Die vorliegende Erfindung betrifft eine Bindevorrichtung und insbesondere
eine Bindevorrichtung, die eine Antriebseinrichtung zur genauen Übertragung und
zum einfachen Gebrauch enthält.
Eine herkömmliche Bindevorrichtung umfaßt einen Hauptrahmen und eine
Antriebseinrichtung. Der Hauptrahmen weist eine Basis auf. Die Antriebseinrichtung
ist an der Basis montiert. Eine Gleitplatte ist an der Basis des Hauptrahmens beweglich
gehalten. Die Gleitplatte steht mit einem pendelartigen Mechanismus in Eingriff.
Die Antriebseinrichtung umfaßt eine Stange mit quadratischem Querschnitt und ein
mit der Stange in Eingriff stehendes Zahnrad. Das Zahnrad treibt eine Verbindungsstange
an, die mit dem pendelartigen Mechanismus der Gleitplatte in Eingriff steht. Die
Gleitplatte wird zum Nachvorne- und Nachhintengleiten durch aufeinanderfolgende
Übertragung durch das Zahnrad, die Verbindungsstange und den pendelartigen Mechanismus
angetrieben.
Jedoch wenden das Zahnrad, die Verbindungsstange und der pendelartige
Mechanismus eine Nietverbindung an, wodurch die Anordnung oder das Gerät recht kompliziert
ist. Außerdem führt der komplizierte Herstellprozeß der herkömmlichen Bindevorrichtung
zu Herstellungsfehlern, die die Montageeffizienz der Bindevorrichtung beeinflussen.
Zusätzlich nutzen sich Anschlußstellen von Komponenten der herkömmlichen Bindevorrichtung
gewöhnlich ab, was die Genauigkeit der Übertragung beeinträchtigt. Der Übertragungsweg
der herkömmlichen Bindevorrichtung ist lang, was die Genauigkeit der Übertragung
mindert.
Somit besteht ein Bedarf an einer Bindevorrichtung, die die oben erwähnten
Probleme überwindet.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine Bindevorrichtung
bereitzustellen, die eine verbesserte Antriebseinrichtung zur genauen Übertragung
und zum einfachen Gebrauch enthält.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch eine Bindevorrichtung,
umfassend: einen Hauptrahmen, wobei der Hauptrahmen eine Basis und ein Paar Halteelemente
aufweist, und eine Antriebseinrichtung, wobei die Antriebseinrichtung ein Schwenkelement,
ein Antriebselement und eine Gleitplatte umfaßt, wobei das Schwenkelement zwischen
den Halteelementen gehalten wird, die Gleitplatte an den Halteelementen beweglich
montiert ist, der untere Abschnitt des Antriebselements am Schwenkelement angebracht
ist und der obere Abschnitt des Antriebselements die Gleitplatte vor- und zurückbewegen
läßt.
Zweckmäßigerweise enthält die Bindevorrichtung mindestens zwei Antriebselemente,
wobei die Antriebselemente im Abstand angeordnet und am Schwenkelement angebracht
sind und der obere Abschnitt jedes Antriebselements die Gleitplatte zum Vor- oder
Zurückgleiten antreibt.
Auch kann vorgesehen sein, daß jedes Antriebselement einen ersten
Finger zum Vorwärtsbefördern der Gleitplatte und einen zweiten Finger zum Zurückschieben
der Gleitplatte umfaßt.
Günstigerweise treten sich die zwei Finger am oberen Abschnitt des
Antriebselements einander entgegen, wodurch ein Arbeitsraum zwischen den ersten
und zweiten Fingern definiert wird.
Gemäß einer weiteren besonderen Ausführungsform der Erfindung kann
vorgesehen sein, daß sich ein Rand von einer Kante der Gleitplatte erstreckt, der
mit dem Arbeitsraum zwischen den zwei Fingern teilweise in Eingriff steht.
Insbesondere kann dabei vorgesehen sein, daß der erste Finger eine
schräge Fläche an seiner Rückseite aufweist, die sich fern vom zweiten Finger befindet,
so daß, wenn der erste Finger die Gleitplatte zu ihrer maximalen Auslenkung befördert,
sich die mit dem Schwenkelement drehende schräge Fläche mit der Rückseite der Gleitplatte
vollständig in Kontakt gerät, wodurch verhindert wird, daß die Gleitplatte durch
Stoß vom ersten Finger geschoben wird.
Auch ist denkbar, daß die Halteelemente symmetrisch sind und sich
von der Basis des Hauptrahmens erstrecken, wobei jedes Ende des Schwenkelements
mit den Halteelementen drehbar in Eingriff steht.
Insbesondere kann dabei vorgesehen sein, daß die Innenseite jedes
Halteelements einen Führungsschlitz bildet.
Zweckmäßigerweise befinden sich dabei die zwei Schlitze in den Halteelementen
in derselben Höhe von der Basis, parallel zueinander und sich horizontal erstreckend.
Schließlich kann gemäß einer weiteren besonderen Ausführungsform der
Erfindung vorgesehen sein, daß die Bindevorrichtung außerdem eine Verbindungswelle
umfaßt, wobei ein Endabschnitt der Verbindungswelle mit der Gleitplatte schwenkbar
in Eingriff steht und der andere Endabschnitt der Verbindungswelle mit dem Antriebselement
an dessem oberem Abschnitt schwenkbar in Eingriff steht, wodurch die Gleitplatte
von der Verbindungswelle gezogen oder geschoben wird, die von dem Antriebselement
angetrieben wird.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen
und aus der nachstehenden Beschreibung, in der Ausführungsbeispiele anhand der schematischen
Zeichnungen im einzelnen erläutert werden. Dabei zeigt:
1 eine schematische Ansicht einer Bindevorrichtung
gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
2 eine perspektivische Ansicht der Bindevorrichtung
in einem Betriebszustand mit einem Rand;
3 eine Querschnittsansicht der bevorzugten
Bindevorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung entlang A–A von
2; und
4 eine schematische Montageansicht einer
Bindevorrichtung gemäß einer alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
Unter Bezugnahme auf die 1 bis
3 umfaßt eine Bindevorrichtung gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung einen Hauptrahmen
1 und eine Antriebseinrichtung (nicht gekennzeichnet).
Der Hauptrahmen 1 weist eine Basis 2 auf, wobei
sich ein Paar symmetrische Haltestücke 3 von der Basis 2 erstrecken.
Die Innenseite jedes Haltestückes 3 definiert einen Führungsschlitz
6. Die zwei Schlitze 6 der Stücke 3 verlaufen parallel
zueinander und erstrecken sich horizontal in den Stücken 3. Die Antriebseinrichtung
umfaßt einen Hebel 8, ein Schwenkelement 4, zwei Antriebselemente
5 und eine Gleitplatte 7. Das Schwenkelement 4 wird zwischen
den zwei Haltestücken 3 gehalten, und zwei freie Enden des Schwenkelements
4 sind jeweils mit dem Hebel 8 verbunden, wodurch das Schwenkelement
4 durch Drehen des Hebels 8 gedreht wird. Die zwei Antriebselemente
5 sind jeweils an korrespondierenden Endabschnitten des Schwenkelements
4 angebracht und befinden sich jeweils nahe den Haltestücken
3.
Der untere Abschnitt des Antriebselements 5 macht am Schwenkelement
4 fest und der obere Abschnitt des Antriebselements 5 erstreckt
sich in einen ersten Finger 51a und einem zweiten Finger 51b.
Der erste Finger 51a und der zweite 51b treten einander am oberen
Abschnitt des Antriebselements 5 entgegen, wodurch ein Arbeitsraum
52 zwischen den ersten und zweiten Fingern 51a, 51b definiert
wird. Der erste Finger 51a weist eine schräge Fläche 9 an seiner
Rückseite auf, die sich fern vom zweiten Finger 51b befindet. Wenn der
erste Finger 51a die Gleitplatte 7 zu ihrer maximalen Auslenkung
befördert, gerät die sich mit dem Schwenkelement 4 drehende schräge Fläche
9 in vollständigen Kontakt mit der ebenen Rückseite der Gleitplatte
7, wodurch verhindert wird, daß die Gleitplatte 7 durch Stoß vom
ersten Finger 51a geschoben wird.
Die jeweils in der Innenseite der korrespondierenden Haltestücke
3 ausgebildeten Führungsschlitze 6 weisen dieselbe Höhe von der
Basis 2 auf, wodurch sie ein Paar Schienen für die Gleitplatte
7 bilden. Zwei distale Enden der Gleitplatte 7 sind jeweils in
korrespondierenden Führungsschlitzen 6 aufgenommen, so daß die Gleitplatte
7 ihre Verschiebung in den Führungsschlitzen 6 an den Haltestücken
3 variieren kann. Ein Rand 10 erstreckt sich von einer Kante der
Gleitplatte 7, und der Rand 10 steht mit dem Arbeitsraum
52 zwischen den ersten und zweiten Fingern 51a, 51b teilweise
in Eingriff, um dadurch eine Übertragungsverbindung vom Antriebselement
5 zur Gleitplatte 7 herzustellen.
Das Schwenkelement 4 zwischen den Haltestücken
3 ist vorzugsweise ein Drehstab mit einem rechteckigen Querschnitt, um
eine einfache Fixierung der Antriebselemente 5 zu liefern.
Im Arbeitszustand wird der Hebel 8 gedreht und wird das Schwenkelement
4 durch die Drehung des Hebels 8 gedreht. Das Antriebselement
5 wird durch Drehung des Schwenkelements 4 gedreht. Die ersten
und zweiten Finger 51a, 51b drehen sich im Uhrzeigersinn oder
entgegen dem Uhrzeigersinn, wobei sie den Rand 10 abwechselnd eingreifen,
um die Gleitplatte 7, die in den Führungsschlitzen 6 vor- oder
zurückgleitet, zu ziehen oder zu schieben, wodurch ein Öffnen eines Binderückens
einer Bindevorrichtung erzielt wird.
Unter Bezugnahme auf 4 ist dort eine
weitere Bindevorrichtung gemäß einer alternativen Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung gezeigt, die einen Hauptrahmen 1 und eine Antriebseinrichtung
(nicht gekennzeichnet) umfaßt. Der Hauptrahmen 1 weist eine Basis
2 auf, wobei sich ein Paar symmetrische Haltestücke 3 von der
Basis 2 erstreckt. Die Antriebseinrichtung umfaßt einen Hebel
8, ein Schwenkelement 4, zwei Antriebselemente 5 und
eine Gleitplatte 7. Die Hauptkonfigurationen der alternativen Ausführungsform
ähneln denjenigen der bevorzugten Ausführungsform. Die Unterschiede werden wie folgt
beschrieben: Die Bindevorrichtung gemäß der alternativen Ausführungsform umfaßt
ferner eine Verbindungswelle 20. Der obere Abschnitt des Antriebselements
5 bildet keinen ersten Finger 51a und keinen zweiten Finger
51b und bildet keinen Arbeitsraum 52.
Ein Endabschnitt der Verbindungswelle 20 steht mit der Gleitplatte
7 schwenkbar in Eingriff, und der andere Endabschnitt der Verbindungswelle
20 steht mit dem Antriebselement 5 an dessem oberem Abschnitt
in schwenkbarem Eingriff. Im Betriebszustand wird die Gleitplatte
7 von der Verbindungswelle 20 gezogen oder geschoben, die vom
Antriebselement 5 angetrieben wird.
Im Vergleich mit einer herkömmlichen Bindevorrichtung gemäß dem Stand
der Technik erzielt die bevorzugte Ausführungsform eine Komponentenreduzierung und
verkürzt sie den Übertragungsweg der Antriebseinrichtung der Bindevorrichtung, indem
ein direkter Eingriff zwischen dem Antriebselement 5 und der Gleitplatte
7 verwendet wird, so daß die Übertragung der Antriebseinrichtung genauer
wird und der Herstellprozeß einfacher, zweckmäßiger und kostengünstiger wird. Die
alternative Ausführungsform verwendet die Verbindungswelle 20 für einen
Eingriff zwischen dem Antriebselement 5 und der Gleitplatte 7
an, und es werden keine Zahnräder verwendet, um eine Reduzierung der Komponenten
und eine Kostenverringerung zu erzielen.
Die in der vorstehenden Beschreibung, in den Zeichnungen sowie in
den Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch
in beliebigen Kombinationen für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen
Ausführungsformen wesentlich sein.