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Dokumentenidentifikation DE202004019195U1 19.05.2005
Titel Vorrichtung zum Freischneiden des Enddarms eines Schlachttieres
Anmelder Schmid & Wezel GmbH & Co, 75433 Maulbronn, DE
Vertreter Dreiss, Fuhlendorf, Steimle & Becker, 70188 Stuttgart
DE-Aktenzeichen 202004019195
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 19.05.2005
Registration date 14.04.2005
Application date from patent application 07.12.2004
IPC-Hauptklasse A22B 5/00

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Freischneiden des Enddarms eines Schlachttieres mit einem hohlzylindrischen drehangetriebenen Schneidmesser und mit einem innerhalb des hohlzylindrischen Schneidmessers angeordneten und mit einem Saugkanal versehenen Führungsdorn, bei der der Drehantrieb für das Schneidmesser und den Führungsdorn durch einen Druckluftmotor erfolgt.

Derartige Vorrichtungen sind bekannt (EP 1 115 292 B1, EP 0 457 408 A1).

Aufgabe der Erfindung ist es, die Betriebsweise einer derartigen Vorrichtung zu verbessern und dabei die Führung und Reinigung der Vorrichtung in einfacher Weise zu ermöglichen.

Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, dass die Vorrichtung zweiteilig aus Werkzeug und Roboteranschlussplatte gebildet wird, die trennbar zusammenfügbar sind, und dass an der Roboteranschlussplatte eine Anschlussöffnung für Vakuum, eine Anschlussöffnung für Wasser, eine Anschlussöffnung für Druckluft zum Antrieb des Druckluftmotors und eine Anschlussöffnung für die Abluft des Druckluftmotors vorgesehen sind, wobei die genannten Anschlussöffnungen im zusammengefügten Zustand des Werkzeugs und der Roboteranschlussplatte mit zugeordneten Kanälen im Werkzeug in Verbindung stehen, derart, dass

  • (a) bei Anlegen eines Vakuums an die Anschlussöffnung in der Roboteranschlussplatte eine Verbindung der Anschlussöffnung mit der Saugleitung im Führungsdorn,
  • (b) bei Zufuhr von Wasser an die Anschlussöffnung in der Roboteranschlussplatte eine Spülung der Saugleitung, der ihr zugeordneten Kanäle, sowie des Innenraums einer das Schneidmesser tragenden Hülse und/oder des Schneidmessers,
  • (c) bei Anlegen von Druckluft an die Anschlussöffnung für Druckluft in der Roboteranschlussplatte der Antrieb des Druckluftmotors,
  • (d) über die Anschlussöffnung für die Abluft in der Roboteranschlussplatte die Abführung der Abluft vom Druckluftmotor
bewirkt wird.

Die Erfindung betrifft ferner ein besonders für eine solche Vorrichtung geeignetes Schneidmesser, sowie ein Verfahren zum Freischneiden des Enddarms eines Schlachttieres.

Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen definiert.

Gemäß der Erfindung kann die Vorrichtung durch einen Roboter exakt geführt und in einer getrennt angeordneten Sterilisierungseinrichtung bei gleichzeitiger Spülung der im Werkzeug vorgesehenen Hohlräume und Kanäle leicht gereinigt werden. Der Austausch des Werkzeugs zu Reparaturzwecken oder zum Austausch des Schneidmessers ist einfach. Die Abmessungen des Schneidmessers sowie die Materialauswahl sind besonders dauerhaft und effektiv.

Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird in den beigefügten Zeichnungen im Einzelnen beschrieben. Es stellen dar:

1 eine perspektivische Explosivdarstellung eines Ausführungsbeispiels;

2 eine perspektivische Darstellung des Ausführungsbeispiels nach 1 in zusammengefügtem Zustand von Werkzeug 2 und Roboteranschlussplatte 1;

2 einen Querschnitt durch das in 1 gezeigte Werkzeug 2;

4 eine Ansicht der Roboteranschlussplatte 1 von rechts oben in 1 und 2 und in Richtung der Pfeile IV–IV in 5;

5 einen Schnitt in Richtung der Pfeile V–V in 4;

6 einen vergrößerten Bereich des Querschnitts nach 3;

7 einen Schnitt in Richtung der Pfeile VII–VII in 6;

8 einen Schnitt in Richtung der Pfeile VIII–VIII in 6;

9 einen vergrößerten Bereich von 6.

Das Ausführungsbeispiel nach 1 und 2 besteht aus Roboteranschlussplatte 1 und Werkzeug 2. Das Werkzeug 2 ist ein Enddarmfreischneider für Schlachttiere, mit dem bei einem Schlachttier, zum Beispiel einem Schwein, vor der Teilung des Schlachttieres in zwei Hälften der Enddarm vom umgebenden Gewebe gelöst wird. Dazu wird ein Führungsdorn 4 in das Rektum eingeführt und ein drehangetriebenes hohlzylindrisches Schneidmesser 3 entlang des Schlossbeins und der Wirbelsäule des Schlachttieres geführt. Innerhalb des Führungsdorns 4 ist eine Saugleitung 5 vorgesehen, um den Enddarm anzusaugen, dadurch zu halten und gleichzeitig den noch vorhandenen Darminhalt (Kot) über das Vakuum-Anschlussrohr 6 abzusaugen. Gleichzeitig erfolgt das Freischneiden.

Das Freischneiden des Enddarms macht es möglich, dass beim darauf folgenden Teilen des Schlachttieres, das an den Hinterbeinen aufgehängt ist, in zwei Hälften durch Aufschneiden der Bauchdecke das Darmpaket als Ganzes entlang des Trennschnittes aus dem Körper des Schlachttieres entfernt werden kann (vergleiche EP 0 594 791 und AU 573 603 A1).

Die Roboteranschlussplatte 1 wird mittels Schrauben 7, die sich durch Öffnungen 8 in der Anschlussplatte 1 hindurcherstrecken (vgl. 4, 5), an einem (nicht gezeigten) Roboter festgeschraubt, so dass die gesamte Vorrichtung beim Freischneiden durch einen Roboter exakt in gewünschter Weise – durch automatische Bilderkennung gesteuert - entlang Schlossbein und Wirbelsäule des Schlachttieres geführt werden kann. Das Werkzeug 2 ist mittels Überwurfmutter 10 am Gewinde 10' der Roboteranschlussplatte 1 festgeschraubt (vgl. 5). Die Roboteranschlussplatte 1 weist - vergleiche auch 4 – folgende Anschlussöffnungen auf: Die Anschlussöffnung 11 für das Anlegen eines Vakuums zum Ansaugen des Enddarms und zum Absaugen von dessen Inhalt; die Anschlussöffnung 12 für Wasser zur Spülung der Vorrichtung; die Anschlussöffnung 13 für Druckluft zum Antrieb des Druckluftmotors 25, der das Schneidmesser 3 und den Führungsdorn 4 antreibt; sowie die Anschlussöffnung 14 für die Abführung der Abluft des Druckluftmotors 25.

Wie aus 5 zu ersehen, steht die Anschlussöffnung 11 für das Vakuum mit einem Kanal 15 in Verbindung. In den Kanal 15 ragt im zusammengefügten Zustand von Werkzeug 2 und Roboteranschlussplatte 1 das mittels einer Dichtung 16 abgedichtete Ende 6' des Vakuumanschlussrohres 6 des Werkzeugs 2 hinein (vgl. 6).

Die Anschlussöffnung 12 für Wasser steht mit einem Kanal 17 in Verbindung, in dem beim Anschließen und Zusammenfügen der Roboteranschlussplatte 1 und des Werkzeugs 2 das ebenfalls durch eine Dichtung abgedichtete Ende 18' (siehe 1) des Wasseranschlussrohres 18 des Werkzeugs 2 hineinragt.

Die Anschlussöffnung 13 für die Druckluft zum Antrieb des Luftdruckmotors 25 steht über Kanäle 27 und 28 nach dem Zusammenfügen von Werkzeug 2 und Roboteranschlussplatte 1 mit dem Innenraum 29' einer Anschlusshülse 29 (3, 6 und 9) in Verbindung.

Die Anschlussöffnung 14 zur Abführung der Abluft vom Luftdruckmotor 25 im Werkzeug 2 steht mit dem Ringraum 19 in Verbindung, der über Öffnungen 20 mit dem Ringraum 21 in Verbindung steht (vgl. 5). Dieser steht nach Zusammenfügen von Werkzeug 2 und Roboteranschlussplatte 1 seinerseits mit dem Ringraum 22 im Werkzeug 2 in Verbindung. Der Ringraum 22 steht mit Abluftkanälen 24 des Druckluftmotors 25 in Verbindung. Dazwischen ist die Lochplatte 23 angeordnet.

Die Druckluftzuführung über Kanal 28 ist durch eine Dichtung 31 in der Anschlusshülse 29 gegenüber dem Ringraum 21 abgedichtet.

Die folgende Beschreibung geht weitgehend von 3 und – im Detail – von 9 aus. Das im Gehäuse 30 angeordnete Druckregelventil 60 weist Kugeln 61 auf, die mit wachsender Drehzahl gegen die Kraft der Feder 63 nach außen gedrückt werden und sich dabei infolge der Schrägstellung der Flächen 64 die Hülse 65 nach rechts bewegen, so dass damit der Durchgangsquerschnitt 66 für die Druckluft verringert wird und die Drehzahl wieder zurückgeht.

Durch den beschriebenen Eingriff des Endes 6' des Vakuumrohres 6 und des Endes 18' des Wasseranschlussrohres 18 in die zugeordneten Kanäle wird die genaue Lage des Werkzeugs 2 an der Roboteranschlussplatte 1 bestimmt. Es ist natürlich auch möglich, nur eine derartige Fixierung vorzusehen; die hier vorliegende Doppelfixierung und gleichzeitige Abdichtung durch Einstecken eines Rohres beziehungsweise Rohrendes in ein anderes ist jedoch besonders praktisch.

Wie am besten aus 6 und 8 zu ersehen, weist der Druckluftmotor 25 weist einen Rotor 35 auf, in dem entlang seines Umfangs im Abstand voneinander mehrere Schlitze 36 vorgesehen sind. In diesen sind durch die Fliehkraft radial verschiebbare lamellenartige Schieber 37 angeordnet. Der Rotor 35 und die Schieber 37 laufen in einer exzentrischen Bohrung in der Hülse 38, so dass sich zwischen Rotor 35 und Hülse 38 ein im Querschnitt sichelförmiger Raum ergibt, in den die Druckluft über (nicht gezeichnete) Lufteintrittsöffnungen eintritt, dann auf die Schieber 37 in Richtung des Größerwerdens des Raums einwirkt und so den Druckluftmotor 25 antreibt. Die Luft tritt dann durch (nicht gezeichnete) Luftaustrittsöffnungen, die gegenüber den Eintrittsöffnungen versetzt sind, in die Abluftkanäle 24 über und aus. Solche Druckluftmotoren sind dem Fachmann bekannt (z. B. EP 1 457 680 A1), so dass eine detaillierte Beschreibung an dieser Stelle nicht erforderlich ist.

Mit dem Rotor 35 des Druckluftmotors 25 ist, wie weiterhin aus 6 zu ersehen, ein Wellenabschnitt 40 mittels der Schraube 46' verschraubt, der das Sonnenrad 41 eines Planetengetriebes 42 (siehe auch 7) trägt, das im Eingriff mit den drei Planetenrädern 43 steht, die ihrerseits mit dem Hohlrad 44 im Eingriff stehen. Die Planetenräder 43 sind auf Achsen 45, die mit dem Planetenradträger 46 verbunden sind, angeordnet. Der Planetenradträger ist mittels Lager 47 im Gehäuse 48 gelagert. Durch das Planetengetriebe 42 wird die Drehzahl des Druckluftmotors 25 von etwa 17.000 U/min auf ca. 1.400 U/min herabgesetzt. Die vom Planetenradträger 46 angetriebene Messeraufnahme 46a ist entlang ihres Umfangs mit Öffnungen 49 versehen, über die der Innenraum 50 der Aufnafhme 46a mit dem Vakuumanschlussrohr 6 und mit dem Wasseranschlussrohr 18 in Verbindung steht. Ferner steht der Innenraum 50 der Aufnahme 46a mit den Kanälen 51, 52 und 53 im Führungsdorn 4 in Verbindung. Die Aufnahme 46a ist mittels Schrauben 55 mit der Hülse 54 verschraubt. Die Hülse 54 trägt an ihrem linken offenen Ende das hohlzylindrische Schneidmesser 3 (3). Außerdem ist an der Aufnahme 46a der Führungsdorn 4 angeordnet und dreht mit dieser mit.

Legt man an die Anschlussöffnung 11 über ein Anschlussrohr oder dergleichen von einer Vakuumquelle an ein Vakuum an, so ist dieses über das Vakuumanschlussrohr 6 und die Öffnungen 49 an den Kanälen 51, 52 und 53 wirksam, so dass bei Drehung des hohlzylindrischen Schneidmessers 3 und des Führungsdornes 4 das Freischneiden des Enddarms eines Schlachttieres erfolgen kann. In zeitlichen Abständen wird dieser Vorgang unterbrochen und die gesamte Vorrichtung durch den Roboter in eine Sterilisierungseinrichtung (nicht gezeigt) eingesetzt. Dann wird sterilisiert und die Wasserzufuhr zur Anschlussöffnung 12 über ein Rohr oder einen Schlauch eingeschaltet, so dass während der Sterilisierung über die Anschlussöffnung 12, das Wasseranschlussrohr 18 und die Öffnungen 49 die Kanäle 51, 52 und 53 sowie der Innenraum der Kammer 54 und des hohlzylindrischen Schneidmessers 3 gespült werden.

Ein Winkel &agr; des Anschliffs des Schneidmessers 3 von 18° – 22°, vorzugsweise 20°, bei Verwendung von Edelstahl 1.4112 (gehärtet) und einem Innendurchmesser l des Schneidmessers 3 von 50 – 60 mm, vorzugsweise 54 mm, bei einer Gesamtlänge von Schneidmesser 3 und Hülse 54 L von 145 – 155 mm, vorzugsweise 149 mm, haben sich als besonders vorteilhaft erwiesen.

1Roboteranschlussplatte 2Werkzeug 3Schneidmesser, hohlzylindrisch 4Führungsdorn 5Saugleitung in 4 6Vakuumanschlussrohr 6'Ende von 6 7Schrauben 8Öffnungen 10Überwurfmutter 10'Außengewinde an 1 zum Aufschrauben von 10 11Anschlussöffnung für Vakuum, in 1 12Anschlussöffnung für Wasser, in 1 13Anschlussöffnung für Druckluft, in 1 14Anschlussöffnung für Abluft, in 1 15Kanal 16Dichtung 17Kanal 18Wasseranschlussrohr 18'Ende von 18 19Ringraum 20Öffnungen 21Ringraum 22Ringraum 23Lochplatte 24Abluftkanäle 25Druckluftmotor 26Kanal 27Kanal 28Kanal 29Anschlusshülse 29'Innenraum von 29 30Gehäuse 31Dichtung 35Rotor 36Schlitze 37Schieber 38Hülse 39'Luftaustrittsöffnungen 40Wellenstumpf 41Sonnenrad 42Planetengetriebe 43Planetenräder 44Hohlrad 46Hohlwelle 46'Schraubbolzen 47Lager 48Gehäuse 49Öffnungen 50Innenraum von 46 51,52,53Kanäle 54Hülse 55Schrauben 60Druckregelventil 61Kugel 63Feder 64schräge Fläche 65Hülse 66Durchgangsquerschnitt für Druckluft, in 60

Anspruch[de]
  1. Vorrichtung zum Freischneiden des Enddarms eines Schlachttieres mit einem hohlzylindrischen drehangetriebenen Schneidmesser (3) und einem innerhalb des hohlzylindrischen Schneidmessers angeordneten und mit einem Saugkanal (5) versehenen Führungsdorn (4), bei der das Schneidmesser (3) und der Führungsdorn (4) durch einen Druckluftmotor (25) antreibbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zweiteilig aus Werkzeug (2) und Roboteranschlussplatte (1) besteht, die trennbar zusammenfügbar sind, und dass an der Roboteranschlussplatte (1) eine Anschlussöffnung (11) für Vakuum, eine Anschlussöffnung (12) für Wasser, eine Anschlussöffnung (13) für Druckluft zum Antrieb des Druckluftmotors (25) und eine Anschlussöffnung (14) für die Abluft des Druckluftmotors (25) vorgesehen sind, wobei die Anschlussöffnungen (11, 12, 13, 14) im zusammengefügten Zustand des Werkzeugs (2) und der Roboteranschlussplatte (1) mit zugeordneten Kanälen oder Durchgängen (6, 6'; 18, 18'; 29; 22) im Werkzeug (2) in Verbindung stehen, derart, dass

    (a) bei Anlegen eines Vakuums an die Anschlussöffnung in der Roboteranschlussplatte (1) eine Verbindung der Anschlussöffnung (11) mit der Saugleitung (5) im Führungsdorn (4),

    (b) bei Zufuhr von Wasser an die Anschlussöffnung (12) in der Roboteranschlussplatte (1) eine Spülung der Saugleitung (5), der ihr zugeordneten Kanäle (51, 52, 53) des Innenraums einer das Schneidmesser tragenden Hülse (54) und/oder des Schneidmessers,

    (c) bei Anlegen von Druckluft an die Anschlussöffnung (13) für Druckluft in der Roboteranschlussplatte (1) den Antrieb des Druckluftmotors (25) bewirken und

    (d) über die Anschlussöffnung (14) für die Abluft in der Roboteranschlussplatte (1) die Abführung der Abluft vom Druckluftmotor (25)

    bewirkt wird.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der mit der Anschlussöffnung (11) für Vakuum in der Roboteranschlussplatte (1) im zusammengefügten Zustand von Werkzeug (2) und Roboteranschlussplatte (1) in Verbindung stehende Kanal (15), in das Ende (6') eines im Werkzeug (2) vorgesehenen Vakuumanschlussrohres (6) hineinragt und darin abgedichtet (16) ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Vakuumanschlussrohr (6) über Öffnungen (49) mit dem Innenraum einer von dem Druckluftmotor (25) angetriebenen Aufnahme (46a) in Verbindung steht, die mit der Saugleitung (5) im Führungsdorn (4) und dem Innenraum einer das hohlzylindrische Schneidmesser (3) tragenden Hülse (54) und/oder des Schneidmessers (3) in Verbindung steht.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlussöffnung (12) für das Wasser in der Roboteranschlussplatte (1) in zusammengefügtem Zustand von Werkzeug (2) und Roboteranschlussplatte (1) mit einem Kanal in Verbindung steht, in den das Ende (18') eines im Werkzeug (2) vorgesehenen Wasseranschlussrohres (18) hineinragt und darin mittels einer Dichtung abgedichtet ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Wasseranschlussrohr (18) über Öffnungen (49) mit dem Innenraum einer von dem Druckluftmotor (25) angetriebenen Aufnahme (46a) in Verbindung steht, der mit der Saugleitung (5) im Führungsdorn (4) und dem Innenraum (50) einer das hohlzylindrische Schneidmesser (3) tragenden Hülse (54) und/oder dem Innenraum des hohlzylindrischen Schneidmessers (3) in Verbindung steht.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lage des Werkzeugs (2) an der Roboteranschlussplatte (1) im zusammengefügten Zustand durch Eingriff des Endes (18') eines im Werkzeug (2) vorgesehenen Wasseranschlussrohres (18) mit dem ihm zugeordneten Kanal in der Roboteranschlussplatte (1) bestimmt wird.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lage des Werkzeugs (2) an der Roboteranschlussplatte (1) im zusammengefügten Zustand durch den Eingriff des Endes (6') eines im Werkzeug (2) vorgesehenen Vakuumanschlussrohres (6) mit dem ihm zugeordneten Kanal in der Roboteranschlussplatte (1) bestimmt wird.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 – 7, dadurch gekennzeichnet, dass im zusammengefügten Zustand die Anschlussöffnung (13) für die Druckluft in der Roboteranschlussplatte (1) mit einem in dieser zentral angeordneten Kanal (28) in Verbindung steht, über den die Druckluft zum im Werkzeug (2) vorgesehenen Druckluftmotor (25) zugeführt wird.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 – 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlussöffnung (14) für die Abluft in der Druckanschlussplatte (1) mit einem Ringraum (19, 20, 21) in der Roboteranschlussplatte (1) in Verbindung steht, der im zusammengefügten Zustand von Werkzeug (2) und Roboteranschlussplatte (1) über einen im Werkzeug (2) vorgesehenen Ringraum (22) mit dem oder den Abluftkanälen (24) des Druckluftmotors (25) in Verbindung steht.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 – 9, dadurch gekennzeichnet, dass die entlang des äußeren Umfangs des Druckluftmotors (25) vorgesehenen Abluftkanäle (24) mit einem Ringraum (22) in dem zur Roboteranschlussplatte (1) hin gewandten Ende des Werkzeugs (2) in Verbindung stehen.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass im Werkzeug (2) in der Zufuhr (66) der Druckluft zum Druckluftmotor (25) ein Druckregelventil (60) vorgesehen ist.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 – 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Druckluftmotor (25) über ein dessen Drehzahl herabsetzendes Planetengetriebe (41, 42, 43, 44) einen Planetenradträger (46) antreibt, auf der die Aufnahme (46a) das hohlzylindrische Schneidmesser (3) und der Führungsdorn (4) angeordnet sind.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 – 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusammenfügung des Werkzeugs (2) mit der Roboteranschlussplatte (1) durch eine am Werkzeug (2) angeordnete Überwurfmutter (10) erfolgt, die in ein Gewinde (10') an der Roboteranschlussplatte (1) eingreift.
  14. Schneidmesser für eine Vorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschliffwinkel (&agr;) des hohlzylindrischen Schneidmessers (3) 18 – 22°, vorzugsweise 20°, beträgt.
  15. Schneidmesser nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser (l) 50 – 60 mm, vorzugsweise 54 mm, beträgt.
  16. Schneidmesser nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Lage der aus Schneidmesser (3) und das Schneidmesser (3) tragenden ebenfalls hohlzylindrischen Hülse (54) 145 – 155 mm, vorzugsweise 149 mm, beträgt.
Es folgen 8 Blatt Zeichnungen






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