teil der Röhre 124, der sich von dem Handstück
102 erstreckt, weist einen auf der Außenseite mit einem Profil versehenen
Querschnitt auf. An diesem vorstehenden Teil der Röhre kann die Bürstenbefestigung
104 angebracht werden. An dem zu dem Handstück ausgerichteten Ende weist
die Bürstenbefestigung einen Querschnitt auf, der an der Innenseite ein Profil aufweist,
das mit der äußeren Kontur der Röhre 124 zusammenpasst. Die zusammenpassenden
Konturen werden derart ausgebildet, dass die Bürstenbefestigung an dem Handstück
nur in einer Winkelstellung angebracht werden kann. Die Kontur kann zum Beispiel
eine sternförmige, eine dreieckige oder eine ähnliche Konfiguration aufweisen.
Bei einer Anbringung an der Röhre 124 des Schwingarms
120 wird die Bürstenbefestigung 104 zu einem integralen Bestandteil
des Schwingarms.
In der Röhre 124 befindet sich ein Schaft 138, der
drehbar an einem Ende, dem freien Ende der Röhre angebracht ist, und an dem anderen
Ende an dem Trägerstab von dem Handstück 102 vorsteht. Der Schaft
138 erstreckt sich grob in die Längsrichtung des Handstücks und der Bürstenbefestigung
104 und definiert eine Achse 140. Der Schaft bildet eine weitere
Komponente der Schwingarmeinheit 120. Der Schaft steht von der Röhre
124 vor, wo diese an dem freien Ende außen eine Kontur aufweist.
Die Achse der Spindel 122 des Schwingarms 120 und
die Achse 140 des Schafts 138 erstrecken sich ungefähr senkrecht
zueinander.
Die Röhre 124 des Schwingarms 120 nimmt die Bürstenbefestigung
104 auf. Die Bürstenbefestigung ist mit einer Trägerröhre 142
versehen, in welcher ein Bürstenschaft 144 drehbar angebracht ist. Wenn
die Bürstenbefestigung angebracht ist, ist der Bürstenschaft 144 konzentrisch
mit der Achse 140. An dem zu dem Handstück 102 ausgerichteten
Ende weist der Bürstenschaft eine Aussparung 146 auf. Diese Aussparung
weist einen Querschnitt mit einer inneren Kontur auf, die der äußeren Kontur des
Schafts 138 entspricht, der aus der Röhre 124
vorsteht. Die zusammenpassenden Konturen sind so konfiguriert, dass der Schaft
138 an verschiedenen Winkelpositionen in die Aussparung 146 eingeführt
werden kann. Die Kontur kann zum Beispiel rechteckig sein.
Das freie Ende der Trägerröhre 142 und somit das freie Ende
der Bürstenbefestigung 104 hält eine Aufnahmeeinrichtung 148,
in der sich ein Borstenkopf 150 mit Borsten 106 befindet. Der
Borstenkopf 150 ist scheibenförmig und kann sich um einen Stift
152 drehen. Der Stift 152 erstreckt sich durch die Mitte der Scheibe
des Borstenkopfes. Die Borsten 106 erstrecken sich von dem Borstenkopf
weggehend ungefähr parallel zu dem Stift 152.
Der Stift 152 des Borstenkopfes 150 erstreckt sich
ungefähr senkrecht zu der Achse 140 des Schafts 138 und ungefähr
senkrecht zu der Spindel 122 des Schwingarms 120.
Durch zwei Kegelradsegmente 154 und 156 kann eine
alternierende Drehbewegung des Bürstenschafts 144 um die Achse
140 in eine alternierende Drehbewegung des Borstenkopfs 150 um
den Stift 152 umgesetzt werden.
Hiermit wird festgestellt, dass eine derartige Umsetzung der alternierenden
Drehbewegung von dem Bürstenschaft 144 auf den Borstenkopf 150
auch auf andere Art und Weise erreicht werden kann. Zum Beispiel kann diese Umsetzung
gemäß dem vorstehend bereits genannten Stand der Technik gemäß der Beschreibung
in der internationalen Patentanmeldung WO 94/12121 A1 ausgeführt werden, wie dies
in den Abbildungen der 1 und 7
dieses Dokuments speziell dargestellt ist.
Zwischen dem Schwingarm 120 und dem Elektromotor
114 weist das Handstück ein vierseitiges Verbindungsglied 158
auf. Bei einer diesbezüglichen Adaption weist der Elektromotor 114 eine
Motorwelle 160 auf, die sich ungefähr parallel zu der Achse 140
des Schafts 138 erstreckt und von dem Elektromotor in Richtung des Schwingarms
120 vorsteht. Drehbar an der Motorwelle angebracht ist ein kleines Zahnrad
162, das mit einem Stirnradgetriebe 164 eingreift. Das Stirnradgetriebe
164 ist drehbar an einer Welle 166 angebracht, die sich ungefähr
parallel zu der Motorwelle 160 erstreckt. Ein Ansatz 168, der
in einem Trägerstab 170 positioniert ist, der durch den Elektromotor gehalten
wird, erstreckt sich von dem Stirnradgetriebe 164 konzentrisch zu der Welle
166.
Auf der Seite des Stirnradgetriebes 164 entgegengesetzt zu
dem Ansatz 168 ist eine Antriebskurbel 172 an dem Stirnradgetriebe
angebracht, die sich im Wesentlichen parallel, jedoch um ein Stück versetzt zu dem
Schaft 166 erstreckt.
Die Kurbel ist auch drehbar in dem Trägerstab 130 des Schwingarms
120 durch einen Verbinder 174 und einen Zapfen 176 angebracht.
Der Zapfen 176 ist konzentrisch zu dem Schaft 166.
Eine Verbindungsstange 178 ist drehbar an der Kurbel
172 angebracht. Wie dies im Besonderen aus der Abbildung aus
12 ersichtlich ist, wird die Verbindungsstange
178 durch einen Stift 182 drehbar mit einer Kurbel 180
verbunden. Zwischen der Röhre 124 und dem Trägerstab 128 ist die
Kurbel 180 an dem Schaft 138 des Schwingarms befestigt.
Ein Kugellager 184 ist an einer Motorwelle 160 des
Elektromotors angebracht. Das Kugellager weist einen exzentrischen inneren Laufring
186 und einen konzentrischen äußeren Laufring 188 auf. Durch den
exzentrischen inneren Laufring 186 wird das Kugellager 184 an
der Motorwelle angebracht. Der exzentrische innere Laufring dient somit als Gegengewicht.
Der konzentrische äußere Laufring 188 befindet sich in Kontakt mit dem
freien Ende des Auslegers 126 des Schwingarms 120.
Wie dies speziell aus der Abbildung aus 13
ersichtlich ist, ist der Rahmen 110 mit Öffnungen 190 und
192 versehen, die eine Blattfeder 194 durch deren freie Enden
an der Verwendungsposition halten. Die Blattfeder 194 ist derart positioniert,
dass sie an dem Ausleger 126 des Schwingarms 120 lagert und diesen
gegen den äußeren Laufring 188 des Kugellagers 184 drückt. Der
Druck, mit dem die Blattfeder den Ausleger gegen das Kugellager drückt, ist eine
Funktion der Elastizitätskonstante der Blattfeder 194.
Wenn die elektrische Zahnbürste 100 aus den Abbildungen der
11 bis 13 eingeschaltet
wird, wird die Motorwelle 160 des Elektromotors 114 in eine Drehbewegung
versetzt. Durch das vierseitige Verbindungsglied 158 wird diese ununterbrochene
Rotation in eine alternierende Drehbewegung der Welle 138 um die Achse
140 umgesetzt. Wenn die Bürstenbefestigung 104 angebracht wird,
wird diese alternierende Drehbewegung über die Kegelradsegmente
154 und 156 auf den Borstenkopf 150 übertragen, wodurch
wiederum eine alternierende Drehbewegung 196 um den Stift 152
bewirkt wird. Der Borstenkopf dreht sich in einer alternierenden Drehbewegung innerhalb
eines Rotationswinkels im Bereich von zwischen etwa ±15° und ±40°.
Der Bewegungsweg kann insgesamt somit zwischen etwa 30° und 80° liegen.
Vorzugsweise liegt der Bereich des Rotationswinkels bei etwa ±30 Grad, und
wobei die Gesamtbewegung somit etwa 60 Grad beträgt. Rotationswinkel von bis zu
etwa ±90° sind jedoch absolut realisierbar.
Die Frequenz der alternierenden Drehbewegung 196 des Borstenkopfs
150 kann zwischen etwa 50 Hz und etwa 80 Hz liegen. Vorzugsweise beträgt
die Frequenz etwa 63 Hz.
Wenn sich die elektrische Zahnbürste 100 in einem Betriebsmodus
befindet, dreht sich die Motorwelle 160 des Elektromotors ununterbrochen,
wie dies bereits vorstehend im Text erwähnt worden ist. Das ganze Kugellager
184 vibriert aufgrund dessen exzentrischen inneren Laufrings
186. Der innere Laufring 186 dient somit der Erzeugung der Vibration.
Der durch die Blattfeder 194 gegen den äußeren Laufring 188 des
Kugellagers gedrückte Ausleger 126 überträgt diese Vibration auf den Schwingarm
120. Als Folge dessen wird der Schwingarm in eine vibrierende Drehbewegung
um die Achse 122 versetzt.
Wie dies bereits vorstehend im Text erwähnt worden ist, bildet die
Bürstenbefestigung 104, wenn sie angebracht ist, einen integralen Bestandteil
des Schwingarms 120. In der Folge wird die Bürstenbefestigung gemeinsam
mit dem Borstenkopf 150 in vibrierende, drehende Bewegung um die Achse
122 versetzt.
Da die Achse 122 ungefähr in einem rechten Winkel zu dem
Stift 152 ausgerichtet ist, folgt der Borstenkopf einer hin- und hergehenden
Hubbewegung 198 in eine Richtung, die im Wesentlichen parallel zu dem Stift
152 ist. Diese im Wesentlichen parallele Ausrichtung der Borsten
106 und des Stifts 152 bewirkt letztlich, dass die Borsten eine
stochernde Aktion in die Richtung bewirken, in die sich die Borsten erstrecken.
Die Bewegung des sich hin- und herbewegenden Hubs 198 des
Borstenkopfs 150 und somit die stochernde Aktion der Borsten
106 kann über eine Strecke verlaufen, die zwischen etwa ±0,02 mm
und etwa ±0,2 mm liegen kann, wobei die Bewegung insgesamt zwischen etwa
0,04 mm und etwa 0,4 mm liegt. Vorzugsweise erfolgt diese Bewegung des Hubs
198 in jede Richtung um etwa ±0,05 mm, und wobei die Bewegung insgesamt
somit etwa 0,1 mm entspricht.
Die Frequenz der Vor- und Zurückbewegung, d. h. des reziproken Hubs
198 des Borstenkopfs 150 und somit die stochernde Aktion der Borsten
106 kann zwischen etwa 130 Hz und etwa 200 Hz liegen, und wobei sie vorzugsweise
etwa 164 Hz beträgt. Die Frequenz der reziproken Hubbewegung ist somit höher und
vorzugsweise deutlich höher als die Frequenz der alternierenden Drehbewegung
196.
Die Drehbewegung 196 und die Hubbewegung 198 des
Borstenkopfes 150 werden beide durch den Elektromotor 114 erzeugt.
Die Frequenz des hin- und hergehenden Hubs 198 des Borstenkopfs entspricht
direkt der Drehzahl des Elektromotors. Die Frequenz der alternierenden Drehbewegung
196 des Borstenkopfes wird jedoch durch die Drehzahl des Elektromotors
bestimmt, moduliert durch ein vierseitiges Verbindungsglied 158.
Demgemäß handelt es sich bei dem Frequenzverhältnis der alternierenden
Drehbewegung zu dem der reziproken Hubbewegung um einen endlichen Wert, einen periodischen
Bruch oder einen nicht periodischen Bruch.
Wenn die elektrische Zahnbürste 100 zum Säubern der Zähne
des Benutzers eingeschaltet wird, führt der Benutzer die Borsten 106 an
seine Zahnoberflächen. Als Folge dessen wirkt eine bestimmte Kraft auf die Borsten,
wie dies in der Abbildung aus 11 durch den Pfeil
200 angezeigt ist.
Wie dies bereits erläutert worden ist, wird der Ausleger
126 des Schwingarms 120 durch die Blattfeder 194 gegen
den äußeren Laufring 188 des Kugellagers 184 gedrückt. Der Ausleger
drückt auch gegen die Seite des Kugellagers, an der der Borstenkopf 150
angeordnet ist. Wenn der Benutzer jetzt eine Kraft 200 auf die Borsten
des Borstenkopfs ausübt, die einen bestimmten Wert überschreitet, so wird der Ausleger
126 als Folge dessen von dem äußeren Laufring 188 des Kugellagers
gegen die Federwirkung der Blattfeder 194 angehoben. Die durch das Kugellager
erzeugte Vibration wird somit nicht mehr auf den Schwingarm übertragen und folglich
auch nicht mehr auf den Borstenkopf und die Borsten. Wenn eine Kraft 200
anders ausgedrückt einen bestimmten Wert überschreitet, so wird durch das Zurückziehen
des Auslegers 126 von dem Kugellager 184 die reziproke Hubbewegung
198 des Borstenkopfes abgeschaltet, und damit auch die stochernde Aktion
der Borsten.
Der spezifische Druckwert der Kraft 200, mit der der Ausleger
126 von dem Kugellager 184 angehoben wird, kann durch die Auswahl
der entsprechenden Elastizitätskonstante der Blattfeder 194 vorbestimmt
werden. Je höher die Elastizitätskonstante ist, desto stärker ist die Kraft, mit
der die Blattfeder den Ausleger gegen das Kugellager drückt, und desto größer ist
die erforderliche Kraft zum Anheben des Auslegers von dem Kugellager.
Der spezifische Kraftwert 200 kann im Bereich von etwa 1,5
Newton bis etwa 4,0 Newton liegen und wird vorzugsweise bei etwa 2,0 Newton gehalten.
Zusätzlich oder alternativ können mechanische Vorrichtungen vorgesehen
werden, die dazu dienen, den Ausleger 126 des Schwingarms 120
von dem äußeren Laufring 188 des Kugellagers 184 anzuheben. Vorrichtungen
dieser Art ermöglichen das Abschalten der hin- und hergehenden Hubbewegung
198 des Borstenkopfs 150 uns somit der stochernden Aktion der
Borsten unabhängig von der Kraft 200, mit der der Benutzer die Borsten
gegen die eigenen Zahnoberflächen drückt. Bei einer derartigen Vorrichtung kann
es sich zum Beispiel um einen Hebel handeln, der durch den Benutzer betätigt wird
und der den Ausleger 126 von dem Kugellager anhebt. Dies gibt dem Benutzer
die Option, die hin- und hergehende Hubbewegung des Borstenkopfs nach eigenem Belieben
zu aktivieren und zu deaktivieren. Die Abbildung aus 14
veranschaulicht ein zweites Designbeispiel einer elektrischen Zahnbürste
202, die in Bezug auf ihre Konfiguration und Funktion der elektrischen
Zahnbürste 100 aus den Abbildungen der 11
bis 13 sehr ähnlich ist. Der Unterschied
liegt in dem Ansatz zur Erzeugung der Vibration des Schwingarms 120, die
in der elektrischen Zahnbürste aus 14 nicht durch ein
Kugellager mit einem exzentrischen inneren Laufrings bewirkt wird. Somit werden
in der Folge nur die Komponenten beschrieben, die sich von denen der elektrischen
Zahnbürste 100 unterscheiden. Übereinstimmende Komponenten sind mit den
gleichen Bezugsziffern bezeichnet.
In der elektrischen Zahnbürste 202 aus der Abbildung aus
4 wird die Vibration durch ein exzentrisches Element
244 erzeugt, das an einer festen Position an der Motorwelle 160
des Elektromotors 114 angebracht ist. Das exzentrische Element kann in
Form eines Rads oder eines ähnlichen Elements vorgesehen sein, das entweder versetzt
angeordnet ist oder einen exzentrischen Umfang darstellt. Das freie Ende des Auslegers
126 des Schwingarms 120 ist mit einer Drehwalze 206 versehen,
die an einer Spindel 208 angebracht ist, die sich ungefähr parallel zu
der Motorwelle 160 erstreckt. Die Walze 206 lagert an dem exzentrischen
Element 204 und dreht sich mit ihrem Umfang entlang dem Umfang des exzentrischen
Elements, wenn sich die Motorwelle dreht. Wenn sich die elektrische Zahnbürste
202 in einem Betriebsmodus befindet, wird der Schwingarm 120 folglich
durch das exzentrische Element 204 und die daran vorgesehene sich drehende
Walze 206 vibriert. Diese Vibration wird auf den Borstenkopf
150 übertragen, wo sie die hin- und hergehende Hubbewegung 198
erzeugt, wie dies bereits vorstehend im Text beschrieben worden ist.
Als Alternative zu der Walze 206 kann ein Führungsschuh vorgesehen
werden, der entlang dem Umfang des exzentrischen Elements 204 gleitet.
Ein weiterer Ansatz umfasst den Einsatz eines Kugellagers
184 gemäß den Abbildungen der 11 bis
13, wobei sich eine Walze 206 aus
14 in Kontakt mit dem äußeren Laufring des Kugellagers
befindet und entlang dessen Umfang läuft.
Gemäß einem weiteren zusätzlichen oder alternativen Ansatz ist der
äußere Laufring 188 des Kugellagers 184 nicht konzentrisch, wie
dies in den Abbildungen der 11 bis 13
dargestellt ist, vielmehr ist er exzentrisch. In Kombination mit der Walze
206 erzeugt dies eine Vibration, bei der es sich um eine Kombination der
von dem exzentrischen inneren Laufring 186 abgeleiteten Vibration und der
durch den exzentrischen äußeren Laufring erzeugten Vibration handelt.
Eine weitere mögliche Alternative ist der Einsatz eines exzentrischen
Rads an Stelle der Walze 206, angebracht an dem Ausleger 126,
wie dies in der Abbildung aus 14 dargestellt ist. Zu
diesem Zweck ist das Rad entweder mittenversetzt angebracht oder weist einen exzentrischen
Umfang auf. In diesem Fall ist es erforderlich, das Rad mit einer anderen Komponente
auszustatten, die an der Motorwelle 160 des Elektromotors 114
angebracht wird. Das exzentrische Rad lagert direkt an der Motorwelle und dreht
sich mit der Rotation der Motorwelle.
Aufgrund der exzentrischen Form des Rads wird der Schwingarm
120 in Vibrationsbewegung versetzt, die wiederum die hin- und hergehende
Hubbewegung 198 des Borstenkopfes 150 erzeugt und damit verbunden
die stochernde Aktion der Borsten.
Die Abbildung aus 15 veranschaulicht
ein drittes Designbeispiel einer elektrischen Zahnbürste 210, die in Bezug
auf ihren strukturellen Aufbau und die Funktion der elektrischen Zahnbürste
100 aus den Abbildungen der 11 bis
13 sehr ähnlich ist. Der einzige Unterschied
ist die Position des Auslegers 126 des Schwingarms 12, wobei die
elektrische Zahnbürste 210 aus 15 sich nicht
auf der gleichen Seite des Schafts 138 wie der Borstenkopf 150
befindet. Somit werden in der Folge nur die Komponenten beschrieben, die sich von
denen der elektrischen Zahnbürste 100 unterscheiden. Übereinstimmende Komponenten
sind mit den gleichen Bezugsziffern bezeichnet.
In der elektrischen Zahnbürste 210 aus 15
lagert der Ausleger 126 des Schwingarms 120 an dem äußeren Laufring
188 des Kugellagers 184 auf der Seite, die entgegengesetzt zu
dem Borstenkopf 150 angeordnet ist. Als Folge dessen befindet sich der
Ausleger stets in einem Zustand, in dem die Blattfeder 194 gegen das Kugellager
drückt. Eine auf die Borsten 106 ausgeübte Kraft 200 hebt den
Ausleger nicht von dem Kugellager an. In diesem Fall dient die Blattfeder
194 lediglich der anfänglichen Federspannung. Die hin- und hergehende Hubbewegung
198 des Borstenkopfes 150 und folglich die stochernde Aktion der
Borsten bleiben unabhängig von jeder Kraft 200 wirksam.
Aus Platzgründen ist es im Falle der elektrischen Zahnbürste
210 aus 15 erforderlich, das vierseitige Verbindungsglied
158 an der anderen Seite des Schwingarms 120 im Verhältnis zu
der elektrischen Zahnbürste 100 aus den Abbildungen der 11
bis 13 zu positionieren.
Als weitere mögliche Alternative werden die Vibration und damit verbunden
die hin- und hergehende Hubbewegung 198 des Borstenkopfes nicht wie in
den anderen Abbildungen durch einen Elektromotor 114 vorgesehen, sondern
durch ein unabhängiges Antriebssystem. Als Folge dessen sind die Frequenz der reziproken
Hubbewegung 198 des Borstenkopfs und die Frequenz der stochernden Aktion
der Borsten unabhängig von der Frequenz der alternierenden Drehbewegung
196 des Borstenkopfs. Das separate Antriebssystem für die Hubbewegung
198 kann zum Beispiel ein zweiter Elektromotor oder ein elektromagnetischer
Oszillator oder ein piezoelektrisches Stellglied sein.
Anspruch[de]
Mundbürste (10; 50; 100), die folgendes
umfasst:
einen Körper, der folgendes aufweist:
a) ein elongiertes Handstück (12; 52, 54; 102,
104) mit einer longitudinalen Ausdehnung und einem ersten Ende; und
b) einen Kopf (14; 58; 58a; 58b; 68;
90; 150), der an dem genannten ersten Ende positioniert ist, wobei
der genannte Kopf zum Einführen in den Mundraum eines Menschen konstruiert ist;
eine Mehrzahl ungekräuselter Borsten, die in Form eines Büschels oder mehrerer Büschel
(20; 66; 72, 74, 76; 92) vorgesehen
sind und sich von dem genannten Kopf in einem Winkel zu der genannten longitudinalen
Ausdehnung des genannten Handstücks erstrecken und
eine Mehrzahl gekräuselter Borsten, die sich von dem genannten Kopf erstrecken,
wobei die genannten gekräuselten Borsten eine sich regelmäßig wiederholende Wellenform
mit regelmäßigen Zwischenabstandsintervallen, eine unregelmäßige Wellenform mit
unregelmäßigen Zwischenabstandsintervallen oder eine Kombination daraus definieren,
wobei jede gekräuselte Borste im Wesentlichen die gleiche Kräuselungsgeometrie aufweist
wie die der anderen gekräuselten Borsten; und
wobei die genannte Bürste so konstruiert ist, dass sie den Mundraum reinigt;
dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Mehrzahl gekräuselter Borsten in
Form eines Büschels oder mehrerer Büschel (20; 62, 64;
70; 88; 94) vorgesehen ist, und wobei jede gekräuselte
Borste einen Durchmesser zwischen etwa 0,152 mm und 0,508 mm (0,006 Zoll bis 0,020
Zoll) aufweist.
Mundbürste nach Anspruch 1, wobei die Kräuselung der Borsten im Wesentlichen
sinuskurvenförmig ist.
Mundbürste nach Anspruch 1, wobei die Kräuselung eine Amplitude zwischen
etwa 0,01 bis 1,0 Millimetern aufweist.
Mundbürste nach Anspruch 1, wobei die Kräuselung eine Frequenz von
etwa 0,5 bis 8 Kräuselungen je Zentimeter aufweist.
Mundbürste nach Anspruch 1, wobei die Kräuselung mindestens eines Teils
der Borsten eine Oberflächenkräuselung darstellt.
Mundbürste nach Anspruch 5, wobei die genannte Oberflächenkräuselung
eine Breite von etwa 0,05 bis 2,0 Millimetern aufweist.
Mundbürste nach Anspruch 5, wobei die genannte Oberflächenkräuselung
ein Verhältnis der Tiefe (d) der Kräuselung zu dem Durchmesser (D9 der Kräuselung
von etwa 0,01 bis 0,20 aufweist.
Mundbürste nach Anspruch 1, wobei die Kräuselung benachbarter Borsten
phasengleich ist.
Mundbürste nach Anspruch 1, wobei die Kräuselung benachbarter Borsten
phasenverschoben ist.
Mundbürste nach Anspruch 9, wobei die phasenverschobene Konfiguration
pseudozufällig ist.
Mundbürste nach Anspruch 1, wobei die Borsten einen Durchmesser von
etwa 0,152 bis 0,381 mm (0,006 bis 0,015 Zoll) aufweisen.
Mundbürste nach Anspruch 1, wobei die Borsten zu einer Bürste mit
einem Steifheitsgrad (ISO 8627) von etwa 2 bis 7 Zentinewton je Quadratmillimeter
führen.
Mundbürste nach Anspruch 1, wobei die ungekräuselten Borsten entlang
des äußeren Begrenzungsbereichs des genannten Kopfes angebracht sind, und wobei
die genannten gekräuselten Borsten in einem zentralen Bereich des genannten Kopfes
angebracht sind.
Mundbürste nach Anspruch 13, wobei die genannten gekräuselten Borsten
einen Durchmesser von etwa 0,152 mm (0,006 Zoll) aufweisen.
Mundbürste nach Anspruch 14, wobei die genannten Borsten in Büschellöchern
angebracht sind, und wobei jedes genannte Büschelloch zwischen 40 und 56 gekräuselte
Borsten aufweist.
Mundbürste nach Anspruch 13, wobei die genannten ungekräuselten Borsten
entlang einer äußeren Begrenzung des Kopfes angebracht sind, und wobei die genannten
gekräuselten Borsten in zwei räumlich getrennten, symmetrischen zentralen Bereichen
des genannten Körpers angebracht sind.
Mundbürste nach Anspruch 16, wobei die genannten räumlich getrennten,
symmetrischen zentralen Bereiche des genannten Kopfes halbkreisförmig sind.
Mundbürste nach Anspruch 1, wobei die genannten ungekräuselten Borsten
in einem zentralen Bereich des genannten Kopfes angebracht sind, und wobei die genannten
gekräuselten Borsten entlang eines äußeren Begrenzungsbereichs des genannten Kopfes
angebracht sind.
Mundbürste nach Anspruch 1, wobei die genannten gekräuselten Borsten
einen Farbstoff aufweisen, der während dem Gebrauch aus den gekräuselten Borsten
freigesetzt werden kann, um die Abnutzung des Bürstenkopfes anzuzeigen.
Mundbürste nach Anspruch 1, wobei diese eine elektrische Zahnbürste
(50; 100; 202; 210) umfasst.
Mundbürste nach Anspruch 20, wobei die genannte elektrische Zahnbürste
einen Bürstenkopf (58; 150) aufweist, bei dem es sich um einen
vibrierenden, oszillierenden oder drehenden Bürstenkopf handelt.
Mundbürste nach Anspruch 20, wobei die genannten Büschel (62,
64; 70) gekräuselter Borsten in einem inneren Bereich des Bürstenkopfes
(58a; 58b) angeordnet sind, umgeben von den genannten Büscheln
(66; 74, 76) ungekräuselter Borsten, die in einem äußeren
Bereich des Bürstenkopfes angeordnet sind.
Mundbürste nach Anspruch 22, wobei sich mindestens einige der genannten
Büschel (74) ungekräuselter Borsten von dem genannten Bürstenkopf (58b)
über die genannten Büschel (70) gekräuselter Borsten erstrecken.
Mundbürste nach Anspruch 22, wobei die genannten Büschel ungekräuselter
Borsten jeweils mindestens etwa 8 Prozent mehr Borsten aufweisen als jedes der genannten
Büschel gekräuselter Borsten.
Mundbürste nach Anspruch 22, wobei die genannten Büschel (70)
gekräuselter Borsten (78) Basisenden an dem genannten Kopf aufweisen, und
wobei distale Enden der Büschel gekräuselter Borsten im Ruhezustand schräg stehen,
so dass sie an ihren distalen Enden im Wesentlichen eine größere Fläche (d2)
als an ihren Basisenden in Anspruch nehmen.
Mundbürste nach Anspruch 20, wobei die genannten gekräuselten Borsten
einen Durchmesser von etwa 0,152 mm (0,006 Zoll) aufweisen.
Mundbürste nach Anspruch 21, wobei die Bürste den genannten Bürstenkopf
um eine Rotationsachse (152) drehen kann, der im Wesentlichen parallel
zu der Längsachse der genannten Büschel ist, und wobei der Bürstenkopf in Richtung
der genannten Rotationsachse zyklisch bewegt (196) werden kann.
Mundbürste nach Anspruch 27, wobei der genannte Bürstenkopf folgendes
umfasst:
Büschel gekräuselter Borsten, die in einem inneren Bereich des Bürstenkopfes angeordnet
sind; und
Büschel ungekräuselter Borsten, die um die äußere Begrenzung des genannten inneren
Bereichs angeordnet sind,
wobei sich mindestens zwei de genannten ungekräuselten Borsten über die distalen
Enden der genannten Büschel gekräuselter Borsten erstrecken und einen Zwischenabstand
von etwa 10 Millimetern aufweisen.