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Dokumentenidentifikation DE202004020013U1 07.04.2005
Titel Verwahrdepot
Anmelder Pommeres, Heinz, 18347 Dierhagen, DE
Vertreter Rohrschneider, G., Dipl.-Ing. (FH) Pat.-Ing., Pat.-Anw., 08523 Plauen
DE-Aktenzeichen 202004020013
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 07.04.2005
Registration date 03.03.2005
Application date from patent application 27.12.2004
IPC-Hauptklasse E05G 1/02
IPC-Nebenklasse E05B 19/00   

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein Verwahrdepot, bestehend aus einem zylinderförmigen Behälter aus Metall, vorzugsweise zur sicheren Deponierung von Objekt- oder Zugangsschlüsseln für Gebäude. Das Verwahrdepot ist waagerecht in Fassaden oder solitären Säulen eingelassen und wird mit einem Blendrahmen versehen. Der Einsatz solcher Verwahrdepots erfolgt insbesondere als Feuerwehr-Schlüsseldepot, jedoch auch weiteren vergleichbaren Einsatzzwecken bei Banken oder dergleichen Objekten.

Mit der DE 32 04763 ist die Lösung eines Verwahrdepots bekannt, bei welchem der Korpus quader- beziehungs-weise kastenförmig ausgebildet ist. Entsprechend sind die Außen- und auch die Innentür als quadratische oder rechteckige Klapptüren mit Scharnieren sowie zugehörigen Achsen ausgeführt.

Dieser Lösung haftet der Nachteil an, daß sie sehr aufwändig herstellbar ist und dabei verhältnismäßig groß in ihrer Ausführung ausfällt. Außerdem ist sie sehr materialaufwändig, was sich bei dem in der Regel verwendeten Edelstahl verteuernd auswirkt. Ein weiterer negativer Effekt ist das hohe Gewicht, welches eng mit der gewählten eckigen Bauweise verbunden ist. Weiterhin nachteilig ist der Zugang zum Objektschlüssel, welcher durch die relativ große Tiefe der Entnahmeposition sehr ungünstig ist. Ein weiterer Nachteil dieser, wie auch anderer herkömmlicher Verwahr- oder Feuerwehr Schlüsseldepots ist der Umstand, daß die elektromechanische Verriegelung und Überwachung des gesamten Systems unmittelbar hinter der Außentür angeordnet ist, was einerseits ein zusätzliches Sicherheitsrisiko bedeutet und andererseits das Feuerwehrdepot unnötig in seinen Frontabmessungen vergrößert. Ein weiterer Nachteil ist der Umstand, daß die Außentür durch den Einsatz von umlaufenden Gummidichtungen nach außen gedrückt wird, wodurch sich die Außentür beim Auslösen der elektromechanischen Verriegelung selbsttätig öffnen kann.

Weiterhin ist mit der DE 195 32 705 eine weitere Lösung eines Schlüsseldepots zur Deponierung eines Hauptschlüssels insbesondere für Bürogebäude bekannt, welches mit einem Depotschlüssel verschließbar ist und zur Identifizierung des Hauptschlüssels einen mit dem Hauptschlüssel betätigbaren ersten Schließzylinder aufweist. Das System ist dadurch gekennzeichnet, indem ein erster Schließzylinder auf eine Sperreinrichtung einwirkt, die ein Schließen des Schlüsseldepots bei abgezogenem Hauptschlüssel blockiert, wobei die Sperreinrichtung durch einen in dem Schlüsseldepot axial verschiebbarem Schieber gebildet ist, der ein Schließen des Schlüsseldepots in einer ersten Schiebestellung blockiert und in einer zweiten Schiebestellung freigibt.

Dieser Lösung haftet der maßgebliche Nachteil an, daß die Vorrichtung nicht in zwei Ebenen gesichert ist. Bereits nach der ersten Ebene beziehungsweise Öffnung gelangt man sofort an den zu sichernden Schlüssel. Außerdem ist die Bauweise ihrer Konstruktion nach aufwändig und relativ teuer.

Ferner ist mit der EP 0 668 421 die weitere Lösung eines Behälters für die Aufbewahrung von Objektschlüsseln bekannt. Dieser Behälter für die Aufbewahrung von Objektschlüsseln weist ein am oder in einem Gebäude verankerbares Mauerrohr auf, das mit einem durch einen ersten Schließzylinder gesichertes Verschlußteil und einem zweiten Schließzylinder für den Objektschlüssel versehen ist, wobei nach dem Öffnen des Verschlußteils der Objektschlüssel aus dem Behälter entnehmbar ist. Der erste und der zweite Schließzylinder sind miteinander mechanisch derart gekoppelt, daß der eine Schlüssel nur abziehbar ist, falls sich der andere Schlüssel in der nicht abziehbaren Stellung befindet, wobei ein Mitnehmerzapfen des ersten Schließzylinders fest mit dem als Verriegelungsring ausgebildeten ersten Kupplungsstück und ein Mitnehmerzapfen des zweiten Schlüsselzylinders fest mit dem permanent mit dem ersten im Eingriff stehenden zweiten Kupplungsstück verbunden sind.

Dieser Lösung haftet ebenfalls der Nachteil an, daß diese Vorrichtung nicht mit zwei Ebenen gesichert ist. Bereits nach der Öffnung des Behälters nach der ersten Ebene gelangt man sofort an den Schlüssel, wodurch keine hinreichende, aber angestrebte Sicherheit gewährleistet ist. Auch dieser Behälter ist durch seine konstruktiv gewählte Ausführung sehr materialaufwändig und relativ teuer.

Schließlich ist mit der DE G 81 04 109.8 die Lösung eines Tresors zur Aufbewahrung von Objektschlüsseln bekannt, welche dadurch gekennzeichnet ist, daß eine Außentür mit einem Schloß ausgerüstet ist, welches durch den im Besitz der Feuerwehr befindlichen Schlüssel zu betätigen ist und im Inneren des Tresors eine Zwischenwand angeordnet ist, auf deren Rückseite ein weiteres Schloß mit Alarmaufschaltung für den Objektschlüssel angebracht ist.

Der Lösung haftet der Nachteil an, daß die Vorrichtung nicht doppelt durch eine Innen- beziehungsweise Außentüre gesichert ist. Außerdem ist keine Funkkontrolle integriert und auch keine notwendige Sicherheit gegeben.

Die Erfindung stellt sich daher die Aufgabe ein Verwahrdepot zu schaffen, dessen Zugang zum Objektschlüssel durch zwei Türen gesichert ist und dabei höchste Anforderungen an die Sicherheit erfüllt, unter effektiven fertigungstechnischen Bedingungen herstellbar ist, bei Erreichung wie Einhaltung einer sehr hohen Präzision. Bei der Fertigung der erfindungsgemäßen Vorrichtung soll ferner ein hohes Maß an Materialeinsparung, einhergehend mit einer Senkung des Gewichtes, erreicht werden. Die vorgeschlagene Lösung des Verwahrdepots ist gewichtsmäßig auf weniger als die Hälfte der bisher bekannten Ausführungen reduziert. Neben dem höheren Sicherheitsstandard wird ferner eine einfachere Handhabung erreicht, bei zudem geringerem Platzbedarf. Allein durch die produktionstechnisch günstige Herstellung, neben den erzielbar höheren Gebrauchswerteigenschaften gegenüber vergleichbaren Vorrichtungen, ist in der Gesamtheit ein sehr hohes Maß an Ökonomie zu verzeichnen.

Die Lösung der Erfindung besteht in einem Verwahrdepot welches einen rohrförmigen Grundkorpus besitzt und dessen einzelnen Zugangstüren ebenfalls eine entsprechend runde Kontur aufweisen, die axial verschiebbar sind und in ihrer Ebene geschwenkt werden können. Das gesamte Verwahrdepot besteht in seinen grundsätzlichen Bauteilen aus rotationssymmetrischen Elementen, welche zueinander eine spezifische Anordnung aufweisen, welche nachstehend näher aufgezeigt wird. Dabei ist eine Außentür exzentrisch fest mit einer Hohlwelle ausgestattet, die einerseits die Durchführung notwendiger elektrischer Leitungsverbindungen für einen Anbohrschutz auf der Innenseite der Außentür über eine Aussparung sicherstellt und aufnimmt sowie andererseits die um die Hohlwelle drehbar gelagerte Innentür und die Objektschlüsselbasis mit einer Distanzbuchse aufnimmt. Diese Baugruppe wird fixiert durch eine Endbuchse, welche mit der Hohlwelle fest verbunden ist. Die Objektschlüsselbasis ist ihrerseits mit einer Führungsbuchse fest verbunden. Auf der Objektschlüsselbasis ist eine elektromechanische Verriegelung mit einem Verriegelungshebel angeordnet, welcher formschlüssig Führungsbuchse und Führungssäule verriegelt sowie die elektrische Überwachung des Objektschlüssels und das elektrische Anschlußelement aufnimmt. Die gesamte Innenbaugruppe ist somit eine in sich axial fest verbundene Einheit. Sie läßt sich über eine Führungsbuchse auf einer Führungssäule, die auf der Rückwand befestigt ist, aus dem Rohrkorpus heraus- und wieder hineinschieben. Die Führungssäule ist ferner derart mit Konturentaschen ausgestattet, daß sie eine elektromechanische Verriegelung mit einem Verriegelungshebel der gesamten Innenbaugruppe, einen Anschlag für den Schloßriegel der Innentür sowie einer Endverriegelung gegen unbeabsichtigtes Herausziehen der gesamten Innenbaugruppe aufweist. Die Endverriegelung wird ebenfalls durch den Verriegelungshebel gewährleistet, der so ausgebildet ist, daß er gegen einen dafür vorgesehenen Anschlag an der Führungssäule schlägt und die lineare Bewegung der Innenbaugruppe nach außen hin beendet.

Der Zugang zum überwachten Objektschlüssel erfolgt in der Reihenfolge über eine axial, also nach vorne bewegliche und nachfolgend schwenkbare Außentür sowie nachfolgend über eine ebenfalls axial nach vorne herausziehbare und nachfolgend schwenkbare Innentür. Die Außentür wird elektronisch oder auch elektromechanisch ent- beziehungsweise verriegelt. Die Innentür hingegen wird durch ein mechanisches Schloß oder alternativ durch den Einsatz von elektronischen Schlüsseln verschlossen.

Die Freigabe der Außentür erfolgt beispielsweise durch Brandmeldeanlagensysteme oder Zeitschaltungen, die somit beispielsweise den Feuerwehreinsatzkräften oder auch anderweitigen autorisierten Personen den Zugang zum Innentürbereich gestatten. Diese haben über die Innentürschließung Zugang zum überwachten Objektschlüssel. Durch den Zugang zum elektrisch überwachten Objektschlüssel und seiner Entnahme ist beispielsweise ein gewaltloser Zugang zu Gebäuden durch autorisierte Personengruppen möglich.

Die Funktion des erfindungsgemäßen Verwahrdepots läuft auf folgende Weise ab:

Eine elektromechanische Verriegelung wird durch ein dem Verwendungszweck des Depots zugrundeliegenden Ereignis, beispielsweise einer Brandalarmierung oder Zeitschaltung elektrisch angesteuert. Der Verriegelungsmechanismus gibt die formschlüssige Verbindung zwischen dem Verriegelungshebel, der Führungsbuchse und der Führungssäule mechanisch frei.

Die gesamte Innenbaugruppe wird nachfolgend über einen Griff so weit herausgezogen, bis der Riegel des Schlosses der Innentür auf die Anschlagfläche in der Führungssäule trifft. Dabei wird der Riegel durch eine ausgesparte Konturtasche in der Führungssäule bewegt. Nachfolgend wird die Außentür über eine Schwenkachse um 180 Grad nach unten im Uhrzeigersinn gedreht. Das ist erst in dieser Position möglich, da die Zarge derart bemessen ist, daß sie sich erst dann außerhalb des Rohrkorpus befindet. Die Zarge hat einerseits die Aufgabe den Anbohrschutz abzuschirmen und andererseits nach Verdrehung der Außentür einen Distanzanschlag gegen den Rohrkorpus zu bilden. Ein Blockierblech verhindert wegen seiner exzentrischen Position auf der Endbuchse durch Anschlagen gegen den Rohrkorpus ein Überdrehen der Außentür.

Die nunmehr zugängliche Innentür kann vorzugsweise mit einem Schlüssel, aber auch alternativ auf elektronischem Weg entriegelt werden. Der Riegel des Schlosses bewegt sich dabei aus dem Taschenbereich der Führungssäule heraus. Danach wird die Innenbaugruppe um einen durch die Endverriegelung definierten Weg herausgezogen. Dieser Weg ist bezüglich seiner Länge so gewählt, daß die Zarge der Innentür zum Rohrkorpus frei geht. Diese Zarge hat ebenfalls die Aufgabe, nach Verdrehen der Innentür einen Distanzanschlag gegen ungewolltes Zurückdrücken der Innenbaugruppe zum Rohrkorpus zu bilden und das Schloß, beziehungsweise das Schließsystem abzuschirmen. Die Innentür wird analog der Außentür ebenfalls im Uhrzeigersinn um 180 Grad über die Schwenkachse im Uhrzeigersinn nach unten geschwenkt.

Nach Ausführung der vorgenannten Funktionen ist der Zugang zur Objektschlüsselbasis, die sich nunmehr im vorderen Bereich des Depots befindet, möglich. Der Objektschlüssel kann entnommen werden, oder gegebenenfalls auch andere Anwendungen vorgenommen werden. Zum Verschließen des Depots erfolgt der Ablauf der einzelnen Handhabungen in umgekehrter Reihenfolge.

Auf Grund der rotationssymmetrischen Bauweise von Rohrkorpus sowie der Innen- beziehungsweise der Außentür, ist fertigungstechnisch ein sehr geringes Spaltmaß zwischen beiden realisierbar und vorhanden, so daß sich Dichtungen gegen Feuchtigkeit erübrigen. Darüber hinaus ist durch das geringe Spaltmaß vorteilhaft ein gewaltsamer Zugang zum Depot nicht möglich, da sich durch das Verkanten der Außentür durch versuchtes einseitiges Aushebeln die Tür formschlüssig mit dem Rohrkorpus verbindet. Dieses wird durch eine nach innen größer werdende konische Bohrung des Rohrkorpus im Außentürbereich erreicht.

Wegen der vorgenannten Konstruktionsmerkmale des Depots ist beim Öffnen der Außentür kein Zudrücken der Tür, wie es bei herkömmlichen Depots der Fall ist, notwendig. Eine ausgelöste Freigabe der elektromechanischen Verriegelung eröffnet ohne manuelle Hilfe nicht das Depot. Nach Abschalten der elektrischen Freigabe ist das Depot wieder über den zurückgeführten Verriegelungshebel gesichert und nicht mehr zu öffnen.

Zur leichteren Handhabung bei Dunkelheit ist eine interne Beleuchtung auf der Objektschlüsselbasis angeordnet. Die Beleuchtung ist mit der Ansteuerung der elektromechanischen Verriegelung verbunden.

Weiterhin ist außen um den Grundkorpus ein Blendrahmen in ebenfalls der runden Form des Depots angeordnet, welcher in seiner Kontur im inneren Ring konisch geformt ist. Durch diese gewählte hintergriffige Form ist es möglich, den Blendrahmen nach Aufsetzen auf den Rohrkorpus mit vorzugsweise vier Schrauben, welche umlaufend in einer Teilung von 90 Grad angeordnet sind, von innen zu fixieren. Dabei ragt der Blendrahmen nicht über den Rand des Rohrkorpus hinaus, um das Öffnen der Außentür nicht zu behindern.

Die Erfindung soll nachstehend an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert werden. In den zugehörigen Zeichnungen zeigen:

1: Vorderansicht des Verwahrdepots

2: Seitenansicht Schnitt A – A

3: Einzelheit Blendrahmen

4: Schnitt Innenbaugruppe

5: Einzelheit elektromechanische Verriegelung mit Verriegelungshebel und Feder

In eine Fassade 24 wird ein zylindrischer Rohrkorpus 1 mit seiner flanschartig ausgebildeten und überstehenden Rückwand 2 eingemauert, wobei der Rohrkorpus 1 mit seiner vorderen Planseite in der, die Außentür 3 passgenau eingelassen ist, minimal entsprechend des inneren Fasenmaßes übersteht. In geschlossenem Zustand ist die Außentür 3 in ihrer Position bündig mit der Fassade 24. Eine Zuleitung 17 erfolgt vorzugsweise mittels eines Durchbruches in der Rückwand 2. Im Inneren des Rohrkorpus 1 ist im unteren Bereich eine Hohlwelle 12 und seitlich im gleichen seitlichen Abstand zum Rohrkorpus 1 eine Führungssäule 9 angeordnet, welche Funktionskonturen wie Tasche 25, Anschlag 26 und die Aussparung für einen Verriegelungshebel 14 aufweisen. Die Führungssäule 9 ist an der Rückwand 2 befestigt.

Hinter der Außentür 3 ist ein Anbohrschutz 8 positioniert. Der Anbohrschutz 8 wird über eine seitliche Aussparung der Hohlwelle 12, die unmittelbar an der Außentür 3 angeordnet ist, durch ein Kabel aus einem Anschlußelement 19 mit Energie versorgt. Die Hohlwelle 12 ist nur mit der Außentür 3 und einer Endbuchse 22 fest verbunden. Eine Innentür 4 ist auf der Hohlwelle 12, die von ihr exzentrisch durchdrungen wird, schwenkbar angebracht. Der Abstand von der Außentür 3 wird durch eine Reduktion des Außendurchmessers der Hohlwelle 12 definiert.

Auf der Innenseite der Innentür 4 ist ein Schloß 7 in einer solchen Position angebracht, daß der Schloßriegel im geschlossenen Zustand in die Tasche 25 der Führungssäule 9 eingreift. Hinter der Innentür 4 befindet sich eine Objektschlüsselbasis 5, welche ebenfalls von der Hohlwelle 12 exzentrisch durchdrungen und mittels einer fest mit ihr verbundenen Distanzbuchse 13 auf Abstand zur Innentür 4 gehalten sowie in ihrer rechtwinkligen Ausrichtung zur Schwenkachse 29 stabilisiert wird. Die Objektschlüsselbasis 5 ist wiederum durch eine Führungsbuchse 10 außermittig durchdrungen, die ihrerseits Aufnahme auf der Führungssäule 9 findet. Die Objektschlüsselbasis 5 und die Führungsbuchse 10 sind fest miteinander verbunden. Auf der Objektschlüsselbasis 5 befinden sich die elektrische Objektschlüsselüberwachung 21 mit dem Objektschlüssel 6, das elektrische Anschlußelement 19 sowie die elektromechanische Verriegelung 11 mit dem Verriegelungshebel 14. Eine Beleuchtung 28 ist ebenfalls auf der Objektschlüsselbasis 5 angeordnet, um die Handhabung bei Dunkelheit zu erleichtern. Die Beleuchtung 28 wird gleichzeitig mit der elektromechanischen Verriegelung 11 aktiviert.

Die Endbuchse 22 verspannt die Außentür 3, die Innentür 4, die Distanzbuchse 13 und die Objektschlüsselbasis 5 zu einer kompakten Einheit, welche starr, andererseits jedoch gegeneinander radial um eine Schwenkachse 29 beweglich ist. Diese Baugruppe bildet die Innenbaugruppe. Letztlich befindet sich an der Endbuchse 22 ein Blockierblech 18, welches ein Überdrehen der Außentür 3 durch Anschlag gegen den Rohrkorpus 1 verhindert. Darüber hinaus dient das Blockierblech 18 als Anschlußpunkt der Erdung der Außentür 3.

An der Außentür 3 ist umlaufend eine Zarge 20 angebracht, die im oberen Bereich schmaler als im unteren Bereich ausgeführt ist. Dieses wird durch einen Winkel 32 definiert. Hierdurch wird ein günstigerer Abstand zur Fassade 24 gewährleistet. Die Zarge 20 dient der mechanischen Freigabe des Schwenkens der Außentür 3 um die Schwenkachse 29, wenn vorausgehend die gesamte Innenbaugruppe aus dem Rohrkorpus 1 um den Betrag herausgezogen wurde, der durch das Anschlagen des Riegels vom Schloß 7 gegen den Anschlag 26 in der Tasche 25 definiert ist. Diese Verrichtung, die mittels Griff 16 vorgenommen wird, kann erst erfolgen, wenn über einen ferngesteuerten elektrischen Impuls die elektromechanische Verriegelung 11 den Verriegelungshebel 14 gegen die Druckfeder 34 aus der formschlüssigen Verbindung zwischen Führungsbuchse 10 und Führungssäule 9 herauszieht. Wenn die Drehung der Außentür 3 um 180 Grad im Uhrzeigersinn erfolgt ist, bildet die Zarge 20 einen Anschlag zum Rohrkorpus 1, der das Zurückdrücken der Innenbaugruppe verhindert und die Fassade 24, beziehungsweise den Blendrahmen 23 vor Beschädigung schützt. Gleiches trifft sinngemäß auch für die Funktion der Zarge 15 der Innentür 4 zu. Als nächster Schritt wird das Schloß 7 der Innentür 4 mittels Schlüssel durch eine autorisierte Person aufgeschlossen. Hierbei wird der Riegel des Schlosses 7 aus der Tasche 25 der Führungssäule 9 herausbewegt und gibt den Anschlag 26 frei. Dieser Vorgang ermöglicht das Herausziehen der Innenbaugruppe bis zum Endanschlag, der durch den Verriegelungshebel 14 und dem Anschlag 26 definiert ist. Die Zarge 15 an der Innentür 4 verhindert das vorzeitige Schwenken der Innentür 4 um die Schwenkachse 29. Das Schwenken der Innentür 4 analog zur Außentür 3 wird erst ermöglicht, wenn die Zarge 15 vollständig den Rohrkorpus 1 verlassen hat. Die Zarge 15 ist ebenfalls nach oben im Winkel 33 schmaler als im unteren Bereich, um den Abstand zur Fassade 24 zu gewährleisten. Nunmehr ist der Zugang zum Objektschlüssel 6 möglich, der zum bestimmungsgemäßen Gebrauch entnommen werden kann. Die Entnahme des Objektschlüssels 6, die Position der Außentür 3 sowie die Position des Verriegelungshebels 14 werden über Endschalter auf der Rückseite der Objektschlüsselbasis 5 elektrisch überwacht und weiter geleitet.

Das Schließen des Verwahrdepots erfolgt in umgekehrter Reihenfolge, wobei letztlich durch das Abschalten des Stromes für die elektromechanische Verriegelung 11 der Verriegelungshebel 14 durch die Druckfeder 34 formschlüssig in die Führungsbuchse 10 sowie die Führungssäule 9 einrastet und die gesamte Innenbaugruppe und somit auch die Außentür 3 schließt.

Sämtliche elektrischen Kontrollsysteme melden in dieser Position die ordnungsgemäße Verriegelung des Verwahrdepots sowie das Vorhandensein des Objektschlüssels 6. Zur Erhöhung der Sicherheit und zum Verhindern einer gewaltsamen oder unbefugten Öffnung des Verwahrdepots ist das Spaltmaß 31 auf wenige einhundertstel Millimeter reduziert Diese konstruktive Eigenschaft ist nur durch das rotationssymmetrische Fertigungsverfahren wirtschaftlich überhaupt möglich. Darüber hinaus ist in diesem Bereich der Innendurchmesser 30 des Rohrkorpus 1 konisch ausgeführt. Dieses ermöglicht ein Verkanten der Außentür 3 bei dem Versuch des einseitigen Aufhebelns mit dem Ziel einer zusätzlichen Blockade durch hintergriffige Formschlüssigkeit zwischen der Außentür 3 und dem Rohrkorpus 1.

Der Rohrkorpus 1 wird auf der Vorderseite durch den Blendrahmen 23 umschlossen. Der Blendrahmen 23 ist in seiner inneren Bohrung konisch, sich nach innen verjüngend, ausgebildet. Die im Winkel von 90 Grad radial angeordneten vier Schrauben 27 fixieren den Blendrahmen 23 aus dem Inneren des Rohrkorpus 1.

1Rohrkorpus 2Rückwand 3Außentür 4Innentür 5Objektschlüsselbasis 6Objektschlüssel 7Schloß 8Anbohrschutz 9Führungssäule 10Führungsbuchse 11elektromechanische Verriegelung 12Hohlwelle 13Distanzbuchse 14Verriegelungshebel 15Zarge 16Griff 17Zuleitung 18Blockierblech 19Anschlußelement 20Zarge 21Objektschlüsselüberwachung 22Endbuchse 23Blendrahmen 24Fassade 25Tasche 26Anschlag 27Schraube 28Beleuchtung 29Schwenkachse 30konischer Innendurchmesser 31Spaltmaß 32Winkel der Zarge 20 33Winkel der Zarge 15 34Druckfeder

Anspruch[de]
  1. Verwahrdepot dadurch gekennzeichnet, daß dieses aus einem runden Rohrkorpus (1) mit überstehender flanschartiger Rückwand (2) besteht, in eine Fassade (24) eingemauert wird, wobei die vordere und innen angefaste Planseite des Rohrkorpus (1) geringfügig aus der Fassade (24) entsprechend des Fasenmaßes hervorsteht sowie eine Innenbaugruppe aufnimmt, welche aus den Hauptelementen einer Außentür (3), einer Innentür (4), einer Objektschlüsselbasis (5), Hohlwelle (12), Distanzbuchse (13), Endbuchse (22) und Führungsbuchse (10) gebildet wird und welche axial auf der exzentrischen, an der Rückwand (2) angebrachten Führungssäule (9) verschiebbar ausgestaltet ist, wobei die Außentür (3) und die Innentür (4) über eine Schwenkachse (29) im ausgefahrenen Zustand um 180 Grad im Uhrzeiger geschwenkt werden kann.
  2. Verwahrdepot nach Punkt 1 dadurch gekennzeichnet, daß eine im Rohrkorpus (1) exzentrisch angeordnete Hohlwelle (12) die Außentür (3) sowie die Innentür (4), welche als runde Scheiben ausgeführt sind, aus dem Zugangsbereich des Rohrkorpus (1) über die Schwenkachse (29) in axial definierter Position in radialer Richtung herausgeschwenkt werden können.
  3. Verwahrdepot nach den Punkten 1 und 2 dadurch gekennzeichnet, daß die Außentür (3) auf der Innenseite mit einer umlaufenden Zarge (29) versehen ist, welche einerseits ein vorzeitiges Wegschwenken der Außentür (3) vor dem Erreichen der ersten axialen Endposition verhindert und anderserseits einen Anschlag zum Rohrkorpus (1) gegen ungewolltes Zudrücken der Innenbaugruppe bildet, indem die Zarge so ausgeführt ist, daß sie im oberen Bereich schmaler als im unteren Bereich ausgebildet ist, wobei das durch den Winkel (32) bewirkt wird und der Abstandssicherung zur Fassade (24) dient.
  4. Verwahrdepot nach den Punkten 1 bis 3 dadurch gekennzeichnet, daß die Innentür (4) auf ihrer Innenseite mit einer umlaufenden Zarge (15) ausgestattet ist, welche ein vorzeitiges Wegschwenken der Innentür (4) vor Erreichen der zweiten axialen Endposition verhindert und einen Anschlag zum Rohrkorpus (1) gegen ungewolltes Zudrücken der Innenbaugruppe bildet.
  5. Verwahrdepot nach Punkt 1 und 5 dadurch gekennzeichnet, daß die Zarge (15) im oberen Bereich um den Winkel (33) schmaler ist als im unteren Bereich, wodurch der Abstand zur Fassade (24) vergrößert wird.
  6. Verwahrdepot nach den Punkten 1 bis 4 dadurch gekennzeichnet, daß die Innenbaugruppe mittels einer Führungsbuchse (10) auf einer Führungssäule (9) axial geführt wird und diese durch ausgesparte Taschen (25) fest programmierte axiale Endpositionen definiert, die durch Beaufschlagen des Verriegelungshebels (14) und des Riegels von Schloß (7) realisiert werden.
  7. Verwahrdepot nach den Punkten 1 bis 7 dadurch gekennzeichnet, daß über die Hohlwelle (12) und deren Aussparung im Bereich der Außentür (3) ein Kabelzugang zum Anbohrschutz aus der Tiefe des Verwahrdepots ermöglicht wird.
  8. Verwahrdepot nach Punkt 1 dadurch gekennzeichnet, daß durch die rotationssymmetrische Form der Außentür (3) sowie dem konischen Innendurchmesser (30) des Rohrkorpus (1) im Türbereich ein extrem geringes Spaltmaß (31) gebildet wird und daß die Außentür (3) bei gewaltsamer Öffnung formschlüssig im Rohrkorpus (1) verkantet.
  9. Verwahrdepot nach den Punkten 1 bis 9 dadurch gekennzeichnet, daß der Verriegelungshebel (14) beweglich auf der Objektschlüsselbasis (5) angebracht ist und durch das Eindringen in die Führungsbuchse (10) in Verbindung mit der Führungssäule (9) eine axiale Blockierung der gesamten Innenbaugruppe gegen Herausziehen gewährleistet.
  10. Verwahrdepot nach Punkt 10 dadurch gekennzeichnet, daß der Verriegelungshebel (14) im stromlosen Zustand durch die Druckfeder (34) einrastet.
  11. Verwahrdepot nach den Punkten 1, 10 und 11 dadurch gekennzeichnet, daß die elektromechanische Verriegelung (11) bei Stromzuführung den Verriegelungshebel (14) gegen die Druckfeder (34) öffnet, wodurch auch das Verwahrdepot geöffnet werden kann.
  12. Verwahrdepot nach den Punkten 1 und 10 bis 12 dadurch gekennzeichnet, daß der Verriegelungshebel (14) sich im Verriegelungsbereich leicht keilförmig nach unten verjüngt.
  13. Verwahrdepot nach Punkt 1 dadurch gekennzeichnet, daß ein Blendrahmen (23) um den Rohrkorpus (1) angeordnet ist, der in seinem Innendurchmesser (30) konisch sich nach hinten verengend ausgeführt ist und durch vorzugsweise vier Schrauben (27) festgesetzt wird.
  14. Verwahrdepot nach Punkt 1 dadurch gekennzeichnet, daß der Verriegelungshebel (14) durch die Tasche (25) und dem Anschlag (26) in einer zweiten Funktion den Endanschlag für die Innenbaugruppe darstellt.
  15. Verwahrdepot nach Punkt 1 dadurch gekennzeichnet, daß durch das Blockierblech (18) ein Überdrehen der Außentür (3) verhindert wird.
  16. Verwahrdepot nach Punkt 1 dadurch gekennzeichnet, daß auf der Objektschlüsselbasis (5) eine Beleuchtung (28) angeordnet ist, welche parallel zur elektromechanischen Verriegelung (11) geschaltet ist und mit Auslösung dieser in Funktion tritt.
  17. Verwahrdepot nach Punkt 1 dadurch gekennzeichnet, daß dieses über eine Zuleitung (17), vorzugsweise durch einen Durchbruch in der Rückwand (2), über ein Anschlußelement (19) mit Energie gespeist wird.
  18. Verwahrdepot nach Punkt 1 dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlwelle (12) nur mit der Außentür (3) sowie der Endbuchse (22) fest verbunden ist.
  19. Verwahrdepot nach Punkt 1 und 18 dadurch gekennzeichnet, daß die Innentür (4) auf der Hohlwelle (12), die von ihr exzentrisch durchdrungen wird, schwenkbar angeordnet ist und der Abstand von der Außentür (3) durch eine Reduktion des Außendurchmessers der Hohlwelle (12) definiert wird.
  20. Verwahrdepot nach Punkt 1 und 6 dadurch gekennzeichnet, daß auf der Innenseite der Innentür (4) ein Schloß (7) in einer solchen Position angeordnet ist, bei dem der Schloßriegel in geschlossenem Zustand in die Tasche (25) der Führungssäule (9) eingreift.
  21. Verwahrdepot nach Punkt 1 dadurch gekennzeichnet, daß die Objektschlüsselbasis (5) und die Führungsbuchse (10) fest miteinander verbunden sind und auf der Objektschlüsselbasis (5) die elektrische Objektschlüsselüberwachung (21) mit dem Objektschlüssel (6), dem elektrischen Anschlußelement (19) sowie der elektromechanischen Verriegelung (11) sowie dem Verriegelungshebel (14) angeordnet sind.
Es folgen 5 Blatt Zeichnungen






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