Schriftwahlsysteme (Schriftmuster) werden üblicherweise in Buchform
(gebunden) oder Loseblattsammlungen (Karteisystemen) von den Schriftenherstellern
bzw. Verlagen produziert und vertrieben. Diese sind unhandlich und in der Benutzung
schwerfällig.
Dem unter Punkt 1 angestrebten Schutzanspruch liegt die Überlegung
zugrunde, diese teilweise sehr umfassenden Schriftsysteme in eine handlichere und
in der Benutzung schnelle und übersichtliche Form zu bringen.
Die Lösung hierfür ist ein Fächer aus bedrucktem mittelschweren Karton,
der durch eine Bohrung und Verschraubung an einer Stelle (unten) zusammengehalten
wird. Auf diese Einzelblätter sind die entsprechenden Schriftmuster aufgedruckt
und damit schnell und übersichtlich wählbar bzw. kombinierbar.