| Dokumentenidentifikation |
DE4435569B4 21.04.2005 |
| Titel |
Kunststoffkegel |
| Anmelder |
Jäger, Arnold, 31303 Burgdorf, DE |
| Erfinder |
Jäger, Arnold, 31303 Burgdorf, DE |
| Vertreter |
Depmeyer, J., Rechtsanw., 18055 Rostock |
| DE-Anmeldedatum |
05.10.1994 |
| DE-Aktenzeichen |
4435569 |
| Offenlegungstag |
11.04.1996 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
21.04.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
21.04.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
A63D 9/00
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| IPC-Nebenklasse |
B29C 44/42
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft einen Kunststoffkegel für Kegelbahnen unter
Einschluss von sog. Bowling Pins, wobei der Kegel einen zähharten Mantel und einen
von diesem umschlossenen Kern aus einem zelligen und/oder porigen vorzugsweise thermoplastischen
Werkstoff und im unteren Bereich eine Ausbauchung und darüber eine halsartige Einschnürung
unterhalb eines sich dann wieder geringfügig erweiternden Kopfes aufweist, und wobei
der Mantel unterschiedliche Wandstärken aufweist.
Aus der US 3,971,837 ist ein
Kegel der eingangs genannten Art bekannt. Bei diesem Kegel soll die Wandstärke des
Mantels im Bereich der Einschnürung, im Bereich der Ausbauchung und in dem an die
Aufstandsfläche angrenzenden Bereich deutlich größer sein als in den üblichen Bereichen,
um die Festigkeit des Kegels zu erhöhen.
Aus der CH 470 952 ist ein
Verfahren zur Herstellung eines Kunststoffkegels bekannt, wobei zuerst der Kegelmantel
aus einem thermoplastischen Werkstoff durch Blasformen als Hohlkörper hergestellt
und anschließend mit einem geschäumten Thermoplast gefüllt wird.
Aus der DE 1 453 146 A
ist ferner ein Kegel bekannt, der im oberen und unteren Teil jeweils einen schaumgefüllten
Hohlraum aufweist, wobei die beiden Abschnitte im Bereich der Einschnürung durch
einen massiven, durch das Material des Kegelmantels gebildeten Abschnitt voneinander
getrennt sind. Aus der US 3,138,380 ist
ein hohler Kegel aus Metall bekannt, der eine schalldämpfende Schaumfüllung nur
in seinem unteren Teil aufweist. Schließlich ist aus der DE
1 935 921 U ein hohler Kegel bekannt, der in seinem Inneren mehrere quer
zu seiner Längsachse angeordnete, mit Entlüftungsbohrungen versehene Trennwände
aufweist.
Bei den Kegeln der eingangs genannten Art besteht eine Schwierigkeit
darin, die vorschriftsmäßige Lage des Schwerpunktes und damit das gewünschte Kippverhalten
des Kegels zu erreichen. Demgemäss hat sich die Erfindung die Aufgabe gestellt,
bei Kegeln der eingangs erwähnten Art, das vorgeschriebene Kippverhalten von Kegeln
zu erreichen, ohne dabei die Festigkeit und die Lebensdauer des Kegels nachteilig
zu beeinflussen.
Zur Lösung dieser Aufgabe nimmt erfindungsgemäß die Wandstärke des
Mantels von dem Bereich des größten Durchmessers nach oben und unten hin allmählich.
zu in der Weise, dass der Mantel im unteren Teil der Ausbauchung einerseits und
in der Einschnürung sowie im Kopf andererseits eine im Vergleich zu dem im Durchmesser
größten Bereich des Mantels größere Wandstärke aufweist. Zeckmäßigerweise ist der
porige und/oder zellige Kern des Kegels dabei so beschaffen und angeordnet, dass
er den Mantel nur bis etwa in den Bereich der Einschnürung des Mantels in der Weise
ausfüllt, dass sich oberhalb der Einschnürung des Mantels ein vom Kernwerkstoff
freier Raum befindet. Diese Art der Füllung des Mantels durch den Kernwerkstoff
kann durch eine Querwand innerhalb des Mantels erreicht werden; jedoch ist diese
Unterteilung gegebenenfalls auch durch eine besondere Einschnürung im Inneren des
Mantels möglich.
Es hat sich gezeigt, dass ein so ausgeführter Kegel das gewünschte
Kippverhalten zeigt und eine vergleichsweise genaue Lage des Kegelschwerpunktes
sicherstellt.
Weitere Einzelheiten der Erfindung werden anhand der Zeichnung erläutert,
in der ein vorzugsweise zur Anwendung kommendes Ausführungsbeispiel der Erfindung
dargestellt ist.
Die Abbildung zeigt einen Bowling Pin im senkrechten Schnitt.
Der Kegel weist oberhalb seines Fusses 1 mit einer darin
befindlichen Ausnehmung zum Zentrieren und Aufstellen des Kegels in einer Kegelanlage
eine Ausbauchung 2, darüber eine Einschnürung 3 und schliesslich
am oberen Ende einen Kopf 4 auf. Der Schwerpunkt s des Kegels befindet
sich im Regelfalle geringfügig oberhalb des im Durchmesser grössten Abschnittes
2' der Ausbauchung 2, der normalerweise von den Kegelkugeln und
dgl. beaufschlagt wird.
Die Aussenkontur des Kegels wird durch einen Mantel 5 bestimmt,
der aus einem schlagfesten, zähharten Kunststoff z.B. auf Polyamidbasis besteht
und auf dem Wege des Blasformens erstellt wird.
Im Bereich des geringsten Innendurchmessers des Halses 3
wird der Hohlraum des Mantels 5 von einer waagerechten Querwand
6 durchsetzt, die zentral eine Bohrung 9 mit einem Durchmesser
von etwa 4–6 mm aufweist. Dadurch wird der Hohlraum des Kegels in einen unteren
Raum 7 und einen oben gelegenen Raum 8 unterteilt.
Oben am Kopf 4 des Mantels ist eine weitere zentral angeordnete
Bohrung 10 vorgesehen. Die beiden Bohrungen 9, 10 dienen
der Entlüftung, wenn in den Raum 7 von unten her mit einem Blähmittel versetzter
Kunststoff z.B. auf der Basis von Propylen eingeführt wird, wobei
dem Kunststoff noch Glasfasern od. dgl. beigemischt werden können. Dieser den Raum
7 ausfüllende, für den Kern des Kegels vorgesehene Kunststoff
7' soll ein spezifisches Gewicht von etwa 0.4-0.8 kg/dm3 aufweisen.
Die Querwand 6 verhindert, dass der eingeführte Kunststoff 7'
auch in den Raum 8 gelangt. Nach der Fertigstellung des Kegels wird die
oben gelegene Bohrung 10 durch einen Kunststoff verschlossen.
Sehr wichtig für das Kippverhalten des Kegels sind die Wandstärken
des Mantels 5.
Im Bereich 2' hat der Mantel 5 eine Wandstärke W1
von etwa W1 = 5–6 mm, sie vergrössert sich allmählich zur Einschnürung
3 hin auf einen Wert W2 von etwa 8–18 mm, so dass dort eine lichte
Weite des Innneraumes von etwa 10 mm verbleibt. Auch zum Kopf 4 hin und
im ganzen Kopfbereich beträgt die Wandstärke W3 von etwa 10–12 mm. Vom Bereich
2' vergrössert sich die Wandstärke W1 zum Fuss 1 hin auf den Wert
W4 von etwa 12 mm. Ingsgesamt gesehen und grob gesprochen findet vom Bereich
2' aus gesehen nach oben und unten hin im wesentlichen eine Verdoppelung
der Wandstärken statt.
Es hat sich auch bei der Aufteilung des Kegelinnenraumes als zweckmässig
erwiesen, die Querwand 6 praktisch in die Einschnürung 3 zu legen
bzw. dort anzuordnen. Dadurch entsteht zwar ein vergleichsweise grosser Raum
8, jedoch wird dieser wiederum durch die im Kopfbereich vorgesehenen Wandstärken
W3 kompensiert.
Es ist für den Zusammenhalt und die Dauerstandsfestigkeit des Kegelkörpers
von besonderer Bedeutung, wenn das vorerwähnte Herstellverfahren durch Einführen
des ggfs. mit Glasfasern durchsetzten, mit einem Blähmittel versetzten Kunststoffes
mit einer solchen Temperatur des Kunststoffes erfolgt, dass dieser zu einem Anschmelzen
der Innenfläche des Mantels 5 führt. Unter diesen Voraussetzungen werden
der Mantelwerkstoff und der vorerwähnte Kernwerkstoff miteinander verschweisst bzw.
zu einem Ineinandergreifen durch Formschluss geführt.
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| Anspruch[de] |
- Kunststoffkegel für Kegelbahnen unter Einschluss von sog. Bowling Pins,
wobei der Kegel einen zähharten Mantel und einen von diesem umschlossenen Kern aus
einem zelligen und/oder porigen vorzugsweise thermoplastischen Werkstoff und im
unteren Bereich eine Ausbauchung und darüber eine halsartige Einschnürung unterhalb
eines sich dann wieder geringfügig erweiternden Kopfes aufweist, und wobei der Mantel
unterschiedliche Wandstärken aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass sich
die Wandstärke (W1) des Mantels (5) vom Bereich (2') des größten
Durchmessers seiner Ausbauchung (2) nach oben hin und nach unten hin allmählich
vergrößert in der Weise, dass der Mantel (5) im unteren Teil der Ausbauchung
(2) einerseits und in der Einschnürung (3) sowie im Kopf andererseits
eine im Vergleich zu dem im Durchmesser größten Bereich des Mantels (5)
größere Wandstärke (W2, W3, W4) aufweist.
- Kegel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Wandstärke
(W1) im wesentlichen auf das doppelte Maß vergrößert.
- Kegel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandstärke
(W2) im Bereich der Einschnürung (3) geringfügig größer ist als im Kopfbereich
(W3)
- Kegel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandstärke
(W4) im Fußbereich geringfügig kleiner ist als die Wandstärke (W2) im Bereich der
Einschnürung (3).
- Kegel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Mantel (5)
im Bereich seiner Einschnürung (3) mit einer Querwand (6) versehen
ist, die den Kegelhohlraum in zwei Räume unterteilt, wobei der untere Raum (7)
mit dem den Kern bildenden Kunststoff (7') ausgefüllt ist, während der
obere Raum (8) praktisch ungefüllt ist bzw. ein lediglich mit Luft gefüllter
Raum ist.
- Kegel nach einem oder mehreren vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet,
dass die Wandstärken in etwa folgende Werte haben: W1 = 5–6 mm, W2 = 8–18
mm, W3 = 10 -12 mm und W4 = 12 mm.
- Kegel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Querwand (6)
mit einer Entlüftungsbohrung (9) versehen ist.
- Kegel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopf (4)
oben mit einer verschließbaren Entlüftungsbohrung (10) versehen ist.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen
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