| Dokumentenidentifikation |
DE102004014180B3 19.05.2005 |
| Titel |
Einschubstation für Kuvertiermaschinen |
| Anmelder |
Pitney Bowes Deutschland GmbH, 64646 Heppenheim, DE |
| Erfinder |
Brauneis, Axel, 35516 Münzenberg, DE; Sonnack, Dieter, 35410 Hungen, DE; Edel, Eddy, 61169 Friedberg, DE |
| Vertreter |
Kuhnen & Wacker Patent- und Rechtsanwaltsbüro, 85354 Freising |
| DE-Anmeldedatum |
23.03.2004 |
| DE-Aktenzeichen |
102004014180 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
19.05.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
19.05.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
B43M 3/00
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| IPC-Nebenklasse |
B43M 3/04
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| Zusammenfassung |
Eine Vereinfachung des Antriebs für eine Einschubstation für Kuvertiermaschinen wird dadurch erreicht, daß ein Träger, an welchem Einschubfinger zum Einschieben von Kuvertiergut in, neben einer Basisplatte bereitgehaltene, geöffnete Kuverts angelenkt sind, die Gestalt eines Schlittens hat, welcher an die Basisplatte frei überspannenden Schiebeführungsbahnen horizontal quer zur Förderrichtung einer die Baisisplatte mit Beilagen oder Beilagensätzen beschickenden Beilagenzusammentragbahn verschieblich ist, wobei der Schlitten über einen mit ihm gelenkig verbundenen Lenker mit einem Schwenkhebel gekuppelt ist, der auf einer in bestimmtem Abstand über der Basisplatte und dem Schlitten am Maschinengestell gelagerten, zur Fördereinrichtung der Beilagenzusammentragbahn parallelen Schwenkwelle befestigt ist, welche insbesondere einen Teil einer Schwenkantriebswelle bildet, auf welcher die Greifarme der längs der Beilagenzusammentragbahn aufgereihten Beilagenaufgabestationen befestigt sind.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Einschubstation für Kuvertiermaschinen,
mit einer an einem Maschinengestell befestigten Basisplatte, auf welche zu kuvertierende
Beilagen oder Beilagensätze von einer Beilagenzusammentragbahn intermittierend aufgeschoben
werden, und mit einer Einschubvorrichtung zum Einschieben der Beilagen oder Beilagensätze
in neben der Basisplatte geöffnet bereitgestellte Kuverts. Die Einschubvorrichtung
enthält im allgemeinen einen quer zur Förderrichtung der Beilagenzusammentragbahn
über der Basisplatte hin- und herbewegbaren Träger und an diesen schwenkbar angelenkte
Einschubfinger, deren freie Enden mittels eines Betätigungsmechanismus in einem
Arbeitshub des Trägers auf die Basisplatte absenkbar sind, so daß sie die auf der
Basisplatte befindlichen Beilagen oder Beilagensätze erfassen und in Kuverts einschieben,
und in einem Rückhub des Trägers von der Basisplatte abhebbar sind, so daß während
dieses Rückhubs neue Beilagen oder Beilagensätze von der Beilagenzusammentragbahn
auf die Basisplatte geschoben werden können.
Ist der Träger am unteren Ende eines Schwenkhebels angeschlossen,
der mit seinem oberen Ende in bestimmten Abstand über der Basisplatte an einer zur
Förderrichtung der Beilagenzusammentragbahn parallelen Schwenkachse gelagert ist,
so kann nur bei beträchtlichem Abstand dieser Schwenkachse in Vertikalrichtung von
dem Niveau der Basisplatte ein zu dieser etwa paralleler, horizontaler Arbeitshub
und Rückhub des Trägers angenähert werden, so daß die Stellung der Einschubfinger
relativ zur Ebene der Basisplatte am Anfang und am Ende des Arbeitshubes bzw. Rückhubes
in praktischen Fällen stark unterschiedlich ist. Um diese Unterschiedlichkeit der
Stellungen der Einschubfinger einzuschränken, werden diese bei bekannten Konstruktionen
in vergleichsweise großer Länge ausgeführt.
Bei anderen, beispielsweise aus der WO 99/01295 bekannten Konstruktionen
der Einschubvorrichtung bildet der Träger, an dem die Einschubfinger schwenkbar
angelenkt sind, Bestandteil eines Dreilenker-Geradführüngsgetriebes, welches außer
dem Träger zwei weitere Lenker unterschiedlicher Länge aufweist, wobei die Lage
der Gelenkpunkte und die Länge der Lenker so gewählt ist, daß ein Ende des Trägers,
an welchem sich die Anlenkstelle für die Einschubfinger befindet, eine geradlinige
Bewegung horizontal über der Basisplatte annähert.
Diese an sich vorteilhafte Konstruktion besitzt jedoch eine vergleichsweise
große Anzahl von Einzelteilen und bedarf eines gesonderten Antriebs über eine Kurbel
einer Antriebswelle, eine Kurbelstange und einen Hebelansatz eines der gestellfest
gelagerten Lenker des Dreilenkergetriebes.
Die DE 41 18 510 A1
offenbart eine Kuvenieranlage, bei der Kuvertiergut in Gestalt eines Stapels einiger
weniger Plastikkarten in einer Schiebestation mittels einer Fördervorrichtung unter
einen schwenkbaren Schieber gefördert werden, welcher an einem in Richtung der Fördervorrichtung
auf Schiebeführungsbahnen hin- und herbewegbaren Schlitten schwenkbar gelagert ist
und im Rückhub über den Plastikkartenstapel hinweg gleitet und hinter ihm niederfällt,
um dann im Arbeitshub den Plastikkartenstapel vorwärts zu schieben, damit er von
einer querverlaufenden Förderbahn übernommen und einer Kuvertierung zugeführt werden
kann.
Durch die Erfindung soll die Aufgabe gelöst werden, eine Einschubstation
für Kuvertiermaschinen mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1 so auszubilden,
daß die freien Einschubfingerenden gegenüber der Basisplatte im Arbeitshub und im
Rückhub jeweils im wesentlichen gleichbleibende Stellungen einnehmen, und der Antrieb
für den Träger, an dem die Einschubfinger angelenkt sind, zur Ausführung des Arbeitshubes
und des Rückhubes besonders einfach und insbesondere derart ausgeführt werden kann,
daß Triebverbindungen zwischen der Einschubvorrichtung der Einschubstation und Antriebsmitteln
der Kuvertiermaschine in deren unterhalb des Niveaus der Basisplatte gelegenen Bereich
einfach und übersichtlich gestaltet werden können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im kennzeichnenden Teil
von Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen
einer Einschubstation gemäß Anspruch 1 sind Gegenstand der diesem Anspruch nachgeordneten
weiteren Ansprüche, deren Inhalt hierdurch ausdrücklich zum Bestandteil der Beschreibung
gemacht wird, ohne an dieser Stelle den Wortlaut zu wiederholen.
Es sei hier allerdings angemerkt, daß gemäß einer besonders bevorzugten
Ausführungsform einer Einschubstation der hier angegebenen Art die Schwenkwelle,
auf welcher ein Schwenkhebel sitzt, welcher über einen Lenker mit dem horizontal
über die Basisplatte geführten und die Einschubfinger tragenden Schlitten gekuppelt
ist, entweder Teil einer Schwenkantriebswelle bildet, auf welcher gemäß einer dem
Fachmann allgemein bekannten Konstruktion Greiferarme von längs der Beilagenzusammentragbahn
aufgereihten Beilagenaufgabestationen befestigt sind, oder mit einer solchen Schwenkantriebswelle
gekuppelt ist.
Diese Konstruktion ermöglicht es, die Einschubstation
selbst so auszubilden, daß sie keiner Triebverbindung bedarf, welche sich etwa in
Gestalt einer Kurbelstange oder Kuppelstange von dem Bereich oberhalb der Basisplatte
zu dem Bereich der Kuvertiermaschine unterhalb des Niveaus der Basisplatte erstreckt,
da die hier vorgeschlagene Einschubstation die Antriebsenergie in Gestalt von Schwenkbewegungen
einer Schwenkwelle im Bereich oberhalb des Niveaus der Basisplatte unmittelbar von
den benachbarten Beilagenaufgabestationen erhält. Dies erleichtert den Zusammenbau
der Einschubstation bzw. der Kuvertiermaschine aus gesondert handhabbaren Einheiten.
Die Ausbildung des die schwenkbar angelenkten Einschubfinger haltenden
Trägers als Schlitten, welcher an die Basisplatte frei überspannenden Schiebeführungsbahnen
horizontal quer zur Förderrichtung der Beilagenzusammentragbahn verschieblich ist,
ermöglicht es, verhältnismäßig kurze, leichte und durch einen Betätigungsmechanismus
rasch verschwenkbare Einschubfinger vorzusehen, welche gleichbleibend definierte
Stellungen im Arbeitshub und im Rückhub gegenüber der Basisplatte einnehmen und
auch bei hohen Arbeitstaktgeschwindigkeiten zuverlässig gute Kuvertierungsergebnisse
ermöglichen.
Nachfolgend werden Ausführungsformen der hier angegebenen Einschubstation
anhand der Zeichnung näher beschrieben. In der Zeichnung stellen dar:
1 eine schematische perspektivische Ansicht
einer Einschubstation der vorliegend angegebenen Art;
2 eine ausschnittsweise Querschnittsdarstellung
eines freien Einschubfingerendes während des Eingriffes in eine Nut der Basisplatte;
und
3 eine schematische, ausschnittsweise
perspektivische Darstellung zur Erläuterung des Betätigungsmechanismus für die Verschwenkung
der Einschubfinger einer Einschubstation der hier angegebenen Art gemäß einer bestimmten
Ausführungsform.
In 1 ist perspektivisch ausschnittsweise
und stark vereinfacht und schematisiert eine Einschubstation 1 wiedergegeben,
welche eine Basisplatte 2 aufweist, die, wie bei 3 symbolisiert
angedeutet, an einem nicht dargestellten Maschinengestell befestigt ist. Auf die
Basisplatte 2 sind zu kuvertierende Beilagen oder Beilagensätze von einer
in der Zeichnung nicht gezeigten Beilagenzusammentragbahn intermittierend in Richtung
des Pfeiles P aufschiebbar und werden aus dieser Position in einer Richtung quer
zur Förderrichtung der Beilagenzusammentragbahn entsprechend dem Pfeil P in neben
der Basisplatte geöffnet bereitgestellte Kuverts mittels einer mit 4 bezeichneten
Einschubvorrichtung eingeschoben.
Die Einschubvorrichtung 4 enthält einen Träger
5 in Gestalt eines Schlittens, welcher die Basisplatte 2 in Richtung
des Pfeiles P überspannt und welcher an die Basisplatte 2 frei überspannenden,
als Schiebeführungsbahnen dienenden Führungsstäben 6 und 7 horizontal
quer zur Förderrichtung der Beilagenzusammentragbahn verschieblich ist. Die Führungsstäbe
6 und 7 sind, wie bei 8 bzw. 9 symbolisch angedeutet
außerhalb des Bewegungsweges der zu kuvertierenden Beilagen oder Beilagensätze und
außerhalb des Bewegungsweges der anzufördernden und wieder abzufördernden Kuverts
am Maschinengestell abgestützt und befestigt, derart, daß die Führungsstäbe
6 und 7 ausreichend oberhalb des Niveaus der Oberfläche der Basisplatte
2 verlaufen und unter ihnen Beilagen oder Beilagensätze ungehindert auf
die Basisplatte 2 von der Beilagenzusammentragbahn her aufgeschoben werden
können.
Die Führungsstäbe 6 und 7 sind durch Schiebeführungsmuffen
10 bzw. 11 des Schlittens 5 geführt. Die Schiebeführungsmuffen
10 und 11 sind durch eine Traverse 12 miteinander verbunden.
Von der Traverse 12 ragt eine Lagerungslasche 13 auf, an der ein
Ende 14 eines Lenkers 15 gelenkig angeschlossen ist, dessen anderes
Ende 16 gelenkig mit einem Schwenkhebel 17 gekuppelt ist. Der
Schwenkhebel 17 sitzt auf einer Schwenkwelle 18, welche bestimmten
Abstand in Vertikalrichtung von der Basisplatte und dem Schlitten 5 hat,
am Maschinengestell gelagert ist und zur Förderrichtung der Beilagenzusammentragbahn
entsprechend dem Pfeil P parallel orientiert ist. Die Schwenkwelle 18 ist
bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der hier vorgeschlagenen Einschubstation
ein Teil oder eine Verlängerung der Schwenkantriebswelle, auf der sämtliche Greiferarme
der Beilagenaufgabestationen zum Auflegen von Beilagen aus einem Beilagenmagazin
auf Förderfächer der Beilagenzusammentragbahn sitzen, derart, daß eine gesonderte
Antriebswelle oder Antriebsschwenkwelle zur Betätigung des Schlittens
5 der Einschubstation 1 bei der hier angegebenen Ausführungsform
nicht erforderlich ist.
Zwischen Seitenwangen 19 und 20 des Schlittens
5, welche an die Schiebeführungsmuffen 10 bzw. 11 angesetzt
sind, ist eine Welle 21 gelagert, auf welcher Einschubfinger
22 und 23 vergleichsweise geringer Länge befestigt sind. Diese
Einschubfinger sind durch entsprechende Verdrehung der Welle 21 mittels
eines symbolisch bei 24 angedeuteten Antriebs oder Antriebsmechanismus
während des Arbeitshubes des Schlittens 5 in die in 1
dargestellte, gegen die Basisplatte 2 abgesenkte Stellung und während
des Rückhubes des Schlittens 5 in Richtung einer Entfernung vom Betrachter
von 1 weg in eine nach rückwärts hochgeklappte, von
der Basisplatte 2 abgehobene Stellung verschwenkbar. Abweichend von der
in 1 gezeigten Ausführungsform kann auch für jeden
der Einschubfinger 22 und 23 ein gesonderter Antrieb oder Antriebsmechanismus
entsprechend dem Bauteil 24 vorgesehen sein.
Der Antrieb oder Antriebsmechanismus 24 zum taktweisen Verdrehen
der Welle 21 um etwa 90° zur Erzeugung der beiden Betriebsstellungen
der Einschubfinger 22 und 23 kann über eine ortsveränderliche
Energiezuleitung 25 mit einer Energiequelle 26 verbunden sein,
so daß der Antrieb 24 jeweils am Anfang und am Ende des Arbeitshubes bzw.
am Ende und am Anfang des Rückhubes entsprechend in Betrieb gesetzt wird.
Auf die Ausbildung des Antriebs oder Antriebsmechanismus
24 und einer Energiezuleitung zu ihm sei weiter unten näher eingegangen.
Aus 2 ist ersichtlich, daß in der gegen
die Basisplatte 2 abgesenkten Stellung der Einschubfinger 22 und
23 an deren freien äußeren Enden vorgesehene Einschubelemente
27 zu dem Grund und zu den Seitenwänden von in der Basisplatte
2 vorgesehenen, sich in Einschubrichtung erstreckenden Nuten
28 bzw. 29 einen bestimmten Abstand d einhalten, wodurch Abnützungen
an den Einschubfingerenden bzw. an den Einschubelementen 27 vermieden werden
und die Geräuschentwicklung herabgesetzt wird
Gemäß einer in der Zeichnung nicht gezeichneten Ausführungsform kann
der Antrieb 24 für die gemeinsame Welle 21 der Einschubfinger
22 und 23 ein Elektromotor oder ein elektromagnetischer Antrieb
sein, der über ein ortsveränderliches Kabel oder über eine sich längs des Weges
des Schlittens 5 erstreckende Schleifkontaktanordnung elektrische Energie
von einer Stromquelle erhält.
Gemäß einer anderen, ebenfalls in der Zeichnung nicht gezeigten Ausführungsform
kann der Antrieb 24 ein pneumatischer Antrieb sein, welcher über eine ortsveränderliche
Druckluftzuleitung von einer gestellfest montierten gesteuerten Druckluftquelle
beaufschlagt wird.
3 zeigt einen Antriebsmechanismus
24 für die Welle 21 der Einschubfinger 22 und
23 gemäß 1. Dieser Antriebsmechanismus
24 enthält eine Verlängerung 30 der gemeinsamen Welle
21 der Einschubfinger 22 und 23 über die Seitenwange
20 des Schlittens 5 hinaus. Am äußeren Ende der Wellenverlängerung
30 ist ein Hebel 31 befestigt, dessen freies Ende eine Kulissentastrolle
32 trägt. Diese Kulissentastrolle wirkt mit Leitkulissenbahnen
33 und 34 zusammen, welche sich längs des Arbeitsweges des Schlittens
5 in der dargestellten Weise erstrecken und, wie bei 35 bzw.
36 symbolisch angedeutet ist, gestellfest auf bestimmtem Niveau oberhalb
der Oberseite der Basisplatte 2 montiert sind. Die Laufbahnflächen der
Leitkulissenbahnen 33 und 34 sind über ein Weichenstück
37 miteinander in bestimmten Betriebsphasen verbunden. Durch eine Schraubenfeder
38, welche die Wellenverlängerung 30 umschlingt und an dem Hebel
31 einerseits und an der Seitenwange 20 des Schlittens
5 andererseits verankert ist, wird die Welle 21 der Einschubfinger
22 und 23 gegen in 3 nicht gezeigte
Anschläge in Richtung auf die Stellung vorgespannt, in welcher die Einschubfinger
22 nach abwärts gegen die Basisplatte 2 abgesenkt sind und in
die Nuten 28 und 29 eingreifen.
Am Ende des Arbeitshubes läuft die Tastrolle 32 unter dem
Weichenstück 37 hinweg und wird bei Beginn des Rückhubes des Schlittens
5 von dem Weichenstück 37 auf die obere Leitkulissenbahn
34 gehoben, wodurch die Einschubfinger 22 und 23 für
den Rückhub des Schlittens 5 von der Basisplatte 2 nach rückwärts
angehoben werden. Am Ende des Rückhubes wechselt die Tastrolle 32 von der
oberen Leitkulissenbahn 34 auf einen abfallenden Abschnitt der unteren
Leitkulissenbahn 33 über, so daß jetzt die Einschubfinger 22 und
23 für den Arbeitshub des Schlittens 5 in die in 3
gezeigte Arbeitsstellung kommen.
Gemäß wieder einer anderen, in der Zeichnung nicht dargestellten Ausführungsform
des Betätigungsmechanismus 24, welcher, wie bereits gesagt, entweder für
die gemeinsame Welle 21 der Einschubfinger 22 und 23
oder auch für jeden Einschubfinger einzeln vorgesehen sein kann, enthält dieser
Betätigungsmechanismus einen bistabilen Schaltmechanismus, welcher die Einschubfinger
oder deren gemeinsame Welle in einer ersten, der abgesenkten Stellung der Einschubfinger
entsprechenden stabilen Stellung und in einer zweiten, der nach rückwärts angehobenen
Stellung der Einschubfinger entsprechenden stabilen Stellung vorspannt.
Gestellfeste Anschläge, welche in bestimmtem Abstand über dem Niveau
der Oberseite der Basisplatte 2 montiert sind, wirken mit Anschlagelementen,
welche an den Einschubfingern oder an der Einschubfingerwelle vorgesehen sind, zusammen
und bewirken am Arbeitshubende die Umstellung der Einschubfinger von der ersten
in die zweite stabile Stellung und am Rückhubende von der zweiten in die erste stabile
Stellung jeweils in einer Schnappbewegung.
Es erweist sich bei den hier beschriebenen Ausführungsformen der Einschubvorrichtung
von Vorteil, daß wegen der Führung des Schlittens 5 auf seinem
gesamten Arbeitshub und Rückhub horizontal parallel zu der Basisplatte
2 die Einschubfinger 21 und 23 in vergleichsweise geringer
Länge ausgeführt werden können und damit für die Schwenkbewegungen der Einschubfinger
und der gegebenenfalls vorgesehenen gemeinsamen Welle geringe Trägheitsmomente wirksam
werden, so daß die Absenkung der Einschubfinger in die gegen die Basisplatte
2 abgesenkte Stellung und das Zurückklappen der Einschubfinger zum Abheben
der Einschubelemente von der Basisplatte 2 außerordentlich rasch vor sich
geht.
Ein Abheben der Einschubfinger von der Basisplatte durch Hochklappen
entgegen der Einschubrichtung bietet die Möglichkeit, die Einschubfinger unmittelbar
am Ende des Arbeitshubes in die Ausgangsstellung für den Rückhub anzuheben, ohne
daß eine Kollision der Einschubfingerenden mit den Rändern des gefüllten Kuverts
eintritt.
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| Anspruch[de] |
- Einschubstation für Kuvertiermaschinen,
– mit einer an einem Maschinengestell befestigten Basisplatte (2),
auf welche zu kuvertierende Beilagen oder Beilagensätze von einer Beilagenzusammentragbahn
intermittierend aufgeschoben werden;
– mit einem quer zur Förderrichtung (P) der Beilagenzusammentragbahn über
die Basisplatte (2) hin- und herbewegbaren Träger (5); und
– mit am Träger (5) schwenkbar angelenkten Einschubfingern (22,
23), deren freie Enden mittels eines Betätigungmechanismus (24)
in einem Arbeitshub des Trägers (5) auf die Basisplatte (2) absenkbar
sind, um die Beilagen oder Beilagensätze von der Basisplatte in neben dieser geöffnet
bereitgestellte Kuverts einzuschieben, und in einem Rückhub des Trägers (5)
von der Basisplatte (2) abhebbar sind;
dadurch gekennzeichnet, daß der Träger die Gestalt eines Schlittens (5)
hat, welcher auf die Basisplatte (2) frei überspannenden Schiebeführungsbahnen
(6, 7) horizontal quer zur Förderrichtung (P) der Beilagenzusammentragbahn
verschieblich ist und über einen mit ihm gelenkig verbundenen Lenker (14,
15, 16) mit einem Schwenkhebel (17) gekuppelt ist, der
auf einer in bestimmten Abstand über der Basisplatte (2) und dem Schlitten
(5) am Maschinengestell gelagerten, zur Förderrichtung der Beilagenzusammentragbahn
parallelen Schwenkwelle (18) befestigt ist.
- Einschubstation nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkwelle
(18) entweder Teil einer Schwenkantriebswelle bildet, auf welcher Greiferarme
von längs der Zusammentragbahn aufgereihten Beilagenaufgabestationen befestigt sind,
oder mit einer solchen Schwenkantriebswelle, insbesondere axial fluchtend gekuppelt
ist.
- Einschubstation nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Schiebeführungsbahnen (6, 7) von Führungsstäben gebildet sind,
welche durch Schiebeführungsmuffen (10, 11) des Schlittens hindurch
verlaufen.
- Einschubstation nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß den Einschubfingern (22, 23) zum Absenken bzw. Anheben der
freien Einschubfingerenden relativ zur Basisplatte (2) als Betätigungsmechanismus
(24) jeweils ein elektromagnetischer Schwenkantrieb oder elektromagnetische
Schwenkantriebe zugeordnet ist bzw. sind, welcher bzw. welche auf dem Schlitten
(5) montiert ist bzw. sind, wobei die Energiezuleitung über Schleifkontakte
oder ortsbewegliche Kabel (25) geführt ist.
- Einschubstation nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß den Einschubfingern zum Absenken bzw. Anheben der freien Einschubfingerenden
relativ zur Basisplatte (2) als Betätigungsmechanismus jeweils ein pneumatischer
Schwenkantrieb oder pneumatische Schwenkantriebe zugeordnet ist bzw. sind, welcher
bzw. welche auf dem Schlitten (5) montiert ist bzw. sind, wobei die Energiezuleitung
über eine ortsbewegliche Druckluftleitung geführt ist.
- Einschubstation nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Einschubfinger (22, 23) auf einer gemeinsamen Welle (21)
sitzen, welche zum Absenken bzw. Anheben der freien Einschubfingerenden relativ
zur Basisplatte mittels des Betätigungsmechanismus (24) hin- und herverdrehbar
ist, welcher einen auf der gemeinsamen Welle (21) befestigten Hebel (31),
eine daran gelagerte Kulissentastrolle (32) und längs des Bewegungsweges
des Schlittens (5) gestellfest angeordnete Leitkulissenbahnen (33,
34) enthält.
- Einschubstation nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Antriebsmechanismus für die Einschubfinger einen an dem Schlitten (5)
montierten bistabilen Schaltmechanismus enthält, welcher die Einschubfinger in einer
ersten, der abgesenkten Stellung der Einschubfinger entsprechenden stabilen Stellung,
und einer zweiten, der nach rückwärts angehobenen Stellung der Einschubfinger entsprechenden
stabilen Stellung vorspannt, und daß gestellfeste Anschläge auf einem Niveau oberhalb
der Oberseite der Basisplatte vorgesehen sind, welcher mit Anschlagelementen der
Einschubfinger oder einer diesen gemeinsamen Welle zusammenwirken und am Ende des
Arbeitshubes die Umstellung der Einschubfinger von der ersten in die zweite Stellung
und am Ende des Rückhubes die Umstellung der Einschubfinger von der zweiten in die
erste Stellung bewirken.
- Einschubstation nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die freien Einschubfingerenden (27) für den
Arbeitshub des Schlittens (5) in Nuten (28, 29) der Basisplatte
(2) abgesenkt werden, wobei die freien Einschubfingerenden zum Nutgrund
und zu den Nutseitenwänden einen bestimmten Abstand (d) einhalten.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen
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