Die Erfindung betrifft eine Feuerstätte mit einem über eine Befüllöffnung
mit Brennmaterial befüllbaren Füllraum und einem mit diesem über eine Nachschuböffnung
verbundenen Brennraum, wobei in den Füllraum Primärluftzufuhröffnungen münden, welche
gegenüber der Nachschuböffnung nach oben höhenversetzt angeordnet sind, wobei der
Füllraum ein Fördermittel umfaßt, über welches das Brennmaterial von der Befüllöffnung
in den Brennraum förderbar ist.
Gepreßtes Brennmaterial kann aus verschiedenartigen Grundstoffen,
wie Holz, Karton, Papier o.ä. bestehen. So sind Holzpellets beispielsweise aus naturbelassenem
Holz, das aus in der holzverarbeitenden Industrie anfallenden Hobel- und Sägespänen
erzeugt wird. Ohne Zugabe von Bindemitteln wird der unbehandelte Rohstoff unter
hohem Druck verdichtet und pelletiert. Die entstehenden zylindrischen Röllchen haben
geringe Restfeuchte und einen hohen Brennwert. Diese positiven Materialeigenschaften
lassen sich aber mit herkömmlichen eingangs genannten Feuerstätten nur sehr schwer
nutzen, da aufgrund der geringen Größe der Preßlinge die Zufuhr von
Sauerstoff zu der Stelle, an der die Verbrennung stattfindet, behindert wird. Die
Folge ist eine mit schlechten Abgaswerten verbundene Verbrennung innerhalb der Feuerstätte.
Die US 4 517 903 A offenbart eine Feuerstätte, bei der ein Brennmaterial
aus einem Fülltrichter mittels eines Schneckenantriebs und einer Rohrrutsche in
den Brennraum forderbar ist. Parallel zum Schneckenantrieb ist ein Luftzufuhrkanal
angeordnet, der ebenfalls mit der Rohrrutsche verbunden ist. Im Brennraum wird die
zugeführte Luft durch das Brennmaterial geleitet und anschließend in einem
Wärmetauscher Nutzluft erwärmt.
Aus der FR 1 030 504 A geht eine Feuerstelle für Koks hervor, bei
der der Füllraum über dem Brennraum angeordnet ist. Die Primärluft strömt seitlich
des Füllraums durch eine Öffnung in die Feuerstätte und anschließend in die
Brennkammer, wobei der Luftstrom aufgespalten wird.
Die AT 395 207 B betrifft eine Vorrichtung zur bedarfsabhängigen Regelung
der Zufuhr von festen Brennstoffen. Dabei ist in den Brennstoffkanal ein Hohlkörper
eingebaut, der mittels einer beweglichen Klappe von dem Brennstoff verschließbar
ist, wobei der im Hohlkörper vorherrschende Druck von der Stellung der Klappe abhängt.
Mit dem Hohlkörper ist ein Druckschalter verbunden.
Die DE 826 950 C offenbart eine Halbgasfeuerung, wobei bei dem Übergang
zwischen der vergasenden Brennstoffschicht und dem Gasverbrennungsraum fingerähnliche
Erhebungen vorgesehen sind, die eine Verwirbelung des Luftstromes bewirken. Weiters
sind in diesem Bereich Ausströmungsöffnungen aus einem Oberluftkanal angeordnet.
Aus der US 5 522 327 A geht eine Feuerstätte für Pellets mit einem
aus einem Lochblech geformten Rost hervor.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Feuerstätte der eingangs
genannten Art anzugeben, mit der eine gut kontrollierbare Verbrennung, insbesondere
von gepreßtem Brennmaterial vorgenommen werden kann und welche die Erzielung
sehr niedriger Abgaswerte bei der Verbrennung ermöglicht.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß zumindest
ein Teil der Primärluftzufuhröffnungen derart in den Füllraum mündet, daß
ein Teilstrom der Primärluft - in an sich bekannter Weise - durch das Brennmaterial
hindurch in den Brennraum gelangt und ein weiterer Teilstrom der Primärluft dem
im Brennraum befindlichen Brennmaterial von unten zugeführt wird.
Auf diese Weise gelangt das Brennmaterial über das Fördermittel in
den Brennraum, wobei zugleich die von oben nach unten strömende Primärluft durch
das Brennmaterial hindurch zum oberen Teil des im Brennraum befindlichen Glutnestes
gelangen kann und dadurch für eine vollständige Verbrennung sorgt, wobei immer soviel
Luft angesaugt wird, wie für die Verbrennung benötigt wird.
In weiterer Ausbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, daß
das Fördermittel durch eine Rutschwand gebildet ist, die sich - in Gebrauchslage
gesehen - von der unteren Berandung der Befüllöffnung in den Bereich der Nachschuböffnung
schräg nach unten erstreckt und auf deren Oberseite das Brennmaterial von der Befüllöffnung
zur Nachschuböffnung und in den Brennraum zu einer dort angeordneten Auffangvorrichtung
bewegbar ist.
Das auf diese Weise gebildete Fördermittel ermöglicht die Förderung
des Brennmaterials allein über die Schwerkraft und benötigt daher keine Fremdenergie
für ihren Betrieb. Alternativ zum Rutschbrett kann auch ein Rohr oder eine gewölbte
Fläche als Fördermittel dienen.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein,
daß die Primärluftzufuhröffnungen derart angeordnet sind, daß die in
den Füllraum strömende Primärluft sowohl unterhalb als auch oberhalb der Rutschwand
zur Nachschuböffnung und über diese in den Brennraum gelangt.
Mit Hilfe der Rutschwand wird der Füllraum in einen oberen und einen
unteren Teil unterteilt, sodaß die Primärluft über beide Raumteile zur Nachschuböffnung
geleitet wird, nur die Oberseite der Rutschwand aber mit Brennmaterial belegt ist,
sodaß die an der Unterseite strömende Primärluft ohne Behinderung in den Brennraum
übertreten kann. Der dadurch erreichbare hohe Primärluftdurchsatz fördert die Verfeuerung
des im Brennraum befindlichen Brennmaterials, durch die Trennung von Brennraum und
Füllraum wird aber immer nur der in die Auffangvorrichtung gelangende Teil des Brennmaterials
verbrannt und eine sofortige Verbrennung des gesamten im Füllraum befindlichen Vorratsmaterials
verhindert.
In weiterer Ausbildung der Erfindung können in den Brennraum mündende
Sekundärluftzufuhröffnungen vorgesehen sein, welche die Nachverbrennung von bei
der Verbrennung entstehenden Gasen fördert.
Um eine in Form eines Baukastensystems zusammensetzbare Feuerstätte
zu schaffen, kann vorgesehen sein, daß der Brennraum und der Füllraum durch
eine gewölbte Trennwand voneinander getrennt sind, die an ihrem unteren Ende unter
Ausbildung der Nachschuböffnung von einer konkav gekrümmten Bodenfläche beabstandet
ist. Durch die besondere Formgebung der Trennwand kann die Saugzugwirkung, mit der
die Primärluft durch die Feuerstätte gesaugt wird, verbessert werden.
In weiterer Ausbildung der Erfindung kann der Brennraum sich nach
oben hin zu einer schlitzförmigen Auslaßöffnung verjüngen, über die der Brennraum
mit einem die Verbrennungsabgase ableitenden Kanal verbunden ist. Die durch die
schlitz- oder düsenförmige Auslaßöffnung und die höhenversetzte Anordnung
von Nachschuböffnung und Füllöffnung erreichbare Syphonwirkung ermöglicht eine Verbrennung
mit sehr geringen Abgaswerten.
Um eine Zufuhr von Primärluft oberhalb und unterhalb der Rutschwand
zu erreichen, kann in weiterer Ausbildung der Erfindung vorgesehen sein, daß
in der Füllraumwandung ein Kanal für die Zufuhr von Primärluft vorgesehen ist, der
an seinem Auslaßende mit einem im oberen Bereich der Rutschwand angeordneten
Luftverteilungskörper verbunden ist, über welchen die Primärluft auf die in den
oberhalb der Rutschwand befindlichen Teil des Brennraumes mündenden Luftzuführöffnungen
und die in den unterhalb der Rutschwand befindlichen Teil des Brennraumes mündenden
Lunzuführöfmungen verteilt wird.
Eine sehr gleichmäßige Verteilung der Primärluft kann in Weiterbildung
der Erfindung dadurch erreicht werden, daß der Luftverteilungskörper aus einem
Lochblech gebildet ist, welcher eine Auflagefläche für den oberen Teil der Rutschwand
bildet.
Gemäß einer weiteren Ausftihrungsform der Erfindung kann die
Auffangvorrichtung für das Brennmaterial aus einem von der Bodenfläche des Brennraumes
beabstandeten Brennerrost mit einer vorzugsweise im Querschnitt V-förmigen Vertiefung
gebildet sein. Die V-förmige Vertiefung verhindert ein übermäßig starkes Nachrutschen
des Brennmaterials in den Brennerrost.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann der
Brennerrost aus einem Lochblech geformt sein und es kann die V-förmige Vertiefung
des Brennerrostes an ihren Enden durch schräge, aus Lochblech gebildete Abschlußwände
begrenzt sein. Diese verhindern ein seitliches Hinausgleiten des Brennmaterials
aus dem Brennerrost.
In weiterer Ausbildung der Erfindung kann der Brennerrost einen Teil
eines zweiteiligen Einsatzes bilden, dessen zweiter Teil einen Distanzhalter und
einen Handgriff umfaßt, die lösbar miteinander verbindbar sind. Die zweiteilige
Form des Einsatzes gestattet eine vereinfachte Herstellung desselben.
Schließlich kann vorgesehen sein, daß der Distanzhalter
an seiner Oberseite eine querverlaufende, winkelförmige Leiste aufweist, die eine
Auflagefläche für den unteren Teil der Rutschwand bildet. Bei aufgesetzter Rutschwand
wird die Lage des Distanzhalters und des mit diesem lösbar verbundenen Brennerrostes
innerhalb der Feuerstätte stabilisiert.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispiele eingehend erläutert. Es zeigt dabei
- Fig.1 einen Schnitt durch eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Feuerstätte;
- Fig.2 einen Schrägriß eines Brennerrostes;
- Fig.3 einen Schnitt AA durch den Brennerrost gemäß Fig.5;
- Fig.4 einen Schrägriß des in seine Teile getrennten Brennerrostes nach
Fig.2;
- Fig. 5 eine Draufsicht auf den Brennerrost gemäß Fig.2 und
- Fig.6 eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Feuerstätte.
Fig.1 zeigt eine in einem Kachelofen ausgebildete Feuerstätte, insbesondere
für die Verfeuerung von gepreßtem Brennmaterial 9, z.B. für Pellets, das aus
verschiedenen Rohstoffen, z.B. Holz, Karton, Papier od. dgl. bestehen kann. An sich
kann diese Feuerstätte aber auch z.B. in einem Herd oder in einer anderen Art von
Verbrennungseinrichtung eingebaut sein.
Über eine Befüllöffnung 6, die über eine Ofentüre 5 verschließbar
ist, gelangt das gepreßte Brennmaterial 9 in einen Füllraum 11, der durch
eine gewölbte Trennwand 3 aus Schamott von einem Brennraum 12 getrennt ist. Der
Vorteil, der bei der Verwendung von Pellets als Brennmaterial erzielbar ist, liegt
in der sauberen und sehr bequemen Handhabung, es können die Pellets beispielsweise
auch über eine Saugeinrichtung oder ein in die Befüllöffnung reichendes Förderband
50 automatisch in den Füllraum 11 eingebracht werden (Fig.6).
Am unteren Ende der Trennwand 3 ist eine Nachschuböffnung 10 durch
Beabstandung der Trennwand 3 von einer konkav gekrümmte Bodenfläche 18 ausgebildet.
Durch die Nachschuböffnung 10 gelangt das Brennmaterial 9 in den Brennraum 12 und
wird dort verfeuert.
Um eine möglichst vollständige Verbrennung zu gewährleisten, verjüngt
sich der Brennraum 12 nach oben hin zu einer schlitzförmigen Auslaßöffnung
27, über die dieser mit einem die Verbrennungsabgase ableitenden Kanal verbunden
ist, der in Fig.1 nicht dargestellt ist. Diese schlitzförmige Auslaßöffnung
27 entsteht durch ein Schamott-Teil 1 mit seitlichen Distanzstützen 2, die auf der
gewölbten Trennwand 3 ruhen.
Da die Befüllöffnung 6 gegenüber der Nachscbuböffnung 10 nach oben
höhenversetzt ist, ergibt sich eine Syphonwirkung, aufgrund der die über einen im
Bereich der Befüllöffnung 6 in den Füllraum 11 mündenden Primärluftkanal 14 kommende
Primärluft nur in dem Ausmaß angesaugt wird, in dem sie im Brennraum 12 zur
Verbrennung benötigt wird. Die Nachschuböffnung 10 ermöglicht ein dosiertes Übertreten
des Brennmaterials 9 aus dem Füllraum 11 in den Brennraum 12, sodaß der Verbrennungsvorgang
in kontrollierter Weise abläuft.
Da es sehr leicht zu einem Verlegen der Nachschuböffnung 10 durch
das Brennmaterial kommen kann, ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß der
Füllraum 11 ein Fördermittel 7 umfaßt, über welches das Brennmaterial von
der Befüllöffnung 6 in den Brennraum 12 förderbar ist. Zumindest ein Teil der Primärluftzufuhröffnungen
20, 21 mündet dabei derart in den Füllraum 11 mündet, daß der zugeführte Teilstrom
der Primärluft durch das Brennmaterial hindurch in den Brennraum 12 gelangt.
Bei dem in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel ist als Fördermittel
eine - in Gebrauchslage gesehen - sich von der unteren Berandung der Befüllöffnung
6 in den Bereich der Nachschuböffnung 10 schräg nach unten erstreckende Rutschwand
7 ausgebildet, auf deren Oberseite das Brennmaterial von der Befüllöffnung 6 zur
Nachschuböffnung 10 und in den Brennraum 12 zu einer dort angeordneten Auffangvorrichtung
8 bewegbar ist, auf der das Brennmaterial 9 verbrannt wird. Anstelle des Rutschbrettes
kann aber auch ein Rohr oder eine gewölbte Fläche oder ein Schneckenantrieb als
Fördermittel vorgesehen sein.
Die Zufuhröffnungen 20, 21 für die Primärluft sind derart angeordnet,
daß die in den Füllraum 11 strömende Primärluft sowohl unterhalb als auch
oberhalb der Rutschwand 7 zur Nachschuböffnung 10 und über diese in den Brennraum
12 gelangt.
Damit ist einerseits gewährleistet, daß dem auf der Auffangvorrichtung
8 befindlichen Brennmaterial 9 genügend Sauerstoff von oben und von unten zugeführt
wird. Die von oben durch die Nachschuböffnung 10 strömende Primärluft verhindert
andererseits das Zurückströmen der von unten auf das Brennmaterial 9 auftreffenden
Primärluft durch die Nachschuböffnung 10, welches ein Verbrennen des gesamten, im
Füllraum 11 befindlichen Vorrates zur Folge hätte.
Zur Förderung der Nachverbrennung der bei der Verbrennung des auf
der Auffangvorrichtung 8 verbrennenden Brennmaterials 9 sind weiters in den Brennraum
12 mündende Sekundärluftzufuhröffnungen 19 vorgesehen, wobei die zugehörige Sekundärluft
über einen Sekundärluftkanal 200 vom Primärluftkanal 14 abgezweigt wird.
Der Primärluftkanal 14 für die Zufuhr von Primärluft ist in der Wandung
des Füllraumes 11 vorgesehen und ist an seinem Auslaßende mit einem im oberen
Bereich der Rutschwand 7 angeordneten Luftverteilungskörper 13 verbunden, über welchen
die Primärluft auf die in den oberhalb der Rutschwand 7 befindlichen Teil des Füllraumes
11 mündenden Luftzuführöffnungen 20 und die in den unterhalb der Rutschwand 7 befindlichen
Teil des Füllraumes 11 mündenden LunzuführöShungen 21 verteilt wird.
Der Luftverteilungskörper kann nach Belieben gestaltet sein, in dem
in Fig.1 gezeigten Ausführungsbeispiel ist er aus einem Lochblech 13 gebildet. Er
bildet zugleich eine Auflagefläche für den oberen Teil der Rutschwand 7.
Die Auffangvorrichtung für das Brennmaterial ist aus einem von der
Bodenfläche 18 des Brennraumes 12 beabstandeten Brennerrost 8 mit einer vorzugsweise
im Querschnitt V-förmigen Vertiefung 40 gebildet. Diese V-förmige Vertiefung verhindert
das Hinausgleiten des brennenden Brennmaterials 9 durch den Druck des auf der Rutschwand
7 nachrutschenden Brennmaterials 9.
Der Brennerrost 8 ist aus einem Lochblech geformt, sodaß die
von unten zuströmende Primärluft direkt auf das Brennmaterial 9 einwirken kann.
Begrenzt ist die V-förmige Vertiefung 40 des Brennerrostes 8 an ihren Enden durch
schräge, ebenfalls aus Lochblech gebildete Abschlußwände 45, die das seitliche
Hinausgleiten des Brennmaterials 9 aus dem Brennerrost 8 verhindern (Fig.3, 5).
Aus Fig.4 ist ersichtlich, daß der Brennerrost 8 einen Teil
eines zweiteiligen Einsatzes bildet, dessen zweiter Teil einen Distanzhalter 26,
27 und einen Handgriff 25 umfaßt, die lösbar mit dem Brennerrost 8 verbindbar
sind. Die lösbare Verbindung ist durch eine Kante 41 des Brennerrostes 8 und durch
abstehende Winkelfortsätze 29 des Distanzhalters 26, 27 gebildet, in welche die
Kante 41 eingepreßt werden kann.
Mit Hilfe des aus Schraubenbolzen 26 und Seitenblechen 27 zusammengesetzten
Distanzhalters wird das Aufsetzen des Einsatzes auf der gekrümmten Bodenfläche 18
der erfindungsgemäßen Feuerstätte ermöglicht, wobei über den Handgriff 25
die Positionierung innerhalb der Feuerstätte vorgenommen werden kann. Über vorstehende
Ansätze 30 ist der Brennerrost 8 auf der Schamott-Innenseite der Feuerstätte abgestützt
(Fig.1).
An der Oberseite des Distanzhalters 26, 27 ist eine querverlaufende,
winkelförmige Leiste 22 ausgebildet, die eine Auflagefläche für den unteren Teil
der Rutschwand 7 ausbildet. Sobald die Rutschwand 7 auf den zweiteiligen Einsatz
aufgesetzt wird, ist dessen Stabilität gegen Verkippen oder Verrutschen gegeben.
Die Auffangvorrichtung kann aber auch aus Schamott, aus Keramik oder
aus einem anderen geeigneten Material gebildet sein, die Form der Auffangvorrichtung
kann beliebig sein, solange sie die Funktion des Auffangens des von oben kommenden
Brennmaterials erfüllt.