Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Gärungsgetränks
auf der Basis der alkoholischen Vergärung eines Vorproduktes enthaltend Bierwürze
und Traubenbestandteile, ein durch das erfindungsgemäße Verfahren hergestelltes
Gärungsgetränk und dessen Vorprodukte, sowie deren Verwendung in bzw. als Arznei-,
Nahrungs- und Futtermittel.
Dass unter Verwendung von Mikroorganismen Gärungsprodukte hergestellt
werden können, die sich für den menschlichen Verzehr eignen, ist seit vielen tausend
Jahren bekannt. Den mengenmäßig größten Anteil an diesen Gärungsprodukten dürften
mit Hilfe von Hefe erzeugte alkoholhaltige Getränke bilden. Wenn sich an den Vorgang
der Vergärung kein Destillationsvorgang anschließt, kann man durch alkoholische
Gärung Getränke mit einem maximalen Alkoholgehalt von ca. 15 bis 17 Vol.% erzeugen.
Die mit Abstand bekanntesten Vertreter derartiger, durch alkoholische
Gärung hergestellte Getränke sind Bier, Wein und Sekt. Seit einiger Zeit sind Mischgetränke
bekannt, die z.B. durch eine Mischung von Bier mit bierfremden Geschmacksträgern
hergestellt werden, wie beispielsweise Fruchtsaft.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein innovatives Gärungsgetränk
und Verfahren zu dessen Herstellung bereitzustellen.
Diese Aufgabe wird durch die in den Ansprüchen gekennzeichneten Ausführungsformen
gelöst und wie nachstehend erläutert.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung eines Gärungsprodukt
ist dadurch gekennzeichnet, dass ein Substrat, das Traubenbestandteile, Bierwürze
und Mikroorganismen enthält, insbesondere Hefe, vergoren wird.
Das erfindungsgemäße Verfahren zeichnet sich somit dadurch aus, dass
Bierwürze oder Malzextrakt jeweils ggf. unter Zusatz von gekochtem, unvermälztem
Getreide, Mais oder Reis als Stärkelieferant, gemeinsam mit Traubenbestandteilen
vergoren werden. Dadurch unterscheidet sich das erfindungsgemäße Verfahren entscheidend
von bekannten Verfahren zur Herstellung bierähnlicher oder bierhaltiger Mischgetränke,
bei denen die bierfremden Geschmacksträger erst nach Abschluss des Herstellungsverfahrens
des Bieres zugegeben werden. Im Gegensatz zu den vorbekannten Verfahren werden die
vergärbaren Bestandteile der im Substrat enthaltenen Traubenbestandteile zumindest
teilweise mitvergoren, so dass sich im Hinblick auf die visuellen, olfaktorischen
(geruchlichen) und gustatorischen (geschmacklichen) Eigenschaften völlig neuartige
Getränke herstellen lassen.
Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren ist je nach Wunsch bei Einsatz
von beispielsweise Hefe eine alkoholische Vergärung oder bei beispielsweise Einsatz
von Milch- oder Essigsäurebakterien (auch Glucosebakterien) eine nicht-alkoholische
Vergärung des Vorprodukts ausführbar, siehe beispielsweise entsprechend die
DE 197 568 97 A1.
Wie angegeben kann der Bierwürze oder dem Malzextrakt als Stärkelieferant
ein Zusatz von gekochtem, unvermälztem Getreide, Mais oder Reis beigegeben werden.
Dieser Zusatz kann 10 bis 20% der Menge an Bierwürze bzw. Malzextrakt betragen.
Der Anteil der Enzyme in dem einen Mischungsbestandteil wird dadurch geringer, was
durch längeres Maischen ausgeglichen werden kann. Bei Einsatz von Bierwürze und
Malzextrakten lassen sich, wie bei der Bierherstellung, die Geschmacksrichtung und
die Farbe des fertigen Getränks durch die Auswahl des Malzes beeinflussen.
Ferner versteht sich, dass als Substrate für das erfindungsgemäße
Verfahren auch gentechnisch verändertes Getreide, insbesondere Gerste eingesetzt
werden kann. Beispielsweise beschreibt die WO97/32986 ein Mälzen vermitteltes Verfahren
zur Herstellung von Abbau und Umsetzungsprodukten von in transgenen Pflanzenvorkommenden
Speichersubstanzen, das erfindungsgemäß verwendet werden kann.
Anstelle von Malz können auch ungemalzte Gerste, die mit Enzympräparaten
versetzt ist (vgl. Dechema-Monographie 70 (1972), 231–246), oder auch nicht
aus Getreide stammende Stärkequellen zur Gärung herangezogen werden. Neben Gerstenmalz
wird, insbesondere für die Gärung mit obergäriger Hefe, auch Weizenmalz verwendet.
Ebenso können nach dem erfindungsgemäßen Verfahren Malzgetränke durch
eine Kombination von mit Hefe kurzzeitig in Kontakt gebrachter,
schwach gehopfter Malzwürze und Traubenbestandteilen, ggf. mit zusätzlichem Zucker
(Saccharose, Invertzucker, Glucose oder Isoglucose) wie in der DE
363 67 21 C1 beschrieben hergestellt werden.
Erfindungsgemäß können als Traubenbestandteile beispielsweise Traubenmaische,
Traubenmost, Traubenkonzentrat, mit Wasser rückverdünntes Traubenkonzentrat, Traubensaft
oder eine Mischung davon verwendet werden. Mit Wasser rückverdünntes Traubenkonzentrat
wird vorteilhafterweise durch Mischen von Traubenkonzentrat mit Wasser im Verhältnis
von etwa 1:5 bis 1:10, bevorzugt im Verhältnis von etwa 1:8 erhalten. Die Traubenbestandteile
können sowohl aus weißen als auch aus rotem Traubenmaterial gewonnen werden; ebenso
ist es selbstverständlich möglich, Traubenbestandteile zu verwenden, die aus einer
Mischung von weißen und rotem Traubenmaterial hergestellt wurden. Ferner können
die Traubenbestandteile vor oder während der Gärung zugegeben werden. Die Art der
verwendeten Traubenbestandteile, die Auswahl der Bierwürze, die verwendete Mikroorganismen,
insbesondere Hefen und die Führung des Gärungsverfahrens bestimmten im wesentlichen
die visuellen, olfaktorischen und gustatorischen Eigenschaften des Gärungsprodukts.
Insoweit besteht für den Fachmann eine Mehrzahl an Kombinationsmöglichkeiten, wobei
durch routinemäßige Versuche die angemessene Kombination und/oder Verfahrensführung
ermittelt werden kann, die die jeweils gewünschten Eigenschaften des Gärungsgetränks
ergibt. Wie vorstehend erwähnt, können auch im Falle der Traubenbestandteile gentechnisch
veränderte Trauben als Ausgangsmaterial dienen; siehe beispielsweise die WO97/49277,
die die Herstellung von pathogen-resistenten transgenen Weinpflanzen beschreibt.
Besonders bevorzugt in den erfindungsgemäßen Verfahren ist die Verwendung
von Traubenkonzentrat. Bei dem verwendeten Traubenkonzentrat handelt es sich vorzugsweise
um ein aufkonzentriertes, rektifiziertes Traubenmostkonzentrat (RTK). Das Konzentrat
ist also nicht aus sämtlichen Bestandteilen der Trauben hergestellt. Die Traubenmoste,
die zu RTK verarbeitet werden, haben in der Regel Standard-Parameter.
Farb- und Gerbstoffe, Fette, Wachse und Enzyme können im Spurenbereich
vorliegen. Wie vorstehend erwähnt, kann die Vergärung sowohl mit weißem als auch
mit rotem Traubenmaterial beispielsweise in Form von Süßreserve, Most oder RTK erfolgen.
Welche Variante letztendlich vorzugsweise genommen wird, kann auch durch Vorversuche
ermittelt werden. In solchen Versuchsreihen können sämtliche Produktparameter wie
z.B. Farbe, organoleptische Faktoren, Schaumbildung und die im Fertiggetränk enthaltenen
ernährungsphysiologisch positiv wirkenden Inhaltsstoffe, Alkoholgehalt, Säure, Extrakt
usw. analysiert und in einer Produkt-Standard-Matrix formuliert werden.
Besonders bevorzugt werden in dem erfindungsgemäßen Verfahren Traubenbestandteile
verwendet die entweder im wesentlichen von weißen oder roten Weintrauben stammen,
wobei aber auch Mischungen, die eine typische rosé Farbe ergeben in bestimmten Fällen
ebenfalls bevorzugt sind.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform sind die verwendteten
Traubenbestandteile rebsortenrein, d.h. als Traubenquelle für ein bestimmtes Gärungsgetränk
wird lediglich im wesentlichen eine Rebsorte verwendet. Rebsorten für weiße Trauben
sind beispielweise Bacchus, Bronner, Chardonnay, Johanniter, Kerner, Merzling, Müller-Thurgau,
Perle, Prinzipal, Rieslaner, Riesling, Roter Traminer, Ruländer, Scheurebe, Sauvignon
blanc, Silvaner, Weisser Burgunder. Rebsorten für rote Trauben sind beispielweise
Acolon, Blauburger, Blauer Frühburgunder, Blaufränkisch, Blauer Portugieser, Blauer
Spätburgunder, Blauer Zweigelt, Cabernet Dorsa, Cabernet Mitos, Cabernet Sauvignon,
Domina, Dornfelder, Merlot, Regent, Rondo, Schwarzriesling und St. Laurent.
Besonders bevorzugt stammen die Traubenbestandteile im wesentlichen
von der Rebsorte Riesling oder Spätburgunder.
Die Vergärung erfolgt vorzugsweise als Maische (Mischsubstrat aus
Traubenmostkonzentraten oder Süßreserven mit Bierwürze). Ein Zusatz von vitaler
Hefe kann aber auch erst kurz vor dem Abfüllen des Getränks erfolgen, um eine Flaschengärung
einzuleiten.
Als Bierwürze können Schwarzbierwürze, Pilsner Würze, Helle Würze,
ungehopfte Würze oder eine Mischung davon verwendet werden. Die Bierwürze kann in
Granulatform oder als eine Mischung aus Würzegranulat und Würze verwendet werden.
In den erfindungsgemäßen Verfahren können die Mikroorganismen dem
Vorprodukt vor oder nach dem Vermischen seiner Bestandteile hinzugefügt werden.
Außerdem ist es möglich, die Mikroorganismen dem Vorprodukt während
dem Mischen seiner Bestandteile zuzusetzen bzw. wenigstens einem der Bestandteile
vor dem Vermischen mit dem (den) andere(n) Bestandteilen) hinzuzufügen.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform werden in den erfindungsgemäßen
Verfahren Hefepilze als Mikroorganismen zur Ausführung der alkoholischen Gärung
verwendet. Hinsichtlich der verwendeten Hefen bestehen grundsätzlich keine Einschränkungen,
so dass als Hefe obergärige oder untergärige Hefe oder eine beliebige Mischung davon
verwendet werden kann. Möglich ist auch die Verwendung von Weinhefe oder eine Mischung
der oben erwähnten obergärigen/untergärigen Hefen mit Weinhefe. Da Weinhefe für
gewöhnlich allerdings nicht in der Lage ist die Zucker Maltose und Maltotriose zu
verarbeiten, wird bei der Verwendung von Weinhefe vorzugsweise zusätzlich Bierhefe
verwendet oder Enzyme zugesetzt, die in der Lage sind die genannten Zucker zu spalten.
Alternativ könnte auch gentechnisch veränderte Weinhefe verwendet werden, die durch
Einführung entsprechender Fremdgene in die Lage versetzt wird die Zucker ähnlich
wie Bierhefe zu vergären.
Welche Hefe bzw. Hefemischungen jeweils zu einem geeigneten Gärungsprodukt
führen, kann durch routinemäßige Versuche ermittelt werden. Um eine auch unter zeitlichen
Gesichtspunkten optimalen Verfahrensablauf zu erreichen, kann die verwendete Hefe
an das verwendete Substrat bzw. Vorprodukt angepasst werden. Vorteilhaft ist es
dabei, wenn die verwendete Hefe in der Lage ist, alle Zuckerformen (insbesondere
Maltotriose und Maltose aus der Würze und vorwiegend Glukose, Fruktose und Saccharose
aus den Traubenbestandteilen) effizient zu verstoffwechseln. Dabei ist dem Fachmann
ebenfalls klar, dass gentechnisch veränderte Mikroorganismen verwendet werden können;
siehe beispielsweise die WO98/15613 in der die Verwendung von gentechnisch veränderter
Brauhefe beschrieben wird, die &agr;-Acetolactatdecarboxylase (ALDC) exprimiert
und sekretiert.
Je nach Geschmacksrichtung kann für die alkoholische Gärung unter-
oder obergärige Hefe eingesetzt werden. Der Einsatz von obergäriger Hefe erfordert
höhere Gärtemperaturen, was fruchtiger schmeckende Getränke ergibt, während der
Einsatz von untergäriger Hefe niedrigere Gärtemperaturen zulässt und die Entwicklung
ggf. unerwünschter Gärnebenprodukte unterdrücken hilft.
Für gewöhnlich liegt im erfindungsgemäßen Verfahren der prozentuale
Anteil an Traubenbestandteilen bezüglich vergärbarer Kohlenhydrate bei etwa > 30%,
vorzugsweise > 40%, besonders bevorzugt ≥ 50%.
Als vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn für das erfindungsgemäße
Verfahren ein Mischungsverhältnis von den Traubenbestandteilen zu Bierwürze im Verhältnis
von etwa 80% zu 20% bis 40% zu 60% bezogen auf die jeweiligen anteiligen Prozentsätze
an vergärbaren Kohlenhydraten verwendet wird. Besonders bevorzugt sind Verfahren,
wobei ein Mischungsverhältnis von den Traubenbestandteilen zu Bierwürze oder Malzextrakt
von ungefähr 50% zu 50% verwendet wird.
Dem erfindungsgemäßen Vorprodukt können auch die für Bier üblichen
Mengen an Hopfen-Bitterstoffen und biertypischen Aromastoffen zugemischt werden.
Diese konventionellen Zusatzstoffe sind dem Fachmann bekannt und kommerziell erhältlich;
vgl. "Stärke, Stärkezucker und Proteine für die Nahrungsmittelindustrie", Info-Broschüre,
Amylum Group, Burchstraad 10B-9300/Aalst. Es können Maltodextrine der Firma Amylum
verwendet werden. Vorzugsweise werden isomerisierter Hopfenextrakt (z. B. mit 30
Gew.-% Isohumulonanteil, Firma Barth) sowie bei der Hopfenextraktion gewonnene Hopfenaromastoffe
verwendet. Die Hopfen-Bitterstoffe werden in einer Menge entsprechend 10–20
Bittereinheiten EBC zugesetzt. Die biertypischen Aromastoffe umfassen Hopfen-Aromastoffe
und durch Gärung entstehende Bieraromastoffe. Der Zusatz dieser naturidentischen
Bieraromastoffe, nämlich "Hopfenaromastoffe", z. B. CO2-Hop-Emulsion "Target" 2500
ppm, Firma Wigan Products Ltd. 4 ml/hl-Fertigprodukt und "Bieraroma", Firma Haarmann
und Reimer, Art. Nr. 355244 in einer Menge von 0,5 ml/hl bis 2 ml/hl bezogen auf
das Volumen des trinkfertigen Gärungsgetränks führt zu einer weiteren Abrundung
des Geschmacks des trinkfertigen Getränkes.
Bei Bedarf kann der pH-Wert durch Zugabe von Carbonaten erhöht werden.
Die Zugabe von Calciumcarbonat und/oder Magnesiumcarbonat ist dabei bevorzugt, da
hierdurch wertvolle Mineralstoffbestandteile in das Getränk eingebracht werden.
Diese Zugabe kann chargenweise und/oder kontinuierlich in einem beliebigen Verfahrensstadium
erfolgen, um für die verschiedenen Mikroorganismen optimale Verfahrensbedingungen
zu schaffen oder sie kann erst am Schluss erfolgen, um den gewünschten angenehmen
Säureeindruck beim Verkosten des Getränks zu vermitteln. Zum Abpuffern der im Verfahren
gebildeten Säuren kann anstelle von Carbonaten auch durch biologisches Sauergut
gesäuerte Vorderwürze verwendet werden. Dies hat den Vorteil, dass zusätzlich zu
den für die Abpufferung der Säure notwendigen Erdalkaliionen weitere ernährungsphysiologisch
wertvolle Spurenelemente wie Zink und Mangan in das Getränk eingebracht werden können
und der Süsseindruck des Getränkes nicht durch Saccharose, sondern
über natürliche, aus dem Malz stammende Zucker eingestellt wird.
Es können auch sonstige natürliche oder synthetische Säuerungsmittel
zur Erzielung des gewünschten pH-Werts verwendet werden, vorzugsweise ein pH-Wert
von ca. 3,6–4,8. Es können beispielsweise organische Säuren verwendet werden.
Bevorzugt ist Milchsäure.
Gegebenenfalls kann das Vorprodukt mit Zucker und/oder Zuckeraustauschstoffen
(Saccharin, Cyclamat) ausgesüsst werden und/oder mit natürlichen Blüten- und/oder
Fruchtauszügen, Bierwürze und/oder Aromen abgestimmt werden, um ein wohlschmeckendes
Getränk der gewünschten Geschmacksrichtung zu erhalten.
Ist die Herstellung eines kohlensäurehaltigen Getränks erwünscht,
so erfolgt eine Carbonisierung auf 1–7 g/l. Diese Carbonisierung kann dazu
dienen, das Wachstum von aeroben Mikroorganismen im Getränk zu vermeiden und andererseits
ein angenehmes Mundgefühl hervorzurufen.
Die Führung des Gärungsverfahrens selbst kann dabei grundsätzlich
dem entsprechen, wie es auch bei der Herstellung von Bier Anwendung findet. Beispielsweise
kann erfindungsgemäß ein Verfahren verwendet werden, bei dem sich nach einer Hauptgärung
eine Reifungsphase anschließt. Diese Reifungsphase kann wiederum in eine Warmreifungsphase
und eine Kaltreifungsphase unterteilt sein.
Mit der Gärtemperatur lässt sich das Endprodukt ebenfalls beeinflussen.
Eine Erhöhung der Gärtemperatur führt zur Entwicklung von mehr Aroma. Es entstehend
aber auch andere Komponenten, d. h. Gärnebenprodukte, die Einfluss auf den Geschmack
des Getränks haben. Das Gärungsverfahren selbst wird vorteilhafter Weise bei einer
Temperatur von zwischen etwa 0°C und 20°C durchgeführt, wobei die Temperatur
während der Hauptgärung vorteilhafterweise zwischen etwa 8°C und 16°C beträgt,
beispielsweise 10°C oder 12°C. Die Temperatur bei der zumindest einen Reifungsphase
beträgt vorteilhafterweise etwa 6°C. Wird eine Verfahrensführung mit eine anschließenden
Kaltreifungsphase gewählt, so beträgt die Temperatur während der Kaltreifung vorteilhafterweise
etwa 0°C. Als vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn die Warmreifungsphase etwa
1 Woche und die Kaltreifungsphase etwa 3 Wochen andauert.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird dem Substrat bei Überleitung in die Reifungsphase eine Speise entsprechend
einer Konzentration im Gesamtvolumen von etwa 0,5 g bis etwa 3,0 g, bevorzugt etwa
0,8 g bis etwa 1,5 g vergärbarem Kohlenhydrat/100 ml Substrat zugegeben. Die Speise
kann ebenfalls in Form von Traubenbestandteilen zugegeben werden. Durch die Zugabe
von Speise bei der Überleitung in die Reifungsphase kann erreicht werden, dass im
Endprodukt im Vergleich zu Versuchsführungen ohne Speisezugabe ein höherer Restextraktgehalt
im Endprodukt vorhanden ist, ohne die Ethanolkonzentration wesentlich zu beeinflussen.
Durch die Zugabe von Speise kann auch Einfluss genommen werden auf die visuellen,
olfaktorischen und gustatorischen Eigenschaften des fertigen Gärungsprodukts.
Wie bei der Bierherstellung kann sich an eine Hauptgärung bei offenem
Gärtank eine Nachgärung im geschlossenen Tank anschließen, um eine CO2-Bindung
in das Getränk zu erreichen. Zu diesem Zweck kann man dem Getränk nach der Hauptgärung
einen Restextrakt oder dgl. beigeben, oder aber man schließt den Gärtank zu einem
Zeitpunkt, zu welchem noch ein ausreichender Anteil vergärbarer Bestandteile in
dem fast fertigen Getränk enthalten ist. Dem entsprechend erfolgt die Reifungsphase
vorteilhafterweise in verschlossenen Behältern. Neben den üblicherweise verwendeten
verschlossenen Großbehältern kann die Reifungsphase auch derart erfolgen, dass man
das Gärungsprodukt beim Übergang von der Hauptgärung in die Reifungsphase in verschließbare
Flaschen abfüllt. Erfolgt die Reifungsphase in verschlossenen Großbehältern, kann
das fertige Gärungsprodukt nach Abschluss der Reifungsphase in Fässer und/oder Flaschen
abgefüllt werden.
In einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird während
oder nach der Vergärung oder zur Unterbrechung der Gärung Ethanol in einer Menge
zugegeben, die eine Volumenkonzentration an Ethanol im Gärungsgetränk ergibt, die
oberhalb derjenigen liegt, die für die verwendeten Hefepilze tolerierbar ist.
In einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird das Ethanol, sofern entstanden, zumindest teilweise aus dem Gärungsgetränk
entfernt. Verfahren der Entalkoholisierung sind im wesentlichen thermische Verfahren;
siehe beispielsweise "Bierentalkoholisierung durch Verdampfung", U. Hochberg, Brauindustrie-
Sonderdruck, Heft 811986, S. 1–5; DE
144 22 38 A1; EP-A-245 845; und Membranverfahren wie in
der DE 232 30 94 A1 beschrieben.
Durch Entzug der die Gärung in Gang haltenden Mikroorganismen, etwa
der Hefe, oder durch eine Schocktherapie lässt sich die Gärung in bekannter Weise
abbrechen, bevor alle vergärbaren Bestandteile des Vorprodukts vergoren sind. Auf
diese Weise lassen sich die Geschmacksentwicklung und ggf. der Alkoholgehalt des
Getränks ebenfalls beeinflussen.
Als eine Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens ist daher vorgesehen,
dass das (teil)vergorene Substrat von der Hefe abgezogen wird. Dieses Abziehen kann
beispielsweise während der Hauptgärung, beim Übergang von der Hauptgärung in die
Reifephase oder am Ende des erfindungsgemäßen Verfahrens erfolgen.
In einer Ausführungsform der hier beschriebenen erfindungsgemäßen
Verfahren wird ein Teil des im Gärungsgetränk enthaltenen Wassers entfernt, um ein
Gärungsgetränk-Konzentrat zu erhalten. Erfindungsgemäß können auch als Zwischenprodukt
Konzentrate, analog hochkonzentrierter Würzen, bestehend aus den klassischen Bierrohstoffen,
hergestellt werden, die danach verdünnt oder unverdünnt der alkoholischen Gärung
unterzogen werden; siehe beispielsweise Abriss der Bierbrauerei, Narziss und Ferdinand,
Enke Verlag, Stuttgart, 1980. Andererseits werden analog vorgefertigte Produkte,
die aus einer mehr oder weniger ausgeprägten alkoholischen Gärung hervorgegangen
sind, durch unterschiedliche Verfahren zu alkoholfreien Konzentraten verarbeitet,
um später wieder durch Versatz mit kohlensäurehaltigem Wasser zu alkoholfreiem Bier,
bzw. durch weitere Zugabe von Ethanol zu normalen Bieren rekonstruiert zu werden;
siehe beispielweise die DE 296 08 572 U1.
Die Konzentration des erfindungsgemäßen Konzentratgemisches kann in
weiteren Bereichen variieren. Denkbar ist ein pulverförmiges Konzentrat. Vorzugsweise
wird jedoch durch den Zusatz von Wasser ein flüssiges Konzentrat mit einem Feststoffgehalt
von 30 bis 90 Gew.-% hergestellt.
Zur Vermeidung von mikrobiellem Verderb sollte das erfindungsgemäße
Konzentratgemisch thermisch behandelt (z. B. Kurzzeiterhitzung oder Pasteurisieren)
oder kaltentkeimt (z. B. durch Zusatz von Velcorin TM , Fa. Bayer) werden.
Das erfindungsgemäße Konzentratgemisch kann durch Mischen mit kohlensäurehaltigem
Wasser auf ein Feststoffgehalt von 3 bis 8 Gew.-% verdünnt werden. Der Kohlensäuregehalt
des Wassers beträgt bevorzugt zwischen 4,5 und 6 g/l. Dieser Schritt kann in Anlagen,
die zur Herstellung von alkoholfreien Getränken verwendet werden, erfolgen. Das
Verdünnungsverhältnis beträgt hierbei für gewöhnlich 1:6 bis 1:8 bezogen auf die
Volumina Konzentratgemisch zu Wasser.
In einer weiteren Ausführungsform kann das erfindungsgemäße Konzentratgemisch
mit einem Bier und/oder Wein-Wassergemisch mit bis zu 60 Vol.-% Bier oder durch
alkohol- und kohlensäurehaltiges Wasser mit einem Alkoholgehalt von bis zu 8 Vol.-%
verdünnt werden, um ein alkoholhaltiges Gärungsgetränk zu erhalten. Nach der Verdünnung
ist eine Filtration und Pasteurisation des Getränkes empfehlenswert.
In einer anderen bzw. zusätzlichen Ausführungsform wird vor oder während
der Durchführung oder nach Abschluss des erfindungsgemäßen Verfahren wenigstens
ein Zusatzstoff mit ernährungsphysiologisch positiver und/oder die Gemütsverfassung
positiv beeinflussender Wirkung zugegeben.
Je nach den spezifischen Produktanforderungen, wie z. B. dem erwünschten
Biertyp, können weitere Hilfs- und Zusatzstoffe erforderlich sein. Diese konventionellen
Additive sind dem Fachmann bekannt. Zu nennen sind vor allem Farbzusätze, Schaumstabilisatoren,
pflanzliche Proteinfraktionen, Vitamine, Mineralstoffe, Enzyme, Mikroorganismen
und/oder deren Bestandteile, Bestandteile/Wirkstoffe pflanzlichen und/oder tierischen
Ursprungs, Antioxidantien sowie weitere geschmacksrelevante Zusätze. Je nach den
Anforderungen kann die Art und Menge dieser Additive variieren. Entsprechend dem
neuen Zusatzstoffrecht darf beispielsweise Bier (auch deutsches) nun bestimmte zugelassene
Zusatzstoffe (z. B. Milchsäure, Citronensäure, Ascorbinsäure) enthalten.
Zur Geschmacksabrundung und zum Einbringen von wertvollen biologischen
Inhaltsstoffen können die Ausgangsmateralien mit einem untergeordneten Anteil an
anderen Fruchtextrakten, Blütenextrakten, Gemüseextrakten, Melasse, Tee, Kräutern,
Weißdorn und dergl. versetzt werden. Derartige Zusätze können aber auch erst im
Anschluss an die fermentative Behandlung zugesetzt werden.
Aus der Literatur sind eine Reihe von Gärungsgetränken, die weitere
Zusatzstoffe enthalten, bekannt. Beispielweise können Alkaloide
wie Koffein zugesetzt werden; siehe die DE
14 42 279 A1 oder EP-A-O 252 063 in denen die Herstellung von Bier beschrieben
werden dem Koffein, bspw. in einer Menge von 65 bis 150 mg/l zugesetzt wird. Aus
der EP-A-O 844 304 ist ein alkoholhaltiges wässriges Getränk bekannt, das sich dadurch
auszeichnet, dass es Inhaltsstoffe von Hanfpflanzen insbesondere Tetrahydrocannabinol
enthält.
Ferner können dem erfindungsgemäßen Getränk Aphrodisiaka zugesetzt
werden wie Yohimbin, Catuaba, Damiana, Guaraná, oder Chili.
Zur Schaumstabilisation kommen vorrangig Eisensalze zum Einsatz. Parallel
können reduzierende Mittel beigemengt werden, um die enthaltenen Metalle zu reduzieren.
Eine Braunfärbung des Schaums wird somit verhindert. Weiterhin können zur Stabilisierung
des Schaums Nickel- und Zinksalze genutzt werden. Damit diese den Schaum stabilisieren
können, treten Sie in Verbindung mit hochmolekularen Eiweißverbindungen. Neben den
Metallsalzen werden auch Alginate, Xantan und Gummiarabikum verwendet. Diese Stoffe
sind Verdickungsmittel, die den Schaum fester machen.
Solche Zusatzstoffe können grundsätzlich auch dem erfindungsgemäßen
Gärungsgetränk vor oder während des Gärungsprozess oder im Endprodukt beigegeben
werden, beispielsweise vor dem Abfüllen des Getränks in Flaschen, Dosen, Fässer,
Container oder anderer Gebinde.
Das Getränk kann vor der Abfüllung nach bekannten Filtrationsmethoden
von den vorhandenen Hefezellen und Eiweissstoffen, gegebenenfalls unter Verwendung
von üblichen Filterhilfs- und/oder Stabilisierungsmitteln, befreit und/oder anschließend
mittels einer dem Fachmann bekannten Hochkurzzeiterhitzung (Flash-Pasteurisation)
haltbar gemacht werden.
Die Schaumhaltbarkeit kann auch dadurch deutlich verbessert werden,
dass das Bier vor und/oder nach der Hauptgärung filtriert und/oder zentrifugiert
wird. Wird das erfindungsgemäß hergestellte Getränk filtriert, ist die Schaumhaltbarkeit
erheblich verbessert. Bei Nachgärung im Tank kann die Filtration bzw. Zentrifugation
auch nach der Nachgärung erfolgen. Eine verbesserte Schaumbildung kann auch durch
Abziehen unter Stickstoff erzielt werden. Ferner kann eine cremige Schaumbildung
analog der Herstellung des Tuborg Bier (Carlsberg, Dänemark) gewünscht sein.
Weitere Parameter, mit denen sich das Endprodukt, insbesondere dessen
Geschmacksbild, beeinflussen lässt, sind:
a) das Mischungsverhältnis der Bestandteile des zu vergärenden Vorprodukts,
b) die Konzentration der Mischungsbestandteile des Vorprodukts,
c) der Anteil ggf. beigegebenen Hopfens,
d) der Einsatz von Rohfrüchten und deren Anteil.
Allgemeine Bedingungen der Prozessführung bei Gärungsverfahren können
auch nachgelesen werden bei "Die Bierbrauerei", Band 1: Die Technologie der Malzzubereitung,
Ferdinand Enke Verlag Stuttgart und "Handbuch für die Brauwirtschaft/Vergleichsdaten
zur Betriebs- und Qualitätskontrolle", Alfa-Laval Industrietechnik GmbH, Hamburg.
Das durch das erfindungsgemäße Verfahren hergestellte Gärungsprodukt
stellt vorzugsweise ein alkoholhaltiges Getränk dar. Dieses aber auch ein entsprechendes,
ggf. teilvergorenes, Vorprodukt, enthaltend wie vorstehend beschrieben Bierwürze
oder Malzextrakt und Traubenbestandteile kann beispielsweise als Aromaträger anderen
Lebensmitteln bzw.
Nahrungs- Arznei- oder Futtermitteln zugegeben werden, so dass durch
das erfindungsgemäße Gärungsprodukt auch neue Lebensmittel geschaffen werden können.
Dementsprechend sind die erhaltenen Gärungsgetränke, die möglicherweise
auch weiter aufbereitet werden, als auch die vorstehend beschriebenen Vorprodukte
ebenfalls Gegenstand der vorliegenden Erfindung.
Das erfindungsgemäße Gärungsgetränkt zeichnet sich vorzugsweise durch
eine oder mehrere der folgenden Produktparameter aus:
(a) Alkoholgehalt:4–8%, vorzugsweise 5–6%;(b) höhere Alkohole:< 300 mg/l, vorzugsweise < 100 mg/l;(c) Ester (Ethylacetatund Iso-Amylacetat):< 25 mg/l, vorzugsweise < 15 mg/l (d) Aldehyde:< 60 mg/l, vorzugsweise < 30 mg/l, besonders bevorzugtzwischen 5 und 30 mg/l, beispielsweise 8 mg/l;(e) pH-Wert:3,6 bis 4,5;(f) CO2-Gehalt:5 bis 7 g/l; (g) Bitterstoffe [BE]:10 bis 17 BE;(h) Farbe:vorzugsweise weiß 5–10 oder rot 20–35;
(i) sowie vorzugsweise zumindest nachweisbare Spuren von Quercetinen, Monoterpene,
Anthocyane und/oder Katechinen.
In den nachfolgenden Zusammenstellungen sind die Normparameter von
Bier und Wein, sowie die durchschnittliche Parameter des erfindungsgemäßen Getränks
gegenübergestellt.
Gemäß einem oder mehrerer dieser Parameter lässt sich das nach dem
erfindungsgemäßen Verfahren erhaltene Getränk eindeutig von Bier und Wein, und von
Mischgetränken unterscheiden, bei denen beispielsweise Bier und Wein nachträglich
gemischt werden.
Die Parameter für Bier und Wein, sowie Verfahren zu deren Ermittlung
sind dem Fachmann bekannt und nachzulesen beispielsweise für Bier in Kennzahlen
zur Betriebskontrolle, Krüger/Anger, BEHR'S Verlag 1992 und „Der Wein", Ludwig
Jakob, Verlag Eugen Ulmer, 1997; Weinkompendium, K.-G. Bergner, Wissenschaftl. Verlagsgesellschaft,
1993.
Die Zusammenstellung der Parameter zeigt auch, dass das nach dem erfindungsgemäßen
Verfahren erhaltene Getränk vorzugsweise andere Produktparameter aufweist als man
sie nach einfacher Kombination von den Fertigprodukten Bier und Wein hätte erwarten
können. Dabei hat sich überraschend herausgestellt, dass das erfindungsgemäße Getränk
im wesentlichen die jeweils für Bier und Wein günstigsten Eigenschaften aufweist,
und dies meist in einem höheren Grad als es man von einer einfachen Subtraktion,
d.h. Mischungsverhältnis von Bierwürze zu Traubenbestandteilen hätte erwarten können.
Das erfindungsgemäße Getränk zeichnet sich durch eine gehobene Rezenz,
d. h. frischen Geschmack und langhaltigen Schaum aus, der in seiner Konsistenz zwischen
dem von Bier und Schaumwein liegt, ohne den Nachteil beispielsweise von Bierschaum,
der nach einiger Standzeit einen schalen Eindruck des Getränks vermittelt.
Die vorliegende Erfindung betrifft schließlich auch eine Zusammenstellung
von Mitteln zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens, wobei die Zusammenstellung
Traubenbestandteile, Malzextrakt, Würzegranulat, Mikroorganismen, insbesondere Hefe
und/oder andere vergärbare Bestandteile enthält.
Ferner umfasst der Gegenstand der Ansprüche auch Flüssigkeitstanks,
Bottiche, Flaschen, Keggies, Dosen und sonstige Behälter, die ein erfindungsgemäßes
Gärungsgetränk oder ein Vorprodukt enthalten sowie Brauereien, Wein- und/oder Sekt-Kellereien
enthaltend solche Behälter und in denen ein erfindungsgemäßen Verfahren durchgeführt
wird.
Der Offenbarungsgehalt der vorstehend zitierten Dokumente aus dem
Stand der Technik ist hiermit durch Bezugnahme in dieser Anmeldung enthalten. Diese
und andere Ausführungsformen sind dem Fachmann offenbart und offensichtlich und
umfasst durch die Beschreibung und die Beispiele der vorliegenden Erfindung. Weiterführende
Literatur zu den oben angeführten Gärungstechniken, die im Sinne der vorliegenden
Erfindung verwendet werden können, können dem Stand der Technik entnommen werden,
z.B. aus öffentlichen Bibliotheken unter z.B. der Benutzung elektronischer Hilfsmittel.
Zudem bieten sich andere öffentliche Datenbanken an wie die „Medline",
die über das Internet zur Verfügung stehen.
Weitere biotechnologische Techniken zur Ausführung der Erfindung sind
dem Fachmann ebenfalls bekannt und können der einschlägigen Literatur entnommen
werden; siehe beispielsweise: Krause, Bierbrauen – Das Praxisbuch. 1. Aufl.,
München 1998, Ludwig-Verlag; Kunze, Technologiebrauer und Mälzer. 8. Aufl., Berlin
1998, VLB; "Molecular Biology Techniques Manual" 3rd Ed. ed by Coyne, James, Reid
and Rybicki (2003) einzusehen auf der Web-Seite: http://www.uct.ac.za/microbiology/manual/MolBiolManual.htm;
"Molecular Biology Techniques: An Intensive Laboratory Course" by Ream, Field, and
Field (Harcourt Brace & Company: 1998) und die Standardwerke verlegt von Wiley zu
Fachbereichen Biotechnologie, Genetik, Zell- und Molekularbiologie, Wiley-UCH Verlag,
Boschstrasse 12, D-69469 Weinheim.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Beispiels näher erläutert.
Beispiele
400 1 Helle Würze, gehopft, mit einem Extrakt von etwa 11,5g/100g
wurden mit einer etwa gleichen Menge Traubenkonzentrat mit einem Extrakt von etwa
10,5g/100g versetzt und die Gärung mit obergäriger Bierhefe eingeleitet. Je nach
Wunsch, ob ein schwach oder stark alkoholhaltiges Getränk erhalten werden sollte,
wurde die Gärdauer variiert. Gegebenenfalls wurde eine Speisendosage bei der Überleitung
in die Reifungsphase, bestehend aus Traubenkonzentrat mit etwa 1g Zucker/pro 100ml
Substrat zugeführt. Die Klärung und Reifung des Getränks erfolgte in an sich bekannter
Weise.
Es wurde ein Getränk erhalten, dass im wesentlichen die in der nachfolgenden
für das erfindungsgemäße Getränk aufgeführten Parameter aufwies.
Die Parameter für Bier und Wein, sowie Verfahren zu deren Ermittlung
sind dem Fachmann bekannt und nachzulesen beispielsweise für Bier in Kennzahlen
zur Betriebskontrolle, Krüger/Anger, BEHR'S Verlag 1992 und „Der Wein", Ludwig
Jakob, Verlag Eugen Ulmer, 1997; Weinkompendium, K.-G. Bergner, Wissenschaftl. Verlagsgesellschaft,
1993.
Dem Fachmann wird unmittelbar ersichtlich sein, dass das erfindungsgemäße
Verfahren nicht das in der russischen Patentanmeldung RU 2 118 343 beschriebene
Verfahren zur Herstellung eines bierähnlichen Getränks betrifft, und somit auch
die erhaltenen Gärungsgetränke unterschiedlich sind. Beispielsweise liegt die in
der russischen Patentanmeldung angegebene Menge an Traubensaft unter den dort angegebenen
Verfahrensbedingungen grundsätzlich unter den für das erfindungsgemäße Verfahren
einzusetzenden Mengen.
In einer Ausführungsform unterscheidet sich das erfindungsgemäße Verfahren
auch von dem in der deutschen Patentschrift Nr. 594 394 beschriebenen Verfahren
zur Herstellung eines alkoholischen Getränkes. Insbesondere betrifft die vorliegende
Erfindung nicht die in den Beispielen 1 und 2 offenbarten Gärverfahren. Bevorzugterweise
werden beispielsweise erfindungsgemäß gehopfte Würze und obergärige Bierhefe verwendet;
siehe auch das erfindungsgemäße Beispiel. Ferner enthält das erfindungsgemäße Getränk
vorzugsweise weniger als die Hälfte an Würze im Gegensatz zu dem in der deutschen
Patentschrift vorgestellten Getränk.
Schließlich betrifft die vorliegende Erfindung auch kein in dem US
Patent 4,495,204 beschriebenes Verfahren zur Herstellung alkoholischer Getränke.
Ein wesentlicher Unterschied kann beispielsweise in dem Prozentsatz an zugesetztem
Traubensaft liegen, der in der genannten US Patentschrift mit 2 bis 20 Volumen%
angegeben wird, wobei aus den angegebenen Beispielen ersichtlich ist, dass dies
im wesentlichen auch den prozentualen Anteil an Traubenbestandteilen bezüglich vergärbarer
Kohlenhydrate in dem Verfahren nach diesem US Patent darstellt. Im Gegensatz dazu
liegt in der vorliegenden Erfindung der prozentuale Anteil an Traubenbestandteilen
bezüglich vergärbarer Kohlenhydrate üblicherweise bei > 30%, vorzugsweise > 40%
und besonders bevorzugt ≥ 50%.
Die vorliegende Erfindung betrifft auch kein in der US Anmeldung US2001/0043965
A1 beschriebenes Verfahren zur Herstellung bierähnlicher, karbonierter alkoholischer
Getränke, bei dem unter anderem "Koji" (Reis mit darauf gewachsenen Schimmelpilz
wie Aspergillus oryzae) verwendet wird. Beispielsweise wird im erfindungsgemäßen
Verfahren vorzugsweise auf die Verwendung von Koji verzichtet. Andere Unterschiede
der vorliegenden Erfindung zu dem in dieser US Patentanmeldung beschriebenen Verfahren
ergeben sich unter anderem auch durch die oben angegebenen Merkmale.
Aus der vorstehenden Diskussion des Stand der Technik wird ersichtlich,
das die vorliegende Erfindung ein neues Verfahren zur Herstellung eines Gärungsgetränks
bereitstellt durch das ein Getränk erhältlich ist, das sich sowohl vom Bier als
auch von Wein und nachträglich erzeugten Mischgetränken unterscheidet, und das verschieden
von den in den vorgenannten Patenten und Patentanmeldungen beschriebenen Gärungsgetränken
ist. Wie in der Beschreibung und in dem Beispiel angegeben, kann das erfindungsgemäße
Gärungsgetränk außerdem eindeutig durch die angegebenen Parameter wie Bitterstoffe
und insbesondere in der Kombination von mehreren Parametern wie Gesamtsäure, Glycerin,
Ester und Aldehyde identifiziert werden, da das erfindungsgemäße Getränk zum einen
die im wesentlichen günstigen biertypischen und zum anderen die günstigen weintypischen
Produktparameter aufweist.
Anspruch[de]
Gärungsgetränk, erhältlich nach einem Verfahren, wobei als Vorprodukt
Bierwürze oder Malzextrakt mit Traubenbestandteilen unter Verwendung von Hefe alkoholisch
vergoren wird.
Gärungsgetränk nach Anspruch 1, wobei als Traubenbestandteile Traubenmaische,
Traubenmost, Traubenkonzentrat, Traubensaft oder eine Mischung davon verwendet wird.
Gärungsgetränk nach Anspruch 1 oder 2, wobei als Traubenbestandteil
im Wesentlichen mit Wasser rückverdünntes Traubenkonzentrat verwendet wird.
Gärungsgetränk nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die Bierwürze
im Wesentlichen von Gerstenmalz stammt.
Gärungsgetränk nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei Traubenbestandteile
und/oder andere Zusatzstoffe während der Gärung zugegeben werden.
Gärungsgetränk nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei als Bierwürze
Schwarzbierwürze, Pilsner Würze, Helle Würze, ungehopfte Würze oder eine Mischung
davon verwendet wird.
Gärungsgetränk nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei als Bierwürze
Würze in Granulatform oder eine Mischung aus Würzegranulat und Würze verwendet wird.
Gärungsgetränk nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei als Hefe obergärige
oder untergärige Hefe verwendet wird.
Gärungsgetränk nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei der prozentuale
Anteil an Traubenbestandteilen bezüglich vergärbarer Kohlenhydrate3 30%
ist.
Gärungsgetränk nach Anspruch 9, wobei ein Mischungsverhältnis von
den Traubenbestandteilen zu Bierwürze oder Malzextrakt von ungefähr 50% : 50% verwendet
wird.
Gärungsgetränk nach einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei die Temperatur
während der Hauptgärung3 10°C beträgt.
Gärungsgetränk nach einem der Ansprüche 1 bis 11, wobei das (teil)vergorene
Produkt von der Hefe abgezogen wird.
Gärungsgetränk nach einem der Ansprüche 1 bis 12, wobei während oder
nach der Vergärung oder zur Unterbrechung der Gärung Ethanol in einer Menge zugegeben
wird, die eine Volumenkonzentration an Ethanol im Gärungsgetränk ergibt, die oberhalb
derjenigen liegt, die für die verwendeten Hefepilze tolerierbar ist.
Gärungsgetränk nach einem der Ansprüche 1 bis 13, wobei das entstandene
Ethanol zumindest teilweise oder vollständig aus dem Gärungsgetränk entfernt ist.
Gärungsgetränk nach Anspruch 14, wobei ein Teil des im Gärungsgetränk
enthaltenen Wassers entfernt wird, um ein Gärungsgetränk-Konzentrat zu erhalten.
Gärungsgetränk nach Anspruch 15, wobei dem Gärungsgetränk-Konzentrat
Ethanol zugegeben wird.
Gärungsgetränk nach einem der Ansprüche 1 bis 16, wobei wenigstens
ein Zusatzstoff mit ernährungsphysiologisch positiver und/oder die Gemütsverfassung
positiv beeinflussender Wirkung zugegeben wird.
Gärungsgetränk nach Anspruch 17, wobei als Zusatzstoffe Vitamine,
Mineralstoffe, Enzyme, Mikroorganismen und/oder deren Bestandteile, Bestandteile/Wirkstoffe
pflanzlichen und/oder tierischen Ursprungs und/oder Antioxidantien zugegeben werden.
Gärungsgetränk nach einem Ansprüche 1 bis 18, enthaltend in Fässer,
Flaschen, Keggy oder Dosen.
Gärungsgetränk nach einem der Ansprüche 1 bis 19, das eine oder mehrere
der folgenden Produktparameter aufweist:
(a) Alkoholgehalt:4–8% , vorzugsweise 5–6%(b) höhere Alkohole:< 300, vorzugsweise < 100 mg/l;(c) Ester (Ethylacetatund Iso-Amylacetat): < 25 mg/l, vorzugsweise < 15 mg/l(d) Aldehyde:< 60 mg/l, vorzugsweise < 30 mg/l, besondersbevorzugt zwischen 5 und 30 mg/l;(e) pH-Wert:3,6 bis 4,5;(f) CO2-Gehalt:5 bis 7 g/l;(g) Bitterstoffe:10 bis 17 BE;(h) Farbe:vorzugsweise weiß 5–10 oder rot 20–35;
(i) sowie vorzugsweise zumindest nachweisbare Spuren von Quercetinen, Monoterpene,
Anthocyane und/oder Katechinen.
Gärungsgetränk nach Anspruch 20 oder 21, enthaltend weniger als 150
mg/l höhere Alkohole.
Mischgetränk, enthaltend ein Gärungsgetränk nach einem der Ansprüche
1 bis 21.
Zusammenstellung von Mitteln zur Durchführung eines Verfahrens zur
Herstellung eines Getränks nach einem der Ansprüche 1 bis 21, enthaltend Traubenbestandteile,
Bierwürze, Würzegranulat oder Malzextrakt und Hefe.
Flüssigkeitstank, Bottich, Flasche, Keggy, Dose oder sonstige Behälter,
enthaltend ein Gärungsgetränk nach einem der Ansprüche 1 bis 21 oder ein Mischgetränk
nach Anspruch 22.
Brauerei, Wein- und/oder Sekt-Kellerei, enthaltend einen Behälter
nach Anspruch 24.