Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Getränks
mit Safrangeschmack und insbesondere einen mit Safran gewürzten Likör.
Spezieller betrifft die Erfindung die Stärkung des Likörgeschmacks
in einem Getränk auf der Basis einer Mischung von gemischtem extraneutralem Alkohol
und Safran.
Pulvertee wird im Allgemeinen aus einem Extrakt von Blättern von schwarzem
Tee, falls gewünscht gefolgt von einer Konzentration, durch Trocknen hergestellt.
Während dieses Vorgangs geht jedoch ein großer Teil von flüchtigen Substanzen, die
für den Geschmack verantwortlich sind, verloren.
Gemäß der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zur Herstellung
eines Likörs mit Safrangeschmack bereitgestellt, das die Zubereitung eines Geschmacksstoffs
umfasst, der in der Natur verfügbaren Safran enthält und in der Lage ist, den Geschmack
des Likörs zu verstärken, welches durch die folgenden Schritte gekennzeichnet ist:
Reinigen des Safrans;
Mahlen und/oder Umwandeln desselben in Safransirup, der bei 80°C in einem Destilliergerät
destilliert wird;
Kondensieren des Absuds eines Safranlikörs, der eine Stärke von 9% bis 54% aufweist;
Nachfolgendes Kühlen und Hinzufügen dieses Absuds zu entmineralisiertem Wasser in
einer solchen Menge, dass der gemischte extraneutrale Alkohol 90 mg bis 270 mg Absud
des Safrans enthält, bezogen auf das Gewicht des gemischten extraneutralen Alkohols
pro Schüttliter des fertigen Likörs mit Safrangeschmack.
Vorzugsweise weist der Safran eine Stärke von 0,4 g/ml auf.
Die Absudmischung kann auf 80°C erwärmt werden und kann dann kondensiert
und auf Raumtemperatur abgekühlt und 24 Stunden bei dieser Temperatur gehalten werden.
In einigen Fällen können die verlorenen flüchtigen Substanzen und
der verlorene Geschmack durch Kondensation zurückgewonnen und dann dem Likörextrakt
wieder einverleibt werden. In den meisten Fällen sind die oben genannten flüchtigen
Substanzen Veränderungen eingegangen, welche sie für eine Wiedereinverleibung ungeeignet
machen. Es ist möglich, einem Getränk einen Geschmacksstoff, wie Safran, zuzusetzen.
In dem Fall, in dem der Ausdruck Getränk im Zusammenhang mit dieser
Erfindung verwendet wird, trifft er sowohl für eine flüssiges Wiederherstellungsgetränk
als auch für den Extrakt des Feststoffs vor und nach Trocknen zu, was bedeutet,
dass der Geschmacksstoff vor, während und nach der Wiederherstellung des flüssigen
Getränks durch Zugabe von entmineralisiertem Wasser zugesetzt werden kann.
Zusätzlich zu mindestens Safran weist es ein aromatisierendes Mittel
auf, das andere Substanzen enthält, wie eine natürliche gemischte extraneutrale
Alkohol-Mischung, vorzugsweise Ethylalkohol.
Der Likör kann weiter entmineralisiertes Wasser enthalten, das aus
gewöhnlichem Wasser erhalten wird, das mit Harz behandelt wird, um entmineralisiertes
Wasser zu erhalten, das mit dem Geschmacksstoff in einem Verhältnis von 1 : 2,5
verwendet wird. So beträgt die Zugabe des gemischten extraneutralen Alkohols (E.
N. A.), bezogen auf die folgende Zusammensetzung, zu Safran 3 Teile Ethylalkohol,
2,5% entmineralisiertes Wasser, 1% bis 5 Saccharose.
Derartige Mengen gelten für einen gemischten extraneutralen Alkohol
mit einer Stärke im Bereich von 9% bis 94% V/V und einen Safran mit einer Stärke
von 4 g pro ml oder wie erforderlich.
Es ist möglich, falls gewünscht, die Geschmacksstoff-Zusammensetzungen
wie diejenigen, die wir eben definiert haben, zu verwenden, welche jedoch zusätzlich
Safran enthalten, um dem bereits hergestellten Likör Geschmack zu verleihen.
In der ersten Ausführungsform wird die Vereinigung von flüssigen Bestandteilen
in irgendeiner Konzentration, heiß oder kalt, mit einem Geschmacksstoff behandelt,
wobei Safran als Geschmacksstoff dient. Zu diesem Zweck kann der Geschmacksstoff
direkt zugesetzt werden, wobei er eine Zusammensetzung ist. Seine Bestandteile können
entweder einzeln oder in Kombination zugesetzt werden, wonach das gleiche Verfahren
für einen flüssigen Extrakt übernommen werden kann, da der Geschmacksstoff relativ
einfach und in der Natur erhältlich ist und ein spezielles Aroma aufweist, das aus
einer stabilen, im Wesentlichen nicht-flüchtigen Substanz besteht, so dass die Erhöhung
der Temperatur während der Trocknung keine ernsten Nachteile mit sich bringt.
Der Geschmacksstoff kann zusätzlich zu Safran einen weiteren Geschmacksstoff
enthalten. Ein derartiger weiterer Geschmacksstoff ist bevorzugter Sarkara, der
in einem Verhältnis Safran zu Sarkara von 90 mg zu 70 mg zugesetzt wird.
In einer bevorzugten Ausführungsform des Geschmacksstoffs werden dessen
Bestandteile nicht als solche zugesetzt, sondern in Lösung oder Emulsion
in einem Verdünnungsmittel, wobei die Menge des Geschmacksstoffs, die dem Getränk
einverleibt werden kann, anteilsmäßig sehr gering sein kann. Es wird bevorzugt,
ein sogenanntes Verdünnungsmittel von Nahrungsmittelgüte, zum Beispiel Wasser und/oder
irgendein polares Lösungsmittel, zu verwenden.
Die Erfindung stellt so ein Verfahren zur Herstellung eines würzigen
Getränks bereit, das einen Geschmacksstoff, der den Geschmack des Likörs oder des
Getränks verstärken kann, in solchen Mengen enthält, dass der Likör oder das Getränk
90 mg bis 270 mg Absud von Safran, bezogen auf das Gewicht des gemischten extraneutralen
Alkohols, enthält, der weiter Alkohol von Nahrungsmittelgüte, Saccharose und entmineralisiertes
Wasser enthält, wie hierin beschrieben, die auf 80°C erwärmt und kondensiert
und 24 Stunden bei Raumtemperatur gekühlt werden, um den extraneutralen Alkohol
in ein würziges Getränk/einen würzigen Likör umzuwandeln.