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Dokumentenidentifikation DE10341488A1 31.03.2005
Titel Servierfähig lagerbares gefrostetes alkoholisches Mixgetränk
Anmelder Tremml, Thomas, 85737 Ismaning, DE
Erfinder Tremml, Thomas, 85737 Ismaning, DE
Vertreter Voigt, W., Ing. Pat.-Ing., Pat.-Anw., 06108 Halle
DE-Anmeldedatum 09.09.2003
DE-Aktenzeichen 10341488
Offenlegungstag 31.03.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 31.03.2005
IPC-Hauptklasse C12G 3/00
IPC-Nebenklasse C12H 1/00   
Zusammenfassung Die Erfindung betrifft ein servierfähig lagerbares gefrostetes alkoholisches Mixgetränk, welches in besonderer Weise vorbehandelt wurde und als verbrauchsfähiges Endprodukt auf den Markt kommt.
Da heutzutage ernährungsphysiologische gute Vorschläge begehrt sind, werden mit dem neuen Produkt viele Konsumenten angesprochen.
Das Mixgetränk besteht aus an sich bekannten Limetten als gepresste Rohmasse, Limettensaft, alkoholischen Bestandteilen mit einem Flüssigkeitsanteil von ca. 5 cl pro portionierbarer Verpackungsgröße und weiteren Zutaten zur Geschmacksverbesserung und als Stabilisator, dadurch gekennzeichnet, dass das Mixgetränk als Frisch- oder Tiefkühlprodukt vorliegt, wobei der Bereich zur Lagerung von -8°C bis -20°C gewählt ist.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein servierfähig lagerbares gefrostetes alkoholisches Mixgetränk, welches in besonderer Weise vorbehandelt wurde und als verbrauchsfähiges Endprodukt auf den Markt kommt.

Da heutzutage ernährungsphysiologische gute Vorschläge begehrt sind, werden mit dem neuen Produkt viele Konsumenten angesprochen.

Es entspricht den Grundsätzen einer ausgewogenen Ernährung, wenn neben Fleisch- und Wurstprodukten sowie Getreide- und verschiedenen Gemüsesorten auch gesunde und/oder anregende Getränke auf dem Speiseplan stehen.

Im herkömmlichen Sinne werden Getränke aufgrund ihres natürlichen Vorkommens (Naturprodukte, wie Mineralwässer, Milch, Fruchtsäfte etc.) oder nach bestimmten Veredelungsstufen (Bier, Wein, Spirituosen) genossen. Entsprechende Haltbarkeitsvorkehrungen müssen dabei nach den geltenden lebensmittelhygienischen Vorschriften beachtet und getroffen werden. Fruchtcocktails in alkoholischer oder nichtalkoholischer Form befinden sich dabei jedoch nicht in dem vorgenannten Angebot der einschlägigen Getränkeindustrie, wodurch der Konsument gezwungen ist, entweder selbst kreativ z. B. ein alkoholisches oder nichtalkoholisches Mixgetränk frisch herzustellen oder ein ggf. bekanntes Mixgetränk, wie es in Bars nur frisch zubereitet werden kann ebenso nachzuempfinden, wenn die Möglichkeit der Herstellung dazu besteht.

Bei letzterem müssen alle Voraussetzungen bzgl. der einzusetzenden Komponenten (Alkoholika, Fruchtmischungen, Mixgeräte etc.) und das entsprechende Geschick der Herstellung gegeben sein.

Neben einem unbestreitbaren Aufwand an Vorbereitungszeit ist nachteilig zu bewerten, dass in kleinerem Kreis von Gesellschaften oftmals keine geeignete Person zur Verfügung steht, die professionelle Mixgetränke nach bestimmten Vorbildern, in kürzester Zeit herstellen kann.

Daher bleibt es dann schließlich bei der Servierung der „üblichen" alkoholischen oder nichtalkoholischen und damit einförmigen und einfallslosen Getränke.

Um dieser Situation entgegenzuwirken, hat sich der Anmelder des Gebrauchsmusters die Aufgabe gestellt, ein hochwertiges alkoholisches Mixgetränk zu entwickeln, wobei die eigentliche Innovation darin besteht, dass dieses Produkt durch entsprechende Vorbehandlung und dabei mit bestimmten Eigenschaften versehen, als Fertigprodukt angeboten wird. Für den Genuss ist dabei, abgesehen von einer nach Bedarf zu erfolgenden Temperierung, keine weitere Zubereitungshandlung notwendig. Das Produkt ist somit im originalgetreuen Zustand in Haushalten und auch im Gaststättengewerbe anbietbar.

Erfindungsgemäß wird die Aufgabe wie folgt gelöst, wobei hinsichtlich der grundlegenden erfinderischen Gedanken auf den Patentanspruch 1 verwiesen wird. Die weitere Ausgestaltung der Erfindung ergibt sich aus den Patentansprüchen 2 und 3.

Anhand eines Ausführungsbeispiels sollen weitere Erläuterungen folgen.

Das zu beschreibende alkoholische Mixgetränk besteht aus dem frischen Fruchtfleisch geschnittener und gepresster Limetten und alkoholischen Anteilen. Bei den alkoholischen Anteilen handelt es sich um den Likör Cachaca mit einem Gewichtsanteil von insgesamt 5 cl. je portionierbarer Abfüllung. Seine Zugabe erfolgt in 2 unterschiedlichen Mengenanteilen mit unterschiedlicher Temperierung.

Folgende weitere Zutaten werden benötigt:

Brauner Rohrzucker, Cachaca in Raumtemperatur, Cachaca (eisgekühlt), gecrashtes Eis (in Granulatform).

Im Vergleich zum frisch zubereiteten alkoholischen Mixgetränk wurden die Bestandteile nacheinander – in ihrer Menge einer Cocktailservierung für 1 Person angepasst – in Vorratsbehältnisse, wie verschließbare Gläser bzw. Becher oder in haltbare Gefrierbeutel gegeben.

Dazu erfolgt zunächst die Achtelung und Pressung frischer Limetten zu einer Fruchtfleischrohmasse und Limettensaft, wobei ca. 1 cl Cachaca und ca. 5 g brauner Rohrzucker noch hinzukommen und dieses Gemisch dann portioniert in die vorgenannten Behältnisse gegeben wird mit der Maßgabe, dass sich ein Gefriervorgang bis zu –20° C anschließt.

Die nunmehr portioniert abgefüllte Menge an gefrosteter Limettenrohmasse, Limettensaftes und des kleineren Anteils Cachacas wird sodann mit weiteren 4 cl. eisgekühltem Cachaca's sowie mit zerstoßenem (gecrashtem) Eis überdeckt.

Damit kann vorteilhafterweise gesichert werden, dass ein Zusammenfrieren der Limettenmasse mit den Eisbestandteilen verhindert wird. Das gecrashte Eis verbleibt damit in einem lockeren Zustand. Das erfindungsgemäß aufgefüllte („geschichtete") Gemisch in dem entsprechenden Behältnis wird mit den üblichen Verschlussmöglichkeiten abgedeckt und kann im Bereich von –8° C bis –20° C im Zeitraum von einer Woche bis zu mehreren Monaten als Frisch- oder Tiefkühlprodukt gelagert werden.

Bei einer Lagerung von zweckmäßigerweise –8° C verbleibt das alkoholische Mixgetränk, welches auch unter dem Namen Caipirinha bekannt ist, als Frischprodukt in seiner sofort trinkfertigen Form.


Anspruch[de]
  1. Servierfähig lagerbares gefrostetes alkoholisches Mixgetränk, bestehend aus an sich bekannten Limetten als gepresste Rohmasse, alkoholischen Bestandteilen mit einem Flüssigkeitsanteil von ca. 5 cl pro portionierbarer Verpackungsgröße und weiteren Zutaten zur Geschmacksverbesserung und als Stabilisator, dadurch gekennzeichnet, dass das Mixgetränk als Frisch- oder Tiefkühlprodukt vorliegt, wobei der Bereich zur Lagerung von –8° C bis –20° C gewählt ist.
  2. Servierfähig lagerbares gefrostetes alkoholisches Mixgetränk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Mixgetränk im Wesentlichen aus einem Gemisch gefrosteter und gepresster Limettenmasse, Limettensaft, eisgekühltem Cachaca, gecrashtem Eis und braunem Rohrzucker besteht.
  3. Servierfähig lagerbares gefrostetes alkoholisches Mixgetränk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei Abfüllung in verschließbare Gläser, Becher u. a. Behältnisse die servierfähige Lagerung von einer Woche bis zu mehreren Monaten möglich ist.
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