Die Erfindung bezieht sich auf einen Behälterträger aus Karton.
Behälterträger aus Karton werden insbesondere zum Aufbewahren und
Transportieren von Flaschen oder Dosen benutzt. Hierfür weisen die Behälterträger
eine Bodenwand, von den Längsseiten der Bodenwand hochstehende Seitenwände und von
den Querseiten der Bodenwand hochstehende weitere Seitenwände auf. Bevorzugt haben
sie zusätzlich einen Griff zum Tragen. Dieser ist z.B. durch mehrere Eingriffsöffnungen
in Seitenwänden oder durch eine Eingriffsöffnung in einer zwischen den Seitenwänden
hochstehenden Zwischenwand gebildet. Er kann aber auch ein streifenförmiger, den
Abstandsbereich zwischen zwei Seitenwänden überbrückender Griffabschnitt sein. Ferner
gibt es Behälterträger, die oben durch eine randseitig mit Seitenwänden verbundene
Deckwand geschlossen sind. Der Griff ist z.B. durch mindestens eine Eingriffsöffnung
in der Deckwand gebildet. Bei bekannten Ausführungen sind zwei voneinander beabstandete
Eingriffsöffnung vorhanden, durch die ein dazwischen angeordneter, streifenförmiger
Abschnitt der Deckwand gegriffen werden kann. Ferner kann der Griff von einem in
der Deckwand und gegebenenfalls in angrenzenden Bereichen von Seitenwänden durch
Stanzlinien begrenzten, herausziehbaren Bereich gebildet sein.
Ferner sind Behälterträger bekannt, bei denen die Bodenwand, zwei
Seitenwände und ggfs. die Deckwand längsseitig über Faltlinien verbunden und in
Überdeckungsbereichen verklebt sind. Der vorgeklebte Zuschnitt ist zu einer Hülle
mit Öffnungen an den Querseiten aufrichtbar. Weitere Seitenwände sind von Bodenwandklappen,
die an die Querseiten der Bodenwände angelenkt sind, Seitenwandklappen, die an die
Querseiten der Seitenwände angelenkt sind und gegebenenfalls Deckwandklappen die
an die Querseiten der Deckwand angelenkt sind, gebildet. Die Seitenwandklappen,
Bodenwandklappen und gegebenenfalls Deckwandklappen sind in die querseitigen Öffnungen
des Behälterträgers geklappt und miteinander verklebt.
Bekannt ist, beim Kauf von Behälterträgern, die beispielsweise mit
Bierflaschen oder Bierdosen befüllt sind, Eis, z.B. in Form von Eiswürfeln, einzufüllen,
um die Behälter auf dem Weg von der Verkaufs- bis zur Verbrauchsstelle zu kühlen.
Nachteilig ist, daß das Eis beim Transport zumindest teilweise schmilzt und Schmelzwasser
aus Schlitzen und anderen Öffnungen der Behälterträger herausläuft.
Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde; einen Behälterträger
aus Karton zu schaffen, der das Austreten von Schmelzwasser verhindert oder zumindest
reduziert.
Die Aufgabe wird durch einen Behälterträger mit den Merkmalen des
Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen des Behälterträgers sind in den
Unteransprüchen angegeben.
Der erfindungsgemäße Behälterträger aus Karton hat
- – eine Bodenwand,
- – mit den Längsseiten der Bodenwand über erste Faltlinien verbundene Seitenwände,
- – mit den Querseiten der Bodenwand über zweite Faltlinien verbundene Bodenwandklappen,
- – mit den Querseiten der Seitenwände über dritte Faltlinien verbundene
Seitenwandklappen,
- – Eckverbindungen zwischen den zweiten und den dritten Faltlinien umfassend
Lagenabspaltungen mindestens einer Kartonlage der Bodenwandklappen und/oder der
Seitenwandklappen, wobei die Lagenabspaltungen vorhanden sind zwischen ersten Ritzlinien,
die von außen zwischen aneinandergrenzenden Bereichen der Seitenwandklappen und
Bodenwandklappen eingebracht und bis zu den Ecken zwischen den zweiten Faltlinien
und den dritten Faltlinien erstreckt sind, und zweiten Ritzlinien, die von innen
in die Bodenwandklappen eingebracht und zwischen den zweiten Faltlinien und den
den Seitenwandklappen benachbarten Seiten der Bodenwandklappen erstreckt sind, und/oder
dritten Ritzlinien, die von innen in die Seitenwandklappen eingebracht und zwischen
den dritten Faltlinien und den den Bodenwandklappen benachbarten Seiten der Seitenwandklappen
erstreckt sind, und
- – Leimbahnen, die von den Eckverbindungen aus von den zweiten Faltlinien
weg erstreckt sind und in einem Abstand oberhalb der zweiten Faltlinien enden.
Die kritischen Punkte eines Behälterträgers aus Karton, durch die
Schmelzwasser austreten kann, sind die Ecken zwischen der Bodenwand, den Seitenwänden
und den Bodenwandklappen und den Seitenwandklappen der weiteren Seitenwände. Da
die Seitenwandklappen und die Bodenwandklappen übereinandergeklappt und miteinander
verklebt sind, verbleiben an den Ecken kleine Öffnungen, durch die Schmelzwasser
austritt. Diese Öffnungen werden durch die Eckverbindungen des erfindungsgemäßen
Behälterträgers vermieden. Da die Eckverbindungen durch Lagenabspaltung aus den
Bodenwandklappen und/oder Seitenwandklappen herausgelöst sind, sind die Bodenwand
und die Seitenwände über den Eckverbindungen ohne Füge- bzw. Klebestellen miteinander
verbunden. Ferner sind die Bodenwandklappen und die Seitenwandklappen über die Leimbahnen
miteinander und mit den Eckverbindungen flüssigkeitsdicht verbunden. Infolgedessen
ist auch an den Ecken eine Dichtigkeit des Behälterträgers gewährleistet,
die der Dichtigkeit des Kartonmaterials entspricht.
Grundsätzlich reicht es zur Verwirklichung der Erfindung aus, die
Lagenabspaltungen nur an den Bodenwandklappen oder nur an den Seitenwandklappen
vorzunehmen. Werden die Eckverbindungen nur von der Bodenwandklappe abgespaltet,
werden sie beim Klappen der Bodenwandklappen gegen die Seitenwandklappen dazwischen
gefaltet.
Werden die Eckverbindungen nur von den Seitenwandklappen abgespaltet,
werden sie beim Klappen der Seitenwandklappen außen gegen die Bodenwandklappen dazwischen
gefaltet. Bevorzugt sind die Eckverbindungen von den Bodenwandklappen und den Seitenwandklappen
abgespaltet. Dies ermöglicht es, die Seitenwandklappen bzw. die Bodenwandklappen
zum erleichterten Einschieben einer Gruppe Behälter weit nach außen zu schwenken.
Zum Schließen des Behälterträgers an den Querseiten werden die Bodenwandklappen
von außen gegen die Seitenwandklappen geschwenkt, wobei sich ein Bereich der Eckverbindungen
dazwischen legt, oder umgekehrt.
Durch die Eckverbindungen und Leimbahnen wird der Behälterträger an
den Ecken in der Nähe der Bodenwand abgedichtet. Maßgeblich für die Menge Schmelzwasser,
die vom Behälterträger zurückgehalten werden kann, ist die Höhe der Leimbahnen.
Grundsätzlich können die Leimbahnen als schmale Streifen ausgeführt sein. Einbezogen
ist auch eine breite bzw. flächige Ausführung der Leimbahnen, d.h. mit erheblicher
Ausdehnung parallel zu den zweiten Faltlinien. Bevorzugt ist die Erstreckung der
Leimbahnen von den zweiten Faltlinien weg so bemessen, daß der Behälterträger das
Schmelzwasser einer typischerweise eingefüllten Eismenge auffängt. Darüber befindliche
Öffnungen des Behälterträgers führen folglich nicht zu einem Wasserverlust.
Gemäß einer Ausgestaltung weisen die dritten Faltlinien in einem weiteren
Abstand als das obere Ende der Leimbahnen von den zweiten Faltlinien Schnittlinien
auf. Folglich wird das Schmelzwasser im Behälterträger zurückgehalten, sofern es
nicht die Höhe der Leimbahnen übersteigt. Die darüber befindlichen Schnittlinien
erleichtern das Zuklappen der Seitenwandklappen beim Aufrichten des Behälterträgers.
Gemäß einer Ausgestaltung weist der Behälterträger im oberen Bereich
einen Griff auf. Der Griff ist z.B. durch Eingriffsöffnungen in Seitenwänden oder
durch die Eingriffsöffnung an einer parallel zu den Seitenwänden erstreckten Zwischenwand
gebildet. Gemäß einer weiteren Ausgestaltung weist der Behälterträger oben eine
mehrere Seitenwände miteinander verbindende Deckwand auf, wobei ein Griff ganz in
der Deckwand oder teilweise in der Deckwand und teilweise in Seitenwänden ausgebildet
ist. Gemäß einer weiteren Ausgestaltung hat die Deckwand an den Querseiten angelenkte
Deckwandklappen, wobei Deckwandklappen, Seitenwandklappen und ggfs. Bodenwandklappen
übereinandergeklappt und miteinander verbunden sind.
Der Griff wird z.B. durch Eingriffsöffnungen in der Deckwand gebildet.
Gemäß einer Ausgestaltung hat die Deckwand und wahlweise zwei Seitenwände bzw. die
Deckwandklappen einen vorgestanzten, herausziehbaren Griff. Der Griff wird zum Tragen
aus der Deckwand herausgezogen. Hierbei wird ein Kontakt der Traghand mit den Oberbereichen
der Behälter vermieden.
Gemäß einer Ausgestaltung hat der Behälterträger in der Deckwand mindestens
einen durch mindestens eine Aufreißlinie und/oder Faltlinie begrenzten Öffnungsbereich.
Nach Öffnen des Öffnungsbereiches durch Aufreißen der Aufreißlinie und/oder Abklappen
des Öffnungsbereiches ist der Behälterträger geöffnet und Eis einfüllbar bzw. sind
Behälter entnehmbar.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der anliegenden Zeichnungen
eines Ausführungsbeispieles näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
1 einen Zuschnitt eines erfindungsgemäßen
Behälterträgers flach ausgebreitet in der Draufsicht;
2 derselbe Behälterträger teilweise aufgerichtet
und mit Flaschen befüllt vor dem Schließen der Seitenwand- und Bodenwandklappen
in einer vergrößerten Teilansicht;
3 derselbe Behälterträger mit geschlossener
Seitenwandklappe und einer Leimbahn in einer vergrößerten Seitenansicht;
4 derselbe Behälterträger geöffnet und
mit angehobenem Griff in einer perspektivischen Seitenansicht.
Gemäß 1 hat ein Zuschnitt 1
eine Bodenwand 2, an die längsseitig über erste Faltlinien 3,
4 Seitenwände 5, 6 angelenkt sind.
An die Querseiten der Bodenwand 2 sind über zweite Faltlinien
7, 8 Bodenwandklappen 9, 10 angelenkt.
An die Querseiten der Seitenwände 5, 6 sind über
dritte Faltlinien 11, 12, 13, 14 untere Seitenwandklappen
15, 16, 17, 18 und obere Seitenwandklappen
19, 20, 21, 22 angelenkt. Außerhalb der unteren
Seitenwandklappen 15, 16, 17, 18 verjüngen sich
die Seitenwände 5, 6 nach außen. Dementsprechend haben die dritten
Faltlinien 11 bis 14 zwischen den unteren Seitenwandklappen
15 bis 18 und den oberen Seitenwandklappen 19 bis
22 einen Knick.
An die äußeren Längsseiten der Seitenwände 5, 6
sind über vierte Faltlinien 23, 24 eine untere Deckwand
25 und eine obere Deckwand 26 angelenkt. Die Deckwände
25, 26 haben an ihre Querseiten über fünfte Faltlinien
27, 28, 29, 30 angelenkte untere Deckwandklappen
31, 32 und obere Deckwandklappen 33, 34.
In den Deckwänden 25, 26 und den Deckwandklappen
31, 32, 33, 34 sind über Stanzlinien untere
und obere Griffe 35, 36 abgegrenzt. Die Griffe 35,
36 haben streifenförmige Mittelabschnitte 37, 38 und
gabelförmige Endabschnitte 39, 40, 41, 42, die
sich von der Deckwand 25, 26 aus bis in die Deckwandklappen
31, 32, 33, 34 erstrecken.
Die Griffe 35, 36 sind im wesentlichen deckungsgleich
ausgebildet. Die Endabschnitte 39, 40, 41,
42 haben im wesentlichen innerhalb der Deckwandklappen 31,
32, 33, 34 zwischen den Gabelzinken abklappbare Laschen
43, 44, 45, 46 begrenzende Stanzlinien.
Beidseitig der Griffe 35, 36 sind untere Faltlinien
47, 48 und obere Faltlinien 49, 50 vorhanden,
die im wesentlichen den Abstandsbereich zwischen den Endabschnitten 39,
40 und 41, 42 jedes Griffes 35, 36
überbrücken.
In der oberen Deckwand 26 sind zudem zwischen dem Griff
36 und den oberen Faltlinien 49, 50 Schnittlinien
51, 52 vorhanden, die ebenfalls den Abstandsbereich zwischen den
Endabschnitten 41, 42 überbrücken.
Die Bereiche der Deckwände 25, 26 beidseitig der
Griffe 35, 36 sind entlang von Aufreißlinien 53 bis
60, die auf den fünften Faltlinien 27 bis 30 angeordnet
sind, abtrennbar und zur Seite schwenkbar.
Die Bodenwandklappen 9, 10 und die unteren Seitenwandklappen
15, 16, 17, 18 sind ursprünglich im unteren
Bereich, der an die Faltlinien 7, 8, 11, 12,
13, 14 angrenzt, miteinander verbunden. Durch von außen (bezogen
auf den fertigen Behälterträger) eingebrachte erste Ritzlinien 61,
62, 63, 64, die bis zu den Schnittpunkten der Faltlinien
7 und 11, 7 und 13, 8 und
12, 8 und 14 reicht, sind sie in einer äußeren Schicht
voneinander getrennt.
Ferner sind in den Bodenwandklappen zweite Ritzlinien 65,
66, 67, 68 vorhanden, die ausgehend von den zweiten Faltlinien
7, 8 bis zu den benachbarten äußeren Seiten der jeweiligen Bodenwandklappen
9, 10 erstreckt sind. Die zweiten Faltlinien 65 bis
68 sind von innen (bezogen auf den fertigen Behälterträger) in den Zuschnitt
1 eingebracht. Die zweiten Ritzlinien 65, 66,
67, 68 haben zwei geradlinige Abschnitte, die stumpfwinklig aufeinandertreffen.
Ferner sind in den unteren Seitenwandklappen 15,
16, 17, 18 dritte Ritzlinien 69, 70,
71, 72 vorhanden, die ebenfalls von innen (bezogen auf den fertigen
Behälterträger) in den Zuschnitt 1 eingebracht sind. Die dritten Ritzlinien
69 bis 72 erstrecken sich zwischen den dritten Faltlinien
11, 12, 13, 14 und den Seiten der Seitenwandklappen
15, 16, 17, 18, die den Bodenwandklappen
7, 10 zugewandt sind. Auch die dritten Ritzlinien 69
bis 72 haben zwei geradlinige Abschnitte, die stumpfwinklig aufeinandertreffen.
Die zweiten Ritzlinien 65 bis 68 und die dritten Ritzlinien
69 bis 72 sind symmetrisch bezüglich der ersten Ritzlinien
61 bis 64 angeordnet.
Vor dem Befüllen mit Flaschen wird die obere Deckwand 26
gegen die Außenseite der unteren Deckwand 25 geklappt und mit dieser verklebt.
Die Verklebung erfolgt z.B. im Bereich der Griffe 35, 36 und außerhalb
der unteren Faltlinien 47, 48 und der oberen Faltlinien
49, 50, z.B. flächig, linien- bzw. punktförmig.
Für das Befüllen mit Flaschen wird der vorgeklebte Zuschnitt
1 aufgerichtet und eine Gruppe Flaschen 73 wird durch eine Öffnung
an den Querseiten eingeschoben. Hierbei sind die Seitenwandklappen 15 bis
22, die Bodenwandklappen 9, 10 und die Deckwandklappen
31 bis 34 weit nach außen geschwenkt. Hierbei lösen sich von den
Bodenwandklappen 9, 10 und den unteren Seitenwandklappen
15 bis 18 Kartonlagen ab, die Eckverbindungen 74,
75, 76, 77 bilden. Die Gruppe Flaschen 73 kann
leicht in die Öffnung eingeführt werden. Diese Situation ist in der 2
dargestellt.
Gemäß 3 werden anschließend die Seitenwandklappen
15 bis 22 in die querseitigen Öffnungen des Zuschnittes geklappt
und werden Leimbahnen 78, 79, 80, 81 von den
Eckverbindungen 74, 75, 76, 77 ausgehend parallel
zu den dritten Faltlinien 11, 12, 13, 14 außen
auf den unteren Seitenwandklappen 15, 16, 17,
18 angebracht. Bei den Leimbahnen 78 bis 81 handelt es
sich um Bahnen eines Heißleimes. Die Leimbahnen 78 bis 81 erstrecken
sich auf den Eckverbindungen 74 bis 77 bis unter die zweiten Faltlinien
7, 8, wenn die Bodenwandklappen 9, 10 etwas
unter die Ebene der Bodenwand 6 geklappt sind.
Danach werden die Bodenwandklappen 9, 10 hochgeklappt
und entlang der Leimbahnen 78 bis 81 mit den unteren Seitenwandklappen
15 bis 18 verklebt. Ferner werden die oberen Seitenwandklappen
19 bis 22 ebenfalls mit Leimbahnen belegt und die oberen Randbereiche
der Bodenwandklappen 9, 10 ebenso. Danach werden die Deckwandklappen
31 bis 34 gegen die oberen Seitenwandklappen
19 bis 22 und den oberen Randbereich der Bodenwandklappen
9, 10 geklappt und hierbei mit diesen verklebt. Dann ist der Behälterträger
fertig.
Gemäß 4 werden zum Tragen des Behälterträgers
82 wird der Griff 35, 36 aus der Deckwand 25,
26 nach oben herausgezogen. Hierbei dringen die Gabelzinken der Endabschnitte
39 bis 42 zwischen den Verschlüssen benachbarter Flaschen
73 ein. Die angrenzend an den streifenförmigen Abschnitt 37,
38 vorhandenen Klappen werden unter den Griff 35, 36
geschlagen und verhindern ein Einschneiden der Griffränder in die Hand des Trägers.
Die Bereiche der Deckwand 25, 26 beidseitig des Griffes
35, 36 sind entlang der Aufreißlinien 53 bis
60 abgetrennt und um die vierten Faltlinien 23, 24 zur
Seite geschwenkt. Danach kann von oben Eis in den Behälterträger eingefüllt werden.
Die Eckverbindungen 74 bis 77 und die Leimbahnen
78 bis 81 hindern das Schmelzwasser daran, aus den Ecken (in
4 ist die vordere Ecke eingekreist) des Behälterträgers
82 herauszutropfen. Unerwünschte Durchfeuchtung wird hierdurch vermieden.
Der Benutzer kann das Wasser in einen Spülstein abgießen, sobald er die Verpackung
nicht mehr benötigt.