Die Erfindung betrifft eine Speise aus mehreren festen Speisenkomponenten
von denen vor dem Verzehr mindestens eine gegart und mindestens eine erwärmt werden
muß.
Speisen für den menschlichen Verzehr bestehen regelmäßig aus mehreren
festen Speisenkomponenten. Bestimmte Speisenkomponenten müssen vor dem Verzehr gegart
werden, wie beispielsweise Kartoffeln oder Gemüse, andere hingegen nur erwärmt werden,
wie beispielsweise Wurstwaren. Die Zubereitung solcher Speisenkomponenten erfolgt
u.a. aufgrund des für die Zubereitung erforderlichen unterschiedlichen Energiebedarfs
auf verschiedene Art und Weise. In der Praxis werden die einzelnen Speisenkomponenten
in größeren Mengeneinheiten getrennt voneinander zubereitet, im erwärmten bzw. gegarten
Zustand mindestens solange aufbewahrt, bis alle Speisenkomponenten verzehrfertig
zubereitet sind, und erst kurz vor dem Verzehr zur gewünschten Speise zusammenstellt.
Da bereits erwärmte Speisenkomponenten jedoch leicht verderblich sind, erleiden
diese bei der Lagerung häufig erhebliche Qualitätsverluste.
Eine Möglichkeit, Speisen aus mehreren festen Speisenkomponenten in
hoher Qualität bereitzustellen, ist deren zeit-lich aufeinander abgestimmte Zubereitung,
so daß alle Speisenkomponenten zu einem gewünschten Zeitpunkt gleichzeitig und in
der gewünschten Menge verzehrfertig zubereitet sind.
Eine derartige Zubereitung erfordert jedoch ein hohes Maß an Koordination
seitens des Zubereitungspersonals und die Bereitstellung mehrerer Energiequellen
und Behältnisse für die Zubereitung, wodurch die Zubereitung insgesamt sehr arbeits-
und kostenaufwendig ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine
aus mehreren festen Speisenkomponenten bestehende Speise gemäß dem Oberbegriff des
Schutzanspruchs 1 zu entwickeln, die in hoher Qualität einfach und kostengünstig
zuzubereiten ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Schutzanspruch 1 beanspruchten
Merkmale gelöst.
Die erfindungsgemäße Speise zeichnet sich demnach dadurch aus, daß
die einzelnen Speisenkomponenten vor der Zubereitung derart miteinander verbunden
sind, daß die zu erwärmende Speisenkomponente von der zu garenden Speisenkomponente
umschlossen ist und eine gemeinsame Zubereitung möglich ist.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung der Speise kann die Zubereitung
der einzelnen Speisenkomponenten gleichzeitig in nur einem Arbeitsgang erfolgen.
Während die äußere Speisenkomponente gegart wird, wird die innere Speisenkomponente
erwärmt. Die äußere Speisenkomponente schützt dabei die innere Speisenkomponente
vor einer Überhitzung. Die miteinander verbundenen Speisenkomponenten sind gleichzeitig
verzehrfertig, so daß eine die Qualität der Speise beeinträchtigende Aufbewahrung
einzelner Speisenkomponenten im gegarten bzw. erwärmten Zustand nicht erforderlich
ist.
Dadurch wird einerseits die Bereitstellung von Speisen in hoher Qualität
ermöglicht und andererseits eine Vereinfachung der Arbeitsabläufe und Verringerung
des Arbeits- und Zeitaufwandes bei der Zubereitung erreicht.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels unter
Bezugnahme auf die Figuren näher erläutert.
Es zeigen:
1 die erfindungsgemäße Speise als Kombination
aus zwei Speisenkomponenten
2 ein Querschnitt A–A durch die
Speise gemäß 1
3 ein Querschnitt B–B durch die
Speise gemäß 1
Die in den 1 bis 3
dargestellte Speise besteht aus zwei Speisenkomponenten 1 und
2. Die Speisenkomponente 1 hat einen quadratischen Querschnitt
und weist eine zentral angeordnete, sich über die gesamte Länge erstreckende Aushöhlung
3 zur Aufnahme des Speisenkomponente 2 auf. Die Speisenkomponente
1 hat über den gesamten Querschnitt eine nahezu konstante Wandstärke. Die
Form der Aushöhlung 3 entspricht der der Speisenkomponente 2.
Der Durchmesser der Aushöhlung 3 ist geringfügig größer als der der Speisenkomponente
2 und die Länge entspricht der der Speisenkomponente 2, so daß
diese nicht oder nur geringfügig aus der Speisenkomponente 1 herausragt.
Die Speisenkomponente 1 kann auch einen anderen Querschnitt
haben, wie beispielsweise einen runden oder vieleckigen. Die Wandstärke der Speisenkomponente
1 muß jedoch über deren gesamten Querschnitt nahezu konstant sein, damit
ein gleichmäßiges Garen der Speisenkomponente 1 möglich ist.
Die geometrischen Abmessungen der Aushöhlung 3 sind an die
der Speisenkomponente 2 derart angepaßt, daß die Speisenkomponente
2 einerseits problemlos in die Aushöhlung 3 eingeführt
werden kann und andererseits bei der Zubereitung seine Position nicht verändert.
Dabei entspricht die geometrische Grundform der Aushöhlung 3 vorzugsweise
der der Speisenkomponente 2.
Als Speisenkomponente 1 können solche Nahrungsmittel verwendet
werden, die vor dem Verzehr gegart werden müssen und so beschaffen sind, daß eine
Aushöhlung 3 vorgesehen werden kann zur Aufnahme der Speisenkomponente
2. Als Speisenkomponente 2 können solche Nahrungsmittel verwendet
werden, die für den Verzehr nur erwärmt werden müssen und die so beschaffen sind,
daß diese in die Aushöhlung 3 der Speisenkomponente 1 einbringbar
sind und ihre Position auch während der Zubereitung beibehalten.
Die Speisenkomponenten 1 und 2 weisen eine nahezu
gleiche Länge auf, so daß die Speisenkomponente 2 nicht oder nur wenig
aus der Speisenkomponente 1 herausragt. Dadurch wird erreicht, daß die
Speisenkomponente 2 während der Zubereitung vor einer deren Qualität beeinträchtigenden
Überhitzung geschützt ist.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel handelt es sich bei der Speisenkomponente
1 um eine Kartoffel und bei der Speisenkomponente 2 ein Wursterzeugnis,
wie beispielsweise eine Wienerwurst. Die Kartoffel befindet sich im Rohzustand und
die Wurst ist bereits gegart.
Alternativ zur Kartoffel kann auch ein Kartoffelerzeugnis verwendet
werden. Das Kartoffelerzeugnis kann beispielsweise aus einem Kartoffelpulver bestehen,
das befeuchtet in eine gewünschte Form gepreßt wird.
Die Zubereitung beider Speisenkomponenten kann beispielsweise in heißem
Fett erfolgen. Während die Kartoffel von außen frittiert wird, wird die Wärme durch
die Kartoffel ins Innere der Speisen transportiert und erwärmt dort die Wurst. Ist
die Kartoffel gar, ist auch die Wurst ausreichend erwärmt und die Speise ist verzehrfertig.
Da die Speisenkomponenten gleichzeitig verzehrfertig sind, ist die
erfindungsgemäße Speise besonders als Fast Food Produkt für eine Zubereitung in
Imbißständen mit kleinen Arbeitsflächen und geringen Lagerkapazitäten hervorragend
geeignet. Die Speisenkomponenten können vorgefertigt, das heißt im bereits miteinander
verbunden Zustand bezogen und aufbewahrt werden. Im Bedarfsfall können die Speisenkomponenten
in der jeweils gewünschten Menge zubereitet und sofort zum Verzehr angeboten werden.
Da die Mengenanteile der einzelnen Speisenkomponenten an der Speise feststehen,
ist auch das Portionieren der Speisenkomponenten zuverlässig möglich, was auch für
die Preiskalkulation der Speisen von Vorteil ist.
Dabei sind für die Zubereitung nur eine Energiequelle und ein Behältnis
erforderlich, so daß die Zubereitung insgesamt sehr einfach und kostengünstig möglich
ist.