| Dokumentenidentifikation |
DE10256222B4 12.05.2005 |
| Titel |
Maschine und Verfahren mit 7 Achsen zum CNC-gesteuerten spanabhebenden Bearbeiten, insbesondere Wälzfräsen oder Wälzschleifen, von Spiralkegelrädern |
| Anmelder |
Klingelnberg GmbH, 42499 Hückeswagen, DE |
| Erfinder |
Kreh, Wilhelm, 42477 Radevormwald, DE |
| Vertreter |
Ackmann, Menges & Demski Patentanwälte, 80469 München |
| DE-Anmeldedatum |
02.12.2002 |
| DE-Aktenzeichen |
10256222 |
| Offenlegungstag |
17.06.2004 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
12.05.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
12.05.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
B23F 9/00
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Maschine und ein Verfahren zur Bearbeitung
von Spiralkegelrädern mit und ohne Achsversetzung nach den Patentansprüchen 1 bzw.
22.
In der EP 0 784 525 B1
ist eine „klassische" Verzahnmaschine mit zehn beweglichen Achsen dargestellt,
von denen sechs nur als Einstellachsen und vier als im Verzahnungsprozess bewegte
Achsen eingesetzt werden. Dort enthält die in einem sog. Wälzstock drehbar gelagerte,
motorisch angetriebene Wälztrommel zusätzlich drei weitere, jeweils drehbar gelagerte
Einstelltrommeln, nämlich die Exzenter-, Orientierungs- (Schwenk-) und Neigungstrommel
(Schrägstellungs-), die vor dem Verzahnungsprozess derart fest voreingestellt werden,
dass das in den Trommeln drehbar angetrieben gelagerte Werkzeug die für das Schneiden
erforderliche Stellung einnimmt. Ferner sind dort noch eine vertikale Schwenkachse,
eine hierzu radiale Linearachse und ein vertikal verstellbarer Schlitten für die
Hypoidlage einzustellen und zu fixieren. Während des Verzahnungsprozesses bewegen
sich, abgesehen von der Drehung von Werkzeug und Werkrad, die Wälztrommel, die zum
Erzeugen von gewälzten Zahnrädern einen bestimmten Winkelbereich um ihre Achse schwenken
muss, und der Wälzstock, der eine Vorschubbewegung in Richtung der Wälztrommelachse
ausführt.
Eine herkömmliche mechanische Wälzfräsmaschine zur Herstellung von
Spiralkegelrädern, die einen neigbaren Messerkopf auf einer Wälztrommel und bis
zu zehn Achsen hat, von denen sich maximal drei Achsen während des Wälzfräsvorganges
abhängig von einander drehen, lässt sich nach der grundlegenden Erfindung von Segal
(SU-A-946830 und M. G. Segal: „Ways of Numerical Program Control Utilization
in Machine Tools for Machining Round Teeth of Conical and Hypoid Transmissions".
Izvestiya vuzov. Mashinostroenie, 1985, Nr. 6, S. 120–124) durch eine numerisch
gesteuerte Wälzfräsmaschine mit höchstens sechs Achsen ersetzen, die alle gleichzeitig
und nach nichtlinearen Gesetzmäßigkeiten arbeiten, um dieselben Kegelräder wie auf
der herkömmlichen Maschine herzustellen.
Seitdem sind eine Reihe von CNC-gesteuerten Kegelrad-Maschinen bekannt
geworden, so genannte Frei-Form-Maschinen, die unterschiedliche Ausführungsformen
des von Segal vorgestellten Prinzips darstellen, wie zum Beispiel eine Mehrachsen-Kegelrad-Wälzfräsmaschine
nach der EP 0 374 139 B1. Allen
CNC-gesteuerten Maschinen mit sechs Achsen ist gemeinsam, dass ein Werkradspindelträger
während der Wälzbewegung ständig um eine vertikale Achse nachgeschwenkt werden muss,
was als Grundwinkelschwenken bezeichnet wird. Dieses Grundwinkelschwenken ist erforderlich,
weil der Messerkopf, der sich auf einer herkömmlichen mechanischen Wälzfräsmaschine
bei einem kegelförmigen Erzeugerrad auf einer gekrümmten Kegeloberfläche bewegt,
auf einer numerisch gesteuerten Wälzfräsmaschine durch einen Kreuzschlitten in einer
Ebene bewegt. Allerdings sind bei einer Maschine gemäß WO 02/066193 A1 Werkzeugspindel
und Werkradspindel vertauscht, so dass dort der Werkzeugspindelträger nachgeschwenkt
werden muss, was aber an dem durch die grundlegende Erfindung von Segal vorgegebenen
Prinzip nichts ändert.
Das Grundwinkelschwenken des Werkradspindelträgers kehrt im Allgemeinen
innerhalb eines Wälzvorganges seine Richtung um. Einerseits bringt das ein Steuerungsproblem
mit sich, insbesondere im Einzelteilverfahren (face milling), bei dem das Grundwinkelschwenken
mit größerer Geschwindigkeit abläuft als im kontinuierlichen Teilverfahren (face
hobbing). Andererseits bringt das eine Lastumkehr in denjenigen mechanischen Elementen
mit sich, die die Bewegung des schwenkbaren Werkradspindelträgers bewirken. Selbst
wenn es in dem Antriebsstrang für das Grundwinkelschwenken kein Spiel gibt, weil
nur vorgespannte Lager, Gelenke und Drehspindeln zum Einsatz kommen, handelt es
sich dabei um elastische Maschinenelemente, die bei einer Lastumkehr ihre Verformung
ändern und dadurch Ungenauigkeiten an den hergestellten Kegelradflanken verursachen.
Je größer die Ausladung des schwenkbaren Spindelträgers ist, desto kritischer ist
dieser Effekt, da sich dann die kleinen Fehler aufgrund der Bewegungsumkehr verstärken.
Die erforderliche Schwenkbarkeit des Werkradspindelträgers während der Bearbeitung
beeinträchtigt dessen Steifigkeit. Höchste Steifigkeit ist aber für die Herstellung
von Kegelrädern mit genau festgelegten Zahnflanken eigentlich unerlässlich.
Die DD 255 296 A1 betrifft
eine Verzahnmaschine zur Herstellung von Kegelrädern im Wälz- und Formverfahren,
bei der der Werkradspindelträger um eine vertikale Achse schwenkbar ist und der
Werkrad- und der Werkzeugspindelträger relativ zueinander vertikal und horizontal
verschiebbar sind. Damit wird bezweckt, den Aufwand für die Verzahnmaschine und
deren Antriebs- und Steuertechnik entscheidend zu senken und deren Automatisierungsgrad
zu erhöhen. Diese bekannte Maschine mit acht Achsen unterscheidet sich von einer
mechanischen Wälzwiegenmaschine im Wesentlichen nur dadurch, dass die Wälzwiege,
an der eine einstellbare Schwenktrommel mit dem Werkzeug exzentrisch gelagert ist,
durch einen Kreuzschlitten ersetzt worden ist, mit welchem die Schwenktrommel, die
das Werkzeug trägt, in zwei rechtwinklig zueinander angeordneten Koordinaten verschiebbar
ist. Die Werkzeugachse bildet mit der Schwenktrommelachse einen
einstellbaren Neigungswinkel (Tilt), dessen Orientierung auf einer klassischen Wälzwiegenmaschine
durch einen weiteren Winkel (Swivel) fest eingestellt wird. Bei einer Kreuzschlittenmaschine
muss dagegen die Orientierung der Werkzeugneigung zusätzlich durch kontinuierliches
Drehen der Schwenktrommel der ursprünglichen Wiegendrehung nachgeführt werden. Für
jede herzustellende Kegelradauslegung muss der Neigungswinkel auf der bekannten
Maschine neu eingestellt werden. Dafür ist zwischen der Schwenktrommel und dem Werkzeug
ein von klassischen Wälzwiegenmaschinen her bekannter Werkzeugneigungsmechanismus
angeordnet. Während der Bearbeitung einer Kegelradserie bleibt dieser Neigungsmechanismus
festgeklemmt und die mit der Anfangsstellung der Schwenktrommeldrehung berücksichtigte
Orientierung unverändert, wobei sich aber die Schwenktrommel während der Bearbeitung
nicht dreht. Immer dann, wenn ein anderes Kegelrad herzustellen ist, muss mit Hilfe
des Neigungsmechanismus ein anderer Neigungswinkel zwischen Werkzeugachse und Schwenktrommelachse
eingestellt und mit Hilfe der Steuerung eine andere Anfangsstellung der Schwenktrommel
vorgesehen werden. Eine weitere Einstellung betrifft den Werkradspindelträger. Der
Grundwinkel, auf den der Werkradspindelträger eingeschwenkt wird und der während
der Bearbeitung fest eingestellt bleibt, ist der Werkradstelleinwinkel &dgr;E.
Dieser Winkel ist bei dem Wälzverfahren abhängig von dem Teilkegelwinkel des herzustellenden
Kegelrades und bei dem Formverfahren hauptsächlich von dem Achsenwinkel des Kegelrad-
bzw. Hypoidgetriebes abhängig. Auch der Grundwinkel wird bei jeder herzustellenden
neuen Kegelradauslegung neu eingestellt. Der Wälzvorgang läuft dann wie auf der
klassischen mechanischen Wälzwiegenmaschine ab, lediglich mit dem Unterschied, dass
zum Bewegen des Werkzeuges die Schwenktrommel nicht mit Hilfe der Wälzwiege um die
Wälzwiegenachse geschwenkt wird, sondern mit Hilfe eines separaten Drehantriebs.
Aus der oben bereits erwähnten EP
0 374 139 B1 ist eine Mehrachsen-Wälzfräsmaschine mit CNC-Steuerung zur
Herstellung von Kegel- und Hypoidrädern bekannt. Bei dieser bekannten Maschine wird
die Werkzeugspindel mit Hilfe eines Kreuzschlittens in einer Vertikalebene verfahren,
wobei die Achse der Werkzeugspindel ständig horizontal bleibt. Gleichzeitig muss
während des Wälzfräsens die Werkradspindel um eine vertikale Schwenkachse geschwenkt
werden. Diese bekannte Maschine ist eine herkömmliche so genannte 6-Achsen-Maschine.
Die sechs Achsen umfassen drei translatorisch bewegliche Achsen und drei Drehachsen.
Eine der drei Drehachsen ist die vertikale Schwenkachse. Alle sechs Achsen werden
während des Wälzfräsens gleichzeitig gesteuert. Die Schwenkbewegung der Werkradachse
um die vertikale Schwenkachse hat im Allgemeinen einen Umkehrpunkt. Das heißt, die
Schwenkbewegung wird zu einem maximalen Grundwinkel hin langsamer, kehrt dann ihre
Richtung um und wird wieder schneller. Eine solche Schwenkbewegung bringt, wie oben
bereits dargelegt, Steuerungsprobleme mit sich, weil die Bewegung abgebremst und
dann wieder in entgegengesetzter Richtung beschleunigt werden muss. Die oben ebenfalls
bereits erwähnte Lastumkehr, die Formänderungen in dem Antriebsstrang des Schwenkmechanismus
verursacht, kann zu unerwünschten Abweichungen an den Flanken der hergestellten
Kegelräder führen.
Bei der Maschine, die aus der oben genannten DD
255 296 A1 bekannt ist, bringt der Neigungsmechanismus, der für jede herzustellende
neue Kegelradauslegung neu eingestellt werden muss, Genauigkeitsprobleme mit sich.
Außerdem ist es sehr aufwendig, den Neigungsmechanismus auf einer Schwenktrommel
vorzusehen. Diesen Nachteil weist die Maschine nach der EP
0 374 139 B1 zwar nicht auf, sie hat jedoch den vorstehenden geschilderten
Nachteil, der sich aus der erforderlichen Schwenkbewegung der Werkradspindel um
die vertikale Schwenkachse ergibt.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Maschine und ein Verfahren zum
CNC-gesteuerten spanabhebenden Bearbeiten, insbesondere Wälzfräsen oder Wälzschleifen,
von Spiralkegelrädern mit und ohne Achsversetzung so auszubilden, dass kein einstellbarer
Neigungsmechanismus für die Werkzeugachse erforderlich ist, trotzdem aber auch kein
Grundwinkelschwenken eines der Spindelträger benötigt wird.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß bei der Maschine und dem Verfahren
mit den in den Patentansprüchen 1 bzw. 22 angegebenen Merkmalen bzw. Schritten gelöst.
Erfindungsgemäß ist statt eines schwenkbaren Neigungsmechanismus vorgesehen,
dass von Werkradspindel und Werkzeugspindel eine erste Spindel einen für alle auf
der Maschine zu bearbeitenden unterschiedlichen Kegelräder festen, von Null verschiedenen
und nicht einstellbaren Neigungswinkel mit einer Orientierungsachse bildet und durch
eine drehbare Schwenkvorrichtung kontinuierlich um die Orientierungsachse schwenkbar
ist. Erfindungsgemäß bleibt also unabhängig davon, welchen Tilt das zu bearbeitende
Kegelrad benötigt, der eingestellte Neigungswinkel gleich, denn dieser Neigungswinkel
wird von vornherein bei der Maschinenkonstruktion festgelegt und bleibt dann konstant,
und zwar für alle möglichen Kegelräder. Weiter wird von Werkradspindel und Werkzeugspindel
die zweite Spindel, die mit ihrer Achse und der Orientierungsachse eine Bezugsebene
aufspannt, in ihrer Winkellage um eine zu der Bezugsebene rechtwinkelige
Schwenkachse für ein auf der Maschine zu bearbeitendes Kegelrad eingestellt, wobei
sich diese Einstellung während der Bearbeitung nicht verändert. Bei der Maschine
nach der Erfindung ist es daher möglich, während eines Bearbeitungsvorganges den
schwenkbaren Spindelträger auf breiter Basis zu klemmen und dadurch die Maschinensteifigkeit
weiter zu erhöhen. Alle Zahnflankenungenauigkeiten und Schwierigkeiten, die bei
der Kegelradherstellung im Stand der Technik durch das Vorhandensein des Neigungsmechanismus
oder durch den Antriebsstrang des Schwenkmechanismus des Werkradspindelträgers auftreten
können, werden so durch die Erfindung vermieden. Außerdem wird erfindungsgemäß gegenüber
der aus der DD 255 296 A1 bekannten
Maschine an der Schwenkvorrichtung eine Achse eingespart, nämlich die Einstellachse
für den Tilt. Dadurch wird auch der Aufbau der Schwenkvorrichtung wesentlich vereinfacht.
Bei der spanabhebenden Bearbeitung, die durch die Maschine und das
Verfahren nach der Erfindung ausführbar sind, handelt es sich insbesondere um Wälzfräsen
oder Wälzschleifen.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Maschine nach der Erfindung bilden
die Gegenstände der Unteransprüche 2–21.
Wenn in einer Ausgestaltung der Erfindung die Schwenkvorrichtung eine
um die Orientierungsachse drehbare Schwenktrommel aufweist, an oder in welcher die
schwenkbare Spindel drehbar gelagert ist, lässt sich für das Erzielen der vorherbestimmten
relativen Abwälzbewegung die Richtung der geneigten Werkzeugachse durch Drehen der
Schwenktrommel hochgenau und ohne Probleme kontinuierlich nachführen.
Wenn in weiterer Ausgestaltung der Erfindung eine Einrichtung zum,
insbesondere nichtlinearen, Drehen der Schwenktrommel vorgesehen ist, lässt sich
die vorherbestimmte relative Abwälzbewegung erzielen, obgleich der feste, nicht
einstellbare Neigungswinkel bei der erfindungsgemäßen Maschine üblicherweise nicht
mit dem erforderlichen Tilt des herzustellenden Kegelrades übereinstimmt.
Wenn in weiterer Ausgestaltung der Maschine nach der Erfindung eine
der drei Richtungen, in denen Werkradspindel und Werkzeugspindel relativbewegbar
sind, schräg ist, kann die Maschine, abgesehen von der Schwenktrommel, deren Lagerung
und der darin gelagerten Spindel, denselben Aufbau haben wie die Maschine der Anmelderin
nach der DE 196 46 189 C2.
Wenn in weiterer Ausgestaltung der Maschine nach der Erfindung der
Neigungswinkel wenigstens gleich ist dem Größtwert von allen maximalen Grundwinkelschwenkbereichen,
die bei der Bearbeitung von allen möglichen Kegelrädern auf einer herkömmlichen
6-Achsen-Maschine vorkommen, bei der es sich um eine Maschine mit drei translatorisch
beweglichen und drei Drehachsen, die während der Bearbeitung gleichzeitig gesteuert
werden, handelt, ist die Schwenkbewegung der schwenkbaren Spindel um die Orientierungsachse
in jedem Fall ausreichend, um die notwendigen Relativbewegungen zwischen Werkzeug
und Werkrad zu erzeugen, die für das Erzielen der vorherbestimmten relativen Abwälzbewegung
erforderlich sind.
Wenn in weiterer Ausgestaltung der Maschine nach der Erfindung die
Winkellage der zweiten Spindel gegenüber einer Koordinatenachse in der Bezugsebene
gemessen ist, die rechtwinkelig zur Orientierungsachse ist, und als Grundwinkel
bezeichnet wird, lässt sich auf einfache Weise der maximale Grundwinkelschwenkbereich
für alle zu bearbeitenden Kegelräder ermitteln.
Wenn in weiterer Ausgestaltung der Maschine nach der Erfindung der
einzustellende Grundwinkel einem Winkel entspricht, der gleich dem maximalen Grundwinkel
ist, welcher sich für ein zu bearbeitendes Kegelrad auf der herkömmlichen 6-Achsen-Maschine
ergibt, minus dem Neigungswinkel, dann wird mit Sicherheit vermieden, dass in der
Schwenkbewegung der verschwenkbaren Spindel um die Orientierungsachse eine Bewegungsumkehr
erfolgt.
Wenn in weiterer Ausgestaltung der Maschine nach der Erfindung der
Neigungswinkel in einem Bereich von größer als 0° und bis zu 35° und vorzugsweise
von 5° bis 15° und vorzugsweise 10° beträgt, lassen sich auf der Maschine
nach der Erfindung alle Kegelräder, die auf einer herkömmlichen 6-Achsen-Maschine
bearbeitbar sind, bearbeiten.
Wenn in weiterer Ausgestaltung der Maschine nach der Erfindung von
Werkradspindel und Werkzeugspindel die erste Spindel durch einen um die zu der Bezugsebene
rechtwinkelige Schwenkachse schwenkbaren und in einer der drei Richtungen verschiebbaren
ersten Spindelträger drehbar gelagert ist und die zweite Spindel mit der Schwenktrommel,
in der sie drehbar gelagert ist, durch einen in einer der beiden anderen Richtungen
verschiebbaren zweiten Spindelträger drehbar gelagert und in der dritten Richtung
verschiebbar geführt ist, kann die erfindungsgemäße Maschine entweder den Aufbau
nach der oben erwähnten DE 196 46 189 C2
oder nach der oben auch schon erwähnten EP
0 374 139 B1 haben.
Wenn in weiterer Ausgestaltung der Maschine nach der Erfindung beide
Spindelträger horizontal geführt sind, lässt sich der Aufbau der
Spindelträger im Sinne einer maximalen Prozesssteifigkeit auf einfache Weise optimieren.
Wenn in weiterer Ausgestaltung der Maschine nach der Erfindung der
erste Spindelträger horizontal und der zweite Spindelträger in der Höhe verfahrbar
geführt ist, lassen sich die Führungen der Spindelträger zweckmäßig an einem vertikalen
Maschinenbett vorsehen, wie es die aus der oben erwähnten WO 02/066193 A1 bekannte
Maschine aufweist.
Wenn in weiterer Ausgestaltung der Maschine nach der Erfindung der
zweite Spindelträger einen ersten Schlitten aufweist, der horizontal geführt ist,
und einen zweiten Schlitten, der an dem ersten Schlitten in der Höhe verfahrbar
geführt ist und die Schwenktrommel drehbar lagert, kann der zweite Spindelträger
beispielsweise auf einem horizontalen Bett mit einem großflächigen Fuß abgestützt
werden, wodurch sich die Prozesssteifigkeit weiter erhöhen lässt.
Wenn in weiterer Ausgestaltung der Maschine nach der Erfindung der
zweite Spindelträger einen ersten Schlitten aufweist, der in der Höhe verfahrbar
ist, und einen zweiten Schlitten, der an dem ersten Schlitten horizontal geführt
ist und die Schwenktrommel drehbar lagert, bietet es sich an, zumindest den zweiten
Spindelträger an einem Schräg- oder einem Vertikalbett verschiebbar zu lagern.
Wenn in weiterer Ausgestaltung der Maschine nach der Erfindung die
Horizontalführungen jeweils auf einem horizontalen Bett vorgesehen sind, bietet
sich wiederum der Aufbau der Maschine nach der erwähnten DE
196 46 189 C2 an.
Wenn hingegen in einer weiteren Ausgestaltung der Maschine nach der
Erfindung die Horizontalführung des ersten Spindelträgers und die Höhenführung des
zweiten Spindelträgers an einem Schräg- oder einem Vertikalbett vorgesehen sind,
bietet sich ein Aufbau der Maschine nach der erwähnten WO 02/066193 A1 an.
Wenn in weiterer Ausgestaltung der Maschine nach der Erfindung die
Werkradspindel und Werkzeugspindel so angeordnet sind, dass bei der Bearbeitung
Werkrad und Werkzeug an einer Stelle in Eingriff kommen, die sich im Wesentlichen
über einem horizontalführungsfreien Bereich der Maschine befindet, in welchem ein
Spänesammler vorsehbar oder vorgesehen ist, in den die Späne im Wesentlichen durch
Schwerkraft gelangen, eignet sich die Maschine insbesondere für das sogenannte Trockenfräsen.
Wenn in weiterer Ausgestaltung der Maschine nach der Erfindung die
Richtung, in der die Schwenktrommel mit ihrem zugeordneten Schlitten in der Höhe
verfahrbar ist, gegen die Vertikale geneigt ist, lässt sich der zugeordnete Spindelträger
mit einem breiteren Fuß ausbilden.
Wenn in weiterer Ausgestaltung der Maschine nach der Erfindung die
Werkzeugspindel in der Schwenktrommel drehbar gelagert ist, lässt sich das Werkzeug
zum Werkzeugwechsel in eine für den Maschinenbediener leichter zugängliche Position
bewegen, indem die Schwenktrommel mittels der Dreheinrichtung entsprechend gedreht
wird.
Wenn in weiterer Ausgestaltung der Maschine nach der Erfindung für
die Werkzeugspindel ein Direktantrieb in der Schwenktrommel vorgesehen ist, lässt
sich der Antrieb der Werkzeugspindel besonders einfach gestalten.
Wenn in weiterer Ausgestaltung der Maschine nach der Erfindung für
die Werkzeugspindel ein Drehantrieb außerhalb der Schwenktrommel vorgesehen ist,
der über ein Winkelgetriebe mit der Werkzeugspindel verbunden ist, lässt sich die
Werkzeugspindel besonders kurz und kompakt ausbilden, was in manchen Anwendungsfällen
Vorteile mit sich bringt.
Die Lösung der Aufgabe durch das erfindungsgemäße Verfahren umfasst
die Schritte, die im Patentanspruch 22 angegeben sind und die insbesondere auf einer
7-Achsen-Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 21 ausführbar sind. Mit diesem
Verfahren lässt sich das im Stand der Technik erforderliche Grundwinkelschwenken
um eine vertikale Schwenkachse während des Wälzens auf einer 5- oder 6-Achsenmaschine
vermeiden, indem zwischen einer Orientierungsachse und der um diese schwenkbaren
geneigten Spindelachse für alle zu bearbeitenden Kegelräder ein und derselbe feste,
von Null verschiedene und nicht einstellbare Winkel gewählt wird. Dadurch verändert
sich die Orientierung der geneigten Spindelachse, während die andere Spindel um
die zu einer Bezugsebene rechtwinkelige Schwenkachse auf einen optimalen Winkel
eingestellt wird und bleibt. Zur Aufrechterhaltung der vorbestimmten relativen Abwälzbewegung
muss nur die Richtung der geneigten Spindelachse kontinuierlich nachgeführt werden.
Die Vorteile dieser Maßnahmen bestehen darin, dass keine Bewegungsumkehr in der
Orientierung der geneigten Spindelachse auftritt und dadurch die Maschinengenauigkeit
weiter erhöht wird, denn darüber hinaus bleibt die andere Spindel während der Bearbeitung
festgeklemmt, so dass deren Spindelträger steifer ausgeführt ist als ein nachführbarer
Werkradspindelträger.
Das Berechnen und Steuern der vorbestimmten relativen Abwälzbewegung
zwischen dem Werkzeug und dem Werkrad erfolgen dabei zweckmäßig
mit dem in der Maschine ohnehin vorgesehenen oder der Maschine ohnehin zugeordneten
Computer, mit dessen Hilfe Werkzeug und Werkrad zunächst in Eingriff gebracht und
dann während der vorbestimmten relativen Abwälzbewegung kontinuierlich im Eingriff
gehalten werden. Auch das Berechnen des optimalen Schwenkwinkels um die Schwenkachse
und das Einstellen dieses Winkels sowie das kontinuierliche Nachführen der geneigten
Spindelachse erfolgen zweckmäßig mit Hilfe des genannten Computers.
Wenn in einer vorteilhaften Ausgestaltung des Verfahrens mit den im
Patentanspruch 22 angegebenen Schritten nach der Erfindung zum Erzielen der vorherbestimmten
relativen Abwälzbewegung das kontinuierliche Schwenken der anderen Spindel ungleichförmig
erfolgt, lassen sich die gleichen Zahnflanken wie auf einer herkömmlichen 6-Achsen-Maschine
oder auf einer klassischen Wälzwiegenmaschine erzielen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im Folgenden unter Bezugnahme
auf die Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigt:
1 in perspektivischer Darstellung den
Grundaufbau von einem Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Maschine, die
zur CNC-gesteuerten Herstellung von Spiralkegelrädern mit und ohne Achsversetzung
durch Wälzfräsen ausgebildet ist,
2 als eine Einzelheit im Längsschnitt
nach der Linie II – II in 1 ein erstes Ausführungsbeispiel
einer Schwenktrommel mit darin drehbar gelagerter Werkzeugspindel, die mit einem
Direktantrieb versehen ist,
3 als eine Einzelheit in gleicher Darstellung
wie in 2 ein zweites Ausführungsbeispiel einer Schwenktrommel
mit darin drehbar gelagerter Werkzeugspindel, die über ein Winkelgetriebe von einem
Motor angetrieben wird, der außerhalb der Schwenktrommel angeordnet ist,
4 in einer Ansicht von oben die Arbeitsstellung
der Maschine, in der Werkzeug und Werkrad in Eingriff sind, bei der Bearbeitung
eines Tellerrades,
5 in einer Ansicht von oben die Arbeitsstellung
der Maschine, in der Werkzeug und Werkrad in Eingriff sind, bei der Bearbeitung
eines Ritzels,
6 in einer Ansicht von oben die Stellung
der Maschine, in welcher die Maschine mit einem zu bearbeitenden neuen Werkrad oder
Rohling beschickt und das Werkzeug gewechselt werden kann,
7 in einer Ansicht von oben eine Arbeitsstellung
der Maschine, in der Werkzeug und Werkrad bei der Bearbeitung eines Ritzels in Eingriff
sind, wobei das Werkzeug aber gegenüber der Arbeitsstellung nach 5
um 180° in die Position nach 6 gedreht ist,
8 eingezeichnet in ein orthogonales XYZ-Koordinatensystem
der Maschine nach 1 mehrere Grundwinkelschwenkbereiche
für die Werkradachse um eine Schwenkachse P, die zu einer durch die X- und die Y-Achse
aufgespannten Bezugsebene rechtwinkelig ist, für verschiedene Auslegungen von Kegelrädern
auf einer herkömmlichen 6-Achsen-Maschine,
9 schematisch in dem gleichen Koordinatensystem
wie in 8 ein Ritzel, das mit einem Messerkopf als Werkzeug
in Eingriff steht und gerade auf einer herkömmlichen 6-Achsen-Maschine geschnitten
wird, und
10 das gleiche Werkrad und den gleichen
Messerkopf wie in 9, aber auf einer Maschine nach der
Erfindung.
In 1 ist der Grundaufbau eines ersten
Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Maschine 10 zur CNC-gesteuerten
spanabhebenden Bearbeitung von Spiralkegelrädern mit und ohne Achsversetzung, die
hier als eine Wälzfräsmaschine ausgebildet ist, in perspektivischer Darstellung
und in Ansicht von der Bedienerseite aus gezeigt. Auf einem Maschinenbett
12 ist ein erster Spindelträger oder Werkradspindelträger 14 in
Richtung einer geraden Koordinatenachse Y verfahrbar. Der erste Spindelträger
14 weist ein Schwenkteil 16 auf, das um eine vertikale Schwenkachse
(P) (Pivotachse) schwenkbar ist und eine Werkradspindel 18 mit einer Werkradspindelachse
W zur drehbaren Lagerung eines Werkrades 22 trägt, das hier ein Ritzel
ist.
Nur in dem hier dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiel
ist die Schwenkachse P vertikal. Die Maschine 10 könnte auch so ausgebildet
sein, dass die Schwenkachse P beispielsweise horizontal liegt. Allgemein ist die
Schwenkachse P zu einer Bezugsebene rechtwinkelig, die im Zusammenhang mit den
8 bis 10 noch
näher beschrieben wird.
Auf dem Maschinenbett 12 ist weiter ein zweiter Spindelträger
oder Werkzeugspindelträger 24 angeordnet, der entlang einer geraden Koordinatenachse
X, die zu der Koordinatenachse Y orthogonal ist, horizontal und linear geführt ist.
Der zweite Spindelträger 24 hat einen ersten Schlitten 26 und
einen zweiten Schlitten 28. Der erste Schlitten 26 hat Wälzschuhe
(in 1 nicht sichtbar), die mit einer Horizontalführung
30 in Form von Führungsleisten in Eingriff sind. Der zweite Schlitten
28 ist an dem ersten Schlitten 26 auf einer Führung
32 entlang einer geraden Koordinatenachse Z mittels eines Spindeltriebs
34 in der Höhe verfahrbar. Das Schwenkteil 16 des ersten Spindelträgers
14 ist auf einem dritten Schlitten 36 angeordnet, der entlang
der Koordinatenachse Y auf einer Horizontalführung 37 linear geführt ist.
Bei der in 1 gezeigten Schrägbett-Maschine ist die
Z-Achse gegen die Y-Achse geneigt. Stattdessen könnte sie zu der Y-Achse auch orthogonal
sein (nicht dargestellt). Der zweite Spindelträger 24 trägt eine Werkzeugspindel
38 zur drehbaren Lagerung eines Werkzeuges 42, das hier ein Messerkopf
ist. Die Werkzeugspindel 38 ist in einer Schwenktrommel 44 drehbar
gelagert. Die Schwenktrommel 44 ist ihrerseits in dem zweiten Schlitten
28 des zweiten Spindelträgers 24 um eine horizontale Orientierungsachse
O drehbar gelagert.
Bei den vorstehend und im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispielen
der Maschine 10 nach der Erfindung ist die Werkradspindel 18 durch
den ersten Spindelträger 14 um die vertikale Schwenkachse P schwenkbar
und in der Y-Richtung verschiebbar und die Werkzeugspindel 38 ist mit der
Schwenktrommel 44, in der sie drehbar gelagert ist, durch den in einer
der beiden anderen Richtungen, nämlich in X-Richtung verschiebbaren zweiten Spindelträger
24 drehbar gelagert und mit dessen zweitem Schlitten 28 in der
dritten Richtung, nämlich in Z-Richtung verschiebbar geführt. Die Anordnung könnte
weiter aber auch so getroffen sein, dass nicht beide Spindelträger 14,
24 horizontal geführt sind, sondern dass der erste Spindelträger
14 horizontal geführt verfahrbar ist und dass der zweite Spindelträger
24 mit einem ersten Schlitten in der Höhe verfahrbar geführt ist. Außerdem
könnte bei dieser weiteren Anordnung, die nicht dargestellt ist, der zweite Spindelträger
24 einen zweiten Schlitten aufweisen, der an dem ersten Schlitten horizontal
geführt ist und die Schwenktrommel 44 drehbar lagert. In diesem Fall könnte
das Maschinenbett als Säule vertikal ausgebildet sein, wie es eingangs dargelegt
ist. Diese weitere Anordnung ist zu der im Zusammenhang mit den hier beschriebenen
Ausführungsbeispielen angegebenen Anordnung äquivalent und braucht deshalb nicht
näher beschrieben zu werden. Bei der nicht gezeigten weiteren Anordnung könnte das
Maschinenbett statt vertikal auch schräg gegen die Horizontale angeordnet sein.
Sowohl bei der dargestellten Anordnung als auch bei der nicht dargestellten Anordnung
sind die Werkradspindel 18 und die Werkzeugspindel 38 so angeordnet,
dass bei dem Wälzfräsvorgang das Werkrad 22 und das Werkzeug
42 an einer Stelle in Eingriff kommen, die sich im Wesentlichen über einem
horizontalführungsfreien Bereich der Maschine befindet, in welchem ein Spänesammler
46 vorgesehen ist, in den die Späne im Wesentlichen durch Schwerkraft gelangen.
Dieser horizontalführungsfreie Bereich ist bei den dargestellten Ausführungsbeispielen
ein Bereich, in welchem das in Draufsicht L-förmige Maschinebett 12 ausgespart
ist, wie es in 1 zu erkennen ist.
Bei den dargestellten Ausführungsbeispielen bildet eine Achse T der
Werkzeugspindel 38 einen für alle auf der Maschine 10 zu bearbeitenden
Kegelräder festen, nicht einstellbaren Neigungswinkel &kgr; mit einer Orientierungsachse
O. Die Werkzeugspindel 38 ist durch eine Schwenkvorrichtung 43
kontinuierlich um die Orientierungsachse O schwenkbar. Hingegen wird die Achse W
der Werkradspindel 18 vor der Bearbeitung in ihrer Winkellage um die vertikale
Schwenkachse P für ein auf der Maschine 10 zu bearbeitendes Kegelrad eingestellt
und während der Bearbeitung nicht verändert. Die Wahl des Neigungswinkels &kgr;
und der festen Winkellage werden im Folgenden mit Bezug auf die 7
bis 10 noch näher erläutert. Die Schwenkvorrichtung
43 weist eine um die Orientierungsachse O drehbare Schwenktrommel
44 auf, in welcher die Werkzeugspindel 38 drehbar um die Werkzeugspindelachse
T gelagert ist.
In 2 ist ein erstes Ausführungsbeispiel
der Schwenkvorrichtung 43 im Schnitt nach der Linie II – II in
1 dargestellt. In 2 ist
der mit dem Spindeltrieb 34 in der Höhe verfahrbare zweite Schlitten
28 zu erkennen. In einer Bohrung 50 des zweiten Schlittens
28 ist die Schwenktrommel 44 mit zu der Y-Achse rechtwinkeliger
Orientierungsachse O mit Hilfe eines Wälzlagers 52 und eines in einer Bohrung
54 vorgesehenen Hohlwellenmotors 56 drehbar gelagert bzw. drehbar.
Der Hohlwellenmotor 56 zum Drehen der Trommel 44 ist so ausgelegt,
dass diese nichtlinear oder ungleichförmig drehbar ist. Die Schwenktrommel
44 enthält eine Bohrung 58, die um den Winkel &kgr; schräg gegen
die Orientierungsachse O angeordnet ist. An ihrem vorderen Ende hat die Bohrung
58 einen erweiterten Bohrungsteil 60, in welchem die Werkzeugspindel
38 durch Wälzlager 62 drehbar gelagert ist. In der Bohrung
58 ist ein Direktantrieb 64 vorgesehen, mit dem die Werkzeugspindel
38 und damit das Werkzeug 42 um die Werkzeugspindelachse T in
Drehung versetzbar ist. Der Direktantrieb 64 ist ein Elektromotor, dessen
Läufer ein Teil der Werkzeugspindel 38 ist.
3 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel
der Schwenkvorrichtung 43, bei welchem die Werkzeugspindel 38
durch einen außerhalb der Schwenktrommel 44 vorgesehenen Drehantrieb
66 über ein Winkelgetriebe 68 in Drehung versetzbar ist. Im Übrigen
sind in 3 gleiche Teile wie in 2
mit denselben Bezugszahlen versehen.
Unter Bezugnahme auf die 8–10
wird nun die Wahl des Neigungswinkels &kgr; und der fest einstellbaren Winkellage
der Werkradspindel 18 näher beschrieben.
In 8 sind vier Grundwinkelschwenkbereiche
70, 71, 72 und 73, die auf einer herkömmlichen
6-Achsen-Maschine, bei der es sich um eine Maschine mit drei translatorisch beweglichen
und drei Drehachsen, die während der Bearbeitung gleichzeitig gesteuert werden,
handelt, bei der Bearbeitung von vier verschiedenen Kegelrädern vorkommen, gezeigt.
Jeder der Grundwinkelschwenkbereiche 70–73 hat eine Winkelbreite
&Dgr;&Ggr;, die in 8 jeweils zwischen zwei Maßpfeilen
angegeben ist. Die Grundwinkelschwenkbereiche 70–73 geben
an, wie bei der herkömmlichen 6-Achsen-Maschine während des Wälzfräsens die Werkradspindelachse
W um die Schwenkachse P bewegt wird, damit eine vorherbestimmte Abwälzbewegung zwischen
einem Werkrad und einem Werkzeug erzielt wird. In dem Grundwinkelschwenkbereich
kann sich die Werkradspindelachse W nur in einer Richtung bewegen, wie zum Beispiel
in dem Grundwinkelschwenkbereich 70. Es kann aber auch eine Bewegungsumkehr
stattfinden, wie in den Grundwinkelschwenkbereichen 71, 72 und
73. Der Umkehrpunkt in dem Grundwinkelschwenkbereich legt einen maximalen
Grundwinkel &Ggr;max fest, gemessen gegen die Y-Achse. Für den Grundwinkelschwenkbereich
71 ist das in 8 angegeben. Unter den Grundwinkelschwenkbereichen
70–73 wird für die Zwecke der Erfindung der breiteste Grundwinkelschwenkbereich
ausgewählt, was in dem in 8 gezeigten Ausführungsbeispiel
der Grundwinkelschwenkbereich 71 ist, der die Winkelbreite &Dgr;&Ggr;max
hat.
In 9 ist für die herkömmliche 6-Achsen-Maschine
der Eingriff zwischen dem Werkrad 22 und dem Werkzeug 42 gezeigt.
Die Werkzeugspindelachse T ist zu der X-Achse und somit zu dem Maschinenbett parallel
und zu der Y-Achse rechtwinkelig. Diese Lage behält die Werkzeugspindelachse T während
des Wälzfräsens auf der herkömmlichen 6-Achsen-Maschine bei. Zum Ausgleich muss,
wie eingangs beschrieben, die Werkradspindelachse W in einem Grundwinkelschwenkbereich
bewegt werden, für den vier Beispiele für vier zu bearbeitende Kegelräder in
8 gezeigt sind.
Bei der Maschine 10 nach der Erfindung und dem erfindungsgemäßen
CNC-Wälzfräsverfahren wird der Neigungswinkel &kgr; wenigstens gleich dem Größtwert
&Dgr;&Ggr;max von allen maximalen Grundwinkelschwenkbereichen
71–73, die bei der Bearbeitung von allen möglichen Kegelrädern
auf der herkömmlichen 6-Achsen-Maschine vorkommen, gewählt. Dadurch lässt sich die
Schwenkbewegung der geneigten Werkzeugspindelachse T um die Orientierungsachse O
in jedem Fall ausreichend bemessen, um die notwendigen Relativbewegungen zwischen
dem Werkzeug 42 und dem Werkrad 22 zu erzeugen, die für das Erzielen
der vorherbestimmten relativen Abwälzbewegung erforderlich sind. Auf der Maschine
10 wird der maximale Grundwinkel &Ggr;max um den Winkel &kgr;
verringert, mit anderen Worten, das Werkrad 22 und das Werkzeug
42, die in Eingriff sind, sind in 10 gegenüber
der Lage in 9 um die Schwenkachse P um den Winkel &kgr;
nach rechts verschwenkt. Auf der erfindungsgemäßen Maschine 10 ist somit
die Werkzeugspindelachse T nicht mehr zu der X-Achse parallel, sondern um den Winkel
&kgr; geneigt, der gleich dem maximalen Grundwinkel &Dgr;&Ggr;max ist.
Die fest eingestellte Winkellage der Achse W der Werkradspindel 18, d.h.
deren Grundwinkel &Ggr; entspricht somit in 10 einem
Winkel, der gleich dem maximalen Grundwinkel &Ggr;max ist, welcher sich
für ein zu bearbeitendes Kegelrad auf der herkömmlichen 6-Achsen-Maschine ergibt,
minus dem Neigungswinkel &kgr;. So wird mit Sicherheit vermieden, dass in der Schwenkbewegung
der geneigten Werkzeugspindelachse T um die Orientierungsachse O eine Bewegungsumkehr
erfolgt. Auf der neuen Maschine ist also gemäß 10 die
Achse T des Werkzeuges 42 um den Winkel &kgr; gegen die Orientierungsachse
O geneigt, welche zu der Y-Achse rechtwinkelig ist. Entsprechend liegt die Werkradspindelachse
W um den Winkel &kgr; näher bei der Y-Achse, damit das Werkrad 22 und das
Werkzeug 42 in 10 so wie in 9
in Eingriff sind. In 10 ist der Neigungswinkel &kgr;
in natürlicher Größe zu erkennen. Wenn der Wälzfräsvorgang weiter von statten geht,
bewegt sich die Werkzeugspindelachse T auf einer Bahn, die in 10
rechts als eine Ellipse angedeutet ist. Der Schwenkbereich der Werkzeugspindelachse
T ist durch einen Pfeil 76 gezeigt. Die Bewegung von einer Ausgangslage
aus bis in eine Endlage, die der Pfeil 76 angibt, entspricht in etwa dem
bei der herkömmlichen 6-Achsen-Maschine angewandten Grundwinkelschwenken der Werkradspindelachse
W. Dieser Vorgang ist gemäß 10 auf der erfindungsgemäßen
Maschine 10 aber eine kontinuierliche Drehung der Werkzeugspindelachse
T um die Orientierungsachse O von einem Punkt 78 bis zu einem Punkt
80. Die Ellipse, auf die in 10 von links her
geschaut wird, veranschaulicht den durch den Pfeil 76 zwischen den Punkten
78 und 80 angegebene Bereich, in welchem sich die Schwenktrommel
44 drehen muss, damit die vorherbestimmte relative Abwälzbewegung zwischen
dem Werkrad 22 und dem Werkzeug 42 erzielt werden kann. Während
dessen bleibt die Lage der Werkradspindelachse W, die auf den Wert &Ggr;max
minus &kgr; eingestellt ist, fest. Die Werkradspindelachse W spannt mit der Orientierungsachse
O allgemein eine Bezugsebene auf, zu der die Schwenkachse P rechtwinkelig ist. Der
Grundwinkel &Ggr; wird dabei gegen die zu der Orientierungsachse O in der Bezugsebene
rechtwinkelige Y-Achse gemessen. Der Neigungswinkel &kgr; wird gegen die Orientierungsachse
O gemessen. Der Neigungswinkel &kgr; liegt bei der Maschine 10 in einem
Bereich von größer als 0° und bis zu 35° und vorzugsweise von 5° bis
15° und beträgt vorzugsweise 10°. Bei der Bewegung der Werkzeugspindelachse
T um die Orientierungsachse O findet vorzugsweise keine Bewegungsumkehr statt. Die
Erzeugerradachse (nicht dargestellt), die bei der herkömmlichen Mehrachsen-Kegelrad-Wälzfräsmaschine
nach der EP 0 374 139 B1 im Raum
eine Taumelbewegung ausführt, bewegt sich bei der Maschine nach der Erfindung lediglich
in einer Vertikalebene.
Bei der Ausführung des erfindungsgemäßen CNC-gesteuerten Verfahrens
werden die Werkradspindelachse W und die Werkzeugspindelachse T in den drei Richtungen
X, Y und Z translatorisch bewegt. Bei dem hier beschriebenen Ausführungsbeispiel
wird die Werkradspindelachse W in ihrer Winkellage &Ggr; um die vertikale Schwenkachse
P für ein auf der Maschine zu bearbeitendes Kegelrad eingestellt, und dieser Grundwinkel
&Ggr; wird während der Wälzfräsbearbeitung beibehalten. Dann wird die Werkzeugspindelachse
T um die Orientierungsachse O mit einem für alle auf der Maschine 10 zu
bearbeitenden unterschiedlichen Kegelräder festen, von Null verschiedenen und nicht
einstellbaren Neigungswinkel &kgr; gegen die Orientierungsachse O kontinuierlich
geschwenkt, wobei der Grundwinkel &Ggr; und der Neigungswinkel &kgr; so gewählt
werden, dass durch das kontinuierliche Schwenken eine vorherbestimmte Abwälzbewegung
zwischen dem Werkrad 22 und Werkzeug 42 erzielt wird.
Bei dem vorstehenden Verfahren können ebenso wie bei der oben beschriebenen
Maschine 10 die Werkradspindel 18 und die Werkzeugspindel
38 miteinander vertauscht werden. Mit anderen Worten, die Werkradspindel
18 könnte auf dem zweiten Spindelträger 24 und die Werkzeugspindel
38 auf dem ersten Spindelträger 14 angeordnet sein und zusätzlich
könnten die Horizontalführungen der Spindelträger statt auf einem horizontalen Bett
auf einem vertikalen Bett angeordnet sein.
4 zeigt ein Ausführungsbeispiel, bei
dem das Werkrad 22, das durch das Werkzeug 42 bearbeitet wird,
ein Tellerrad ist.
5 zeigt in der gleichen Darstellung wie
in 4 den Fall, dass es sich bei dem Werkrad
22 um ein Ritzel handelt.
In 6 ist das Werkzeug 42 in
einer Wechselposition gezeigt. Zum Beschicken der Maschine 10 mit einem
neuen Werkrad 22 wird der erste Spindelträger 14 in
6 noch gedreht, bis die Werkradspindelachse W parallel
zur Horizontalführung 37 verläuft, und der Schlitten 36 nach rechts
verfahren.
7 zeigt, dass unter bestimmten Umständen
auch in der Stellung der Schwenktrommel 44, die in 6
gezeigt ist, eine Bearbeitung eines Ritzels möglich ist. Diese Bearbeitungsposition
ist der nach 5 vorzuziehen, weil sich in diesem Fall
die Eingriffsstelle zwischen dem Werkzeug 42 und dem Werkrad
22 direkt über dem Spänesammler 46 (1)
befindet.
|
| Anspruch[de] |
- Maschine mit 7 Achsen zum CNC-gesteuerten spanabhebenden Bearbeiten,
insbesondere Wälzfräsen oder Wälzschleifen, von Spiralkegelrädern mit und ohne Achsversetzung,
mit einer Werkradspindel (18) zur drehbaren Lagerung eines Werkrades (22),
mit einer Werkzeugspindel (38) zur drehbaren Lagerung eines Werkzeuges
(42),
mit Einrichtungen (14, 24) zum Relativbewegen der Werkradspindel
(18) und der Werkzeugspindel (38) in bis zu drei verschiedenen
Richtungen (X, Y, Z), wobei von Werkradspindel (18) und Werkzeugspindel
(38) eine erste Spindel einen für alle auf der Maschine zu bearbeitenden
unterschiedlichen Kegelräder festen, von Null verschiedenen und nicht einstellbaren
Neigungswinkel (&kgr;) mit einer Orientierungsachse (O) bildet und durch eine drehbare
Schwenkvorrichtung (43) kontinuierlich um die Orientierungsachse (O) schwenkbar
ist,
und die zweite Spindel, die mit ihrer Achse (W oder T) und der Orientierungsachse
(O) eine Bezugsebene aufspannt, in ihrer Winkellage um eine zu der Bezugsebene rechtwinkelige
Schwenkachse (P) für ein auf der Maschine (10) zu bearbeitendes Kegelrad
einstellbar ist, sich aber während der Bearbeitung nicht verändert,
wobei der Neigungswinkel (&kgr;) und die Winkellage so gewählt sind, dass eine vorherbestimmte
relative Abwälzbewegung zwischen Werkrad (22) und Werkzeug (42)
erzielbar ist.
- Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkvorrichtung
(43) eine um die Orientierungsachse (O) drehbare Schwenktrommel (44)
aufweist, an oder in welcher die schwenkbare Spindel drehbar gelagert ist.
- Maschine nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch eine Einrichtung (54)
zum, insbesondere nichtlinearen, Drehen der Schwenktrommel (44).
- Maschine nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens
zwei der drei Richtungen (X, Y, Z) orthogonal zueinander sind.
- Maschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die dritte Richtung
(Z) zu einer der beiden oder zu beiden orthogonalen Richtungen schräg ist.
- Maschine nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass der Neigungswinkel (k) wenigstens gleich ist dem Größtwert (&Dgr;&Ggr;max)
von allen maximalen Grundwinkelschwenkbereichen (70 bis
73), die bei der Bearbeitung von allen möglichen Kegelrädern auf einer
herkömmlichen 6-Achsen-Maschine vorkommen, bei der es sich um eine Maschine mit
drei translatorisch beweglichen und drei Drehachsen, welche während der Bearbeitung
gleichzeitig gesteuert werden, handelt.
- Maschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Winkellage
der zweiten Spindel gegenüber einer Koordinatenachse (Y) in der Bezugsebene gemessen
ist, die rechtwinkelig zur Orientierungsachse (O) ist, und als Grundwinkel (&Ggr;)
bezeichnet wird.
- Maschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der einzustellende
Grundwinkel (&Ggr;) einem Winkel entspricht, der gleich dem maximalen Grundwinkel
(&Ggr;max) ist, welcher sich für ein zu bearbeitendes Kegelrad auf der
herkömmlichen 6-Achsen-Maschine ergibt, minus dem Neigungswinkel (&kgr;).
- Maschine nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
dass der Neigungswinkel (&kgr;) in einem Bereich von größer als 0° und bis zu
35° und vorzugsweise von 5° bis 15° liegt und vorzugsweise 10° beträgt.
- Maschine nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
dass von Werkradspindel (18) und Werkzeugspindel (38) die erste
Spindel durch einen um die zu der Bezugsebene rechtwinkelige Schwenkachse (P) schwenkbaren
und in einer der drei Richtungen verschiebbaren ersten Spindelträger (14)
drehbar gelagert ist und die zweite Spindel mit der Schwenktrommel (44),
in der sie drehbar gelagert ist, durch einen in einer der beiden anderen Richtungen
verschiebbaren zweiten Spindelträger (24) drehbar gelagert und in der dritten
Richtung verschiebbar geführt ist.
- Maschine nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass beide Spindelträger
(14, 24) horizontal geführt sind.
- Maschine nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der erste
Spindelträger horizontal und der zweite Spindelträger in der Höhe verfahrbar geführt
ist.
- Maschine nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite
Spindelträger (24) einen ersten Schlitten (26) aufweist, der horizontal
geführt ist, und einen zweiten Schlitten (28), der an dem ersten Schlitten
(26) in der Höhe verfahrbar geführt ist und die Schwenktrommel (44)
drehbar lagert.
- Maschine nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite
Spindelträger einen ersten Schlitten aufweist, der in der Höhe verfahrbar ist, und
einen zweiten Schlitten, der an dem ersten Schlitten horizontal geführt ist und
die Schwenktrommel drehbar lagert.
- Maschine nach Anspruch 11 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die
Horizontalführungen (30, 37) jeweils auf einem horizontalen Bett
(12) vorgesehen sind.
- Maschine nach Anspruch 12 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die
Horizontalführung des ersten Spindelträgers und die Höhenführung des zweiten Spindelträgers
an einem Schräg- oder einem Vertikalbett vorgesehen sind.
- Maschine nach einem der Ansprüche 10 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
dass die Werkradspindel (18) und die Werkzeugspindel (38) so angeordnet
sind, dass bei der Bearbeitung Werkrad (22) und Werkzeug (42)
an einer Stelle in Eingriff kommen, die sich im Wesentlichen über einem horizontalführungsfreien
Bereich der Maschine (10) befindet, in welchem ein Spänesammler (46)
vorsehbar oder vorgesehen ist, in den die Späne im Wesentlichen durch Schwerkraft
gelangen.
- Maschine nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Richtung
(Z), in der die Schwenktrommel (44) mit ihrem zugeordneten Schlitten (28)
in der Höhe verfahrbar ist, gegen die Vertikale geneigt ist.
- Maschine nach einem der Ansprüche 2 bis 18, dadurch gekennzeichnet,
dass die Werkzeugspindel (38) in der Schwenktrommel (44) drehbar
gelagert ist.
- Maschine nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass für die Werkzeugspindel
(38) ein Direktantrieb (64) in der Schwenktrommel (44)
vorgesehen ist.
- Maschine nach einem der Ansprüche 2 bis 19, dadurch gekennzeichnet,
dass für die Werkzeugspindel (38) ein Drehantrieb (66) außerhalb
der Schwenktrommel (44) vorgesehen ist, der über ein Winkelgetriebe (68)
mit der Werkzeugspindel (38) verbunden ist.
- Verfahren zum CNC-gesteuerten spanabhebenden Bearbeiten mit 7 Achsen,
insbesondere Wälzfräsen oder Wälzschleifen, von Spiralkegelrädern mit und ohne Achsversetzung
durch folgende Schritte:
drehbares Lagern eines Werkrades (22) durch eine Werkradspindel (18),
drehbares Lagern eines Werkzeuges (42) durch eine Werkzeugspindel (38),
Relativbewegen der Werkradspindel (18) und der Werkzeugspindel (38)
in bis zu drei verschiedenen Richtungen (X, Y, Z),
Einstellen der Werkradsspindel (18) oder der Werkzeugspindel
(38), die mit ihrer Achse und einer Orientierungsachse (O) eine Bezugsebene
aufspannt, in ihrer Winkellage um eine zu der Bezugsebene rechtwinkelige Schwenkachse
(P) entsprechend einem auf der Maschine (10) zu bearbeitenden Kegelrad
unter Beibehaltung dieser Winkellage während der Bearbeitung, und
kontinuierliches Schwenken der anderen Spindel um die Orientierungsachse (O) mit
einem für alle auf der Maschine (10) zu bearbeitenden unterschiedlichen
Kegelräder festen, von Null verschiedenen und nicht einstellbaren Neigungswinkel
(&kgr;) gegen die Orientierungsachse (O),
wobei die Winkellage und der Neigungswinkel (&kgr;) so gewählt werden, dass durch
das kontinuierliche Schwenken eine vorherbestimmte relative Abwälzbewegung zwischen
Werkrad (22) und Werkzeug (42) erzielt wird.
- Verfahren nach Anspruche 22, dadurch gekennzeichnet, dass zum Erzielen
der vorherbestimmten Abwälzbewegung das kontinuierliche Schwenken der anderen Spindel
ungleichförmig erfolgt.
Es folgen 9 Blatt Zeichnungen
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