| Dokumentenidentifikation |
DE10349194A1 21.04.2005 |
| Titel |
Waffenattrappe welche die halb- oder vollautomatische Funktion einer Schusswaffe simuliert und zur Ausbildung oder Spiel bestimmt ist |
| Anmelder |
Joniskeit, Detlef, 71546 Aspach, DE |
| DE-Anmeldedatum |
23.10.2003 |
| DE-Aktenzeichen |
10349194 |
| Offenlegungstag |
21.04.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
21.04.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
F41B 7/08
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Waffenattrappe welche die halb- oder vollautomatische
Funktion einer Schusswaffe simuliert und zur Ausbildung oder Spiel bestimmt ist,
und bei welcher sich im Moment der Auslösung ein Ventil öffnet. Durch den austretenden
Gasdruck wird die Auslösepatrone aus dem Patronenlager gegen den Stoßboden des Waffenverschluss
gedrückt, wodurch der Waffenverschluss gegen die Kraft der Schließfeder zurückgeschoben
wird, und somit die weitere Waffenfunktion vollkommen identisch so ablaufen kann,
wie dies auch bei einer scharfen Originalwaffe der fall ist.
Die zum Spiel bestimmte Erfindung betrifft eine vorwiegend aus Kunststoff
hergestellte Spielzeugvariante einer Waffennachbildung mit halb- oder vollautomatischer
Funktion, bei welcher im Moment der Auslösung ein Elektromotor oder elektro- Hubmagnet
den Waffenverschluss zurückbewegt. Durch diese Bewegung wird eine Exerzierpatrone
aus dem Patronenlager ausgezogen und ausgeworfen, der Hahn oder Schlagbolzen gespannt
und beim vorgleiten des Waffenverschlusses eine neue Exerzierpatrone in das Patronenlager
zugeführt.
Simulatoren und elektronische Trefferanzeigen für die Schießausbildung
nehmen bei Polizei, Militär und auch im jagdlich- sportlichen Bereich einen immer
größeren Raum ein. Man unterscheidet hier das Schießen mit Scharfer Munition, das
Schießen mit Munitionsersatz (z.B. Plastik- und Farbkugeln) und das Schießen mit
Simulatorwaffen, welche mit einem Laser oder einem optischen- oder elektronischem
System ausgerüstet sind und die Trefferauswertung über einen Computer erfolgt. Bei
diesen Simulatorwaffen handelt es sich in der Regel um Originalwaffen welche entsprechend
umgebaut oder mit einer Zusatzeinrichtung versehen wurden. Ein Nachteil dieser Simulatorwaffen
besteht darin, dass die durch den Schussimpuls eingeleitete normale Waffenfunktionen,
wie z.B. das Auswerfen der leeren Patronenhülse, das Zuführen einer neuen Patrone
in das Patronenlager, das vorspannen des Hahn oder Schlagbolzen und insbesondere
der Rückschlag der Waffe nicht vorhanden sind. Verschiedene Konstruktionen sind
bekannt, bei denen über eine Schlauchleitung aus einem separaten Druckbehälter Treibgase
überein Ventilsystem an den Verschluss geleitet und somit zumindest die Verschlussfunktion
teilweise simuliert wird. Ein mobiles, realitätsnahes trainieren, bei welchem auch
der Magazinwechsel beim offen bleiben des Verschlusses nach dem letzten Schuss usw.
geübt wird, ist bei keinem der bekannten Systeme gegeben. Ein weiterer Grund für
diese neue Entwicklung ist in der weltweiten restriktiven Waffengesetzgebung zu
sehen, welche auch Waffen die nur zum Spiel bestimmt sind, mit scharfen Schusswaffen
gleich stellt. Bei dieser Neuentwicklung wird die Waffengesetzgebung nicht tangiert
weil hier weder Geschosse durch einen Lauf getrieben werden, noch können feste,
gasförmige oder flüssige Körper abgeschossen werden.
Aufgabenstellung:
Die Aufgabe und der Zweck der Erfindung wird nun darin gesehen, die
volle Funktion und das Verhalten einer Schusswaffe so nachzubilden, als ob hier
mit einer scharten Waffe und scharfer Munition hantiert oder geschossen würde.
Weitere Einzelheiten, insbesondere konstruktiver Art, ergeben sich
aus nachfolgender Funktionsbeschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele des Gegenstandes
der Erfindung, welche in den (I) und (II)
dargestellt sind.
Funktionsbeschreibung:
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe mit der Waffenattrappe welche die
halb- oder vollautomatische Funktion einer Schusswaffe simuliert und zur Ausbildung
oder Spiel bestimmt ist, der beschriebenen Art dadurch gelöst, dass z.B. der als
separate Einheit ausgebildete Treibgasbehälter (10) in den original Waffenlauf
(1) der jeweiligen Waffe eingeschoben und dort befestigt wird. Eine beliebige
Zahl von Auslösepatronen (9) werden ganz normal in das entsprechende Waffenmagazin
(13) gefüllt und dieses in der Waffe befestigt. Nach dem Ladevorgang befindet
sich nun die erste Auslösepatrone (9) im Patronenlager (14). Nach
betätigen des Abzugs (15) schlägt der Hahn (12) auf den Schlagbolzen
(11) welcher den Schlagimpuls über den Schlagbolzen (5) der Auslösepatrone
(9) auf das Ventil (6) überträgt. Hierbei wird kurzfristig das
Ventil (6) des Treibgasbehälters (10) geöffnet. Das Treibgas dehnt
sich über die Kammer (7) aus und drückt dabei die Auslösepatrone (9)
aus dem Patronenlager gegen den Stoßboden des Waffenverschluss (16), wodurch
dieser gegen die Kraft der Schließfeder zurückgeschoben wird, und somit die weitere
Waffenfunktion vollkommen identisch so ablaufen kann, wie dies auch bei einer scharten
Originalwaffe der fall ist und hierbei auch eine neue Auslösepatrone (9)
aus dem Magazin (13) in das Patronenlager (14) transportiert wird.
Bei vollautomatischen Waffen kann die Auslösepatrone (9) aus vollem Material
ohne Schlagbolzen (21) bestehen. Hierbei wird zur Funktionsauslösung die
Auslösepatrone (21) beim vorschnellen des Waffenverschluss (16)
direkt gegen das Ventil (18) geschoben, welches hierdurch geöffnet wird.
Bei der Spielzeugvariante kann der Waffenverschluss (16)
neben Treibgasen auch durch einen Elektromotor (24) oder einen elektro-
Hubmagneten (25) zurückbewegt werden. Hierbei wird jeweils die Patrone
(9) ausgezogen und ausgeworfen. Beim vorgleiten des Verschluss
wird eine neue Patrone in das Patronenlager eingeschoben.
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| Anspruch[de] |
- Waffenattrappe welche die halb- oder vollautomatische Funktion einer
Schusswaffe simuliert und zur Ausbildung oder Spiel bestimmt ist, bei welcher die
üblicher Weise durch eine gezündete Patrone ablaufenden Waffenfunktionen jetzt durch
zugeführte Treibgase oder elektrisch simuliert ausgeführt werden, bestehend z.B.
aus einem sich im Waffenlauf (1) befindlichen Treibgasbehälter (10)
mit Schlagventil (6) mit einer mündungsseitig angebrachten Ventil- und/oder
Aufnahmevorrichtung (2) für zusätzliche Treibgasbehälter, oder bei einer
zum spielen bestimmten, vorzugsweise aus Kunststoff gefertigten Waffenattrappe,
bei welcher die durch eine gezündete Patrone ablaufenden Waffenfunktionen nicht
durch Treibgas sondern durch einen Elektromotor (24) oder einen Hubmagneten
(25) ausgeführt werden dadurch gekennzeichnet, dass der mittels
Treibgas simulierte Ablauf der Waffenfunktionen über eine Auslösepatrone (9)
welche sich im Patronenlager (14) vor dem Schlagventil befindet, ausgelöst
wird, oder dass der Waffenverschluss (16 (II))
zur Ausführung der Waffenfunktion durch einen Elektromotor (24 Abbildung
II) oder elektro- Hubmagneten (25 (II)) angetrieben
wird.
1. Waffenattrappe welche die halb- oder vollautomatische Funktion einer Schusswaffe
simuliert und zur Ausbildung oder Spiel bestimmt ist, nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet,
dass die Auslösepatrone (9) radial mit einem oder mehreren Dichtungsringen
(8) versehen ist.
2. Waffenattrappe welche die halb- oder vollautomatische Funktion einer Schusswaffe
simuliert und zur Ausbildung oder Spiel bestimmt ist, nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet,
dass die Auslösepatrone (9) auch mit anderen Dichtungselementen versehen
werden kann.
3. Waffenattrappe welche die halb- oder vollautomatische Funktion einer Schusswaffe
simuliert und zur Ausbildung oder Spiel bestimmt ist, nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet,
dass die Auslösepatronen (9) und (21) keine Dichtungselemente
aufweisen.
4. Waffenattrappe welche die halb- oder vollautomatische Funktion einer Schusswaffe
simuliert und zur Ausbildung oder Spiel bestimmt ist, nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet,
dass die Auslösepatrone (9) einen axial beweglichen Schlagbolzen (5)
aufweist.
5. Waffenattrappe welche die halb- oder vollautomatische Funktion einer Schusswaffe
simuliert und zur Ausbildung oder Spiel bestimmt ist, nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet,
dass der Schlagbolzen (5) in der Auslösepatrone (9) durch eine
Feder (4) in Position gehalten wird.
6. Waffenattrappe welche die halb- oder vollautomatische Funktion einer Schusswaffe
simuliert und zur Ausbildung oder Spiel bestimmt ist, nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet,
dass der Schlagbolzen (5) in der Auslösepatrone (9) fliegend angeordnet
ist.
7. Waffenattrappe welche die halb- oder vollautomatische Funktion einer Schusswaffe
simuliert und zur Ausbildung oder Spiel bestimmt ist, nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet,
dass die Auslösepatronen (9) und (21) aus mehreren Teilen bestehen.
8. Waffenattrappe welche die halb- oder vollautomatische Funktion einer Schusswaffe
simuliert und zur Ausbildung oder Spiel bestimmt ist, nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet,
dass die Auslösepatronen (9) und (21) aus unterschiedlichen Materialien
gefertigt sind.
9. Waffenattrappe welche die halb- oder vollautomatische Funktion einer Schusswaffe
simuliert und zur Ausbildung oder Spiel bestimmt ist, nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet,
dass die Auslösepatrone (21) keinen Schlagbolzen enthält.
10. Waffenattrappe welche die halb- oder vollautomatische Funktion einer Schusswaffe
simuliert und zur Ausbildung oder Spiel bestimmt ist, nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet,
dass die Auslösepatrone (21) aus vollem Material besteht.
11. Waffenattrappe welche die halb- oder vollautomatische Funktion einer Schusswaffe
simuliert und zur Ausbildung oder Spiel bestimmt ist, nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet,
dass die Auslösepatrone (21) aus einem allseitig umschlossenen Hohlkörper
besteht.
12. Waffenattrappe welche die halb- oder vollautomatische Funktion einer Schusswaffe
simuliert und zur Ausbildung oder Spiel bestimmt ist, nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet,
dass die Auslösepatrone (9) durch einen Auslösekolben (22
(II)) ersetzt ist.
13. Waffenattrappe welche die halb- oder vollautomatische Funktion einer Schusswaffe
simuliert und zur Ausbildung oder Spiel bestimmt ist, nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet,
dass der Auslösekolben (22 (II)) einen axial
durchgeführten Schlagbolzen (23 (II)) aufweist.
14. Waffenattrappe welche die halb- oder vollautomatische Funktion einer Schusswaffe
simuliert und zur Ausbildung oder Spiel bestimmt ist, nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet,
dass der Auslösekolben (22a (II)) keinen axial
durchgeführten Schlagbolzen aufweist.
15. Waffenattrappe welche die halb- oder vollautomatische Funktion einer Schusswaffe
simuliert und zur Ausbildung oder Spiel bestimmt ist, nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet,
dass der Treibgasbehälter (10) mündungsseitig ein Ventil (2) für
die Befüllung aufweist.
16. Waffenattrappe welche die halb- oder vollautomatische Funktion einer Schusswaffe
simuliert und zur Ausbildung oder Spiel bestimmt ist, nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet,
dass der Treibgasbehälter (10) mündungsseitig eine Vorrichtung (2)
zum Anschluss weiterer Treibgasbehälter Aufweist.
17. Waffenattrappe welche die halb- oder vollautomatische Funktion
einer Schusswaffe simuliert und zur Ausbildung oder Spiel bestimmt ist, nach Anspruch
1 dadurch gekennzeichnet, dass der Treibgasbehälter (10) mit einem Schlagventil
(6) versehen ist.
18. Waffenattrappe welche die halb- oder vollautomatische Funktion einer Schusswaffe
simuliert und zur Ausbildung oder Spiel bestimmt ist, nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet,
dass der Treibgasbehälter (10) so ausgebildet ist, dass er in den original
Waffenlauf eingeschoben und dort befestigt werden kann.
19. Waffenattrappe welche die halb- oder vollautomatische Funktion einer Schusswaffe
simuliert und zur Ausbildung oder Spiel bestimmt ist, nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet,
dass an dem als separate Einheit ausgebildeten Treibgasbehälter (10) in
seinem radialen Umfang Dichtungselemente (17) angebracht sind.
20. Waffenattrappe welche die halb- oder vollautomatische Funktion einer Schusswaffe
simuliert und zur Ausbildung oder Spiel bestimmt ist, nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet,
dass der Treibgasbehälter (10) für Aufschlag und Befüllung nur ein Ventil
(18) aufweist.
21. Waffenattrappe welche die halb- oder vollautomatische Funktion einer Schusswaffe
simuliert und zur Ausbildung oder Spiel bestimmt ist, nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet,
dass in den Waffenlauf (1) lagerseitig ein Schlagventil (19) eingebaut
ist.
22. Waffenattrappe welche die halb- oder vollautomatische Funktion einer Schusswaffe
simuliert und zur Ausbildung oder Spiel bestimmt ist, nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet,
dass in den Waffenlauf (1) mündungsseitig ein Ventil (20) für
die Befüllung eingebaut ist.
23. Waffenattrappe welche die halb- oder vollautomatische Funktion einer Schusswaffe
simuliert und zur Ausbildung oder Spiel bestimmt ist, nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet,
dass der Waffenlauf (1) als Treibgasbehälter (3) Ausgebildet ist.
24. Waffenattrappe welche die halb- oder vollautomatische Funktion einer Schusswaffe
simuliert und zur Ausbildung oder Spiel bestimmt ist, nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet,
dass der Treibgasbehälter (10/a (II)) an jeder
beliebigen Stelle an oder in der Trainingseinrichtung angebracht sein kann.
25. Waffenattrappe welche die halb- oder vollautomatische Funktion einer Schusswaffe
simuliert und zur Ausbildung oder Spiel bestimmt ist, nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet,
dass das Schlagventil (6/a (II)) an jeder beliebigen
Stelle an oder in der Trainingseinrichtung angebracht sein kann.
26. Waffenattrappe welche die halb- oder vollautomatische Funktion einer Schusswaffe
simuliert und zur Ausbildung oder Spiel bestimmt ist, nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet,
dass das Treibgas auch über eine Schlauchleitung von Außen oder auf andere Weise
zugeführt werden kann.
27. Waffenattrappe welche die halb- oder vollautomatische Funktion einer Schusswaffe
simuliert und zur Ausbildung oder Spiel bestimmt ist, nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet,
dass das Treibgas auch aus entzündlichen Gasen bestehen kann.
28. Waffenattrappe welche die halb- oder vollautomatische Funktion einer Schusswaffe
simuliert und zur Ausbildung oder Spiel bestimmt ist, nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet,
dass die Auslösung bei entzündlichen Gasen piezoelektrisch erfolgt.
29. Waffenattrappe welche die halb- oder vollautomatische Funktion einer Schusswaffe
simuliert und zur Ausbildung oder Spiel bestimmt ist, nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet,
dass die Schussdarstellung durch einen Laser erfolgt.
30. Waffenattrappe welche die halb- oder vollautomatische Funktion einer Schusswaffe
simuliert und zur Ausbildung oder Spiel bestimmt ist, nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet,
dass ein Elektromotor (24) den Verschluss (16) direkt antreibt.
31. Waffenattrappe welche die halb- oder vollautomatische Funktion einer Schusswaffe
simuliert und zur Ausbildung oder Spiel bestimmt ist, nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet,
dass ein Elektromotor (24) den Verschluss (16) indirekt antreibt.
32. Waffenattrappe welche die halb- oder vollautomatische Funktion einer Schusswaffe
simuliert und zur Ausbildung oder Spiel bestimmt ist, nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet,
dass der Verschluss (16) durch einen Hubmagneten (25) direkt angetrieben
wird.
33. Waffenattrappe welche die halb- oder vollautomatische Funktion einer Schusswaffe
simuliert und zur Ausbildung oder Spiel bestimmt ist, nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet,
dass der Verschluss (16) durch einen Hubmagneten (25) indirekt
angetrieben wird.
34. Waffenattrappe welche die halb- oder vollautomatische Funktion einer Schusswaffe
simuliert und zur Ausbildung oder Spiel bestimmt ist, nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet,
dass der Verschluss (16) durch einen Hubmagneten (25) indirekt
über die Patrone (9) angetrieben wird.
35. Waffenattrappe welche die halb- oder vollautomatische Funktion einer Schusswaffe
simuliert und zur Ausbildung oder Spiel bestimmt ist, nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet,
dass der Hubmagnet (25) den Hub linear durch den Lauf (1) ausführt.
36. Waffenattrappe welche die halb- oder vollautomatische Funktion einer Schusswaffe
simuliert und zur Ausbildung oder Spiel bestimmt ist, nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet,
dass der Hubmagnet (25) den Hub außerhalb des Laufes (1) ausführt.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen
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