Die Erfindung betrifft eine Kerzenattrappe nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1.
Derartige Kerzenattrappen werden beispielsweise als Opferkerzen in
Kirchen verwendet.
Kerzenattrappen der eingangs angegebenen Art weisen einen länglichen,
zylinderförmigen Behälter auf, welcher mit einem flüssigen Brennstoff gefüllt ist.
Bei diesem flüssigen Bremsstoff kann es sich beispielsweise um Flüssigparaffin handeln.
Der Docht ist in seinem oberen Bereich von einer Hülse umgeben. Die so aus Hülse
und Docht gebildete Einheit wird mit dem Docht voran durch die oberseitige Öffnung
in den Behälter hineingesteckt, so daß die Hülse des Dochtes im Innern des Behälters
im Bereich der oberseitigen Öffnung zu liegen kommt. Das untere Ende des Dochtes
taucht dabei in den im Behälter befindlichen Brennstoff ein.
Diese bekannte Kerzenattrappe hat mehrere Nachteile. Zunächst ist
der Docht nicht sicher in der Hülse gehalten. Dies kann bedeuten, daß der Docht
aus der Hülse herausrutscht und ins Innere des Behälters rutscht. Weiterhin kommt
es bei diesen Kerzenattrappen oftmals im Bereich der oberen Öffnung des Behälters
außenseitig zu Beschädigungen der Lackierung, was hinderlich bei einer Wiederverwendung
des Behälters ist. Diese Beschädigungen an der Lackierung entstehen insbesondere
im kritischen Dochtbereich durch Wärmeeinwirkung. Schließlich gibt es bei den bekannten
Kerzenattrappen Probleme mit der gewünschten Entlüftung des Innern des Behälters.
Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Kerzenattrappe
der eingangs angegebenen Art mit einer verbesserten Halterung für den Docht mittels
der Hülse zu schaffen.
Die technische Lösung ist gekennzeichnet durch die Merkmale im Kennzeichen
des Anspruchs 1.
Dadurch ist eine Dochtkappe für eine Kerzenattrappe geschaffen, welche
sich durch eine Mehrzahl von Vorteilen im Vergleich zu den bekannten Dochthalterungen
für Kerzenattrappen auszeichnet. Zunächst ist ein fester Halt des Dochtes in der
Hülse gewährleistet. Der Docht ist dabei so fixiert, daß ein Zurückrutschen ausgeschlossen
ist. Die exakte Dochtfixierung ist von Bedeutung, um eine konstante Flammenhöhe
zu erreichen. Dies wird durch die zackenförmigen Laschen gewährleistet, welche seitlich
in den Docht greifen und gewissermaßen als Widerhaken dienen. Vorzugsweise sind
drei oder insbesondere vier Laschen vorgesehen. Die Dochtkappe hat weiterhin den
Vorteil, daß beim relativ teuren Behälter, welcher als Mehrwegprodukt verwendet
werden soll, eventuelle Beschädigungen in der Lackierung durch die Hülse abgedeckt
werden. Diese Beschädigungen entstehen insbesondere im kritischen Dochtbereich durch
Wärmeeinwirkung. Docht und Dochtkappe werden nach Gebrauch durch neue Komponenten
ersetzt, während der Behälter – wie ausgeführt – wieder verwendet wird.
Dadurch bleibt das gute ästhetische Gesamterscheinungsbild der Opferkerze erhalten.
Daß die Zylinderhülse außen auf den Behälter aufgesteckt ist, ist so zu verstehen,
daß die Zylinderhülse die obere Behälterwand in der Art einer Ummantelung umschließt.
Die Weiterbildung gemäß Anspruch 2 hat den Vorteil der einfachen Herstellbarkeit
des Hülsenzylinders. Der Zylinder der Hülse weist dabei ein einstückiges Oberflächenelement
auf, aus dem die Laschen ausgestanzt und nach oben gebogen sind.
Gemäß der Weiterbildung in Anspruch 3 sind die Laschen im wesentlichen
dreieckförmig ausgebildet und laufen gemäß der Weiterbildung in Anspruch 4 vorzugsweise
spitz zu. Dadurch krallen sich die Laschen seitlich in den Docht, so daß der Docht
nicht zurückrutschen kann.
Die Haltefunktion wird noch dadurch vergrößert, daß gemäß der Weiterbildung
in Anspruch 5 die Laschen hin zur Mittelachse des Behälters geneigt sind.
Die Weiterbildung gemäß Anspruch 6 schafft eine technisch einfache
Entlüftung des Behälters durch eine entsprechende Formung und Anordnung der ausgestanzten
und nach oben gebogenen Laschen für die Dochtfixierung. Es ergeben sich dadurch
im Zwischenbereich einander benachbarter Laschen im Zusammenwirken mit dem Docht
kleine Öffnungen, welche ausreichen, um einen eventuellen Überdruck in dem Behälter
(welcher beispielsweise durch Wärme entstehen kann) entweichen zu lassen. Dadurch
wird eine erhöhte Kapillarwirkung des Brennstoffes verhindert und gleichzeitig ein
vollständiges Abbrennen der Kerze gewährleistet.
Die Weiterbildung gemäß Anspruch 7 hat den Vorteil, daß durch die
Versiegelung des Dochtes ein Austreten des flüssigen Brennstoffes im Nichtgebrauchszustand
verhindert wird.
Vorzugsweise ist gemäß der Weiterbildung in Anspruch 8 die Versiegelung
durch einen Schrumpfschlauch gebildet. Die Anbringung des Schrumpfschlauches ist
dergestalt, daß ein Stückchen Schlauch aus einem geeigneten Kunststoff auf den Docht
aufgesteckt, eventuell das obere Ende des Schlauchs verschweißt und durch Erwärmen
zum Schrumpfen gebracht wird. Beim Anzünden des Dochtes bzw. des Schrumpfschlauches
verbrennt dieser.
Ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Kerzenattrappe wird
nachfolgend anhand der Zeichnungen beschrieben. In diesen zeigt:
1 eine Ansicht der Kerzenattrappe in einer
Art Längsschnitt;
2 eine perspektivische Ansicht der Kerzenattrappe
in 1 im Bereich der Dochtkappe.
Die Kerzenattrappe weist einen länglichen, zylinderförmigen Behälter
1 mit geschlossenem Boden auf. Dieser weist oberseitig einen konischen
Abschnitt auf, welcher in ein Zylinderteil mit kleinerem Durchmesser übergeht. Dieses
Zylinderteil definiert eine Öffnung 2 des Behälters 1. Im Innern
des Behälters 1 befindet sich ein flüssiger Brennstoff.
Auf die obere Öffnung 2 des Behälters 1 ist eine
Dochtkappe aufgesteckt. Diese Dochtkappe weist eine zylinderförmige Hülse
3 auf. Aus deren im Ursprungszustand geschlossenen Oberseite in Form einer
Decke sind insgesamt vier dreieckförmige Laschen 4 ausgestanzt und nach
oben gebogen. In der dadurch geschaffenen Öffnung in der Oberseite der Hülse
3 befindet sich ein Docht 5. In diesen Docht 5 krallen
sich die Vorderenden der vier Laschen 4 seitlich ein, so daß ein Zurückrutschen
des Dochtes 5 ausgeschlossen ist. Die so aus Hülse 3 und Docht
5 gebildete Baueinheit wird mit dem unteren Ende des Dochtes
5 voran in die obere Öffnung 2 des Behälters 1 gesteckt,
so daß die Hülse 3 mit ihrem Zylindermantel das obere, zylinderförmige
Ende des Behälters 1 hülsenartig umgibt.
Der obere, aus der Hülse 3 herausragende Teil des Dochtes
5 ist mit einer Versiegelung 6 in Form eines Schrumpfschlauches
abgedichtet. Beim Anzünden des Dochtes 5 verbrennt diese Versiegelung
6 aus Kunststoff, so daß der Docht 5 in ganz normaler Weise brennen
kann.
1- Behälter
2- Öffnung
3- Hülse
4- Lasche
5- Docht
6- Versiegelung