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Dokumentenidentifikation DE202004018649U1 25.05.2005
Titel Behälterträger aus Karton
Anmelder A&R Carton GmbH, 65830 Kriftel, DE
Vertreter Patentanwälte Hauck, Graalfs, Wehnert, Döring, Siemons, Schildberg, 20354 Hamburg
DE-Aktenzeichen 202004018649
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 25.05.2005
Registration date 21.04.2005
Application date from patent application 25.11.2004
IPC-Hauptklasse B65D 5/48
IPC-Nebenklasse B65D 5/40   B65D 71/28   

Beschreibung[de]

Die Erfindung bezieht sich auf einen Behälterträger aus Karton.

Behälterträger aus Karton werden insbesondere zum Aufbewahren und Transportieren von Flaschen oder Dosen benutzt. Hierfür weisen die Behälterträger eine Bodenwand, von den Längsseiten der Bodenwand hochstehende Seitenwände und von den Querseiten der Bodenwand hochstehende weitere Seitenwände auf. Bevorzugt haben sie zusätzlich einen Griff zum Tragen. Dieser ist z.B. durch mehrere Eingriffsöffnungen in Seitenwänden oder durch eine Eingriffsöffnung in einer zwischen den Seitenwänden hochstehenden Zwischenwand gebildet. Er kann aber auch ein streifenförmiger, den Abstandsbereich zwischen zwei Seitenwänden überbrückender Griffabschnitt sein. Ferner gibt es Behälterträger, die oben durch eine randseitig mit Seitenwänden verbundene Deckwand geschlossen sind. Der Griff ist z.B. durch mindestens eine Eingriffsöffnung in der Deckwand gebildet. Bei bekannten Ausführungen sind zwei voneinander beabstandete Eingriffsöffnung vorhanden, durch die ein dazwischen angeordneter, streifenförmiger Abschnitt der Deckwand gegriffen werden kann. Ferner kann der Griff von einem in der Deckwand und gegebenenfalls in angrenzenden Bereichen von Seitenwänden durch Stanzlinien begrenzten, herausziehbaren Bereich gebildet sein.

Ferner sind Behälterträger bekannt, bei denen die Bodenwand, zwei Seitenwände und ggfs. die Deckwand längsseitig über Faltlinien verbunden und in Überdeckungsbereichen verklebt sind. Der vorgeklebte Zuschnitt ist zu einer Hülle mit Öffnungen an den Querseiten aufrichtbar. Weitere Seitenwände sind von Bodenwandklappen, die an die Querseiten der Bodenwände angelenkt sind, Seitenwandklappen, die an die Querseiten der Seitenwände angelenkt sind und gegebenenfalls Deckwandklappen die an die Querseiten der Deckwand angelenkt sind, gebildet. Die Seitenwandklappen, Bodenwandklappen und gegebenenfalls Deckwandklappen sind in die querseitigen Öffnungen des Behälterträgers geklappt und miteinander verklebt.

Bekannt ist, beim Kauf von Behälterträgern, die beispielsweise mit Bierflaschen oder Bierdosen befüllt sind, Eis, z.B. in Form von Eiswürfeln, einzufüllen, um die Behälter auf dem Weg von der Verkaufs- bis zur Verbrauchsstelle zu kühlen. Nachteilig ist, daß das Eis beim Transport zumindest teilweise schmilzt und Schmelzwasser aus Schlitzen und anderen Öffnungen der Behälterträger herausläuft.

Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde; einen Behälterträger aus Karton zu schaffen, der das Austreten von Schmelzwasser verhindert oder zumindest reduziert.

Die Aufgabe wird durch einen Behälterträger mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen des Behälterträgers sind in den Unteransprüchen angegeben.

Der erfindungsgemäße Behälterträger aus Karton hat

  • – eine Bodenwand,
  • – mit den Längsseiten der Bodenwand über erste Faltlinien verbundene Seitenwände,
  • – mit den Querseiten der Bodenwand über zweite Faltlinien verbundene Bodenwandklappen,
  • – mit den Querseiten der Seitenwände über dritte Faltlinien verbundene Seitenwandklappen,
  • – Eckverbindungen zwischen den zweiten und den dritten Faltlinien umfassend Lagenabspaltungen mindestens einer Kartonlage der Bodenwandklappen und/oder der Seitenwandklappen, wobei die Lagenabspaltungen vorhanden sind zwischen ersten Ritzlinien, die von außen zwischen aneinandergrenzenden Bereichen der Seitenwandklappen und Bodenwandklappen eingebracht und bis zu den Ecken zwischen den zweiten Faltlinien und den dritten Faltlinien erstreckt sind, und zweiten Ritzlinien, die von innen in die Bodenwandklappen eingebracht und zwischen den zweiten Faltlinien und den den Seitenwandklappen benachbarten Seiten der Bodenwandklappen erstreckt sind, und/oder dritten Ritzlinien, die von innen in die Seitenwandklappen eingebracht und zwischen den dritten Faltlinien und den den Bodenwandklappen benachbarten Seiten der Seitenwandklappen erstreckt sind, und
  • – Leimbahnen, die von den Eckverbindungen aus von den zweiten Faltlinien weg erstreckt sind und in einem Abstand oberhalb der zweiten Faltlinien enden.

Die kritischen Punkte eines Behälterträgers aus Karton, durch die Schmelzwasser austreten kann, sind die Ecken zwischen der Bodenwand, den Seitenwänden und den Bodenwandklappen und den Seitenwandklappen der weiteren Seitenwände. Da die Seitenwandklappen und die Bodenwandklappen übereinandergeklappt und miteinander verklebt sind, verbleiben an den Ecken kleine Öffnungen, durch die Schmelzwasser austritt. Diese Öffnungen werden durch die Eckverbindungen des erfindungsgemäßen Behälterträgers vermieden. Da die Eckverbindungen durch Lagenabspaltung aus den Bodenwandklappen und/oder Seitenwandklappen herausgelöst sind, sind die Bodenwand und die Seitenwände über den Eckverbindungen ohne Füge- bzw. Klebestellen miteinander verbunden. Ferner sind die Bodenwandklappen und die Seitenwandklappen über die Leimbahnen miteinander und mit den Eckverbindungen flüssigkeitsdicht verbunden. Infolgedessen ist auch an den Ecken eine Dichtigkeit des Behälterträgers gewährleistet, die der Dichtigkeit des Kartonmaterials entspricht.

Grundsätzlich reicht es zur Verwirklichung der Erfindung aus, die Lagenabspaltungen nur an den Bodenwandklappen oder nur an den Seitenwandklappen vorzunehmen. Werden die Eckverbindungen nur von der Bodenwandklappe abgespaltet, werden sie beim Klappen der Bodenwandklappen gegen die Seitenwandklappen dazwischen gefaltet.

Werden die Eckverbindungen nur von den Seitenwandklappen abgespaltet, werden sie beim Klappen der Seitenwandklappen außen gegen die Bodenwandklappen dazwischen gefaltet. Bevorzugt sind die Eckverbindungen von den Bodenwandklappen und den Seitenwandklappen abgespaltet. Dies ermöglicht es, die Seitenwandklappen bzw. die Bodenwandklappen zum erleichterten Einschieben einer Gruppe Behälter weit nach außen zu schwenken. Zum Schließen des Behälterträgers an den Querseiten werden die Bodenwandklappen von außen gegen die Seitenwandklappen geschwenkt, wobei sich ein Bereich der Eckverbindungen dazwischen legt, oder umgekehrt.

Durch die Eckverbindungen und Leimbahnen wird der Behälterträger an den Ecken in der Nähe der Bodenwand abgedichtet. Maßgeblich für die Menge Schmelzwasser, die vom Behälterträger zurückgehalten werden kann, ist die Höhe der Leimbahnen. Grundsätzlich können die Leimbahnen als schmale Streifen ausgeführt sein. Einbezogen ist auch eine breite bzw. flächige Ausführung der Leimbahnen, d.h. mit erheblicher Ausdehnung parallel zu den zweiten Faltlinien. Bevorzugt ist die Erstreckung der Leimbahnen von den zweiten Faltlinien weg so bemessen, daß der Behälterträger das Schmelzwasser einer typischerweise eingefüllten Eismenge auffängt. Darüber befindliche Öffnungen des Behälterträgers führen folglich nicht zu einem Wasserverlust.

Gemäß einer Ausgestaltung weisen die dritten Faltlinien in einem weiteren Abstand als das obere Ende der Leimbahnen von den zweiten Faltlinien Schnittlinien auf. Folglich wird das Schmelzwasser im Behälterträger zurückgehalten, sofern es nicht die Höhe der Leimbahnen übersteigt. Die darüber befindlichen Schnittlinien erleichtern das Zuklappen der Seitenwandklappen beim Aufrichten des Behälterträgers.

Gemäß einer Ausgestaltung weist der Behälterträger im oberen Bereich einen Griff auf. Der Griff ist z.B. durch Eingriffsöffnungen in Seitenwänden oder durch die Eingriffsöffnung an einer parallel zu den Seitenwänden erstreckten Zwischenwand gebildet. Gemäß einer weiteren Ausgestaltung weist der Behälterträger oben eine mehrere Seitenwände miteinander verbindende Deckwand auf, wobei ein Griff ganz in der Deckwand oder teilweise in der Deckwand und teilweise in Seitenwänden ausgebildet ist. Gemäß einer weiteren Ausgestaltung hat die Deckwand an den Querseiten angelenkte Deckwandklappen, wobei Deckwandklappen, Seitenwandklappen und ggfs. Bodenwandklappen übereinandergeklappt und miteinander verbunden sind.

Der Griff wird z.B. durch Eingriffsöffnungen in der Deckwand gebildet. Gemäß einer Ausgestaltung hat die Deckwand und wahlweise zwei Seitenwände bzw. die Deckwandklappen einen vorgestanzten, herausziehbaren Griff. Der Griff wird zum Tragen aus der Deckwand herausgezogen. Hierbei wird ein Kontakt der Traghand mit den Oberbereichen der Behälter vermieden.

Gemäß einer Ausgestaltung hat der Behälterträger in der Deckwand mindestens einen durch mindestens eine Aufreißlinie und/oder Faltlinie begrenzten Öffnungsbereich. Nach Öffnen des Öffnungsbereiches durch Aufreißen der Aufreißlinie und/oder Abklappen des Öffnungsbereiches ist der Behälterträger geöffnet und Eis einfüllbar bzw. sind Behälter entnehmbar.

Die Erfindung wird nachfolgend anhand der anliegenden Zeichnungen eines Ausführungsbeispieles näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:

1 einen Zuschnitt eines erfindungsgemäßen Behälterträgers flach ausgebreitet in der Draufsicht;

2 derselbe Behälterträger teilweise aufgerichtet und mit Flaschen befüllt vor dem Schließen der Seitenwand- und Bodenwandklappen in einer vergrößerten Teilansicht;

3 derselbe Behälterträger mit geschlossener Seitenwandklappe und einer Leimbahn in einer vergrößerten Seitenansicht;

4 derselbe Behälterträger geöffnet und mit angehobenem Griff in einer perspektivischen Seitenansicht.

Gemäß 1 hat ein Zuschnitt 1 eine Bodenwand 2, an die längsseitig über erste Faltlinien 3, 4 Seitenwände 5, 6 angelenkt sind.

An die Querseiten der Bodenwand 2 sind über zweite Faltlinien 7, 8 Bodenwandklappen 9, 10 angelenkt.

An die Querseiten der Seitenwände 5, 6 sind über dritte Faltlinien 11, 12, 13, 14 untere Seitenwandklappen 15, 16, 17, 18 und obere Seitenwandklappen 19, 20, 21, 22 angelenkt. Außerhalb der unteren Seitenwandklappen 15, 16, 17, 18 verjüngen sich die Seitenwände 5, 6 nach außen. Dementsprechend haben die dritten Faltlinien 11 bis 14 zwischen den unteren Seitenwandklappen 15 bis 18 und den oberen Seitenwandklappen 19 bis 22 einen Knick.

An die äußeren Längsseiten der Seitenwände 5, 6 sind über vierte Faltlinien 23, 24 eine untere Deckwand 25 und eine obere Deckwand 26 angelenkt. Die Deckwände 25, 26 haben an ihre Querseiten über fünfte Faltlinien 27, 28, 29, 30 angelenkte untere Deckwandklappen 31, 32 und obere Deckwandklappen 33, 34.

In den Deckwänden 25, 26 und den Deckwandklappen 31, 32, 33, 34 sind über Stanzlinien untere und obere Griffe 35, 36 abgegrenzt. Die Griffe 35, 36 haben streifenförmige Mittelabschnitte 37, 38 und gabelförmige Endabschnitte 39, 40, 41, 42, die sich von der Deckwand 25, 26 aus bis in die Deckwandklappen 31, 32, 33, 34 erstrecken.

Die Griffe 35, 36 sind im wesentlichen deckungsgleich ausgebildet. Die Endabschnitte 39, 40, 41, 42 haben im wesentlichen innerhalb der Deckwandklappen 31, 32, 33, 34 zwischen den Gabelzinken abklappbare Laschen 43, 44, 45, 46 begrenzende Stanzlinien.

Beidseitig der Griffe 35, 36 sind untere Faltlinien 47, 48 und obere Faltlinien 49, 50 vorhanden, die im wesentlichen den Abstandsbereich zwischen den Endabschnitten 39, 40 und 41, 42 jedes Griffes 35, 36 überbrücken.

In der oberen Deckwand 26 sind zudem zwischen dem Griff 36 und den oberen Faltlinien 49, 50 Schnittlinien 51, 52 vorhanden, die ebenfalls den Abstandsbereich zwischen den Endabschnitten 41, 42 überbrücken.

Die Bereiche der Deckwände 25, 26 beidseitig der Griffe 35, 36 sind entlang von Aufreißlinien 53 bis 60, die auf den fünften Faltlinien 27 bis 30 angeordnet sind, abtrennbar und zur Seite schwenkbar.

Die Bodenwandklappen 9, 10 und die unteren Seitenwandklappen 15, 16, 17, 18 sind ursprünglich im unteren Bereich, der an die Faltlinien 7, 8, 11, 12, 13, 14 angrenzt, miteinander verbunden. Durch von außen (bezogen auf den fertigen Behälterträger) eingebrachte erste Ritzlinien 61, 62, 63, 64, die bis zu den Schnittpunkten der Faltlinien 7 und 11, 7 und 13, 8 und 12, 8 und 14 reicht, sind sie in einer äußeren Schicht voneinander getrennt.

Ferner sind in den Bodenwandklappen zweite Ritzlinien 65, 66, 67, 68 vorhanden, die ausgehend von den zweiten Faltlinien 7, 8 bis zu den benachbarten äußeren Seiten der jeweiligen Bodenwandklappen 9, 10 erstreckt sind. Die zweiten Faltlinien 65 bis 68 sind von innen (bezogen auf den fertigen Behälterträger) in den Zuschnitt 1 eingebracht. Die zweiten Ritzlinien 65, 66, 67, 68 haben zwei geradlinige Abschnitte, die stumpfwinklig aufeinandertreffen.

Ferner sind in den unteren Seitenwandklappen 15, 16, 17, 18 dritte Ritzlinien 69, 70, 71, 72 vorhanden, die ebenfalls von innen (bezogen auf den fertigen Behälterträger) in den Zuschnitt 1 eingebracht sind. Die dritten Ritzlinien 69 bis 72 erstrecken sich zwischen den dritten Faltlinien 11, 12, 13, 14 und den Seiten der Seitenwandklappen 15, 16, 17, 18, die den Bodenwandklappen 7, 10 zugewandt sind. Auch die dritten Ritzlinien 69 bis 72 haben zwei geradlinige Abschnitte, die stumpfwinklig aufeinandertreffen. Die zweiten Ritzlinien 65 bis 68 und die dritten Ritzlinien 69 bis 72 sind symmetrisch bezüglich der ersten Ritzlinien 61 bis 64 angeordnet.

Vor dem Befüllen mit Flaschen wird die obere Deckwand 26 gegen die Außenseite der unteren Deckwand 25 geklappt und mit dieser verklebt. Die Verklebung erfolgt z.B. im Bereich der Griffe 35, 36 und außerhalb der unteren Faltlinien 47, 48 und der oberen Faltlinien 49, 50, z.B. flächig, linien- bzw. punktförmig.

Für das Befüllen mit Flaschen wird der vorgeklebte Zuschnitt 1 aufgerichtet und eine Gruppe Flaschen 73 wird durch eine Öffnung an den Querseiten eingeschoben. Hierbei sind die Seitenwandklappen 15 bis 22, die Bodenwandklappen 9, 10 und die Deckwandklappen 31 bis 34 weit nach außen geschwenkt. Hierbei lösen sich von den Bodenwandklappen 9, 10 und den unteren Seitenwandklappen 15 bis 18 Kartonlagen ab, die Eckverbindungen 74, 75, 76, 77 bilden. Die Gruppe Flaschen 73 kann leicht in die Öffnung eingeführt werden. Diese Situation ist in der 2 dargestellt.

Gemäß 3 werden anschließend die Seitenwandklappen 15 bis 22 in die querseitigen Öffnungen des Zuschnittes geklappt und werden Leimbahnen 78, 79, 80, 81 von den Eckverbindungen 74, 75, 76, 77 ausgehend parallel zu den dritten Faltlinien 11, 12, 13, 14 außen auf den unteren Seitenwandklappen 15, 16, 17, 18 angebracht. Bei den Leimbahnen 78 bis 81 handelt es sich um Bahnen eines Heißleimes. Die Leimbahnen 78 bis 81 erstrecken sich auf den Eckverbindungen 74 bis 77 bis unter die zweiten Faltlinien 7, 8, wenn die Bodenwandklappen 9, 10 etwas unter die Ebene der Bodenwand 6 geklappt sind.

Danach werden die Bodenwandklappen 9, 10 hochgeklappt und entlang der Leimbahnen 78 bis 81 mit den unteren Seitenwandklappen 15 bis 18 verklebt. Ferner werden die oberen Seitenwandklappen 19 bis 22 ebenfalls mit Leimbahnen belegt und die oberen Randbereiche der Bodenwandklappen 9, 10 ebenso. Danach werden die Deckwandklappen 31 bis 34 gegen die oberen Seitenwandklappen 19 bis 22 und den oberen Randbereich der Bodenwandklappen 9, 10 geklappt und hierbei mit diesen verklebt. Dann ist der Behälterträger fertig.

Gemäß 4 werden zum Tragen des Behälterträgers 82 wird der Griff 35, 36 aus der Deckwand 25, 26 nach oben herausgezogen. Hierbei dringen die Gabelzinken der Endabschnitte 39 bis 42 zwischen den Verschlüssen benachbarter Flaschen 73 ein. Die angrenzend an den streifenförmigen Abschnitt 37, 38 vorhandenen Klappen werden unter den Griff 35, 36 geschlagen und verhindern ein Einschneiden der Griffränder in die Hand des Trägers. Die Bereiche der Deckwand 25, 26 beidseitig des Griffes 35, 36 sind entlang der Aufreißlinien 53 bis 60 abgetrennt und um die vierten Faltlinien 23, 24 zur Seite geschwenkt. Danach kann von oben Eis in den Behälterträger eingefüllt werden.

Die Eckverbindungen 74 bis 77 und die Leimbahnen 78 bis 81 hindern das Schmelzwasser daran, aus den Ecken (in 4 ist die vordere Ecke eingekreist) des Behälterträgers 82 herauszutropfen. Unerwünschte Durchfeuchtung wird hierdurch vermieden. Der Benutzer kann das Wasser in einen Spülstein abgießen, sobald er die Verpackung nicht mehr benötigt.


Anspruch[de]
  1. Behälterträger aus Karton mit

    – einer Bodenwand (2),

    – mit den Längsseiten der Bodenwand (2) über erste Faltlinien (3, 4) verbundenen Seitenwänden (5, 6),

    – mit den Querseiten der Bodenwand (2) über zweite Faltlinien (7, 8) verbundenen Bodenwandklappen (9, 10),

    – mit den Querseiten der Seitenwände (5, 6) über dritte Faltlinien (11 bis 14) verbundenen Seitenwandklappen (15 bis 18),

    – Eckverbindungen (74 bis 77) zwischen den zweiten und dritten Faltlinien (7, 8; 11 bis 14) umfassend eine Lagenabspaltung mindestens einer Kartonlage der Bodenwandklappen (9, 10) und/oder der Seitenwandklappen (15 bis 18), wobei die Lagenabspaltung vorhanden sind zwischen ersten Ritzlinien (61 bis 64), die von außen zwischen aneinandergrenzenden Bereichen der Seitenwandklappen (15 bis 18) und Bodenwandklappen (9, 10) eingebracht und bis zu den Ecken zwischen den zweiten Faltlinien (7, 8) und den dritten Faltlinien (11 bis 14) erstreckt sind, und zweiten Ritzlinien (65 bis 68), die von innen in die Bodenwandklappen (9, 10) eingebracht und zwischen den zweiten Faltlinien (7, 8) und den den Seitenwandklappen (15 bis 18) benachbarten Seiten der Bodenwandklappen (9, 10) erstreckt sind, und/oder dritten Ritzlinien (69 bis 72), die von innen in die Seitenwandklappen (15 bis 18) eingebracht und zwischen den dritten Faltlinien (11 bis 14) und den den Bodenwandklappen (9, 10) benachbarten Seiten der Seitenwandklappen (15 bis 18) erstreckt sind, und

    – Leimbahnen (78 bis 81), die von den Eckverbindungen (74 bis 77) aus von den zweiten Faltlinien (7, 8) weg erstreckt sind und in einem Abstand oberhalb der zweiten Faltlinien (7, 8) enden.
  2. Behälterträger nach Anspruch 1, bei dem die Leimbahnen (78 bis 81) in einem Abstand von den zweiten Faltlinien (7, 8) endet, der gewährleistet, daß das Schmelzwasser einer zum Kühlen über eine Zeitdauer im Bereich von etwa einer halben bis mehreren Stunden eingefüllten Eismenge rückgehalten wird.
  3. Behälterträger nach Anspruch 1 oder 2, bei dem die dritten Faltlinien (11 bis 14) Schnittlinien aufweisen, die einen weiteren Abstand als das Ende der Leimbahnen (78 bis 81) von den zweiten Faltlinien (7, 8) haben.
  4. Behälterträger nach einem der Ansprüche 1 bis 3, der mindestens einen Griff (35, 36) aufweist.
  5. Behälterträger nach einem der Ansprüche 1 bis 4, der eine Seitenwände (5, 6) miteinander verbindende Deckwand (25, 26) aufweist.
  6. Behälterträger nach einem der Ansprüche 1 bis 5, der mindestens einen Griff in der Deckwand (25, 26) und/oder in einer Seitenwand aufweist.
  7. Behälterträger nach Anspruch 6, der in der Deckwand (25, 26) einen vorgestanzten, herausziehbaren Griff aufweist.
  8. Behälterträger nach Anspruch 7, bei dem der Griff (25, 26) bis in Seitenwände erstreckt ist.
  9. Behälterträger nach einem der Ansprüche 1 bis 8, der in der Deckwand (25, 26) mindestens einen durch eine Aufreißlinie (55 bis 60) und/oder Faltlinie (23, 24) begrenzten Öffnungsbereich aufweist.
Es folgen 3 Blatt Zeichnungen






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