Die Erfindung betrifft eine Reinigungsvorrichtung, gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1.
Es ist bekannt, dass Textilmaschinen während des Betriebs kontinuierlich
von anfallendem Faserzug und der gleichen gereinigt werden müssen, um einen störungsfreien
Lauf zu gewährleisten. Hierzu ist in der Regel eine Reinigungsvorrichtung an einer
Textilmaschinenreihe auf Schienen gelagert die entlang der Textilmaschinenreihe
verlaufen. Die Reinigung der Textilmaschinen verläuft dann über Blasleitungen mit
entsprechenden Blasdüsen und Saugleitungen mit entsprechenden Saugdüsen, wobei mit
einem in der Reinigungsvorrichtung vorgesehenen Gebläse sowohl der Saugluftstrom
als auch der Blasluftstrom erzeugt wird. Dieses Grundprinzip hat sich bewährt und
wird in aller Regel eingesetzt.
Um den anfallenden Faserflug aus der Saugluft abzuscheiden und damit
gesäuberte Blasluft zur Verfügung zu stellen, werden typischerweise Filtervorrichtungen
eingesetzt. Derartige Filtervorrichtungen haben den Nachteil, dass sie sich im Laufe
der Zeit zusetzen, so dass der Luftwiderstand sich vergrößert und damit sowohl die
Blasleistung als auch die Saugleistung schlechter wird.
Um einen störungsfreien Betrieb zu gewährleisten, muss daher auch
der Filter regelmäßig gereinigt werden.
Hierzu sind zahlreiche Lösungen vorgeschlagen wurden. Beispielsweise
ist eine sogenannte Zentralabsaugung bekannt geworden, bei der die Reinigungsvorrichtung
an einer stationären Zentalabsaugung andockt, die speziell für die Filterreinigung
ausgelegt ist, und dann erneut ihren Reinigungsbetrieb aufnimmt.
Auch ist es seit langem bekannt, einen Ringfilter zu verwenden, der
drehbar gelagert ist und von außen nach innen mit Saugluft durchströmt wird.
Beispielsweise wird bei der aus der US-PS
3,320,726 bekannten Lösung ein Teil des Druckluftstromes abgezweigt und
soll dann den Ringfilter von innen nach außen in einem Bereich durchströmen, wodurch
der sich bildende Filterkuchen entfernt werden soll. Diese Lösung weist jedoch einen
sehr unbefriedigenden Wirkungsgrad auf; um die Wirkung zu verbessern, soll eine
spezielle Evolventenkurve der dortigen Schildelemente den Faserflug abführen.
Darüber hinaus muss bei dieser Lösung der Gebläsemotor demontiert
werden, wenn der Ringfilter ausgewaschen werden soll, was einen erheblichen Aufwand
mit sich bringt.
Um zu verhindern, dass das Gebläserad insofern den Ringfilter abdeckt,
ist es ebenfalls bekannt geworden, das Gebläserad unterhalb des Ringfilters anzuordnen.
Hierzu ist beispielsweise auf die DE-A1 43
21 869 zu verweisen. Bei dieser Lösung ist der Gebläsemotor deutlich unterhalb
des Ringfilters angeordnet. Zwar deckt das Gebläserad den Ringfilter bei dieser
Lösung nicht ab. Allerdings ist es bei einer derartigen Anordnung zweckmäßig, den
Antrieb für den Ringfilter dann oberhalb des Ringfilters anzubringen, ebenso auch
die Luftzuführung für die Ringfilter-Blasdüse. Die Lagerung ist komplizierter, denn
die Oberwand des Ringfiltergehäuses muss entweder über die Motorachse oder von außen
über die dortige Lagerung gelagert werden. Ein weiterer Nachteil ist es, dass der
Antriebsmotor für den Ringfilter zusätzlich demontiert werden muss. Diese Anordnung
bedingt insofern eine erhebliche Zunahme der Bauhöhe, die in manchen Fällen den
Einsatz über Textilmaschinenreihen verhindert, nämlich dann, wenn nur wenig freier
Raum oberhalb der Textilmaschinenreihe zur Verfügung steht.
Die genannten Lösungen sind auch hinsichtlich der Reinigungswirkung
des Ringfilters unbefriedigend. Bei der Lösung gemäß der US-PS
3,320,726 sind zwar zwei sich im Wesentlichen evolventenförmigen/tangential
erstreckende Schilde vorgesehen, die der Abführung des angesammelten Faserflugs
dienen sollen. Hierdurch ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass sich der Faserflug
wieder erneut auf den Ringfilter absetzt.
Auch bei der Lösung gemäß der DE-A1
43 21 869 ist eine gezielte Ablösung nicht vorgesehen; dort soll über ein
Saugschiffchen ein Unterdruck bereitgestellt werden. Diese Lösung ist jedoch recht
aufwändig, obwohl sie keine besonders gute Reinigungswirkung bietet.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, eine Reinigungsvorrichtung
gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 zu schaffen, die eine verbesserte Reinigungswirkung
auch bei langfristigem Betrieb der Reinigungsvorrichtung der Textilmaschinen mit
unterschiedlich stark anfallenden Faserflug ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die erfindungsgemäße Reinigungsvorrichtung erlaubt eine besonders
intensive Reinigung des Ringfilters. Hierzu erstreckt sich die Druckluft-Blasleiste
gezielt über einen schmalen Bereich des Ringfilters. Die Blasleiste kann kleine
und schmale Düsenöffnungen aufweisen, so dass mit hohem Blasluftdruck dennoch die
gesamte Höhe des Ringfilters dieser im Wesentlichen linienförmig mit Druckluft beaufschlagt
wird. Es versteht sich, dass die Strömungsrichtung der Druckluft umgekehrt zu der
Strömungsrichtung der Saugluft im normalen Reinigungsbetrieb ist.
Erfindungsgemäß steht im Wesentlichen der gesamte Umfang des Ringfilters
für die Reinigungswirkung der Reinigungsvorrichtung zur Verfügung. Die Druckluft-Blasleiste
kann in vorteilhafter Ausgestaltung eine Mehrzahl von Schlitzdüsen aufweisen, die
je übereinander angeordnet sind und vertikal knapp einanderüberlappende Auftreffbereiche
auf dem Ringfilter bieten. Hierdurch ist gewährleistet, dass der zur Verfügung stehende
Blasdruck optimal für die Reinigungswirkung eingesetzt wird.
Durch die erfindungsgemäße Entfernung des Filterkuchens gezielt während
der Drehung des Ringfilters lässt sich die Reinigungswirkung auf einen mit intensiver
Luftströmung durchströmten Bereich beschränken und damit intensivieren. Normalerweise
verkleben Avivage und Schlichte den Filter, und der Textilmaschinenbetrieb muss
dann eine Sonderreinigung wie das Auswaschen des Filters vornehmen. Erfindungsgemäß
ist es besonders günstig, dass diese Maßnahmen entbehrlich sind, denn durch die
gezielte erfindungsgemäße Hochdruckreinigung mit deutlich über 1,5 bar, beispielsweise
6 bar, jedenfalls aber auch bis zu 15 bar, lässt sich der Ringfilter im Bereich
der Druckluft-Blasdüsenleiste mit ausgesprochen hoher Intensität und damit rückstandsfrei
reinigen.
Die Entfernung des Filterkuchens lässt sich gegebenenfalls auf der
Außenseite des Filters durch mechanische Mittel wie einen Kratzer unterstützen,
die den Faserflug vorab mechanisch ablösen.
Erfindungsgemäß ist es ferner besonders günstig, wenn der gesammelte
Faserflug in einem Flugsammelkasten aufgenommen ist. Der Flugsammelkasten kann im
normalen Reinigungsbetrieb über einen Schieber von dem Bereich des Filters und des
Gebläsemotors getrennt sein. Er lässt sich beim Andocken an die Andockstation bevorzugt
ohne Weiteres entnehmen. Wenn der Flugsammelkasten etwas seitlich/unterhalb des
Filters montiert ist, gleitet der Faserflug dann etwas besser in ihn hinein, wenn
eine leichte Schrägfläche zum Flugsammelkasten hin vorgesehen ist.
Erfindungsgemäß ist es ferner vorgesehen, dass der Gebläsemotor im
wesentlichen vollständig innerhalb des Ringfilters angeordnet ist. Diese Maßnahme
erlaubt eine wesentliche reduzierte Bauhöhe der Reinigungsvorrichtung, so dass es
gewährleistet ist, dass die erfindungsgemäße Reinigungsvorrichtung auch bei Textilmaschinen
rein eingesetzt werden kann, bei denen eine recht knappe Bauhöhe oberhalb der Textilmaschinenreihe
zur Verfügung steht.
Erfindungsgemäß besonders günstig in diesem Zusammenhang ist es, wenn
des Gebläserad in axialer Richtung betrachtet in Richtung auf den Gebläsemotor hin
zurückspringt, so dass es trotz Lagerung auf der Welle des Gebläsemotors in dem
Bereich des Gebläseflügel das Motorgehäuse mindestens teilweise überlappt, dass
die Unterkante der Gebläseräder auf der Höhe des Motorgehäuses zu liegen kommt.
Trotz dieser Kompaktausgestaltung ist es günstigerweise möglich, die
Blasleiste bis über die gesamte Höhe des Ringfilters reichen zu lassen. Damit endet
die Blasleiste praktisch am Gebläserad, so dass die Bauhöhe des Gehäuses optimal
ausgenutzt wird.
Die erfindungsgemäße Reinigungsvorrichtung kann in beliebiger geeigneter
Weise die Reinigung des Ringfilters unter Ablösung des angesammelten Filterkuchens
bewirken.
Die Reinigungswirkung lässt sich auch noch gezielter einsetzen, in
dem die übereinander angeordneten Blasdüsen der Blasleiste wechselweise abgedeckt
werden. Eine wechselweises Abdecken erlaubt es, den gesamten zur Verfügung stehenden
Blasdruck einer einzigen Düse zuzuleiten, so dass mit sehr hohem Überdruck ein starkes
Ausblasen und Freiblasen des Filters erfolgt.
Auch das Umschalten der einzelnen Blasdüsen lässt sich für eine verbesserte
Ablöseleistung des Filterkuchens einsetzen: Durch den Umschaltvorgang selbst wird
eine betrachtete Blasdüse rasch und praktisch impulsartig freigegeben, so dass sie
einen Luftimpuls auslöst, der den Filterkuchen wegschleudert.
In diesem Zusammenhang ist es besonders günstig, wenn die Umschaltung
abrupt erfolgt und insbesondere die Freigabe einer Blasdüse durch einen entsprechenden
Schieber innerhalb von wenigen Millisekunden geschieht. Die Blasleiste versorgende
Blasleitung dient in diesem Zusammenhang als Überdruckpuffer, der stets unter einem
hohem Überdruck gehalten wird.
Es versteht sich, dass auch in anderer geeigneter Weise durch die
Beaufschlagung mit Impulsluftströmen oder besondere Formen der Blasdüsen die Ablöseleistung
unterstützt werden kann.
Weitere Vorteile, Einzelheiten und Merkmale ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung eines Ausführungsbeispieles anhand der Zeichnung.
Es zeigt:
1 eine schematische Ansicht einer Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Reinigungsvorrichtung unter Darstellung der wesentlichen
Teile;
2 eine Stirnansicht der erfindungsgemäßen
Druckluft-Blasleiste in einer etwas modifizierten Ausführungsform; und
3 eine Seitenansicht der Druckluft-Blasleiste
gemäß 2.
Die in 1 dargestellte Reinigungsvorrichtung
10 weist ein Gebläse 12 mit einem Gebläsemotor 14 auf,
der ein Gebläserad 16 antreibt. Es ist in an sich bekannter Weise ein Radialgebläse
vorgesehen. Das Gebläse ist in einem Gebläsegehäuse 18 aufgenommen, wie
es an sich ebenfalls bekannt ist. Durch die in axialer Richtung weisende Ansaugöffnung
20 des Gebläses erfolgt eine motorparallele und axiale Anströmung, die
bewirkt, dass der Gebläsemotor 14 im Kühlluftstrom gekühlt wird.
Der Motor ist nahezu über seine gesamte Höhe, in dem dargestellten
Ausführungsbeispiel etwa über 80% seiner Höhe, von einem erfindungsgemäßen Ringfilter
22 umgeben. Der Ringfilter 22 weist etwa den dreifachen Durchmesser
des Motordurchmessers auf, so dass innen genug Freiraum für die Ausbildung des Saugraums
besteht. Der Saugraum 26 steht in an sich bekannter Weise mit den Saugleitungen
der Reinigungsvorrichtung der Textilmaschine in Verbindung, während ein Blasraum
28 in ebenfalls an sich bekannter Weise mit Blasleitungen der Reinigungsvorrichtung
für die Textilmaschine in Verbindung steht.
Erfindungsgemäß ist es vorgesehen, über die gesamte Höhe des Ringfilters
22 eine Druckluft-Blasleiste 30 auszubilden. Die Blasleiste
30 erstreckt sich im Wesentlichen L-förmig und weist an ihrem vertikalen
Schenkel 32 in dem dargestellten Ausführungsbeispiel 5 Blasdüsen
34 auf, die radial nach außen gewandt sind und den Ringfilter
22 treffen. Hierzu sind sie in einem ganz geringen Abstand von beispielsweise
5 mm von dem Ringfilter 22 entfernt gelagert. Sie sind in dem dargestellten
Ausführungsbeispiel schlitzförmig, wobei die Haupterstreckungsrichtung jedes Schlitzes
ebenfalls vertikal verläuft.
Die Blasleiste 30 wird von einer speziellen Überdurckleitung
36 versorgt, die einen hohen Luftdruck von beispielsweise 6 bar zur Verfügung
stellt. Der Strömungswiderstand der Blasdüsen ist recht hoch, so dass ein geringer
Volumenstrom anfällt.
Der Filterkuchen wird von der Blasleiste 30 von der Außenseite
des Ringfilters 22 abgestoßen und in einem Flugsammelkasten aufgefangen.
Im normalen Reinigungsbetrieb der Reinigungsvorrichtung ist der Raum
außerhalb des Ringfilters 22 unter Unterdruck, und Saugluft wird durch
den Ringfilter 22 hindurch gesaugt. Um zu gewährleisten, dass nicht dann
erneut Faserflug aus dem Flugsammelkasten angesaugt wird, ist ein in den Figuren
nicht dargestellter Schieber vorgesehen, der pneumatisch oder elektrisch betätigt
wird, und eine Abtrennung des Flugsammelkastens vornimmt.
Erfindungsgemäß ist es vorgesehen, dass sich der Ringfilter
22 während des Ringfilterreinigungsbetriebs dreht. Hierzu ist ein Drehantriebsmotor
40 vorgesehen, der unterhalb des Ringfilters 22 an seinem Außenrand
gelagert ist und eine recht geringe Bauhöhe aufweisen kann. Der Drehantriebsmotor
40 muss lediglich eine geringe Leistung aufbringen, die die im System vorhandenen
Reibungswiderstände sicher überwindet, aber wesentlich kleiner als die Leistung
des Gebläsemotors 14 sein kann.
Der Antriebsmotor 40, der Gebläsemotor 14 und auch
der Ringfilter 22 mit seiner Lagerung 42 sind auf einem nicht
dargestellten Rahmen abgestützt, der Teil der Reinigungsvorrichtung ist. Einschließlich
der unten verlaufenden Saugleitung 44 beträgt die Gesamthöhe der erfindungsgemäßen
Reinigungsvorrichtung weniger als 65 cm, obwohl ein recht starken und damit nicht
allzu kleiner Gebläsemotor 14 eingesetzt werden kann.
In diesem Zusammenhang ist es besonders günstig, wenn auch das Gebläserad
des Gebläsemotors 14 in an sich bekannter Weise abgesenkt verläuft. Die
Abtriebswelle 50 des Gebläsemotors erstreckt sich nach oben und ist von
einer schräg nach unten abfallenden und insofern konischen Nabe 52 umgeben,
die den Anschluss an das Gebläserad 16 bildet.
Das Gebläserad 16 weist in dem dargestellten Ausführungsbeispiel
einen Durchmesser auf, der etwas geringer als der Innendurchmessers des Ringfilters
22 ist. Diese konstruktive Ausgestaltung erlaubt es, den Ringfilter
22 zu Reinigungszwecken abzunehmen, ohne dass der Gebläsemotor
14 und/oder das Gebläserad 16 demontiert werden müsste.
Beispielsweise kann der Ringfilter 22 dann bei einer Generalüberholung
ohne weiteres ausgewaschen werden.
In dem Ausführungsbeispiel gemäß 2 ist
die Blasleiste 30 ausgesprochen schlank und weist 6 über ihre Höhe gleichmäßig
verteilte Blasdüsen 34 auf. Es versteht sich, dass es anstelle dessen auch
möglich ist, schaltbare Blasdüsen vorzusehen. Auch lässt sich Anzahl und Form der
Blasdüsen in weiten Bereichen an die Erfordernisse anpassen.
Wie es aus 2 und 3
ersichtlich ist, können erfindungsgemäß besondere Düsen für die Hochdruckanströmung
des Ringfilters 22 vorgesehen sein. Die Düsen 34 sind an dem vertikalen
Schenkel 32 seitlich montiert, wie es aus 3
ersichtlich ist. Sie weisen je eine konkave Strömungsumlenkungsfläche
36 auf, die die austretende Hochdruck-Luftströmung nach vorne, also zum
Ringfilter 22 hin, umlenkt. Zugleich wird eine Strahlausweitung vorgenommen,
so dass je ein Auftreffbereich auf den Ringfilter erzeugt wird, der eine intensive
Luftdurchströmung in einer kleinen Fläche ermöglicht.
Erfindungsgemäß ist es günstig, wenn der Gebläsemotor 14
rechtzeitig vor Annäherung an die Andockstation abgeschaltet wird. Beim Andocken
beträgt seine Restdrehzahl dann beispielsweise noch 10% der Nenndrehzahl, so dass
eine ganz geringe Luftströmung von außen nach innen erfolgt. In diesem Zustand wird
über Druckluftanschlüsse, die stationär in der Andockstation vorgesehen sind, Druckluft
auf die Druckleitung 38, an deren vorderem Ende die Blasleiste
30 ausgebildet ist, gegeben, nachdem eine Anpressvorrichtung eine sichere
pneumatische Verbindung zur Druckluftleitung hergestellt hat. Der Ringfilter wird,
während die Druckluft über die evolventenförmige Fläche 36 ausströmt, gedreht.
Die ausströmende Luftmenge ist vergleichsweise gering, hat jedoch einen sehr hohen
Druck.
Anstelle der hier dargestellten Blasdüsen können auch sogenannte Spaltdüsen
verwendet werden, die nach dem Injektorprinzip arbeiten.
Während in dem dargestellten Ausführungsbeispiel die Filterreinigung
beispielsweise alle 10 Minuten vorgenommen wird und eine Minute dauert, versteht
es sich, dass auch eine beliebige andere Steuerung möglich ist. Beispielsweise kann
ein Differenzdruckfühler, der die Druckdifferenz zwischen Filterinnenseite und Filteraußenseite
misst, zur Steuerung der Filterreinigung herangezogen werden.
Es ist auch möglich, eine sogenannte Segmentreinigung vorzunehmen,
also lediglich die Reinigung eines Teilsegments des kreisförmigen Ringfilters. Auch
ist es möglich, eine beliebige andere Anordnung von Blasdüsen 34 zu wählen,
die gegebenenfalls auch versetzt sein können oder abwechselnd einschaltbar sind.