Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Bearbeiten geschlachteter
Tiere oder von Teilen derselben, mit einer ersten Station und einer zweite Station,
umfassend: eine Fördereinrichtung, die sich zwischen der ersten Station und der
zweiten Station erstreckt, und die wenigstens einen Schlitz mit einer Breite und
einem Verlauf umfasst; eine Zuführeinrichtung zum Zuführen der geschlachteten Tiere
oder der Teile derselben zu der Fördereinrichtung an der ersten Station; eine Abgabeeinrichtung
zum Abgeben der geschlachteten Tiere oder der Teile derselben von der Fördereinrichtung
an der zweiten Station; und wenigstens ein angetriebenes Antriebselement, das einen
Weg durchläuft, der im Wesentlichen parallel zum Verlauf des wenigstens einen Schlitzes
ist, und der dazu dient, die geschlachteten Tiere oder Teile derselben entlang des
wenigstens einen Schlitzes von der ersten Station hin zu der zweiten Station zu
bewegen, wobei das wenigstens eine Antriebselement wenigstens die halbe Breite des
wenigstens einen Schlitzes überspannt.
Aus der Druckschrift FR-A-1 408 850 ist eine Vorrichtung zum Überführen
von Erzeugnisträgern bekannt, die sich entlang einer ersten Förderschiene über eine
verbindende Förderschiene zu einer zweiten Förderschiene bewegen beziehungsweise
verschieben. Die Erzeugnisträger werden von der ersten Förderschiene mit Hilfe eines
Umstellmechanismus entfernt. Die Erzeugnisträger werden entlang der verbindenden
Förderschiene durch Arme bewegt, die an einer drehbar angetriebenen Scheibe angebracht
sind, die gefedert befestigt sind, und die einen kreisförmigem Weg beschreiben,
der teilweise parallel zu einem Abschnitt des Verlaufes der verbindenden Förderschiene
ist. Entlang der verbindenden Förderschiene wirken die Arme gegen die Erzeugnisträger
und üben dabei eine Kraft auf die Erzeugnisträger aus, wodurch bewirkt wird, dass
die Erzeugnisträger entlang der verbindenden Förderschiene vorrücken.
Ein Nachteil der Vorrichtung, die aus der Druckschrift FR-A-1 408
850 bekannt ist, besteht darin, dass für die von den Erzeugnisträgern beförderten
Erzeugnisse eine separat von den Erzeugnisträgern erfolgende Überführung von der
ersten Förderschiene zu der zweiten Förderschiene nicht möglich ist.
Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass die Erzeugnisträger nicht
vorübergehend gelagert werden können und darüber hinaus nicht gesteuert an die zweite
Förderschiene abgegeben werden können, weshalb die Vorrichtung für das selektive
Bearbeiten geschlachteter Tiere oder der Teile derselben ungeeignet ist.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung
der hier in Rede stehenden Art bereitzustellen, die die vorstehend aufgeführten
Nachteile zumindest teilweise überwindet.
Zur Lösung der vorstehend erwähnten Aufgabe weist die Erfindung die
Merkmale des Anspruches 1 auf.
An der ersten und zweiten Station werden die geschlachteten Tiere
oder Teile derselben einer Vorrichtung, so beispielsweise einer entlang derselben
angeordneten Förderschiene, zugeführt oder von dieser abgegeben, und zwar entweder
mechanisch oder mittels manueller Einrichtungen.
Vorteilhafterweise kann das wenigstens eine Antriebselement eine erste
Position und eine zweite Position einnehmen, in der die geschlachteten Tiere oder
Teile derselben von der ersten Station hin zu der zweiten Station bewegt beziehungsweise
nicht bewegt werden. In der zweiten Position des wenigstens einen Antriebselementes
ist letzteres in der Lage, sich vorbei an den geschlachteten Tieren zu bewegen,
die in dem wenigstens einen Schlitz angeordnet sind, wobei nahezu keine Beschädigungen
an den geschlachteten Tieren oder Teilen derselben auftreten.
Vorzugsweise kann sich das wenigstens eine Antriebselement um eine
Achse drehen, die im Wesentlichen senkrecht zu dem Weg ist, der von dem wenigstens
einen Antriebselement durchlaufen wird, sodass es einfach wird, eine Bewegung von
der ersten Position hin zu der zweiten Position und umgekehrt auszuführen.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Vorrichtung gemäß der
Erfindung umfasst das wenigstens eine Antriebselement wenigstens einen Arm, der
dazu dient, die Bewegung des wenigstens einen Antriebselementes auf die geschlachteten
Tiere oder Teile derselben zu übertragen, wodurch ein einfacher Aufbau mit großer
Stabilität realisiert ist.
Vorzugsweise ist das wenigstens eine Antriebselement mit Krafteinrichtungen
versehen, die einer Bewegung des wenigstens einen Antriebselementes von der ersten
Position hin zu der zweiten Position entgegenwirken, und zwar insbesondere derart,
dass die Bewegung von der ersten Position hin zu der zweiten Position auf gesteuerte
Weise vor sich geht. Dies verhindert Beschädigungen an den geschlachteten Tieren
oder Teilen derselben oder beschränkt diese zumindest und macht es darüber hinaus
einfach, die Kraft einzustellen, unter der das wenigstens eine Antriebselement gegen
die in dem wenigstens einen Schlitz der Fördereinrichtung angeordneten geschlachteten
Tiere oder Teile derselben gedrückt wird. Darüber hinaus erhält man eine Struktur,
die einfach und kostengünstig herzustellen ist. Bei einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel umfassen die Krafteinrichtungen separate Federeinrichtungen,
so beispielsweise Druckfedern, Zugfedern oder Torsionsfedern. Die Krafteinrichtungen
können jedoch auch dadurch gebildet werden, dass das wenigstens eine Antriebselement
selbst flexibel und elastisch ausgebildet wird.
Die Krafteinrichtungen umfassen vorteilhafterweise eine steuerbare
Kolben-Zylinder-Vorrichtung, durch die es möglich wird, die Position des wenigstens
einen Antriebselementes aktiv zu verändern.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Vorrichtung gemäß der
Erfindung kann die Kolben-Zylinder-Vorrichtung bewirken, dass das wenigstens eine
Antriebselement eine beliebige gewünschte Position zwischen der ersten Position
und der zweiten Position einnimmt, wodurch es möglich wird, dass das wenigstens
eine Antriebselement die günstigste Position in Bezug auf die zu transportierenden
geschlachteten Tiere oder Teile derselben einnimmt.
Für den Fall, dass die Kolben-Zylinder-Vorrichtung vom pneumatischen
Typ ist, ist dem wenigstens einen Antriebselement darüber hinaus eine elastische
Wirkung zueigen, die von dem in der Kolben-Zylinder-Vorrichtung herrschenden Druck
abhängig ist.
Es sei bemerkt, dass die vorstehend beschriebenen Vorteile auch bei
Antriebselementen auftreten, die nicht wenigstens die Hälfte der Breite des Schlitzes
überspannen, sondern die beispielsweise von den angetriebenen Förderbändern selbst
gebildet werden, wie dies beispielsweise in der Druckschrift NL-A-7412044 beschrieben
ist.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung dienen entweder
die Zuführeinrichtungen dazu, die geschlachteten Tiere oder Teile derselben dem
wenigstens einen Schlitz zuzuführen, und/oder die Abgabevorrichtungen dienen dazu,
die geschlachteten Tiere oder Teile derselben aus dem wenigstens einen Schlitz zu
entnehmen. Im Ergebnis kann die Vorrichtung dazu verwendet werden, die geschlachteten
Tiere von der ersten Station zu der zweiten Station selektiv zu überführen.
Bei einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel der Vorrichtung gemäß
der Erfindung umfasst die Zuführeinrichtung einen Umstellmechanismus. Der Umstellmechanismus
kann in eine erste Umstellposition, in der die geschlachteten Tiere oder Teile derselben
dem wenigstens einen Schlitz der Fördereinrichtung zugeführt werden, und in eine
zweite Umstellposition, in der die geschlachteten Tiere oder Teile derselben dem
wenigstens einen Schlitz der Fördereinrichtung nicht zugeführt werden, verbracht
werden. Unter der Annahme, dass die Vorrichtung mit einer Fördereinrichtung zusammenwirkt,
bei der die geschlachteten Tiere oder Teile derselben an oder auf einer Trageeinrichtung
vorbei an der ersten Station befördert werden, können die geschlachteten Tiere oder
Teile derselben dem wenigstens einen Schlitz der Fördereinrichtung selektiv zugeführt
werden. Zu diesem Zweck umfasst der Umstellmechanismus vorzugsweise eine Umstellplatte,
die in einer ersten Position die geschlachteten Tiere oder Teile derselben hin zu
dem wenigstens einen Schlitz der Fördereinrichtung führt. Auf diese Weise ist es
möglich, Struktur und Wirkung des Umstellmechanismus einfach auszugestalten.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Vorrichtung gemäß der
Erfindung sind eine Zuführsteuereinrichtung und/oder eine Abgabesteuereinrichtung
vorgesehen, die die Zuführeinrichtung beziehungsweise die Abgabeeinrichtung steuern,
wobei die Steuerung auf der Basis von Daten erfolgt, die sich auf die zu transportierenden
geschlachteten Tiere oder Teile derselben beziehen, so beispielsweise auf Größe,
Gewicht, Form, Farbe, besondere Eigenschaften und dergleichen. Das Ausstatten der
Vorrichtung mit einer Zuführsteuereinrichtung ermöglicht eine selektive Überführung
der geschlachteten Tiere von einer Fördereinrichtung zu der Vorrichtung gemäß der
Erfindung, und zwar auf der Basis besagter Information hinsichtlich der geschlachteten
Tiere, also Größe, Gewicht, Formen, Farbe, besondere Eigenschaften und dergleichen,
sodass die geschlachteten Tiere oder Teile derselben selektiv von der ersten Station
zu der zweiten Station überführt werden können. Das Ausstatten der Vorrichtung gemäß
der Erfindung mit einer Abgabesteuereinrichtung ermöglicht eine selektive Abgabe
der geschlachteten Tiere auf entsprechende Weise.
Vorteilhafterweise umfassen die Zuführeinrichtung und/oder die Abgabeeinrichtung
wenigstens eine drehbar angetriebene Scheibe, die an ihrem Umfang mit wenigstens
einem Halteschlitz versehen ist, der sich an dem äußeren Umfang der wenigstens einen
drehbar angetriebenen Scheibe öffnet und dazu dient, wenigstens ein geschlachtetes
Tier oder einen Teil desselben zu befördern und in sich zu tragen. Eine Scheibe
dieser Art ist einfach und kostengünstig herzustellen und kann auch einfach gereinigt
werden. Die geschlachteten Tiere oder Teile derselben können nacheinander aus dem
wenigstens einen Schlitz in der Fördereinrichtung in einen Halteschlitz in der wenigstens
eine Scheibe mittels der wenigstens einen drehbar angetriebenen Scheibe und aus
diesem Halteschlitz in einen Teil des Schlitzes bewegt werden, in dem die geschlachteten
Tiere oder Teile derselben vorübergehend gelagert werden können.
Vorzugsweise weist die wenigstens eine drehbar angetriebene
Scheibe wenigstens zwei Halteschlitze derart auf, dass, wenn ein geschlachtetes
Tier von einem belegten Halteschlitz in einen Teil des Schlitzes bewegt wird, der
andere Halteschlitz zum Halten eines geschlachteten Tieres aus dem wenigstens einen
Schlitz der Fördereinrichtung bereitsteht, sodass es möglich wird, eine mit hoher
Geschwindigkeit erfolgende Überführung der geschlachteten Tiere vorzunehmen. Unter
der Voraussetzung, dass die Vorrichtung mit einer Fördereinrichtung zusammenwirkt,
auf der die geschlachteten Tiere oder Teile derselben an der zweiten Station freigegeben
werden können, können die geschlachteten Tiere oder Teile derselben beispielsweise
dem wenigstens einen Schlitz an der zweiten Station selektiv zugeführt werden, oder
sie können von dem wenigstens einen Schlitz an der zweiten Station abgegeben werden,
oder es kann beides erfolgen.
Bei einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel erstreckt sich
der wenigstens eine Schlitz im Wesentlichen in einer horizontalen Ebene, sodass
die geschlachteten Tiere oder Teile derselben im Inneren des Schlitzes unter Einfluss
der Schwerkraft keine unerwünschten Bewegungen ausführen können.
Es wird vorgezogen, wenn der wenigstens eine Schlitz der Vorrichtung
gemäß der Erfindung einen im Wesentlichen gekrümmten Verlauf aufweist. Dies ermöglicht
ein auf einfache Weise erfolgendes Tragen der Antriebselemente durch eine Drehung
um eine Achse. Darüber hinaus ist für den Fall, dass die Vorrichtung mit einer Förderschiene
an der ersten und/oder zweiten Station zusammenwirkt, der wenigstens eine Schlitz
in der Lage, an der Förderschiene aufgrund eines geeignet gekrümmten Verlaufes in
der Nähe der ersten und/oder zweiten Station anzuliegen, wodurch es sehr leicht
wird, die geschlachteten Tiere oder Teile derselben dem wenigstens einen Schlitz
zuzuführen oder aus dem wenigstens einen Schlitz zu entnehmen.
Bei einem weiteren vorteilhaften Ausführungsbeispiel der Vorrichtung
gemäß der Erfindung weist der wenigstens eine Schlitz einen im Wesentlichen geraden
Verlauf auf. Im Gefolge desselben ist es einfach, obwohl nicht notwendig, eine Vielzahl
von Schlitzen in gleichmäßigen Förderabständen vorzusehen, und zwar beispielsweise
für den Fall, dass, wie es üblich ist, die geschlachteten Tiere an ihren Beinen
aufgehängt in den Erzeugnisträgern oder Teile der geschlachteten Tiere in Paaren
in den Erzeugnisträgern gefördert werden, wobei in diesem Fall die Verwendung eines
Doppelschlitzes wünschenswert und auch einfach zu verwirklichen ist.
Bei einem weiteren vorteilhaften Ausführungsbeispiel ist im Inneren
des Schlitzes eine Entladevorrichtung vorgesehen, wobei diese Vorrichtung vorzugsweise
dazu dient, den wenigstens einen Schlitz örtlich begrenzt aufzuweiten. Dies ermöglicht
die Entfernung der geschlachteten Tiere oder Teile derselben aus dem Schlitz zwischen
der ersten Station und der zweiten Station während der Überführung.
Bei einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel der Vorrichtung
gemäß der Erfindung umfasst die Entladevorrichtung ein Trageelement, das einen Abschnitt
des wenigstens einen Schlitzes bildet, und das sich im Wesentlichen quer in Bezug
auf die Richtung des Schlitzes bewegen kann, um die Breite des Schlitzes örtlich
begrenzt zu vergrößern, sodass an jener Stelle die Breite des wenigstens einen Schlitzes
derart vergrößert werden kann, dass die geschlachteten Tiere oder Teile derselben
nicht mehr getragen werden und aus dem wenigstens einen Schlitz herausfallen.
Die Vorrichtung gemäß der Erfindung umfasst vorzugsweise eine Entladesteuereinrichtung
zum Steuern der Entladeeinrichtung beispielsweise auf der Basis vorher aufgezeichneter
Daten.
Bei einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel der Vorrichtung
gemäß der Erfindung ist eine Wiegevorrichtung zum Wiegen der geschlachteten Tiere
oder von Teilen derselben in den wenigstens einen Schlitz integriert. Dies ermöglicht
es, das Gewicht der geschlachteten Tiere oder von Teilen derselben zu bestimmen,
die in dem wenigstens einen Schlitz befindlich sind, wodurch es wiederum möglich
wird, weitere an den geschlachteten Tieren oder Teilen derselben auszuführende Bearbeitungsvorgänge
auszuwählen.
Bei einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel der Vorrichtung
gemäß der Erfindung zeichnet die Entladesteuereinrichtung das von der Wiegeeinrichtung
erfasste Gewicht der geschlachteten Tiere oder von Teilen derselben auf und steuert
die Entladevorrichtung, so beispielsweise deren Trageelement, auf der Basis dieser
Daten, wodurch es möglich wird, die geschlachteten Tiere oder Teile derselben aus
dem wenigstens einen Schlitz zwischen der ersten Station und der zweiten Station
selektiv zu entfernen.
Bei einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel der Vorrichtung gemäß
der Erfindung ist eine Bearbeitungsvorrichtung entlang des Verlaufes des wenigstens
einen Schlitzes zur Bearbeitung der geschlachteten Tiere oder von Teilen derselben
vorgesehen. Der damit einhergehende Vorteil besteht darin, dass die geschlachteten
Tiere oder Teile derselben bereits einem Verarbeitungsschritt unterzogen werden,
während sie in dem wenigstens einen Schlitz befördert werden, wodurch es möglich
wird, auf eine Bearbeitungsstation dieser Art später in der Bearbeitungsstraße
zu verzichten. Dies erweist sich als platzsparend. Auf diese Weise wird es zudem
möglich, die Zeit optimal auszunutzen, die die geschlachteten Tiere oder Teile derselben
in dem Schlitz verbringen, und zwar insbesondere für den Fall, dass sie, während
ein Verarbeitungsschritt ausgeführt wird, darin vorübergehend gelagert sind. Hierdurch
wird mit Blick auf die gesamte Bearbeitungsabfolge Zeit gespart.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Vorrichtung gemäß der
Erfindung umfasst die Bearbeitungsvorrichtung wenigstens eine Reibfläche, die entlang
des wenigstens einen Schlitzes angeordnet ist und dazu dient, auf einen Teil der
geschlachteten Tiere oder Teile derselben einzuwirken. Dies ermöglicht eine Drehung
der geschlachteten Tiere oder von Teilen derselben, insbesondere der Beine, am Ort
der Bearbeitungsvorrichtung, mit dem Ergebnis, dass die geschlachteten Tiere oder
Teile derselben, insbesondere die Beine, beispielsweise einfach mariniert werden
können. Mit Blick auf die Reibfläche wird vorgezogen, wenn diese einen Teil des
angetriebenen Förderbandes bildet, von der sich ein Abschnitt entlang des wenigstens
einen Abschnittes des Schlitzes erstreckt.
Bei einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel umfasst die Bearbeitungsvorrichtung
zwei angetriebene Förderbänder, die auf beiden Seiten des wenigstens einen Schlitzes
angeordnet sind, um einen Teil der geschlachteten Tiere oder Teile derselben zwischen
sich einzuklemmen, mit dem Ergebnis, dass eine besonders gute Handhabung möglich
wird.
Bei einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel umfasst die Bearbeitungsvorrichtung
wenigstens zwei angetriebene Förderbänder, die hintereinander entlang des wenigstens
einen Schlitzes angeordnet sind. Vorzugsweise unterscheiden sich Richtung und/oder
Geschwindigkeit der Bewegung des ersten Förderbandes von Richtung und/oder Geschwindigkeit
des zweiten Förderbandes, sodass beträchtlicher Freiraum verfügbar wird, um die
geschlachteten Tiere oder Teile derselben in eine gewünschte Position relativ zueinander
(beispielsweise in einem Abstand voneinander entlang des Schlitzes) sowie in eine
gewünschte Position mit Blick auf sich selbst zu bewegen.
Die vorstehend beschriebene Bearbeitungsvorrichtung kann nicht nur
als Komponente der Vorrichtung gemäß der Erfindung verwendet werden, sondern auch
separat zum Einsatz kommen.
Diese und weitere Aspekte, Merkmale und Vorteile der vorliegenden
Erfindung werden eingehender in der nachfolgenden Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele
einer Vorrichtung gemäß der Erfindung in Verbindung mit einer Zeichnung beschrieben,
in der gleiche Bezugszeichen identische oder ähnliche Komponenten bezeichnen, und
die sich wie folgt zusammensetzt.
1 zeigt eine schematische Ansicht einer
Vorrichtung gemäß der Erfindung von unten.
2 zeigt einen Querschnitt durch ein erstes
alternatives Ausführungsbeispiel eines Antriebselementes einer Vorrichtung gemäß
der Erfindung.
3 zeigt eine perspektivische Ansicht
eines zweiten alternativen Ausführungsbeispiels eines Antriebselementes einer Vorrichtung
gemäß der Erfindung.
4 zeigt eine perspektivische Ansicht
eines dritten alternativen Ausführungsbeispieles eines Antriebselementes einer Vorrichtung
gemäß der Erfindung.
5 zeigt eine schematische Ansicht eines
ersten alternativen Ausführungsbeispiels einer Vorrichtung gemäß der Erfindung von
unten.
6 zeigt eine schematische Seitenansicht
des ersten alternativen Ausführungsbeispiels gemäß 5.
7 zeigt eine schematische Ansicht eines
zweiten alternativen Ausführungsbeispieles einer Vorrichtung gemäß der Erfindung
von unten.
8 zeigt eine schematische perspektivische
Ansicht eines dritten alternativen Ausführungsbeispieles einer Vorrichtung gemäß
der Erfindung.
8a zeigt schematisch ein Detail eines
Abschnittes der Vorrichtung von 8.
9a zeigt ein Detail eines Trägers der
Vorrichtung von 8 in einer ersten Grenzposition.
9b enthält eine Detailansicht eines Antriebselementes
der Vorrichtung von 8 in einer zweiten Grenzposition.
10 zeigt schematisch eine perspektivische
Ansicht eines vierten alternativen Ausführungsbeispieles einer Vorrichtung gemäß
der Erfindung.
11 zeigt schematisch eine perspektivische
Ansicht eines fünften alternativen Ausführungsbeispieles einer Vorrichtung gemäß
der Erfindung, die zwischen verschiedenen Förderwegen angeordnet ist.
12 zeigt schematisch eine perspektivische
Ansicht einer Vorrichtung gemäß der Erfindung bei einem Bearbeitungsschritt.
13a zeigt schematisch eine perspektivische
Ansicht einer Variante der Vorrichtung gemäß der Erfindung von 12.
13b zeigt schematisch eine Skizzenansicht
der Vorrichtung von 13a.
1 zeigt schematisch eine erste Fördereinrichtung
1 und eine zweite Fördereinrichtung 2, entlang derer Erzeugnisträger
3 in einer Richtung vorrücken, die durch einen Pfeil 4 und einen
Pfeil 5 angedeutet ist. Geschlachtete Tiere oder Teile derselben, insbesondere
Beine 6 von Geflügel, sind in den Erzeugnisträgern 3 angeordnet.
Die Beine 6 können mittels einer allgemein mit dem Bezugszeichen
7 bezeichneten Fördervorrichtung selektiv von der ersten Fördereinrichtung
1 zu der zweiten Fördereinrichtung 2 überführt werden.
Die Fördervorrichtung 7 umfasst einen Träger 8 in
Form einer Scheibe, die in einem (nicht gezeigten) Rahmen derart angebracht ist,
dass sie sich um eine Achse 9 drehen kann. An dem Träger 8 ist
eine Anzahl von Antriebselementen 10 befindlich, die mit dem Träger
8 mittels eines Schwenkzapfens 11 schwenkbar verbunden sind.
Ein stationärer, im Wesentlichen gekrümmter Schlitz 12, der
dazu dient, die Beine 6 zu befördern und zu tragen, erstreckt sich entlang
des äußeren Umfanges des Trägers 8.
Die Beine 6 können dem Schlitz 12 über ein Zuführende
desselben zugeführt und aus diesem über ein Abgabeende desselben entnommen werden.
An dem Zuführende umfasst die Fördervorrichtung 7 einen Umstellmechanismus
mit einer im Wesentlichen dreieckigen Umstellplatte 13. Die Umstellplatte
13 ist mit einem (nicht gezeigten) Rahmen schwenkbar verbunden. Die Umstellplatte
13 kann verschiedene Positionen einnehmen, nämlich eine erste Position
13a, die mit einer durchgezogenen Linie bezeichnet ist, und eine zweite
Position 13b, die mit einer gestrichelten Linie bezeichnet ist.
An dem Abgabeende umfasst die Fördervorrichtung 7 eine Abgabeeinrichtung
14. Die Abgabeeinrichtung 14 umfasst eine drehbar angetriebene
Scheibe 15 und einen stationären Warteschlitz 16, in dem die Beine
6 vorübergehend gelagert werden können. An dessen äußerem Umfang ist die
Scheibe 15 mit zwei Halteschlitzen 17 versehen, die einander diametral
gegenüberliegend angeordnet sind und dazu dienen, jeweils ein Bein 6 zu
befördern und zu tragen. An ihrem äußeren Umfang weist die Scheibe in der Nähe des
Halteschlitzes 17 zwei diametral gegenüberliegende Vorsprünge
18 auf.
Die Antriebselemente 10 umfassen einen Arm 19 mit
einem ersten freien Ende 20 und einem zweiten im Wesentlichen T-förmigen
Ende 21. An dem T-förmigen Ende 21 ist der Arm 19 verschwenkbar
mit dem Träger 8 über den Schwenkzapfen 11 gekoppelt. Das T-förmige
Ende 21 umfasst zwei Vorsprünge 22, 23, die im Wesentlichen
quer in Bezug auf den Arm 19 verlaufen. Der Vorsprung 22 ist über
einen Schwenkzapfen 24 mit einer Druckfeder 26 koppelt, die mit
dem Träger 8 über eine Verbindungseinrichtung 25 fest verbunden
ist. An dem Träger 8 ist ein Vorsprung 28 befindlich, der dem
Vorsprung 23 als Anschlag dient.
Die Fördervorrichtung 7 umfasst eine Zuführsteuereinrichtung
42 zum Steuern der Position der Umstellplatte 13 und eine Abgabesteuereinrichtung
52 zum Steuern der Winkelposition der drehbar angetriebenen Scheibe
15.
Stromauf der Umstellplatte 13 werden Daten über die geschlachteten
Tiere oder Teile 6 derselben, so beispielsweise Größe, Gewicht, Form, Farbe,
besondere Eigenschaften und dergleichen, in der ersten Fördereinrichtung
1 unter Verwendung einer geeigneten Messeinrichtung (nicht im Detail gezeigt)
erfasst, wobei die Daten der Zuführsteuereinrichtung 42 zugeführt und gegebenenfalls
dort gespeichert werden. Dies ist symbolisch durch die gestrichelte Linie
43 angedeutet. Auf der Basis der erfassten Daten wird die Position des
Umstellmechanismus mit der Umstellplatte 13 durch die Zuführsteuereinrichtung
42 gesteuert, was symbolisch durch die gestrichelte Linie 41 angedeutet
ist, und zwar als Ergebnis eines Vorganges, bei dem diese Daten mit vorbestimmten
Kriterien mit dem Zweck verglichen werden, dass die geschlachteten Tiere oder Teile
6 derselben gegebenenfalls von der ersten Fördereinrichtung 1
in den Schlitz 12 überführt werden können. Erreicht ein bestimmtes geschlachtetes
Tier oder ein Teil 6 desselben die erste Station, so wird der Umstellmechanismus,
insbesondere die Umstellplatte 13, derart von der Zuführsteuereinrichtung
42 betätigt, dass er die Position 13b einnimmt und das ausgewählte
Tier oder den Teil 6 desselben aus dem Erzeugnisträger heraus in den Schlitz
12 führt.
Zusätzlich zu den Daten 43 ist es darüber hinaus möglich,
dass unter Verwendung einer geeigneten Messeinrichtung (nicht im Detail gezeigt)
Daten 44 beispielsweise über Art, Nummer, Position, Reihenfolge oder dergleichen,
oder beispielsweise ein Signal aus einem Schlitzbelegungsdetektor (nicht im Detail
gezeigt) über die in dem Schlitz 12 befindlichen geschlachteten Tiere oder
Teile 6 derselben der Zuführsteuereinrichtung zugeführt werden. Dies ist
symbolisch durch die gestrichelte Linie 44a angedeutet.
Die an dem Träger 8 angeordneten Antriebselemente
10 drehen sich in einer Richtung, die symbolisch durch einen Pfeil
27 angedeutet ist. Bei dem Vorgang bewegen sich die Antriebselemente
10, insbesondere die Arme 19, im Wesentlichen parallel zum Weg
des Schlitzes 12, und zwar gerade unterhalb des letzteren, und bei ihrer
Bewegung führen sie ein geschlachtetes Tier oder einen Teil 6 desselben
von der ersten Station hin zu der zweiten Station entlang des Schlitzes
12 mit sich.
Die Druckfeder 26, die mit dem Vorsprung 22 verbunden
ist, übt eine Rückstellkraft auf den Arm 19 aus und versucht, den Arm
19 in eine durch einen Pfeil 27 angedeutete Richtung zu drehen.
Der Arm 19 kann eine Schwenkbewegung um den Schwenkzapfen 11 gegen
die Rückstellkraft der Druckfeder 26 ausführen, wobei der Arm
19 in der Lage ist, eine Position 19b einzunehmen, in der der
Arm 19 die Beine 6 nicht entlang des Schlitzes 12 bewegt.
Hat sich beispielsweise eine Mehrzahl von Beinen 6 in dem Schlitz
12 an dem Abgabeende angesammelt, so schwenkt der Arm 19 in eine
Richtung, die der Drehrichtung des Trägers 8 entgegengesetzt ist, sodass
die Antriebselemente 10, insbesondere die Arme 19, in der Lage
sind, sich vorbei an den Beinen 6 zu bewegen, die sich an dem Abgabeende
angesammelt haben. Dies verhindert, dass die in der Nähe des Abgabeendes angesammelten
geschlachteten Tiere oder Teile derselben beschädigt werden.
Nachdem sich die Arme 19 vorbei an den Beinen 6,
die sich an dem Abgabeende angesammelt haben, bewegt haben, dreht die Druckfeder
26 die Arme 19, bis der Vorsprung 23 an einem Anschlag
28 ruht. Durch die auf vorstehend beschriebene Weise verschwenkbare Ausgestaltung
der Arme 19 ist es möglich, dass der Träger 8 sich gegebenenfalls
fortwährend dreht, mit dem Ergebnis, dass die Beine 6 an dem Zuführende
des Schlitzes 12 unabhängig von der Freigabe der Beine 6 an dem
Abgabeende aufgenommen werden. Darüber hinaus ist es durch die auf vorstehend beschriebene
Weise verschwenkbare Ausgestaltung der Arme 12 möglich, eine vorübergehende
Lagerung einer Vielzahl von Beinen 6 in dem Schlitz 12 zu ermöglichen.
Die in dem Schlitz 12 befindlichen geschlachteten Tiere oder
Teile 6 derselben werden durch die Antriebselemente 10 in einen
bereitstehenden Halteschlitz 17 in der drehbar angetriebenen Scheibe
15 gedrückt, wobei der Halteschlitz 17 in der Lage ist, genau
ein geschlachtetes Tier oder einen Teil 6 desselben zu halten.
An dem Abgabeende des Schlitzes 12 steuert die Abgabesteuereinrichtung
52 die drehbar angetriebene Scheibe 15, die dazu dient, die Beine
6 aus dem Schlitz 12 in den Warteschlitz 16 abzugeben.
Die Steuerung der drehbar angetriebenen Scheibe 15 ist symbolisch durch
die gestrichelte Linie 51 angedeutet und erfolgt auf der Basis der Daten
betreffend die unbelegten Erzeugnisträger 3, die in der Fördereinrichtung
2 befördert werden, wobei die Information der Abgabesteuereinrichtung
52 zugeführt wird, nachdem sie entlang der Fördereinrichtung
2 stromauf des Abgabeschlitzes 16 erfasst wurde, was schematisch
durch die gestrichelte Linie 53 angedeutet ist. Diese Steuerung kann durch
eine Steuerung auf der Grundlage von Daten betreffend die in dem Schlitz
12 angeordneten Beine 6, so beispielsweise betreffend Art, Nummer,
Position, Reihenfolge oder dergleichen, ergänzt werden, was symbolisch durch eine
gestrichelte Linie 44b angedeutet ist.
Erreicht ein bestimmter unbelegter Erzeugnisträger 3 die
zweite Station entlang der Fördervorrichtung 7, so betätigt die Abgabesteuereinrichtung
52 die drehbar angetriebene Scheibe 15 derart, dass das in dem
Halteschlitz 17 befindliche geschlachtete Tier oder ein Teil
6 desselben in den stationären Warteschlitz 16 überführt wird,
woraufhin das geschlachtete Tier oder ein Teil 6 desselben von einem Erzeugnisträger
3, der sich gerade vorbeibewegt, aufgenommen wird.
2 zeigt eine Fördervorrichtung gemäß
der Erfindung, bei der Torsionsfedern 29 anstelle der Druckfedern
26 von 1 Verwendung finden. Die Torsionsfedern
29 erstrecken sich im Wesentlichen in Längsrichtung einer Achse der Drehung,
die symbolisch mit I-I bezeichnet ist. Die Torsionsfedern 29 sind an dem
Träger 8 derart angeordnet, dass eine Drehung um eine Achse 9
erfolgen kann. Die Art und Weise, in der der Betrieb der Fördervorrichtung gemäß
der Erfindung erfolgt, ändert sich im Vergleich zu dem in 1
gezeigten Ausführungsbeispiel nicht.
Bei den bevorzugten Ausführungsbeispielen einer Fördervorrichtung
gemäß der Erfindung gemäß 1 und 2
erstreckt sich der Schlitz 12 im Wesentlichen in einer horizontalen Ebene
und weist darüber hinaus einen Verlauf auf, der im Wesentlichen der Form eines Teiles
eines Kreises entspricht. Es ist jedoch auch denkbar, dass der Schlitz
12 einen im Wesentlichen geraden Verlauf oder einen beliebigen Verlauf
aufweist, wobei in diesem Fall die Antriebselemente derart bewegt werden, dass sie
dem jeweiligen Weg folgen.
Es ist darüber hinaus möglich, dass sich der Schlitz 12 in
einer Ebene erstreckt, die nicht horizontal ist, wodurch es möglich wird, dass die
geschlachteten Tiere oder Teile derselben von einer ersten Fördereinrichtung auf
eine zweite Fördereinrichtung überführt werden, die in einer anderen Höhe befindlich
ist.
3 zeigt einen Träger 8a, bei
dem die Antriebselemente 10a miteinander verbunden und an Rollen angebracht
sind, die entlang des Trägers 8a vorgerückt werden können. Dies ist symbolisch
durch einen Pfeil 30 angedeutet. Die Antriebselemente 10a sind
mit Federeinrichtungen 31 und Schwenkarmen 35 versehen. Ein Aufbau
dieser Art ermöglicht, dass der Weg der Antriebselemente 10a einfach beispielsweise
dem vorstehend erwähnten beliebigen Verlauf oder einem Verlauf des Schlitzes
12a mit variabler Höhe angepasst werden kann.
4 zeigt einen Trägerarm 8b bei
einem alternativen Ausführungsbeispiel, bei dem der Arm aus einem Ring mit Speichen
besteht und sich in seiner Ganzheit um eine Achse 9a drehen kann. Die Antriebselemente
10b sind am Umfang des Trägers 8b vorgesehen und darüber hinaus
mit Federeinrichtungen 31a, die den Federeinrichtungen 31 von
3 ähnlich sind, sowie mit Schwenkarmen 35a
versehen.
5 zeigt schematisch eine Variante der
Fördervorrichtung von 1, die allgemein mit
507 bezeichnet ist, und die mit zwei im Wesentlichen gekrümmten Schlitzen
512 versehen ist, die in einem Abstand voneinander verlaufen und dazu dienen,
die Beine geschlachteter Tiere 506 zu befördern und zu tragen.
Auf ähnliche Weise wie bei der Fördervorrichtung von 1
ist die Fördervorrichtung 507 von 5 mit einer
Mehrzahl von Antriebselementen 10 versehen, die in einem drehbar angetriebenen
Träger 8 angeordnet und verschwenkbar mit dem Träger 8 über einen
Schwenkzapfen 11 verbunden sind. Die Antriebselemente 10 sind
in zwei Grenzpositionen gezeigt, nämlich einer ersten Grenzposition 10a,
die mit einer durchgezogenen Linie bezeichnet ist, und einer zweiten Grenzposition
10b, die mit einer gestrichelten Linie bezeichnet ist. In der ersten Grenzposition
überspannen die Antriebselemente 10 die zwei Schlitze 512, wohingegen
in der zweiten Grenzposition 10b die Antriebselemente 10 die beiden
Schlitze 512 nicht überspannen.
Einfachwirkende oder doppeltwirkende Zylinder 526 sind an
dem Träger 8 angeordnet und schwenkbar mit den Antriebselementen
10 über einen Arm 60 verbunden. Durch Betätigung des Zylinders
526 ist es möglich, dass der Arm 60 eingezogen oder ausgefahren
wird. In der vollständig eingezogenen Position des Armes 60 nimmt das Antriebselement
10 die zweite Grenzstellung 10b ein, wohingegen in dem vollständig
ausgefahrenen Zustand des Armes 60 das Antriebselement 10 die
erste Grenzposition 10a einnimmt. Die Zylinder 526 können darüber
hinaus beispielsweise derart durch eine (nicht gezeigte) Steuereinrichtung gesteuert
werden, dass die Antriebselemente 10 eine beliebige gewünschte Position
zwischen den Grenzpositionen 10a und 10b einnehmen.
In der in 5 gezeigten Variante der Vorrichtung
gemäß der Erfindung wirkt die Fördervorrichtung 507 mit einer ersten Fördereinrichtung
1, die schematisch dargestellt ist, an dem Zutrittsende in den Schlitz
512 sowie mit einer zweiten Fördereinrichtung 2, die ebenfalls
schematisch dargestellt ist, an einem Abgabeende der Schlitze 512 zusammen.
Die Erzeugnisträger 3 werden entlang der ersten Fördereinrichtung
1 und der zweiten Fördereinrichtung 2 in Richtung von Pfeifen
504 beziehungsweise 505 bewegt. Die Erzeugnisträger
3 dienen dazu, die geschlachteten Tiere 506 zu befördern und zu
tragen, und bilden zumindest in der Nähe des Zutrittsendes und in der Nähe des Abgabeendes
einen Winkel, insbesondere einen rechten Winkel, mit der Fördervorrichtung.
Ein geschlachtetes Tier 506, das für eine Überführung von
der ersten Fördereinrichtung 1 auf die zweite Fördereinrichtung
2 – beispielsweise auf eine Art und Weise, die vorstehend bereits
beschrieben wurde – vorgesehen ist, wird dem Zuführende der Schlitze
512 mit Hilfe einer (in der Figur nicht gezeigten) Zuführeinrichtung zugeführt.
Das geschlachtete Tier hängt sodann mit seinen Beinen in den Schlitzen
512 und kann über die Schlitze 512 zu dem Abgabeende befördert
werden, wo das geschlachtete Tier 506 an einen unbelegten Erzeugnisträger
3 abgegeben werden kann, der entlang der zweiten Fördereinrichtung
2 vorrückt. Die Antriebselemente 10 bewegen die geschlachteten
Tiere 506 in Richtung des Pfeiles 27 auf bekannte Weise weiter,
wobei zu diesem Zweck die Antriebselemente 10 in die erste Grenzposition
10a als Ergebnis des ausgefahrenen Armes 60 bewegt werden.
An dem Abgabeende der Schlitze 512 sind zwei identische drehbar
angetriebene Scheiben 15 vorhanden, von denen jede mit zwei diametral gegenüberliegenden
Halteschlitzen 17 versehen ist, die dazu dienen, ein Bein eines geschlachteten
Tieres 506 zu halten. Sobald ein unbelegter Erzeugnisträger 3
in der Nähe des Abgabeendes der Schlitze 512 befindlich ist, werden die
Scheiben durch die (nicht gezeigte) Abgabesteuereinrichtung betätigt, sodass das
geschlachtete Tier 506 aus den Schlitzen 512 genommen, in einen
Doppelwarteschlitz 520 und anschließend mit Hilfe der (in der Figur nicht
gezeigten) Abgabeeinrichtung in einen verfügbaren Erzeugnisträger 3 verbracht
wird.
Für den Fall, dass geschlachtete Tiere 506 den Schlitzen
512 aus der ersten Fördereinrichtung 1 zugeführt werden, wobei
gleichzeitig keine geschlachteten Tiere 506 an dem Abgabeende der Schlitze
512 abgegeben werden oder abgegeben werden können, sammelt sich eine Mehrzahl
geschlachteter Tiere 506 an dem Abgabeende. Um eine Beschädigung
der geschlachteten Tiere 506, die sich entlang der Schlitze 512
angesammelt haben, durch die sich bewegenden Antriebselemente 10 zu vermeiden,
werden die in Rede stehenden Träger 10 hin zu oder gänzlich hinein in die
zweite Grenzposition 10b gedreht, und zwar als Ergebnis einer auf geeignete
Weise erfolgenden Steuerung des jeweiligen Zylinders 526. Dies kann beispielsweise
dadurch erreicht werden, dass ein Zurückfallen des jeweiligen Antriebselementes
10 unmittelbar im Gefolge oder nach Ablauf einer kurzen Zeit ermöglicht
wird, wenn der jeweilige Zylinder 526 als Ergebnis der angesammelten Schlachttiere
506, die ein Hindernis für das sich bewegende Antriebselement
10 darstellen, einen gewissen Druck erfährt. Es ist darüber hinaus denkbar,
dass alle Antriebselemente 10 derart ausgeführt sind, dass sie die zweite
Grenzposition 10b einnehmen, sodass der Träger 8 sich weiterdrehen
kann, ohne dass die geschlachteten Tiere 506 entlang der Schlitze
512 versetzt werden.
6 zeigt schematisch eine Seitenansicht
der Fördervorrichtung 507 von 5 mit dem Träger
8, den Erzeugnisträgern 3, die auf bekannte Weise entlang der
ersten Förderschiene 1, was sehr vereinfacht dargestellt ist, sowie der
zweiten Förderschiene 2 bewegt werden, und geschlachteten Tieren
506.
An dem Zuführende der Schlitze 512 sind Zuführeinrichtungen
(nicht gezeigt) vorhanden, die dazu dienen, die geschlachteten Tiere 506
aus den Erzeugnisträgern 3 den Schlitzen 512 zuzuführen. Die Zuführeinrichtung
umfasst einen ersten Zylinder 513 mit einem Auswerferelement
515. An dem Abgabeende der Schlitze 512 sind Abgabeeinrichtungen
vorhanden, die dazu dienen, die geschlachteten Tiere 506 aus den Warteschlitzen
520 zu entnehmen, und die einen Zylinder 514 mit einem Auswerferelement
516 umfassen. Für den Fall, dass ein ausgewähltes geschlachtetes Tier
506, das entlang der ersten Förderschiene 1 bewegt wird, von der
ersten Förderschiene 1 zu der zweiten Förderschiene 2 überführt
werden soll, wird der Zylinder 513, sobald das geschlachtete Tier
506 an dem Zuführende der Schlitze 512 angekommen ist, derart
betätigt, dass das Auswerferelement 515 in einer durch einen Pfeil
517 angedeuteten Richtung versetzt wird, sodass das geschlachtete Tier
506 aus dem Erzeugnisträger 3 heraus in die Schlitze
512 hinein gedrängt wird.
Auf ähnliche Weise werden die geschlachteten Tiere 506 aus
den Schlitzen 512 entnommen, wenn der Erzeugnisträger 3, der entlang
der zweiten Förderschiene 2 bewegt wird, und in den das geschlachtete Tier
506 zu verbringen ist, an dem Abgabeende der Schlitze 512 befindlich
ist. Der Zylinder 514 wird sodann derart betätigt, dass das Auswerterelement
516 in einer von einem Pfeil 518 bezeichneten Richtung versetzt
wird, sodass das geschlachtete Tier 506 aus den Warteschlitzen
520 heraus in einen verfügbaren Erzeugnisträger 3 hinein gedrängt
wird.
7 zeigt schematisch eine Variante der
Fördervorrichtung 507 von 5, wobei die Fördervorrichtung
507 an dem Abgabeende der Schlitze 512 ohne die in 6
gezeigte Abgabeeinrichtung ausgebildet ist. Um sicherzustellen, dass die geschlachteten
Tiere 506 von den Schlitzen 512 verlässlich abgegeben werden,
sind die drehbar angetriebenen Scheiben 15 in Vergleich zu dem in
5 gezeigten Ausführungsbeispiel zu der zweiten Förderschiene
2 hin versetzt. Als Ergebnis können die drehbar angetriebenen Scheiben
15 die geschlachteten Tiere 506 direkt in dem Erzeugnisträger
3 platzieren, der in Richtung eines Pfeils 505 bewegt wird.
Vorzugsweise nehmen die Erzeugnisträger diejenige Position ein, die
in 5, 6 und
7 eingenommen ist, wenn die Fördervorrichtung
gemäß der Erfindung zwei Schlitze aufweist. Es ist jedoch auch denkbar, dass die
Erzeugnisträger, wenn sie an dem Zuführende oder an dem Abgabeende angeordnet sind,
um eine vertikale Achse gedreht werden, sodass die Position der Erzeugnisträger
an den Verlauf der Schlitze am Ort des Zuführendes oder des Abgabeendes angepasst
werden kann. Als Ergebnis können die geschlachteten Tiere den Schlitzen auf die
im Zusammenhang mit 1 beschriebene Weise zugeführt
werden, und es besteht kein Bedarf, Maßnahmen zur Synchronisierung der Bewegungen
der Erzeugnisträger und der Zuführeinrichtung zu ergreifen.
Der Abstand zwischen den Ausnehmungen in den jeweiligen Erzeugnisträgern
504 und 505, gezeigt in 5 und
7, bildet in jedem Fall einen Zwischenraum
aus. Es trifft nicht notwendigerweise zu, dass jede Art von Erzeugnisträger denselben
Zwischenraum aufweist. Für den Fall, dass der Abstand zwischen den Schlitzen
512 an dem Zuführende und dem Abgabeende unterschiedlich ist, ist es sehr
leicht, eine Überführung des Geflügels zwischen Erzeugnisträgern mit verschiedenen
Zwischenräumen zu ermöglichen. Es ist darüber hinaus beispielsweise mit Blick auf
Unterschiede bei den Abmessungen zwischen aufeinanderfolgenden Paaren von Geflügel
möglich, den Abstand zwischen den Schlitzen 512 zu variieren, indem die
Schlitze versetzbar, vorzugsweise verschiebbar, relativ zueinander ausgestaltet
werden.
8 zeigt eine Vorrichtung 807
gemäß der Erfindung in einem linearen Ausführungsbeispiel, das zwischen einer ersten
Fördereinrichtung 801 und einer zweiten Fördereinrichtung 802
angeordnet ist. Erzeugnisträger 803 werden entlang der ersten Fördereinrichtung
801 und der zweiten Fördereinrichtung 802 in einer durch Pfeile
804 beziehungsweise 805 angedeuteten Richtung bewegt. Bei den
Erzeugnisträgern 803 der ersten Fördereinrichtung
801 sind es Beine 806 geschlachteten Geflügels, das von der ersten
Fördereinrichtung 801 zu der zweiten Fördereinrichtung 802 überführt
werden muss.
Die Erzeugnisträger 803 umfassen einen Bügel 809
mit einem ersten Bügelabschnitt 809a und einem zweiten Bügelabschnitt
809b, die relativ zueinander verschwenkbar an dem Erzeugnisträger
803 angeordnet sind. In der geschlossenen Positionen des Bügels
809, letztere durch das Bezugszeichen 803a angedeutet, werden
die Beine 806 im Wesentlichen ringförmig von dem Bügel 809 umschlossen
und somit in dem Erzeugnisträger 803 befördert und getragen.
Die Vorrichtung 807 umfasst einen stationären Träger
808 in Form einer Mehrzahl flacher Platten, die mit einem (nicht gezeigten)
Rahmen verbunden sind. Der Träger 808 ist mit zwei identischen Schlitzen
812 versehen, die sich im Wesentlichen in einer geraden Linie zwischen
einer ersten Fördereinrichtung 801 und einer zweiten Fördereinrichtung
802 erstrecken, wobei die Schlitze 812 dazu dienen, die Beine
806 zu befördern und in sich zu tragen.
Die beiden Schlitze 812, die nachstehend aus Gründen der
Einfachheit als ein Schlitz 812 bezeichnet werden, weisen ein Zuführende
880 zur Aufnahme der Beine 806 in dem Schlitz 812 und
ein Abgabeende 881 zur Abgabe der Beine 806 aus dem Schlitz
812 auf.
Ein erstes und ein zweites drehbares Kettenrad 850,
851 sind an der Unterseite des Trägers 808 nahe dem Zuführende
880 und dem Abgabeende 881 des Schlitzes 812 angeordnet,
wobei wenigstens ein Kettenrad 850, 851 antreibbar ist. Eine Antriebskette
853 ist um die Kettenräder 850, 851 geführt, wobei die
Antriebskette 853 im Wesentlichen parallel zum Verlauf der Schlitze
812 ist. In der in 8 gezeigten Ausgestaltung
erstrecken sich die Schlitze 812 im Wesentlichen in einer horizontalen
Ebene. Um ein Durchhängen der Antriebskette 853 zu verhindern, ist es möglich,
(nicht gezeigte) Führungselemente entlang des Verlaufes der Antriebskette
853 anzuordnen, wobei die Führungselemente dazu dienen, die Antriebskette
853 zu tragen. Eine Vielzahl von Antriebselementen 810, die in
einer durch einen Pfeil 827 angezeigten Richtung vorrücken, sind beabstandet
voneinander an der Antriebskette 853 vorgesehen. Da die Antriebskette
853 um die Kettenräder 850, 851 herum geführt ist, bewegen
sich die Antriebselemente 810 entlang des Verlaufes der Schlitze
812 in einer Richtung, die der durch einen Pfeil 828 angedeuteten
entspricht. Die Antriebselemente 810 sind derart an der Antriebskette
853 angeordnet, dass sie radial nach außen gerichtet sind. Die Abmessungen
der Antriebselemente 810 und der Durchmesser des Kettenrades
850, 851 sind derart ausgewählt, dass die Antriebselemente
810 die ganze Breite oder wenigstens einen Teil der Breite der Schlitze
812 überspannen. Als Ergebnis wird ein Bein, das im Inneren des Schlitzes
812 vor einem Antriebselement 810 befindlich ist, zusammen mit
der Bewegung des Antriebselementes 810 getragen und folglich von dem Zuführende
880 hin zu dem Abgabeende 881 bewegt.
In der Nähe seines Abgabeendes 881 weist der Schlitz
812 ein drehbar angetriebenes scheibenförmiges Antriebselement
815 auf, das dazu dient, die Beine 806 aus dem Schlitz
812 an das Abgabeende 881 und insbesondere an einen Warteschlitz
816, der in der Nähe des Abgabeendes 881 vorgesehen ist, abzugeben.
In dem Schlitz 812 weist die Vorrichtung 807 eine
Wiegevorrichtung 860 auf, die dazu verwendet wird, die Beine
806 zu wiegen, wenn diese von dem Zuführende 880 zu dem Abgabeende
881 bewegt werden. Ein Bein 806, das in der Wiegevorrichtung
860 befindlich ist, kann aus den Schlitzen 812 entfernt werden,
indem die Breite des entsprechenden Schlitzes 812 an der Stelle der Wiegevorrichtung
860 vergrößert wird. Zu diesem Zweck ist ein verschiebbares Plattenelement
870 vorgesehen, das in einer durch einen Pfeil 862 angezeigten
Richtung verschoben werden kann. Ob ein Bein 806 aus dem Schlitz
812 entfernt wird oder nicht, hängt von dem erfassten Gewicht ab. Wie durch
einen Pfeil 890 angedeutet ist, wird das erfasste Gewicht der Beine
806 einer Steuervorrichtung 842 zugeführt, die schematisch dargestellt
ist. Das erfasste Gewicht der Beine 806 wird beispielsweise mit einem vorgegebenen
Wert in der Steuervorrichtung 842 verglichen, wobei auf der Basis des Vergleiches
die Steuervorrichtung 842 gegebenenfalls die Wiegevorrichtung
860 betätigt, um so das darin befindliche Bein 806 freizugeben.
Dies ist durch einen Pfeil 891 angedeutet.
Um eine Zuführung der Beine 806, die von der ersten Fördereinrichtung
801 zu der zweiten Fördereinrichtung 802 zu überführen sind, zu
dem Zuführende 880 des Schlitzes 812 zu ermöglichen, werden die
Erzeugnisträger 803 der ersten Fördereinrichtung 801 hin zu dem
Zuführende 880 des Schlitzes 812 bewegt, und zwar insbesondere
derart, dass die Erzeugnisträger 803 gerade oberhalb der Träger
808 befindlich sind. Der Abstand zwischen den Schlitzen 812 und
der Zwischenraum der Erzeugnisträger 803 der ersten Fördereinrichtung
801 entsprechen einander im Wesentlichen. Wenn die Beine 806 in
der Nähe des Zuführendes 880 des Schlitzes 812 befindlich sind,
wird der Bügel 809 des in Rede stehenden Erzeugnisträgers 803
geöffnet, und zwar auf eine Weise, die per se bekannt und daher nicht im Detail
gezeigt ist, und die durch ein Bezugszeichen 803b angedeutet ist. Die Beine
806 werden sodann nicht mehr von dem Bügel 809 befördert und getragen,
sondern vielmehr von dem Schlitz 812 und insbesondere von dessen Zuführende
880. Der Erzeugnisträger 803 wird weiter entlang der ersten Fördereinrichtung
801 in Richtung des Pfeiles 804 bewegt, wobei bei dem Vorgang
der erste Bügelabschnitt 809 einen Druck gegen das Bein 806 ausübt,
mit dem Ergebnis, dass das Bein 806 weiter in den Schlitz 812
geschoben wird. Um die Beine 806 gänzlich aus den Erzeugnisträgern
803 freizugeben, läuft die erste Fördereinrichtung 801 nach dem
Zuführende 880 des Schlitzes 812 nach oben, sodass die Erzeugnisträger
803 abgehoben werden und den Kontakt mit den Beinen in dem Schlitz
812 verlieren. Dies ist durch das Bezugszeichen 803c angedeutet.
Nachdem die Beine 806 an einer Wiegestation 860
vorbeibewegt wurden, können sie vorübergehend zwischen dem Abgabeende der Schlitze
812 und der Wiegestation 860 gelagert werden, und werden sodann
aus dem Schlitz 812 heraus in einen Warteschlitz 816 hineinbewegt,
und zwar mittels der scheibenförmigen Antriebselemente 815. An dem Abgabeende
881 des Schlitzes 812 werden die Beine 806 an die Erzeugnisträger
803 freigegeben, die sich entlang der zweiten Fördereinrichtung
802 bewegen. Dies erfolgt auf ähnliche Weise wie bei demjenigen Vorgang,
bei dem die Beine 806 an dem Zuführende 880 des Schlitzes
812 aufgenommen werden, nur dass der Vorgang nunmehr umgekehrt vor sich
geht. In der Nähe des Abgabeendes 881 des Schlitzes 812 läuft
die zweite Fördereinrichtung 812 nach unten, wobei sich die offenen Erzeugnisträger
803 ebenfalls nach unten bewegen. Dies wird durch das Bezugszeichen
803d angedeutet. Die von den Erzeugnisträgern 803 aufzunehmenden
Beine 806 sind in dem Warteschlitz 816 angeordnet. Der offene
Erzeugnisträger 803 ist oberhalb desjenigen Teiles des Beines
806 befindlich, das oberhalb des Schlitzes 812 vorsteht, und der
erste Bügelabschnitt 809a drückt das Bein 806 heraus aus dem Warteschlitz
816. Dies wird durch das Bezugszeichen 803e angedeutet. Anschließend
wird der Bügel 809 auf eine Weise geschlossen, die per se bekannt ist und
nicht gezeigt wird, und das Bein 806 ist von dem Erzeugnisträger
803 aufgenommen. Dies wird durch das Bezugszeichen 803f angedeutet.
Das Entfernen eines geschlachteten Tieres 806 oder eines
Teiles desselben aus dem wenigstens einen Schlitz 812 an der Wiegevorrichtung
860 wird im Detail in 8a gezeigt.
Wird ein geschlachtetes Tier 806 oder ein Teil desselben
auf der Basis des erfassten Gewichtes zum Entfernen aus dem Schlitz 812
ausgewählt, so wird die Wiegevorrichtung 860, wie vorstehend beschrieben,
durch die Steuervorrichtung 842 derart betätigt, dass das Plattenelement
870 – ein Plattenelement 870 für jeden Schlitz
812 – in Richtung eines Pfeils 862 verschoben wird. Als
Ergebnis steigt die Breite des Schlitzes 812 an der Stelle der Wiegevorrichtung
860, sodass es unmöglich wird, dass das geschlachtete Tier 806
oder ein Teil desselben in den Schlitz 812 getragen wird, weshalb das geschlachtete
Tier 806 oder der Teil desselben unter dem Einfluss der Schwerkraft aus
dem Schlitz 812 in eine durch einen Pfeil 865 gezeigte Richtung
herausfällt.
9a und 9b
zeigen eine detaillierte Ansicht eines Antriebselementes 810 in einer ersten
Grenzposition 810a und in einer zweiten Grenzposition 810b. Das
Antriebselement 810 ist über einen Träger 861 mit einer Antriebskette
853 verbunden. Die Antriebselemente 810 umfassen einen Arm
819, der mit einem Träger 861 derart verbunden ist, dass eine
Verschwenkung um eine Achse 811 möglich ist. Gegenüber dem Arm
819 weist das Antriebselement 810 einen Vorsprung 821
auf, der über einen Schwenkzapfen 824 mit einem ersten Ende einer Zugfeder
826 verbunden ist, wobei das zweite Ende der Zugfeder 826 über
den Vorsprung 822 mit dem Träger 861 verbunden ist. In der in
9a gezeigten Situation ist das Antriebselement
810 in der ersten Grenzposition gezeigt, in der das Bein 806 in
Richtung eines Pfeils 827 bewegt wird. In der in 9b
gezeigten Situation befindet sich das Antriebselement 810 in der zweiten
Grenzposition. In der durch den Pfeil 827 angedeuteten Richtung ist eine
Mehrzahl von Beinen 806 befindlich, wobei die Beine 806 nicht
weiter hin zu dem Abgabeende 811 des Schlitzes 812 befördert werden
können. Um eine Beschädigung der Beine 806 durch die Antriebselemente
810 zu vermeiden, können die Antriebselemente 810 in einer durch
einen Pfeil 832 angedeuteten Richtung gedreht werden. Als Ergebnis der
Drehung des Antriebselementes 810 in Richtung des Pfeiles 832
wird die Zugfeder 826 ausgedehnt, und das Antriebselement 810
erfährt eine Rückstellkraft, die versucht, das Antriebselement 810 zurück
in seine erste Grenzposition zu verbringen.
10 zeigt eine Variante des zweiten Ausführungsbeispieles
der Vorrichtung 807 von 8, bei der die geschlachteten
Tiere 806 oder Teile derselben nicht von einer ersten Fördereinrichtung
zu einer zweiten Fördereinrichtung überführt werden, sondern bei der die geschlachteten
Tiere 806 oder Teile derselben, insbesondere ganze Schlachtviehrümpfe
806, aus den Erzeugnisträgern 803 entfernt werden, die sich entlang
der Fördervorrichtung 801 in Richtung des Pfeils 804 bewegen,
und in die Schlitze 812 verbracht werden, um beispielsweise gewogen zu
werden, und anschließend zurück zu derselben Fördereinrichtung 801 verbracht
werden, wobei dies im Vergleich zu dem ursprünglichen Erzeugnisträger
803 mit einer Verschiebung um einen Erzeugnisträger 803 stromabwärts
einhergeht. Im Ergebnis ist es möglich, dass die geschlachteten Tiere
806 oder Teile derselben aus dem Erzeugnisträger 803 für eine
kurze Zeitspanne weiter stromabwärts mitgenommen werden, so beispielsweise
zum Wiegen oder zur einer Korrekturbehandlung, bevor die geschlachteten Tiere
806 oder Teile derselben sodann in die Erzeugnisträger 803 zurückgehängt
werden, und zwar mit einer um einen Erzeugnisträger 803 erfolgenden Verschiebung
stromauf, sodass die Erzeugnisträger 803, in denen sie dann befindlich
sind, denjenigen Erzeugnisträgern 803 entsprechen, in denen die geschlachteten
Tiere 806 und Teile derselben ursprünglich eingehängt waren, das heißt,
bevor sie durch die Vorrichtung 807 gelaufen sind.
Die Schlachtviehrümpfe 806 werden aus den Erzeugnisträgern
803 herausgenommen und in die Schlitze 812 und anschließend aus
dem Schlitzen 812 durch die Erzeugnisträger 803 an dem Zuführende
880 und dem Abgabeende 881 der Schlitze 812 auf dieselbe
Weise verbracht, wie dies bereits vorstehend beschrieben wurde, weshalb keine weitere
Erläuterung dieses Vorganges erfolgt.
Die Schlachtviehrümpfe 806 werden von der Wiegevorrichtung
860 gewogen, die in dem Schlitz 812 angeordnet ist.
11 zeigt ebenfalls eine Variante der
Vorrichtung 807 von 8, wobei die erste Fördereinrichtung
801 und die zweite Fördereinrichtung 802 verschiedene Arten von
Erzeugnisträgern 803 befördern. In diesem Fall schließt die erste Fördereinrichtung
801 im Wesentlichen einen rechten Winkel mit den Schlitzen 812
der Vorrichtung 807 ein, wohingegen die zweite Fördereinrichtung im Wesentlichen
parallel zu den Schlitzen 812 angeordnet ist. Die Erzeugnisträger
803 der ersten Fördereinrichtung 801 werden beispielsweise in
einer durch einen Pfeil 804a angedeuteten Richtung bewegt. Es ist nicht
notwendig, dass die Erzeugnisträger 803 der ersten Fördereinrichtung
801 und die Erzeugnisträger 803 der zweiten Fördereinrichtung
802 denselben Zwischenraum aufweisen, und folglich kann der Abstand zwischen
den Schlitzen 812 am Zuführende und am Abgabeende der Schlitze 812 variieren.
Ein Abnehmermechanismus 840 ist entlang der ersten Förderschiene
801 in der Nähe des Zuführendes 880 des Schlitzes 812
angeordnet. Der Abnehmermechanismus 840 umfasst einen Auswerfer, der in
eine durch einen Pfeil 841 angedeutete Richtung ausgefahren werden kann.
Sobald ein Erzeugnisträger 803 mit Beinen 806, die für eine Überführung
von der ersten Fördereinrichtung 801 zu der zweiten Fördereinrichtung
802 ausgewählt wurden, vor dem Zuführende 880 des Schlitzes
812 befindlich ist, wird der Auswerfer in Richtung des Pfeiles
841 ausgefahren, und die Beine 806 werden von dem Erzeugnisträger
803 in die jeweiligen Schlitze 812 abgenommen. Der Abnehmermechanismus
840 kann beispielsweise entsprechend den Prinzipien des Auswerferelementes
516 von 6 ausgestaltet sein.
12 zeigt eine Vorrichtung 807,
bei der Beine 806 von dem Zuführende 880 der Schlitze
812 hin zu dem Abgabeende 881 hiervon in der vorstehend beschriebenen
Weise befördert werden. An dem Zuführende 880 des Schlitzes 812
werden die Beine 806 von einem Erzeugnisträger 803 mittels des
Abnehmermechanismus 840 zugeführt.
In diesem Fall rückt der Erzeugnisträger 803 beispielsweise
in einer durch einen Pfeil 804b gezeigten Richtung entlang einer Fördereinrichtung
vor, die nicht gezeigt ist. An dem Abgabeende 881 werden die Beine
806 aus dem Schlitz 812 von dem Erzeugnisträger 803 auf
bekannte Weise herausgenommen, der sich entlang einer (nicht gezeigten) Fördervorrichtung
bewegt, wobei der Erzeugnisträger 803 beispielsweise in einer durch einen
Pfeil 805b angedeuteten Richtung bewegt wird.
Die Vorrichtung 807 ist mit zwei scheibenartigen Antriebselementen
815 an dem Zuführende 880 des Schlitzes 812 versehen
– ein Antriebselement 815 für jeden Schlitz 812 –
um eine Verbringung der Beine 806 in den Schlitz 812 von dem Zuführende
880 her zu ermöglichen. Bei dem Ausführungsbeispiel der Vorrichtung
807 gemäß 12 werden die Funktionen des Wiegens
der Beine 806 und des Entfernens derselben aus den Schlitzen
812 getrennt von einer Entladevorrichtung ausgeführt. Die Beine
806 werden in der Wiegevorrichtung 860 gewogen, wobei das erfasste
Gewicht der Steuervorrichtung 842, die durch einen Pfeil 890 angedeutet
ist, zugeführt wird. Die Beine 806 können aus den Schlitzen 812
mit Hilfe einer Entladevorrichtung 861 entfernt werden, die zu diesem Zweck
vorgesehen ist. Für jeden Schlitz 812 weist die Entladevorrichtung
861 einen Arm 862 auf, der an dem Träger 808 derart angeordnet
ist, dass er im Wesentlichen in einer horizontalen Ebene verschwenkbar ist. An der
Entladevorrichtung 861 weist der Schlitz 812 einen aufgeweiteten
Abschnitt 864 auf, in dem die Beine 806 durch den Arm
862 getragen werden können. Für den Fall, dass ein Bein 806 –
beispielsweise auf der Basis des erfassten Gewichtes – für eine Entfernung
aus dem Schlitz 812 ausgewählt wurde und an der Entladevorrichtung
861 befindlich ist, wird der Arm 862 derart betätigt, dass, wie
durch einen Pfeil 891 angedeutet, er sich in Richtung eines Pfeiles
863 dreht und daher den aufgeweiteten Abschnitt 864 frei lässt,
sodass das Bein 806 aus dem Schlitz 812 in Richtung eines Pfeiles
865 herausfällt.
Entlang der Schlitze 812 ist die Vorrichtung 807
mit einer Bearbeitungsvorrichtung 871 versehen, und zwar in dem dargestellten
Fall mit einer Marinierstation. Die Bearbeitungsvorrichtung 871 umfasst
zwei angetriebene Förderbänder 872, die entlang eines Abschnittes des Schlitzes
812 angeordnet sind. Die Förderbänder 872 dienen
dazu, einen Teil der Beine 806 einzuklemmen und die Beine 806
hin zu dem Abgabeende 881 des Schlitzes 812 zu bewegen. Die Richtung
und/oder Geschwindigkeit der Bewegung der jeweiligen Förderbänder 872 kann
sich unterscheiden, sodass den Beinen 806 beispielsweise in einer durch
einen Pfeil 873 angedeuteten Richtung eine Drehbewegung verliehen werden
kann. Insbesondere für den Fall, dass die Bearbeitungsvorrichtung 871,
wie gezeigt, eine Marinierstation ist, ist es möglich sicherzustellen, dass die
Beine 806 ausreichend mit Marinade bedeckt werden.
13a und 13b
zeigen eine Variante der Vorrichtung 807, bei der ein Spalt in den Schlitzen
812 angeordnet ist, sodass es möglich wird, die Beine 806 seitlich
von den Schlitzen 812 abzugeben. Zu diesem Zweck ist an dem Träger
808 ein steuerbarer Umstellmechanismus 813 für jeden Schlitz
812 angeordnet. Der Umstellmechanismus 813 umfasst einen steuerbaren
Umstellarm 866, der schwenkbar an dem Träger 808 angeordnet ist,
und der eine erste Position 866a und eine zweite Position 866b
einnehmen kann, sowie einen drehbar angetriebenen scheibenförmigen Träger
867. Der Umstellarm 886 und der scheibenförmige Träger
867 werden durch (nicht gezeigte) Steuereinrichtungen gesteuert. Die Beine
806, die in dem Schlitz 812 angeordnet sind, werden im Inneren
des Schlitzes in Richtung eines Pfeiles 827 durch das Antriebselement
810 bewegt. Sobald ein Bein 806 für eine Entfernung aus dem Schlitz
812 ausgewählt wurde, beispielsweise auf der Basis des erfassten Gewichtes,
der Farbe, der Abmessungen und dergleichen, wird der Verlauf des Schlitzes
812 in Richtung des Pfeils 827 geschlossen, und zwar als Ergebnis
dessen, dass der Umstellarm 866 von seiner ersten Position 866a
in seine zweite Position 866b verbracht wurde, was durch einen Pfeil
868 angedeutet ist. Als Ergebnis wird das Bein 806 gezwungen,
den Schlitz 812 zu verlassen, und in einen Schlitz 869 eingebracht.
Um ein Herausbewegen der Beine 806 aus dem Schlitz 812 und ein
Hineinbewegen in den Schlitz 869 zu ermöglichen, ist die Antriebskette
853 umgelenkt, wobei sie auch den Schlitz 869 abdeckt. Eine zweite
entsprechende Antriebskette 853a ist entlang des weiteren Verlaufes des
Schlitzes 812 vorgesehen, das heißt, jener Teil des Schlitzes
812, der stromab des Schlitzes 869 angeordnet ist.
Für den Fall, dass das Bein 806 nicht aus dem Schlitz
812 entfernt werden soll, nimmt der Umstellarm 866 seine erste
Position 866a ein, in der der Verlauf des Schlitzes 812 nicht
geschlossen ist.
Der antreibbare Träger 867 ist entlang desjenigen Abschnittes
des Schlitzes 812 angeordnet, der an der Stelle des Schlitzes
869 liegt, und entlang dessen die Antriebskette 853 nicht verläuft.
Ein Bein 806, das nicht aus dem Schlitz 812 in den Schlitz
869 bewegt wurde, wird in Richtung eines Pfeils 827 von dem antreibbaren
Träger 867 bewegt, und zwar als Ergebnis dessen, dass der antreibbare Träger
867 in einer durch einen Pfeil 829 angedeuteten Richtung gedreht
wird.
Die Beine 806 werden in den Vorrichtungen 807 gemäß
8, 11,
12, 13a
und 13b befördert. Es ist einsichtig, dass
die gezeigten Ausführungsbeispiele nicht auf die Beförderung von Beinen beschränkt
sind, sondern dass darüber hinaus die Verwendung der Vorrichtungen auch zur Beförderung
von Schlachtviehrümpfen von Geflügel möglich ist; dies gilt ebenfalls für die Vorrichtung
von 10, da auch hier Beine oder andere Teile geschlachteter
Tiere anstelle ganzer Schlachtviehrümpfe befördert werden können.
Die in den Figuren gezeigten Antriebselemente weisen einen Arm auf,
der in der Lage ist, eine Drehbewegung um eine im Wesentlichen vertikale Achse auszuführen.
Es ist jedoch auch denkbar, dass die Antriebselemente in der Lage sind, eine Verschiebebewegung
anstelle einer Drehbewegung auszuführen. In diesem Fall werden die Antriebselemente
entlang einer Linie bewegt, um den wenigstens einen Schlitz gegebenenfalls zu überspannen.
Es ist darüber hinaus möglich, anstelle der Arme, die schwenkbar mit dem Träger
verbunden sind und Krafteinrichtungen, so beispielsweise Druckfedern, Torsionsfedern
oder Zylinder enthalten, Blattfedern einzusetzen, die anstelle einer Schwenkbewegung
eine Biegebewegung ausführen können, wenn die Arme an geschlachteten Tiere vorbeilaufen
müssen, die sich in der Nähe des Abgabeendes des Schlitzes oder der Schlitze angesammelt
haben, ohne dass diese Tiere dabei beschädigt werden.
Eine weitere Option besteht in einem flexiblen, fingerartigen Element,
so beispielsweise einem Greiffinger, der normalerweise verwendet wird, um Federn
vom Geflügel zu entfernen, als Antriebselement.