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Dokumentenidentifikation DE69820810T2 07.04.2005
EP-Veröffentlichungsnummer 0000875561
Titel Verfahren zur Herstellung von Safrangetränken, insbesondere Spirituose
Anmelder Dhandhania, Arun, Rajasthan, IN
Erfinder Dhandhania, Arun, Udaipur-313001, IN
Vertreter Samson & Partner, Patentanwälte, 80538 München
DE-Aktenzeichen 69820810
Vertragsstaaten AT, BE, CH, DE, DK, ES, FI, FR, GB, GR, IE, IT, LI, LU, MC, NL, PT, SE
Sprache des Dokument EN
EP-Anmeldetag 26.01.1998
EP-Aktenzeichen 983005216
EP-Offenlegungsdatum 04.11.1998
EP date of grant 02.01.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 07.04.2005
IPC-Hauptklasse C12G 3/06

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Getränks mit Safrangeschmack und insbesondere einen mit Safran gewürzten Likör.

Spezieller betrifft die Erfindung die Stärkung des Likörgeschmacks in einem Getränk auf der Basis einer Mischung von gemischtem extraneutralem Alkohol und Safran.

Pulvertee wird im Allgemeinen aus einem Extrakt von Blättern von schwarzem Tee, falls gewünscht gefolgt von einer Konzentration, durch Trocknen hergestellt. Während dieses Vorgangs geht jedoch ein großer Teil von flüchtigen Substanzen, die für den Geschmack verantwortlich sind, verloren.

Gemäß der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zur Herstellung eines Likörs mit Safrangeschmack bereitgestellt, das die Zubereitung eines Geschmacksstoffs umfasst, der in der Natur verfügbaren Safran enthält und in der Lage ist, den Geschmack des Likörs zu verstärken, welches durch die folgenden Schritte gekennzeichnet ist:

Reinigen des Safrans;

Mahlen und/oder Umwandeln desselben in Safransirup, der bei 80°C in einem Destilliergerät destilliert wird;

Kondensieren des Absuds eines Safranlikörs, der eine Stärke von 9% bis 54% aufweist;

Nachfolgendes Kühlen und Hinzufügen dieses Absuds zu entmineralisiertem Wasser in einer solchen Menge, dass der gemischte extraneutrale Alkohol 90 mg bis 270 mg Absud des Safrans enthält, bezogen auf das Gewicht des gemischten extraneutralen Alkohols pro Schüttliter des fertigen Likörs mit Safrangeschmack.

Vorzugsweise weist der Safran eine Stärke von 0,4 g/ml auf.

Die Absudmischung kann auf 80°C erwärmt werden und kann dann kondensiert und auf Raumtemperatur abgekühlt und 24 Stunden bei dieser Temperatur gehalten werden.

In einigen Fällen können die verlorenen flüchtigen Substanzen und der verlorene Geschmack durch Kondensation zurückgewonnen und dann dem Likörextrakt wieder einverleibt werden. In den meisten Fällen sind die oben genannten flüchtigen Substanzen Veränderungen eingegangen, welche sie für eine Wiedereinverleibung ungeeignet machen. Es ist möglich, einem Getränk einen Geschmacksstoff, wie Safran, zuzusetzen.

In dem Fall, in dem der Ausdruck Getränk im Zusammenhang mit dieser Erfindung verwendet wird, trifft er sowohl für eine flüssiges Wiederherstellungsgetränk als auch für den Extrakt des Feststoffs vor und nach Trocknen zu, was bedeutet, dass der Geschmacksstoff vor, während und nach der Wiederherstellung des flüssigen Getränks durch Zugabe von entmineralisiertem Wasser zugesetzt werden kann.

Zusätzlich zu mindestens Safran weist es ein aromatisierendes Mittel auf, das andere Substanzen enthält, wie eine natürliche gemischte extraneutrale Alkohol-Mischung, vorzugsweise Ethylalkohol.

Der Likör kann weiter entmineralisiertes Wasser enthalten, das aus gewöhnlichem Wasser erhalten wird, das mit Harz behandelt wird, um entmineralisiertes Wasser zu erhalten, das mit dem Geschmacksstoff in einem Verhältnis von 1 : 2,5 verwendet wird. So beträgt die Zugabe des gemischten extraneutralen Alkohols (E. N. A.), bezogen auf die folgende Zusammensetzung, zu Safran 3 Teile Ethylalkohol, 2,5% entmineralisiertes Wasser, 1% bis 5 Saccharose.

Derartige Mengen gelten für einen gemischten extraneutralen Alkohol mit einer Stärke im Bereich von 9% bis 94% V/V und einen Safran mit einer Stärke von 4 g pro ml oder wie erforderlich.

Es ist möglich, falls gewünscht, die Geschmacksstoff-Zusammensetzungen wie diejenigen, die wir eben definiert haben, zu verwenden, welche jedoch zusätzlich Safran enthalten, um dem bereits hergestellten Likör Geschmack zu verleihen.

In der ersten Ausführungsform wird die Vereinigung von flüssigen Bestandteilen in irgendeiner Konzentration, heiß oder kalt, mit einem Geschmacksstoff behandelt, wobei Safran als Geschmacksstoff dient. Zu diesem Zweck kann der Geschmacksstoff direkt zugesetzt werden, wobei er eine Zusammensetzung ist. Seine Bestandteile können entweder einzeln oder in Kombination zugesetzt werden, wonach das gleiche Verfahren für einen flüssigen Extrakt übernommen werden kann, da der Geschmacksstoff relativ einfach und in der Natur erhältlich ist und ein spezielles Aroma aufweist, das aus einer stabilen, im Wesentlichen nicht-flüchtigen Substanz besteht, so dass die Erhöhung der Temperatur während der Trocknung keine ernsten Nachteile mit sich bringt.

Der Geschmacksstoff kann zusätzlich zu Safran einen weiteren Geschmacksstoff enthalten. Ein derartiger weiterer Geschmacksstoff ist bevorzugter Sarkara, der in einem Verhältnis Safran zu Sarkara von 90 mg zu 70 mg zugesetzt wird.

In einer bevorzugten Ausführungsform des Geschmacksstoffs werden dessen Bestandteile nicht als solche zugesetzt, sondern in Lösung oder Emulsion in einem Verdünnungsmittel, wobei die Menge des Geschmacksstoffs, die dem Getränk einverleibt werden kann, anteilsmäßig sehr gering sein kann. Es wird bevorzugt, ein sogenanntes Verdünnungsmittel von Nahrungsmittelgüte, zum Beispiel Wasser und/oder irgendein polares Lösungsmittel, zu verwenden.

Die Erfindung stellt so ein Verfahren zur Herstellung eines würzigen Getränks bereit, das einen Geschmacksstoff, der den Geschmack des Likörs oder des Getränks verstärken kann, in solchen Mengen enthält, dass der Likör oder das Getränk 90 mg bis 270 mg Absud von Safran, bezogen auf das Gewicht des gemischten extraneutralen Alkohols, enthält, der weiter Alkohol von Nahrungsmittelgüte, Saccharose und entmineralisiertes Wasser enthält, wie hierin beschrieben, die auf 80°C erwärmt und kondensiert und 24 Stunden bei Raumtemperatur gekühlt werden, um den extraneutralen Alkohol in ein würziges Getränk/einen würzigen Likör umzuwandeln.


Anspruch[de]
  1. Verfahren zur Herstellung eines Likörs mit Safrangeschmack, des die Zubereitung eines Geschmacksstoffs aufweist, der in der Natur verfügbaren Safran enthält und in der Lage ist, den Geschmack des Likörs zu verstärken, gekennzeichnet durch die folgenden Verfahrensschritte:

    Reinigen des Safrans,

    Mahlen und/oder Umwandeln des Safrans zu Safransirup, der bei 80°C in einem Destilliergerät destilliert wurde,

    Kondensieren des Absuds eines Safranlikörs, der eine Stärke von 9%° bis 54% aufweist,

    nachfolgendes Kühlen und Hinzugeben des Absuds zu entmineralisiertem Wasser in einer solchen Menge, daß der gemischte extraneutrale Alhohol 90 mg bis 270 mg Absud des Safrans enthält, bezogen auf das Gewicht des gemischten extraneutralen Alkohols pro Schüttliter des fertigen Likörs mit Safrangeschmack.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, das zusätzlich den Schritt aufweist, Safran und Sarkara dem Geschmacksmittel zuzusetzen.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, wobei der Safran eine Stärke von 0,4 g pro ml besitzt.
  4. Verfahren nach Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Absudmischung auf 80°C erwärmt wird, kondensiert und auf Raumtemperatur gekühlt und für 24 Stunden auf dieser Temperatur gehalten wird.
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