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Dokumentenidentifikation DE10348727A1 19.05.2005
Titel Wurftaube
Anmelder OSKO GmbH, 48607 Ochtrup, DE
Erfinder Ostkotte, Heiner, 48607 Ochtrup, DE
Vertreter Patentanwälte von Kreisler, Selting, Werner et col., 50667 Köln
DE-Anmeldedatum 16.10.2003
DE-Aktenzeichen 10348727
Offenlegungstag 19.05.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 19.05.2005
IPC-Hauptklasse F41J 9/16
Zusammenfassung Eine Wurftaube (10) weist einen Taubenkörper (12) auf, der im Wesentlichen aus Ton besteht und eine konvex geformte Oberseite (14) und eine konkav geformte Unterseite (16) aufweist. In dem Taubenkörper (12) sind mehrere Schlitze (18, 20) vorgesehen, die Sollbruchstellen bilden. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Wurftaube auch bei leichten Treffern und beim Aufschlagen auf die Erde zerstört wird.

Beschreibung[de]

Die Erfindung bezieht sich auf eine Wurftaube mit einem Taubenkörper aus Ton und ein Verfahren zu ihrer Herstellung.

Wurftauben dienen als Ziele beim Übungsschießen mit Schusswaffen. Hierbei wird die Wurftaube von einer Wurfmaschine in die Höhe geschleudert und dabei in Drehung versetzt. Wird die Wurftaube von einem Übungsgeschoss günstig getroffen, so zerbricht die Wurftaube in viele Teile, was auch über eine weite Entfernung gut sichtbar ist. Wird die Wurftaube jedoch ungünstig durch das Übungsgeschoss getroffen oder nur gestreift, splittert möglicherweise nur ein kleiner Teil von der wurftaube ab, was über eine größere Entfernung praktisch nicht erkennbar ist, so dass ein derartiger Treffer ggf. nicht als solcher erkannt wird. Aus Umweltschutzgründen werden bevorzugt Taubenkörper aus Ton verwendet.

Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Wurftaube sowie ein Verfahren zu ihrer Herstellung zu schaffen, die bei einem Treffer zuverlässig zerstört wird.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Anspruches 1 bzw. 12 gelöst.

Bei der erfindungsgemäßen Wurftaube sind in dem Ton-Taubenkörper mehrere Schlitze vorgesehen, die Sollbruchstellen bilden. Der Taubenkörper weißt mindestens zwei, kann jedoch auch drei oder deutlich mehr Schlitze aufweisen. Die Schlitze in dem Taubenkörper sind insbesondere dort angeordnet, wo der Taubenkörper mechanisch relativ stabil und dick ausgebildet ist. Auf diese Weise kann der Taubenkörper zerbrechlicher konstruiert werden, ohne seine normierte Masse und Form zu verändern.

Durch die schlitzförmigen Sollbruchstellen wird zum einen die Zerstörung des Taubenkörpers auch bei ungünstigen Treffern durch ein Übungsgeschoss weitgehend sichergestellt, so dass derartige Treffer auch aus größerer Entfernung sichtbar sind. Zum anderen haben die schlitzförmigen Sollbruchstellen in dem Taubenkörper den Effekt, dass nicht getroffene Wurftauben beim Aufprall auf die Erde in der Regel zerstört werden und in viele Teile zerfallen. Hierdurch wird die Zersetzung des Ton-Taubenkörpers beschleunigt.

Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung sind die Schlitze in einer Randwulst des Taubenkörpers vorgesehen. Die Randwulst ist bei Wurftauben erforderlich, um ein hohes Trägheitsmoment zur Verfügung stellen zu können. Allerdings hält die Randwulst den Taubenkörper zusammen und verhindert eine leichte Zerstörung. Durch die Sollbruchstellen-Schlitze in der Randwulst bleibt das hohe Trägheitsmoment erhalten, wird die Zerstörbarkeit jedoch verbessert.

Vorzugsweise haben die Schlitze durchgehend eine Schlitztiefe von mindestens 0,5 mm. Ab einer Schlitztiefe von 0,5 mm ist der Taubenkörper, der selbst eine maximale Wanddicke von 6 bis 7 mm aufweist, so geschwächt, dass der Schlitz eine Sollbruchstelle bildet.

Vorzugsweise sind die Schlitze im Wesentlichen an der Unterseite des Taubenkörpers vorgesehen. Vorzugsweise verlaufen die Schlitze in radialer Richtung an der Taubenkörper-Unterseite, sind also sternförmig angeordnet. Versuche haben ergeben, dass durch die radiale Anordnung der Schlitze an der Taubenkörper-Unterseite die Sollbruchstellen besonders wirksam sind, d. h. zuverlässig eine Zerstörung des Taubenkörpers auch bei nur leichten Treffern sicherstellen. Die radialen Schlitze sind gleichmäßig über den Umfang verteilt.

Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung sind die Schlitze in der äußeren Radialhälfte des Taubenkörpers angeordnet und haben eine Länge, die größer als ein Drittel des Taubenkörper-Radius ist. Hierdurch wird eine zuverlässige Funktion der Sollbruchstellen bildenden Schlitze sichergestellt.

Vorzugsweise weist der Taubenkörper eine Zentralöffnung auf, die in der Mitte des Taubenkörpers angeordnet ist. Durch die Zentralöffnung werden die Flugeigenschaften verändert, wird insbesondere der Sinkflug der Wurftaube stabilisiert. Ferner dient die Zentralöffnung bei der Herstellung der Wurftaube der besseren Belüftung beim Trocknen, Brennen und Abkühlen des Taubenkörpers. Der Durchmesser der Zentralöffnung ist vorzugsweise größer als 5,0 mm.

Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung besteht der Taubenkörper aus Ton. Der Ton kann ungebrannt sein, wobei der Taubenkörper beispielsweise durch eine feuchtigkeitsdichte Beschichtung vor Feuchtigkeit geschützt wird. der Taubenkörper kann jedoch auch aus geschrühtem Ton, aus getrocknetem Ton oder auch aus gebranntem Ton bestehen.

Das Verfahren zum Herstellen einer Wurftaube gemäß dem Vorrichtungsanspruch weist die folgenden Verfahrensschritte auf:

Formen des Taubenkörpers aus Ton,

Fixieren des Taubenkörpers, und

Schneiden der Schlitze in den Taubenkörper.

Taubenkörper aus Ton werden hergestellt, indem eine oberseitige Form und eine unterseitige Form gegeneinander rotiert und axial aufeinander zu bewegt werden, wobei der Ton zwischen den Formen in die Taubenkörper-Gestalt gepresst wird. Die Rotation der Formen zueinander ist der Grund dafür, dass während des Formens des Taubenkörpers jedenfalls keine nicht in Umfangsrichtung verlaufenden Schlitze in den Taubenkörper eingeformt werden können. Nach dem Formen des Taubenkörpers wird dieser fixiert. Anschließend werden die Sollbruchstellen-Schlitze in den Taubenkörper mit entsprechenden Messern geschnitten. Dies erfolgt vorzugsweise durch eine axiale Bewegung der Messer in den Taubenkörper und vorzugsweise in die Unterseite des Taubenkörpers.

Gemäß einer bevorzugten Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens erfolgt die Fixierung des Taubenkörpers dadurch, dass sie in ihrer Oberseiten-Form nach dem Formen des Taubenkörpers belassen wird. Hierdurch wird sichergestellt, dass beim anschließenden Schneiden der Sollbruchstellen-Schlitze die Oberseite des Taubenkörpers nicht verformt wird, also keine Dellen oder ähnliche Verformungen an der Oberseite durch das Schneiden der Schlitze an der Unterseite auftreten können.

Vorzugsweise erfolgt das Schneiden der Sollbruchstellen-Schlitze durch einen Saugkopf, der sich an die Unterseite des Taubenkörpers ansaugt und die Messer aufweist. Der Saugkopf dient im Wesentlichen der Zentrierung der an ihm befestigten Messer in Bezug auf den Taubenkörper. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Schlitze symmetrisch in den Taubenkörper geschnitten werden, so dass Unwuchten bzw. eine mechanische Instabilität des Taubenkörpers vermieden werden.

Im folgenden wird unter Bezugnahme auf die Zeichnungen ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert.

Es zeigen:

1 eine erfindungsgemäße Wurftaube in Unteransicht,

2 die Wurftaube der 1 in Seitenansicht, und

3 die Wurftaube der 1 im Querschnitt.

In den 13 ist eine Wurftaube 10 dargestellt, wie sie als Ziel beim Übungsschießen mit Schusswaffen verwendet wird. Die Wurftaube 10 wird von einem einstückigen Taubenkörper 12 gebildet, der aus gebranntem Ton besteht. Der Taubenkörper 12 kann jedoch auch aus ungebranntem, aus geschrühtem oder getrocknetem Ton bestehen. Der Taubenkörper 12 kann ferner mit einer feuchtigkeitsdichten Beschichtung beschichtet sein.

Der Taubenkörper 12 ist im Wesentlichen in Form einer auf dem Kopf stehenden Schale ausgebildet und weist eine konvex geformte Oberseite 14 und eine entsprechend konkav geformte Unterseite 16 auf, wie in 3 dargestellt.

In dem Taubenkörper 12 sind radiale Schlitze 18,20 vorgesehen, die Sollbruchstellen bilden. Die radialen Schlitze 18,20 sind in einem Winkel von jeweils 30° oder alternativ 15° zueinander angeordnet. Die radialen Schlitze 18,20 sind in der äußeren Radialhälfte des Taubenkörpers 12 angeordnet. Kurze radiale Schlitze 20 mit einer Länge von ungefähr 6 mm sind in einer umlaufenden Randwulst 22 des Taubenkörpers 12 vorgesehen. Mit den Randwulst-Schlitzen 20 fluchtend sind daran anschließend in einem gewölbten Abschnitt des Taubenkörpers 12 längere Schlitze 18 mit einer Schlitzlänge von ungefähr 20 mm angeordnet. Die Schlitztiefe der Schlitze 18,20 beträgt ungefähr 1–3 mm. Alle Schlitze 18,20 sind an der Unterseite 16 des Taubenkörpers 12 vorgesehen.

In der Mitte des Taubenkörpers 12 ist eine Zentralöffnung 24 angeordnet, die einen Durchmesser von ungefähr 13 mm hat. Die Zentralöffnung dient bei der Herstellung der besseren Belüftung des Taubenkörpers 12.

Mit den Sollbruchstellen bildenden radialen Schlitzen in dem Taubenkörper 12 wird die Wurftaube auch bei leichten Treffern und beim Aufschlagen auf die Erde zuverlässig in viele Teile zerstört. Hierdurch wird der anschließende Zersetzungsvorgang des Taubenkörpers erheblich beschleunigt.

Die Herstellung der Wurftaube 10 erfolgt in mehreren Schritten:

Zunächst wird Ton in eine Oberseitenform gefüllt und die Unterseitenform in Richtung Oberseitenform bewegt und dabei gedreht. Hierdurch wird der Ton in die Grundform des Taubenkörpers gepresst. Anschließend wird die Unterseitenform entfernt und der geformte Taubenkörper zu seiner Fixierung in der Oberseitenform belassen. Schließlich wird ein Saugkopf auf die Unterseite 16 des Taubenkörpers 12 gesetzt, der sich dort durch Unterdruck ansaugt und zentriert und fixiert wird. Dem Saugkopf sind zum Schneiden der Sollbruchstellen-Schlitze in die Unterseite 16 des Taubenkörpers 12 entsprechend angeordnete Messer zugeordnet, die während des Ansaugens oder im Anschluss daran die Schlitze 18,20 axial in den Taubenkörper 12 schneiden. Nach dem Schneiden der Schlitze 18,20 wird der Saugkopf und die Oberseitenform entfernt und der Taubenkörper 12 seiner Weiterbehandlung zugeführt, beispielsweise dem Trocknen, Schrühen, Brennen und ggf. anschließenden Lackieren.


Anspruch[de]
  1. Wurftaube (10) mit einem Taubenkörper (12), der im Wesentlichen aus Ton besteht und eine konvex geformte Oberseite (14) und eine konkav geformte Unterseite (16) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Taubenkörper (12) mehrere Schlitze (18,20) vorgesehen sind, die Sollbruchstellen bilden.
  2. Wurftaube (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlitze (20) in einer Randwulst (22) des Taubenkörpers (12) vorgesehen sind.
  3. Wurftaube (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlitze (18,20) eine Schlitztiefe von mehr als 0,5 mm haben.
  4. Wurftaube (10) nach einem der Ansprüche 1–3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlitze (18,20) im Wesentlichen an der Unterseite (16) des Taubenkörpers (12) vorgesehen sind.
  5. Wurftaube (10) nach einem der Ansprüche 1–4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlitze (18,20) im Wesentlichen radial angeordnet sind.
  6. Wurftaube (10) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlitze (18,20) im Wesentlichen in der äußeren Radialhälfte des Taubenkörpers (12) angeordnet sind und eine Länge von mehr als einem Drittel des Taubenkörper-Radius aufweisen.
  7. Wurftaube (10) nach Anspruch 1–6, dadurch gekennzeichnet, dass der Taubenkörper (12) eine Zentralöffnung (24) aufweist.
  8. Wurftaube (10) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser der Zentralöffnung (24) größer als 5 mm ist.
  9. Wurftaube (10) nach einem der Ansprüche 1–8, dadurch gekennzeichnet, dass der Taubenkörper-Ton ungebrannt oder getrocknet ist.
  10. Wurftaube (10) nach einem der Ansprüche 1–8, dadurch gekennzeichnet, dass der Taubenkörper-Ton geschrüht oder gebrannt ist.
  11. Wurftaube (10) nach einem der Ansprüche 1–10, dadurch gekennzeichnet, dass der Taubenkörper (12) mit einer feuchtigkeitsdichten Beschichtung beschichtet ist.
  12. Verfahren zum Herstellen einer Wurftaube (10) nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch die Verfahrensschritte:

    – Formen des Taubenkörpers (12) aus Ton,

    – Fixieren des Taubenkörpers (12), und

    – Schneiden der Schlitze (18,20) in den Taubenkörper (12).
  13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixieren durch Belassen des geformten Taubenkörpers (12) in einer Oberseiten-Form erfolgt.
  14. Verfahren nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Schneiden durch axiales Bewegen von Messern in die Unterseite (16) des Taubenkörpers (12) erfolgt.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Schneiden durch einen Saugkopf erfolgt, der sich an die Unterseite (16) des Taubenkörpers (12) ansaugt und die Messer aufweist.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen






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