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Dokumentenidentifikation DE202005000448U1 21.04.2005
Titel Bindevorrichtung
Anmelder KESUN Digital Business Machinery (Shenzhen) Co., Ltd., Shenzhen, CN
Vertreter BOEHMERT & BOEHMERT, 28209 Bremen
DE-Aktenzeichen 202005000448
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 21.04.2005
Registration date 17.03.2005
Application date from patent application 13.01.2005
IPC-Hauptklasse B42B 5/10

Beschreibung[de]

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Bindevorrichtung und insbesondere eine Bindevorrichtung, die eine Antriebseinrichtung zur genauen Übertragung und zum einfachen Gebrauch enthält.

Eine herkömmliche Bindevorrichtung umfaßt einen Hauptrahmen und eine Antriebseinrichtung. Der Hauptrahmen weist eine Basis auf. Die Antriebseinrichtung ist an der Basis montiert. Eine Gleitplatte ist an der Basis des Hauptrahmens beweglich gehalten. Die Gleitplatte steht mit einem pendelartigen Mechanismus in Eingriff. Die Antriebseinrichtung umfaßt eine Stange mit quadratischem Querschnitt und ein mit der Stange in Eingriff stehendes Zahnrad. Das Zahnrad treibt eine Verbindungsstange an, die mit dem pendelartigen Mechanismus der Gleitplatte in Eingriff steht. Die Gleitplatte wird zum Nachvorne- und Nachhintengleiten durch aufeinanderfolgende Übertragung durch das Zahnrad, die Verbindungsstange und den pendelartigen Mechanismus angetrieben.

Jedoch wenden das Zahnrad, die Verbindungsstange und der pendelartige Mechanismus eine Nietverbindung an, wodurch die Anordnung oder das Gerät recht kompliziert ist. Außerdem führt der komplizierte Herstellprozeß der herkömmlichen Bindevorrichtung zu Herstellungsfehlern, die die Montageeffizienz der Bindevorrichtung beeinflussen. Zusätzlich nutzen sich Anschlußstellen von Komponenten der herkömmlichen Bindevorrichtung gewöhnlich ab, was die Genauigkeit der Übertragung beeinträchtigt. Der Übertragungsweg der herkömmlichen Bindevorrichtung ist lang, was die Genauigkeit der Übertragung mindert.

Somit besteht ein Bedarf an einer Bindevorrichtung, die die oben erwähnten Probleme überwindet.

Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine Bindevorrichtung bereitzustellen, die eine verbesserte Antriebseinrichtung zur genauen Übertragung und zum einfachen Gebrauch enthält.

Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch eine Bindevorrichtung, umfassend: einen Hauptrahmen, wobei der Hauptrahmen eine Basis und ein Paar Halteelemente aufweist, und eine Antriebseinrichtung, wobei die Antriebseinrichtung ein Schwenkelement, ein Antriebselement und eine Gleitplatte umfaßt, wobei das Schwenkelement zwischen den Halteelementen gehalten wird, die Gleitplatte an den Halteelementen beweglich montiert ist, der untere Abschnitt des Antriebselements am Schwenkelement angebracht ist und der obere Abschnitt des Antriebselements die Gleitplatte vor- und zurückbewegen läßt.

Zweckmäßigerweise enthält die Bindevorrichtung mindestens zwei Antriebselemente, wobei die Antriebselemente im Abstand angeordnet und am Schwenkelement angebracht sind und der obere Abschnitt jedes Antriebselements die Gleitplatte zum Vor- oder Zurückgleiten antreibt.

Auch kann vorgesehen sein, daß jedes Antriebselement einen ersten Finger zum Vorwärtsbefördern der Gleitplatte und einen zweiten Finger zum Zurückschieben der Gleitplatte umfaßt.

Günstigerweise treten sich die zwei Finger am oberen Abschnitt des Antriebselements einander entgegen, wodurch ein Arbeitsraum zwischen den ersten und zweiten Fingern definiert wird.

Gemäß einer weiteren besonderen Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen sein, daß sich ein Rand von einer Kante der Gleitplatte erstreckt, der mit dem Arbeitsraum zwischen den zwei Fingern teilweise in Eingriff steht.

Insbesondere kann dabei vorgesehen sein, daß der erste Finger eine schräge Fläche an seiner Rückseite aufweist, die sich fern vom zweiten Finger befindet, so daß, wenn der erste Finger die Gleitplatte zu ihrer maximalen Auslenkung befördert, sich die mit dem Schwenkelement drehende schräge Fläche mit der Rückseite der Gleitplatte vollständig in Kontakt gerät, wodurch verhindert wird, daß die Gleitplatte durch Stoß vom ersten Finger geschoben wird.

Auch ist denkbar, daß die Halteelemente symmetrisch sind und sich von der Basis des Hauptrahmens erstrecken, wobei jedes Ende des Schwenkelements mit den Halteelementen drehbar in Eingriff steht.

Insbesondere kann dabei vorgesehen sein, daß die Innenseite jedes Halteelements einen Führungsschlitz bildet.

Zweckmäßigerweise befinden sich dabei die zwei Schlitze in den Halteelementen in derselben Höhe von der Basis, parallel zueinander und sich horizontal erstreckend.

Schließlich kann gemäß einer weiteren besonderen Ausführungsform der Erfindung vorgesehen sein, daß die Bindevorrichtung außerdem eine Verbindungswelle umfaßt, wobei ein Endabschnitt der Verbindungswelle mit der Gleitplatte schwenkbar in Eingriff steht und der andere Endabschnitt der Verbindungswelle mit dem Antriebselement an dessem oberem Abschnitt schwenkbar in Eingriff steht, wodurch die Gleitplatte von der Verbindungswelle gezogen oder geschoben wird, die von dem Antriebselement angetrieben wird.

Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen und aus der nachstehenden Beschreibung, in der Ausführungsbeispiele anhand der schematischen Zeichnungen im einzelnen erläutert werden. Dabei zeigt:

1 eine schematische Ansicht einer Bindevorrichtung gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;

2 eine perspektivische Ansicht der Bindevorrichtung in einem Betriebszustand mit einem Rand;

3 eine Querschnittsansicht der bevorzugten Bindevorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung entlang A–A von 2; und

4 eine schematische Montageansicht einer Bindevorrichtung gemäß einer alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.

Unter Bezugnahme auf die 1 bis 3 umfaßt eine Bindevorrichtung gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung einen Hauptrahmen 1 und eine Antriebseinrichtung (nicht gekennzeichnet).

Der Hauptrahmen 1 weist eine Basis 2 auf, wobei sich ein Paar symmetrische Haltestücke 3 von der Basis 2 erstrecken. Die Innenseite jedes Haltestückes 3 definiert einen Führungsschlitz 6. Die zwei Schlitze 6 der Stücke 3 verlaufen parallel zueinander und erstrecken sich horizontal in den Stücken 3. Die Antriebseinrichtung umfaßt einen Hebel 8, ein Schwenkelement 4, zwei Antriebselemente 5 und eine Gleitplatte 7. Das Schwenkelement 4 wird zwischen den zwei Haltestücken 3 gehalten, und zwei freie Enden des Schwenkelements 4 sind jeweils mit dem Hebel 8 verbunden, wodurch das Schwenkelement 4 durch Drehen des Hebels 8 gedreht wird. Die zwei Antriebselemente 5 sind jeweils an korrespondierenden Endabschnitten des Schwenkelements 4 angebracht und befinden sich jeweils nahe den Haltestücken 3.

Der untere Abschnitt des Antriebselements 5 macht am Schwenkelement 4 fest und der obere Abschnitt des Antriebselements 5 erstreckt sich in einen ersten Finger 51a und einem zweiten Finger 51b. Der erste Finger 51a und der zweite 51b treten einander am oberen Abschnitt des Antriebselements 5 entgegen, wodurch ein Arbeitsraum 52 zwischen den ersten und zweiten Fingern 51a, 51b definiert wird. Der erste Finger 51a weist eine schräge Fläche 9 an seiner Rückseite auf, die sich fern vom zweiten Finger 51b befindet. Wenn der erste Finger 51a die Gleitplatte 7 zu ihrer maximalen Auslenkung befördert, gerät die sich mit dem Schwenkelement 4 drehende schräge Fläche 9 in vollständigen Kontakt mit der ebenen Rückseite der Gleitplatte 7, wodurch verhindert wird, daß die Gleitplatte 7 durch Stoß vom ersten Finger 51a geschoben wird.

Die jeweils in der Innenseite der korrespondierenden Haltestücke 3 ausgebildeten Führungsschlitze 6 weisen dieselbe Höhe von der Basis 2 auf, wodurch sie ein Paar Schienen für die Gleitplatte 7 bilden. Zwei distale Enden der Gleitplatte 7 sind jeweils in korrespondierenden Führungsschlitzen 6 aufgenommen, so daß die Gleitplatte 7 ihre Verschiebung in den Führungsschlitzen 6 an den Haltestücken 3 variieren kann. Ein Rand 10 erstreckt sich von einer Kante der Gleitplatte 7, und der Rand 10 steht mit dem Arbeitsraum 52 zwischen den ersten und zweiten Fingern 51a, 51b teilweise in Eingriff, um dadurch eine Übertragungsverbindung vom Antriebselement 5 zur Gleitplatte 7 herzustellen.

Das Schwenkelement 4 zwischen den Haltestücken 3 ist vorzugsweise ein Drehstab mit einem rechteckigen Querschnitt, um eine einfache Fixierung der Antriebselemente 5 zu liefern.

Im Arbeitszustand wird der Hebel 8 gedreht und wird das Schwenkelement 4 durch die Drehung des Hebels 8 gedreht. Das Antriebselement 5 wird durch Drehung des Schwenkelements 4 gedreht. Die ersten und zweiten Finger 51a, 51b drehen sich im Uhrzeigersinn oder entgegen dem Uhrzeigersinn, wobei sie den Rand 10 abwechselnd eingreifen, um die Gleitplatte 7, die in den Führungsschlitzen 6 vor- oder zurückgleitet, zu ziehen oder zu schieben, wodurch ein Öffnen eines Binderückens einer Bindevorrichtung erzielt wird.

Unter Bezugnahme auf 4 ist dort eine weitere Bindevorrichtung gemäß einer alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung gezeigt, die einen Hauptrahmen 1 und eine Antriebseinrichtung (nicht gekennzeichnet) umfaßt. Der Hauptrahmen 1 weist eine Basis 2 auf, wobei sich ein Paar symmetrische Haltestücke 3 von der Basis 2 erstreckt. Die Antriebseinrichtung umfaßt einen Hebel 8, ein Schwenkelement 4, zwei Antriebselemente 5 und eine Gleitplatte 7. Die Hauptkonfigurationen der alternativen Ausführungsform ähneln denjenigen der bevorzugten Ausführungsform. Die Unterschiede werden wie folgt beschrieben: Die Bindevorrichtung gemäß der alternativen Ausführungsform umfaßt ferner eine Verbindungswelle 20. Der obere Abschnitt des Antriebselements 5 bildet keinen ersten Finger 51a und keinen zweiten Finger 51b und bildet keinen Arbeitsraum 52.

Ein Endabschnitt der Verbindungswelle 20 steht mit der Gleitplatte 7 schwenkbar in Eingriff, und der andere Endabschnitt der Verbindungswelle 20 steht mit dem Antriebselement 5 an dessem oberem Abschnitt in schwenkbarem Eingriff. Im Betriebszustand wird die Gleitplatte 7 von der Verbindungswelle 20 gezogen oder geschoben, die vom Antriebselement 5 angetrieben wird.

Im Vergleich mit einer herkömmlichen Bindevorrichtung gemäß dem Stand der Technik erzielt die bevorzugte Ausführungsform eine Komponentenreduzierung und verkürzt sie den Übertragungsweg der Antriebseinrichtung der Bindevorrichtung, indem ein direkter Eingriff zwischen dem Antriebselement 5 und der Gleitplatte 7 verwendet wird, so daß die Übertragung der Antriebseinrichtung genauer wird und der Herstellprozeß einfacher, zweckmäßiger und kostengünstiger wird. Die alternative Ausführungsform verwendet die Verbindungswelle 20 für einen Eingriff zwischen dem Antriebselement 5 und der Gleitplatte 7 an, und es werden keine Zahnräder verwendet, um eine Reduzierung der Komponenten und eine Kostenverringerung zu erzielen.

Die in der vorstehenden Beschreibung, in den Zeichnungen sowie in den Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.


Anspruch[de]
  1. Bindevorrichtung, umfassend:

    einen Hauptrahmen (1), wobei der Hauptrahmen (1) eine Basis (2) und ein Paar Halteelemente (3, 3) aufweist, und

    eine Antriebseinrichtung, wobei die Antriebseinrichtung ein Schwenkelement (4), ein Antriebselement (5) und eine Gleitplatte (7) umfaßt, wobei das Schwenkelement (4) zwischen den Halteelementen (3, 3) gehalten wird, die Gleitplatte (7) an den Halteelementen (3, 3) beweglich montiert ist, der untere Abschnitt des Antriebselements (5) am Schwenkelement (4) angebracht ist und der obere Abschnitt des Antriebselements (5) die Gleitplatte (7) vor- und zurückbewegen läßt.
  2. Bindevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bindevorrichtung mindestens zwei Antriebselemente (5, 9) enthält, wobei die Antriebselemente (5, 9) im Abstand angeordnet und am Schwenkelement (4) angebracht sind und der obere Abschnitt jedes Antriebselements (5, 9) die Gleitplatte (7) zum Vor- oder Zurückgleiten antreibt.
  3. Bindevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Antriebselement (5, 9) einen ersten Finger (51a) zum Vorwärtsbefördern der Gleitplatte (7) und einen zweiten Finger (51b) zum Zurückschieben der Gleitplatte (7) umfaßt.
  4. Bindevorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß sich die zwei Finger (51a, 51b) am oberen Abschnitt des Antriebselements (5, 9) einander entgegentreten, wodurch ein Arbeitsraum (52) zwischen den ersten und zweiten Fingern (51a, 51b) definiert wird.
  5. Bindevorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß sich ein Rand (10) von einer Kante der Gleitplatte (7) erstreckt, der mit dem Arbeitsraum (52) zwischen den zwei Fingern (51a, 51b) teilweise in Eingriff steht.
  6. Bindevorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Finger (51a) eine schräge Fläche (9) an seiner Rückseite aufweist, die sich fern vom zweiten Finger (51b) befindet, so daß, wenn der erste Finger (51a) die Gleitplatte (7) zu ihrer maximalen Auslenkung befördert, sich die mit dem Schwenkelement (4) drehende schräge Fläche (9) mit der Rückseite der Gleitplatte (7) vollständig in Kontakt gerät, wodurch verhindert wird, daß die Gleitplatte (7) durch Stoß vom ersten Finger (51a) geschoben wird.
  7. Bindevorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteelemente (3, 3) symmetrisch sind und sich von der Basis (2) des Hauptrahmens (1) erstrecken, wobei jedes Ende des Schwenkelements (4) mit den Halteelementen (3, 3) drehbar in Eingriff steht.
  8. Bindevorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenseite jedes Halteelements (3, 3) einen Führungsschlitz (6) bildet.
  9. Bindevorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß sich die zwei Schlitze (6, 6) in den Halteelementen (3, 3) in derselben Höhe von der Basis (2), parallel zueinander und sich horizontal erstreckend, befinden.
  10. Bindevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Bindevorrichtung außerdem eine Verbindungswelle (20) umfaßt, wobei ein Endabschnitt der Verbindungswelle (20) mit der Gleitplatte (7) schwenkbar in Eingriff steht und der andere Endabschnitt der Verbindungswelle (20) mit dem Antriebselement (5) an dessem oberem Abschnitt schwenkbar in Eingriff steht, wodurch die Gleitplatte (7) von der Verbindungswelle (20) gezogen oder geschoben wird, die von dem Antriebselement (5) angetrieben wird.
Es folgen 4 Blatt Zeichnungen






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