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Dokumentenidentifikation DE102004014180B3 19.05.2005
Titel Einschubstation für Kuvertiermaschinen
Anmelder Pitney Bowes Deutschland GmbH, 64646 Heppenheim, DE
Erfinder Brauneis, Axel, 35516 Münzenberg, DE;
Sonnack, Dieter, 35410 Hungen, DE;
Edel, Eddy, 61169 Friedberg, DE
Vertreter Kuhnen & Wacker Patent- und Rechtsanwaltsbüro, 85354 Freising
DE-Anmeldedatum 23.03.2004
DE-Aktenzeichen 102004014180
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 19.05.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 19.05.2005
IPC-Hauptklasse B43M 3/00
IPC-Nebenklasse B43M 3/04   
Zusammenfassung Eine Vereinfachung des Antriebs für eine Einschubstation für Kuvertiermaschinen wird dadurch erreicht, daß ein Träger, an welchem Einschubfinger zum Einschieben von Kuvertiergut in, neben einer Basisplatte bereitgehaltene, geöffnete Kuverts angelenkt sind, die Gestalt eines Schlittens hat, welcher an die Basisplatte frei überspannenden Schiebeführungsbahnen horizontal quer zur Förderrichtung einer die Baisisplatte mit Beilagen oder Beilagensätzen beschickenden Beilagenzusammentragbahn verschieblich ist, wobei der Schlitten über einen mit ihm gelenkig verbundenen Lenker mit einem Schwenkhebel gekuppelt ist, der auf einer in bestimmtem Abstand über der Basisplatte und dem Schlitten am Maschinengestell gelagerten, zur Fördereinrichtung der Beilagenzusammentragbahn parallelen Schwenkwelle befestigt ist, welche insbesondere einen Teil einer Schwenkantriebswelle bildet, auf welcher die Greifarme der längs der Beilagenzusammentragbahn aufgereihten Beilagenaufgabestationen befestigt sind.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Einschubstation für Kuvertiermaschinen, mit einer an einem Maschinengestell befestigten Basisplatte, auf welche zu kuvertierende Beilagen oder Beilagensätze von einer Beilagenzusammentragbahn intermittierend aufgeschoben werden, und mit einer Einschubvorrichtung zum Einschieben der Beilagen oder Beilagensätze in neben der Basisplatte geöffnet bereitgestellte Kuverts. Die Einschubvorrichtung enthält im allgemeinen einen quer zur Förderrichtung der Beilagenzusammentragbahn über der Basisplatte hin- und herbewegbaren Träger und an diesen schwenkbar angelenkte Einschubfinger, deren freie Enden mittels eines Betätigungsmechanismus in einem Arbeitshub des Trägers auf die Basisplatte absenkbar sind, so daß sie die auf der Basisplatte befindlichen Beilagen oder Beilagensätze erfassen und in Kuverts einschieben, und in einem Rückhub des Trägers von der Basisplatte abhebbar sind, so daß während dieses Rückhubs neue Beilagen oder Beilagensätze von der Beilagenzusammentragbahn auf die Basisplatte geschoben werden können.

Ist der Träger am unteren Ende eines Schwenkhebels angeschlossen, der mit seinem oberen Ende in bestimmten Abstand über der Basisplatte an einer zur Förderrichtung der Beilagenzusammentragbahn parallelen Schwenkachse gelagert ist, so kann nur bei beträchtlichem Abstand dieser Schwenkachse in Vertikalrichtung von dem Niveau der Basisplatte ein zu dieser etwa paralleler, horizontaler Arbeitshub und Rückhub des Trägers angenähert werden, so daß die Stellung der Einschubfinger relativ zur Ebene der Basisplatte am Anfang und am Ende des Arbeitshubes bzw. Rückhubes in praktischen Fällen stark unterschiedlich ist. Um diese Unterschiedlichkeit der Stellungen der Einschubfinger einzuschränken, werden diese bei bekannten Konstruktionen in vergleichsweise großer Länge ausgeführt.

Bei anderen, beispielsweise aus der WO 99/01295 bekannten Konstruktionen der Einschubvorrichtung bildet der Träger, an dem die Einschubfinger schwenkbar angelenkt sind, Bestandteil eines Dreilenker-Geradführüngsgetriebes, welches außer dem Träger zwei weitere Lenker unterschiedlicher Länge aufweist, wobei die Lage der Gelenkpunkte und die Länge der Lenker so gewählt ist, daß ein Ende des Trägers, an welchem sich die Anlenkstelle für die Einschubfinger befindet, eine geradlinige Bewegung horizontal über der Basisplatte annähert.

Diese an sich vorteilhafte Konstruktion besitzt jedoch eine vergleichsweise große Anzahl von Einzelteilen und bedarf eines gesonderten Antriebs über eine Kurbel einer Antriebswelle, eine Kurbelstange und einen Hebelansatz eines der gestellfest gelagerten Lenker des Dreilenkergetriebes.

Die DE 41 18 510 A1 offenbart eine Kuvenieranlage, bei der Kuvertiergut in Gestalt eines Stapels einiger weniger Plastikkarten in einer Schiebestation mittels einer Fördervorrichtung unter einen schwenkbaren Schieber gefördert werden, welcher an einem in Richtung der Fördervorrichtung auf Schiebeführungsbahnen hin- und herbewegbaren Schlitten schwenkbar gelagert ist und im Rückhub über den Plastikkartenstapel hinweg gleitet und hinter ihm niederfällt, um dann im Arbeitshub den Plastikkartenstapel vorwärts zu schieben, damit er von einer querverlaufenden Förderbahn übernommen und einer Kuvertierung zugeführt werden kann.

Durch die Erfindung soll die Aufgabe gelöst werden, eine Einschubstation für Kuvertiermaschinen mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1 so auszubilden, daß die freien Einschubfingerenden gegenüber der Basisplatte im Arbeitshub und im Rückhub jeweils im wesentlichen gleichbleibende Stellungen einnehmen, und der Antrieb für den Träger, an dem die Einschubfinger angelenkt sind, zur Ausführung des Arbeitshubes und des Rückhubes besonders einfach und insbesondere derart ausgeführt werden kann, daß Triebverbindungen zwischen der Einschubvorrichtung der Einschubstation und Antriebsmitteln der Kuvertiermaschine in deren unterhalb des Niveaus der Basisplatte gelegenen Bereich einfach und übersichtlich gestaltet werden können.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im kennzeichnenden Teil von Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen einer Einschubstation gemäß Anspruch 1 sind Gegenstand der diesem Anspruch nachgeordneten weiteren Ansprüche, deren Inhalt hierdurch ausdrücklich zum Bestandteil der Beschreibung gemacht wird, ohne an dieser Stelle den Wortlaut zu wiederholen.

Es sei hier allerdings angemerkt, daß gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform einer Einschubstation der hier angegebenen Art die Schwenkwelle, auf welcher ein Schwenkhebel sitzt, welcher über einen Lenker mit dem horizontal über die Basisplatte geführten und die Einschubfinger tragenden Schlitten gekuppelt ist, entweder Teil einer Schwenkantriebswelle bildet, auf welcher gemäß einer dem Fachmann allgemein bekannten Konstruktion Greiferarme von längs der Beilagenzusammentragbahn aufgereihten Beilagenaufgabestationen befestigt sind, oder mit einer solchen Schwenkantriebswelle gekuppelt ist.

Diese Konstruktion ermöglicht es, die Einschubstation selbst so auszubilden, daß sie keiner Triebverbindung bedarf, welche sich etwa in Gestalt einer Kurbelstange oder Kuppelstange von dem Bereich oberhalb der Basisplatte zu dem Bereich der Kuvertiermaschine unterhalb des Niveaus der Basisplatte erstreckt, da die hier vorgeschlagene Einschubstation die Antriebsenergie in Gestalt von Schwenkbewegungen einer Schwenkwelle im Bereich oberhalb des Niveaus der Basisplatte unmittelbar von den benachbarten Beilagenaufgabestationen erhält. Dies erleichtert den Zusammenbau der Einschubstation bzw. der Kuvertiermaschine aus gesondert handhabbaren Einheiten.

Die Ausbildung des die schwenkbar angelenkten Einschubfinger haltenden Trägers als Schlitten, welcher an die Basisplatte frei überspannenden Schiebeführungsbahnen horizontal quer zur Förderrichtung der Beilagenzusammentragbahn verschieblich ist, ermöglicht es, verhältnismäßig kurze, leichte und durch einen Betätigungsmechanismus rasch verschwenkbare Einschubfinger vorzusehen, welche gleichbleibend definierte Stellungen im Arbeitshub und im Rückhub gegenüber der Basisplatte einnehmen und auch bei hohen Arbeitstaktgeschwindigkeiten zuverlässig gute Kuvertierungsergebnisse ermöglichen.

Nachfolgend werden Ausführungsformen der hier angegebenen Einschubstation anhand der Zeichnung näher beschrieben. In der Zeichnung stellen dar:

1 eine schematische perspektivische Ansicht einer Einschubstation der vorliegend angegebenen Art;

2 eine ausschnittsweise Querschnittsdarstellung eines freien Einschubfingerendes während des Eingriffes in eine Nut der Basisplatte; und

3 eine schematische, ausschnittsweise perspektivische Darstellung zur Erläuterung des Betätigungsmechanismus für die Verschwenkung der Einschubfinger einer Einschubstation der hier angegebenen Art gemäß einer bestimmten Ausführungsform.

In 1 ist perspektivisch ausschnittsweise und stark vereinfacht und schematisiert eine Einschubstation 1 wiedergegeben, welche eine Basisplatte 2 aufweist, die, wie bei 3 symbolisiert angedeutet, an einem nicht dargestellten Maschinengestell befestigt ist. Auf die Basisplatte 2 sind zu kuvertierende Beilagen oder Beilagensätze von einer in der Zeichnung nicht gezeigten Beilagenzusammentragbahn intermittierend in Richtung des Pfeiles P aufschiebbar und werden aus dieser Position in einer Richtung quer zur Förderrichtung der Beilagenzusammentragbahn entsprechend dem Pfeil P in neben der Basisplatte geöffnet bereitgestellte Kuverts mittels einer mit 4 bezeichneten Einschubvorrichtung eingeschoben.

Die Einschubvorrichtung 4 enthält einen Träger 5 in Gestalt eines Schlittens, welcher die Basisplatte 2 in Richtung des Pfeiles P überspannt und welcher an die Basisplatte 2 frei überspannenden, als Schiebeführungsbahnen dienenden Führungsstäben 6 und 7 horizontal quer zur Förderrichtung der Beilagenzusammentragbahn verschieblich ist. Die Führungsstäbe 6 und 7 sind, wie bei 8 bzw. 9 symbolisch angedeutet außerhalb des Bewegungsweges der zu kuvertierenden Beilagen oder Beilagensätze und außerhalb des Bewegungsweges der anzufördernden und wieder abzufördernden Kuverts am Maschinengestell abgestützt und befestigt, derart, daß die Führungsstäbe 6 und 7 ausreichend oberhalb des Niveaus der Oberfläche der Basisplatte 2 verlaufen und unter ihnen Beilagen oder Beilagensätze ungehindert auf die Basisplatte 2 von der Beilagenzusammentragbahn her aufgeschoben werden können.

Die Führungsstäbe 6 und 7 sind durch Schiebeführungsmuffen 10 bzw. 11 des Schlittens 5 geführt. Die Schiebeführungsmuffen 10 und 11 sind durch eine Traverse 12 miteinander verbunden. Von der Traverse 12 ragt eine Lagerungslasche 13 auf, an der ein Ende 14 eines Lenkers 15 gelenkig angeschlossen ist, dessen anderes Ende 16 gelenkig mit einem Schwenkhebel 17 gekuppelt ist. Der Schwenkhebel 17 sitzt auf einer Schwenkwelle 18, welche bestimmten Abstand in Vertikalrichtung von der Basisplatte und dem Schlitten 5 hat, am Maschinengestell gelagert ist und zur Förderrichtung der Beilagenzusammentragbahn entsprechend dem Pfeil P parallel orientiert ist. Die Schwenkwelle 18 ist bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der hier vorgeschlagenen Einschubstation ein Teil oder eine Verlängerung der Schwenkantriebswelle, auf der sämtliche Greiferarme der Beilagenaufgabestationen zum Auflegen von Beilagen aus einem Beilagenmagazin auf Förderfächer der Beilagenzusammentragbahn sitzen, derart, daß eine gesonderte Antriebswelle oder Antriebsschwenkwelle zur Betätigung des Schlittens 5 der Einschubstation 1 bei der hier angegebenen Ausführungsform nicht erforderlich ist.

Zwischen Seitenwangen 19 und 20 des Schlittens 5, welche an die Schiebeführungsmuffen 10 bzw. 11 angesetzt sind, ist eine Welle 21 gelagert, auf welcher Einschubfinger 22 und 23 vergleichsweise geringer Länge befestigt sind. Diese Einschubfinger sind durch entsprechende Verdrehung der Welle 21 mittels eines symbolisch bei 24 angedeuteten Antriebs oder Antriebsmechanismus während des Arbeitshubes des Schlittens 5 in die in 1 dargestellte, gegen die Basisplatte 2 abgesenkte Stellung und während des Rückhubes des Schlittens 5 in Richtung einer Entfernung vom Betrachter von 1 weg in eine nach rückwärts hochgeklappte, von der Basisplatte 2 abgehobene Stellung verschwenkbar. Abweichend von der in 1 gezeigten Ausführungsform kann auch für jeden der Einschubfinger 22 und 23 ein gesonderter Antrieb oder Antriebsmechanismus entsprechend dem Bauteil 24 vorgesehen sein.

Der Antrieb oder Antriebsmechanismus 24 zum taktweisen Verdrehen der Welle 21 um etwa 90° zur Erzeugung der beiden Betriebsstellungen der Einschubfinger 22 und 23 kann über eine ortsveränderliche Energiezuleitung 25 mit einer Energiequelle 26 verbunden sein, so daß der Antrieb 24 jeweils am Anfang und am Ende des Arbeitshubes bzw. am Ende und am Anfang des Rückhubes entsprechend in Betrieb gesetzt wird.

Auf die Ausbildung des Antriebs oder Antriebsmechanismus 24 und einer Energiezuleitung zu ihm sei weiter unten näher eingegangen.

Aus 2 ist ersichtlich, daß in der gegen die Basisplatte 2 abgesenkten Stellung der Einschubfinger 22 und 23 an deren freien äußeren Enden vorgesehene Einschubelemente 27 zu dem Grund und zu den Seitenwänden von in der Basisplatte 2 vorgesehenen, sich in Einschubrichtung erstreckenden Nuten 28 bzw. 29 einen bestimmten Abstand d einhalten, wodurch Abnützungen an den Einschubfingerenden bzw. an den Einschubelementen 27 vermieden werden und die Geräuschentwicklung herabgesetzt wird

Gemäß einer in der Zeichnung nicht gezeichneten Ausführungsform kann der Antrieb 24 für die gemeinsame Welle 21 der Einschubfinger 22 und 23 ein Elektromotor oder ein elektromagnetischer Antrieb sein, der über ein ortsveränderliches Kabel oder über eine sich längs des Weges des Schlittens 5 erstreckende Schleifkontaktanordnung elektrische Energie von einer Stromquelle erhält.

Gemäß einer anderen, ebenfalls in der Zeichnung nicht gezeigten Ausführungsform kann der Antrieb 24 ein pneumatischer Antrieb sein, welcher über eine ortsveränderliche Druckluftzuleitung von einer gestellfest montierten gesteuerten Druckluftquelle beaufschlagt wird.

3 zeigt einen Antriebsmechanismus 24 für die Welle 21 der Einschubfinger 22 und 23 gemäß 1. Dieser Antriebsmechanismus 24 enthält eine Verlängerung 30 der gemeinsamen Welle 21 der Einschubfinger 22 und 23 über die Seitenwange 20 des Schlittens 5 hinaus. Am äußeren Ende der Wellenverlängerung 30 ist ein Hebel 31 befestigt, dessen freies Ende eine Kulissentastrolle 32 trägt. Diese Kulissentastrolle wirkt mit Leitkulissenbahnen 33 und 34 zusammen, welche sich längs des Arbeitsweges des Schlittens 5 in der dargestellten Weise erstrecken und, wie bei 35 bzw. 36 symbolisch angedeutet ist, gestellfest auf bestimmtem Niveau oberhalb der Oberseite der Basisplatte 2 montiert sind. Die Laufbahnflächen der Leitkulissenbahnen 33 und 34 sind über ein Weichenstück 37 miteinander in bestimmten Betriebsphasen verbunden. Durch eine Schraubenfeder 38, welche die Wellenverlängerung 30 umschlingt und an dem Hebel 31 einerseits und an der Seitenwange 20 des Schlittens 5 andererseits verankert ist, wird die Welle 21 der Einschubfinger 22 und 23 gegen in 3 nicht gezeigte Anschläge in Richtung auf die Stellung vorgespannt, in welcher die Einschubfinger 22 nach abwärts gegen die Basisplatte 2 abgesenkt sind und in die Nuten 28 und 29 eingreifen.

Am Ende des Arbeitshubes läuft die Tastrolle 32 unter dem Weichenstück 37 hinweg und wird bei Beginn des Rückhubes des Schlittens 5 von dem Weichenstück 37 auf die obere Leitkulissenbahn 34 gehoben, wodurch die Einschubfinger 22 und 23 für den Rückhub des Schlittens 5 von der Basisplatte 2 nach rückwärts angehoben werden. Am Ende des Rückhubes wechselt die Tastrolle 32 von der oberen Leitkulissenbahn 34 auf einen abfallenden Abschnitt der unteren Leitkulissenbahn 33 über, so daß jetzt die Einschubfinger 22 und 23 für den Arbeitshub des Schlittens 5 in die in 3 gezeigte Arbeitsstellung kommen.

Gemäß wieder einer anderen, in der Zeichnung nicht dargestellten Ausführungsform des Betätigungsmechanismus 24, welcher, wie bereits gesagt, entweder für die gemeinsame Welle 21 der Einschubfinger 22 und 23 oder auch für jeden Einschubfinger einzeln vorgesehen sein kann, enthält dieser Betätigungsmechanismus einen bistabilen Schaltmechanismus, welcher die Einschubfinger oder deren gemeinsame Welle in einer ersten, der abgesenkten Stellung der Einschubfinger entsprechenden stabilen Stellung und in einer zweiten, der nach rückwärts angehobenen Stellung der Einschubfinger entsprechenden stabilen Stellung vorspannt.

Gestellfeste Anschläge, welche in bestimmtem Abstand über dem Niveau der Oberseite der Basisplatte 2 montiert sind, wirken mit Anschlagelementen, welche an den Einschubfingern oder an der Einschubfingerwelle vorgesehen sind, zusammen und bewirken am Arbeitshubende die Umstellung der Einschubfinger von der ersten in die zweite stabile Stellung und am Rückhubende von der zweiten in die erste stabile Stellung jeweils in einer Schnappbewegung.

Es erweist sich bei den hier beschriebenen Ausführungsformen der Einschubvorrichtung von Vorteil, daß wegen der Führung des Schlittens 5 auf seinem gesamten Arbeitshub und Rückhub horizontal parallel zu der Basisplatte 2 die Einschubfinger 21 und 23 in vergleichsweise geringer Länge ausgeführt werden können und damit für die Schwenkbewegungen der Einschubfinger und der gegebenenfalls vorgesehenen gemeinsamen Welle geringe Trägheitsmomente wirksam werden, so daß die Absenkung der Einschubfinger in die gegen die Basisplatte 2 abgesenkte Stellung und das Zurückklappen der Einschubfinger zum Abheben der Einschubelemente von der Basisplatte 2 außerordentlich rasch vor sich geht.

Ein Abheben der Einschubfinger von der Basisplatte durch Hochklappen entgegen der Einschubrichtung bietet die Möglichkeit, die Einschubfinger unmittelbar am Ende des Arbeitshubes in die Ausgangsstellung für den Rückhub anzuheben, ohne daß eine Kollision der Einschubfingerenden mit den Rändern des gefüllten Kuverts eintritt.


Anspruch[de]
  1. Einschubstation für Kuvertiermaschinen,

    – mit einer an einem Maschinengestell befestigten Basisplatte (2), auf welche zu kuvertierende Beilagen oder Beilagensätze von einer Beilagenzusammentragbahn intermittierend aufgeschoben werden;

    – mit einem quer zur Förderrichtung (P) der Beilagenzusammentragbahn über die Basisplatte (2) hin- und herbewegbaren Träger (5); und

    – mit am Träger (5) schwenkbar angelenkten Einschubfingern (22, 23), deren freie Enden mittels eines Betätigungmechanismus (24) in einem Arbeitshub des Trägers (5) auf die Basisplatte (2) absenkbar sind, um die Beilagen oder Beilagensätze von der Basisplatte in neben dieser geöffnet bereitgestellte Kuverts einzuschieben, und in einem Rückhub des Trägers (5) von der Basisplatte (2) abhebbar sind;

    dadurch gekennzeichnet, daß der Träger die Gestalt eines Schlittens (5) hat, welcher auf die Basisplatte (2) frei überspannenden Schiebeführungsbahnen (6, 7) horizontal quer zur Förderrichtung (P) der Beilagenzusammentragbahn verschieblich ist und über einen mit ihm gelenkig verbundenen Lenker (14, 15, 16) mit einem Schwenkhebel (17) gekuppelt ist, der auf einer in bestimmten Abstand über der Basisplatte (2) und dem Schlitten (5) am Maschinengestell gelagerten, zur Förderrichtung der Beilagenzusammentragbahn parallelen Schwenkwelle (18) befestigt ist.
  2. Einschubstation nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkwelle (18) entweder Teil einer Schwenkantriebswelle bildet, auf welcher Greiferarme von längs der Zusammentragbahn aufgereihten Beilagenaufgabestationen befestigt sind, oder mit einer solchen Schwenkantriebswelle, insbesondere axial fluchtend gekuppelt ist.
  3. Einschubstation nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schiebeführungsbahnen (6, 7) von Führungsstäben gebildet sind, welche durch Schiebeführungsmuffen (10, 11) des Schlittens hindurch verlaufen.
  4. Einschubstation nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß den Einschubfingern (22, 23) zum Absenken bzw. Anheben der freien Einschubfingerenden relativ zur Basisplatte (2) als Betätigungsmechanismus (24) jeweils ein elektromagnetischer Schwenkantrieb oder elektromagnetische Schwenkantriebe zugeordnet ist bzw. sind, welcher bzw. welche auf dem Schlitten (5) montiert ist bzw. sind, wobei die Energiezuleitung über Schleifkontakte oder ortsbewegliche Kabel (25) geführt ist.
  5. Einschubstation nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß den Einschubfingern zum Absenken bzw. Anheben der freien Einschubfingerenden relativ zur Basisplatte (2) als Betätigungsmechanismus jeweils ein pneumatischer Schwenkantrieb oder pneumatische Schwenkantriebe zugeordnet ist bzw. sind, welcher bzw. welche auf dem Schlitten (5) montiert ist bzw. sind, wobei die Energiezuleitung über eine ortsbewegliche Druckluftleitung geführt ist.
  6. Einschubstation nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Einschubfinger (22, 23) auf einer gemeinsamen Welle (21) sitzen, welche zum Absenken bzw. Anheben der freien Einschubfingerenden relativ zur Basisplatte mittels des Betätigungsmechanismus (24) hin- und herverdrehbar ist, welcher einen auf der gemeinsamen Welle (21) befestigten Hebel (31), eine daran gelagerte Kulissentastrolle (32) und längs des Bewegungsweges des Schlittens (5) gestellfest angeordnete Leitkulissenbahnen (33, 34) enthält.
  7. Einschubstation nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsmechanismus für die Einschubfinger einen an dem Schlitten (5) montierten bistabilen Schaltmechanismus enthält, welcher die Einschubfinger in einer ersten, der abgesenkten Stellung der Einschubfinger entsprechenden stabilen Stellung, und einer zweiten, der nach rückwärts angehobenen Stellung der Einschubfinger entsprechenden stabilen Stellung vorspannt, und daß gestellfeste Anschläge auf einem Niveau oberhalb der Oberseite der Basisplatte vorgesehen sind, welcher mit Anschlagelementen der Einschubfinger oder einer diesen gemeinsamen Welle zusammenwirken und am Ende des Arbeitshubes die Umstellung der Einschubfinger von der ersten in die zweite Stellung und am Ende des Rückhubes die Umstellung der Einschubfinger von der zweiten in die erste Stellung bewirken.
  8. Einschubstation nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die freien Einschubfingerenden (27) für den Arbeitshub des Schlittens (5) in Nuten (28, 29) der Basisplatte (2) abgesenkt werden, wobei die freien Einschubfingerenden zum Nutgrund und zu den Nutseitenwänden einen bestimmten Abstand (d) einhalten.
Es folgen 2 Blatt Zeichnungen






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