Die Erfindung betrifft Lebensmittel mit integrierter Skala.
Mittlerweile stehen dem Verbraucher für die verschiedensten Lebensmittel
Angaben über Inhaltsstoffe, Enegiegehalt, Vitamingehalt u.dgl. zur Verfügung. Diese
Angaben befinden sich bei verpackten Lebensmitteln oftmals direkt auf der Verpackung.
Für den Verbraucher, der eine Diät einhalten muß oder sich aus anderen
Gründen kontrolliert mit Energie oder Nährstoffen versorgen will, ergibt sich das
Problem die Lebensmittel entsprechend zu portionieren, d.h. abzuwiegen oder anderweitig
abzumessen. Dies ist im Alltag oftmals nicht oder nur schwer möglich, da nicht immer
entsprechende Hilfsmittel zur Verfügung stehen. Daraus ergibt sich eine relativ
hohe Ungenauigkeit bei der Zuführung der gewünschten Stoffe.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, Lebensmittel zu schaffen, die
es dem Verbraucher problemlos erlauben, sich Energie, Nährstoffe o.dgl. kontrolliert
zuzuführen.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale 1 des Anspruchs 1 gelöst.
Dazu ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Lebensmittel mindestens
eine integrierte Skala aufweisen, auf der die gewünschten Informationen hinsichtlich
des Gehalts an Nährstoffen, Energie u.dgl. ablesbar sind. Diese Skala wird bei festen
oder halbfesten Lebensmitteln durch das Lebensmittel selber ausgebildet. Auf der
Skala finden sich Einteilungen und dazugehörige Zahlenangaben mit der gewünschten
Information.
Dazu können in den Lebensmitteln farbliche Markierungen aus Lebensmittelfarbe
eingebracht sein oder die Skala wird durch räumliche Strukturen im Lebensmittel
ausgebildet.
Dadurch benötigt der Verbraucher vorteilhafterweise keine Hilfsmittel
zur kontrollierten Aufnahme der Lebensmittel.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.