Die Erfindung bezieht sich auf die Herstellung von wäßrigen Natriumchloridlösungen,
ausgehend von festem Natriumchlorid, das durch Schwermetalle verunreinigt ist.
Die Haushalts- oder Spitalsabfälle enthalten üblicherweise erhebliche
Mengen an chlorierten Verbindungen sowie Schwermetalle. Die Verbrennung dieser Abfälle
führt somit zur Ausbildung von mit Chlorwasserstoff und Schwermetallen verunreinigten
Rauchgasen, und es ist erforderlich, diese zu reinigen, bevor sie in die Atmosphäre
entlassen werden. Eine bekannte Reinigungstechnik für derartige Rauchgase besteht
darin, sie auf trockenem oder halbnassem Wege mit einem basischen, natriumhältigen
Reaktionsmittel zu behandeln, üblicherweise mit Natriumbicarbonat oder Natriumcarbonat
[Europäisches Patent EP-B-0 603 218 von SOLVAY (Société Anonyme)]. Die bei dieser
Reinigungstechnik des Rauchgases aufgefangenen Stäube enthalten eine erhebliche
Menge an Natriumchlorid, die nutzbar zu machen sinnvoll ist, beispielsweise in Form
von wäßrigen Lösungen. Diese Stäube enthalten jedoch auch Schwermetalle, deren Vorliegen
in den wäßrigen Natriumchloridlösungen vermieden werden muß. Gemäß einer bekannten
Vorgangsweise werden die Stäube in einer zum Auflösen des Natriumchlorids ausreichenden
Menge Wasser dispergiert, und dem so erhaltenen wäßrigen Milieu wird Natriumhydroxid
oder Calciumhydroxid zugesetzt, um es alkalisch zu machen und die Schwermetalle
in Form von Metallhydroxiden auszufällen. Diese werden anschließend mit Hilfe einer
Filtration von der Natriumchloridlösung abgetrennt (vorstehend erwähntes Europäisches
Patent EP-B-0 603 218).
Es wurde nunmehr ein verbessertes Verfahren zur Herstellung von wäßrigen
Natriumchloridlösungen gefunden, das von einem festen Material ausgeht, das Natriumchlorid
und Schwermetalle enthält, welches Verfahren, bei im übrigen sonst gleichen Bedingungen,
die Gewinnung von wäßrigen Lösungen gestattet, deren Reinheitsgrad demjenigen überlegen
ist, der mit dem vorstehend beschriebenen bekannten Verfahren erhalten wird.
Dementsprechend betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung
einer wäßrigen Natriumchloridlösung, wonach ein festes, Natriumchlorid und Schwermetalle
umfassendes Material in Wasser dispergiert wird, das solcherart erhaltene wäßrige
Milieu alkalisch gemacht wird, um die Schwermetalle in Form von Metallhydroxiden
auszufällen, und anschließend das wäßrige Milieu einer mechanischen Klärung unterzogen
wird. Gemäß der Erfindung wird Calciumcarbonat mit den Metallhydroxiden im wäßrigen
Milieu copräzipitiert.
Im erfindungsgemäßen Verfahren liegt das feste Material üblicherweise
im Pulverform vor. Seine Herkunft ist nicht kritisch. Im allgemeinen handelt es
sich um einen industriellen Rückstand, beispielsweise einen Rückstand aus der Reinigung
eines industriellen Fluids.
Das dem Verfahren gemäß der Erfindung unterworfene feste Material
enthält Natriumchlorid und Schwermetalle. Unter Schwermetallen sollen die Metalle
verstanden werden, deren spezifische Masse wenigstens 5 g/cm3 beträgt,
sowie Beryllium, Arsen, Selen, Antimon, entsprechend der allgemein anerkannten Definition
(Heavy Metals in Wastewater and Sludge Treatment Processes; Bd. I, CRC Press, Inc.;
1987; Seite 2). Im Rahmen der vorliegenden Erfindung wird das Aluminium den Schwermetallen
zugerechnet.
Die jeweiligen Mengen an Natriumchlorid und an Schwermetallen in dem
dem erfindungsgemäßen Verfahren unterworfenen festen Material sind nicht kritisch
und hängen von der Herkunft dieses Materials ab. Beispielsweise enthält im Falle
von Stäuben, die aus der Behandlung eines Chlorwasserstoff enthaltenden Gases mit
einem basischen Natriumreaktionsmittel stammen, das feste Material üblicherweise
wenigstens 10 g Natriumchlorid pro kg (im allgemeinen 50 bis 850 g/kg) und 5 bis
80 g Schwermetalle pro kg. Das feste Material kann darüber hinaus gegebenenfalls
weitere wasserlösliche oder wasserunlösliche Bestandteile enthalten, wie z. B. Natriumsulfat,
Calciumcarbonat und Calciumsulfat. Üblicherweise enthält das Material Natriumcarbonat,
wenn es aus der Behandlung eines Chlorwasserstoff enthaltenden Gases mit einem basischen
alkalischen Reaktionsmittel stammt.
Das Wasser muß in einer ausreichenden Menge eingesetzt werden, um
das gesamte Natriumchlorid aufzulösen. An einer Verwendung eines Überschusses an
Wasser besteht kein Interesse.
Dem Alkalischmachen des wäßrigen Milieus kommt die Funktion zu, die
Schwermetalle unlöslich zu machen, indem sie in Form von Metallhydroxiden ausgefällt
werden. Diese Vorgang wird normalerweise durch Zusetzen einer basischen Verbindung
zu dem wäßrigen Milieu vorgenommen. Vorteilhaft wird Natriumhydroxid in fester Form
oder in Form einer wäßrigen Lösung verwendet. Das Alkalischmachen muß derart eingestellt
werden, daß die im wäßrigen Milieu vorliegenden Schwermetalle unlöslich gemacht
werden, und hängt somit von den vorliegenden Schwermetallen ab.
In der Praxis werden gute Ergebnisse erzielt, wenn das Alkalischmachen derart ausgeführt
wird, daß der pH-Wert des wäßrigen Milieus wenigstens 8 beträgt und den Wert 14,
vorzugsweise den Wert 12 nicht überschreitet, wobei die besten Ergebnisse erhalten
werden, wenn der pH-Wert zwischen 9 und 12 beträgt.
Im erfindungsgemäßen Verfahren ist die mechanische Klärung ein Arbeitsvorgang,
worin eine Suspension einer oder mehrerer fester Substanzen in einer Flüssigkeit
einer physikalischen Trennung in wenigstens eine, an fester Substanz sehr konzentrierte
Phase und in eine flüssige Phase, die weitgehend frei von fester Substanz ist, unterworfen
wird, ohne Zustandsänderung des einen oder des anderen Bestandteiles des wäßrigen
Suspension, insbesondere ohne Verdampfung noch Verfestigung der Flüssigkeit. Beispiele
für diesen Arbeitsvorgang der Klärung umfassen die Filtration, die Zentrifugation
und die Sedimentation mit anschließender Dekantation. Die Filtration ist der bevorzugte
Vorgang, der gegebenenfalls mit einer Zentrifugation oder mit einer Sedimentation
mit anschließender Dekantation kombiniert werden kann.
Im Verfahren gemäß der Erfindung kommt der Klärung die Aufgabe zu,
die unlöslichen Materialien (insbesondere den Niederschlag von Schwermetallhydroxiden)
von der wäßrigen Natriumchloridlösung abzutrennen.
Gemäß der Erfindung wird Calciumcarbonat mit den Schwermetallhydroxiden
copräzipitiert. Unter diesem Ausdruck wird verstanden, daß Calciumcarbonat in dem
wäßrigen Milieu gleichzeitig mit den Schwermetallhydroxiden ausfällt.
Zum Ausfällen des Calciumcarbonats kann jedes geeignete Mittel angewendet
werden. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird das Calciumcarbonat
ausgefällt, indem Natriumcarbonat mit Calciumchlorid und gegebenenfalls anderen
löslichen Calciumsalzen (beispielsweise Calciumsulfat) in dem wäßrigen Milieu zur
Umsetzung gebracht wird. In dieser Ausführungsform der Erfindung liegen die jeweiligen
Mengen an Calciumchlorid und Natriumcarbonat in der Nähe der stöchiometrischen Mengen,
die erforderlich sind, um durch die Umsetzung Calciumcarbonat auszubilden.
Gemäß einer ersten Variante dieser Ausführungsform des Verfahrens
werden das Calciumchlorid und das Natriumcarbonat gleichzeitig in das wäßrige Milieu
eingebracht. Gemäß einer anderen Variante des Verfahrens, die bevorzugt wird, enthält
das feste Material Natriumcarbonat, und Calciumchlorid wird in das wäßrige Milieu
eingebracht. In dieser Variante der Erfindung wird die Menge des Natriumcarbonats
in dem festen Material von dessen Herkunft abhängen. Im allgemeinen liegt sie unter
der Natriumchloridmenge und macht üblicherweise 5 bis 250 g je kg festes Material
aus. In dieser Variante der Erfindung wird vorteilhaft eine Calciumchloridmenge
verwendet, die wenigstens der stöchiometrischen Menge gleich ist, die zur Ausbildung
von Calciumcarbonat durch Reaktion der Gesamtmenge an Natriumcarbonat des festen
Materials erforderlich ist. Diese Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens ist
insbesondere im Falle von Stäuben angebracht, die gebildet werden, indem ein mit
Chlorwasserstoff und Schwermetallen verunreinigtes Rauchgas auf trockenem oder halbnassem
Wege einer Behandlung mit einem basischen Reaktionsmittel unterworfen wird, das
Natriumcarbonat oder Natriumbicarbonat umfaßt. Diese Variante eignet sich auch für
feste Rückstände, die erhalten werden, indem ein derartiges Rauchgas einem Waschen
mit einer wäßrigen Natriumhydroxidlösung unterzogen wird.
In einer speziellen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird dem wäßrigen Milieu ein hydraulisches Bindemittel vor dem Klären zugesetzt.
Das hydraulische Bindemittel kann beispielsweise Kalk, Portlandzementklinker oder
Portlandzement umfassen. Der Portlandzementklinker wird bevorzugt. Dem hydraulischen
Bindemittel kommt die Aufgabe zu, mit dem bei der Klärung gewonnenen Niederschlag
und mit Wasser einen Beton auszubilden. Die Menge an hydraulischem Bindemittel,
die eingesetzt werden muß, wird somit von der Zusammensetzung des dem Verfahren
unterworfenen festen Materials abhängen, im spezielleren von der Menge der Schwermetalle
und der normalerweise in Wasser unlöslichen Materialien, die es enthält. Die optimale
Menge an hydraulischem Bindemittel muß daher für jeden speziellen Fall bestimmt
werden, mit Hilfe einer Routinearbeit. In der Praxis werden in den meisten Fällen
gute Ergebnisse erzielt, indem eine Gewichtsmenge an hydraulischem Bindemittel verwendet
wird, die im wesentlichen zwischen 5 und 90% (vorzugsweise 10 und 60%) des Gewichtes
des Trockenmaterials des vorstehend genannten Niederschlages ausmacht.
In dieser Ausführungsform der Erfindung kann jede Vorgangsweise verwendet
werden, um das hydraulische Bindemittel in das wäßrige Milieu einzubringen. Eine
erste Vorgangsweise besteht in einem Dispergieren des hydraulischen Bindemittels
in dem wäßrigen Milieu. Gemäß einer zweiten Vorgangsweise, die bevorzugt
wird, wird das hydraulische Bindemittel gleichzeitig mit dem festen Material in
Wasser dispergiert. Zur Ausführung dieser Durchführungsform der Erfindung kann zunächst
das hydraulische Bindemittel dem festen Material zugemischt und anschließend das
so erhaltene Gemisch in Wasser dispergiert werden.
Wenn im übrigen sämtliche anderen Parameter gleichgehalten werden,
erleichtert jene Ausführungsform der Erfindung, die nachfolgend beschrieben wird,
die Klärungsstufe und ermöglicht die Gewinnung einer wäßrigen Natriumchloridlösung
mit höherer Reinheit.
Gemäß einer vorteilhaften Variante der Ausführungsform der Erfindung
umfaßt das hydraulische Bindemittel eine Puzzolanverbindung, beispielsweise Hochofenschlacke
oder Flugaschen von thermischen Kraftwerken. In dieser Variante der Erfindung wird
die Puzzolanverbindung vorteilhaft in einer Gewichtsmenge von 5 bis 90% (vorzugsweise
10 bis 60%) des Gewichtes der Trockenmaterialien des bei der Klärung erhaltenen
Niederschlages.
In einer anderen Ausführungsform des Verfahrens gemäß der Erfindung
wird die bei der Klärung erhaltene wäßrige Lösung über einem chelatisierenden Harz
behandelt, um die letzten Spuren von Schwermetallen zu beseitigen, die sich in gelöstem
Zustand darin befinden könnten. Die Besonderheiten und Einzelheiten, die die Behandlung
der wäßrigen Natriumchloridlösung über einem chelatisierenden Harz betreffen, sind
dem Europäischen Patent EP 603 218 [SOLVAY
(Société Anonyme)] zu entnehmen.
Die Erfindung eignet sich ganz besonders gut für den Fall, wo die
Schwermetalle des festen Materials Aluminium, Arsen, Antimon, Zinn oder Zink umfassen.
Das Verfahren gemäß der Erfindung zeigt auch eine gute Wirksamkeit für die Reinigung
von Eisen, Phosphor und Silicium. Die Erfindung wird in vorteilhafter Weise für
die Behandlung von Stäuben angewendet, die erhalten werden, indem ein mit Chlorwasserstoff
und mit Schwermetallen verunreinigtes Rauchgas einer Behandlung auf trockenem oder
halbnassem Wege mit einer basischen Natriumverbindung unterzogen wird.
Bei dieser Anwendung der Erfindung ist die Natriumverbindung definitionsgemäß
eine chemische Verbindung, die Natrium enthält. Im allgemeinen handelt es sich um
eine anorganische Verbindung und sie ist basisch, insoweit, als sie den im Rauchgas
vorliegenden Chlorwasserstoff unter Ausbildung von Natriumchlorid zersetzt. Die
Natriumverbindung macht im allgemeinen mehr als 50% (vorzugsweise wenigstens 80%)
des Gewichtes des basischen Reaktionsmittels aus. Vorteilhaft stellt sie den Hauptteil,
sogar die Gesamtheit des basischen Reaktionsmittels dar. Die Natriumverbindung kann
beispielsweise Natriumhydroxid, wasserfreies oder hydratisiertes Natriumcarbonat,
Natriumbicarbonat oder ein Gemisch von Natriumcarbonat und Natriumbicarbonat umfassen,
beispielsweise Natriumsesquicarbonat, das eine Verbindung der allgemeinen Formel
NA2CO3·NaHCO3·2H2O ist
und das insbesondere aus einem natürlichen Sodamineral erhalten wird. Das Natriumbicarbonat
wird bevorzugt.
Unter Behandlung auf trockenem Wege wird eine Behandlung verstanden,
worin das basische Reaktionsmittel in Form eines festen Pulvers in das Rauchgas
eingebracht wird, in Abwesenheit einer Flüssigkeit, insbesondere von Wasser. Im
allgemeinen wird in der Behandlung auf trockenem Wege das basische Reaktionsmittel
in Form eines Pulvers eingesetzt, das in einen Rauchgasstrom injiziert wird, der
im Inneren einer Reaktionskammer zirkuliert.
Unter einer halbnassen Behandlung wird eine Behandlung verstanden,
worin das basische Reaktionsmittel in das Rauchgas in Gegenwart einer Flüssigkeitsmenge
(üblicherweise Wasser) derart eingeführt wird, daß diese Flüssigkeit zu dem Moment,
wo der feste Rückstand gewonnen wird, vollständig verdampft ist. In der Behandlung
auf halbnassem Wege wird das basische Reaktionsmittel im allgemeinen in Form eines
in einer Flüssigkeit, im allgemeinen in Wasser dispergierten Pulvers eingesetzt.
Nähere Angaben zur Behandlung des Rauchgases mit dem basischen Reaktionsmittel sind
im Europäischen Patent EP 0 603 218 und
in der internationalen Anmeldung WO 95/19835, beide im Namen von SOLVAY (Société
Anonyme), enthalten.
Die Verwendung der Erfindung, die nachfolgend beschrieben wird, findet
eine interessante Anwendung auf die durch die Verbrennung von Haushalts- oder Spitalsabfällen
produzierten Rauchabgase, die chlorierte Verbindungen umfassen.
Die am Ende des erfindungsgemäßen Verfahrens erhaltene wäßrige Natriumchloridlösung
zeichnet sich durch eine sehr hohe Reinheit aus und findet deshalb verschiedene
Anwendungen in der Industrie. Insbesondere kann sie als Ausgangsmaterial für die
Herstellung von Natriumcarbonat nach dem Ammoniaksodaverfahren (auch als "Solvay-Verfahren"
bezeichnet), für die elektrochemische Herstellung von Chlor und von wäßrigen
Natriumhydroxidlösungen sowie für die Herstellung von festem Salz dienen.
Besonderheiten und Einzelheiten der Erfindung werden aus der nachfolgenden
Beschreibung der anhängenden Zeichnungen ersichtlich.
Die 1 stellt schematisch eine Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens dar;
die 2 stellt eine Ausführungsvariante
des Verfahrens der 1 dar.
In diesen Zeichnungen bezeichnen gleiche Bezugszeichen identische
Elemente.
Die Anlage der 1 umfaßt einen Ofen
1, der mit Haushalts- oder Spitalsabfällen 2 beschickt wird. Das
vom Ofen 1 ausgehende Rauchgas 3 ist durch Chlorwasserstoff, flüchtige
Schwermetalle und Schwefeldioxid verunreinigt. Darüber hinaus ist es mit Aschen
beladen, die Schwermetalle enthalten. Das Rauchgas wird in eine Reaktionskammer
7 eingeführt, wo ihm Natriumbicarbonat 8 in Form eines Pulvers
zugesetzt wird. Das Natriumbicarbonat wird in das Rauchgas in einer ausreichenden
Menge eingeführt, um praktisch den gesamten Chlorwasserstoff und das Schwefeldioxid
des Rauchgases zu zersetzen und Natriumchlorid und Natriumsulfat auszubilden. Das
in der Reaktionskammer 7 gewonnene Rauchgas 9 wird auf einem Filter
10 behandelt, um es zu entstauben, und das solcherart entstaubte Rauchgas
11 wird über den Kamin 12 abgeführt. Der Filter 10 umfaßt
vorzugsweise einen Filter mit Filtergewebe (beispielsweise ein Schlauchfilter).
Die auf dem Filter 10 zurückgehaltenen Stäube 13
umfassen Natriumchlorid, Natriumsulfat, Schwermetalle und Natriumcarbonat, das aus
dem Überschuß des im Reaktor 7 eingesetzten Natriumbicarbonats herrührt.
Die Stäube werden in eine Reaktionskammer 14 eingeführt, in die auch Calciumchlorid
4, Natriumhydroxid 5 und Wasser 6 eingebracht werden.
Die Molmenge des Calciumchlorids 4 entspricht wenigstens der Molmenge des
Natriumcarbonats in den Stäuben 13. Vorteilhaft ist sie gleich der Summe
der Molmengen des Natriumcarbonats und des Natriumsulfats in den Stäuben
13. Das Wasser 6 wird in einer zum Auflösen des Natriumchlorids,
des Natriumcarbonats und des Natriumsulfats der Stäube und zum Ausbilden eines pumpfähigen,
wäßrigen Breis ausreichenden Menge verwendet. Das Natriumhydroxid 5 wird
in einer ausreichenden Menge eingesetzt, um dem wäßrigen Brei einen pH-Wert von
im wesentlichen zwischen 8 und 12 zu erteilen, um die Schwermetalle
in Form von Metallhydroxiden auszufällen. In der Reaktionskammer 14 fallen
die Schwermetalle der Stäube in Form von Metallhydroxiden aus. Während des Ausfällens
der Schwermetallhydroxide fallen Calciumcarbonat und Calciumsulfat aus, als Ergebnis
der Reaktion des Calciumchlorids mit Natriumchlorid und Natriumsulfat der Stäube.
Der in der Reaktionskammer 14 erhaltene wäßrige Brei 15 wird unmittelbar
auf einem Filter 16 behandelt, wo einerseits ein Kuchen 17 und
anderseits eine wäßrige Natriumchloridlösung 18 abgetrennt werden. Diese
Lösung wird anschließend über einem chelatisierenden Harz 19 behandelt,
um die letzten Spuren von Schwermetallen zu beseitigen, die sie in gelöster Form
enthält.
Die in 2 schematisch dargestellte Ausführungsvariante
umfaßt eine Mischkammer 20 vor der Reaktionskammer 14. In dieser
Mischkammer werden die Stäube 13 mit einem hydraulischen Bindemittel
21 vermischt, das vorteilhaft aus einem Gemisch von Portlandzement und
Hochofenschlacke besteht. Das pulverförmige Gemisch 22, das aus der Mischkammer
20 gewonnen wird, wird in die Reaktionskammer 14 eingeführt, worin
es der weiter oben unter Bezugnahme auf 1 beschriebenen
Behandlung unterzogen wird. Der Kuchen 17 wird auf einer Ausbringfläche
23 deponiert, wo er mit einer ausreichenden Menge 24 besprüht
wird, um das Abbinden und Aushärten des hydraulischen Bindemittels hervorzurufen
und nach und nach einen festen und inerten Block 25 auszubilden. Nach einem
Mahlen kann der Block 15 in eine (nicht dargestellte) öffentliche Deponie
verbracht werden.
Die Ausführungsvariante der 2 ermöglicht
in wirtschaftlicher Weise die Gewinnung von wäßrigen Natriumchloridlösungen von
hoher Reinheit. Diese Variante weist den zusätzlichen Vorteil auf, eine wirtschaftliche
Beseitigung von unlöslichen Materialien und von Schwermetallen der Stäube zu verwirklichen,
die aus der Reinigung der Rauchgase von Haushalts- oder Spitalsmüllverbrennungsöfen
stammen.
Die nachfolgenden Beispiele dienen der Erläuterung der Erfindung.
Ein aus einem Haushaltsmüllverbrennungsofen stammendes Rauchgas wurde
mit Natriumbicarbonat in trockenem Zustand behandelt, anschließend filtriert, wie
weiter oben auf die Bezugnahme auf die 1 und
2 beschrieben. Auf dem Filter wurden Stäube
gewonnen, die eine Hauptmenge an Natriumchlorid sowie Natriumcarbonat, Natriumsulfat
und Schwermetalle enthielten. Die Stäube wurden in eine Mischkammer eingebracht,
wo sie mit Portlandzement und Flugaschen von thermischen Kraftwerken vermischt wurden.
Das so erhaltene pulverförmige Gemisch wurde in drei Ansätze unterteilt,
denen anschließend Wasser, Natriumhydroxid und Calciumchlorid zugesetzt wurden.
Der mit jedem Ansatz erhaltene wäßrige Brei wurde homogenisiert und dann filtriert,
wobei eine wäßrige Natriumchloridlösung aufgefangen wurde. Mit den drei Ansätzen
wurden drei aufeinanderfolgende Versuche ausgeführt. Die drei Versuche unterschieden
sich einer vom anderen durch die Menge des eingesetzten Calciumchlorids.
In einem ersten Versuch wurden 0,6 Mol Calciumchlorid je Mol Natriumcarbonat
der Stäube eingesetzt.
In einem zweiten Versuch wurden 0,85 Mol Calciumchlorid je Mol Natriumcarbonat
eingesetzt.
Im dritten Versuch wurde 1 Mol Calciumchlorid je Mol Natriumcarbonat
der Stäube eingesetzt.
Am Ende jedes Versuches wurde die Zusammensetzung der erhaltenen wäßrigen
Natriumchloridlösung analysiert. Die Analysenergebnisse sind in den nachfolgenden
Tabellen angeführt. In der Tabelle 1 sind die Gehalte der wäßrigen Natriumchloridlösung
an Natriumcarbonat, an Natriumhydroxid und an Natriumsulfat enthalten. In der Tabelle
2 sind die Gehalte der wäßrigen Lösung an Schwermetallen dargestellt. Die in den
drei Versuchen erhaltenen Ergebnisse zeigen den Fortschritt des erfindungsgemäßen
Verfahrens, was die Reinheit der wäßrigen Natriumchloridlösung betrifft. Im spezielleren
zeigt die Tabelle 2 das Interesse, ein Mol Calciumchlorid pro Mol Natriumcarbonat
der Stäube anzuwenden.
Tabelle 1Tabelle 2
Anspruch[de]
Verfahren zur Herstellung einer wäßrigen Natriumchloridlösung, wonach
ein festes, Natriumchlorid und Schwermetalle aus der Gruppe von Metallen, deren
spezifische Masse wenigstens 5 g/cm3 beträgt, sowie Beryllium, Arsen,
Selen, Antimon und Aluminium umfassendes Material in Wasser dispergiert wird, das
solcherart erhaltene wäßrige Milieu alkalisch gemacht wird, um die Schwermetalle
in Form von Metallhydroxiden auszufällen, und anschließend das wäßrige Milieu einer
mechanischen Klärung unterzogen wird, dadurch gekennzeichnet,
daß in dem wäßrigen Milieu Calciumcarbonat mit den Metallhydroxiden durch Reaktion
zwischen in das wäßrige Milieu eingeführtem Calciumchlorid und in dem festen Material
enthaltenen Natriumcarbonat copräzipitiert wird.
Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das wäßrige
Milieu auf einen pH-Wert von 8 bis 12 alkalisch gemacht wird.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet,
daß zum Alkalischmachen des wäßrigen Milieus diesem Natriumhydroxid zugesetzt wird.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Klärung eine Filtration umfaßt.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß das feste Material 50 bis 850 g Natriumchlorid je kg und 5 bis 80 g Schwermetalle
j e kg enthält.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß das feste Material 5 bis 250 g Natriumcarbonat je kg umfaßt.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß vor dem Alkalischmachen des wäßrigen Milieus darin ein hydraulisches Bindemittel
in einer Gewichtsmenge zwischen 5 und 90% des Gewichtes des festen Materials im
Trockenzustand dispergiert wird.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß das feste Material Stäube umfaßt, die dadurch erhalten werden, daß ein mit Chlorwasserstoff
und Schwermetallen verunreinigtes Rauchgas einer Behandlung auf trockenem oder halbnassem
Wege mit einer basischen Natriumverbindung unterzogen wird.