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Dokumentenidentifikation DE202005000964U1 28.04.2005
Titel Kerzenattrappe
Anmelder Kox, Hans-Dieter, 79227 Schallstadt, DE
Vertreter Goy, W., Dipl.-Phys., Pat.-Anw., 79108 Freiburg
DE-Aktenzeichen 202005000964
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 28.04.2005
Registration date 24.03.2005
Application date from patent application 21.01.2005
IPC-Hauptklasse C11C 5/00

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Kerzenattrappe nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.

Derartige Kerzenattrappen werden beispielsweise als Opferkerzen in Kirchen verwendet.

Kerzenattrappen der eingangs angegebenen Art weisen einen länglichen, zylinderförmigen Behälter auf, welcher mit einem flüssigen Brennstoff gefüllt ist. Bei diesem flüssigen Bremsstoff kann es sich beispielsweise um Flüssigparaffin handeln. Der Docht ist in seinem oberen Bereich von einer Hülse umgeben. Die so aus Hülse und Docht gebildete Einheit wird mit dem Docht voran durch die oberseitige Öffnung in den Behälter hineingesteckt, so daß die Hülse des Dochtes im Innern des Behälters im Bereich der oberseitigen Öffnung zu liegen kommt. Das untere Ende des Dochtes taucht dabei in den im Behälter befindlichen Brennstoff ein.

Diese bekannte Kerzenattrappe hat mehrere Nachteile. Zunächst ist der Docht nicht sicher in der Hülse gehalten. Dies kann bedeuten, daß der Docht aus der Hülse herausrutscht und ins Innere des Behälters rutscht. Weiterhin kommt es bei diesen Kerzenattrappen oftmals im Bereich der oberen Öffnung des Behälters außenseitig zu Beschädigungen der Lackierung, was hinderlich bei einer Wiederverwendung des Behälters ist. Diese Beschädigungen an der Lackierung entstehen insbesondere im kritischen Dochtbereich durch Wärmeeinwirkung. Schließlich gibt es bei den bekannten Kerzenattrappen Probleme mit der gewünschten Entlüftung des Innern des Behälters.

Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Kerzenattrappe der eingangs angegebenen Art mit einer verbesserten Halterung für den Docht mittels der Hülse zu schaffen.

Die technische Lösung ist gekennzeichnet durch die Merkmale im Kennzeichen des Anspruchs 1.

Dadurch ist eine Dochtkappe für eine Kerzenattrappe geschaffen, welche sich durch eine Mehrzahl von Vorteilen im Vergleich zu den bekannten Dochthalterungen für Kerzenattrappen auszeichnet. Zunächst ist ein fester Halt des Dochtes in der Hülse gewährleistet. Der Docht ist dabei so fixiert, daß ein Zurückrutschen ausgeschlossen ist. Die exakte Dochtfixierung ist von Bedeutung, um eine konstante Flammenhöhe zu erreichen. Dies wird durch die zackenförmigen Laschen gewährleistet, welche seitlich in den Docht greifen und gewissermaßen als Widerhaken dienen. Vorzugsweise sind drei oder insbesondere vier Laschen vorgesehen. Die Dochtkappe hat weiterhin den Vorteil, daß beim relativ teuren Behälter, welcher als Mehrwegprodukt verwendet werden soll, eventuelle Beschädigungen in der Lackierung durch die Hülse abgedeckt werden. Diese Beschädigungen entstehen insbesondere im kritischen Dochtbereich durch Wärmeeinwirkung. Docht und Dochtkappe werden nach Gebrauch durch neue Komponenten ersetzt, während der Behälter – wie ausgeführt – wieder verwendet wird. Dadurch bleibt das gute ästhetische Gesamterscheinungsbild der Opferkerze erhalten. Daß die Zylinderhülse außen auf den Behälter aufgesteckt ist, ist so zu verstehen, daß die Zylinderhülse die obere Behälterwand in der Art einer Ummantelung umschließt.

Die Weiterbildung gemäß Anspruch 2 hat den Vorteil der einfachen Herstellbarkeit des Hülsenzylinders. Der Zylinder der Hülse weist dabei ein einstückiges Oberflächenelement auf, aus dem die Laschen ausgestanzt und nach oben gebogen sind.

Gemäß der Weiterbildung in Anspruch 3 sind die Laschen im wesentlichen dreieckförmig ausgebildet und laufen gemäß der Weiterbildung in Anspruch 4 vorzugsweise spitz zu. Dadurch krallen sich die Laschen seitlich in den Docht, so daß der Docht nicht zurückrutschen kann.

Die Haltefunktion wird noch dadurch vergrößert, daß gemäß der Weiterbildung in Anspruch 5 die Laschen hin zur Mittelachse des Behälters geneigt sind.

Die Weiterbildung gemäß Anspruch 6 schafft eine technisch einfache Entlüftung des Behälters durch eine entsprechende Formung und Anordnung der ausgestanzten und nach oben gebogenen Laschen für die Dochtfixierung. Es ergeben sich dadurch im Zwischenbereich einander benachbarter Laschen im Zusammenwirken mit dem Docht kleine Öffnungen, welche ausreichen, um einen eventuellen Überdruck in dem Behälter (welcher beispielsweise durch Wärme entstehen kann) entweichen zu lassen. Dadurch wird eine erhöhte Kapillarwirkung des Brennstoffes verhindert und gleichzeitig ein vollständiges Abbrennen der Kerze gewährleistet.

Die Weiterbildung gemäß Anspruch 7 hat den Vorteil, daß durch die Versiegelung des Dochtes ein Austreten des flüssigen Brennstoffes im Nichtgebrauchszustand verhindert wird.

Vorzugsweise ist gemäß der Weiterbildung in Anspruch 8 die Versiegelung durch einen Schrumpfschlauch gebildet. Die Anbringung des Schrumpfschlauches ist dergestalt, daß ein Stückchen Schlauch aus einem geeigneten Kunststoff auf den Docht aufgesteckt, eventuell das obere Ende des Schlauchs verschweißt und durch Erwärmen zum Schrumpfen gebracht wird. Beim Anzünden des Dochtes bzw. des Schrumpfschlauches verbrennt dieser.

Ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Kerzenattrappe wird nachfolgend anhand der Zeichnungen beschrieben. In diesen zeigt:

1 eine Ansicht der Kerzenattrappe in einer Art Längsschnitt;

2 eine perspektivische Ansicht der Kerzenattrappe in 1 im Bereich der Dochtkappe.

Die Kerzenattrappe weist einen länglichen, zylinderförmigen Behälter 1 mit geschlossenem Boden auf. Dieser weist oberseitig einen konischen Abschnitt auf, welcher in ein Zylinderteil mit kleinerem Durchmesser übergeht. Dieses Zylinderteil definiert eine Öffnung 2 des Behälters 1. Im Innern des Behälters 1 befindet sich ein flüssiger Brennstoff.

Auf die obere Öffnung 2 des Behälters 1 ist eine Dochtkappe aufgesteckt. Diese Dochtkappe weist eine zylinderförmige Hülse 3 auf. Aus deren im Ursprungszustand geschlossenen Oberseite in Form einer Decke sind insgesamt vier dreieckförmige Laschen 4 ausgestanzt und nach oben gebogen. In der dadurch geschaffenen Öffnung in der Oberseite der Hülse 3 befindet sich ein Docht 5. In diesen Docht 5 krallen sich die Vorderenden der vier Laschen 4 seitlich ein, so daß ein Zurückrutschen des Dochtes 5 ausgeschlossen ist. Die so aus Hülse 3 und Docht 5 gebildete Baueinheit wird mit dem unteren Ende des Dochtes 5 voran in die obere Öffnung 2 des Behälters 1 gesteckt, so daß die Hülse 3 mit ihrem Zylindermantel das obere, zylinderförmige Ende des Behälters 1 hülsenartig umgibt.

Der obere, aus der Hülse 3 herausragende Teil des Dochtes 5 ist mit einer Versiegelung 6 in Form eines Schrumpfschlauches abgedichtet. Beim Anzünden des Dochtes 5 verbrennt diese Versiegelung 6 aus Kunststoff, so daß der Docht 5 in ganz normaler Weise brennen kann.

1Behälter 2Öffnung 3Hülse 4Lasche 5Docht 6Versiegelung

Anspruch[de]
  1. Kerzenattrappe

    mit einem Behälter (1) zur Aufnahme eines flüssigen Brennstoffs sowie

    mit einem in einer Hülse (3) fest angeordneten Docht (5),

    wobei die Hülse (3) im Bereich einer oberseitigen Öffnung (2) des Behälters (1) angeordnet ist und

    wobei der Docht (5) in den Brennstoff eintaucht,

    dadurch gekennzeichnet,

    daß die Hülse (3) als Zylinder ausgebildet ist und außen auf den Behälter (1) aufgesteckt ist und

    daß die Oberseite der Hülse (3) wenigstens eine, vorzugsweise mehrere um den Umfang verteilte, nach oben gerichtete Laschen (4) aufweist, welche seitlich am Docht (5) anliegen und diesen halten.
  2. Kerzenattrappe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Laschen (4) aus der Oberseite der zylindrischen Hülse (3) ausgestanzt und nach oben gebogen sind.
  3. Kerzenattrappe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Laschen (4) im wesentlichen dreieckförmig sind.
  4. Kerzenattrappe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Laschen (4) spitz zulaufen.
  5. Kerzenattrappe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Laschen (4) hin zur Mittelachse des Behälters (1) geneigt sind.
  6. Kerzenattrappe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenbereiche zwischen den Laschen (4) Entlüftungsöffnungen für den Behälter (1) definieren.
  7. Kerzenattrappe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Docht (5) mit einer Versiegelung (6) versehen ist, welche beim Anzünden des Dochtes (5) verbrennt.
  8. Kerzenattrappe nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Versiegelung (6) durch einen Schrumpfschlauch gebildet ist.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen






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