Die Erfindung betrifft ein Druckwerk für Stempelgeräte, insbesondere
Handstempelgeräte, mit mindestens einem einstellbaren Druckrad, wobei das Druckrad
auf einer starren Druckradachse drehbar angeordnet und in wenigstens einer Umfangsposition
durch Verrasten arretierbar ist und wobei die Druckradachse mit dem Druckrad in
einem Bügel des Stempelgeräts montiert und mit dem Bügel in einem Gehäuse verschiebbar
gelagert und durch Beaufschlagung mit einer Kraft aus einer Ruheposition in eine
Abdruckposition führbar ist.
Insbesondere bei Handstempelgeräten ist es bekannt, die Druckräder
außen über seitlich an den Druckrädern befestigte Rastscheiben und angefederte Rasthebel,
die in Rastscheiben eingreifen, in Umfangsrichtung zu arretieren. Jedes Druckrad
ist dabei mit einer Rastscheibe versehen und die Anzahl der Rastpositionen der Rastscheibe
entspricht der Anzahl der am Umfang des Druckrades angeordneten Druckzeichen.
In weiteren bekannten Stempelgeräten erfolgt die Verrastung der Druckräder
innen. In entsprechend geformten Ausnehmungen der Druckradachse sind federbeaufschlagte
Bolzen oder Kugeln untergebracht, die in entsprechende Rastkerben der Druckräderbohrung
eingreifen. Derartige Innenarretierungen von Druckrädern werden beispielsweise in
der DE 28 48 039 C2 oder der DT
2006107 beschrieben.
Bei den bekannten Arten von Druckrädern, die außerdem in einer hohen
Anzahl von Typen existieren, was gegebenenfalls die Montage verkompliziert, ist
von Nachteil, daß bei deren Arretierung ein hoher Aufwand getrieben werden muß und
die Produktion mit hohem Kostenaufwand verbunden ist. Es ist daher die Aufgabe der
vorliegenden Erfindung den Aufwand bei der Arretierung von Druckrädern zu verringern
und damit eine kostengünstigere Produktion zu erreichen. Gleichzeitig soll die Typenvielfalt
an Druckräder dadurch reduziert und damit Montage bzw. Demontage vereinfacht werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Druckwerk der eingangs
genannten Art gelöst, bei dem die Druckradachse zur Arretierung des Druckrads in
einer Umfangsposition mindestens eine sich in Längsrichtung der Druckradachse erstreckende
Rastkerbe aufweist und daß an dem Druckrad wenigstens ein Rastmittel angeordnet
ist, welches mit der Rastkerbe durch Eingriff selbsttätig verrastet. Bei Einrasten
des an dem Druckrad angeordneten Rastmittels in der Rastkerbe der Druckradachse
ist das Druckrad in eindeutiger Position an der Druckradachse festgelegt und kann
aus seiner Ruheposition in die Abdruckposition geführt werden. Durch Manipulation,
bspw. manuell oder mittels einer Hilfseinrichtung in Art eines Stiftes oder dergleichen
kann das Druckrad jedoch in jeder der beiden möglichen Richtungen gegebenenfalls
in eine weitere vorhandene Rastposition weiterbewegt werden. Weitere Rastpositionen
sind dabei sowohl durch zusätzliche Rastmittel als auch durch zusätzliche Rastkerben
erzeugbar.
Im Sinne einer größeren Vielfalt an Aufdruckmöglichkeiten des Stempels,
bspw. in Art von fortlaufenden Daten oder dgl., ist es vorteilhaft, bei einer Weiterbildung
des Druckwerks an der Druckradachse mehrere Druckräder benachbart anzuordnen. Diese
benachbarten Druckräder bleiben trotzdem einzeln verstellbar, wobei natürlich auch
eine kollektive Verstellung mehrerer oder auch aller Druckräder gleichzeitig möglich
ist. Verschiedene Druckräder können dabei auch unterschiedliche Arten und/oder Anzahlen
von Rastmitteln aufweisen.
Eine zweckmäßige Weiterbildung des erfindungsgemäßen Druckwerks kann
darin bestehen, über den Umfang der Druckradachse mehrere Rastkerben verteilt, insbesondere
gleichmäßig verteilt, anzuordnen, so daß das Druckrad an der Druckradachse in verschiedenen
von deren Umfangspositionen mit seinem Rastmittel selbsttätig verrasten kann, wodurch
die unterschiedlichen, am Außenumfang des Druckrads befindlichen Druckreliefoberflächen
der Abdruckposition zuführbar sind. Durch die gleichmäßige Verteilung am Umfang
der Druckradachse werden das oder die Druckräder zur Veränderung des Druckbildes
immer um einen gleichbleibenden Winkelbetrag weiterbewegt.
Besonders bevorzugt ist dabei eine Ausführungsform des Druckwerks,
bei der die Anzahl der Rastkerben der Druckradachse der Anzahl der Reliefflächen
des Druckrades entspricht. Jeder der Reliefflächen des Druckrades wird damit sozusagen
eine Rastposition zugeordnet, in der das Druckrad entsprechend eingerastet gesichert
ist. Insbesondere bei einer Gleichverteilung der Rastpositionen am Umfang der Druckradachse
kann so der am Außenumfang des Druckrades zur Verfügung stehende Platz optimal mit
Reliefflächen bestückt werden.
Eine vorteilhafte Ausführungsform des Druckwerks kann darin bestehen,
daß das Rastmittel aus am Innenumfang der Druckräder angeordneten, federnden Rastzungen,
welche in die Rastkerben eingreifen, gebildet ist. Diese federnden Rastzungen lassen
sich problemlos am Innenumfang der Druckräder anordnen und werden bei der Drehbewegung
der Druckräder zur Veränderung der Einstellung des Druckwerks mitbewegt. Hierdurch
gelingt eine exakte Zuordnung jeweils einer Rastposition zu den entsprechenden Umfangspositionen
der Reliefoberflächen.
Einfach und günstig läßt sich das Rastmittel dem
jeweiligen Druckrad dann zuordnen, wenn es Teil eines jeweils am Innenumfang der
Druckräder angeordneten Kunststoffrings ist, wobei der Kunststoffring dann etwa
mittels eines geeigneten Festlegemittels an der gewünschten Position an dem Druckrad
anzubringen ist. Besonders bevorzugt hinsichtlich einer Vereinfachung insbesondere
der Herstellung aber auch der Montage der Druckräder bzw. der Rastmittel ist bei
einer Weiterbildung des Druckwerks das Rastmittel mit dem Druckrad einstückig ausgebildet.
Hiermit ist auch die Position der Rastmittel an dem Druckrad eindeutig und nicht
mehr manipulierbar festgelegt.
Sowohl hinsichtlich der Lebensdauer und Haltbarkeit des Stempelgeräts
als auch bezüglich der von dem Druckwerk aufzunehmenden Kräfte ist es günstig, bei
einer Ausführungsform desselben die Druckräder aus einem hochwertigen Kunststoff,
insbesondere aus POM-Delrin, auszubilden.
Um eine lange Haltbarkeit des Stempelgeräts zu erreichen ist es von
Vorteil, wenn das Druckrad beim Beaufschlagen des jeweiligen Reliefs beim Druckprozeß
keiner Deformierung ausgesetzt wird. Dem kann in der konstruktiven Gestaltung und
Verteilung der Rastzungen am Innendurchmesser der Druckräder vorteilhafterweise
dadurch begegnet werden, daß die Teilung der Rastzungen derart bemessen ist, daß
jede Basis einer Relieffläche der Druckräder zumindest zur Hälfte von einem Teil
des Kunststoffrings gestützt ist, der nicht einer Rastzunge zugeordnet ist, wodurch
sie dem Aufprall beim Druckprozeß standhalten können.
Das Rastmittel zur Arretierung der Druckräder soll einerseits diese
sicher in ihrer Position festlegen, andererseits soll sichergestellt sein, daß die
Druckräder einfach bewegt und in eine geänderte Position gebracht werden können.
Zweckmäßigerweise sind daher bei einer Ausführungsform des Druckwerks die Rastzungen
so dimensioniert, daß in Raststellung durch die freien Enden der Rastzungen ein
Kontakt nur mit den Flanken der Rastkerben hergestellt ist, wodurch die Verrastung
einfach lösbar ist. Eine genügend gute Umfangspositionierung wird dann durch die
mehrfache Rastung am Umfang gewährleistet. Zum Einstellen des Druckbildes können
die Druckräder umfangsseitig beliebig gegen den Rastdruck der beschriebenen Innenarretierung
vor- oder zurückgedreht werden. Dies kann beispielsweise manuell oder auch mit Hilfe
eines Stellstiftes oder eines ähnlichen Gegenstandes, der dafür in die sich zwischen
Druckziffern bzw. reliefen ergebenden Kerben eingreift, geschehen.
Um eine bspw. durch Kaltfluß mögliche Gefügeschädigung bei den Rastzungen
zu vermeiden, sieht eine vorteilhafte Weiterbildung des Druckwerks vor, daß die
Rastzungen in eingerasteter Stellung nicht vorgespannt sind. Es ist aber auch denkbar,
daß die Rastzungen vorgespannt in die Rastkerben eingreifen.
Zweckmäßigerweise ist im Hinblick auf die auftretenden Beanspruchungen
sowie den Verschleiß die Druckradachse des Druckwerks ebenfalls aus einem hochwertigen
Kunststoff, bspw. POM-Delrin, ausgebildet.
Die erwähnte, die Druckräder tragende Druckradachse wird während eines
Druckprozesses gemeinsam mit den Druckrädern an dem Bügel in Richtung auf die Abdruckposition
hin und in die Ruheposition zurückbewegt, ist aber gegenüber der Drehbewegung der
Druckräder feststehend. Es ist daher bei einer Ausführungsform des Druckwerks günstig,
wenn die Druckradachse in Öffnungen in den Seitenwänden des Bügels verdrehsicher
gelagert ist.
Um die Verdrehsicherheit der Druckradachse zu gewährleisten können
bei einer Weiterbildung des Druckwerks hierfür Sicherungsmittel derart vorgesehen
sein, daß in den Öffnungen der Seitenwände Rastnasen vorgesehen sind, welche spielfrei
in die Rastkerben der Druckräder eingreifen. Der Umfang bzw. die Wandung der Öffnung
ist dabei mehrfach mit den von dieser im wesentlichen radial abstehenden Rastnasen
versehen, die ein Gegenprofil zu den Rastkerben der Druckradachse bilden, wobei
das Zusammenspiel von Rastnasen und Rastkerben spielfrei ausgeführt ist.
Zur Erzeugung von in ihrer Lage reproduzierbaren Aufdrucken mit den
in Rede stehenden Stempeln ist es wünschenswert, wenn die Druckradachse nicht nur
verdrehsicher gelagert ist, sondern auch ein seitliches Ausweichen der Druckradachse
und damit der an ihr angeordneten Druckräder vermieden wird. Bei einer Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Druckwerks ist daher die Druckradachse durch ein Festlegemittel
gegen axiale Verschiebung gesichert.
Eine aufgrund ihrer einfachen Realisierbarkeit und Herstellung sowie
der Ermöglichung des einfachen Wechsels der Druckräder besonders bevorzugte Weiterbildung
des Druckwerks kann hinsichtlich des Festlegemittels darin bestehen, das Festlegemittel
als von außen vor die die Druckradachse aufnehmenden Öffnungen des Bügels ragenden
Steg vorzusehen. Der vor jeweils einer oder auch beiden Öffnungen angeordnete Steg,
der bspw. mit dem Rand der Öffnung bündig abschließen kann wirkt dann als Sperre
und verhindert sicher ein schrittweises Auswandern der Druckradachse aus einer der
Öffnungen, wie es durch die vorher stattgefundene mechanische Belastung der Druckradachse
während des Druckprozesses verursacht werden kann. Das Festlegemittel kann aber
auch anders realisiert sein, z.B. in Form von Feststellschrauben
oder dergleichen oder durch eine feste Einpressung der Druckradachse in den Öffnungen
des Bügels.
Neben verschiedenen anderen denkbaren Anordnungen des Steges an dem
Bügel zur Verhinderung der axialen Verschiebung der Druckradachse ist hierbei eine
Weiterbildung besonders günstig, bei der der Steg an einer an dem Bügel lösbar anbringbaren
Trägerplatte angeordnet ist.
Eine einfache Montage bzw. Demontage der Trägerplatte und, wenn an
dieser die Stege als Festlegemittel angeordnet sind, auch der Druckradachse bzw.
der Druckräder kann dadurch erreicht werden, daß die Trägerplatte mit federnden
Rastelementen zur Fixierung an dem Bügel versehen ist. Die Trägerplatte ist in dieser
Ausführung des Druckwerks dann als aufschnappbares Funktionselement am Bügel des
Stempels ausgebildet.
Gleichzeitig kann bei anderen Ausführungen des Druckwerks die Trägerplatte
weitere Funktion übernehmen. So kann beispielsweise die Trägerplatte das Stempelklischee
bilden, durch dessen Öffnung die Druckreliefe freigegeben sind, um ihren Abdruck
in der Abdruckposition zu erzeugen. Diese Anordnung ist also derart dimensioniert,
daß die Stempelfläche des Klischees mit den durchtauchenden Druckziffern bzw. Druckreliefs
eine Abdruckebene bilden und gemeinsam einen Abdruck in bestmöglicher Qualität liefern.
Dabei ist es im Sinne der Stabilität der Anordnung von Vorteil, wenn
bei einer Weiterbildung die Trägerplatte aus einem homogenen Werkstoff, bspw. aus
Druckguß oder einem Kunststoff, etwa aus Nyloprint, besteht.
Bei einer anderen Ausführungsform des Druckwerks kann demgegenüber
die Trägerplatte eine Vertiefung aufweisen, in welcher ein separates Stempelklischee
aufgenommen ist. Dieses separate Klischee ist wiederum bevorzugt in einem der erwähnten
Kunststoffe, insbesondere Nyloprint ausgeführt, wobei an der Trägerplatte unverändert
die Stege zur axialen Begrenzung der Druckradachse und damit verbunden der Druckräder
anordenbar sind.
Neben anderen denkbaren, insbesondere mechanisch ausgeführten Verbindungsmöglichkeiten
ist bei einer bevorzugten Ausführungsform das Stempelklischee mit der Trägerplatte
durch eine Klebeverbindung verbindbar.
Da die Trägerplatte stets in gleicher Weise an dem Bügel anzuordnen
ist, was wiederum zu einem gleichbleibend guten und regelmäßigen Druckbild beiträgt,
ist es bei einer anderen Weiterbildung des Druckwerks sinnvoll, an der Trägerplatte
oder dem Bügel mindestens ein Zentriermittel, insbesondere einen Stift, Zapfen oder
dergleichen, anzuordnen, welches in eine Ausnehmung des jeweils anderen Teils eingreift,
da auf diese Weise sichergestellt ist, daß der eine Teil dem anderen immer auf die
gleiche Weise exakt zugeordnet wird. Im Falle mehrerer an der Trägerplatte angebrachter
Zentrierstifte als Zentriermittel tauchen diese zum Beispiel in korrespondierende
Bohrungen des Bügels ein und sorgen für die erwähnte exakte Zuordnung, wobei die
Innenkontur der Trägerplatte spielfrei an der Unterseite des Bügels anliegt, wodurch
wiederum ein insgesamt kompakter Aufbau der Gesamtanordnung entsteht.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels in
der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen, zum Teil in schematisierter Darstellung,
die
1 eine seitliche Ansicht eines erfindungsgemäßen
Druckwerks, welches an einem Handstempel angeordnet ist;
2 das in einem Bügel mit Schaft montierte
Druckwerk aus der 1 in perspektivischer Seitenansicht;
3 eine Teilansicht des Bügels mit in
dessen Seitenwand befindlicher Öffnung für die Druckradachse und an der Druckradachse
angeordnetem Druckrad;
4 eine Seitenansicht des Bügels aus
2 ohne Druckwerk;
5 eine Seitenansicht mit einem Teilschnitt
des Bügels aus der 4;
6 eine Seitenansicht eines Druckrades
mit daran angeordneten federnden Rastzungen in perspektivischer Ansicht;
7 eine Detailansicht einer an dem Druckrad
angeordneten Rastzunge mit einem Ausschnitt des Druckrades;
8 eine perspektivische Ansicht der Druckradachse
des Druckwerks;
9 in Vergrößerung das Profil der Rastkerben
der Druckradachse aus 8;
10 den Eingriff der Rastzungen der Druckräder
in die Rastkerben der Druckradachse;
11 eine perspektivische Ansicht von schräg
unten der Trägerplatte mit eingeklebtem Stempelklischee; und
12 einen Querschnitt der Trägerplatte mit
Klischee.
Die 1 zeigt im ein im ganzen mit
1 bezeichnetes, zu einem Handstempelgerät 50 gehörendes Druckwerk.
Dieses Druckwerk 1 weist mehrere nebeneinander angeordnete Druckräder
2 auf, welche auf einer starren Druckradachse 3 drehbar angebracht
und in wenigstens einer Umfangsposition verrastbar sind. Die Druckradachse
3 ist hierbei mit den Druckrädern 2 in einem Bügel 4
des Stempelgeräts quer zur Bewegungsrichtung des Druckwerks 1 montiert
und mit dem Bügel 4 in einem Gehäuse 51 des Stempelgeräts
50 verschiebbar gelagert. Wird das Handstempelgerät 50 mit einer
Kraft von oben auf das Griffstück 52 beaufschlagt, so sind das Druckwerk
1 und der Bügel 4 als Baugruppe gemeinsam aus ihrer dargestellten
Ruheposition zur Erzeugung eines Abdrucks in die Abdruckposition 5 führbar.
Zur Arretierung der Druckräder 2 in einer Umfangsposition an der Druckradachse
3 weist dieselbe Rastkerben 6 auf, wobei an den Druckrädern
2 Rastmittel in Form von Rastzungen 7 angeordnet sind, welche
mit den Rastkerben 6 selbsttätig verrasten.
In der 2 ist der am Ende eines Schaftes
angebrachte Bügel 4 zu erkennen, der mit dem Druckwerk 1 in dem
Gehäuse 51 des Stempelgeräts 50 verschiebbar gelagert ist. Die
Führung dieser Gruppe erfolgt anhand von in nicht dargestellten Nuten des Gehäuses
51 laufenden, von dem Bügel 4 an dessen Seitenwänden
10 abstehenden Zapfen 23. Von dem Bügel 4 dreiseitig
umschlossen ist an diesem das Druckwerk 1 mit der Druckradachse
3 und mit seinen Druckrädern 2, die einen Räderblock
9 bilden, angeordnet, welche Druckräder mit den Oberflächen ihrer Druckreliefe
22 in der Abdruckposition 5 beispielsweise den Abdruck eines Datums
erzeugen können. Zur Lagerung der Druckradachse 3 an dem Bügel
4 greift diese in im wesentliche runde Öffnungen 24 der Seitenwände
10 des Bügels 4 ein. An der offenen unteren Seite des Bügels
4 ist eine Trägerplatte 13 mit einem daran befestigten Stempelklischee
15 so angeordnet, daß die Druckreliefe 22 der Druckräder
2 das Klischee durchtauchen und den gewünschten Abdruck erzeugen können.
Genauer zeigt die Anordnung der Trägerplatte 13 an dem Bügel
4 die 3. In ihren Eckbereichen mit federnden
Rastelementen versehen ist die Trägerplatte 13 an ihren Seitenwänden
10 einfach mit dem Bügel verrastbar. Weiterhin zeigt die 3
den Eingriff der Druckradachse 3 in die Öffnungen 24 der Seitenwände
10 des Bügels 4. Um die Druckradachse 3 an dem Bügel
4 verdrehsicher zu lagern, sind in den Öffnungen 24 der Seitenwände
10 des Bügels 4 in die Öffnung 24 hineinragende Rastnasen
11 vorgesehen, welche mit den Rastkerben 6 der Druckradachse
3 spielfrei verrasten. Von der dem Bügel zugewandten Seite der Trägerplatte
13 ragt an deren Rand ein trapezförmiger Steg 12 senkrecht in
Richtung der Öffnung 24 der Seitenwand, durchbricht dabei eine Randausnehmung
25 der Öffnung 24 und ragt derart vor das Ende der Druckradachse
3, daß diese gegen axiale Verschiebung gesichert ist.
Ebenso ist die Randausnehmung 25 der Öffnung 24
in den Seitenwänden 10 des Bügels 4 in der 4
zu erkennen, in welcher der Bügel 4 mit seinem Schaft ohne das Druckwerk
1 dargestellt ist. Deutlich erkennbar sind auch die in die Öffnungen
24 hineinragenden Rastnasen 11, die die Druckradachse
3 gegen verdrehen sichern. Zum verrastenden Eingriff der federnden Rastelemente
19, welche an der Trägerplatte 13 angeordnet sind, weisen die
Seitenwände 10 des Bügels 4 an ihren Stirnseiten jeweils entsprechende
Ausnehmungen 20 auf.
Diese sind auch in der Seitenansicht mit Teilschnitt der
5 erkennbar und bilden das Gegenstück zu den Nasen
der Rastelemente 19. Erneut dargestellt ist in dieser Figur auch die Öffnung
24, vor die, hier nicht dargestellt, bei montierter Trägerplatte die Stege
12 durch die Randausnehmung 25 ragen. An ihrem Innenumfang ist
die gezeigte Öffnung 24 mit drei im gleichen Winkelabstand angeordneten
Rastnasen 11 zum Eingriff in die Rastkerben 6 der Druckradachse
3 versehen. Darüber hinaus sind in der Seitenwand 10 an der der
Trägerplatte 13 zugewandten Seite Bohrungen 18 angebracht, in
welche an der Trägerplatte 13 entsprechend angebrachte Zentrierstifte
17 als Zentriermittel zur exakten Positionierung derselben eingreifen.
Die 6 zeigt ein auf der Druckradachse
3 zu montierendes Druckrad 2, welches zur selbsttätigen Verrastung
mit der Druckradachse in einer Umfangsposition Rastzungen 7 als Rastmittel
aufweist, welche am Innenumfang des Druckrades 2 in gleichem Winkelabstand
angeordnet sind. Die gleichmäßig beabstandeten Rastzungen 7 sind dabei
Bestandteil eines mit dem Innenumfang des Druckrades 2 fest verbundenen
Kunststoffrings, der die Basis der Druckreliefe 22 während es Abdruckvorgangs
abstützt. Die Rastzungen 7 ragen, wie es noch genauer der 7
entnehmbar ist, stegartig in Umfangsrichtung während ihre an ihren freien Enden
angeordneten, abgerundete Nasen nach innen abstehen. Bei einer Verdrehung des Druckrades
können die Rastzungen 7 in eine an ihrer dem Druckrad zugewandten Seiten
befindliche, rückwärtige Ausnehmung 14 ausweichen, um anschließend in die
Raststellung zum Eingriff mit einer an der Druckradachse befindlichen Rastkerbe
6 zurückzufedern und dort vorspannungsfrei zu verrasten. Ebenfalls in der
6 zu erkennen sind die Oberflächen der Druckreliefe
22, welche in der Abdruckposition den Abdruck erzeugen sowie die zwischen
den Druckreliefen am Umfang des Druckrades angeordneten Kerben, die zur Erzeugung
der Drehbewegung des Druckrades eingesetzt werden können.
In höherer Detailgenauigkeit ist die Anordnung der Rastzungen
7 am Innenumfang des Druckrades 2 der 7
zu entnehmen, die auch die Positionierung einer Rastzunge bezüglich der Druckreliefe
22 des Druckrades 2 zeigt. Anhand dieser Darstellung wird deutlich,
daß die Rastzungen 7 in ihrem am Innenumfang des Druckrades 2
befindlichen Kunststoffrings bezüglich der Druckreliefe 22 und Kerben
21 so angeordnet sind, daß zur besseren Stützung der Druckreliefe
22 beim Abdruckvorgang die Basis eines einzelnen Druckreliefs
22 immer maximal zur Hälfte von einem Bereich des inneren Kunststoffrings
gestützt wird, der der Rastzunge 7 bzw. der zugehörigen Ausnehmung
14 zugeordnet ist, während die andere Hälfte der Basis des Druckreliefs
von Vollmaterial gestützt wird. Auf diese Weise kann dem Druck des Aufpralls des
gerade verwendeten Druckreliefs 22 bei einem Abdruckvorgang optimal standgehalten
werden.
Die 8 zeigt perspektivisch die Druckradachse
3, die sich im wesentlichen zylindrisch erstreckt und an deren Oberfläche
längs die Rastkerben 6 gleichmäßig beabstandet angeordnet sind, wobei die
Druckradachse 3 vorteilhafterweise genau so viele Rastkerben
6 aufweist, wie das auf ihr anzuordnende Druckrad 3 Druckreliefe
22 hat, so daß es jedem Druckrelief 22 eine optimal zu verrastende
Umfangsposition zugeordnet werden kann. Die an dem Umfang der Druckradachse
3 angeordneten Rastkerben 6 zeigt im Ausschnitt und größerem Detail
die 9. Hierbei ist zu erkennen, daß die Flanken
8 der Rastkerben 6, in welche die Rastzungen 7 eingreifen,
nur eine geringe Steigung aufweisen, so daß das Druckrad zwar mit mehreren Rastzungen
7 gut verrastet, aber auch schnell und ohne größeren Kraftaufwand in eine
veränderte Umfangsposition bewegt werden kann.
Die Einzeldarstellungen der 6 bis
10 zusammenführend ist in der 10
ein Ausschnitt eines mit der Druckradachse 3 verrasteten Druckrades
2 dargestellt. Die an der Innenseite bzw. dem Innenumfang des Druckrades
befindliche Rastzunge 7 greift hierbei mit ihrem nasenartigen freien Ende
in die an der Druckradachse 3 befindliche Rastkerbe 6 ein. Bei
diesem Eingriff stellt die Rastzunge 7 lediglich mit den Flanken
8 der Rastkerben 6 einen Kontakt her, der bei Bedarf leicht wieder
zu lösen ist. Das Druckrad 2 ist auf diese Weise leicht in die nächste
Rastposition bewegbar.
Die 11 und 12
zeigen die an dem in diesen Figuren nicht gezeigten Bügel 4 an dessen der
Abdruckposition zugewandten Seite anzubringende Trägerplatte 13 in perspektivischer
Seitenansicht von unten bzw. in einer Querschnittsansicht. Die im wesentlichen viereckige
Trägerplatte 13 weist an ihrer dem Bügel abgewandten Unterseite eine Vertiefung
16 auf, in die ein bspw. rundes Stempelklischee 15 aufgenommen
ist, welches in montierter Stellung die ihre zentrale, viereckige Öffnung durchtauchenden
Druckreliefe 22 der Druckräder 3 umfaßt. Dieses Stempelklischee
15 ist an der Trägerplatte 13 über eine nicht weiter sichtbare
Klebeverbindung mit einem geeigneten Kleber befestigt. In den Eckbereichen der Trägerplatte
13 stehen von dieser stegartige federnde Rastelemente 19 ab, die
bei einem Anschnappen der Trägerplatte 13 mit dafür vorgesehenen Ausnehmungen
20 an dem Bügel verrasten, so daß die Trägerplatte lösbar mit dem Bügel
verbunden ist. Die Nasen dieser federnden Rastelemente 19 weisen nach innen
und sind sich paarweise zugewandt. Im mittleren Bereich zweier Seitenenden der Trägerplatte
13 sind Seitenstege 12 angeordnet, welche ebenfalls in Richtung
des Bügels 4 ragen. Diese Seitenstege 12 durchgreifen in montierter
Stellung der Trägerplatte 13 Randausnehmungen 25 der Öffnungen
24 der Seitenwände 10 des Bügels, wie es zum Beispiel in den
3 und 5 erkennbar
ist und verhindern so eine axiale Verschiebung der Druckradachse 3. An
der Fläche der Innenseite der Trägerplatte 13 sind schließlich von der
Fläche abstehende Zentrierstifte 17 angeordnet, welche zum Eingriff in
an dem Bügel 4 befindlichen Bohrungen 18 vorgesehen sind, um die
Trägerplatte in definierter Position an dem Bügel 4 festzulegen.
Die vorstehend beschriebene Erfindung betrifft demnach ein Druckwerk
1 für Stempelgeräte 50, insbesondere Handstempelgeräte, mit mindestens
einem einstellbaren Druckrad 2, wobei das Druckrad 2 auf einer
starren Druckradachse 3 drehbar angeordnet und in wenigstens einer Umfangsposition
durch Verrasten arretierbar ist und wobei die Druckradachse 3 mit dem Druckrad
2 in einem Bügel 4 des Stempelgeräts 50 montiert und
mit dem Bügel 4 in einem Gehäuse 51 verschiebbar gelagert und
durch Beaufschlagung mit einer Kraft aus einer Ruheposition in eine Abdruckposition
führbar ist.
Um eine günstig herzustellende, einfache Arretierung der Druckräder
2 an der Druckradachse 3 zu erreichen, weist die Druckradachse
3 zur Arretierung des Druckrads 2 in einer Umfangsposition mindestens
eine sich in Längsrichtung der Druckradachse 3 erstreckende Rastkerbe
6 auf und an dem Druckrad ist wenigstens ein Rastmittel 7 angeordnet,
welches mit der Rastkerbe 6 durch Eingriff selbsttätig verrastet.