Die Erfindung bezieht sich auf eine Wurftaube mit einem Taubenkörper
aus Ton und ein Verfahren zu ihrer Herstellung.
Wurftauben dienen als Ziele beim Übungsschießen mit Schusswaffen.
Hierbei wird die Wurftaube von einer Wurfmaschine in die Höhe geschleudert und dabei
in Drehung versetzt. Wird die Wurftaube von einem Übungsgeschoss günstig getroffen,
so zerbricht die Wurftaube in viele Teile, was auch über eine weite Entfernung gut
sichtbar ist. Wird die Wurftaube jedoch ungünstig durch das Übungsgeschoss getroffen
oder nur gestreift, splittert möglicherweise nur ein kleiner Teil von der wurftaube
ab, was über eine größere Entfernung praktisch nicht erkennbar ist, so dass ein
derartiger Treffer ggf. nicht als solcher erkannt wird. Aus Umweltschutzgründen
werden bevorzugt Taubenkörper aus Ton verwendet.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Wurftaube sowie ein Verfahren
zu ihrer Herstellung zu schaffen, die bei einem Treffer zuverlässig zerstört wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Anspruches
1 bzw. 12 gelöst.
Bei der erfindungsgemäßen Wurftaube sind in dem Ton-Taubenkörper mehrere
Schlitze vorgesehen, die Sollbruchstellen bilden. Der Taubenkörper weißt mindestens
zwei, kann jedoch auch drei oder deutlich mehr Schlitze aufweisen. Die Schlitze
in dem Taubenkörper sind insbesondere dort angeordnet, wo der Taubenkörper mechanisch
relativ stabil und dick ausgebildet ist. Auf diese Weise kann der Taubenkörper zerbrechlicher
konstruiert werden, ohne seine normierte Masse und Form zu verändern.
Durch die schlitzförmigen Sollbruchstellen wird zum einen die Zerstörung
des Taubenkörpers auch bei ungünstigen Treffern durch ein Übungsgeschoss weitgehend
sichergestellt, so dass derartige Treffer auch aus größerer Entfernung sichtbar
sind. Zum anderen haben die schlitzförmigen Sollbruchstellen in dem Taubenkörper
den Effekt, dass nicht getroffene Wurftauben beim Aufprall auf die Erde in der Regel
zerstört werden und in viele Teile zerfallen. Hierdurch wird die Zersetzung des
Ton-Taubenkörpers beschleunigt.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung sind die Schlitze in einer Randwulst
des Taubenkörpers vorgesehen. Die Randwulst ist bei Wurftauben erforderlich, um
ein hohes Trägheitsmoment zur Verfügung stellen zu können. Allerdings hält die Randwulst
den Taubenkörper zusammen und verhindert eine leichte Zerstörung. Durch die Sollbruchstellen-Schlitze
in der Randwulst bleibt das hohe Trägheitsmoment erhalten, wird die Zerstörbarkeit
jedoch verbessert.
Vorzugsweise haben die Schlitze durchgehend eine Schlitztiefe von
mindestens 0,5 mm. Ab einer Schlitztiefe von 0,5 mm ist der Taubenkörper, der selbst
eine maximale Wanddicke von 6 bis 7 mm aufweist, so geschwächt, dass der Schlitz
eine Sollbruchstelle bildet.
Vorzugsweise sind die Schlitze im Wesentlichen an der Unterseite des
Taubenkörpers vorgesehen. Vorzugsweise verlaufen die Schlitze in radialer Richtung
an der Taubenkörper-Unterseite, sind also sternförmig angeordnet. Versuche haben
ergeben, dass durch die radiale Anordnung der Schlitze an der Taubenkörper-Unterseite
die Sollbruchstellen besonders wirksam sind, d. h. zuverlässig eine Zerstörung des
Taubenkörpers auch bei nur leichten Treffern sicherstellen. Die radialen Schlitze
sind gleichmäßig über den Umfang verteilt.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung sind die Schlitze in der äußeren
Radialhälfte des Taubenkörpers angeordnet und haben eine Länge, die größer als ein
Drittel des Taubenkörper-Radius ist. Hierdurch wird eine zuverlässige Funktion der
Sollbruchstellen bildenden Schlitze sichergestellt.
Vorzugsweise weist der Taubenkörper eine Zentralöffnung auf, die in
der Mitte des Taubenkörpers angeordnet ist. Durch die Zentralöffnung werden die
Flugeigenschaften verändert, wird insbesondere der Sinkflug der Wurftaube stabilisiert.
Ferner dient die Zentralöffnung bei der Herstellung der Wurftaube der besseren Belüftung
beim Trocknen, Brennen und Abkühlen des Taubenkörpers. Der Durchmesser der Zentralöffnung
ist vorzugsweise größer als 5,0 mm.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung besteht der Taubenkörper aus
Ton. Der Ton kann ungebrannt sein, wobei der Taubenkörper beispielsweise durch eine
feuchtigkeitsdichte Beschichtung vor Feuchtigkeit geschützt wird. der Taubenkörper
kann jedoch auch aus geschrühtem Ton, aus getrocknetem Ton oder auch aus gebranntem
Ton bestehen.
Das Verfahren zum Herstellen einer Wurftaube gemäß dem Vorrichtungsanspruch
weist die folgenden Verfahrensschritte auf:
Formen des Taubenkörpers aus Ton,
Fixieren des Taubenkörpers, und
Schneiden der Schlitze in den Taubenkörper.
Taubenkörper aus Ton werden hergestellt, indem eine oberseitige Form
und eine unterseitige Form gegeneinander rotiert und axial aufeinander zu bewegt
werden, wobei der Ton zwischen den Formen in die Taubenkörper-Gestalt gepresst wird.
Die Rotation der Formen zueinander ist der Grund dafür, dass während
des Formens des Taubenkörpers jedenfalls keine nicht in Umfangsrichtung verlaufenden
Schlitze in den Taubenkörper eingeformt werden können. Nach dem Formen des Taubenkörpers
wird dieser fixiert. Anschließend werden die Sollbruchstellen-Schlitze in den Taubenkörper
mit entsprechenden Messern geschnitten. Dies erfolgt vorzugsweise durch eine axiale
Bewegung der Messer in den Taubenkörper und vorzugsweise in die Unterseite des Taubenkörpers.
Gemäß einer bevorzugten Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
erfolgt die Fixierung des Taubenkörpers dadurch, dass sie in ihrer Oberseiten-Form
nach dem Formen des Taubenkörpers belassen wird. Hierdurch wird sichergestellt,
dass beim anschließenden Schneiden der Sollbruchstellen-Schlitze die Oberseite des
Taubenkörpers nicht verformt wird, also keine Dellen oder ähnliche Verformungen
an der Oberseite durch das Schneiden der Schlitze an der Unterseite auftreten können.
Vorzugsweise erfolgt das Schneiden der Sollbruchstellen-Schlitze durch
einen Saugkopf, der sich an die Unterseite des Taubenkörpers ansaugt und die Messer
aufweist. Der Saugkopf dient im Wesentlichen der Zentrierung der an ihm befestigten
Messer in Bezug auf den Taubenkörper. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Schlitze
symmetrisch in den Taubenkörper geschnitten werden, so dass Unwuchten bzw. eine
mechanische Instabilität des Taubenkörpers vermieden werden.
Im folgenden wird unter Bezugnahme auf die Zeichnungen ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung näher erläutert.
Es zeigen:
1 eine erfindungsgemäße Wurftaube in
Unteransicht,
2 die Wurftaube der 1
in Seitenansicht, und
3 die Wurftaube der 1
im Querschnitt.
In den 1–3
ist eine Wurftaube 10 dargestellt, wie sie als Ziel beim Übungsschießen
mit Schusswaffen verwendet wird. Die Wurftaube 10 wird von einem einstückigen
Taubenkörper 12 gebildet, der aus gebranntem Ton besteht. Der Taubenkörper
12 kann jedoch auch aus ungebranntem, aus geschrühtem oder getrocknetem
Ton bestehen. Der Taubenkörper 12 kann ferner mit einer feuchtigkeitsdichten
Beschichtung beschichtet sein.
Der Taubenkörper 12 ist im Wesentlichen in Form einer auf
dem Kopf stehenden Schale ausgebildet und weist eine konvex geformte Oberseite
14 und eine entsprechend konkav geformte Unterseite 16 auf, wie
in 3 dargestellt.
In dem Taubenkörper 12 sind radiale Schlitze 18,20
vorgesehen, die Sollbruchstellen bilden. Die radialen Schlitze 18,20
sind in einem Winkel von jeweils 30° oder alternativ 15° zueinander angeordnet.
Die radialen Schlitze 18,20 sind in der äußeren Radialhälfte des
Taubenkörpers 12 angeordnet. Kurze radiale Schlitze 20 mit einer
Länge von ungefähr 6 mm sind in einer umlaufenden Randwulst 22 des Taubenkörpers
12 vorgesehen. Mit den Randwulst-Schlitzen 20 fluchtend sind daran
anschließend in einem gewölbten Abschnitt des Taubenkörpers 12 längere
Schlitze 18 mit einer Schlitzlänge von ungefähr 20 mm angeordnet. Die Schlitztiefe
der Schlitze 18,20 beträgt ungefähr 1–3 mm. Alle Schlitze
18,20 sind an der Unterseite 16 des Taubenkörpers
12 vorgesehen.
In der Mitte des Taubenkörpers 12 ist eine Zentralöffnung
24 angeordnet, die einen Durchmesser von ungefähr 13 mm hat. Die Zentralöffnung
dient bei der Herstellung der besseren Belüftung des Taubenkörpers 12.
Mit den Sollbruchstellen bildenden radialen Schlitzen in dem Taubenkörper
12 wird die Wurftaube auch bei leichten Treffern und beim Aufschlagen auf
die Erde zuverlässig in viele Teile zerstört. Hierdurch wird der anschließende Zersetzungsvorgang
des Taubenkörpers erheblich beschleunigt.
Die Herstellung der Wurftaube 10 erfolgt in mehreren Schritten:
Zunächst wird Ton in eine Oberseitenform gefüllt und die Unterseitenform in Richtung
Oberseitenform bewegt und dabei gedreht. Hierdurch wird der Ton in die Grundform
des Taubenkörpers gepresst. Anschließend wird die Unterseitenform entfernt und der
geformte Taubenkörper zu seiner Fixierung in der Oberseitenform belassen. Schließlich
wird ein Saugkopf auf die Unterseite 16 des Taubenkörpers 12 gesetzt,
der sich dort durch Unterdruck ansaugt und zentriert und fixiert wird. Dem Saugkopf
sind zum Schneiden der Sollbruchstellen-Schlitze in die Unterseite 16 des
Taubenkörpers 12 entsprechend angeordnete Messer zugeordnet, die während
des Ansaugens oder im Anschluss daran die Schlitze 18,20 axial
in den Taubenkörper 12 schneiden. Nach dem Schneiden der Schlitze
18,20 wird der Saugkopf und die Oberseitenform entfernt und der
Taubenkörper 12 seiner Weiterbehandlung zugeführt, beispielsweise dem Trocknen,
Schrühen, Brennen und ggf. anschließenden Lackieren.