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Dokumentenidentifikation DE60102698T2 31.03.2005
EP-Veröffentlichungsnummer 0001299491
Titel POLITUREN UND DEREN VERWENDUNG
Anmelder Reckitt Benckiser (UK) Limited, Slough, Berkshire, GB
Erfinder BEDFORD, David, Anlaby, Hull HU10 7HH, GB;
BRAITHWAITE, Jean Ann, Hull, East Yorkshire HU7 4YZ, GB
Vertreter Vossius & Partner, 81675 München
DE-Aktenzeichen 60102698
Vertragsstaaten AT, BE, CH, CY, DE, DK, ES, FI, FR, GB, GR, IE, IT, LI, LU, MC, NL, PT, SE, TR
Sprache des Dokument EN
EP-Anmeldetag 02.07.2001
EP-Aktenzeichen 019496355
WO-Anmeldetag 02.07.2001
PCT-Aktenzeichen PCT/GB01/02978
WO-Veröffentlichungsnummer 0002002708
WO-Veröffentlichungsdatum 10.01.2002
EP-Offenlegungsdatum 09.04.2003
EP date of grant 07.04.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 31.03.2005
IPC-Hauptklasse C09G 1/08
IPC-Nebenklasse C09G 1/12   

Beschreibung[de]

Die vorliegende Erfindung betrifft Polituren. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung Möbelpolituren für poröse Oberflächen, wie Holzoberflächen, wobei die Polituren über gute Glanz- und Schutzeigenschaften gegen Wasser verfügen.

Holzerzeugnisse wie Möbel sind beliebt und in der Mehrzahl der Haushalte zu finden. Aufgrund der Beschaffenheit und der Kosten von Holzmöbel werden Möbelpolituren weitgehend benutzt, um die Möbel zu reinigen, zu polieren und um sie zu schützen sowie um das Leben des Holzes zu verlängern.

Bevorzugte Güteklassen von Möbelpolituren sind so beschaffen, dass sie der Oberfläche, auf der sie aufgetragen werden, einen schönen Glanz verleihen, keine Schlieren bilden, die für das Erscheinungsbild der Möbel abträglich sind, und dass sie Staub und Schmutz von der Oberfläche entfernen. Außerdem sollten die Polituren leicht anzuwenden sein, ohne dass beim Polieren der Oberfläche zur Erzeugung eines Glanzes übermäßige Anstrengungen erforderlich sind.

Überdies besteht seit einiger Zeit das Bedürfnis, dass wasserbeständige Bestandteile in den Möbelpolituren enthalten sind, um die Bildung von Wasserflecken, wie Wasserringen, auf einem Holzmöbelstück zu verhindern, beispielsweise wenn ein kaltes Getränk auf dem Möbelstück abgestellt wird.

Die Zugabe von Bestandteilen, die die Beständigkeit einer Möbelpolitur gegen das Eindringen von Wasser verbessern, wirken sich häufig nachteilig auf die anderen erwünschten Eigenschaften einer Politur aus. Zum Beispiel kann ein zunehmender Wachs- oder Siliconölgehalt zu einer erhöhten Schlierenbildung auf der Holzoberfläche führen, und die Anwendung der Politur erschweren.

Es besteht Bedarf an einer Möbelpolitur für poröse Oberflächen, wie Holzoberflächen, die eine gute Wasserbeständigkeit zur Verfügung stellt, während sie gleichzeitig eine gute Beständigkeit gegen Fleckenbildung, Glanz und gute Anwendungseigenschaften zur Verfügung stellt.

Zu unserer großen Überraschung haben wir gefunden, dass die Beimischung gewisser Wachse zu einer Möbelpolitur führt, die diesen Anforderungen genügt. Überdies haben wir gefunden, dass derartige Wachse in nennenswerten Mengen von Vorteil sein können.

Gemäß einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Politur zur Verfügung gestellt, die ein Lösungsmittel, ein Paraffinwachs in einer Menge von 0,3–4,5% Gew./Gew. sowie ein mikrokristallines Wachs in einer Menge von 0,05–1% Gew./Gew. umfasst.

Die Politur kann geeigneterweise auch Bienenwachs umfassen.

Paraffinwachse besitzen im Allgemeinen eine makrokristalline Struktur und bestehen hauptsächlich aus n-Alkanen der Formel C20H42 und höher mit einigen Iso- und Cycloalkanen.

Mikrokristalline Wachse, die im Allgemeinen aus schweren Schmierölrückständen hergestellt werden, besitzen eine mikrokristalline Struktur und bestehen hauptsächlich aus Iso- and Cycloalkanen mit einigen Aromaten.

Bienenwachs ist üblicherweise ein Gemisch aus Myricylpalmitat, Cerotinsäure und Estern sowie einigen Paraffinen.

Vorzugsweise beträgt die Gesamtmenge der Wachse, die in der Politur vorliegen mindestens 0,4% Gew./Gew., stärker bevorzugt mindestens 0,8% Gew./Gew., am stärksten bevorzugt mindestens 1,0% Gew./Gew., und im besonderen mindestens 1,2% Gew./Gew.. Vorzugsweise beträgt die Gesamtmenge der Wachse, die in der Politur vorliegen, bis 5% Gew./Gew., stärker bevorzugt bis 3% Gew./Gew., am stärksten bevorzugt bis 2% Gew./Gew., und im besonderen bis 1,6% Gew./Gew..

Vorzugsweise beträgt die Menge der(s) Paraffinwachse(s) in der Politur mindestens 0,3% Gew./Gew., stärker bevorzugt mindestens 0,5% Gew./Gew. und am stärksten bevorzugt mindestens 0,7% Gew./Gew..

Vorzugsweise beträgt die Menge der(s) Paraffinwachse(s) in der Politur bis 4,5% Gew./Gew., stärker bevorzugt bis 2% Gew./Gew. und am stärksten bevorzugt bis 1,5% Gew./Gew..

Vorzugsweise beträgt die Menge der(s) mikrokristallinen Wachse(s) in der Politur mindestens 0,05% Gew./Gew., stärker bevorzugt mindestens 0,1% Gew./Gew. und am stärksten bevorzugt mindestens 0,2% Gew./Gew..

Vorzugsweise beträgt die Menge der(s) mikrokristallinen Wachse(s) in der Politur 1% Gew./Gew., stärker bevorzugt bis 0,6% Gew./Gew. und am stärksten bevorzugt bis 0,4% Gew./Gew..

Vorzugsweise beträgt die Menge des Bienenwachses in der Politur, wenn vorhanden, mindestens 0,05% Gew./Gew., stärker bevorzugt mindestens 0,1% Gew./Gew. und stärksten bevorzugt mindestens 0,2% Gew./Gew..

Vorzugsweise beträgt die Menge des Bienenwachses in der Politur, wenn vorhanden, bis 1% Gew./Gew., stärker bevorzugt bis 0,6% Gew./Gew. und am stärksten bevorzugt bis 0,4% Gew./Gew..

Vorzugsweise überschreitet das Gewicht des vorhandenen Paraffinwachses das des mikrokristallinen Wachses.

Wenn Bienenwachs zugegen ist, überschreitet das Gewicht des Paraffinwachses vorzugsweise das des Bienenwachses; tatsächlich überschreitet das Gewicht des Paraffinwachses vorzugsweise das vereinigte Gewicht des mikrokristallinen Wachses und des Bienenwachses.

Vorzugsweise liegen in der Politur keine Wachse vor außer Paraffinwachs und mikrokristallinem Wachs sowie, wenn vorhanden, Bienenwachs.

Vorzugsweise enthält die Politur ein Siliconöl. Das Siliconöl kann vom Typus eines einzelnen Öls sein oder es kann ein Gemisch aus Ölen sein. Vorzugsweise ist der Gesamtsiliconölgehalt ein Gemisch aus Siliconölen mit unterschiedlichen Molekulargewichten, zum Beispiel ein Gemisch aus Siliconölen mit Molekulargewichten von 350 bis 30.000, beispielsweise Beispiel Silicon 350, Silicon 10.000 und Silicon 30.000.

Vorzugsweise kann (können) das (die) Siliconöl(e), wenn vorhanden, in einer Menge von bis zu 10% Gew./Gew. vorliegen, stärker bevorzugt bis zu 5% Gew./Gew.. Vorzugsweise kann (können) das (die) Siliconöl(e), wenn vorhanden, mindestens 1% Gew./Gew. umfassen, vorzugsweise mindestens 2% Gew./Gew..

In der Politur kann ein grenzflächenaktives Mittel enthalten sein. Ein grenzflächenaktives Mittel, das in der vorliegenden Erfindung Verwendung findet, kann aus anionischen, kationischen, nichtionischen, amphoterischen oder zwitterionischen grenzflächenaktiven Verbindungen ausgewählt sein.

Eine Klasse der nichtionischen, grenzflächenaktiven Mittel, die in der vorliegenden Erfindung eingesetzt werden kann, besteht aus alkoxylierten Alkoholen, insbesondere aus alkoxylierten Fettalkoholen. Diese schließen ethoxylierte und propoxylierte Fettalkohole, sowie ethoxylierte und propoxylierte Alkylphenole ein, wobei beide Alkylreste eine Kohlenstoffkettenlänge von 7 bis 16, stärker bevorzugt von 8 bis 13 besitzen.

Beispiele der alkoxylierten Alkohole schließen bestimmte ethoxylierte Alkoholzusammensetzungen, die derzeit bei der Shell Company (Houston, TX) unter dem allgemeinen Handelsnamen NEODOL (Markenname) kommerziell erhältlich sind und die als lineare Alkoholethoxylate beschrieben werden, sowie bestimmte Zusammensetzungen, die derzeit bei der Union Carbide Company, (Danbury, CT) unter dem allgemeinen Handelsnamen TERGITOL (Markenname) kommerziell erhältlich sind, und die als sekundäre Alkoholethoxylate beschrieben werden, ein.

Beispiele der alkoxylierten Alkylphenole schließen bestimmte Zusammensetzungen ein, die gegenwärtig bei der Rhone-Poulenc-Company (Cranbury, NJ) unter dem allgemeinen Handelsnamen IGEPAL (Markenname) kommerziell erhältlich sind und die als Octyl- und Nonylphenole beschrieben werden.

Eine weitere Klasse von nichtionischen, grenzflächenaktiven Mitteln, die eingesetzt werden kann, sind Sorbitanester von Fettsäuren, typischerweise von Fettsäuren, die 10 bis 24 Kohlenstoffatome besitzen, wie zum Beispiel Sorbitanmonooleat.

Beispiele der anionischen, grenzflächenaktiven Mittel, die in der vorliegenden Erfindung eingesetzt werden können, schließen Alkalimetallsalze, Ammoniumsalze, Aminosalze, Aminoalkoholsalze oder die Magnesiumsalze einer oder mehrerer der folgenden Verbindungen ein, sind aber nicht darauf beschränkt: Alkylsulfate, Alkylethersulfate, Alkylamidoethersulfate, Alkylarylpolyethersulfate, Monoglyceridsulfate, Alkylsulfonate, Alkylamidsulfonate, Alkylarylsulfonate, Olefinsulfonate, Paraffinsulfonate, Alkylsulfosuccinate, Alkylethersulfosuccinate, Alkylamidsulfosuccinate, Alkylsulfosuccinamat, Alkylsulfoacetate, Akylphosphate, Alkyletherphosphate, Acylsarconsinate, Acylisothionate und N-Acyltaurinat. Im Allgemeinen umfasst der Alkyl oder Acylrest in diesen verschiedenen Verbindungen eine Kohlenstoffkette mit 12 bis 20 Kohlenstoffatomen.

Andere anionische, grenzflächenaktive Verbindungen, die eingesetzt werden können, schließen Fettsäuresalze, einschließlich der Salze der Öl-, Ricinol-, Palmitin- und Stearinsäure sowie Kokosöle oder der hydrierten Kokosfettsäure und der Acyl-Milchsäureverbindungen, deren Acylrest 8 bis 20 Kohlenstoffatome enthält, ein.

Amphotere, grenzflächenaktive Mittel, die in der vorliegenden Erfindung eingesetzt werden können, schließen amphotere, grenzflächenaktive Mittel mit Betainstruktur der folgenden allgemeinen Formel ein: R-N+(R1)2-R2COO wobei R ein hydrophober Rest ist, der ein Alkylrest mit 10 bis 22 Kohlenstoffatomen, vorzugsweise mit 12 bis 18 Kohlenstoffatomen, ein Alkylaryl- oder Arylalkylrest, der eine vergleichbare Anzahl von Kohlenstoffatomen sowie einen Benzolring enthält, welcher als äquivalent zu etwa 2 Kohlenstoffatomen angenommen werden kann, und ähnliche Strukturen, die durch Amido- oder Etherbindungen unterbrochen sind, ist, jedes R1 ein Alkylrest ist, der 1 bis 3 Kohlenstoffatome enthält und R2 ein Alkylenrest ist, der 1 bis 6 Kohlenstoffatome enthält.

In den Polituren der Erfindung können eine oder mehrere derartiger Betainverbindungen enthalten sein.

Beispiele kationischer, grenzflächenaktiver Mittel, die in der vorliegenden Erfindung eingesetzt werden können, schließen quartäre Ammoniumverbindungen und Salze davon ein, einschließlich quartärer Ammoniumverbindungen, die auch keimtötende Wirkung besitzen und die durch die allgemeine Strukturformel charakterisiert werden können:

wobei mindestens ein R1, R2, R3 oder R4 ein hydrophober, aliphatischer Rest, arylaliphatischer Rest, oder aliphatischer Arylrest ist, der 6 bis 26 Kohlenstoffatome enthält und der ganze kationische Teil des Moleküls ein Molekulargewicht von mindestens 165 besitzt. Die hydrophoben Reste können ein langkettiges Alkyl, ein langkettiges Alkoxyaryl, ein langkettiges Alkylaryl, ein langkettiges Halogen-substituiertes Alkylaryl, ein langkettiges Alkylphenoxyalkyl oder ein Arylalkyl sein. Die übrigen Reste an dem Stickstoffatom, die von den hydrophoben Resten verschieden sind, sind im allgemeinen Kohlenwasserstoffreste, die üblicherweise eine Gesamtzahl von nicht mehr als 12 Kohlenstoffatomen enthalten. Die Reste R1, R2, R3 und R4 können geradkettig oder verzweigt sein, sind aber vorzugsweise geradkettig, und sie können eine oder mehrere Amid- oder Esterbindungen enthalten. Der Rest X kann ein beliebiger, salzbildender, anionischer Rest sein.

Beispiele der quartären Ammoniumsalze im Rahmen der vorstehenden Beschreibung schließen Alkylammoniumhalogenide, wie Cetyltrimethylammoniumbromid, Alkylarylammoniumhalogenide, wie Octadecyldimethylbenzylammoniumbromid und N-Alkylpyridiniumhalogenide, wie N-Cetylpyridiniumbromid ein. Andere geeignete Arten von quartären Ammoniumsalzen schließen diejenigen ein, in denen das Molekül entweder Amid- oder Esterbindungen enthält, wie Octylphenoxyethoxyethyldimethylbenzylammoniumchlorid und N-(Laurylcocoaminoformylmethyl)-pyridiniumchlorid. Andere wirksame Arten von quartären Ammoniumverbindungen, die als keimtötende Mittel nützlich sind, schließen diejenigen ein, in denen der hydrophobe Rest durch einen substituierten aromatischen Kern gekennzeichnet ist, wie im Fall von Lauryloxyphenyltrimethylammoniumchlorid, Cetylaminophenyltrimethylammoniummethansulfat, Dodecylphenyltrimethylammoniummethansulfat, Dodecylphenylrimethylmmoniumchlorid und chloriertem Dodecylphenyltrimethylamoniumchlorid.

Bevorzugte quartäre Ammoniumverbindungen, die keimtötende Wirkung aufweisen und die in der vorliegenden Erfindung nützlich sind, schließen die Verbindungen der folgenden Strukturformel ein:

wobei R2 und R3 gleiche oder verschiede C8-C12-Alkyle sind oder R2 C12-C16-Alkyl, C8-C18 Alkylethoxy, C8-C18-Alkylphenolethoxy und R3 Benzyl ist und X ein Halogen, wie zum Beispiel Chlorid, Bromid oder Jodid oder Methylsulfat ist. Die Alkylreste R2 und R3 können geradkettig oder verzweigt sein, sind jedoch vorzugsweise im Wesentlichen linear.

Es kann auch ein Gemisch aus zwei oder mehreren grenzflächenaktiven Mitteln eingesetzt werden. Andere bekannte grenzflächenaktive Mittel, die vorstehend nicht besonders beschrieben sind, können ebenfalls verwendet werden. Derartige grenzflächenaktive Mittel sind in McCutcheons „Detergents and Emulsifiers", Nordamerikanische Ausgabe, 1982; Kirk-Othmer, Enzyklopädie der Chemischen Technologie, 3. Auflage, Band 22, Seite 346–387 beschrieben.

Die Gesamtmenge des grenzflächenaktiven Mittels oder der grenzflächenaktiven Mittel beträgt vorzugsweise bis zu 10% Gew./Gew., stärker bevorzugt bis zu 5% Gew./Gew..

Geeigneterweise liegt das Lösungsmittel in der Politur in einer Menge vor, die mindestens 10% Gew./Gew. bezogen auf die Politur beträgt. Vorzugsweise liegt das Lösungsmittel in einer Menge von bis zu 30% Gew./Gew. vor, vorzugsweise bis zu 20% Gew./Gew. Das Lösungsmittel ist geeigneterweise ein organisches Lösungsmittel, vorzugsweise ein Petroleumdestillat, am stärksten bevorzugt mit einem Siedebereich von 120–200°C. Ein bevorzugtes Lösungsmittel ist EXXSOL D145/160 (Markenname) erhältlich bei Exxon.

Die erfindungsgemäßen Polituren können auch zusätzliche Bestandteile enthalten, die geeigneterweise aus:

  • – Antioxidantien in einer Menge von 0,001 bis 0,1% Gew./Gew., zum Beispiel Natriumbenzoat,
  • – Konservierungsmitteln in der Menge von 0,01 bis 0,15% Gew./Gew., zum Beispiel Chlormethylisothiazolinon oder Benzisothiazolinon,
  • – Antistatika in der Menge von 0,001 bis 5.0% Gew./Gew.,
  • – Duftstoffen in der Menge von 0,1 bis 5.0% Gew./Gew. und
  • – Holzextraktöle, zum Beispiel Sandelholzöl, Zedernöl oder andere Öle dieser Art in einer Menge von 0,01 bis 1,0% Gew./Gew.
ausgewählt sind.

Derartige Zusatzbestandteile können geeigneterweise in einer Menge von bis zu 15% Gew./Gew. und vorzugsweise bis zu 8% Gew./Gew. vorliegen.

Der restliche Bestandteil der Politur ist entweder weiches oder entionisiertes Wasser.

Es ist selbstverständlich, dass Polituren gemäß der Erfindung flüssige oder pastöse Emulsionen sein können. Allerdings sind sie vorzugsweise aus flüssigen Emulsionen.

In einer bevorzugten Formulierung gemäß der vorliegenden Erfindung besteht die Politur aus einer flüssigen Emulsion und ist so formuliert, dass sie aus einem Behälter mittels Sprühauftrag dispensiert werden kann. Dies kann ein Pumpspray oder eine Aerosol-Dose sein. Zum Dispensieren des Aerosols kann die Politur deshalb zusätzlich 5,0–40% Gew./Gew. eines Treibmittels, vorzugsweise 10–30% Gew./Gew. umfassen, wobei das Treibmittel vorzugsweise aus einer flüchtigen organischen Verbindung mit einem geeigneten Dampfdruck besteht, wie zum Beispiel Propan, Butan, Isobutan und Pentan. Es ist jedoch selbstverständlich, dass typische Aerosoltreibmittel, wie halogenierte Kohlenwasserstoffe, Dimethylether und komprimierte Gase, wie zum Beispiel CO2, N2 und LPG (Liquid Petroleum Gas, = flüssiges Petroleum Gas) benutzt werden können. Man kann annehmen, dass eine Verbindung sowohl als Lösungsmittel als auch Treibmittel fungieren kann. In derartigen Fällen sind die Definitionen, die oben für die Menge eines Treibmittels vorgegeben sind, anwendbar.

Entsprechend einem zweiten Aspekt wird eine Möbelpolitur für poröse Oberflächen zur Verfügung gestellt, umfassend

  • (i) 0,3 bis 4,5% Gew./Gew. Paraffinwachs
  • (ii) 0,05 bis 1% Gew./Gew. mikrokristallines Wachs
  • (iii) 0 bis 1% Gew./Gew. Bienenwachs
  • (iv) 1 bis 10% Gew./Gew. Siliconöl
  • (v) 5 bis 30% Gew./Gew. eines organischen Lösungsmittels
  • (vi) 0 bis 10% Gew./Gew. eines grenzflächenaktiven Mittels
  • (vii) 0 bis 50% Gew./Gew. eines Aerosol-Treibmittels und
  • (viii) 0 bis 15% Gew./Gew. zusätzlicher Bestandteile,
  • (ix) wobei der Restbetrag Wasser ist.

Vorzugsweise umfasst die Politur:

  • (i) 0,5 bis 1,5% Gew./Gew. Paraffinwachs
  • (ii) 0,1 bis 0,6% Gew./Gew. mikrokristallines Wachs
  • (iii) 0,1 bis 0,6% Gew./Gew. Bienenwachs
  • (iv) 2 bis 5% Gew./Gew. eines Siliconöls
  • (v) 10 bis 20% Gew./Gew. eines organischen Lösungsmittels
  • (vi) 0 bis 5% Gew./Gew. eines grenzflächenaktiven Mittels
  • (vii) 0 bis 30% Gew./Gew. eines Treibmittels und
  • (viii) 0 bis 8% Gew./Gew. zusätzlicher Bestandteile,
  • (ix) wobei der Restbetrag Wasser ist.

Gemäß einem dritten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Verpackung zum Dispensieren zur Verfügung gestellt, die eine Politur des ersten oder zweiten Aspekts umfasst, wobei die Verpackung zum Dispensieren über eine Sprühdüse verfügt. Vorzugsweise steht die Verpackung nicht unter Druck und besitzt eine Pumpvorrichtung, um die Politur abzugeben. Am stärksten bevorzugt steht die Verpackung allerdings unter Druck und enthält ein Treibmittel.

Entsprechend einem vierten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren, um eine Oberfläche wasserbeständig zu machen, bereitgestellt, wobei das Verfahren den Schritt Oberflächenbehandeln mit einer Politur gemäß des ersten oder zweiten Aspekts der vorliegenden Erfindung umfasst. Bei der Oberfläche handelt es sich geeigneterweise um eine poröse Oberfläche, insbesondere um eine Holzoberfläche.

Wenn nicht anderweitig angegeben, beziehen sich die Prozentangaben in dieser Beschreibung auf das Gewicht eines Bestandteiles bezogen auf das Gesamtgewicht der Politur (einschließlich eines Lösungsmittels und, wenn vorhanden, eines separaten Treibmittels).

Die Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf die folgenden Beispiele, Beispiel A und Beispiel B beschrieben werden.

Beispiel A

Die in der Tabelle 1 definierten Möbelpolituren wurden hergestellt. In der Formulierung A wird ein Wachsgemisch in einer Zusammensetzung gemäß der Erfindung verwendet und jede der Formulierungen B–D enthält jeweils jedes der Wachse für sich. Diese wurden mit einer kommerziell erhältlichen Möbelpolitur, Formel E, bestehend aus einer nicht spezifizierten, geschützten Zusammensetzung, verglichen.

Tabelle 1 – Formulierungen A–D

Das Bienenwachs war gebleichtes, weißes Bienenwachs, Bezeichnung X0021, von Poth Hille & Co Ltd. aus London, UK. Das Paraffinwachs besitzt die CAS-Nr. 8002-74-2. Das mikrokristalline Wachs besitzt die CAS-Nr. 64742-42-3.

Prüfung der Beständigkeit gegen Wasserflecken

Ein sauberes, trockenes Holzbrett (30 cm × 30 cm) mit einem Schellacküberzug wurde poliert, indem die Testformulierungen wie folgt verwendet wurden. 0,5 g einer Formulierung wurde unter Verwendung eines Staubtuches aufgetragen. Unter Anwendung einer Auf-und-Ab-Bewegung wurde die Formulierung von links nach rechts und dann wieder von rechts nach links auf dem Brett verteilt, wobei eine vollständige Bedeckung sichergestellt wurde, indem auf jedem Weg drei Auf-und-Ab-Wischbewegungen durchgeführt wurden. Das Staubtuch wurde umgedreht, die Fläche wurde vor und zurück poliert, indem die gleiche Bewegung wie beim Auftragen der Formulierung angewendet wurde. Die Formulierung wurde dann auf der Oberfläche eine Stunde lang altern gelassen. Nach einer Stunde wurde eine gradierte Pipette verwendet, um 1 ml entionisiertes Wasser (bei 5°C) auf dem polierten Bereich aufzutragen, wodurch sich eine kleine Wasserpfütze in der Mitte des polierten Bereichs bildete. In ein 100 ml Becherglas wurden 75 ml Leitungswasser und ein Eiswürfel gefüllt. Das Becherglas wurde über jede Wasserpfütze gestellt, wobei sichergestellt wurde, dass das gesamte Wasser unter dem Becherglas eingeschlossen war. Nach 7 Stunden wurde das Becherglas von der Oberfläche entfernt. Dann wurde die Oberfläche sofort wie folgt gewischt: ein sauberes trockenes Staubtuch wurde um einen Schleifblock gewickelt; unter der Anwendung von festen Strichen wurde der behandelte Bereich acht Mal abwärts gewischt; dann wurde der behandelte Bereich mit einem sauberen Staubtuch acht Mal horizontal über die Oberfläche gewischt.

Das Brett wurde über Nacht stehen gelassen, damit sich alle weißen Flecken voll entfalten können.

Die Intensität der weißen Flecken wurde dann von einer Kommission beurteilt, die aus mindestens 10 Personen bestand, wobei ein Notensystem verwendet wurde. Die Ergebnisse wurden dann statistisch ausgewertet.

Dabei wurden die folgenden Ergebnisse erhalten.

Tabelle 2 – Beständigkeit gegen Beeinträchtigung durch Wasserflecken

Die Ergebnisse in der Tabelle 2 zeigen, dass die Wachsmischung in der Formulierung A eine höhere Beständigkeit gegenüber Beeinträchtigungen durch Wasser ergibt als jedes der einzelnen Wachse für sich. Diese Formulierung ist auch besser als ein ausgezeichnetes, kommerziell verfügbares Erzeugnis, Formulierung E.

Prüfung der Schlierenbildung

Ein Staubtuch wurde um einen Schleifblock gefaltet. Dann wurden 0,5 Gramm einer Politur auf den oberen Rand des Staubtuchs gesprüht. Das Staubtuch auf dem Schleifblock wurde dann zur Mitte einer Holzfliese mit den Abmessungen von 30 × 30 cm hinunter gewischt. Dann wurde ein sauberes Staubtuch um den Schleifblock gewickelt und der Bereich des Holzbretts, auf dem die Politur aufgetragen worden war, wurde poliert, indem fünf Mal mit dem Tuch auf und ab gewischt wurde. Dann wurde eine Kommission aus mindestens 10 Personen gebeten, den Grad der Schlierenbildung zu beurteilen unter Verwendung einer Notenskala von: 4 – extrem starke Schlierenbildung 3 – starke Schlierenbildung 2 – mäßige Schlierenbildung 1 – leichte Schlierenbildung 0 – keine Schlierenbildung

Die Ergebnisse der Testformulierungen wurden dann unter Verwendung eines Analyseverfahrens mit mehren verschiedenen Proben statistisch verglichen. Es wurden die folgenden Ergebnisse erhalten.

Tabelle 3 – Schlierenbildung aufgrund der Verwendung der Polituren

Diese zeigen, dass das Wachsgemisch der Formulierung A signifikant weniger Schlieren bildet als jedes der einzeln für sich verwendeten Wachse. Zudem ist diese Formel besser als ein ausgezeichnetes, kommerziell verfügbares Erzeugnis, Formulierung E.

Zusammengenommen zeigen diese Ergebnisse, dass das Wachsgemisch der Formulierung A eine gute Beständigkeit gegen die schädigende Wirkung von Wasser ergibt und sich dem Problem einer übermäßigen Schlierenbildung entzieht.

Beispiel B

Gemäß der Formulierung F der nachstehenden Tabelle 4 wurde eine Möbelpolitur in der Sprühdose hergestellt, indem die gleichen Bestandteile wie in der Tabelle 1 verwendet wurden, jedoch in anderen Mengen und ohne Bienenwachs.

Tabelle 4 – Formulierung F

Es wurden die gleichen Prüfungen wie im Beispiel A beschrieben durchgeführt. Bei der erfindungsgemäßen Formulierung, Formulierung F, wurde festgestellt, dass sie ausgezeichnete Eigenschaften hinsichtlich eines schlierenfreien Verhaltens zeigt im Vergleich zu einer kommerziell erhältlichen Politur, die keine Kombination aus Paraffinwachs und mikrokristallinem Wachs aufweist. Außerdem zeigt die Formulierung F gute Glanzeigenschaften und eine hohe Beständigkeit gegen Wasserflecken.


Anspruch[de]
  1. Möbelpolitur, bei welcher es sich um eine flüssige Emulsion handelt, die Wasser, ein Lösungsmittel, Paraffinwachs in einer Menge von 0,3 bis 1,5% Gew./Gew. und mikrokristallines Wachs in einer Menge von 0,05 bis 1% Gew./Gew. umfasst.
  2. Möbelpolitur nach Anspruch 1, wobei Paraffinwachs in einer Menge von 0,5 bis 1,5% Gew./Gew. vorhanden ist.
  3. Möbelpolitur nach Anspruch 1 oder 2, wobei mikrokristallines Wachs in einer Menge von 0,1 bis 0,6% Gew./Gew. vorhanden ist.
  4. Möbelpolitur nach einem vorhergehenden Anspruch, wobei Bienenwachs in einer Menge von 0,05 bis 1% Gew./Gew. vorhanden ist.
  5. Möbelpolitur nach einem vorhergehenden Anspruch, wobei die Gesamtmenge an Wachsen in der Zusammensetzung im Bereich von 0,8 bis 2% Gew./Gew. liegt.
  6. Möbelpolitur nach einem vorhergehenden Anspruch, welche ein Siliconöl umfasst.
  7. Möbelpolitur in Form einer flüssigen Emulsion für poröse Oberflächen, umfassend:

    (x) 0,3 bis 1,5% Gew./Gew. Paraffinwachs

    (xi) 0,05 bis 1% Gew./Gew. mikrokristallines Wachs

    (xii) 0 bis 1% Gew./Gew. Bienenwachs

    (xiii) 1 bis 10% Gew./Gew. Siliconöl

    (xiv) 5 bis 30% Gew./Gew. eines organischen Lösungsmittels

    (xv) 0 bis 10% Gew./Gew. eines grenzflächenaktiven Mittels

    (xvi) 0 bis 50% Gew./Gew. eines Aerosol-Treibmittels und

    (xvii) 0 bis 15% Gew./Gew. zusätzlicher Bestandteile,

    (xviii) Wasser, so dass sich 100% ergeben.
  8. Möbelpolitur nach Anspruch 7, umfassend:

    (x) 0,5 bis 1,5% Gew./Gew. Paraffinwachs

    (xi) 0,1 bis 0,6% Gew./Gew. mikrokristallines Wachs

    (xii) 0,1 bis 0,6% Gew./Gew. Bienenwachs

    (xiii) 2 bis 5% Gew./Gew. eines Siliconöls

    (xiv) 10 bis 20% Gew./Gew. eines organischen Lösungsmittels

    (xv) 0 bis 5% Gew./Gew. eines grenzflächenaktiven Mittels

    (xvi) 0 bis 30% Gew./Gew. eines Treibmittels und

    (xvii) 0 bis 8% Gew./Gew. zusätzlicher Bestandteile,

    (xviii) Wasser, so dass sich 100% ergeben.
  9. Verpackung zum Dispensieren, umfassend eine Möbelpolitur nach einem vorhergehenden Anspruch, wobei die Verpackung zum Dispensieren eine Sprühdüse aufweist.
  10. Verpackung zum Dispensieren nach Anspruch 9, wobei die Verpackung nicht unter Druck steht und einen Zerstäuber zum Ausstoß der Möbelpolitur aufweist.
  11. Verpackung zum Dispensieren nach Anspruch 9, wobei die Verpackung unter Druck steht und die Möbelpolitur ein Treibmittel beinhaltet.
  12. Verfahren, mit dem eine Möbeloberfläche wasserbeständig gemacht wird, wobei das Verfahren den Schritt des Behandelns der Oberfläche mit einer Möbelpolitur nach einem der Ansprüche 1 bis 8 oder der Verwendung einer Verpackung zum Dispensieren nach einem der Ansprüche 9 bis 11 umfasst.
Es folgt kein Blatt Zeichnungen






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