Die Erfindung betrifft einen Gitarrenständer mit einer eine Auflagefläche
mit einer veränderbaren Länge aufweisenden Stütze, die an einer Gestellanordnung
befestigt ist.
Gitarren müssen gelegentlich abgelegt werden, sei es, daß der Musiker
eine Pause macht, sei es, daß er auf ein anderes Instrument wechselt. Dabei wird
bevorzugt, daß man die Gitarre in aufrechter Stellung positioniert. Dies hat beispielsweise
den Vorteil, daß man sie bei der erneuten Verwendung leichter am Hals ergreifen
kann.
Die gleiche Problematik ergibt sich auch bei anderen Saiteninstrumenten,
beispielsweise größeren Streichinstrumenten, die man ungern auf dem Fußboden ablegt.
Es gibt eine große Vielzahl von unterschiedlichen Gitarren. Dies wird
beispielsweise durch einen Vergleich zwischen einer akustischen Gitarre (A-Gitarre)
und einer elektrischen Gitarre (E-Gitarre) deutlich. Der Korpus einer E-Gitarre
hat eine wesentlich geringere Dicke als der Korpus einer A-Gitarre. Dies führt dazu,
daß man für die unterschiedlichen Gitarrentypen im Prinzip unterschiedliche Gitarrenständer
benötigt, weil die Länge der Auflagefläche in etwa mit der Dicke des Korpus übereinstimmen
sollte.
Um eine große Vielzahl von Gitarrenständern zu vermeiden, ist es bekannt,
den Gitarrenständer so auszubilden, daß er unterschiedlich große Gitarren aufnehmen
kann. US 5 505 413 zeigt beispielsweise
eine gestufte Auflagefläche, bei der ein Abschnitt für E-Gitarren vorgesehen ist,
während ein darüber hinausgehender Abschnitt für A-Gitarren vorgesehen ist. Diese
Ausgestaltung hat den Nachteil, daß man unabhängig von der unterzubringenden Gitarre
immer die größte Abmessung wählen muß.
US 5 664 756 zeigt einen Gitarrenständer,
dessen Auflagefläche dadurch veränderbar ist, daß man eine Stütze mehr oder weniger
weit aus einem Bein herauszieht. Wenn die Stütze für die Verwendung im Zusammenhang
mit einer E-Gitarre in den Ständer hineingeschoben wird, schaut sie allerdings auf
der Rückseite heraus. Dies kann unter Umständen zu gefährlichen Situationen führen,
wenn man an dem herausstehenden Ende hängenbleibt und den Gitarrenständer umwirft.
US 5 957 417 beschreibt einen
Gitarrenständer, bei dem die Auflagefläche an U-förmigen Bügeln ausgebildet ist.
An der Basis des U ist ein verschwenkbarer Anschlag angeordnet, den man bei der
Verwendung mit einer E-Gitarre in eine aufrechte Position verschwenkt, um den Korpus
der E-Gitarre zu stützen. Wenn man eine akustische Gitarre ablegen will, wird der
Anschlag parallel zur Basis des U verschwenkt, so daß die gesamte Basis als Auflagefläche
für die Gitarre zur Verfügung steht. Auch hier ist wiederum erforderlich, daß der
Gitarrenständer immer die größtmögliche Abmessung aufweist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Gitarrenständer, der
für unterschiedliche Gitarren geeignet ist, kompakt auszubilden.
Diese Aufgabe wird bei einem Gitarrenständer der eingangs genannten
Art dadurch gelöst, daß die Stütze eine veränderbare Länge aufweist.
Mit einer längenveränderbaren Stütze ist man ohne Probleme in der
Lage, die Länge der Auflagefläche an die Dicke des Korpus der Gitarre anzupassen.
Wenn ein dikkerer Korpus abgestützt werden soll, dann wird die Stütze verlängert.
Wenn ein dünnerer Korpus abgestützt werden soll, wird die Stütze entsprechend verkürzt.
Anbauteile oder zusätzliche Anschläge sind nicht erforderlich. Die Stütze weist
vielmehr alle Elemente auf, die zur Ausbildung der Auflagefläche notwendig sind.
Der Gitarrenständer kann dann kompakt gehalten werden.
Vorzugsweise weist die Stütze ein an der Gestellanordnung befestigtes
erstes Teil und ein zweites Teil auf, das am ersten Teil in unterschiedlichen Positionen
festlegbar ist. Man bildet die Stütze also zweiteilig aus, wobei die beiden Teile
in Abhängigkeit von ihrer gegenseitigen Positionierung die Länge der Auflagefläche
definieren.
Vorzugsweise weisen das erste und das zweite Teil eine Verbindung
miteinander auf, die bei einer Veränderung der Länge der Stütze erhalten bleibt.
Die beiden Teile sind also sozusagen "unlösbar" miteinander verbunden. Dies hat
den Vorteil, daß bei einer Veränderung der Länge nicht versehentlich ein Teil verlorengehen
kann. Die Verbindung zwischen den beiden Teilen kann zwar unter Umständen gelöst
werden. Dies setzt aber eine Manipulation an der Stütze voraus, die über eine einfache
Längenveränderung hinausgeht.
Vorzugsweise ist eine Arretierungseinrichtung zwischen den beiden
Teilen vorgesehen, bei der mindestens ein Zapfen, der parallel zur Auflagefläche
und senkrecht zur Länge verläuft und an einem Teil angeordnet ist, in eine von mehreren
Ausnehmungen eingreift, die am anderen Teil vorgesehen sind. Durch die Positionierung
des Zapfens in einer der Ausnehmungen wird die Position des einen Teils zum anderen
Teil festgelegt. Da der Zapfen parallel zur Auflagefläche ausgerichtet ist, aber
senkrecht zur Länge verläuft, bietet er gegen eine Längenveränderung einen ausreichenden
Widerstand, wenn er in eine Ausnehmung eingebracht worden ist. Die Begriffe "parallel"
und "senkrecht" sind hier nicht im mathematisch genauen Sinn zu
verstehen. Es liegt auf der Hand, daß der Zapfen im Prinzip "quer" zur Längsrichtung
der Stütze angeordnet ist, also zu der Richtung, in der eine Verstellung der beiden
Teile relativ zueinander erfolgt, wobei Abweichungen zum Winkel von 90° durchaus
zulässig sind.
Vorzugsweise sind die Ausnehmungen miteinander verbunden. Es existiert
also eine Möglichkeit, wie man den einen Zapfen von einer Ausnehmung in eine andere
bewegen kann, ohne daß die beiden Teile voneinander getrennt werden müssen.
Hierbei ist besonders bevorzugt, daß der Zapfen durch eine Schwenkbewegung
der beiden Teile relativ zueinander um eine zum Zapfen parallele Achse aus der Ausnehmung
ausrückbar ist. Wenn also die Länge geändert werden soll, dann wird beispielsweise
das zweite Teil gegenüber dem ersten Teil nach oben geneigt. Dadurch kommt der Zapfen
außer Eingriff mit der Ausnehmung. In dem geneigten Zustand kann das zweite Teil
gegenüber dem ersten Teil verlagert werden. Durch eine Ausrichtung der beiden Teile
in einer Linie kommt dann der Zapfen wieder in Eingriff mit der Ausnehmung, so daß
die Arretierung durch das Herunterklappen auf einfache Weise hergestellt worden
ist.
Vorzugsweise sind die Ausnehmungen außen geschlossen. Dies hat nicht
nur Vorteile im Hinblick auf das Aussehen. Die geschlossene Außenwand verhindert
auch, daß Verschmutzungen in die Ausnehmungen eindringen können und sie blockieren.
Man kann daher in praktisch allen Fällen gewährleisten, daß die beiden Teile die
gewünschte Ausrichtung zueinander haben, wenn die Arretierungseinrichtung eingerückt
ist.
Bevorzugterweise weist das erste Teil zwei seitliche Flanken auf,
die zumindest an ihrem der Gestellanordnung abgewandten Ende auf der Unterseite
miteinander verbunden sind und das zweite Teil zwischen sich aufnehmen. Die Verbindung
an dem Ende, das der Gestellanordnung abgewandt ist, bildet eine Auflage für das
zweite Teil, das sich wiederum mit seinem der Gestellanordnung benachbarten Ende
in der Ausnehmung abstützt. Man erhält dadurch eine ausreichende Halterung für das
zweite Teil im ersten Teil.
Vorzugsweise weist das erste Teil einen U-förmigen Querschnitt auf,
der zur Auflagefläche hin offen ist. In diesem Fall wird das zweite Teil in jeder
Position auf einer ausreichenden Länge abgestützt, so daß man auch schwerere Gitarren
auf dem Gitarrenständer ablegen kann.
Auch ist bevorzugt, daß das zweite Teil einen U-förmigen Querschnitt
mit zwei seitlichen Flanken aufweist, wobei die Auflagefläche an einer die Flanken
verbindenden Basis ausgebildet ist. Das zweite Teil weist also einen U-förmigen
Querschnitt auf, bei dem das U auf dem Kopf steht. Die beiden U-förmigen Querschnitte
von erstem Teil und zweitem Teil sind also sozusagen ineinander geschachtelt.
Vorzugsweise weisen die beiden Teile in jeder festgelegten Position
miteinander fluchtende Oberseiten auf. Es entsteht also eine durchgehende Auflagefläche.
Diese wird im Bereich des zweiten Teils durch die Unterseite des U gebildet, während
sie im Bereich des ersten Teils durch die Oberseiten der beiden Flanken gebildet
wird. In jedem Fall ist eine ausreichende Abstützung des Korpus der Gitarre gewährleistet.
Bevorzugterweise ist jedes Teil an der Auflagefläche mit einem weichgummiartigen
Material versehen. Dies schont die Gitarre und vermittelt ein angenehmes Griffgefühl.
Ein weichgummiartiges Material kann beispielsweise durch einen Schaumkunststoff
oder einen Kunststoff mit geringer Härte gebildet sein.
Bevorzugterweise weist das zweite Teil zumindest für einen Teil der
möglichen Positionen jeweils eine Markierung auf, die bei festgelegtem zweiten Teil
mit einem Fixpunkt am ersten Teil übereinstimmt. Damit wird die Einstellung für
den Benutzer erleichtert. Er weiß z.B., daß für einen bestimmten Gitarrentyp eine
bestimmte Markierung mit dem Fixpunkt übereinstimmen muß. Dementsprechend läßt sich
diese Einstellung leicht herstellen.
Vorzugsweise ist die Stütze an die Gestellanordnung anklappbar. Dies
hat den Vorteil, daß der Gitarrenständer besser transportabel wird, weil die Stütze
nicht mehr absteht.
Hierbei ist bevorzugt, daß die Gestellanordnung ein Bein aufweist,
an dem die Stütze befestigt ist, und die Stütze an ihrem dem Bein abgewandten Ende
einen Anschlag aufweist, der eine Lücke aufweist, die der Breite des Beines entspricht.
Wenn dann die Stütze an das Bein angeklappt wird, dann bildet der Anschlag eine
zusätzliche Abstützung, die dafür sorgt, daß eine seitliche Belastung auf die Gelenkverbindung
zwischen der Stütze und dem Bein kleingehalten werden kann.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen
in Verbindung mit der Zeichnung beschrieben. Hierin zeigen:
1 eine Darstellung eines Gitarrenständers,
2 ein Bein des Gitarrenständers mit Stütze
in der kürzesten Länge,
3 die Ansicht nach 2
mit der Stütze in ihrer größten Länge,
4 die Stütze bei der Verstellung,
5 einen Schnitt V-V durch eine Stütze
nach 6 und
6 einen Schnitt VI-VI nach
5.
1 zeigt einen Gitarrenständer
1 mit einer Gestellanordnung, die drei Beine 2, 3,
4 und einen Hals 5 aufweist. Am oberen Ende des Halses
5 ist ein Kopf 6 befestigt, der eine Anlagefläche für eine Gitarre
bildet.
Die Beine 2, 3, 4 sind an einem Gelenkkörper
7 gelenkig befestigt, beispielsweise durch Bolzen 8, so daß der
Gitarrenständer 1 aus dem dargestellten aufgeklappten Zustand in einen
Transportzustand zusammengeklappt werden kann, in dem er wesentlich weniger Platz
benötigt.
An den beiden vorderen Beinen 2, 3 ist jeweils eine
Stütze 9 befestigt, die im Zusammenhang mit den 2
bis 6 näher beschrieben werden soll.
Die Stütze 9 weist ein erstes Teil 10 auf, das über
eine gelenkige Verbindung, beispielsweise einen Bolzen 11, mit dem Bein
2 verbunden ist. Wie aus 5 hervorgeht, weist
das erste Teil 10 einen U-förmigen Querschnitt auf, wobei das U nach oben
hin offen ist. Das U weist eine Basis 12 und zwei Flanken 13,
14 auf, wobei die Flanken 13, 14 mit ihren Oberseiten
15, 16 einen Teil der Auflagefläche bilden, den die Stütze
9 bereitstellt. Die U-Form des ersten Teils 10 ist auch in
3 zu erkennen.
Ferner weist die Stütze 9 ein zweites Teil 17 auf,
das ebenfalls einen U-förmigen Querschnitt aufweist mit einer Basis 18
und zwei Flanken 29, 30. Die beiden Flanken 29,
30 sind dabei den Flanken 13, 14 parallel. Auch die Basis
18 des zweiten Teils 17 ist parallel zur Basis 12 des
ersten Teils 10.
Die Basis 18 bildet mit ihrer Oberfläche 19 ebenfalls
einen Teil der Auflagefläche der Stütze 9. Die Oberfläche 19 liegt
dabei in einer Ebene mit den Oberflächen 15, 16 der beiden Flanken
13, 14.
Am ersten Teil 17 sind zwei einander gegenüberstehende Zapfen
20, 21 angeordnet, die in Ausnehmungen 22 am ersten Teil
10 eingreifen, wenn die beiden Teile in einer Linie zueinander ausgerichtet
sind, wie dies in den Positionen der 2 und
3 der Fall ist. Sobald also der Zapfen
20 in eine Ausnehmung 22 eingesetzt ist, sind die beiden Teile
10, 17 in Längsrichtung relativ zueinander festgelegt, d.h. ohne
weitere Maßnahmen ist eine Veränderung der Länge der Stütze 9 nicht möglich.
Die Ausnehmungen 22 sind allerdings durch einen Raum
23 miteinander verbunden. Wenn man die Länge der Stütze 9 verändern
möchte, dann wird das zweite Teil 17 gegenüber dem ersten Teil
10 geneigt, wie dies aus 4 zu erkennen ist.
Dabei wird der Zapfen 20 nach unten aus seiner Ausnehmung 22 herausbewegt.
In der in 4 dargestellten Ausrichtung der beiden Teile
10, 17 zueinander läßt sich das zweite Teil 17 gegenüber
dem ersten Teil 10 verlagern. Wenn das zweite Teil 17 dann wieder
heruntergeklappt wird, um auf eine Linie mit dem ersten Teil 10 zu kommen,
dann rastet der Zapfen 20 wieder in eine Ausnehmung ein.
Die Flanken 13, 14 sind nach außen verschlossen.
Die Ausnehmungen 22 und der Raum 23 sind also nach außen hin abgedeckt.
Dies verhindert einerseits eine Verschmutzung und erhöht andererseits die Stabilität
des ersten Teils 10.
Das zweite Teil 17 weist an seiner Oberfläche 19
eine Vielzahl von Markierungen 24 auf. Diese Markierungen erleichtern es,
die richtige Länge einzustellen. In jeder möglichen Position des zweiten Teils
17 zum ersten Teil 10 kommt eine Markierung 24 in Übereinstimmung
mit einem Fixpunkt 25 des ersten Teils 10, beispielsweise dem
Beginn einer Kante. Es ist allerdings nicht erforderlich, daß jeder Ausnehmung
22 und damit jeder möglichen Position des zweiten Teils 17 gegenüber
dem ersten Teil 10 eine eigene Markierung 24 zugeordnet ist.
Das erste Teil 10 weist an seinem dem Bein 2 abgewandten
Ende zwei Anschläge 26, 27 auf, die zwischen sich eine Lücke
28 bilden. Die Lücke 28 ist genauso breit, wie das Bein
2. Wenn also das erste Teil 10 um seinen Bolzen 11 zum
Bein 2 hin verschwenkt wird, dann umgreifen die beiden Vorsprünge
26, 27 das Bein 2 und sichern die Stütze zusätzlich gegen
eine seitliche Bewegung.
An allen Flächen, an denen eine Gitarre zur Anlage kommen kann, sind
Schichten aus einem weichen Kunststoff vorgesehen. Dies ist aus Gründen der Übersicht
nicht näher dargestellt.