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Dokumentenidentifikation DE102004019434A1 07.04.2005
Titel Verfahren zur Entsorgung gefährlicher oder hochenergetischer Materialien sowie Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens
Anmelder Sur Met Impulstechnologien GmbH & Co. KG, 52074 Aachen, DE
Vertreter Braun-Dullaeus Pannen Schrooten Haber, 40470 Düsseldorf
DE-Anmeldedatum 19.04.2004
DE-Aktenzeichen 102004019434
Offenlegungstag 07.04.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 07.04.2005
IPC-Hauptklasse F42D 5/04
Zusammenfassung Zur Entsorgung gefährlicher oder hochenergetischer Materialien werden diese ins Innere eines druckfesten Gehäuses (2) eingegeben, dem außerdem Schüttgut, z. B. in Form von Stahl- oder Keramikkugeln, zugeführt wird. Die Mischung aus Schüttgut und zu entsorgendem Material bildet innerhalb des druckfesten Gehäuses (2) ein Wanderbett (16), das im dynamischen Gleichgewicht zwischen Zufuhr und Austrag das druckfeste Gehäuse (2) immer im wesentlichen in der gleichen Weise ausfüllt. Die Reaktion, in welcher die gefährlichen oder hochenergetischen Materialien in ungefährliche Stoffe umgewandelt werden, wird ggf. durch eine besondere Vorrichtung, z. B. eine Zündvorrichtung (18), in einem gewissen Abstand von der Oberfläche im Inneren des Wanderbettes (16) eingeleitet. Das Wanderbett (16) nimmt dabei thermische und mechanische bei der Reaktion frei werdende Energie auf. Nach dem Durchlaufen des Wanderbettes (16) ist die Reaktion vollständig abgeschlossen, so daß an der Unterseite des Wanderbettes (16) eine Mischung aus Schüttgut und der Reaktion entstammenden Reststoffen entnommen werden kann. Die Entsorgung der Materialien kann auf diese Weise kontinuierlich, ungefährlich und bei Reaktionen, die durch Wärmezufuhr eingeleitet werden, aufgrund der Wärmespeicherwirkung des Schüttgutes auch energiesparend durchgeführt werden.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Entsorgung gefährlicher oder hochenergetischer Materialien, bei dem diese in einem druckfesten Gehäuse unter kontrollierten Bedingungen zur einer Reaktion gebracht werden, deren Endprodukte ungefährlich sind,

sowie

eine Vorrichtung zur Entsorgung gefährlicher oder hochenergetischer Materialien mit einem druckfesten Gehäuse, in dem die Materialien unter kontrollierten Bedingungen zu einer Reaktion gebracht werden können, deren Endprodukte ungefährlich sind.

Zu den "gefährlichen oder hochenergetischen" Materialien, deren Entsorgung sich die vorliegende Erfindung zum Ziel gesetzt hat, zählen insbesondere Sprengstoffe oder Munition, bei deren kontrollierter Sprengung große Mengen mechanischer und thermischer Energie frei werden. Die Erfindung eignet sich aber darüber hinaus auch zur Entsorgung anderer gefährlicher Substanzen, die mit bestimmten Chemikalien sowohl in exothermen als auch endothermen Reaktionen zu den gewünschten ungefährlich Endprodukten umgesetzt werden müssen.

Zur Entsorgung von Sprengstoffen oder Explosivstoffen ist es bekannt, diese in ein druckfestes Gehäuse einzubringen und dort kontrolliert zur Detonation zu bringen. Ein Beispiel hierfür findet sich in der WO 97/43594 A1. Nachteilig bei diesen bekannten Vorrichtungen bzw. verfahren ist, daß die Entsorgung nur chargenweise stattfinden kann und der Ablauf der Reaktion schwer steuerbar ist.

Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren der eingangs genannten Art so fortzubilden, daß ein kontinuierlicher Betrieb möglich und der Ablauf der Reaktion gut kontrollierbar ist.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die zu entsorgenden Materialien mit einem Schüttgut vermischt werden, mit dem zusammen sie ein Wanderbett bilden, wobei die Reaktion in einem gewissen Abstand von der Oberfläche im Inneren des Wanderbettes eingeleitet wird.

Erfindungsgemäß werden also die zu entsorgenden Materialien gemeinsam mit dem Schüttgut in das druckfeste Gehäuse eingegeben, in dem sich im dynamischen Gleichgewicht ein Wanderbett ausbildet. Dieses behält zwar seine äußerlich erkennbare Gestalt im wesentlichen kontinuierlich bei; die nähere Betrachtung zeigt dabei jedoch, daß die Materialien, aus denen sich das Wanderbett bildet, kontinuierlich in Bewegung sind. Auf diese Weise lassen sich die zu entsorgenden Materialien zunächst in eine gewisse Tiefe des Wanderbettes hinein bewegen, wo sie dann zur Reaktion gebracht werden. Das umgebende Wanderbett nimmt dabei frei werdende Energie sowohl in mechanischer als auch in thermischer Form auf. Das Wanderbett bietet – wo dies gewünscht wird – große Oberflächen, an denen eine Reaktion ablaufen kann. Schließlich stellt das Wanderbett auch einen Wärmespeicher dar, der überall dort, wo die zu entsorgenden Materialien auf eine Reaktionstemperatur gebracht werden müssen, für Energieeinsparungen sorgen kann. Schüttgut und zu entsorgende Materialien können dem Wanderbett in vermischtem Zustand zugeführt werden oder getrennt auf das Wanderbett "aufgestreut" werden, so daß sich die Mischung erst innerhalb des Wanderbettes bildet.

Wenn als Schüttgut Kugeln verwendet werden, so ist die erforderliche innere Beweglichkeit des Wanderbettes besonders gut gewährleistet. Abweichungen von der Kugelform sind jedoch möglich, sofern nur die Eigenreibung des Schüttgutes nicht so groß wird, daß die innere Beweglichkeit des Wanderbettes gefährdet ist.

Die Kugeln bestehen vorzugsweise aus Stahl oder Keramik. Beide Materialien haben die erforderliche Festigkeit zur Aufnahme mechanischer oder thermischer Energie und sind im allgemeinen gegen die zu entsorgenden Materialien resistent.

In sehr vielen Fällen wird die Entsorgungsreaktion erst bei einer bestimmten Temperatur eingeleitet. Im günstigsten Fall läßt sich ohne Zuhilfenahme externer Energie ausschließlich mit Hilfe der Reaktionswärme in dem Wanderbett ein Temperaturprofil einstellen, bei dem die Reaktionstemperatur in einem gewissen Abstand von der Oberfläche im Inneren des Wanderbettes erreicht wird.

Sind jedoch die zu entsorgenden Materialien nicht ausreichend energiehaltig, um die Reaktionstemperatur zu erreichen, muß externe Wärme zugeführt werden. Dies kann im einfachsten Fall durch Zufuhr von Brennstoffen oder sonstigen Entzündungshilfen erfolgen. Alternativ kann diese zum Erreichen der Reaktionstemperatur erforderliche Wärmezufuhr auch über einen Lichtbogen oder induktiv geschehen. Im letzteren Falle muß das Wanderbett elektrisch leitfähige Materialien enthalten, z.B. Stahlkugeln als Schüttgut.

Besonders vorteilhaft ist diejenige Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens, bei welcher das Schüttgut aus der aus dem Wanderbett austretenden Materialmischung abgeschieden und zumindest teilweise wieder dem Eingang des Wanderbettes zugeführt wird. So läßt sich der Verbrauch des Schüttgutes gering halten.

Dem Wanderbett können zur Durchführung des Verfahrens notwendige oder dieses fördernde Hilfsstoffe zugeführt werden. Dabei ist insbesondere an Brennstoffe gedacht, welche die Temperatur des Wanderbettes erhöhen, an Luft, welche insbesondere der Zufuhr von Sauerstoff dient, an Temperiergas, mit dem insbesondere im Bereich der freien Oberfläche des Wanderbettes eine Vortemperierung erfolgen kann, an Chemikalien, mit denen die zu entsorgenden Materialien umgesetzt werden sollen, sowie an Chemisorbentien, welche bestimmte Reaktionsprodukte an sich binden.

Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es ferner, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art so auszugestalten, daß sie kontinuierlich betrieben und die Entsorgungsreaktion gut kontrolliert werden kann.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß

in dem Gehäuse ein sich von oben nach unten bewegendes Wanderbett im dynamischen Gleichgewicht zwischen der Zufuhr eines Schüttgutes und den zu entsorgenden Materialien einerseits und dem Austrag einer Mischung aus Schüttgut und der Reaktion entstammenden Reststoffen andererseits ausgebildet ist,

wobei eine Einrichtung vorgesehen ist, welche dafür sorgt, daß die Reaktion erst in einem gewissen Abstand von der Oberfläche im Inneren des Wanderbettes eingeleitet wird.

Die Vorteile, die mit einer derartigen Vorrichtung gegenüber solchen nach dem Stande der Technik erzielbar sind, entsprechen sinngemäß den oben erläuterten Vorteilen des erfindungsgemäßen Verfahrens. Gleiches gilt für die Vorteile der Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung, die in den Ansprüchen 11 bis 17 dargelegt sind.

Besonders erwähnenswert an dieser Stelle ist die Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung nach Anspruch 18, bei welcher die Wand des Gehäuses von außen nach innen folgende Schichten umfaßt:

  • a) einen Druckmantel;
  • b) eine schallabsorbierende Schicht;
  • c) eine elastische Schicht;
  • d) eine von der elastischen Schicht abgestützte verformbare Schale aus verschleißfestem Material.

Dieser Wandaufbau hat sich zur Bewältigung der komplexen Aufgaben, welche die Wand insbesondere im Blick auf die Aufnahme thermischer und mechanischer Energie sowie die Schalldämmung von Geräuschen bewältigen muß, besonders bewährt.

Die schalldämmende Schicht kann dabei aus Sand oder Holz, die elastische Schicht aus einem Elastomer oder einem komprimierten Fluid bestehen.

Günstig ist, wenn Temperierkanäle durch die elastische Schicht hindurchgeführt sind. Durch ein geeignetes, diese Temperierkanäle durchströmendes Medium läßt sich nicht nur Reaktionswärme abführen sondern generell durch Kühlung oder Erwärmung ein bestimmtes Temperaturprofil im Wanderbett in Durchströmungsrichtung einstellen. Bei heißem Betrieb kann die innere Schale zusätzlich gekühlt werden, sodaß die höhere Zähigkeit und Festigkeit des Materials bei niedrigeren Temperaturen genutzt werden kann.

Die verschleißfeste (innere) Schale der Wand ist vorzugsweise mit Einrichtungen versehen, welche eine elastische Durchmesserveränderung der Schale ermöglichen. Die verschleißfeste Schale kann dann zur Absorption von Druckstössen "atmen" und auf diese Weise die mechanische Energie gut an die elastische Schicht abgeben, von der sie abgestützt ist.

Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert; es zeigen

1: einen vertikalen Schnitt durch einen Schachtofen zur Entsorgung von Munition oder Sprengstoffen;

2: einen horizontalen Schnitt durch einen Bereich der Wandstruktur des Schachtofens von 1.

Der in 1 im Vertikalschnitt dargestellte und insgesamt mit dem Bezugszeichen 1 versehene Schachtofen dient der Entsorgung von Munition oder anderen Sprengstoffen, läßt sich aber in ähnlicher Ausführung zur Entsorgung allgemein gefährlicher oder hochenergetischer Materialien einsetzen. Er umfaßt ein Gehäuse 2 mit einem oberen, im wesentlichen zylindrischen Abschnitt 3 und einem unteren, sich nach unten konisch verjüngenden Austragabschnitt 4. Der Austragabschnitt 4 besitzt eine Auslaßöffnung 5, über welche der Innenraum des Austragabschnittes 4 mit dem Innenraum eines Austrag-Sammelgehäuses 6 kommuniziert. In der Nähe des Bodens des Austrag-Sammelgehäuses 6 befindet sich eine Austragöffnung 7; in etwas größerem Abstand vom Boden des Austrag-Sammelgehäuses 6 ist eine Gaseinlaß- und Auslaßöffnung 8 vorgesehen. Diese ist in 1 durch einen Flansch 9 verschlossen.

Auf den zylindrischen Abschnitt 3 des Gehäuses 2 ist ein deckelartiges Gehäuseoberteil 10 aufgesetzt, in dem sich verschiedene Einlaßöffnungen 11, 12, 13, 14 und 15 befinden.

Über die Einlaßöffnung 12 wird dem Innenraum des Gehäuses 2 in noch näher zu beschreibender Weise eine Schüttung von Stahlkugeln zugeführt, welche im betriebsbereiten Zustand des Schachtofens 1 in der in 1 dargestellten Weise einen Teil des Austrag-Sammelgehäuses 6, den gesamten konischen Austragabschnitt 4 und den gesamten zylindrischen Abschnitt 3 des Gehäuses 2 ausfüllt. Die Stahlkugeln sind dabei so dimensioniert, daß sie innerhalb des Gehäuses 2 eine "fließfähige" Schüttung 16 nach Art eines Wandbettes bilden.

In einem gewissen Abstand unterhalb der der Einlaßöffnung 12 benachbarten Oberfläche des Wanderbettes 16 ist eine Zündvorrichtung 18, beispielsweise in Gestalt zweier einen Lichtbogen erzeugender Elektroden, vorgesehen.

Über die Einlaßöffnung 14 im Gehäuseoberteil 10 wird die zu entsorgende Munition zugeführt. Diese vermischt sich dabei mit den über die Einlaßöffnung 12 eingeleiteten Stahlkugeln und bewegt sich gemeinsam mit diesen, in das Wanderbett 16 integriert, innerhalb des Schachtofens 1 nach unten, wie weiter unten nach deutlicher wird.

Über die im Durchmesser kleiner dargestellten Einlaßöffnungen 11, 13 und 15 im Gehäuseoberteil 10 können nach Bedarf Hilfsstoffe ins Innere des Gehäuses 2 eingeführt werden, so etwa Wasser, Brennstoffe, Luft, Heißgas, Kühlungsgas und Chemikalien, insbesondere Chemisorbentien, je nach Art der Materialen, die in dem Schachtofen 1 entsorgt werden sollen. Nicht benötigte Einlaßäffnungen 11, 13, 15, werden selbstverständlich im Betrieb des Schachtofens verschlossen.

Die Austragöffnung 7 des Austrag-Sammelgehäuses 6 ist über eine Leitung 19 und eine Schüttgut-Abscheideeinrichtung 20 sowie eine weitere Leitung 22 mit einer in der Zeichnung nicht mehr dargestellten Austrageinrichtung verbunden. Diese zieht über die Leitung 19 das sich im Austrag-Sammelbehälter 6 befindliche Material ab, welches eine Mischung aus den als Schüttgut (Wanderbettmaterial) verwendeten Stahlkugeln und dem Schrott und sonstigen Reststoffen ist, die bei der Reaktion des Entsorgungsgutes entstehen. Dabei wird gleichzeitig der gesamte Innenraum des Gehäuses 2 beispielsweise durch Absaugung über die Leitung 8 unter Unterdruck gehalten, sodaß keine Gase aus dem Gehäuse 2 entweichen können.

In der Schüttgut-Abscheideeinrichtung 20 wird das Schüttgut von den sonstigen Reststoffen, insbesondere dem Schrott getrennt. Das Schüttgut wird über eine weitere Leitung 21 dem Einlaß 12 im Gehäuseoberteil 10 wieder zugeführt, während der Schrott und die sonstigen aus der Reaktion stammenden festen Reststoffe über die Leitung 22 der endgültigen Entsorgung gefahrlos zugeführt werden können.

Der oben beschriebene Schachtofen 1 arbeitet wie folgt:

Durch die kontinuierliche Zufuhr von Stahlkugeln über die Einlaßöffnung 12 im Gehäuseoberteil 10 und die im gleichen Maße stattfindende Entnahme von Stahlkugeln über die Austragöffnung 7 im Austrag-Sammelgehäuse 6 sowie durch die Rückführung der in der Schüttgut-Abscheideeinrichtung 20 wiedergewonnenen Stahlkugeln über die Leitung 21 wird ein kontinuierlicher Kreislauf der Stahlkugeln aufrechterhalten. Über die Leitung 35 wird von außen nur jeweils der Ergänzungsbedarf frischer Stahlkugeln eingebracht. Im Inneren des Reaktors bildet sich das in 1 dargestellte Wanderbett 16 aus, welches im dynamischen Gleichgewicht von Zufluß 17 und Abfluß etwa die dargestellte Form behält. Die zu entsorgenden Güter, im Beispiel die Munition, wird in einer entsprechend abgestimmten Menge über die Einlaßöffnung 14 im Gehäuseoberteil 10 zugeführt und dabei unter die Stahlkugeln gemischt. In der Nähe der Einlaßöffnungen 12 und 14 17 besitzt das Wanderbett 16 eine Temperatur, die unterhalb der Zündtemperatur der Munition liegt. Je tiefer jedoch die Munition mit den Stahlkugeln im Wanderbett 16 nach unten absinkt, um so höher wird die Temperatur, der sie ausgesetzt ist. Kommt die Munition in die Nähe der Zündvorrichtung 18, so hat sie bereits eine Temperatur, die nicht mehr weit von der Zündtemperatur entfernt ist. Es genügt nunmehr eine verhältnismäßig kleine weitere Temperaturerhöhung durch die Zündvorrichtung 18, um die gesteuerte Explosion auszulösen. Die dabei freigesetzte thermische und mechanische Energie wird von den die Munition umgebenden Stahlkugeln aufgenommen und zum Teil an die Wände 3 des Gehäuses 2 weitergegeben, die hierzu in einer bestimmten, weiter unter näher erläuterten Weise ausgebildet sind. Die mit der Explosion verbundenen und ggf. nachfolgenden Reaktionen sind abgeschlossen, wenn die das Wanderbett 16 bildenden Materialien in den unteren Austragabschnitt 4 des Gehäuses 2 eintreten. Hier enthält das Wanderbett 16 also im wesentlichen Stahlkugeln, Metallschrott, der bei der Explosion aus den metallischen Munitionsteilen entstanden ist, ungefährliche Chemikalien als Reaktionsprodukte und ggf. Gase. Diese Mischung wird über das Austrag-Sammelgehäuse 6 in der oben schon geschilderten Weise ausgetragen, wobei eventuell vorhandende Gase über die Gaseinlaß-/Auslaßöffnung 8 abgezogen werden.

Das Wanderbett 16 wirkt bei den oben geschilderten Vorgängen nicht nur druckstoßdämpfend; vielmehr dienen die über die Schüttgut-Abscheideeinrichtung 20 und die Leitung 21 rezirkulierten Stahlkugeln gleichzeitig als regenerativer Wärmetauscher bzw. Wärmespeicher. Dieser vermindert den Energiebedarf, der zur Erwärmung der Munition bis nahe an die Zündtemperatur erforderlich ist.

Die Schüttgut-Abscheideeinrichtung 20 kann unterschiedliche Bauweisen besitzen: Im oben geschilderten Fall, in dem das Schüttgut aus Stahlkugeln besteht und der in der Explosion entstandene Schrott im wesentlichen aus Eisen, kann sie magnetisch arbeiten.

Statt der Kugeln aus Stahl können als Schüttgut auch Kugeln aus anderem Material, insbesondere keramische Kugeln, eingesetzt werden. Auch eine exakte Kugelform ist nicht erforderlich; es reicht jede Form aus, die zu dem gewünschten "fließfähigen" Wanderbett 16 führt.

Wird als Material für das Schüttgut ein Metall verwendet, kann statt der mit einem Lichtbogen arbeitenden Zündvorrichtung 18 auch eine Induktionsspule eingesetzt werden.

Diese ruft in dem Schüttgut wärmeerzeugende Wirbelströme hervor, die dann für die zur Reaktionseinleitung erforderliche Temperatur sorgen. Bei energiereichen Materialien kann unter Umständen auf eine gesonderte Zündvorrichtung vollständig verzichtet werden, da die zur Reaktionseinleitung erforderliche Temperatur ohne äußere Energiezufuhr aus der Reaktionswarme im Wanderbett 16 erreicht wird.

Wie schon oben erwähnt wurde, muß die Wandung 3 des Gehäuses 2 erhebliche thermische und mechanische Belastungen aushalten; darüber hinaus können die im Wanderbett 16 stattfindenden Reaktionen mit einer erheblichen Geräuschentwicklung verbunden sein, so daß eine schalldämmende Eigenschaft der Wand 3 erwünscht ist. Hierzu besitzt die Wand 3 den in 2 schematisch dargestellten Aufbau:

Radial innerhalb eines äußeren, herkömmlichen Druckmantels 25 aus Metall befindet sich eine schallabsorbierende Zwischenschicht 26, die z.B. aus Sand oder Holz bestehen kann. Die schallabsorbierende Zwischenschicht 26 ist über eine metallische Schale 27 von einer weiteren Zwischenschicht 28 getrennt, die aus einem elastischen Medium, im dargestellten Beispiel aus Gummi, besteht. Die elastische Zwischenschicht 28 wird durch eine Vielzahl achsparalleler Temperierbohrungen 29 durchzogen. Durch diese Temperierbohrungen 29 wird je nach Bedarf ein Temperiermittel (Kühlmittel oder Heizmittel) geleitet, welches zur Aufrechterhaltung einer bestimmten Temperatur in einem bestimmten Abschnitt des Gehäuses 2 erforderlich ist.

Die radial am weitesten innenliegende Schicht der Wand 3 ist eine verschleißfeste Schale 30, welche aufgrund ihrer Eigenelastizität verformbar ist und aufgrund von achsparallelen Sicken 31 in dem Sinne "atmen" kann, als sie unter dem Einfluß von inneren Druckstößen ihren Durchmesser verändern kann. Die verschleißfeste Schale 30 stützt sich dabei an der elastischen Zwischenschicht 28 ab, welche letztendlich die Deformationsenergie aufnimmt.


Anspruch[de]
  1. Verfahren zur Entsorgung gefährlicher oder hochenergetischer Materialien, bei dem diese in einem druckfesten Gehäuse unter kontrollierten Bedingungen zu einer Reaktion gebracht werden, deren Endprodukte ungefährlich sind,

    dadurch gekennzeichnet,

    daß die zu entsorgenden Materialien mit einem Schüttgut vermischt werden, mit dem zusammen sie ein Wanderbett (16) bilden, wobei die Reaktion in einem gewissen Abstand von der Oberfläche im Inneren des Wanderbetts (15) eingeleitet wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Schüttgut Kugeln verwendet werden.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kugeln aus Stahl bestehen.
  4. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kugeln aus Keramik bestehen.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Reaktion durch externe Wärmezufuhr eingeleitet wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die externe Wärmezufuhr durch verlorene Zündhilfen erfolgt.
  7. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die externe Wärmezufuhr durch einen Lichtbogen erfolgt.
  8. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Schüttgut elektrisch leitend ist und die Wärmezufuhr induktiv erfolgt.
  9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Schüttgut aus der aus dem Wanderbett (16) austretenden Materialmischung abgeschieden und zumindest teilweise wieder dem Eingang des Wanderbettes (16) zugeführt wird.
  10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dem Wanderbett Hilfsstoffe, insbesondere Brennstoffe, Luft, Temperiergas, Chemikalien, Chemisorbentien, zugeführt werden.
  11. Vorrichtung zur Entsorgung gefährlicher oder hochenergetischer Materialien mit einem druckfesten Gehäuse, in dem die Materialien unter kontrollierten Bedingungen zu einer Reaktion gebracht werden können, deren Endprodukte ungefährlich sind,

    dadurch gekennzeichnet,

    daß in dem Gehäuse (2) ein sich von oben nach unten bewegendes Wanderbett (16) im dynamischen Gleichgewicht zwischen der Zufuhr eines Schüttgutes und den zu entsorgenden Materialien einerseits und dem Austrag einer Mischung aus Schüttgut und der Reaktion entstammenden Reststoffen andererseits ausgebildet ist,

    wobei eine Einrichtung (18) vorgesehen ist, welche dafür sorgt, daß die Reaktion erst in einem gewissen Abstand von der Oberfläche im Inneren des Wanderbettes (16) eingeleitet wird.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb der Oberfläche des Wanderbetts (16) eine Zündvorrichtung (18) vorgesehen ist.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Zündvorrichtung (18) Elektroden umfaßt, zwischen denen ein Lichtbogen erzeugt werden kann.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Zündvorrichtung (18) eine Induktionsspule umfaßt, mit welcher das Wanderbett (16) induktiv erwärmt werden kann.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß eine Kühleinrichtung vorgesehen ist, mit welcher das Temperaturprofil im Wanderbett (16) in Durchströmungsrichtung einstellbar ist.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Schüttgut-Abscheideeinrichtung (20) umfaßt, der die das Wanderbett (16) verlassende Materialmischung zuführbar ist und aus dieser das Schüttgut abtrennt, wobei der Schüttgut-Auslaß dieser Schüttgut-Abscheideeinrichtung (20) mit dem Schüttgut-Einlaß (12) des Gehäuses (2) verbunden ist.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2) mindestens einen zusätzlichen Einlaß (11, 13, 15) zur Zufuhr von Hilfsstoffen, insbesondere von Brennstoffen, Luft, Temperiergas, Chemikalien, Chemiesorbentien, aufweist.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß eine Saugeinrichtung vorgesehen ist, welche das Innere des Gehäusese (2) unter Unterdruck hält.
  19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Wand (3) des Gehäuses (2) von außen nach innen folgende Schichten umfaßt:

    a) einen Druckmantel (25);

    b) eine schallabsorbierende Schicht (26);

    c) eine elastische Schicht (28);

    d) eine von der elastischen Schicht (28) abgestützte verformbare Schale (30) aus verschleißfestem Material.
  20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die schallabsorbierende Schicht (26) aus Sand besteht.
  21. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die schallabsorbierende Schicht aus Holz besteht.
  22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die elastische Schicht (28) aus einem Elastomer besteht.
  23. Verfahren nach einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die elastische Schicht (28) aus einem komprimierten Fluid besteht.
  24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß Temperierkanäle (29) durch die elastische Schicht (28) hindurchgeführt sind.
  25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß die verschleißfeste Schale (30) mit Einrichtungen (31) versehen ist, welche eine elastische Durchmesserveränderung der Schale (30) ermöglichen.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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