| Dokumentenidentifikation |
DE10343736A1 21.04.2005 |
| Titel |
Klöppel für eine Flechtmaschine |
| Anmelder |
August Herzog Maschinenfabrik GmbH & Co. KG, 26127 Oldenburg, DE |
| Erfinder |
Kappen, Jürgen, Dipl.-Ing., 26316 Varel, DE |
| Vertreter |
Jabbusch und Kollegen, 26135 Oldenburg |
| DE-Anmeldedatum |
22.09.2003 |
| DE-Aktenzeichen |
10343736 |
| Offenlegungstag |
21.04.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
21.04.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
D04C 3/14
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| Zusammenfassung |
Bei einem Klöppel für eine Flechtmaschine weist dessen Klöppeloberteil eine als Achse einer darauf sitzenden Fadenspule dienende Rohrhülse auf, an deren freiem Ende ein Kopfstück zur Sicherung des Sitzes der Fadenspule auf der Rohrhülse lösbar gehalten ist. Der Klöppel hat einen Fadenspanner, der eine in der Rohrhülse auswechselbar aufgenommene, als Spannelement wirkende Schraubenfeder aufweist, die sich mit einem Federende am Kopfstück abstützt. Das Kopfstück weist einen in die Rohrhülse einsteckbaren Schaftabschnitt auf und die Rohrhülse und der Schaftabschnitt miteinander in einer vorbestimmten Einsteckposition verrastbare Riegelelemente. Jedes verrastbare Riegelelement besteht aus einer am Schaftabschnitt befindlichen Federzunge und einer im der Federzunge benachbarten Bereich der Wand der Rohrhülse befindlichen Ausnehmung, in welcher ein am freien Ende der durch das Einstecken ausgelenkten Federzunge vorhandener Schnappanschlag einrastet, sobald der Schaftabschnitt in die Einsteckposition gelangt ist, in welcher der Schnappanschlag mit der Ausnehmung kongruiert.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung geht aus von einem Klöppel für eine Flechtmaschine,
dessen Klöppeloberteil eine als Achse einer darauf sitzenden Fadenspule dienende
Rohrhülse aufweist, an deren freiem Ende ein Kopfstück zur Sicherung des Sitzes
der Fadenspule auf der Rohrhülse lösbar gehalten ist und mit einem Fadenspanner,
der eine in der Rohrhülse auswechselbar aufgenommene, als Spannelement wirkende
Schraubenfeder aufweist, die sich mit einem Federende am Kopfstück abstützt.
Von der Federsteifigkeit einer Spannfeder hängt eine für das jeweils
herzustellende Geflecht erforderliche Fadenspannung ab. Bei einem Wechsel von einem
auf einer Flechtmaschine hergestellten Flechtmuster auf ein anderes Flechtmuster
ist eine Umrüstung der Flechtmaschine somit unabdingbar. Die Umrüstung umfaßt, aus
den Klöppeln die Spannfedern auszubauen und durch Einbau von Spannfedern mit solcher
Federsteifigkeit zu ersetzen, die eine jeweils angestrebte Fadenspannung bewirkt.
Selbstverständlich kann auch bei Betriebsstörungen, wie Federbruch
oder Federermüdung, ein Auswechseln der Spannfeder eines Klöppels erforderlich sein.
Außerdem muß jede Spannfeder zur Wartung regelmäßig herausgenommen
werden, um diese einzuölen.
Bei bekannten Klöppeln der vorbezeichneten Gattung ist das Kopfstück
zur Sicherung der Fadenspule ein mit der Rohrhülse verschraubbares Teil. Das Teil
weist ein Außengewinde auf, so daß es in ein Innengewinde der Rohrhülse eingeschraubt
werden kann. Das Auswechseln der Spannfedern erfordert somit das Ausschrauben des
Kopfstückes und den Austausch der Spannfeder. Schließlich ist das Kopfstück danach
mit einem vorbestimmten Drehmoment wieder in die Rohrhülse einzuschrauben.
Das Auswechseln der Spannfedern ist demzufolge eine lohnintensive
Montagearbeit und während ihrer Ausführung ist der Betrieb der Flechtmaschine in
nachteiliger Weise unterbrochen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Montagearbeiten für
das Auswechseln einer als Spannelement wirkenden Schraubenfeder des Fadenspanners
eines Klöppels einer Flechtmaschine zu vereinfachen und dadurch auch zu verkürzen.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß durch die Merkmale des Patentanspruchs
1 gelöst. Weiterbildungen und vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den
Unteransprüchen 2 bis 14.
Erfindungsgemäß weist das Kopfstück einen in die Rohrhülse einsteckbaren
bzw. einschiebbaren Schaftabschnitt auf. Rohrhülse und Schaftabschnitt sind dabei
derart ausgestaltet, daß sie gegeneinander in einer vorbestimmten Einsteckposition
festgesetzt sind. Dazu sind verrastbare Riegelelemente vorgesehen.
Der montageaufwendige Schraubvorgang ist folglich durch einen einfachen
Einsteck- bzw. Einschiebevorgang ersetzt, wobei verrastbare Riegelelemente die Arretierung
in der vorbestimmten Einsteckposition bewirken.
Selbstverständlich sind die Riegelelemente derart ausgebildet, daß
die gegenseitige Verrastung zwischen Rohrhülse und Schaftabschnitt jederzeit auf
einfachste Weise von außen auch wieder gelöst werden kann, um den Schaftabschnitt
aus der Rohrhülse zu ziehen, beispielsweise um die Spannfeder aus der oben durch
den Schaftabschnitt verschlossenen Rohrhülse entnehmen zu können.
Verrastbare und jederzeit auch wieder lösbare Riegelelemente bestehen
nach einer Weiterbildung aus einer am Schaftabschnitt befindlichen Federzunge und
einer in dem der Federzunge benachbarten Bereich der Wand der Rohrhülse befindlichen
Ausnehmung, in welche ein am freien Ende der durch das Einstecken ausgelenkten Federzunge
vorhandener Schnappanschlag einrastet, sobald der Schaftabschnitt in die Einsteckposition
gelangt ist, in welcher der Schnappanschlag mit der Ausnehmung kongruiert.
Dabei ist die Ausnehmung eine etwa radial in die Rohrhülse eingebrachte
Bohrung. Der Schnappanschlag ist eine zum Durchmesser der Bohrung passende Verdickung
am freien Ende der Federzunge.
Wird der Schaftabschnitt in das freie Ende der Rohrhülse eingeschoben,
bewirkt die Verdickung am freien Ende der Federzunge, daß die Federzunge von der
Innenwand der Rohrhülse nach innen gedrückt wird. Die Federzunge wird folglich ausgelenkt,
so daß der Schnappanschlag unter Federvorspannung steht. Sobald der Schaftabschnitt
seine Einsteckposition erreicht hat, springt der Schnappanschlag in die Ausnehmung,
die Bohrung in der Wand der Rohrhülse, vor und sichert den Schaftabschnitt gegen
weitere Verschiebebewegungen gegenüber der Rohrhülse. In dieser Einsteckposition
befinden sich die Sicherungselemente am freien Ende des Kopfstücks in einer Lage,
bezogen auf die Klöppelhöhe, in der die Sicherung einer auf die Rohrhülse gesteckten
Fadenspule gegen Abspringen während des Betriebs der Flechtmaschine gewährleistet
ist.
Da die Ausnehmung eine Bohrung ist, bietet sie den Vorteil, daß der
in die Bohrung vom Inneren der Rohrhülse aus hineinragende Schnappanschlag von außen
zugänglich ist. Er kann beispielsweise mittels eines geeigneten Werkzeugs unter
erneuter Auslenkung der Federzunge zurückgedrückt werden, womit der Schaftabschnitt
wieder frei beweglich und aus der Rohrhülse herausziehbar wird. Damit Kopfstück
und Rohrhülse bzw. Schaftabschnitt bei der Einleitung des Einsteckens nicht gegeneinander
gedreht werden können, was wieder die Montage erschweren würde, weisen Kopfstück
und Rohrhülse jeweils miteinander korrespondierende bzw. in Wirkverbindung bringbare
Verdrehsicherungselemente auf. Beispielsweise können Verdrehsicherungselemente als
Nut und Feder ausgeführt sein. Der Schaftabschnitt des Kopfstückes erhält beispielsweise
eine vorstehende Feder, die in eine ausgenommene Nut in der Wandung der Rohrhülse
eingreifen kann. Stehen als Nut und Feder vorliegende Verdrehsicherungselemente
übereinander, korrespondieren also miteinander, kann die Einschiebe- bzw. Einsteckbewegung
des Schaftabschnittes in die Rohrhülse hinein vollendet werden, bis der Schnappanschlag
an der Federzunge in die ihm zugeordnete Bohrung einrastet.
Mit besonderem Vorteil bildet jeweils eine bestimmte Schraubenfeder
mit einem Kopfstück mit Schaftabschnitt eine vormontierte Auswechseleinheit. So
können z. B. Schraubenfedern mit für einen ganz bestimmten Klöppel vorgesehenen
Abmessungen, mit Kopfstücken ausgerüstet werden, die eine auf die jeweils vorliegende
Federsteifigkeit hinweisende Farbgebung haben. Unterschiedliche Federn sind dann
an der Farbe des ihnen zugehörigen Kopfstücks sofort erkennbar. Dadurch gestaltet
sich der Auswechselvorgang ebenfalls recht einfach und rasch.
Selbstverständlich kann auch so vorgegangen werden, daß jeder Klöppel
das ihm zugeordnete Kopfstück mit Schaftabschnitt behält und zum Auswechseln der
Spannfedern jeweils ein Montagevorgang zwischen Schaftabschnitt und Spannfederende
erfolgt. Dazu können am freien Ende des Schaftabschnitts Haltenoppen für die Schraubenfeder
angeordnet sein.
Jeder Haltenoppen ist mit Vorteil ein in Verlängerung des Schaftabschnittes
davon abstehender Stift. Die in Form von Stiften vorliegenden Haltenoppen stehen
auf der unteren Stirnfläche des Schaftabschnittes in einer der Innenweite der Schraubenfeder
entsprechenden Kreislinie.
Jeder Haltenoppen weist wenigstens einen Radialvorsprung auf, der
gegen die jeweils benachbarte Windung der zugeordneten Schraubenfeder vorsteht und
dabei zwischen die Windungen der auf die Haltenoppen gesteckten Schraubenfeder greift.
Die Schraubenfeder ist durch die Haltenoppen, die aufgrund ihrer Ausgestaltung
federelastisch sind, lösbar mit dem Schaftabschnitt verbunden, aber dennoch so fest
daran gehalten, daß sie sich während des Betriebes einer Flechtmaschine ohne weiteres
am Schaftabschnitt und damit am Kopfstück abstützen kann.
Der Schaftabschnitt ist zusammen mit dem sichernden Kopfstück mit
besonderem Vorteil in einem Bauteil integriert. Vorzugsweise ist das Bauteil ein
Spritzgußteil aus Kunststoff, so daß der Kunststoff des Kopfstückes ohne weiteres
in einer vorbestimmten Kennfarbe für bestimmte Eigenschaften der zugeordneten Schraubenfeder
eingefärbt werden kann.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung, aus dem sich weitere erfinderische
Merkmale ergeben, ist in der Zeichnung dargestellt. Es zeigen:
1 eine Seitenansicht eine Klöppels mit
aufgesteckter Fadenspule im Schnitt, und
2 eine Schnittansicht des oberen freien
Endes einer Rohrhülse des Klöppels mit der eingesteckten Baueinheit aus Kopfstück
und Schaftabschnitt.
In 1 ist ein Klöppel für eine Flechtmaschine
im Schnitt dargestellt. Das Klöppeloberteil 2 des Klöppels 1 weist
eine als Achse einer darauf sitzenden Fadenspule 3 dienende Rohrhülse
4 auf. Am freien Ende der Rohrhülse 4 ist ein Kopfstück zur Sicherung
des Sitzes der Fadenspule 3 auf der Rohrhülse 4 lösbar gehalten,
indem ein Schaftabschnitt 6 des Kopfstückes 5 von oben in die
Rohrhülse 4 gesteckt ist. Am in die Rohrhülse 4 hineinreichenden
unteren Ende des Schaftabschnittes 6 liegt ein Ende einer als Spannelement
eines Fadenspanners wirkenden Schraubenfeder 7 an, die sich in der Rohrhülse
befindet und sich somit am Kopfstück 5 abstützt.
Das untere Ende der Schraubenfeder 7 wirkt auf einen in der
Rohrhülse 4 geführten Gleitstift 8. Der Gleitstift 8
ist mittels eines Bolzens 9 mit einem Schwinghebel 10 verbunden,
der über das Lager 11 am Klöppeloberteil 2 schwenkbar angelenkt
ist.
Am freien Ende des Schwinghebels 10 befindet sich eine Klaue
12, in die ein Drahtzug 13 eingehängt ist. Der Drahtzug
13 wird durch eine am Klöppeloberteil 2 befindliche Öse
14 geführt. Der Drahtzug 13 trägt an seinem freien
Ende ein Fadenführungsauge 15. Drahtzug 13 mit Fadenführungsauge
15, Schwinghebel 10 mit Gleitstift 8 und Schraubenfeder
7 sind Elemente eines Fadenspanners. Der Fadenspanner hält einen von der
Fadenspule 3 in Richtung der angedeuteten Pfeile abgezogenen Faden
16, während seines Verlaufes durch die Augen 17 und
18 zum nicht weiter dargestellten Flechtpunkt im Bereich einer Flechtscholle
der Flechtmaschine, unter einer vorbestimmten Fadenspannung.
Um die Schraubenfeder bei Bedarf rasch und einfach wechseln zu können,
ist die in 2 dargestellte Ausbildung des Kopfstückes
5 mit einem in die Rohrhülse 4 einsteckbaren Schaftabschnitt
6 vorgesehen.
Zur Sicherung der Fadenspule 3 (siehe 1)
weist das Kopfstück 5 die etwa pilzkopfförmigen Vorsprünge 19
auf, die hier sichtbar sind, weil 2 eine gegenüber
1 um 90° gedrehte Ansicht ist.
Das Kopfstück 5 mit seinem in die Rohrhülse 4 einsteckbaren
Schaftabschnitt 6 ist ein Spritzgußteil aus Kunststoff. Der Schaftabschnitt
6 weist eine angeformte Federzunge 20 auf. Am freien Ende der
Federzunge 20 befindet sich ein Schnappanschlag 21, der hier als
eine Verdickung 22 der Federzunge 20 ausgebildet ist.
In der Wandung der Rohrhülse 4 befindet sich eine Ausnehmung
23 in Form einer einfachen Bohrung. Wird das Kopfstück 5 mit seinem
Schaftabschnitt 6 in die Rohrhülse 4 von oben eingeschoben, so
wird zunächst die Verdickung 22 am freien Ende der Federzunge
20 die Federzunge 20 auslenken, bis eine Einsteckposition des
Schaftabschnittes erreicht ist, in der der Schnappanschlag 21, bzw. die
Verdickung 22, in die Ausnehmung 23 einschnappt bzw. einrastet.
Dadurch ist das Kopfstück 5 mit der Rohrhülse 4 verriegelt.
Soll das Kopfstück 5 mit seinem Schaftabschnitt
6 aus der Rohrhülse 4 wieder entnommen werden, kann von außen
durch die Ausnehmung 23 auf die Verdickung 22, beispielsweise
mit einem geeigneten Werkzeug, so gedrückt werden, daß die Federzunge
20 nach innen ausgelenkt wird, wodurch der Schnappanschlag 21
außer Eingriff mit der Rohrhülse 4 kommt.
Mit 24 sind Verdrehsicherungselemente bezeichnet, durch die
bewirkt wird, daß das Kopfstück 5 mit seinem Schaftabschnitt
6 gegenüber der Rohrhülse 4 nicht verdreht werden kann.
An der am unteren freien Ende des Schaftabschnitts 6 befindlichen
Stirnfläche 25 sind Haltenoppen für die Schraubenfeder 7 angeordnet.
Jeder Haltenoppen ist ein in Verlängerung des Schaftabschnittes 6 davon
abstehender Stift 26, 26', 26''. Die Stifte
26, 26', 26'' sind so angeordnet, daß sie auf einer der
Innenweite der Schraubenfeder 7 entsprechenden Kreislinie stehen. Jeder
Sicherungsnoppen bzw. jeder Stift 26, 26', 26'' weist
wenigstens einen Radialvorsprung 27, 27' bzw. 27'' auf,
der gegen die jeweils benachbarte Windung der Schraubenfeder 7 vorsteht
und dabei zwischen die Windungen der auf die Sicherungsnoppen bzw. die Stifte
26, 26' und 26'' gesteckten Schraubenfeder
7 greift und die Schraubenfeder 7 dadurch hält.
Die Schraubenfeder 7 kann durch Aufstecken auf die Haltenoppen
zusammen mit der aus Schaftabschnitt 6 und Kopfstück 5 bestehenden
Bauteil eine vormontierbare Einheit bilden. Durch solche Einheiten läßt sich ein
Wechsel von Spannfedern eines Klöppels rasch bewerkstelligen.
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| Anspruch[de] |
- Klöppel für eine Flechtmaschine, dessen Klöppeloberteil eine als Achse
einer darauf sitzenden Fadenspule dienende Rohrhülse aufweist, an deren freiem Ende
ein Kopfstück zur Sicherung des Sitzes der Fadenspule auf der Rohrhülse lösbar gehalten
ist, und mit einem Fadenspanner, der eine in der Rohrhülse auswechselbar aufgenommene,
als Spannelement wirkende Schraubenfeder aufweist, die sich mit einem Federende
am Kopfstück abstützt, dadurch gekennzeichnet,
daß das Kopfstück (5) einen in die Rohrhülse (4) einsteckbaren
Schaftabschnitt (6) aufweist, und
daß die Rohrhülse (4) und der Schaftabschnitt (6) miteinander
in einer vorbestimmten Einsteckposition verrastbare Riegelelemente aufweisen.
- Klöppel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jedes verrastbare
Riegelelement aus einer am Schaftabschnitt (6) befindlichen Federzunge
(20) und einer im der Federzunge (20) benachbarten Bereich der
Wand der Rohrhülse (4) befindlichen Ausnehmung (23) besteht, in
welche ein am freien Ende der durch das Einstecken ausgelenkten Federzunge (20)
vorhandener Schnappanschlag (21) einrastet, sobald der Schaftabschnitt
(6) in die Einsteckposition gelangt ist, in welcher der Schnappanschlag
(21) mit der Ausnehmung (23) kongruiert.
- Klöppel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung
(23) eine etwa radial in die Rohrhülse (4) eingebrachte Bohrung
ist.
- Klöppel nach einem der Ansprüche 2 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
der Schnappanschlag (21) eine zum Durchmesser der Ausnehmung (23)
passende Verdickung (22) am freien Ende der Federzunge (20) ist.
- Klöppel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
das Kopfstück (5) und die Rohrhülse (4) jeweils miteinander korrespondierende
bzw. in Wirkverbindung bringbare Verdrehsicherungselemente (24) aufweisen.
- Klöppel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Verdrehsicherungselemente
(24) als Nut und Feder ausgebildet sind.
- Klöppel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß am freien Ende des Schaftabschnittes (6) Haltenoppen für die Schraubenfeder
(7) angeordnet sind.
- Klöppel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Haltenoppen
ein in Verlängerung des Schaftabschnittes (6) davon abstehender Stift (26,
26', 26'') ist.
- Klöppel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die in Form von
Stiften (26, 26', 26'') vorliegenden Haltenoppen auf
einer etwa der Innenweite der Schraubenfeder (7) entsprechenden Kreislinie
stehen.
- Klöppel nach einem der Ansprüche 8 und 9, dadurch gekennzeichnet,
daß jeder Haltenoppen wenigstens einen Radialvorsprung (27, 27',
27'') aufweist, der gegen die jeweils benachbarte Windung der Schraubenfeder
(7) vorsteht und dabei zwischen die Windungen der auf die Haltenoppen gesteckten
Schraubenfeder (7) greift.
- Klöppel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schaftabschnitt (6) zusammen mit dem sichernden Kopfstück (5)
in einem Bauteil integriert ist.
- Klöppel nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Bauteil
ein Spritzgußteil aus Kunststoff ist.
- Klöppel nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Kunststoff
des Kopfstückes (5) in einer vorbestimmten Kennfarbe für bestimmte Eigenschaften
der zugeordneten Schraubenfeder (7) eingefärbt ist.
- Klöppel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß jeweils eine bestimmte Schraubenfeder (7) und ein zugeordnetes Kopfstück
(5) mit Schaftabschnitt (6) eine vormontierte Auswechseleinheit
bilden.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen
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