Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Austragen
von insbesondere organischen Schüttgütern aus einem Tunnel gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
Derartige Vorrichtungen kommen beispielweise in Kompostwerken zum
Einsatz, wo sie dem Austrag von gebildeter Rotte aus einem Rottetunnel dienen.
Aus der EP 0 679 149 B1
ist eine Vorrichtung entsprechend der Gattung bekannt, bei der die Antriebseinrichtung
mit Grundplatten versehen ist, die jeweils mit einer zugeordneten Bodenplatte verbunden
sind, wobei die nebeneinander liegenden Bodenplatten eines Tunnels einen Schubboden
bilden.
Diese Grundplatten stellen damit eine Verlängerung des Schubbodens
dar, über die die auszutragende Rotte zu einer Fördereinrichtung bewegt wird, die
der Antriebseinrichtung, bezogen auf den Schubboden, nachgeordnet ist.
Zum Austrag der Rotte ist jede Bodenplatte über die angeschlossene
Grundplatte hin und her verfahrbar, wozu ein Antriebselement an die entsprechende
Grundplatte angreift.
Allerdings ist die Anordnung der Fördereinrichtung sozusagen hinter
der Antriebseinrichtung mit erheblichen Nachteilen verbunden. Durch den Austrag
über die Grundplatten, die ja integraler Bestandteil der Antriebseinrichtung sind,
kann es hier zu Verstopfungen kommen, durch die der Betriebsablauf erheblich gestört
wird.
Auch sind die Übergabebereiche Bodenplatten/Grundplatten und Grundplatten/Fördereinrichtung
hinsichtlich auftretender Verschmutzungen exponentiell gefährdet, wodurch sich gleichfalls
Betriebsstörungen ergeben können.
Üblicherweise werden mit einer Antriebseinrichtung die jeweiligen
Schubböden mehrerer nebeneinander liegender Tunnel betrieben, so dass die Antriebseinrichtung
quer zur Längserstreckung der Tunnel verfahrbar ist. Zur Bereitstellung des notwendigen
Verfahrweges ist eine bestimmte Fläche zwischen der Fördereinrichtung und den Tunnel
erforderlich, die außer für die Antriebseinrichtung nicht genutzt werden kann, wodurch
sich naturgemäß eine Einschränkung der Verkehrsmöglichkeit ergibt.
Auch ist der konstruktive Aufbau der bekannten Vorrichtung relativ
aufwendig, insbesondere durch die Bereitstellung der Grundplatten, die sich auf
die Herstellungskosten einer Gesamtanlage nachteilig auswirkt.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine
Vorrichtung der gattungsgemäßen Art so weiter zu entwickeln, dass sie konstruktiv
einfacher aufgebaut und kostengünstiger herstellbar ist, ihre Funktionsfähigkeit
verbessert und ein störungsfreier Betrieb dauerhaft gewährleistet ist.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung gelöst, die die Merkmale
des Anspruchs 1 aufweist.
Durch die Anordnung der Fördereinrichtung zwischen dem Schubboden
und der Antriebseinrichtung ergeben sich mannigfaltige Vorteile insbesondere hinsichtlich
der Betriebssicherheit.
Da die Rotte nun unmittelbar in die Fördereinrichtung ausgetragen
wird, ohne den sozusagen Umweg über die Antriebseinrichtung, ist eine verschmutzungsbedingte
Störung der Antriebseinrichtung praktisch ausgeschlossen, wodurch sich naturgemäß
durchaus erwähnenswerte betriebswirtschaftliche Vorteile ergeben.
Darüber hinaus zeichnet sich die neue Vorrichtung durch ihren konstruktiv
vereinfachten Aufbau aus, da Grundplatten, wie sie bisher als integraler Bestandteil
der Antriebseinrichtung zum Einsatz kommen, nicht mehr erforderlich sind.
Vielmehr wird die Schubbewegung der Bodenplatten durch unmittelbar
mit Einzelantrieben der Antriebseinrichtung verbundene Hubglieder bewerkstelligt,
wobei diese Hubglieder als Koppelstangen ausgebildet sein können. Zweckmäßiger Weise
werden die einzelnen Antriebseinheiten aus Hydraulikaggregaten gebildet, an die
die Koppelstangen angeschlossen sind oder aber deren Kolben im Sinne von Koppelstangen
verlängert an die zugeordneten Bodenplatten angeschlossen sind.
Alternativ kann zwischen einer Kolbenstange jeder Antriebseinheit
und der zugeordneten Koppelstange ein horizontal verschiebbares Zwischenglied eingefügt
sein, das einerseits mit der Antriebseinrichtung fest verbunden und andererseits
lösbar an der Koppelstange angeschlossen ist.
Dabei verlaufen die Koppelstangen oder Kolben in horizontaler Ebene
und bilden Roststäbe, die sich über den Einlass der Fördereinrichtung erstrecken.
Die zwischen den einzelnen Koppelstangen gebildeten Durchlässe sind ausreichend
groß, um die Rotte ungehindert in die Fördereinrichtung fallen zu lassen.
Bei Kompostieranlagen, die mehrere nebeneinander liegende Tunnel aufweisen,
ist die Antriebseinrichtung in an sich bekannter Weise so ausgelegt, dass der Schubboden
jeweils eines Tunnels antreibbar ist. Das heißt, jeder Bodenplatte des einen Schubbodens
ist eine Antriebseinheit zugeordnet, die lösbar mit dem Schubboden verbunden ist.
Zum Betrieb des Schubbodens eines anderen Tunnels ist die Antriebseinrichtung von
dem ersten Schubboden zu entkoppeln und quer zur Längserstreckung der Tunnel zu
dem nächsten Tunnel zu verfahren, dessen Rotte ausgetragen werden soll.
Dabei kann die Ankopplung durch Einklinkvorrichtungen erfolgen oder
durch seitliche oder vertikale Zustellbewegungen der Antriebseinrichtung.
Durch eine gleichzeitige Ziehbewegung aller Antriebseinheiten, wie
der genannten Hydraulikaggregate und einem Zurückschieben einzelner Bodenplatten
wird die Rotte in bekannter Weise ausgetragen und fällt in die Fördereinrichtung.
Als Fördereinrichtung ist beispielsweise ein Trogkettenförderer denkbar,
dessen eine Seitenwand durch den Unterbau der Tunnel gebildet wird und die andere
Seitenwand durch eine durchgehend gesetzte Mauer. Anstelle eines Trogkettenförderers
sind auch andere konstruktive Lösungen möglich wie Schneckenförderer oder dergleichen.
Zum Lösen von verbackener Rotte können oberhalb der Fördereinrichtung
Auflockerungswalzen angeordnet sein, von denen vorzugsweise eine in den vordern
Endbereich des Tunnels eingeschwenkt werden kann und mit der Rotte in Eingriff bringbar
ist, so dass die verbackene Rotte in diesem Bereich zum Austrag aufgelockert werden
kann.
Wie bereits erwähnt, zeichnet sich die neue Vorrichtung durch ihren
konstruktiv einfachen Aufbau aus. Dadurch bedingt sind nicht nur die Herstellungskosten
gegenüber den recht komplizierten Vorrichtungen nach dem Stand der Technik gesenkt,
sondern auch die Betriebskosten, da die Standzeit insbesondere wegen einer geringeren
Störanfälligkeit signifikant erhöht ist.
Weitere vorteilhafte Ausbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
gekennzeichnet.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der beigefügten
Zeichnungen beschrieben.
Es zeigen:
1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung in
einer schematischen Seitenansicht
2 die Vorrichtung nach 1
in einer Draufsicht
3 die Vorrichtung gemäß 1
in einer anderen Funktionsstellung
4 ein weiteres Ausführungsbeispiel der
Erfindung in einer schematischen Draufsicht
5 ein weiteres Ausführungsbeispiel der
Erfindung in einer schematischen Seitenansicht
6 eine Einzelheit eines weiteren Ausführungsbeispiels
in einer schematischen Seitenansicht
In den Figuren ist eine Vorrichtung zum Austragen von insbesondere
organischen Schüttgütern aus einem Tunnel 1, vorzugsweise einem Rottetunnel,
dargestellt. Dieser Tunnel 1 weist einen eine Auflagefläche für eine Rotte
10 bildenden Schubboden 4 auf, der aus einer Mehrzahl nebeneinander
liegender, mittels einer Antriebseinrichtung 3 hin und her bewegbarer Bodenplatten
5 besteht, wobei die Bodenplatten 5 unabhängig voneinander bewegbar
sind.
Die Antriebseinrichtung 3 weist entsprechend der Anzahl der
Bodenplatten 5 Antriebselemente in Form von Hydraulikaggregaten
6 auf, die jeweils mit einer zugeordneten Bodenplatte 5 verbunden
sind.
Um mehrere nebeneinander liegende Tunnel 1 mit dem Antriebsaggregat
3 bedienen zu können, ist dies verfahrbar ausgebildet und auf einem Wagen
7 quer zur Längserstreckung der Tunnel 1 bewegbar angeordnet.
Zwischen der Antriebseinrichtung 3 und dem Tunnel
1 ist eine Fördereinrichtung 2 vorgesehen, die sich entlang der
Verfahrstrecke für die Antriebseinrichtung 3 erstreckt und in den gezeigten
Ausführungsbeispielen als Trogförderer 14 ausgebildet ist.
Zur Hin und Herbewegung der Bodenplatten 5 ist jedes Hydraulikaggregat
6 über eine Koppelstange 8 mit der einen zugeordneten Bodenplatte
5 verbunden, wobei bei dem in der 1 gezeigten
Beispiel die Koppelstange 8 fest an der Bodenplatte 5 angeschlossen
ist und mittels eines Anschlusselementes 15 mit dem zugeordneten Hydraulikaggregat
6 durch Befestigung am Kolben 16 verbunden ist.
Dem gegenüber sind bei dem in den 3 und
4 gezeigten Ausführungsbeispiel Koppelstangen
17 fest mit den jeweiligen Kolben 16 verbunden, während sie jeweils
über ein Verbindungselement 18 lösbar an der entsprechenden Bodenplatte
5 angeschlossen sind.
Zum Austragen der Rotte 10 in einem anderen, beispielsweise
benachbarten Tunnel 1 erfolgt entweder eine Lösung der Hydraulikaggregate
6 von den Koppelstangen 8 durch Lösen der Anschlusselemente
15 (1 und 2)
oder durch Lösen der Verbindungselement 18 (3
und 4). Nach einem Verschieben
der Antriebseinrichtung 3 in den Anschlussbereich des benachbarten Tunnels
1 erfolgt ein Befestigen der Hydraulikaggregate 6 entsprechend.
Zum Verschluss des Tunnels 1 für den Fall, dass die Antriebseinrichtung
3 nicht im Einsatz ist, ist die vorderseitige Stirnseite des Tunnels
1 mit einem Tor 9 verschlossen, das über einen Antrieb auf- und
zuschwenkbar ist.
Für einen einwandfreien Austrag der Rotte 10 auch in dem
Fall, dass diese zusammengebacken sein sollte, ist die Antriebseinrichtung
3 mit Auflockerungswalzen 11, 12 versehen, wobei eine
der Auflockerungswalzen 11, 12, und zwar eine oberhalb der anderen
angeordnete, in den Tunnelbereich von der Vorderseite her einschwenkbar ist, bis
sie in die Rotte 10 eingreifen kann.
Die unterhalb angeordnete Auflockerungswalze 12 verbleibt
in ihrer Position innerhalb der verfahrbaren Antriebseinrichtung 3.
Bei dem in den 5 und 6
gezeigten Beispiel befindet sich die Fördereinrichtung 2 innerhalb des
Tunnels 1, während die Antriebseinrichtung 3 außerhalb positioniert
ist. Die Fördereinrichtung 2 ist dabei im stirnseitigen Endbereich des
Tunnels 1 angeordnet, so dass prinzipiell der Tunnel 1 zum Austrag
der Rotte 10 nicht geöffnet werden muss. Dies ist in der 6
verdeutlicht.
In der 5 hingegen ist die Auflockerungswalze
11 an einer Anschlusswand 19 installiert und in horizontaler Ebene
in den Tunnel 1 verfahrbar, wobei die Anschlusswand 19 ein Bauteil
der Antriebseinrichtung 3 sein kann.
Bei allen gezeigten Beispielen ist die Fördereinrichtung
2 in einer kanalartigen Vertiefung unterhalb des Schubbodens
4 platziert. Grundsätzlich besteht aber auch die Möglichkeit, die Fördereinrichtung
2 unmittelbar unter den Koppelstangen 8, 17 anzuordnen,
also nahezu niveaugleich mit dem Schubboden 4.
Wie die 2 und 4
sehr deutlich wiedergeben, sind die Koppelstangen 8, 17 abständig
zueinander angeordnet, wodurch sich ein rostartiges Gebilde ergibt, bei dem die
zwischen den einzelnen Koppelstangen 8, 17 gebildeten Zwischenräume
ausreichen, um die ausgetragene Rotte 10 ungehindert auf die Fördereinrichtung
2 gelangen zu lassen.
1- Tunnel
2- Fördereinrichtung
3- Antriebseinrichtung
4- Schubboden
5- Bodenplatte
6- Hydraulikaggregat
7- Wagen
8- Koppelstange
9- Tor
10- Rotte
11- Auflockerungswalze
12- Auflockerungswalze
13- Rückwand
14- Trogförderer
15- Anschlusselement
16- Kolben
17- Koppelstange
18- Verbindungselement
19- Anschlusswand