Die Erfindung betrifft einen Gitarrenständer zum aufrechten Abstellen
einer Gitarre am Boden.
Die Gitarre ist das Kult-Instrument in der Pop-Musik schlechthin.
Entsprechend hohe Aufmerksamkeit wird dem Instrument vom Besitzer wie auch vom Publikum
entgegengebracht. Während des Spielens hält der Musiker die Gitarre am Körper oder
trägt diese um den Hals gehängt. In Spielpausen oder zum Zwecke der Aufbewahrung
soll das teure Instrument sicher am Boden abgestellt und damit gleichzeitig präsentiert
werden. Aufgrund ihrer typischen langgestreckten Form mit abgerundetem Klangkörper
kommt das Abstellen einer Gitarre auf dem Boden ohne Hilfsmittel nicht in Betracht;
die Gefahr des Umfallens liegt auf der Hand. Musiker bedienen sich deshalb spezieller
Gitarrenständer, um ihre Gitarren auf der Bühne bzw. im Studio wie auch zu Hause
sicher abzustellen.
Bekannt sind Gitarrenständer, die als Stativ ausgebildet sind. Beispielsweise
beschreibt die DE 200 15 502 U1
einen Gitarrenständer, dessen Unterteil ein dreibeiniges Stativ ist, und der teleskopartig
ineinander schiebbare Rohre und speziell gebogene Halter aufweist, die den Klangkörper
der Gitarre unterstützen und den Gitarrenhals umschließen.
Die DE 116 746 A1 offenbart
einen Gitarrenständer mit Füßen und zwei schräg nach oben ragenden Tragarmen, welche
die Gitarre an ihrer Rückseite abstützen.
Aus der DE 201 00 540 U1
ist ein Gitarrenständer bekannt, der als Standteller ausgebildet ist, welcher mit
dem Resonanzkörper der aufrecht abgestellten Gitarre fest verbunden ist.
Viele Gitarrenständer müssen erst einmal zusammenmontiert, aufgeklappt
oder justiert werden, bevor eine Gitarre darauf abgestellt werden kann. Allen bekannten
Gitarrenständern ist gemeinsam, dass sie leer, das heißt ohne darauf abgestellte
Gitarre, einfach nur sperrige unansehnliche Gebilde sind, die im Wege stehen. Besitzt
der Musiker, wie üblich, mehrere Gitarren unterschiedlichen Typs, so bedarf es besonderer
Aufmerksamkeit, ein Instrument dem dazugehörigen Gitarrenständer zuzuordnen.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, einen praktischen
und formschönen Ständer zum Abstellen einer Gitarre in annähernd aufrechter Lage
vorzuschlagen, welcher nicht erst an das Instrument angepasst werden muss, auf dem
die Gitarre schnellen und sicheren Halt findet, und der dem Instrument in optimaler
Weise technisch und optisch angepasst ist.
Gelöst wird die Aufgabe durch einen Gitarrenständer mit den Merkmalen
des ersten Schutzanspruchs.
Der erfindungsgemäße Gitarrenständer besteht aus einem Fußteil, das
ein bodennahes Auflager für den Klangkörper der Gitarre aufweist, und einer flachen,
leicht nach hinten geneigten Lehne, deren Außenkontur dem Umriss der abzustellenden
Gitarre nachgebildet ist. Das Auflager nimmt den größten Teil des Gewichts der Gitarre
auf, während die nach hinten geneigte Lehne die Rückseite der Gitarre abstützt und
diese somit in aufrechter, leicht nach hinten geneigter Position hält. Dadurch,
dass die Außenkontur der Lehne die Umrisse der Gitarre nachbildet, ergibt sich eine
optimale Anlage des Instruments, insbesondere im Bereich des schweren Klangkörpers.
Ein weiterer Vorteil ist, dass der Gitarrenständer auch dann, wenn er leer auf dem
Boden steht, große Ähnlichkeiten mit der Gitarre, die auf ihm abgestellt werden
soll, aufweist. Dies steht nicht nur gut aus, sondern hat auch den praktischen Nutzen,
dass auf den ersten Blick klar ist, wohin die Gitarre gehört. Insbesondere dann,
wenn mehrere Gitarren abgestellt werden sollen, erleichtert dies die schnelle und
eindeutige Zuordnung zwischen Instrument und Ständer.
Zweckmäßig umfasst die Lehne zumindest eine ebene Grundplatte, deren
Außenkontur dem Umriss des Klangkörpers der Gitarre entspricht. Zusätzlich kann
auch eine schmale ebene Halsplatte vorgesehen sein, welche dann der Kontur dem Hals
der Gitarre entspricht. Schließlich kann sich an die Halsplatte noch ein kleines
Kopfstück anschließen, dessen Kontur der Kopfplatte der Gitarre entspricht. Besonders
bevorzugt wird ein Gitarrenständer, dessen Lehne aus Grundplatte, Halsplatte und
Kopfstück besteht, so dass die Umrisse der ganzen Gitarre nachgebildet werden. Der
leere Gitarrenständer stellt dann eine Art Schattenriss der Gitarre dar, an welche
er optimal angepasst ist. Falls die Gitarre eine abgewinkelte Kopfplatte hat, ist
es zweckmäßig, auch das entsprechende Stück der Lehne, also das Kopfstück, entsprechend
auszubilden.
Auch wenn die Lehne des Gitarrenständers aus Fertigungs- und Kostengründen
in der Regel aus einer oder mehrerer ebener Platten hergestellt wird, ist es natürlich
auch möglich, die Lehne gebogen bzw. konkav gewölbt auszuführen, um diese an entsprechende
Wölbungen der Unterseite der Gitarre optimal anzupassen.
Das Fußteil des Gitarrenständers weist vorteilhaft wenigstens einen
Auslegerfuß auf, der flach auf dem Fußboden aufliegt und mit der Lehne einen spitzen
Winkel einschließt. Dadurch ergibt sich eine hohe Standfestigkeit und Kippfestigkeit
sowohl zur Seite als auch nach hinten.
Das Fußteil kann ein Fußbrett umfassen, das den unteren Teil der Lehne
umfasst. Dabei kann die Lehne mit dem Fußbrett fest oder lösbar verbunden sein.
Bevorzugt wird aber eine einstückige Ausbildung des Fußbretts und der Grundplatte
der Lehne.
Auch der Auslegerfuß oder gegebenenfalls die mehreren Auslegerfüße
sind im einfachsten Fall fest mit dem Fußteil verbunden, beispielsweise verschraubt.
Der Auslegerfuß kann aber auch klappbar montiert sein, was den Vorteil hat, dass
der Gitarrenständer bei an die Rückseite der Lehne angeklapptem Auslegerfuß besonders
platzsparend transportiert werden kann.
Das Auflager für den Klangkörper der Gitarre wird vorzugsweise durch
zwei parallel und im Abstand voneinander angeordnete Lagerzapfen gebildet. Dabei
sind die Lagerzapfen unmittelbar unterhalb der Lehne, beispielsweise auf dem Fußbrett
des Fußteils angeordnet.
Um ein seitliches Kippen der Gitarre sicher zu verhindern, können
ferner Stützen im Bereich der Halsplatte der Lehne vorgesehen sein, welche den Gitarrenhals
abstützen. Solche seitliche Abstützungen können alternativ oder zusätzlich auch
im Bereich rechts und links des Klangkörpers der Gitarre vorgesehen sein.
Die Lehne kann aus Metall, vorzugsweise Aluminium, hergestellt sein.
Diese Materialwahl führt zu einer sehr hohen Stabilität des Gitarrenständers bei
gleichzeitig edler Anmutung. Alternativ kann die Lehne aber auch aus Holz, insbesondere
Schichtholz, oder aus Spanplatten, gefertigt sein. Auch Kunststoff ist als Material
für die Lehne geeignet.
In vorteilhafter Weiterbildung des Gitarrenständers ist in die Oberfläche
der Lehne ein Relief eingearbeitet, das die abzustellende Gitarre nachbildet. Je
detailgetreuer das Relief die gestalterischen Merkmale der Gitarre wiedergibt, also
beispielsweise Öffnungen, Schalter, Hebel, Saiten und Griffbrett zeigt, desto mehr
entspricht das Aussehen des leeren Gitarrenständers der abzustellenden Gitarre.
Diese gestalterische Möglichkeit kann dazu benutzt werden, um den Gitarrenständer
der Original-Gitarre täuschend ähnlich nachzubilden. Ein derart gestalteter Gitarrenständer
eignet sich insbesondere für den effektiven Einsatz auf der Bühne, aber ebenso gut
auch als Verkaufshilfe im Musikalienhandel.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachstehend anhand der
beigefügten Abbildung näher erläutert.
Der Gitarrenständer besteht im Wesentlichen aus einem Fußteil
1 und einer Lehne 2.
Die Lehne 2 ist zusammengesetzt aus einer flachen ebenen
Grundplatte 3, einer schmalen Halsplatte 4 und einem Kopfstück
5, die alle aus Aluminium gefertigt sind. Die Außenkontur der Lehne
2 ist dem Umriss der abzustellenden (nicht dargestellten) Gitarre nachgebildet.
Dabei entspricht die Kontur der Grundplatte 3 dem Umriss des Klangkörpers
der Gitarre, die Kontur der Halsplatte 4 dem Gitarrenhals und die Kontur
des Kopfstücks 5 der Kopfplatte der Gitarre.
Das Fußteil 1 umfasst ein Fußbrett 6, das an den
unteren Teil der Grundplatte 3 der Lehne 2 einstückig angeformt
ist. Mit seiner Unterkante steht das Fußbrett 6 auf dem Fußboden auf.
An der Rückseite des Fußbretts 6 sind zwei flache Auslegerfüße
7 angeschraubt. Die Grundplatte 3 mit dem nach unten angesetzten
Fußbrett 6 bildet mit den Auslegerfüßen 7 einen spitzen Winkel
von ungefähr 75 Grad. Dadurch steht die Lehne 2 leicht nach hinten geneigt
gegenüber dem Fußboden.
An der rechten und der linken unteren Ecke des Fußbretts
6 ist jeweils ein zylindrischer Lagerzapfen 8 angebracht. Diese
bilden das Auflager für den Klangkörper der abzustellenden Gitarre. Damit das Instrument
nicht beschädigt wird, sind die Lagerzapfen 8 mit Filzrollen
9 oder einem anderen weichen Material gepolstert.
Im Bereich der Halsplatte 4 sind zwei gleichfalls gepolsterte
Stützen 10 angeordnet, die der seitlichen Abstützung des Gitarrenhalses
dienen.
Die dem Betrachter zugewandte Oberseite der Lehne 2 ist mit
einem Relief 11 versehen, das typische Gestaltungsmerkmale der zugehörigen
Gitarre wiedergibt. Dieses Relief wurde durch Fräsen der Oberflächen der hier aus
Aluminium bestehenden Grundplatte 3, der Halsplatte 4 und des
Kopfstücks 5 erzeugt.
1- Fußteil
2- Lehne
3- Grundplatte
4- Halsplatte
5- Kopfstück
6- Fußbrett
7- Auslegerfüße
8- Lagerzapfen
9- Filzrollen (von 8)
10- Stützen (an 4)
11- Relief (auf 2)