Die Erfindung betrifft ein Verfahren nach dem Oberbegriff des Anspruchs
1 und eine Maschine nach dem Oberbegriff des Anspruchs 8. Die vorliegende Patentanmeldung
beansprucht die Priorität der deutschen Patentanmeldung DE 103 43 854.8, die am
23. September 2003 eingereicht wurde.
Bei diesem Verfahren handelt es sich generell um das sogenannte Einzelteilverfahren,
wie es beispielsweise in dem 1962 in den USA erschienenen Buch von Darle W. Dudley
"Gear Handbook" im Kapitel 20-2 beschrieben ist. Im Gegensatz zum kontinuierlichen
Teilverfahren wird hier mit einem Werkzeug immer erst eine Zahnlücke vollständig
hergestellt, das Werkstück um eine Zahnteilung weiter geteilt, dann in gleicher
Weise die nächste Zahnlücke bearbeitet usw., bis aus dem Werkstück ein komplettes
Kegelrad geworden ist. Als Werkzeug kann z.B. ein Messerkopf oder eine topfförmige
Schleifscheibe zum Einsatz kommen. Bei Spiralkegelrädern, die nach diesem Verfahren
hergestellt werden, haben die Zahnflanken eine kreisbogenförmige Längskrümmung.
In diesem Fall soll die Bezeichnung "Spiralkegelräder" sowohl nicht
achsversetzte als auch achsversetzte Kegelräder umfassen. Will man beide Arten unterscheiden,
werden die achsversetzten Kegelräder kurz Hypoidräder genannt.
Aus dem Gear Handbook geht weiter hervor, daß es für Spiralkegelräder
zwei Erzeugungsprozesse gibt. In einem Fall werden die Zahnlücken vom Ritzel und
Tellerrad eines Kegelradpaares jeweils in Wälzprozessen erzeugt, in dem anderen
Fall werden die Zahnlücken des Tellerrades nur durch Eintauchen des rotierenden
Messerkopfs in das stillstehende Werkstück hergestellt, wogegen die Ritzellücken
in einem speziellen Wälzprozeß mit einem geneigten Messerkopf erzeugt werden.
In beiden Fällen liegt dem Wälzprozeß ein imaginäres Erzeugerrad zugrunde,
das bei der Bearbeitung in der Verzahnmaschine mit dem Werkstück eine Wälzbewegung
ausführt. Im ersten Fall ist das Erzeugerrad eine ebene verzahnte Scheibe, im zweiten
Fall entspricht es dem Gegenrad, dem im Tauchprozeß hergestellten Tellerrad.
Dieser zweite Erzeugungsprozeß wurde hauptsächlich für die Autoindustrie
entwickelt, um Bearbeitungszeit zu sparen. Im Vergleich zu einem Tauchprozeß
dauert ein Wälzprozeß wesentlich länger, was sich über die vielen Zähne eines
Tellerrades aufsummiert. Ein Grund für die längere Wälzzeit ist das geringere Spanvolumen
pro Werkzeugumdrehung, ein anderer Grund liegt in der längeren Nebenzeit, die das
Werkzeug trotz Eilgang benötigt, um von einer Wälzendposition wieder in die Wälzanfangsposition
für die nächste Zahnlücke zu kommen. Denn nach dem Stand der Technik erfolgt bei
allen durch Wälzen hergestellten Spiralkegelrädern der Wälzprozeß für jede
Zahnlücke eines Rades immer in der gleichen Richtung. Hintergrund hierfür ist der
Einfluß unterschiedlicher Abdrängungen, denen die Verzahnmaschine in Abhängigkeit
vom Bearbeitungsprozeß und somit bei wechselnder Wälzrichtung unterworfen
wäre. Am Werkstück führen sich ändernde Abdrängungen je nach Wälzrichtung zu Teilungsfehlern
und zu unterschiedlichen Formabweichungen der Flankentopographie.
Aus der DE 195 17 360 C1 ist zwar ein Verfahren zum Schleifen von
bogenverzahnten Kegelrädern im Einzelteil-Wälzverfahren bekannt, bei dem in Abwärtswälzung
bis zu einem ersten Umkehrpunkt eine Flanke und in Aufwärtswälzung bis zu einem
zweiten Umkehrpunkt eine andere Flanke derselben Zahnlücke bearbeitet wird. Dabei
bedeutet Abwärtswälzen die Wälzrichtung, bei der sich das Werkzeug beim Wälzprozeß
auf einer kreisbogenförmigen Bahn von oben nach unten bewegt, und Aufwärtswälzen
die entsprechende umgekehrte Wälzrichtung. Jedoch werden mit diesem Wälzverfahren
keine Nebenzeiten verkürzt, vielmehr kommt es in diesem Fall darauf an, daß
bei dem Wälzprozeß trotz der unterschiedlichen Kegelwinkel an der Schleifscheibe
ein richtiger Eingriffswinkel und eine richtige Topographie an den beiden Zahnflanken
entstehen.
Außerdem ist es bekannt, beim Wälzfräsen von Spiralkegelrädern
das sogenannte Double Roll-Verfahren anzuwenden. Dabei wird der Messerkopf in einer
mittleren Wälzposition in das Werkstück eingestochen, um in kurzer Zeit viel Material
aus der Zahnlücke zu entfernen, jedoch ohne die endgültige Wälztiefe zu erreichen.
Dann folgt ein Aufwärtswälzen mit Spanabtrag an einer Zahnflanke und danach eine
weitere Zustellung, um auf die endgültige Wälztiefe und in die Wälzanfangsposition
zu gelangen. Von hier aus werden nun beide Zahnflanken durch Abwärtswälzen hergestellt.
Dieser Vorgang wiederholt sich bei jeder Zahnlücke, so daß letztendlich doch
alle Lücken in der gleichen Wälzrichtung fertiggestellt werden.
Für den Wälzprozeß bei Spiralkegelrädern werden im Gear Handbook,
Fig. 20-2 und Fig. 20-3, rein mechanisch arbeitende Maschinen erläutert, wobei eine
Wälzfräsmaschine (generator) unter anderem eine Wälztrommel oder -wiege (cradle)
und einen besonderen Mechanismus zum Neigen (tilt) des Messerkopfs besitzt. Dagegen
können moderne CNC-Maschinen zum Fräsen oder Schleifen von Spiralkegelrädern, wie
sie z.B. in der DE 196 46 189 C2 oder in der DE 37 52 009 T2 beschrieben sind, dies
ohne Wälztrommel und ohne Neigungsmechanismus nur durch räumliche Bewegungen von
Werkzeugträger und Werkstückträger erreichen. Beim Einzelteilverfahren werden dazu
lediglich fünf gesteuerte Achsen benötigt, drei translatorische und zwei rotatorische.
Der fehlende sechste Freiheitsgrad für die allgemeine Lage eines starren Körpers
im Raum, hier des Werkzeugs relativ zum Werkstück, ist die Drehung des Werkzeugs
um seine Rotationsachse. Sie wird beim Einzelteilverfahren nicht als gesteuerte
Achse benötigt, weil das Werkzeug rotationssymmetrisch ist und sein Antrieb -unabhängig
von den anderen fünf Achsen- nur für das Erreichen einer gewünschten Schnittgeschwindigkeit
erforderlich ist.
Solche CNC-Maschinen erreichen gegenüber rein mechanisch arbeitenden
Kegelradverzahnmaschinen wesentlich größere Arbeitsgeschwindigkeiten bei gleichzeitig
genaueren Einstell- und Fahrbewegungen und damit eine höhere Wirtschaftlichkeit.
Trotzdem fordert die Autoindustrie, die Bearbeitungszeiten pro Werkstück weiter
zu verkürzen, um Kosten senken zu können.
Daher ist es Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren und eine Maschine
der eingangs genannten Art so auszubilden, daß sich Spiralkegelräder, die
im Einzelteilverfahren hergestellt werden, in kürzerer Zeit durch einen Wälzprozeß
bearbeiten lassen als bisher, ohne dabei merkliche Einbußen in der Genauigkeit
der Zahnflanken hinnehmen zu müssen.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß gelöst durch ein Verfahren
mit den im Patentanspruch 1 angegebenen geänderten Verfahrensschritten bzw. durch
eine Maschine mit dem im Patentanspruch 8 angegebenen geänderten Steuerungsmittel.
Der Vorteil der auf diesen beiden Änderungen beruhenden Erfindung
besteht in einer effizienteren Bearbeitung von gewälzten Spiralkegelrädern. Bisher
wurde jede Zahnlücke eines Werkstücks in nur einer Wälzrichtung fertiggestellt und
für die nächste Zahnlücke mußte das Werkstück ohne Spanabtrag, also im Leerlauf,
wieder in die Ausgangsposition zurückgeführt werden. Erfindungsgemäß wird
nun auf dem Rückweg bereits die zweite Zahnlücke in umgekehrter Wälzrichtung bearbeitet,
und ist auf diese Weise die Ausgangsposition wieder erreicht, wird in der ursprünglichen
Wälzrichtung bereits die dritte Zahnlücke fertiggestellt.
Dieser Vorteil ist unabhängig von der Art der Bearbeitung, ob es sich
dabei um das Wälzfräsen mit einem Messerkopf oder das Wälzschleifen mit einer topfförmigen
Schleifscheibe oder um noch ein anderes Wälzverfahren handelt. Beim Wälzfräsen zeigt
sich jedoch noch ein zusätzlicher Vorteil der Erfindung, daß nämlich die Messerschneiden
durch die wechselnde Wälzrichtung gleichmäßiger beansprucht werden und entsprechend
gleichmäßiger verschleißen.
Die Wälzprozesse können sich auch danach unterscheiden, wie das Werkzeug
von der jeweiligen Startposition in die Wälzanfangsposition gelangt. Unter Startposition
soll hier die Position verstanden werden, in der auch der Teilvorgang durchgeführt
wird, ohne daß das Werkzeug mit dem Werkstück kollidiert.
In einer Ausführungsform der Erfindung ist die jeweilige Startposition
gleichzeitig eine Wälzanfangsposition, in der das Werkzeug relativ zum Werkstück
die vorgesehene Wälztiefe erreicht hat und ein Wälzprozeß begonnen werden
kann. In diesem Fall befindet sich z.B. beim Wälzfräsen der Messerkopf knapp neben
dem Werkstück und fräst von da aus in einem einzigen Wälzprozeß eine vollständige
Zahnlücke in das Werkstück. In der dabei erreichten Wälzendposition, d.h. dort,
wo der letzte Span in einem Wälzprozeß abgenommen wird, befindet sich das
Werkzeug noch in der erzeugten Zahnlücke und das Werkstück kann nicht um eine Zahnteilung
gedreht werden. Um die nächste Startposition zu erreichen, muß die Wälzbewegung
fortgesetzt werden, bis das Werkzeug die Zahnlücke ganz verlassen hat. Dies kann
jedoch im Eilgang erfolgen, so daß diese Ausführungsform neben der Zeitersparnis
noch den Vorteil hat, daß außer dem Wälzen und Teilen keine anderen
Maschinenbewegungen erforderlich sind und auch die Wälztiefe für das ganze Werkstück
nicht geändert wird.
Bei einer anderen Ausführungsform erfolgt von der jeweiligen Startposition
aus erst ein Tauchprozeß oder ein kombinierter Tauch-Wälzprozeß in die
zu erzeugende oder (z.B. beim Schleifen) in eine bereits vorgearbeitete Zahnlücke,
wodurch das Werkzeug und das Werkstück in jeweils eine Wälzanfangsposition in der
vorgesehenen Wälztiefe gelangen. Diese Ausführungsform der Erfindung wird vorteilhaft
bei Werkstücken mit einer größeren Zähnezahl eingesetzt, bei denen die Wälzeinlaufund
Wälzauslaufwege größer sind als bei Ritzeln mit einer kleinen Zähnezahl, worauf
später noch im Einzelnen eingegangen wird.
In einer weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist vorgesehen, daß vor und/oder während jedes Wälzprozesses ein gegebenenfalls
unterschiedlicher Einfluß der zugehörigen Wälzrichtung auf die Genauigkeit
des Werkstücks durch korrigierte Maschinenparameter kompensiert wird. Wenn z.B.
das Verfahren nach der Erfindung nur zur Vorbearbeitung der Zahnlücken angewendet
wird, um das Kegelrad anschließend zu härten und zu schleifen, wird im allgemeinen
die Teilgenauigkeit ohne Korrektur nicht ausreichend sein. Dann können zwei unterschiedliche
Drehwinkel beim Teilvorgang für die eine bzw. die andere Wälzrichtung die regelmäßigen
Abweichungen bei der Zahnteilung ausgleichen. Voraussetzung dafür ist lediglich
eine Teilungsmessung an einem Proberad, aus der sich die unterschiedlichen Drehwinkel
ermitteln lassen. Dabei muß man nur beachten, daß bei Kegelrädern mit
ungerader Zähnezahl die erste bearbeitete Zahnlücke und die letzte Lücke die gleiche
Wälzrichtung haben, weshalb man sich diese Stelle am Proberad rechtzeitig markieren
muß, um bei der Auswertung keinen Fehler zu machen.
In einer weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird insbesondere der Einfluß der Wälzrichtung auf die Flankenform des Kegelrades
durch Topographiemessungen an repräsentativen Zahnlücken der einen bzw. anderen
Wälzrichtung erfaßt. Das heißt, an drei oder vier in etwa gleichmäßig
am Kegelradumfang verteilten Zahnlücken, die in der einen Wälzrichtung bearbeitet
wurden, und an entsprechend verteilten Lücken der umgekehrten Wälzrichtung werden
Flankenformmessungen durchgeführt. Dazu erfolgt die Messung vorzugsweise an Gitterpunkten,
die für alle Flanken gleich sind. Unter diesen Voraussetzungen lassen sich die Meßdaten
der drei oder vier repräsentativen Zahnlücken einer Wälzrichtung mitteln und außerdem
können dann auch die Teilungsabweichungen aus der Topographiemessung bestimmt werden.
Es ist besonders vorteilhaft, die Auswertung der Messungen mit einem
Rechenprogramm automatisch durchzuführen und mit einer zusätzlichen Software aus
den gemittelten Daten korrigierte Maschinenparameter für beide Wälzrichtungen berechnen
zu lassen, die dann direkt an die Verzahnmaschine übertragbar sind.
Die Maschine nach Anspruch 8 zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens kann sowohl eine CNC-Maschine mit Wälztrommel und mit Neigungsmechanismus
für das Werkzeug, als auch eine moderne 5-Achsen-Maschine sein, wie sie weiter oben
bereits beschrieben wurde. Im ersten Fall lassen sich die drei Einrichtungen aus
dem Oberbegriff, mit denen die herkömmlichen Verfahrensschritte durchgeführt werden,
noch anhand der sich bewegenden Achsen unterscheiden. Im zweiten Fall, einer 5-Achsen-Maschine,
ist dies nicht ohne weiteres möglich. Hier bewegen sich bei den drei Verfahrensschritten
eines Bearbeitungszyklus alle fünf Achsen gleichzeitig, jedoch nach unterschiedlichen
Steuerungsprogrammen, die sich noch den drei Einrichtungen zuordnen lassen. In beiden
Fällen ist die Maschine nach der Erfindung gekennzeichnet durch das geänderte Steuerungsmittel
der dritten Einrichtung.
Der entscheidende Vorteil dieser Maschine für das Einzelteilverfahren
besteht darin, daß abwechselnd eine Zahnlücke in der einen Wälzrichtung und
die nächste Lücke in der umgekehrten Wälzrichtung bearbeitbar ist. Dadurch gibt
es kein bloßes Zurückführen von Werkzeug und Werkstück in ihre Startpositionen
ohne Spanabtrag. Statt dessen verkürzen sich die Nebenzeiten, und die Gesamtzeit
für die Bearbeitung eines Kegelrads wird deutlich geringer. Ein weiterer, bemerkenswerter
Vorteil liegt in der besseren Nutzung des Werkzeugs, da durch die wechselnden Wälzrichtungen
ein Ausgleich der Belastung von innen- und außenschneidenden Bereichen des
Werkzeugs entsteht. Dieser bewirkt einen wesentlich gleichmäßigeren Verschleiß
des Werkzeugs, das daraufhin länger im Einsatz bleiben kann.
Eine weitere Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Maschine besteht
aus einem zusätzlichen Steuerungsmittel, mit dem vor und/oder während jedes Wälzprozesses
ein unterschiedlicher Einfluß der zugehörigen Wälzrichtung auf die Genauigkeit
des Werkstücks durch korrigierte Maschinenparameter kompensierbar ist. Damit wird
der Hauptgrund beseitigt, der wechselnde Wälzrichtungen an einem Werkstück bisher
verhindert hat. Bei rein mechanischen Verzahnmaschinen konnten solche Korrekturen
der Einstellparameter in Abhängigkeit von der wechselnden Wälzrichtung praktisch
nicht realisiert werden, dies ist erst bei CNC-Maschinen mit einer erfindungsgemäß
programmierten Steuerung möglich und führt so zu den oben genannten Vorteilen der
Erfindung. Ein weiterer Aspekt ist, daß die Auswirkungen wechselnder Wälzrichtungen
auf ein Kegelrad nichtlineare Korrekturen über den ganzen Wälzprozeß erfordern,
was mit der erfindungsgemäßen Maschine ebenfalls möglich ist.
In weiterer Ausgestaltung der Maschine sind dem zusätzlichen Steuerungsmittel
getrennt für beide Wälzrichtungen korrigierte Maschinenparameter übertragbar, nach
denen die Zahnlücken je nach Wälzrichtung bearbeitbar sind. Diese Ausgestaltung
der Maschine bringt den sehr wichtigen Vorteil, daß das erfindungsgemäße
Verfahren auch wirtschaftlich einsetzbar ist. Denn die Korrekturen, die für die
gleichbleibende Genauigkeit der so hergestellten Kegelräder erforderlich sind, ändern
sich mindestens von Serie zu Serie, manchmal schon von Scharfschliff zu Scharfschliff
des Werkzeugs, und müssen sich deshalb mit möglichst geringem Aufwand ermitteln
und in der Maschine berücksichtigen lassen. Dafür gibt es bereits Rechenprogramme,
welche die korrigierten Einstellparameter automatisch ermitteln. Die Maschine muß
aber auch in der Lage sein, die übertragenen Daten je nach Wälzrichtung der gerade
zu bearbeitenden Zahnlücke korrekt zu berücksichtigen.
Weitere Einzelheiten der Erfindung werden im folgenden unter Bezugnahme
auf die Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigt
- Fig. 1
- ein Flow-Chart für das herkömmliche Wälzverfahren mit immer der gleichen Wälzrichtung,
- Fig. 2
- ein Flow-Chart für das erfindungsgemäße Wälzverfahren mit abwechselnden
Wälzrichtungen,
- Fig. 3
- schematisch den bisherigen Wälzprozeß zur Herstellung von Spiralkegelrädern,
- Fig. 4
- schematisch den bisherigen Tauch-Wälzprozeß zur Herstellung von Spiralkegelrädern,
- Fig. 5
- schematisch den erfindungsgemäß veränderten Wälzprozeß zur Herstellung
von Spiralkegelrädern,
- Fig. 6
- schematisch den erfindungsgemäß veränderten Tauch-Wälzprozeß zur
Herstellung von Spiralkegelrädern.
- Fig. 7
- eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Maschine.
In Fig. 1 sind die wichtigsten Verfahrensschritte für das Wälzen gemäß
dem Stand der Technik in einem Flow-Chart wiedergegeben. Es sind dies im Feld a
das Antreiben des Werkzeugs um seine Rotationsachse, im Feld b das Führen des Werkzeugs
und des Werkstücks in jeweils eine Startposition, im Feld c das Drehen des Werkstücks
um eine Zahnteilung, im Feld d das Bearbeiten einer vollständigen Zahnlücke durch
einen Wälzprozeß in einer vorgesehenen Wälztiefe, wobei das Werkzeug und das
Werkstück jeweils eine Wälzendposition erreichen, und im Feld e das Zurückführen
des Werkzeugs und des Werkstücks in ihre Startpositionen. Die Raute f symbolisiert
eine Verzweigung, von der so lange an den Anfang von Feld b zurückgesprungen wird,
bis alle Zahnlücken des Werkstücks fertiggestellt sind. Die verwendeten Buchstaben
für die einzelnen Schritte stimmen der leichteren Zuordnung wegen mit denen des
Hauptanspruchs überein.
Im Vergleich dazu zeigt Fig. 2, daß im Flow-Chart für das erfindungsgemäße
Wälzverfahren das Feld e der Fig. 1 durch die Felder b', c' und d' ersetzt sind.
Dabei handelt es sich um die drei Verfahrensschritte: b' - Führen des Werkzeugs
und des Werkstücks in jeweils eine zweite Startposition in der Nähe der zuvor erreichten
Wälzendposition, c' - Drehen des Werkstücks um eine Zahnteilung, d' - Bearbeiten
einer vollständigen Zahnlücke durch einen Wälzprozeß mit umgekehrter Wälzrichtung
gegenüber der des Verfahrensschritts d, wobei das Werkzeug und das Werkstück jeweils
eine zweite Wälzendposition in der Nähe der ersten Startposition erreichen. Allein
durch die Anordnung der Felder in den beiden Flow-Charts kommt schon der Vorteil
zum Ausdruck, den an dieser Stelle der Wälzprozeß in umgekehrter Richtung
gegenüber dem herkömmlichen Zurückführen von Werkzeug und Werkstück in die Startposition
hat, daß nämlich eine vollständige Zahnlücke bearbeitet wird statt eines Rücklaufs
ohne Spanabnahme. Durch die Rauten f und f' wird jeweils eine Verzweigung symbolisiert,
von denen so lange an den Anfang von Feld b' bzw. b zurückgesprungen wird, bis alle
Zahnlücken des Werkstücks fertiggestellt sind. Außerdem ist in Fig. 2 schematisch
dargestellt, wie sich zusätzlich in einem parallel verlaufenden Verfahrensschritt
h vorzugsweise korrigierte Maschinenparameter je Wälzrichtung bereitstellen und
den zugehörigen Verfahrensschritten d und d' zuführen lassen.
In den folgenden Figuren 3 bis 6 werden die Bewegungen des Messerkopfs
7 schematisch dargestellt. Die Pfeile stehen für Relativbewegungen des Messerkopfs
zum Werkstück. Die horizontalen Pfeile kennzeichnen Tauchbewegungen bzw. Bewegungen
in Richtung dieser Achse, während die vertikalen Pfeile für Wälzbewegungen stehen.
Weiß steht hierbei für Bewegungen im Eilgang ohne Spanabnahme und schwarz
für Vorschubbewegungen mit Spanabnahme.
In Fig. 3 wird nach dem Stand der Technik der Messerkopf 7 aus einer
Ruheposition zu Beginn der Herstellung in eine Startposition 1 geführt, in der auch
ein Teilvorgang (ein Drehen des Werkstücks um eine Zahnteilung), möglich ist. Dann
erfolgt eine Bewegung in die Wälzanfangsposition 2, von wo aus das Wälzen 5, in
diesem Fall das Abwärtswälzen, zur Erzeugung einer Zahnlücke erfolgt. Mit Erreichen
der Endposition 3 ist der Wälzprozeß beendet, und der Messerkopf 7 wird in
die Position 4 zurückgezogen. Anschließend erfolgt eine Rückwälzbewegung 6
bis zur Startposition 1, das Drehen des Werkstücks um eine Zahnteilung und der erneute
Ablauf der beschriebenen Erzeugung einer Zahnlücke. Nach Herstellung aller Zahnlücken
des Werkstücks wird der Messerkopf 7 wieder in die Ruheposition gefahren.
Beim in Fig. 4 dargestellten Tauch-Wälzprozeß nach dem Stand
der Technik ist die erforderliche Strecke für das Wälzen 5 kürzer, was durch die
geringere Pfeillänge veranschaulicht wird. In diesem Prozeß erfolgt wieder
eine Bewegung des Messerkopfs 7 aus der Ruhestellung zur Startposition 1, daran
schließt sich der Tauchprozeß 8 in das Werkstück an. Nach Erreichen
der vollen Tauchtiefe und damit der Wälzanfangsposition 2 wird das Tauchen beendet
und das Wälzen 5 gestartet. Mit Erreichen der Endposition 3 ist wiederum der Wälzprozeß
beendet und der Messerkopf wird in die Startposition 4 zurückgezogen. Anschließend
erfolgt die Rückwälzbewegung 6 bis zur Startposition 1, das Drehen des Werkstücks
um eine Zahnteilung und die Erzeugung anschließender Zahnlücken nach dem beschriebenen
Ablauf. Nach Herstellung aller Zahnlücken des Werkstücks wird der Messerkopf 7 wieder
in die Ruheposition gefahren.
Fig. 5 zeigt einen erfindungsgemäßen, gegenüber Fig. 3 verbesserten
Wälzprozeß. Ausgehend von der Ruheposition wird der Messerkopf 7 sofort in
die Startposition 2 geführt, von wo aus das Wälzen 5 beginnt. Nach Erreichen der
Wälzendposition 3, in welcher der letzte Span abgenommen wird, folgt eine erste
Eilwälzbewegung 9 zum vollständigen Verlassen der Zahnlücke, womit die zweite Startposition
10 erreicht wird. Das Werkstück wird hier um eine Zahnteilung gedreht und dann,
durch Wälzen in umgekehrter Richtung 11 bis zur zweiten Wälzendposition 12, eine
weitere Zahnlücke erzeugt. An dieser Stelle schließt sich eine zweite Eilwälzbewegung
13 an, um das Werkzeug wieder vollständig aus der Zahnlücke zu führen. Mit dieser
zweiten Eilwälzbewegung 13 wird die Wälzanfangsposition 2 wieder erreicht, an der
die nächste Drehung des Werkstücks um eine Zahnteilung und die weitere Erzeugung
der Zahnlücken nach dem beschriebenen Ablauf erfolgt. Nach Herstellung aller Zahnlücken
des Werkstücks wird der Messerkopf 7 wieder in die Ruheposition gefahren.
Beim in Fig. 6 dargestellten erfindungsgemäßen Tauch-Wälzprozeß
ist die erforderliche Strecke für das Wälzen 5 und das Wälzen 11 in umgekehrter
Richtung wiederum geringer als bei dem in Fig. 5 beschriebenen Prozeß. Ausgehend
von der Ruheposition wird der Messerkopf 7 in die Startposition 1 geführt, von wo
aus das Tauchen 8 in Vorschubgeschwindigkeit in das Werkstück erfolgt. Nach Erreichen
der Wälzanfangsposition 2 startet das Wälzen 5 zur Erzeugung der Zahnlücke. Mit
dem Erreichen der Wälzendposition 3, die gleichzeitig der zweiten Wälzanfangsposition
10 entspricht, ist der Wälzprozeß beendet, und der Messerkopf 7 wird bis in
die Position 4 geführt. Bereits hier schließt sich die Drehung des Werkstücks
um eine Zahnteilung an. Danach wird eine Tauchbewegung 8 in das Werkstück bis zum
Wiedererreichen der zweiten Wälzanfangsposition 10 ausgeführt, von welcher durch
Wälzen in umgekehrter Richtung 11 die nächste Zahnlücke erzeugt wird. Mit Erreichen
der zweiten Wälzendposition 12, die in diesem Fall mit der Wälzanfangsposition 2
übereinstimmt, wird der Messerkopf 7 aus der Zahnlücke zur Startposition 1 geführt.
Dann erfolgt wiederum die Drehung des Werkstücks um eine Zahnteilung und die Herstellung
der folgenden Zahnlücken im beschriebenen Prozeß. Nach Herstellung aller Zahnlücken
des Werkstücks wird der Messerkopf 7 wieder in die Ruheposition gefahren.
Die in den Figuren 3 bis 6 dargestellten Prozesse können auch mit
umgekehrten Wälzrichtungen durchgeführt werden, das heißt das Wälzen 5 ist
kein Abwärtswälzen sondern ein Aufwärtswälzen und die Rückwälzbewegung 6 bzw. Wälzen
in umgekehrter Richtung 11 ist dann ein Abwärtswälzen. In diesem Fall würden sich
ebenso die Start-, Wälzanfangs- und Wälzendpositionen verändern.
Eine erfindungsgemäße Maschine ist beispielhaft in Fig. 7 dargestellt.
Äußerlich entspricht sie der in der bereits genannten DE 196 46 189 C2 beschriebenen
CNC-Maschine zum Herstellen von bogenverzahnten Kegelrädern. Sie besitzt einen Antriebsmotor
16 zum Drehen des Messerkopfs 7 um seine Rotationsachse 17. Motor 16 und Messerkopf
7 befinden sich auf einem ersten Schlitten 18, der seitlich an einem Maschinengehäuse
20 geführt wird und in der Höhe (parallel zur Z-Achse) verfahrbar ist. Das Maschinengehäuse
20 ist seinerseits horizontal auf einem Maschinenbett 21 verfahrbar (parallel zur
X-Achse), auf dem sich außerdem ein zweiter Schlitten 25 befindet. Dieser
zweite Schlitten 25 trägt einen um eine vertikale Achse C drehbaren Werkstückträger
28 mit einer Werkstückspindel 30 und einem Werkstück 31, die im Werkstückträger
28 um eine horizontale Achse 32 drehbar gelagert sind. Der zweite Schlitten 25 ist
ebenfalls horizontal verfahrbar (parallel zur Y-Achse), jedoch rechtwinklig zur
X-Achse des Maschinengehäuses 20 und zur Z-Achse des ersten Schlittens 18. Damit
bilden diese Maschinenkomponenten die mechanischen Voraussetzungen, Spiralkegelräder
durch einen Wälzprozeß im Einzelteilverfahren herzustellen. Der entscheidende
Unterschied dieser erfindungsgemäßen Maschine zu einer herkömmlichen Maschine
besteht in einem geänderten Steuerungsmittel 29 der CNC-Steuerung, die in dem Schaltschrank
33 untergebracht ist.
Gemäß Stand der Technik sorgt ein konventionelles Steuerungsmittel
dafür, daß zum Beispiel nach einem Wälzprozeß, bei dem die fünf Achsen
X, Y, Z, C, und die Werkstückachse 32 eine zuvor berechnete gekoppelte Bewegung
ausführen müssen, der Messerkopf 7 und das Werkstück 31 von ihren Wälzendpositionen
wieder zu ihrer jeweiligen Startposition zurückgeführt werden. Um die Kopplung der
beteiligten fünf Achsen nicht zu verlieren, erfolgt dieses Zurückführen üblicherweise
in der bereits zu Fig. 3 beschriebenen Rückwälzbewegung 6, und zwar nach einem Zurückziehen
des Messerkopfs 7 aus einer gerade erzeugten Zahnlücke 34.
Mit dem erfindungsgemäß geänderten Steuerungsmittel 29 der CNC-Steuerung
lassen sich Messerkopf 7 und Werkstück 31 anstelle der Rückwälzbewegung in jeweils
eine zweite Startposition in der Nähe der gerade erreichten Wälzendpositionen führen,
von wo aus sie nach einem Teilvorgang eine vollständige Zahnlücke 34 in einem Wälzprozeß
mit umgekehrter Wälzrichtung bearbeiten. Auf diese Weise erreichen sie auch wieder
ihre ursprünglichen Startpositionen, aber nicht im Leerlauf, sondern durch einen
vollständigen Arbeitsgang. Um dabei die gleiche Genauigkeit an den Werkstücken 31
erreichen zu können wie mit einer herkömmlichen CNC-Maschine, wird vorzugsweise
ein zusätzliches Steuerungsmittel in der konventionellen CNC-Steuerung vorgesehen,
mit dem vor und/oder während jedes Wälzprozesses ein unterschiedlicher Einfluß
der jeweiligen Wälzrichtung auf die Genauigkeit des Kegelrades (Werkstück) kompensierbar
ist. Dieses zusätzliche Steuerungsmittel kann zusammen mit der konventionellen CNC-Steuerung
ein geändertes Steuerungsmittel 29 bilden. Es ist an der Maschine nach Fig. 7 eine
Datenleitung 27 vorgesehen, auf der getrennt für beide Wälzrichtungen korrigierte
Maschinenparameter an die geänderten Steuerungsmittel 29 übertragbar sind. Die korrigierten
Maschinenparameter können zum Beispiel von einem externen Computer geliefert werden.
Die geänderten Steuerungsmittel 29 unterscheiden sich unter anderem dadurch von
konventionellen Steuerungsmitteln, dass sie in der Lage sind das erfindungsgemässe
Verfahren so auszuführen, dass der Wälzprozeß in einer ersten Richtung erfolgt
und dann ein Wälzprozeß in umgekehrter Richtung ausgeführt wird. Beim Wälzprozess
in der einen Richtung und beim Wälzprozess in der umgekehrten Richtung kommen dabei
unterschiedliche Korrekturen der Einstellparameter zum Einsatz.