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Dokumentenidentifikation DE4435569B4 21.04.2005
Titel Kunststoffkegel
Anmelder Jäger, Arnold, 31303 Burgdorf, DE
Erfinder Jäger, Arnold, 31303 Burgdorf, DE
Vertreter Depmeyer, J., Rechtsanw., 18055 Rostock
DE-Anmeldedatum 05.10.1994
DE-Aktenzeichen 4435569
Offenlegungstag 11.04.1996
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 21.04.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 21.04.2005
IPC-Hauptklasse A63D 9/00
IPC-Nebenklasse B29C 44/42   

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft einen Kunststoffkegel für Kegelbahnen unter Einschluss von sog. Bowling Pins, wobei der Kegel einen zähharten Mantel und einen von diesem umschlossenen Kern aus einem zelligen und/oder porigen vorzugsweise thermoplastischen Werkstoff und im unteren Bereich eine Ausbauchung und darüber eine halsartige Einschnürung unterhalb eines sich dann wieder geringfügig erweiternden Kopfes aufweist, und wobei der Mantel unterschiedliche Wandstärken aufweist.

Aus der US 3,971,837 ist ein Kegel der eingangs genannten Art bekannt. Bei diesem Kegel soll die Wandstärke des Mantels im Bereich der Einschnürung, im Bereich der Ausbauchung und in dem an die Aufstandsfläche angrenzenden Bereich deutlich größer sein als in den üblichen Bereichen, um die Festigkeit des Kegels zu erhöhen.

Aus der CH 470 952 ist ein Verfahren zur Herstellung eines Kunststoffkegels bekannt, wobei zuerst der Kegelmantel aus einem thermoplastischen Werkstoff durch Blasformen als Hohlkörper hergestellt und anschließend mit einem geschäumten Thermoplast gefüllt wird.

Aus der DE 1 453 146 A ist ferner ein Kegel bekannt, der im oberen und unteren Teil jeweils einen schaumgefüllten Hohlraum aufweist, wobei die beiden Abschnitte im Bereich der Einschnürung durch einen massiven, durch das Material des Kegelmantels gebildeten Abschnitt voneinander getrennt sind. Aus der US 3,138,380 ist ein hohler Kegel aus Metall bekannt, der eine schalldämpfende Schaumfüllung nur in seinem unteren Teil aufweist. Schließlich ist aus der DE 1 935 921 U ein hohler Kegel bekannt, der in seinem Inneren mehrere quer zu seiner Längsachse angeordnete, mit Entlüftungsbohrungen versehene Trennwände aufweist.

Bei den Kegeln der eingangs genannten Art besteht eine Schwierigkeit darin, die vorschriftsmäßige Lage des Schwerpunktes und damit das gewünschte Kippverhalten des Kegels zu erreichen. Demgemäss hat sich die Erfindung die Aufgabe gestellt, bei Kegeln der eingangs erwähnten Art, das vorgeschriebene Kippverhalten von Kegeln zu erreichen, ohne dabei die Festigkeit und die Lebensdauer des Kegels nachteilig zu beeinflussen.

Zur Lösung dieser Aufgabe nimmt erfindungsgemäß die Wandstärke des Mantels von dem Bereich des größten Durchmessers nach oben und unten hin allmählich. zu in der Weise, dass der Mantel im unteren Teil der Ausbauchung einerseits und in der Einschnürung sowie im Kopf andererseits eine im Vergleich zu dem im Durchmesser größten Bereich des Mantels größere Wandstärke aufweist. Zeckmäßigerweise ist der porige und/oder zellige Kern des Kegels dabei so beschaffen und angeordnet, dass er den Mantel nur bis etwa in den Bereich der Einschnürung des Mantels in der Weise ausfüllt, dass sich oberhalb der Einschnürung des Mantels ein vom Kernwerkstoff freier Raum befindet. Diese Art der Füllung des Mantels durch den Kernwerkstoff kann durch eine Querwand innerhalb des Mantels erreicht werden; jedoch ist diese Unterteilung gegebenenfalls auch durch eine besondere Einschnürung im Inneren des Mantels möglich.

Es hat sich gezeigt, dass ein so ausgeführter Kegel das gewünschte Kippverhalten zeigt und eine vergleichsweise genaue Lage des Kegelschwerpunktes sicherstellt.

Weitere Einzelheiten der Erfindung werden anhand der Zeichnung erläutert, in der ein vorzugsweise zur Anwendung kommendes Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt ist.

Die Abbildung zeigt einen Bowling Pin im senkrechten Schnitt.

Der Kegel weist oberhalb seines Fusses 1 mit einer darin befindlichen Ausnehmung zum Zentrieren und Aufstellen des Kegels in einer Kegelanlage eine Ausbauchung 2, darüber eine Einschnürung 3 und schliesslich am oberen Ende einen Kopf 4 auf. Der Schwerpunkt s des Kegels befindet sich im Regelfalle geringfügig oberhalb des im Durchmesser grössten Abschnittes 2' der Ausbauchung 2, der normalerweise von den Kegelkugeln und dgl. beaufschlagt wird.

Die Aussenkontur des Kegels wird durch einen Mantel 5 bestimmt, der aus einem schlagfesten, zähharten Kunststoff z.B. auf Polyamidbasis besteht und auf dem Wege des Blasformens erstellt wird.

Im Bereich des geringsten Innendurchmessers des Halses 3 wird der Hohlraum des Mantels 5 von einer waagerechten Querwand 6 durchsetzt, die zentral eine Bohrung 9 mit einem Durchmesser von etwa 4–6 mm aufweist. Dadurch wird der Hohlraum des Kegels in einen unteren Raum 7 und einen oben gelegenen Raum 8 unterteilt.

Oben am Kopf 4 des Mantels ist eine weitere zentral angeordnete Bohrung 10 vorgesehen. Die beiden Bohrungen 9, 10 dienen der Entlüftung, wenn in den Raum 7 von unten her mit einem Blähmittel versetzter Kunststoff z.B. auf der Basis von Propylen eingeführt wird, wobei dem Kunststoff noch Glasfasern od. dgl. beigemischt werden können. Dieser den Raum 7 ausfüllende, für den Kern des Kegels vorgesehene Kunststoff 7' soll ein spezifisches Gewicht von etwa 0.4-0.8 kg/dm3 aufweisen. Die Querwand 6 verhindert, dass der eingeführte Kunststoff 7' auch in den Raum 8 gelangt. Nach der Fertigstellung des Kegels wird die oben gelegene Bohrung 10 durch einen Kunststoff verschlossen.

Sehr wichtig für das Kippverhalten des Kegels sind die Wandstärken des Mantels 5.

Im Bereich 2' hat der Mantel 5 eine Wandstärke W1 von etwa W1 = 5–6 mm, sie vergrössert sich allmählich zur Einschnürung 3 hin auf einen Wert W2 von etwa 8–18 mm, so dass dort eine lichte Weite des Innneraumes von etwa 10 mm verbleibt. Auch zum Kopf 4 hin und im ganzen Kopfbereich beträgt die Wandstärke W3 von etwa 10–12 mm. Vom Bereich 2' vergrössert sich die Wandstärke W1 zum Fuss 1 hin auf den Wert W4 von etwa 12 mm. Ingsgesamt gesehen und grob gesprochen findet vom Bereich 2' aus gesehen nach oben und unten hin im wesentlichen eine Verdoppelung der Wandstärken statt.

Es hat sich auch bei der Aufteilung des Kegelinnenraumes als zweckmässig erwiesen, die Querwand 6 praktisch in die Einschnürung 3 zu legen bzw. dort anzuordnen. Dadurch entsteht zwar ein vergleichsweise grosser Raum 8, jedoch wird dieser wiederum durch die im Kopfbereich vorgesehenen Wandstärken W3 kompensiert.

Es ist für den Zusammenhalt und die Dauerstandsfestigkeit des Kegelkörpers von besonderer Bedeutung, wenn das vorerwähnte Herstellverfahren durch Einführen des ggfs. mit Glasfasern durchsetzten, mit einem Blähmittel versetzten Kunststoffes mit einer solchen Temperatur des Kunststoffes erfolgt, dass dieser zu einem Anschmelzen der Innenfläche des Mantels 5 führt. Unter diesen Voraussetzungen werden der Mantelwerkstoff und der vorerwähnte Kernwerkstoff miteinander verschweisst bzw. zu einem Ineinandergreifen durch Formschluss geführt.


Anspruch[de]
  1. Kunststoffkegel für Kegelbahnen unter Einschluss von sog. Bowling Pins, wobei der Kegel einen zähharten Mantel und einen von diesem umschlossenen Kern aus einem zelligen und/oder porigen vorzugsweise thermoplastischen Werkstoff und im unteren Bereich eine Ausbauchung und darüber eine halsartige Einschnürung unterhalb eines sich dann wieder geringfügig erweiternden Kopfes aufweist, und wobei der Mantel unterschiedliche Wandstärken aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Wandstärke (W1) des Mantels (5) vom Bereich (2') des größten Durchmessers seiner Ausbauchung (2) nach oben hin und nach unten hin allmählich vergrößert in der Weise, dass der Mantel (5) im unteren Teil der Ausbauchung (2) einerseits und in der Einschnürung (3) sowie im Kopf andererseits eine im Vergleich zu dem im Durchmesser größten Bereich des Mantels (5) größere Wandstärke (W2, W3, W4) aufweist.
  2. Kegel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Wandstärke (W1) im wesentlichen auf das doppelte Maß vergrößert.
  3. Kegel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandstärke (W2) im Bereich der Einschnürung (3) geringfügig größer ist als im Kopfbereich (W3)
  4. Kegel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandstärke (W4) im Fußbereich geringfügig kleiner ist als die Wandstärke (W2) im Bereich der Einschnürung (3).
  5. Kegel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Mantel (5) im Bereich seiner Einschnürung (3) mit einer Querwand (6) versehen ist, die den Kegelhohlraum in zwei Räume unterteilt, wobei der untere Raum (7) mit dem den Kern bildenden Kunststoff (7') ausgefüllt ist, während der obere Raum (8) praktisch ungefüllt ist bzw. ein lediglich mit Luft gefüllter Raum ist.
  6. Kegel nach einem oder mehreren vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandstärken in etwa folgende Werte haben: W1 = 5–6 mm, W2 = 8–18 mm, W3 = 10 -12 mm und W4 = 12 mm.
  7. Kegel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Querwand (6) mit einer Entlüftungsbohrung (9) versehen ist.
  8. Kegel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopf (4) oben mit einer verschließbaren Entlüftungsbohrung (10) versehen ist.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen






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