Die vorliegende Erfindung betrifft ein elektrisches Heizelement mit
den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 sowie ein beheizbares Lenkrad mit
den Merkmalen des Anspruchs 8.
Flächige elektrische Heizelemente sind in unterschiedlichen Ausführungsformen
bekannt. Hierbei sind typischerweise eine Mehrzahl von Heizleitern in einen flächigen
textilen Träger eingearbeitet bzw. auf diesem fixiert. Der Träger kann in dieser
halbfertigen Form weiter verarbeitet werden. Derartige elektrische Heizelemente
eignen sich zum Einbau in Fahrzeugsitzen oder für andere zu beheizende Oberflächen
in Kraftfahrzeugen wie bspw. für beheizbare Lenkräder.
Um auf der verfügbaren Fläche eine möglichst große Heizleistung zu
erhalten, sind die elektrischen Heizleiter meist in Wellen- bzw. Mäanderform verlegt.
Bei bekannten Heizelementen kann der in Wellenform verlegte Heizleiter unter Umständen
verrutschen. Um die Heizleiter in definierter Position festzuhalten, können diese
mittels unterschiedlicher Maßnahmen fixiert werden. Aus DE
30 40 888 A1 ist ein elektrischer Heizkörper bekannt, der einen wellenförmig
verlaufenden Heizdraht aufweist. Der elektrisch isolierte Heizdraht ist auf einen
blattförmigen textilen Trägerstoff in Form einer Wellenlinie lose aufgelegt und
durch eine in der Wellenachse verlaufende Naht auf dem Trägerstoff gehalten.
DE 31 17 402 beschreibt einen
elektrischen Heizkörper mit in Form einer Wellenlinie auf einen textilen Trägerstoff
aufgelegten und daran festgehaltenen Heizdrähten. Die Heizdrähte sind mit mindestens
auf einer Seite eine selbstklebende Schicht aufweisenden Klebestreifen auf dem Trägerstoff
befestigt.
Weiterhin ist aus DE 35 13
909 A1 ein elektrischer Heizkörper mit einem in Form einer Wellenlinie
auf einen blattförmigen Trägerstoff aufgelegten und auf diesem festgehaltenen Heizdraht
bekannt. Der Heizdraht ist in eine bandförmige Textilstruktur eingearbeitet, die
mit dem Heizdraht als vorkonfektionierter Heizleiterstreifen an dem Trägerstoff
befestigt ist.
Schließlich beschreibt US 63
69 369 B2 eine elektrische Heizeinrichtung mit einer Mehrzahl von Heizleitern,
die in einen flexiblen Trägerstoff eingearbeitet sind.
Ein Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein elektrisches
Heizelement mit einem flexiblen flächigen Träger und wenigstens einem damit verbundenen
Heizleiter zur Verfügung zu stellen, das einfach und kostengünstig herstellbar ist,
und bei dem der wenigstens eine Heizleiter zuverlässig in seiner definierten Position
gehalten ist.
Dieses Ziel der Erfindung wird mit dem Gegenstand des unabhängigen
Patentanspruchs erreicht. Merkmale vorteilhafter Weiterbildungen der Erfindung ergeben
sich aus den abhängigen Ansprüchen.
Das flächige elektrische Heizelement mit den Merkmalen des Patentanspruchs
1 weist den Vorteil auf, dass der flexible Heizleiter mittels eines Hilfsfadens
in definierter Position auf dem textilen Träger festgehalten ist, ohne dass der
Heizleiter von den fixierenden Hilfsfäden durchdrungen wird. Die Vielzahl von Befestigungspunkten,
mit denen der Hilfsfaden auf dem Träger aufgenäht ist, sorgt für die exakte Position
des Heizleiters auf dem Träger. Der empfindliche Heizleiter wird hierbei nicht von
dem Hilfsfaden durchdrungen, so dass keine Beschädigungen oder Beeinträchtigungen
der Heizwirkung zu befürchten sind. Der je nach Bedarf relativ engmaschig verlegte
Hilfsfaden kann den Heizleiter zuverlässig fixieren, wobei dieser ein geringes Spiel
aufweisen kann. Der Hilfsfaden kann den textilen Träger wahlweise derart durchdringen,
dass ein Teil der Schlingen auf der Rückseite des Trägers verläuft, an der sich
kein Heizleiter befindet. Wahlweise kann der Hilfsfaden jedoch auch an einer Vielzahl
von Befestigungspunkten in den Träger eindringen, um eine Vielzahl von Schlingen
auf der Vorderseite mit dem darauf befindlichen Heizleiter zu bilden.
Bei keiner der möglichen Befestigungsvarianten des Heizleiters wird
dieser vom Hilfsfaden durchdrungen, so dass der Heizleiter nicht verletzt oder beschädigt
werden kann. Der Heizleiter ist somit immer mit geringem Spiel am Träger fixiert,
so dass dieser problemlos in beweglichen Teilen verlegt werden kann, bspw. in Fahrzeugsitzflächen.
Hierbei ist es wichtig, dass der Heizleiter gegenüber dem Träger geringfügige Relativbewegungen
ausführen kann, da auf diese Weise Brüche des Heizleiters aufgrund kurzzeitiger
Überdehnungen vermieden werden können. Eine mäanderförmige Verlegung des Heizleiters
auf dem Träger unterstützt diese Eigenflexibilität, so dass auf diese Weise ein
mechanisch robustes elektrisches Heizelement realisierbar ist, das eine hohe Heizleistung
aufweisen kann.
Je nach Größe des Trägers bzw. der zu beheizenden Fläche können mehrere
Heizleiter nebeneinander auf dem Träger aufgebracht sein, die vorzugsweise jeweils
parallel zueinander angeordnet sind. Es können auf diese Weise auch großflächige
Träger hergestellt werden, die anschließend je nach Bedarf in die gewünschten Größen
geschnitten werden können. Hierbei ist darauf zu achten, dass die parallelen Heizleiter
einen ausreichend großen Abstand zueinander haben, damit beim Zerschneiden des
Trägers nicht die Hilfsfäden benachbarter Heizleiter oder gar diese selbst beschädigt
werden. Die Heizleiter sind vorzugsweise in geradlinigen Verlegelinien auf dem Träger
aufgebracht und weisen jeweils entlang dieser Verlegelinien einen mäanderförmigen
Verlauf auf. Der mäanderförmige Verlauf ermöglicht einerseits eine ausreichende
Flexibilität der Heizleiter bei Verformungen oder Dehnungen des Trägers und kann
zudem bei gegebener Fläche des Trägers die Heizleistung des Heizelements verbessern.
Als Heizleiter eignen sich insbesondere einzelne Carbonfäden bzw.
miteinander verflochtene Carbonfäden. Da diese mechanisch relativ empfindlich sind,
bietet die erfindungsgemäße Fixierung mittels des Hilfsfadens Vorteile hinsichtlich
der Lebensdauer und der Funktionssicherheit solcher Heizelemente. Die relativ dünnen
Carbonfäden ermöglichen die Realisierung von sehr flachen und damit sehr universell
einsetzbaren Heizelementen.
Elektrische Anschlüsse zur Energieversorgung des Heizelements können
an gegenüber liegenden Längskanten des Trägers vorgesehen sein. Ggf. können die
elektrischen Anschlüsse auch an einer Längskante bzw. an einer Schmalseite vorgesehen
sein.
Das erfindungsgemäße elektrische Heizelement eignet sich insbesondere
zur Verwendung bei einem beheizbaren Lenkrad, da hierfür flache und flexibel verlegbare
Heizelemente benötigt werden. Das Heizelement kann auf einer Polsterschicht aufgebracht
sein, die um einen starren Lenkradkranz angeordnet ist, bspw. um diesen aufgeschäumt
ist. Der textile Träger des Heizelements kann insbesondere mit der Polsterschicht
verklebt sein. Um das Heizelement wird anschließend eine Umhüllung aufgebracht,
die als Griffschicht dient. Diese kann aus Kunststoffmaterial oder bspw. aus Leder
bestehen. Bei einer Verlegung der Trägerschicht mit aneinander stoßenden Längskanten
ergibt sich eine sehr dünne und damit minimal auftragende Heizschicht, die aufgrund
der sehr dünnen Carbonfäden für den Fahrer praktisch nicht spürbar ist. Die Verlegung
auf Stoß ermöglicht zudem das Aufbringen der Griffschicht direkt auf dem Heizelement,
ohne dass eine zusätzliche Polsterschicht zum Ausgleich von Unebenheiten notwendig
wäre. Diese würde zudem die Heizeigenschaften verschlechtern, da sie zumindest Teile
der vom Heizelement erzeugten Wärme absorbieren würde.
Als Trägermaterial eignet sich wahlweise ein Textilstoff oder auch
ein sog. Nonwoven, d. h. ein Vliesmaterial.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigt:
1 eine erste Variante eines erfindungsgemäßen
elektrischen Heizelements,
2 eine zweite Variante des Heizelements
und
3 einen schematischen Querschnitt eines
beheizbaren Lenkrads mit einem erfindungsgemäßen Heizelement.
In 1 ist eine erste Variante eines erfindungsgemäßen
elektrischen Heizelements 10 dargestellt, der aus einem flächigen Träger
besteht, auf dem mehrere elektrische Heizleiter 14 in Wellen- bzw. Mäanderform
fixiert sind. Der Träger 12 kann insbesondere aus einem textilen Stoff
oder auch aus einem Vlies o. dgl. bestehen. Der relativ dünne und flächige Träger
12 ermöglicht eine sehr flexible Verlegung des elektrischen Heizelements
10, das bspw. für ein elektrisch beheizbares Lenkrad oder für einen Fahrzeugsitz
eingesetzt werden kann. Die Heizleiter 14 können aus metallischem Draht-
oder Folienmaterial bestehen. Vorzugsweise werden als Heizleiter 14 jedoch
Carbonfäden eingesetzt, die relativ dünn sind und gute elektrische Eigenschaften
aufweisen.
Die erste Variante des elektrischen Heizelements 10 entsprechend
1 zeigt eine Fixierung der Heizleiter 14 mittels
Hilfsfäden 16, die elektrisch nicht leiten. Die in geraden Verlegelinien
auf dem Träger 12 aufgebrachten Heizleiter 14 sind mittels der
auf dem Träger 12 aufgenähten Hilfsfäden 16 am Träger fixiert.
Zu diesem Zweck dringt jeder Hilfsfaden 16 an einer Vielzahl von Befestigungspunkten
20 in den Träger 12 ein und bildet eine Vielzahl von Schlingen
18, in denen jeweils der Heizleiter 14 in seiner verlegten Form
fixiert und gehalten ist. Die Hilfsfäden 16 dringen an keiner Stelle in
den Heizleiter 14 ein, sondern halten diesen mit geringfügigem Spiel an
der Oberfläche des Trägers.
An gegenüber liegenden Schmalseiten 22 des Trägers
12 sind jeweils elektrische Anschlüsse 24 zur Kontaktierung des
Heizelements 10 und zu dessen Energieversorgung vorgesehen. Die in
1 dargestellten drei Heizleiter 14 sind an
ihren Enden jeweils zu den elektrischen Anschlüssen 24 zusammengeführt
und miteinander verbunden, so dass sie als elektrische Widerstände jeweils parallel
geschaltet sind. Gegenüber der in 1 gezeigten Anordnung
der Heizleiter 14 können diese ggf. noch wesentlich enger nebeneinander
angeordnet sein, wobei sich u.U. sogar die Schlingen 18 benachbarter Heizleiter
14 kreuzen können. Von den beiden Längsseiten 26 weisen die Heizleiter
14 jeweils einen ausreichenden Abstand auf, so dass sie beim Zuschneiden
des Trägers 12 nicht verletzt oder beschädigt werden. Zudem kann auf diese
Weise verhindert werden, dass beim überlappenden Verlegen des Heizelements
10 bzw. beim Verlegen auf Stoß überstehende Heizleiterfäden zu Kurzschlüssen
führen können. Dies betrifft bspw. eine Verlegung des Heizelements 10 auf
Stoß bzw. mit leichter Überlappung der Längsseiten 26 auf einem Lenkrad.
Die Schlingen können entsprechend der ersten Variante der
1 ausschließlich an der Oberfläche des Trägers
12 angeordnet sein, auf der sich auch die Heizleiter 14 befinden.
2 zeigt eine alternative Variante, bei
der die Schlingen 18 den Träger 12 durchdringen und in Abschnitten
an der Unterseite des Trägers 12 verlaufen, an der sich kein Heizleiter
befindet. Auch hierbei wird jeder Heizleiter mittels einer Vielzahl von Schlingen
18 in seiner definierten Wellenform auf dem Träger 12 fixiert,
ohne dass eine der Schlingen 18 des Hilfsfadens 16 den Heizleiter
14 durchdringt. Der übrige Aufbau des Heizelements 10 entspricht
der ersten Variante gemäß 1.
3 zeigt schließlich einen schematischen
Querschnitt eines beheizbaren Lenkrads 28 mit einem erfindungsgemäßen Heizelement
10. Um einen starren Lenkradkranz 30 aus Metall oder einem geeigneten
Verbundwerkstoff ist eines flexible Polsterschicht 32 angeordnet, die bspw.
aus einem geeigneten Kunststoffmaterial geschäumt sein kann. Um diese herum ist
das erfindungsgemäße Heizelement 10 angebracht, wobei die Längskanten eine
Stoßstelle 34 ohne Überlappung bilden, was eine sehr flache und griffgünstige
Verlegung des Heizelements 10 auf dem Lenkrad 28 ermöglicht. Auch
ermöglicht die fehlende Überlappung einen Verzicht auf eine zusätzliche Polsterschicht
oberhalb des Heizelements 10, welche zu einer Verringerung der Heizleistung
führen würde.
Um das Heizelement 10 herum ist schließlich eine Umhüllung
36 aus Kunststoff oder Leder angeordnet, die ggf. eine Längsnaht
38 entlang des Lenkradumfangs aufweisen kann.
Aufgrund der Anordnung der Heizleiter 14 auf dem Träger
12 ist jede Gefahr von Kurzschlüssen bei einer Verlegung auf Stoß entsprechend
3 oder auch bei einer überlappenden Verlegung vermieden,
da keine Heizleiterfäden aus den Längsseiten des Trägers 12 heraus stehen,
die bspw. durch Zuschneiden des Trägers freigelegt werden könnten. Die flexible
Fixierung der Heizleiter 14 mittels der Hilfsfäden 16 ermöglicht
zudem eine nahezu beliebige Verformung des Trägermaterials bei dessen Verlegung,
ohne dass es zu Brüchen oder Beschädigungen der relativ empfindlichen Carbonfäden
der Heizleiter 14 kommen kann.
10- Elektrisches Heizelement
12- Träger
14- Heizleiter
16- Hilfsfaden
18- Schlinge
20- Befestigungspunkt
22- Schmalseite
24- Elektrischer Anschluss
26- Längsseite
28- Beheizbares Lenkrad
30- Lenkradkranz
32- Polsterschicht
34- Stoßstelle
36- Umhüllung
38- Längsnaht