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Dokumentenidentifikation DE4427955B4 04.05.2005
Titel Verfahren zur Herstellung einer Filtertüte
Anmelder Tea Goetz GmbH Academy of Tea, 30179 Hannover, DE
Erfinder Götz, Christoph, 30159 Hannover, DE;
Richter, Folker, 21129 Hamburg, DE
Vertreter Döring, R., Dipl.-Ing., Pat.-Anw., 30855 Langenhagen
DE-Anmeldedatum 06.08.1994
DE-Aktenzeichen 4427955
Offenlegungstag 08.02.1996
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 04.05.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 04.05.2005
IPC-Hauptklasse B31D 5/00
IPC-Nebenklasse B31B 25/00   B31B 1/62   

Beschreibung[de]

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung einer Filtertüte aus luft- und flüssigkeitsdurchlässigem Filtermaterial, die zur Aufnahme einer Substanz zur Herstellung von Aufgußgetränken bestimmt ist, bei welchem von einem endlosen Band des Filtermaterials ein Abschnitt mit vorgegebener Länge abgetrennt wird und bei welchem der abgetrennte Abschnitt durch Zurückbiegen zu einem zweilagigen Gebilde gefaltet wird, dessen beide Längskanten miteinander verschweißt werden (EP 0 020 598 B1).

Filtertüten werden beispielsweise zur Herstellung von Tee verwendet. Auf diesen Anwendungsfall beziehen sich die weiteren Ausführungen, stellvertretend für andere Anwendungsfälle. Für die Zubereitung von Tee in unterschiedlichsten Geschmacksrichtungen sind beispielsweise fertig abgepackte Beutel erhältlich, in denen die entsprechende Tee-Substanz verschlossen ist. An den Beuteln ist ein Bindfaden angebracht, so daß sie in eine Teekanne oder in ein anderes Gefäß eingehängt und wieder aus derselben bzw. demselben entfernt werden können.

Es sind auch Filtertüten bekannt, die zur Zubereitung von Tee auf eine Spannvorrichtung mit weiter Öffnung aufgespannt werden, so daß die Tee-Substanz eingefüllt werden kann (DE 28 57 169 C1). Sie werden mittels der als Halter dienenden Spannvorrichtung in eine Teekanne oder ein anderes Gefäß eingebracht und wieder aus derselben bzw. demselben entfernt.

Die aufzuspannenden Filtertüten bestehen ebenso wie die aus der eingangs erwähnten EP 0 020 598 B1 kannten Filtertüten aus ganzflächig beschichtetem Filtermaterial. Für die Beschichtung wird beispielsweise Polyethylen verwendet. Durch Aufbringen von Wärme und Druck können zwei Lagen dieses Filtermaterials miteinander verschweißt werden. Die Beschichtung des beispielweise aus Papier bestehenden Filtermaterials bedeutet einen Zusatzaufwand, und zwar sowohl bei der Herstellung des Filtermaterials als auch durch das zusätzliche Material selbst. Darüberhinaus sind eine Verschweißung mittels Wärme und Druck erlaubende Materialien nicht ohne weiteres recyclebar. Sie belasten daher die Umwelt.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das eingangs geschilderte Verfahren zu vereinfachen und umweltfreundlicher zu gestalten.

Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst,

  • – daß als Ausgangsmaterial ein unbeschichtetes, offenporiges Filtermaterial verwendet wird,
  • – daß im Bereich der beiden Längskanten des Filtermaterials jeweils ein schmaler Streifen eines Haftvermittlers aufgetragen wird und
  • – daß die beiden Lagen des Abschnitts an den Streifen, an denen der Haftvermittler aufgetragen ist, durch Ultraschall miteinander verschweißt werden.

Bei diesem Verfahren wird für die Herstellung der Filtertüten das unbehandelte Grundmaterial ohne Beschichtung eingesetzt. Die Herstellung desselben ist daher vergleichsweise preiswert und es belastet als Abfall nicht die Umwelt. Für das Verschweißen des Filtermaterials wird so wenig zusätzliches Material wie möglich eingesetzt, da nur an den zu verschweißenden Stellen schmale Streifen eines Haftvermittlers aufgetragen werden. Als Haftvermittler kann außerdem ein die Umwelt ebenfalls nicht belastendes lebensmittelechtes Bindemittel, beispielweise ein handelsüblicher Lack, verwendet werden. Schließlich ist der Aufwand an Energie beim Verschweißen des Filtermaterials relativ niedrig, da statt beheizter Schweißkanten eine Ultraschallanlage eingesetzt wird. Das Filtermaterial wird bei der Ultraschall-Verschweißung außerdem so gering erwärmt, daß ein Verbrennen ausgeschlossen werden kann.

Das Verfahren nach der Erfindung wird anhand der Zeichnungen als Ausführungsbeispiel erläutert.

Es zeigen:

1 eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach der Erfindung in schematischer Darstellung.

2 einen Abschnitt aus Filtermaterial vor Fertigstellung einer Filtertüte.

3 bis 6 unterschiedliche Ansichten von Filtertüten.

Auf einer Rolle 1 ist eine große Länge von bandförmigem, offenporigem Filtermaterial 2 aufgewickelt. Das Filtermaterial 2 ist beispielweise offenporiges Papier. Es wird in Richtung des Pfeiles 3 von der sich drehenden Rolle 1 abgezogen und durch eine Vorrichtung 4 geführt, in der im Bereich beider Längskanten ein schmaler Streifen 5 bzw. 6 eines Haftvermittlers aufgetragen wird. Die Streifen 5 und 6 sind in 2 gestrichelt eingezeichnet. Als Haftvermittler wird vorzugsweise ein lebensmittelechtes Bindemittel verwendet, das beispielweise als Lack im Handel erhältlich ist.

In einer in Abzugsrichtung des Filtermaterials 2 folgenden Schneidvorrichtung 7 werden von dem quasi endlosen Band des Filtermaterials 2 Abschnitte 8 abgetrennt, aus denen jeweils eine Filtertüte durch Falten hergestellt wird. Dazu wird das eine Ende des Abschnitts 8 bis zur Anlage am verbleibenden Teil desselben zweilagig so zurückgebogen, daß die Streifen 5 bzw. 6 des Haftvermittlers aufeinander zu liegen kommen. Das Filtermaterial wird dann an den Streifen 5 und 6 mittels einer Ultraschallanlage 9 verschweißt.

Dabei können Filtertüten 10 entsprechend 3 und 4 hergestellt werden, die eine einseitig überstehende Lasche 11 haben. Sie dient zum vereinfachten Einfüllen der Tee-Substanz. Eine solche Filtertüte 10 kann bei entsprechender Länge ohne besonderen Halter in eine Teekanne eingesetzt werden.

Es können auch Filtertüten 12 hergestellt werden, die entsprechend 5 und 6 eine Öffnung an einer Stirnseite haben. Diese Filtertüten 12 können auf eine Spannvorrichtung aufgesteckt werden.

Die Streifen 5 und 6 des Haftvermittlers können – wie beschrieben – kontinuierlich auf das Filtermaterial 2 aufgetragen werden. Bei entsprechend präziser Fertigung ist es aber auch möglich, den Haftvermittler zur Erzeugung von Filtertüten 10 (3 und 4) nur an den zu verschweißenden Stellen aufzutragen. In allen Fällen ist es grundsätzlich auch möglich, den Haftvermittler erst auf die abgetrennten Abschnitte 8 aufzutragen.


Anspruch[de]
  1. Verfahren zur Herstellung einer Filtertüte aus luft- und flüssigkeitsdurchlässigem Filtermaterial, die zur Aufnahme einer Substanz zur Herstellung von Aufgußgetränken bestimmt ist, bei welchem von einem endlosen Band des Filtermaterials ein Abschnitt mit vorgegebener Länge abgetrennt wird und bei welchem der abgetrennte Abschnitt durch Zurückbiegen zu einem zweilagigen Gebilde gefaltet wird, dessen beide Längskanten miteinander verschweißt werden, dadurch gekennzeichnet,

    – daß als Ausgangsmaterial ein unbeschichtetes, offenporiges Filtermaterial (2) verwendet wird,

    – daß im Bereich der beiden Längskanten des Filtermaterials (2) jeweils ein schmaler Streifen (5, 6) eines Haftvermittlers aufgetragen wird und

    – daß die beiden Lagen des Abschnitts (8) an den Streifen (5, 6), an denen der Haftvermittler aufgetragen ist, durch Ultraschall miteinander verschweißt werden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Filtermaterial (2) offenporiges Papier verwendet wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß als Haftvermittler ein lebensmittelechter Lack verwendet wird.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen






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