| Dokumentenidentifikation |
DE4427955B4 04.05.2005 |
| Titel |
Verfahren zur Herstellung einer Filtertüte |
| Anmelder |
Tea Goetz GmbH Academy of Tea, 30179 Hannover, DE |
| Erfinder |
Götz, Christoph, 30159 Hannover, DE; Richter, Folker, 21129 Hamburg, DE |
| Vertreter |
Döring, R., Dipl.-Ing., Pat.-Anw., 30855 Langenhagen |
| DE-Anmeldedatum |
06.08.1994 |
| DE-Aktenzeichen |
4427955 |
| Offenlegungstag |
08.02.1996 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
04.05.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
04.05.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
B31D 5/00
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| IPC-Nebenklasse |
B31B 25/00
B31B 1/62
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung einer
Filtertüte aus luft- und flüssigkeitsdurchlässigem Filtermaterial, die zur Aufnahme
einer Substanz zur Herstellung von Aufgußgetränken bestimmt ist, bei welchem von
einem endlosen Band des Filtermaterials ein Abschnitt mit vorgegebener Länge abgetrennt
wird und bei welchem der abgetrennte Abschnitt durch Zurückbiegen zu einem zweilagigen
Gebilde gefaltet wird, dessen beide Längskanten miteinander verschweißt werden (EP
0 020 598 B1).
Filtertüten werden beispielsweise zur Herstellung von Tee verwendet.
Auf diesen Anwendungsfall beziehen sich die weiteren Ausführungen, stellvertretend
für andere Anwendungsfälle. Für die Zubereitung von Tee in unterschiedlichsten Geschmacksrichtungen
sind beispielsweise fertig abgepackte Beutel erhältlich, in denen die entsprechende
Tee-Substanz verschlossen ist. An den Beuteln ist ein Bindfaden angebracht, so daß
sie in eine Teekanne oder in ein anderes Gefäß eingehängt und wieder aus derselben
bzw. demselben entfernt werden können.
Es sind auch Filtertüten bekannt, die zur Zubereitung von Tee auf
eine Spannvorrichtung mit weiter Öffnung aufgespannt werden, so daß die Tee-Substanz
eingefüllt werden kann (DE 28 57 169 C1).
Sie werden mittels der als Halter dienenden Spannvorrichtung in eine Teekanne oder
ein anderes Gefäß eingebracht und wieder aus derselben bzw. demselben entfernt.
Die aufzuspannenden Filtertüten bestehen ebenso wie die aus der eingangs
erwähnten EP 0 020 598 B1 kannten
Filtertüten aus ganzflächig beschichtetem Filtermaterial. Für die Beschichtung wird
beispielsweise Polyethylen verwendet. Durch Aufbringen von Wärme und Druck können
zwei Lagen dieses Filtermaterials miteinander verschweißt werden. Die Beschichtung
des beispielweise aus Papier bestehenden Filtermaterials bedeutet einen Zusatzaufwand,
und zwar sowohl bei der Herstellung des Filtermaterials als auch durch das zusätzliche
Material selbst. Darüberhinaus sind eine Verschweißung mittels Wärme und Druck erlaubende
Materialien nicht ohne weiteres recyclebar. Sie belasten daher die Umwelt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das eingangs geschilderte
Verfahren zu vereinfachen und umweltfreundlicher zu gestalten.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst,
- – daß als Ausgangsmaterial ein unbeschichtetes, offenporiges Filtermaterial
verwendet wird,
- – daß im Bereich der beiden Längskanten des Filtermaterials jeweils ein
schmaler Streifen eines Haftvermittlers aufgetragen wird und
- – daß die beiden Lagen des Abschnitts an den Streifen, an denen der Haftvermittler
aufgetragen ist, durch Ultraschall miteinander verschweißt werden.
Bei diesem Verfahren wird für die Herstellung der Filtertüten das
unbehandelte Grundmaterial ohne Beschichtung eingesetzt. Die Herstellung desselben
ist daher vergleichsweise preiswert und es belastet als Abfall nicht die Umwelt.
Für das Verschweißen des Filtermaterials wird so wenig zusätzliches Material wie
möglich eingesetzt, da nur an den zu verschweißenden Stellen schmale Streifen eines
Haftvermittlers aufgetragen werden. Als Haftvermittler kann außerdem ein die Umwelt
ebenfalls nicht belastendes lebensmittelechtes Bindemittel, beispielweise ein handelsüblicher
Lack, verwendet werden. Schließlich ist der Aufwand an Energie beim Verschweißen
des Filtermaterials relativ niedrig, da statt beheizter Schweißkanten eine Ultraschallanlage
eingesetzt wird. Das Filtermaterial wird bei der Ultraschall-Verschweißung außerdem
so gering erwärmt, daß ein Verbrennen ausgeschlossen werden kann.
Das Verfahren nach der Erfindung wird anhand der Zeichnungen als Ausführungsbeispiel
erläutert.
Es zeigen:
1 eine Vorrichtung zur Durchführung des
Verfahrens nach der Erfindung in schematischer Darstellung.
2 einen Abschnitt aus Filtermaterial vor
Fertigstellung einer Filtertüte.
3 bis 6
unterschiedliche Ansichten von Filtertüten.
Auf einer Rolle 1 ist eine große Länge von bandförmigem,
offenporigem Filtermaterial 2 aufgewickelt. Das Filtermaterial
2 ist beispielweise offenporiges Papier. Es wird in Richtung des Pfeiles
3 von der sich drehenden Rolle 1 abgezogen und durch eine Vorrichtung
4 geführt, in der im Bereich beider Längskanten ein schmaler Streifen
5 bzw. 6 eines Haftvermittlers aufgetragen wird. Die Streifen
5 und 6 sind in 2 gestrichelt eingezeichnet.
Als Haftvermittler wird vorzugsweise ein lebensmittelechtes Bindemittel verwendet,
das beispielweise als Lack im Handel erhältlich ist.
In einer in Abzugsrichtung des Filtermaterials 2 folgenden
Schneidvorrichtung 7 werden von dem quasi endlosen Band des Filtermaterials
2 Abschnitte 8 abgetrennt, aus denen jeweils eine Filtertüte durch
Falten hergestellt wird. Dazu wird das eine Ende des Abschnitts 8 bis zur
Anlage am verbleibenden Teil desselben zweilagig so zurückgebogen, daß die Streifen
5 bzw. 6 des Haftvermittlers aufeinander zu liegen kommen. Das
Filtermaterial wird dann an den Streifen 5 und 6 mittels einer
Ultraschallanlage 9 verschweißt.
Dabei können Filtertüten 10 entsprechend 3
und 4 hergestellt werden, die eine einseitig
überstehende Lasche 11 haben. Sie dient zum vereinfachten Einfüllen der
Tee-Substanz. Eine solche Filtertüte 10 kann bei entsprechender Länge ohne
besonderen Halter in eine Teekanne eingesetzt werden.
Es können auch Filtertüten 12 hergestellt werden, die entsprechend
5 und 6 eine Öffnung
an einer Stirnseite haben. Diese Filtertüten 12 können auf eine Spannvorrichtung
aufgesteckt werden.
Die Streifen 5 und 6 des Haftvermittlers können
– wie beschrieben – kontinuierlich auf das Filtermaterial
2 aufgetragen werden. Bei entsprechend präziser Fertigung ist es aber auch
möglich, den Haftvermittler zur Erzeugung von Filtertüten 10 (3
und 4) nur an den zu verschweißenden Stellen
aufzutragen. In allen Fällen ist es grundsätzlich auch möglich, den Haftvermittler
erst auf die abgetrennten Abschnitte 8 aufzutragen.
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| Anspruch[de] |
- Verfahren zur Herstellung einer Filtertüte aus luft- und flüssigkeitsdurchlässigem
Filtermaterial, die zur Aufnahme einer Substanz zur Herstellung von Aufgußgetränken
bestimmt ist, bei welchem von einem endlosen Band des Filtermaterials ein Abschnitt
mit vorgegebener Länge abgetrennt wird und bei welchem der abgetrennte Abschnitt
durch Zurückbiegen zu einem zweilagigen Gebilde gefaltet wird, dessen beide Längskanten
miteinander verschweißt werden, dadurch gekennzeichnet,
– daß als Ausgangsmaterial ein unbeschichtetes, offenporiges Filtermaterial
(2) verwendet wird,
– daß im Bereich der beiden Längskanten des Filtermaterials (2) jeweils
ein schmaler Streifen (5, 6) eines Haftvermittlers aufgetragen
wird und
– daß die beiden Lagen des Abschnitts (8) an den Streifen (5,
6), an denen der Haftvermittler aufgetragen ist, durch Ultraschall miteinander
verschweißt werden.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Filtermaterial
(2) offenporiges Papier verwendet wird.
- Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß als Haftvermittler
ein lebensmittelechter Lack verwendet wird.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen
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