Die vorliegende Erfindung betrifft Polituren. Insbesondere betrifft
die vorliegende Erfindung Möbelpolituren für poröse Oberflächen, wie Holzoberflächen,
wobei die Polituren über gute Glanz- und Schutzeigenschaften gegen Wasser verfügen.
Holzerzeugnisse wie Möbel sind beliebt und in der Mehrzahl der Haushalte
zu finden. Aufgrund der Beschaffenheit und der Kosten von Holzmöbel werden Möbelpolituren
weitgehend benutzt, um die Möbel zu reinigen, zu polieren und um sie zu schützen
sowie um das Leben des Holzes zu verlängern.
Bevorzugte Güteklassen von Möbelpolituren sind so beschaffen, dass
sie der Oberfläche, auf der sie aufgetragen werden, einen schönen Glanz verleihen,
keine Schlieren bilden, die für das Erscheinungsbild der Möbel abträglich sind,
und dass sie Staub und Schmutz von der Oberfläche entfernen. Außerdem sollten die
Polituren leicht anzuwenden sein, ohne dass beim Polieren der Oberfläche zur Erzeugung
eines Glanzes übermäßige Anstrengungen erforderlich sind.
Überdies besteht seit einiger Zeit das Bedürfnis, dass wasserbeständige
Bestandteile in den Möbelpolituren enthalten sind, um die Bildung von Wasserflecken,
wie Wasserringen, auf einem Holzmöbelstück zu verhindern, beispielsweise wenn ein
kaltes Getränk auf dem Möbelstück abgestellt wird.
Die Zugabe von Bestandteilen, die die Beständigkeit einer Möbelpolitur
gegen das Eindringen von Wasser verbessern, wirken sich häufig nachteilig auf die
anderen erwünschten Eigenschaften einer Politur aus. Zum Beispiel kann ein zunehmender
Wachs- oder Siliconölgehalt zu einer erhöhten Schlierenbildung auf der Holzoberfläche
führen, und die Anwendung der Politur erschweren.
Es besteht Bedarf an einer Möbelpolitur für poröse Oberflächen, wie
Holzoberflächen, die eine gute Wasserbeständigkeit zur Verfügung stellt, während
sie gleichzeitig eine gute Beständigkeit gegen Fleckenbildung, Glanz und gute Anwendungseigenschaften
zur Verfügung stellt.
Zu unserer großen Überraschung haben wir gefunden, dass die Beimischung
gewisser Wachse zu einer Möbelpolitur führt, die diesen Anforderungen genügt. Überdies
haben wir gefunden, dass derartige Wachse in nennenswerten Mengen von Vorteil sein
können.
Gemäß einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Politur
zur Verfügung gestellt, die ein Lösungsmittel, ein Paraffinwachs in einer Menge
von 0,3–4,5% Gew./Gew. sowie ein mikrokristallines Wachs in einer Menge von
0,05–1% Gew./Gew. umfasst.
Die Politur kann geeigneterweise auch Bienenwachs umfassen.
Paraffinwachse besitzen im Allgemeinen eine makrokristalline Struktur
und bestehen hauptsächlich aus n-Alkanen der Formel C20H42
und höher mit einigen Iso- und Cycloalkanen.
Mikrokristalline Wachse, die im Allgemeinen aus schweren Schmierölrückständen
hergestellt werden, besitzen eine mikrokristalline Struktur und bestehen hauptsächlich
aus Iso- and Cycloalkanen mit einigen Aromaten.
Bienenwachs ist üblicherweise ein Gemisch aus Myricylpalmitat, Cerotinsäure
und Estern sowie einigen Paraffinen.
Vorzugsweise beträgt die Gesamtmenge der Wachse, die in der Politur
vorliegen mindestens 0,4% Gew./Gew., stärker bevorzugt mindestens 0,8% Gew./Gew.,
am stärksten bevorzugt mindestens 1,0% Gew./Gew., und im besonderen mindestens 1,2%
Gew./Gew.. Vorzugsweise beträgt die Gesamtmenge der Wachse, die in der Politur vorliegen,
bis 5% Gew./Gew., stärker bevorzugt bis 3% Gew./Gew., am stärksten bevorzugt bis
2% Gew./Gew., und im besonderen bis 1,6% Gew./Gew..
Vorzugsweise beträgt die Menge der(s) Paraffinwachse(s) in der Politur
mindestens 0,3% Gew./Gew., stärker bevorzugt mindestens 0,5% Gew./Gew. und am stärksten
bevorzugt mindestens 0,7% Gew./Gew..
Vorzugsweise beträgt die Menge der(s) Paraffinwachse(s) in der Politur
bis 4,5% Gew./Gew., stärker bevorzugt bis 2% Gew./Gew. und am stärksten bevorzugt
bis 1,5% Gew./Gew..
Vorzugsweise beträgt die Menge der(s) mikrokristallinen Wachse(s)
in der Politur mindestens 0,05% Gew./Gew., stärker bevorzugt mindestens 0,1% Gew./Gew.
und am stärksten bevorzugt mindestens 0,2% Gew./Gew..
Vorzugsweise beträgt die Menge der(s) mikrokristallinen Wachse(s)
in der Politur 1% Gew./Gew., stärker bevorzugt bis 0,6% Gew./Gew. und am stärksten
bevorzugt bis 0,4% Gew./Gew..
Vorzugsweise beträgt die Menge des Bienenwachses in der Politur, wenn
vorhanden, mindestens 0,05% Gew./Gew., stärker bevorzugt mindestens 0,1% Gew./Gew.
und stärksten bevorzugt mindestens 0,2% Gew./Gew..
Vorzugsweise beträgt die Menge des Bienenwachses in der Politur, wenn
vorhanden, bis 1% Gew./Gew., stärker bevorzugt bis 0,6% Gew./Gew. und am stärksten
bevorzugt bis 0,4% Gew./Gew..
Vorzugsweise überschreitet das Gewicht des vorhandenen Paraffinwachses
das des mikrokristallinen Wachses.
Wenn Bienenwachs zugegen ist, überschreitet das Gewicht des Paraffinwachses
vorzugsweise das des Bienenwachses; tatsächlich überschreitet das Gewicht des Paraffinwachses
vorzugsweise das vereinigte Gewicht des mikrokristallinen Wachses und des Bienenwachses.
Vorzugsweise liegen in der Politur keine Wachse vor außer Paraffinwachs
und mikrokristallinem Wachs sowie, wenn vorhanden, Bienenwachs.
Vorzugsweise enthält die Politur ein Siliconöl. Das Siliconöl kann
vom Typus eines einzelnen Öls sein oder es kann ein Gemisch aus Ölen sein. Vorzugsweise
ist der Gesamtsiliconölgehalt ein Gemisch aus Siliconölen mit unterschiedlichen
Molekulargewichten, zum Beispiel ein Gemisch aus Siliconölen mit Molekulargewichten
von 350 bis 30.000, beispielsweise Beispiel Silicon 350, Silicon 10.000 und Silicon
30.000.
Vorzugsweise kann (können) das (die) Siliconöl(e), wenn vorhanden,
in einer Menge von bis zu 10% Gew./Gew. vorliegen, stärker bevorzugt bis zu 5% Gew./Gew..
Vorzugsweise kann (können) das (die) Siliconöl(e), wenn vorhanden, mindestens 1%
Gew./Gew. umfassen, vorzugsweise mindestens 2% Gew./Gew..
In der Politur kann ein grenzflächenaktives Mittel enthalten sein.
Ein grenzflächenaktives Mittel, das in der vorliegenden Erfindung Verwendung findet,
kann aus anionischen, kationischen, nichtionischen, amphoterischen oder zwitterionischen
grenzflächenaktiven Verbindungen ausgewählt sein.
Eine Klasse der nichtionischen, grenzflächenaktiven Mittel, die in
der vorliegenden Erfindung eingesetzt werden kann, besteht aus alkoxylierten Alkoholen,
insbesondere aus alkoxylierten Fettalkoholen. Diese schließen ethoxylierte und propoxylierte
Fettalkohole, sowie ethoxylierte und propoxylierte Alkylphenole ein, wobei beide
Alkylreste eine Kohlenstoffkettenlänge von 7 bis 16, stärker bevorzugt von 8 bis
13 besitzen.
Beispiele der alkoxylierten Alkohole schließen bestimmte ethoxylierte
Alkoholzusammensetzungen, die derzeit bei der Shell Company (Houston, TX) unter
dem allgemeinen Handelsnamen NEODOL (Markenname) kommerziell erhältlich sind und
die als lineare Alkoholethoxylate beschrieben werden, sowie bestimmte Zusammensetzungen,
die derzeit bei der Union Carbide Company, (Danbury, CT) unter dem allgemeinen Handelsnamen
TERGITOL (Markenname) kommerziell erhältlich sind, und die als sekundäre Alkoholethoxylate
beschrieben werden, ein.
Beispiele der alkoxylierten Alkylphenole schließen bestimmte Zusammensetzungen
ein, die gegenwärtig bei der Rhone-Poulenc-Company (Cranbury, NJ) unter dem allgemeinen
Handelsnamen IGEPAL (Markenname) kommerziell erhältlich sind und die als Octyl-
und Nonylphenole beschrieben werden.
Eine weitere Klasse von nichtionischen, grenzflächenaktiven Mitteln,
die eingesetzt werden kann, sind Sorbitanester von Fettsäuren, typischerweise von
Fettsäuren, die 10 bis 24 Kohlenstoffatome besitzen, wie zum Beispiel Sorbitanmonooleat.
Beispiele der anionischen, grenzflächenaktiven Mittel, die in der
vorliegenden Erfindung eingesetzt werden können, schließen Alkalimetallsalze, Ammoniumsalze,
Aminosalze, Aminoalkoholsalze oder die Magnesiumsalze einer oder mehrerer der folgenden
Verbindungen ein, sind aber nicht darauf beschränkt: Alkylsulfate,
Alkylethersulfate, Alkylamidoethersulfate, Alkylarylpolyethersulfate, Monoglyceridsulfate,
Alkylsulfonate, Alkylamidsulfonate, Alkylarylsulfonate, Olefinsulfonate, Paraffinsulfonate,
Alkylsulfosuccinate, Alkylethersulfosuccinate, Alkylamidsulfosuccinate, Alkylsulfosuccinamat,
Alkylsulfoacetate, Akylphosphate, Alkyletherphosphate, Acylsarconsinate, Acylisothionate
und N-Acyltaurinat. Im Allgemeinen umfasst der Alkyl oder Acylrest in diesen verschiedenen
Verbindungen eine Kohlenstoffkette mit 12 bis 20 Kohlenstoffatomen.
Andere anionische, grenzflächenaktive Verbindungen, die eingesetzt
werden können, schließen Fettsäuresalze, einschließlich der Salze der Öl-, Ricinol-,
Palmitin- und Stearinsäure sowie Kokosöle oder der hydrierten Kokosfettsäure und
der Acyl-Milchsäureverbindungen, deren Acylrest 8 bis 20 Kohlenstoffatome enthält,
ein.
Amphotere, grenzflächenaktive Mittel, die in der vorliegenden Erfindung
eingesetzt werden können, schließen amphotere, grenzflächenaktive Mittel mit Betainstruktur
der folgenden allgemeinen Formel ein:
R-N+(R1)2-R2COO–
wobei R ein hydrophober Rest ist, der ein Alkylrest mit 10 bis 22 Kohlenstoffatomen,
vorzugsweise mit 12 bis 18 Kohlenstoffatomen, ein Alkylaryl- oder Arylalkylrest,
der eine vergleichbare Anzahl von Kohlenstoffatomen sowie einen Benzolring enthält,
welcher als äquivalent zu etwa 2 Kohlenstoffatomen angenommen werden kann, und ähnliche
Strukturen, die durch Amido- oder Etherbindungen unterbrochen sind, ist, jedes R1
ein Alkylrest ist, der 1 bis 3 Kohlenstoffatome enthält und R2 ein Alkylenrest
ist, der 1 bis 6 Kohlenstoffatome enthält.
In den Polituren der Erfindung können eine oder mehrere derartiger
Betainverbindungen enthalten sein.
Beispiele kationischer, grenzflächenaktiver Mittel, die in der vorliegenden
Erfindung eingesetzt werden können, schließen quartäre Ammoniumverbindungen und
Salze davon ein, einschließlich quartärer Ammoniumverbindungen, die auch keimtötende
Wirkung besitzen und die durch die allgemeine Strukturformel charakterisiert werden
können:
wobei mindestens ein R1, R2, R3 oder R4
ein hydrophober, aliphatischer Rest, arylaliphatischer Rest, oder aliphatischer
Arylrest ist, der 6 bis 26 Kohlenstoffatome enthält und der ganze kationische Teil
des Moleküls ein Molekulargewicht von mindestens 165 besitzt. Die hydrophoben Reste
können ein langkettiges Alkyl, ein langkettiges Alkoxyaryl, ein langkettiges Alkylaryl,
ein langkettiges Halogen-substituiertes Alkylaryl, ein langkettiges Alkylphenoxyalkyl
oder ein Arylalkyl sein. Die übrigen Reste an dem Stickstoffatom, die von den hydrophoben
Resten verschieden sind, sind im allgemeinen Kohlenwasserstoffreste, die üblicherweise
eine Gesamtzahl von nicht mehr als 12 Kohlenstoffatomen enthalten. Die Reste R1,
R2, R3 und R4 können geradkettig oder verzweigt
sein, sind aber vorzugsweise geradkettig, und sie können eine oder mehrere Amid-
oder Esterbindungen enthalten. Der Rest X kann ein beliebiger, salzbildender, anionischer
Rest sein.
Beispiele der quartären Ammoniumsalze im Rahmen der vorstehenden Beschreibung
schließen Alkylammoniumhalogenide, wie Cetyltrimethylammoniumbromid, Alkylarylammoniumhalogenide,
wie Octadecyldimethylbenzylammoniumbromid und N-Alkylpyridiniumhalogenide, wie N-Cetylpyridiniumbromid
ein. Andere geeignete Arten von quartären Ammoniumsalzen schließen diejenigen ein,
in denen das Molekül entweder Amid- oder Esterbindungen enthält, wie Octylphenoxyethoxyethyldimethylbenzylammoniumchlorid
und N-(Laurylcocoaminoformylmethyl)-pyridiniumchlorid. Andere wirksame Arten von
quartären Ammoniumverbindungen, die als keimtötende Mittel nützlich sind, schließen
diejenigen ein, in denen der hydrophobe Rest durch einen substituierten aromatischen
Kern gekennzeichnet ist, wie im Fall von Lauryloxyphenyltrimethylammoniumchlorid,
Cetylaminophenyltrimethylammoniummethansulfat, Dodecylphenyltrimethylammoniummethansulfat,
Dodecylphenylrimethylmmoniumchlorid und chloriertem Dodecylphenyltrimethylamoniumchlorid.
Bevorzugte quartäre Ammoniumverbindungen, die keimtötende Wirkung
aufweisen und die in der vorliegenden Erfindung nützlich sind, schließen die Verbindungen
der folgenden Strukturformel ein:
wobei R2 und R3 gleiche oder verschiede C8-C12-Alkyle
sind oder R2 C12-C16-Alkyl, C8-C18
Alkylethoxy, C8-C18-Alkylphenolethoxy und R3 Benzyl
ist und X ein Halogen, wie zum Beispiel Chlorid, Bromid oder Jodid oder Methylsulfat
ist. Die Alkylreste R2 und R3 können geradkettig oder verzweigt
sein, sind jedoch vorzugsweise im Wesentlichen linear.
Es kann auch ein Gemisch aus zwei oder mehreren grenzflächenaktiven
Mitteln eingesetzt werden. Andere bekannte grenzflächenaktive Mittel, die vorstehend
nicht besonders beschrieben sind, können ebenfalls verwendet werden. Derartige grenzflächenaktive
Mittel sind in McCutcheons „Detergents and Emulsifiers", Nordamerikanische
Ausgabe, 1982; Kirk-Othmer, Enzyklopädie der Chemischen Technologie, 3. Auflage,
Band 22, Seite 346–387 beschrieben.
Die Gesamtmenge des grenzflächenaktiven Mittels oder der grenzflächenaktiven
Mittel beträgt vorzugsweise bis zu 10% Gew./Gew., stärker bevorzugt bis zu 5% Gew./Gew..
Geeigneterweise liegt das Lösungsmittel in der Politur in einer Menge
vor, die mindestens 10% Gew./Gew. bezogen auf die Politur beträgt. Vorzugsweise
liegt das Lösungsmittel in einer Menge von bis zu 30% Gew./Gew. vor, vorzugsweise
bis zu 20% Gew./Gew. Das Lösungsmittel ist geeigneterweise ein organisches Lösungsmittel,
vorzugsweise ein Petroleumdestillat, am stärksten bevorzugt mit einem Siedebereich
von 120–200°C. Ein bevorzugtes Lösungsmittel ist EXXSOL D145/160 (Markenname)
erhältlich bei Exxon.
Die erfindungsgemäßen Polituren können auch zusätzliche Bestandteile
enthalten, die geeigneterweise aus:
– Antioxidantien in einer Menge von 0,001 bis 0,1% Gew./Gew., zum Beispiel
Natriumbenzoat,
– Konservierungsmitteln in der Menge von 0,01 bis 0,15% Gew./Gew., zum
Beispiel Chlormethylisothiazolinon oder Benzisothiazolinon,
– Antistatika in der Menge von 0,001 bis 5.0% Gew./Gew.,
– Duftstoffen in der Menge von 0,1 bis 5.0% Gew./Gew. und
– Holzextraktöle, zum Beispiel Sandelholzöl, Zedernöl oder andere Öle
dieser Art in einer Menge von 0,01 bis 1,0% Gew./Gew.
ausgewählt sind.
Derartige Zusatzbestandteile können geeigneterweise in einer Menge
von bis zu 15% Gew./Gew. und vorzugsweise bis zu 8% Gew./Gew. vorliegen.
Der restliche Bestandteil der Politur ist entweder weiches oder entionisiertes
Wasser.
Es ist selbstverständlich, dass Polituren gemäß der Erfindung flüssige
oder pastöse Emulsionen sein können. Allerdings sind sie vorzugsweise aus flüssigen
Emulsionen.
In einer bevorzugten Formulierung gemäß der vorliegenden Erfindung
besteht die Politur aus einer flüssigen Emulsion und ist so formuliert, dass sie
aus einem Behälter mittels Sprühauftrag dispensiert werden kann. Dies kann ein Pumpspray
oder eine Aerosol-Dose sein. Zum Dispensieren des Aerosols kann die Politur deshalb
zusätzlich 5,0–40% Gew./Gew. eines Treibmittels, vorzugsweise 10–30%
Gew./Gew. umfassen, wobei das Treibmittel vorzugsweise aus einer flüchtigen organischen
Verbindung mit einem geeigneten Dampfdruck besteht, wie zum Beispiel Propan, Butan,
Isobutan und Pentan. Es ist jedoch selbstverständlich, dass typische Aerosoltreibmittel,
wie halogenierte Kohlenwasserstoffe, Dimethylether und komprimierte Gase, wie zum
Beispiel CO2, N2 und LPG (Liquid Petroleum Gas, = flüssiges
Petroleum Gas) benutzt werden können. Man kann annehmen, dass eine
Verbindung sowohl als Lösungsmittel als auch Treibmittel fungieren kann. In derartigen
Fällen sind die Definitionen, die oben für die Menge eines Treibmittels vorgegeben
sind, anwendbar.
Entsprechend einem zweiten Aspekt wird eine Möbelpolitur für poröse
Oberflächen zur Verfügung gestellt, umfassend
(i) 0,3 bis 4,5% Gew./Gew. Paraffinwachs
(ii) 0,05 bis 1% Gew./Gew. mikrokristallines Wachs
(iii) 0 bis 1% Gew./Gew. Bienenwachs
(iv) 1 bis 10% Gew./Gew. Siliconöl
(v) 5 bis 30% Gew./Gew. eines organischen Lösungsmittels
(vi) 0 bis 10% Gew./Gew. eines grenzflächenaktiven Mittels
(vii) 0 bis 50% Gew./Gew. eines Aerosol-Treibmittels und
(viii) 0 bis 15% Gew./Gew. zusätzlicher Bestandteile,
(ix) wobei der Restbetrag Wasser ist.
Vorzugsweise umfasst die Politur:
(i) 0,5 bis 1,5% Gew./Gew. Paraffinwachs
(ii) 0,1 bis 0,6% Gew./Gew. mikrokristallines Wachs
(iii) 0,1 bis 0,6% Gew./Gew. Bienenwachs
(iv) 2 bis 5% Gew./Gew. eines Siliconöls
(v) 10 bis 20% Gew./Gew. eines organischen Lösungsmittels
(vi) 0 bis 5% Gew./Gew. eines grenzflächenaktiven Mittels
(vii) 0 bis 30% Gew./Gew. eines Treibmittels und
(viii) 0 bis 8% Gew./Gew. zusätzlicher Bestandteile,
(ix) wobei der Restbetrag Wasser ist.
Gemäß einem dritten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Verpackung
zum Dispensieren zur Verfügung gestellt, die eine Politur des ersten oder zweiten
Aspekts umfasst, wobei die Verpackung zum Dispensieren über eine Sprühdüse verfügt.
Vorzugsweise steht die Verpackung nicht unter Druck und besitzt eine Pumpvorrichtung,
um die Politur abzugeben. Am stärksten bevorzugt steht die Verpackung allerdings
unter Druck und enthält ein Treibmittel.
Entsprechend einem vierten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird
ein Verfahren, um eine Oberfläche wasserbeständig zu machen, bereitgestellt, wobei
das Verfahren den Schritt Oberflächenbehandeln mit einer Politur gemäß des ersten
oder zweiten Aspekts der vorliegenden Erfindung umfasst. Bei der Oberfläche handelt
es sich geeigneterweise um eine poröse Oberfläche, insbesondere um eine Holzoberfläche.
Wenn nicht anderweitig angegeben, beziehen sich die Prozentangaben
in dieser Beschreibung auf das Gewicht eines Bestandteiles bezogen auf das Gesamtgewicht
der Politur (einschließlich eines Lösungsmittels und, wenn vorhanden, eines separaten
Treibmittels).
Die Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf die folgenden Beispiele,
Beispiel A und Beispiel B beschrieben werden.
Beispiel A
Die in der Tabelle 1 definierten Möbelpolituren wurden hergestellt.
In der Formulierung A wird ein Wachsgemisch in einer Zusammensetzung gemäß der Erfindung
verwendet und jede der Formulierungen B–D enthält jeweils jedes der Wachse
für sich. Diese wurden mit einer kommerziell erhältlichen Möbelpolitur, Formel E,
bestehend aus einer nicht spezifizierten, geschützten Zusammensetzung, verglichen.
Tabelle 1 – Formulierungen A–D
Das Bienenwachs war gebleichtes, weißes Bienenwachs, Bezeichnung X0021,
von Poth Hille & Co Ltd. aus London, UK. Das Paraffinwachs besitzt die CAS-Nr. 8002-74-2.
Das mikrokristalline Wachs besitzt die CAS-Nr. 64742-42-3.
Prüfung der Beständigkeit gegen Wasserflecken
Ein sauberes, trockenes Holzbrett (30 cm × 30 cm) mit einem
Schellacküberzug wurde poliert, indem die Testformulierungen wie folgt verwendet
wurden. 0,5 g einer Formulierung wurde unter Verwendung eines Staubtuches aufgetragen.
Unter Anwendung einer Auf-und-Ab-Bewegung wurde die Formulierung von links nach
rechts und dann wieder von rechts nach links auf dem Brett verteilt, wobei eine
vollständige Bedeckung sichergestellt wurde, indem auf jedem Weg drei Auf-und-Ab-Wischbewegungen
durchgeführt wurden. Das Staubtuch wurde umgedreht, die Fläche wurde vor und zurück
poliert, indem die gleiche Bewegung wie beim Auftragen der Formulierung angewendet
wurde. Die Formulierung wurde dann auf der Oberfläche eine Stunde lang altern gelassen.
Nach einer Stunde wurde eine gradierte Pipette verwendet, um 1 ml entionisiertes
Wasser (bei 5°C) auf dem polierten Bereich aufzutragen, wodurch sich eine kleine
Wasserpfütze in der Mitte des polierten Bereichs bildete. In ein 100 ml Becherglas
wurden 75 ml Leitungswasser und ein Eiswürfel gefüllt. Das Becherglas wurde über
jede Wasserpfütze gestellt, wobei sichergestellt wurde, dass das gesamte Wasser
unter dem Becherglas eingeschlossen war. Nach 7 Stunden wurde das Becherglas von
der Oberfläche entfernt. Dann wurde die Oberfläche sofort wie folgt gewischt: ein
sauberes trockenes Staubtuch wurde um einen Schleifblock gewickelt; unter der Anwendung
von festen Strichen wurde der behandelte Bereich acht Mal abwärts gewischt; dann
wurde der behandelte Bereich mit einem sauberen Staubtuch acht Mal horizontal über
die Oberfläche gewischt.
Das Brett wurde über Nacht stehen gelassen, damit sich alle weißen
Flecken voll entfalten können.
Die Intensität der weißen Flecken wurde dann von einer Kommission
beurteilt, die aus mindestens 10 Personen bestand, wobei ein Notensystem verwendet
wurde. Die Ergebnisse wurden dann statistisch ausgewertet.
Dabei wurden die folgenden Ergebnisse erhalten.
Tabelle 2 – Beständigkeit gegen Beeinträchtigung durch Wasserflecken
Die Ergebnisse in der Tabelle 2 zeigen, dass die Wachsmischung in
der Formulierung A eine höhere Beständigkeit gegenüber Beeinträchtigungen durch
Wasser ergibt als jedes der einzelnen Wachse für sich. Diese Formulierung ist auch
besser als ein ausgezeichnetes, kommerziell verfügbares Erzeugnis, Formulierung
E.
Prüfung der Schlierenbildung
Ein Staubtuch wurde um einen Schleifblock gefaltet. Dann wurden 0,5
Gramm einer Politur auf den oberen Rand des Staubtuchs gesprüht. Das Staubtuch auf
dem Schleifblock wurde dann zur Mitte einer Holzfliese mit den Abmessungen von 30
× 30 cm hinunter gewischt. Dann wurde ein sauberes Staubtuch um den Schleifblock
gewickelt und der Bereich des Holzbretts, auf dem die Politur aufgetragen worden
war, wurde poliert, indem fünf Mal mit dem Tuch auf und ab gewischt wurde. Dann
wurde eine Kommission aus mindestens 10 Personen gebeten, den Grad der Schlierenbildung
zu beurteilen unter Verwendung einer Notenskala von:
Die Ergebnisse der Testformulierungen wurden dann unter Verwendung
eines Analyseverfahrens mit mehren verschiedenen Proben statistisch verglichen.
Es wurden die folgenden Ergebnisse erhalten.
Tabelle 3 – Schlierenbildung aufgrund der Verwendung der Polituren
Diese zeigen, dass das Wachsgemisch der Formulierung A signifikant
weniger Schlieren bildet als jedes der einzeln für sich verwendeten Wachse. Zudem
ist diese Formel besser als ein ausgezeichnetes, kommerziell verfügbares Erzeugnis,
Formulierung E.
Zusammengenommen zeigen diese Ergebnisse, dass das Wachsgemisch der
Formulierung A eine gute Beständigkeit gegen die schädigende Wirkung von Wasser
ergibt und sich dem Problem einer übermäßigen Schlierenbildung entzieht.
Beispiel B
Gemäß der Formulierung F der nachstehenden Tabelle 4 wurde eine Möbelpolitur
in der Sprühdose hergestellt, indem die gleichen Bestandteile wie in der Tabelle
1 verwendet wurden, jedoch in anderen Mengen und ohne Bienenwachs.
Tabelle 4 – Formulierung F
Es wurden die gleichen Prüfungen wie im Beispiel A beschrieben durchgeführt.
Bei der erfindungsgemäßen Formulierung, Formulierung F, wurde festgestellt, dass
sie ausgezeichnete Eigenschaften hinsichtlich eines schlierenfreien Verhaltens zeigt
im Vergleich zu einer kommerziell erhältlichen Politur, die keine Kombination aus
Paraffinwachs und mikrokristallinem Wachs aufweist. Außerdem zeigt die Formulierung
F gute Glanzeigenschaften und eine hohe Beständigkeit gegen Wasserflecken.
Anspruch[de]
Möbelpolitur, bei welcher es sich um eine flüssige Emulsion handelt,
die Wasser, ein Lösungsmittel, Paraffinwachs in einer Menge von 0,3 bis 1,5% Gew./Gew.
und mikrokristallines Wachs in einer Menge von 0,05 bis 1% Gew./Gew. umfasst.
Möbelpolitur nach Anspruch 1, wobei Paraffinwachs in einer Menge von
0,5 bis 1,5% Gew./Gew. vorhanden ist.
Möbelpolitur nach Anspruch 1 oder 2, wobei mikrokristallines Wachs
in einer Menge von 0,1 bis 0,6% Gew./Gew. vorhanden ist.
Möbelpolitur nach einem vorhergehenden Anspruch, wobei Bienenwachs
in einer Menge von 0,05 bis 1% Gew./Gew. vorhanden ist.
Möbelpolitur nach einem vorhergehenden Anspruch, wobei die Gesamtmenge
an Wachsen in der Zusammensetzung im Bereich von 0,8 bis 2% Gew./Gew. liegt.
Möbelpolitur nach einem vorhergehenden Anspruch, welche ein Siliconöl
umfasst.
Möbelpolitur in Form einer flüssigen Emulsion für poröse Oberflächen,
umfassend:
(x) 0,3 bis 1,5% Gew./Gew. Paraffinwachs
(xi) 0,05 bis 1% Gew./Gew. mikrokristallines Wachs
(xii) 0 bis 1% Gew./Gew. Bienenwachs
(xiii) 1 bis 10% Gew./Gew. Siliconöl
(xiv) 5 bis 30% Gew./Gew. eines organischen Lösungsmittels (xv) 0 bis 10% Gew./Gew. eines grenzflächenaktiven Mittels
(xvi) 0 bis 50% Gew./Gew. eines Aerosol-Treibmittels und
(xvii) 0 bis 15% Gew./Gew. zusätzlicher Bestandteile,
(xviii) Wasser, so dass sich 100% ergeben.
Möbelpolitur nach Anspruch 7, umfassend:
(x) 0,5 bis 1,5% Gew./Gew. Paraffinwachs
(xi) 0,1 bis 0,6% Gew./Gew. mikrokristallines Wachs
(xii) 0,1 bis 0,6% Gew./Gew. Bienenwachs
(xiii) 2 bis 5% Gew./Gew. eines Siliconöls
(xiv) 10 bis 20% Gew./Gew. eines organischen Lösungsmittels
(xv) 0 bis 5% Gew./Gew. eines grenzflächenaktiven Mittels
(xvi) 0 bis 30% Gew./Gew. eines Treibmittels und
(xvii) 0 bis 8% Gew./Gew. zusätzlicher Bestandteile,
(xviii) Wasser, so dass sich 100% ergeben.
Verpackung zum Dispensieren, umfassend eine Möbelpolitur nach einem
vorhergehenden Anspruch, wobei die Verpackung zum Dispensieren eine Sprühdüse aufweist.
Verpackung zum Dispensieren nach Anspruch 9, wobei die Verpackung
nicht unter Druck steht und einen Zerstäuber zum Ausstoß der Möbelpolitur aufweist.
Verpackung zum Dispensieren nach Anspruch 9, wobei die Verpackung
unter Druck steht und die Möbelpolitur ein Treibmittel beinhaltet.
Verfahren, mit dem eine Möbeloberfläche wasserbeständig gemacht wird,
wobei das Verfahren den Schritt des Behandelns der Oberfläche mit einer Möbelpolitur
nach einem der Ansprüche 1 bis 8 oder der Verwendung einer Verpackung zum Dispensieren
nach einem der Ansprüche 9 bis 11 umfasst.