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Dokumentenidentifikation DE202004010924U1 28.04.2005
Titel Gitarrenständer
Anmelder König & Meyer GmbH & Co KG, 97877 Wertheim, DE
Vertreter Patentanwälte Knoblauch und Knoblauch, 60322 Frankfurt
DE-Aktenzeichen 202004010924
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 28.04.2005
Registration date 24.03.2005
Application date from patent application 12.07.2004
IPC-Hauptklasse G10G 5/00

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft einen Gitarrenständer mit einer eine Auflagefläche mit einer veränderbaren Länge aufweisenden Stütze, die an einer Gestellanordnung befestigt ist.

Gitarren müssen gelegentlich abgelegt werden, sei es, daß der Musiker eine Pause macht, sei es, daß er auf ein anderes Instrument wechselt. Dabei wird bevorzugt, daß man die Gitarre in aufrechter Stellung positioniert. Dies hat beispielsweise den Vorteil, daß man sie bei der erneuten Verwendung leichter am Hals ergreifen kann.

Die gleiche Problematik ergibt sich auch bei anderen Saiteninstrumenten, beispielsweise größeren Streichinstrumenten, die man ungern auf dem Fußboden ablegt.

Es gibt eine große Vielzahl von unterschiedlichen Gitarren. Dies wird beispielsweise durch einen Vergleich zwischen einer akustischen Gitarre (A-Gitarre) und einer elektrischen Gitarre (E-Gitarre) deutlich. Der Korpus einer E-Gitarre hat eine wesentlich geringere Dicke als der Korpus einer A-Gitarre. Dies führt dazu, daß man für die unterschiedlichen Gitarrentypen im Prinzip unterschiedliche Gitarrenständer benötigt, weil die Länge der Auflagefläche in etwa mit der Dicke des Korpus übereinstimmen sollte.

Um eine große Vielzahl von Gitarrenständern zu vermeiden, ist es bekannt, den Gitarrenständer so auszubilden, daß er unterschiedlich große Gitarren aufnehmen kann. US 5 505 413 zeigt beispielsweise eine gestufte Auflagefläche, bei der ein Abschnitt für E-Gitarren vorgesehen ist, während ein darüber hinausgehender Abschnitt für A-Gitarren vorgesehen ist. Diese Ausgestaltung hat den Nachteil, daß man unabhängig von der unterzubringenden Gitarre immer die größte Abmessung wählen muß.

US 5 664 756 zeigt einen Gitarrenständer, dessen Auflagefläche dadurch veränderbar ist, daß man eine Stütze mehr oder weniger weit aus einem Bein herauszieht. Wenn die Stütze für die Verwendung im Zusammenhang mit einer E-Gitarre in den Ständer hineingeschoben wird, schaut sie allerdings auf der Rückseite heraus. Dies kann unter Umständen zu gefährlichen Situationen führen, wenn man an dem herausstehenden Ende hängenbleibt und den Gitarrenständer umwirft.

US 5 957 417 beschreibt einen Gitarrenständer, bei dem die Auflagefläche an U-förmigen Bügeln ausgebildet ist. An der Basis des U ist ein verschwenkbarer Anschlag angeordnet, den man bei der Verwendung mit einer E-Gitarre in eine aufrechte Position verschwenkt, um den Korpus der E-Gitarre zu stützen. Wenn man eine akustische Gitarre ablegen will, wird der Anschlag parallel zur Basis des U verschwenkt, so daß die gesamte Basis als Auflagefläche für die Gitarre zur Verfügung steht. Auch hier ist wiederum erforderlich, daß der Gitarrenständer immer die größtmögliche Abmessung aufweist.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Gitarrenständer, der für unterschiedliche Gitarren geeignet ist, kompakt auszubilden.

Diese Aufgabe wird bei einem Gitarrenständer der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß die Stütze eine veränderbare Länge aufweist.

Mit einer längenveränderbaren Stütze ist man ohne Probleme in der Lage, die Länge der Auflagefläche an die Dicke des Korpus der Gitarre anzupassen. Wenn ein dikkerer Korpus abgestützt werden soll, dann wird die Stütze verlängert. Wenn ein dünnerer Korpus abgestützt werden soll, wird die Stütze entsprechend verkürzt. Anbauteile oder zusätzliche Anschläge sind nicht erforderlich. Die Stütze weist vielmehr alle Elemente auf, die zur Ausbildung der Auflagefläche notwendig sind. Der Gitarrenständer kann dann kompakt gehalten werden.

Vorzugsweise weist die Stütze ein an der Gestellanordnung befestigtes erstes Teil und ein zweites Teil auf, das am ersten Teil in unterschiedlichen Positionen festlegbar ist. Man bildet die Stütze also zweiteilig aus, wobei die beiden Teile in Abhängigkeit von ihrer gegenseitigen Positionierung die Länge der Auflagefläche definieren.

Vorzugsweise weisen das erste und das zweite Teil eine Verbindung miteinander auf, die bei einer Veränderung der Länge der Stütze erhalten bleibt. Die beiden Teile sind also sozusagen "unlösbar" miteinander verbunden. Dies hat den Vorteil, daß bei einer Veränderung der Länge nicht versehentlich ein Teil verlorengehen kann. Die Verbindung zwischen den beiden Teilen kann zwar unter Umständen gelöst werden. Dies setzt aber eine Manipulation an der Stütze voraus, die über eine einfache Längenveränderung hinausgeht.

Vorzugsweise ist eine Arretierungseinrichtung zwischen den beiden Teilen vorgesehen, bei der mindestens ein Zapfen, der parallel zur Auflagefläche und senkrecht zur Länge verläuft und an einem Teil angeordnet ist, in eine von mehreren Ausnehmungen eingreift, die am anderen Teil vorgesehen sind. Durch die Positionierung des Zapfens in einer der Ausnehmungen wird die Position des einen Teils zum anderen Teil festgelegt. Da der Zapfen parallel zur Auflagefläche ausgerichtet ist, aber senkrecht zur Länge verläuft, bietet er gegen eine Längenveränderung einen ausreichenden Widerstand, wenn er in eine Ausnehmung eingebracht worden ist. Die Begriffe "parallel" und "senkrecht" sind hier nicht im mathematisch genauen Sinn zu verstehen. Es liegt auf der Hand, daß der Zapfen im Prinzip "quer" zur Längsrichtung der Stütze angeordnet ist, also zu der Richtung, in der eine Verstellung der beiden Teile relativ zueinander erfolgt, wobei Abweichungen zum Winkel von 90° durchaus zulässig sind.

Vorzugsweise sind die Ausnehmungen miteinander verbunden. Es existiert also eine Möglichkeit, wie man den einen Zapfen von einer Ausnehmung in eine andere bewegen kann, ohne daß die beiden Teile voneinander getrennt werden müssen.

Hierbei ist besonders bevorzugt, daß der Zapfen durch eine Schwenkbewegung der beiden Teile relativ zueinander um eine zum Zapfen parallele Achse aus der Ausnehmung ausrückbar ist. Wenn also die Länge geändert werden soll, dann wird beispielsweise das zweite Teil gegenüber dem ersten Teil nach oben geneigt. Dadurch kommt der Zapfen außer Eingriff mit der Ausnehmung. In dem geneigten Zustand kann das zweite Teil gegenüber dem ersten Teil verlagert werden. Durch eine Ausrichtung der beiden Teile in einer Linie kommt dann der Zapfen wieder in Eingriff mit der Ausnehmung, so daß die Arretierung durch das Herunterklappen auf einfache Weise hergestellt worden ist.

Vorzugsweise sind die Ausnehmungen außen geschlossen. Dies hat nicht nur Vorteile im Hinblick auf das Aussehen. Die geschlossene Außenwand verhindert auch, daß Verschmutzungen in die Ausnehmungen eindringen können und sie blockieren. Man kann daher in praktisch allen Fällen gewährleisten, daß die beiden Teile die gewünschte Ausrichtung zueinander haben, wenn die Arretierungseinrichtung eingerückt ist.

Bevorzugterweise weist das erste Teil zwei seitliche Flanken auf, die zumindest an ihrem der Gestellanordnung abgewandten Ende auf der Unterseite miteinander verbunden sind und das zweite Teil zwischen sich aufnehmen. Die Verbindung an dem Ende, das der Gestellanordnung abgewandt ist, bildet eine Auflage für das zweite Teil, das sich wiederum mit seinem der Gestellanordnung benachbarten Ende in der Ausnehmung abstützt. Man erhält dadurch eine ausreichende Halterung für das zweite Teil im ersten Teil.

Vorzugsweise weist das erste Teil einen U-förmigen Querschnitt auf, der zur Auflagefläche hin offen ist. In diesem Fall wird das zweite Teil in jeder Position auf einer ausreichenden Länge abgestützt, so daß man auch schwerere Gitarren auf dem Gitarrenständer ablegen kann.

Auch ist bevorzugt, daß das zweite Teil einen U-förmigen Querschnitt mit zwei seitlichen Flanken aufweist, wobei die Auflagefläche an einer die Flanken verbindenden Basis ausgebildet ist. Das zweite Teil weist also einen U-förmigen Querschnitt auf, bei dem das U auf dem Kopf steht. Die beiden U-förmigen Querschnitte von erstem Teil und zweitem Teil sind also sozusagen ineinander geschachtelt.

Vorzugsweise weisen die beiden Teile in jeder festgelegten Position miteinander fluchtende Oberseiten auf. Es entsteht also eine durchgehende Auflagefläche. Diese wird im Bereich des zweiten Teils durch die Unterseite des U gebildet, während sie im Bereich des ersten Teils durch die Oberseiten der beiden Flanken gebildet wird. In jedem Fall ist eine ausreichende Abstützung des Korpus der Gitarre gewährleistet.

Bevorzugterweise ist jedes Teil an der Auflagefläche mit einem weichgummiartigen Material versehen. Dies schont die Gitarre und vermittelt ein angenehmes Griffgefühl. Ein weichgummiartiges Material kann beispielsweise durch einen Schaumkunststoff oder einen Kunststoff mit geringer Härte gebildet sein.

Bevorzugterweise weist das zweite Teil zumindest für einen Teil der möglichen Positionen jeweils eine Markierung auf, die bei festgelegtem zweiten Teil mit einem Fixpunkt am ersten Teil übereinstimmt. Damit wird die Einstellung für den Benutzer erleichtert. Er weiß z.B., daß für einen bestimmten Gitarrentyp eine bestimmte Markierung mit dem Fixpunkt übereinstimmen muß. Dementsprechend läßt sich diese Einstellung leicht herstellen.

Vorzugsweise ist die Stütze an die Gestellanordnung anklappbar. Dies hat den Vorteil, daß der Gitarrenständer besser transportabel wird, weil die Stütze nicht mehr absteht.

Hierbei ist bevorzugt, daß die Gestellanordnung ein Bein aufweist, an dem die Stütze befestigt ist, und die Stütze an ihrem dem Bein abgewandten Ende einen Anschlag aufweist, der eine Lücke aufweist, die der Breite des Beines entspricht. Wenn dann die Stütze an das Bein angeklappt wird, dann bildet der Anschlag eine zusätzliche Abstützung, die dafür sorgt, daß eine seitliche Belastung auf die Gelenkverbindung zwischen der Stütze und dem Bein kleingehalten werden kann.

Die Erfindung wird im folgenden anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen in Verbindung mit der Zeichnung beschrieben. Hierin zeigen:

1 eine Darstellung eines Gitarrenständers,

2 ein Bein des Gitarrenständers mit Stütze in der kürzesten Länge,

3 die Ansicht nach 2 mit der Stütze in ihrer größten Länge,

4 die Stütze bei der Verstellung,

5 einen Schnitt V-V durch eine Stütze nach 6 und

6 einen Schnitt VI-VI nach 5.

1 zeigt einen Gitarrenständer 1 mit einer Gestellanordnung, die drei Beine 2, 3, 4 und einen Hals 5 aufweist. Am oberen Ende des Halses 5 ist ein Kopf 6 befestigt, der eine Anlagefläche für eine Gitarre bildet.

Die Beine 2, 3, 4 sind an einem Gelenkkörper 7 gelenkig befestigt, beispielsweise durch Bolzen 8, so daß der Gitarrenständer 1 aus dem dargestellten aufgeklappten Zustand in einen Transportzustand zusammengeklappt werden kann, in dem er wesentlich weniger Platz benötigt.

An den beiden vorderen Beinen 2, 3 ist jeweils eine Stütze 9 befestigt, die im Zusammenhang mit den 2 bis 6 näher beschrieben werden soll.

Die Stütze 9 weist ein erstes Teil 10 auf, das über eine gelenkige Verbindung, beispielsweise einen Bolzen 11, mit dem Bein 2 verbunden ist. Wie aus 5 hervorgeht, weist das erste Teil 10 einen U-förmigen Querschnitt auf, wobei das U nach oben hin offen ist. Das U weist eine Basis 12 und zwei Flanken 13, 14 auf, wobei die Flanken 13, 14 mit ihren Oberseiten 15, 16 einen Teil der Auflagefläche bilden, den die Stütze 9 bereitstellt. Die U-Form des ersten Teils 10 ist auch in 3 zu erkennen.

Ferner weist die Stütze 9 ein zweites Teil 17 auf, das ebenfalls einen U-förmigen Querschnitt aufweist mit einer Basis 18 und zwei Flanken 29, 30. Die beiden Flanken 29, 30 sind dabei den Flanken 13, 14 parallel. Auch die Basis 18 des zweiten Teils 17 ist parallel zur Basis 12 des ersten Teils 10.

Die Basis 18 bildet mit ihrer Oberfläche 19 ebenfalls einen Teil der Auflagefläche der Stütze 9. Die Oberfläche 19 liegt dabei in einer Ebene mit den Oberflächen 15, 16 der beiden Flanken 13, 14.

Am ersten Teil 17 sind zwei einander gegenüberstehende Zapfen 20, 21 angeordnet, die in Ausnehmungen 22 am ersten Teil 10 eingreifen, wenn die beiden Teile in einer Linie zueinander ausgerichtet sind, wie dies in den Positionen der 2 und 3 der Fall ist. Sobald also der Zapfen 20 in eine Ausnehmung 22 eingesetzt ist, sind die beiden Teile 10, 17 in Längsrichtung relativ zueinander festgelegt, d.h. ohne weitere Maßnahmen ist eine Veränderung der Länge der Stütze 9 nicht möglich.

Die Ausnehmungen 22 sind allerdings durch einen Raum 23 miteinander verbunden. Wenn man die Länge der Stütze 9 verändern möchte, dann wird das zweite Teil 17 gegenüber dem ersten Teil 10 geneigt, wie dies aus 4 zu erkennen ist. Dabei wird der Zapfen 20 nach unten aus seiner Ausnehmung 22 herausbewegt. In der in 4 dargestellten Ausrichtung der beiden Teile 10, 17 zueinander läßt sich das zweite Teil 17 gegenüber dem ersten Teil 10 verlagern. Wenn das zweite Teil 17 dann wieder heruntergeklappt wird, um auf eine Linie mit dem ersten Teil 10 zu kommen, dann rastet der Zapfen 20 wieder in eine Ausnehmung ein.

Die Flanken 13, 14 sind nach außen verschlossen. Die Ausnehmungen 22 und der Raum 23 sind also nach außen hin abgedeckt. Dies verhindert einerseits eine Verschmutzung und erhöht andererseits die Stabilität des ersten Teils 10.

Das zweite Teil 17 weist an seiner Oberfläche 19 eine Vielzahl von Markierungen 24 auf. Diese Markierungen erleichtern es, die richtige Länge einzustellen. In jeder möglichen Position des zweiten Teils 17 zum ersten Teil 10 kommt eine Markierung 24 in Übereinstimmung mit einem Fixpunkt 25 des ersten Teils 10, beispielsweise dem Beginn einer Kante. Es ist allerdings nicht erforderlich, daß jeder Ausnehmung 22 und damit jeder möglichen Position des zweiten Teils 17 gegenüber dem ersten Teil 10 eine eigene Markierung 24 zugeordnet ist.

Das erste Teil 10 weist an seinem dem Bein 2 abgewandten Ende zwei Anschläge 26, 27 auf, die zwischen sich eine Lücke 28 bilden. Die Lücke 28 ist genauso breit, wie das Bein 2. Wenn also das erste Teil 10 um seinen Bolzen 11 zum Bein 2 hin verschwenkt wird, dann umgreifen die beiden Vorsprünge 26, 27 das Bein 2 und sichern die Stütze zusätzlich gegen eine seitliche Bewegung.

An allen Flächen, an denen eine Gitarre zur Anlage kommen kann, sind Schichten aus einem weichen Kunststoff vorgesehen. Dies ist aus Gründen der Übersicht nicht näher dargestellt.


Anspruch[de]
  1. Gitarrenständer mit einer eine Auflagefläche mit einer veränderbaren Länge aufweisenden Stütze, die an einer Gestellanordnung befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Stütze (9) eine veränderbare Länge aufweist.
  2. Gitarrenständer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stütze (9) ein an der Gestellanordnung (2) befestigtes erstes Teil (10) und ein zweites Teil (17) aufweist, das am ersten Teil (10) in unterschiedlichen Positionen festlegbar ist.
  3. Gitarrenständer nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das erste und das zweite Teil (10, 17) eine Verbindung miteinander aufweisen, die bei einer Veränderung der Länge der Stütze (9) erhalten bleibt.
  4. Gitarrenständer nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß eine Arretierungseinrichtung zwischen den beiden Teilen (10, 17) vorgesehen ist, bei der mindestens ein Zapfen (20, 21), der parallel zur Auflagefläche (15, 16, 19) und senkrecht zur Länge verläuft und an einem Teil (17) angeordnet ist, in eine von mehreren Ausnehmungen (22) eingreift, die am anderen Teil (10) vorgesehen sind.
  5. Gitarrenständer nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (22) miteinander verbunden sind.
  6. Gitarrenständer nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Zapfen (20, 21) durch eine Schwenkbewegung der beiden Teile (10, 17) relativ zueinander um eine zum Zapfen (20, 21) parallele Achse aus der Ausnehmung (22) ausrückbar ist.
  7. Gitarrenständer nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (22) außen geschlossen sind.
  8. Gitarrenständer nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Teil (10) zwei seitliche Flanken (13, 14) aufweist, die zumindest an ihrem der Gestellanordnung (2) abgewandten Ende auf der Unterseite miteinander verbunden sind und das zweite Teil (17) zwischen sich aufnehmen.
  9. Gitarrenständer nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Teil (10) einen U-förmigen Querschnitt aufweist, der zur Auflagefläche (15, 16, 19) hin offen ist.
  10. Gitarrenständer nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Teil (17) einen U-förmigen Querschnitt mit zwei seitlichen Flanken (29, 30) aufweist, wobei die Auflagefläche (19) an einer die Flanken (29, 30) verbindenden Basis (18) ausgebildet ist.
  11. Gitarrenständer nach einem der Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Teile (10, 17) in jeder festgelegten Position miteinander fluchtende Oberseiten aufweisen.
  12. Gitarrenständer nach einem der Ansprüche 2 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Teil (10, 17) an der Auflagefläche mit einem weichgummiartigen Material versehen ist.
  13. Gitarrenständer nach einem der Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Teil (17) zumindest für einen Teil der möglichen Positionen jeweils eine Markierung (24) aufweist, die bei festgelegtem zweiten Teil (17) mit einem Fixpunkt (25) am ersten Teil (10) übereinstimmt.
  14. Gitarrenständer nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Stütze (9) an die Gestellanordnung anklappbar ist.
  15. Gitarrenständer nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Gestellanordnung ein Bein (2, 3) aufweist, an dem die Stütze (9) befestigt ist, und die Stütze an ihrem dem Bein abgewandten Ende einen Anschlag (26, 27) aufweist, der eine Lücke (28) aufweist, die der Breite des Beines (2) entspricht.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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