Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schaltleiste nach dem Oberbegriff
des Anspruches 1. Gattungsgemäße Schaltleisten werden beispielsweise im Zusammenhang
mit Fensterscheiben oder Fahrzeugtüren eingesetzt, um das Einklemmen von Personen
zu verhindern.
Stand der Technik
Aus DE 43 28 167 ist eine
Schaltleiste bekannt, bei der zwei Stahlbänder übereinander angeordnet und von einem
Schrumpfschlauch umgeben sind. Eine solche Schaltleiste ist in der Herstellung durch
zahlreiche manuelle Arbeitsschritte sehr aufwendig. Außerdem erfordert ihre Kontaktierung
spezielle, ebenfalls aufwendige Kontakteinrichtungen.
EP 0 871 182 zeigt ein Kabel,
das in eine Isolationsschicht eingewickelt ist. An eine Schaltleiste werden jedoch
erheblich höhere Anforderungen an die mechanische Belastbarkeit gestellt. Deshalb
sind die gezeigten Ausführungsformen nicht anwendbar.
Gegenstand der Erfindung
Eine Schaltleiste nach Anspruch 1 gestattet eine einfache Massenfertigung
der Schaltelemente.
Eine Schaltleiste nach Anspruch 2 ergibt eine Vorrichtung, die auch
in explosionsgefährdeten Bereichen einsetzbar ist.
Eine Schaltleiste nach Anspruch 4 weist auch bei hohen, wechselnden
Biegelasten eine sehr hohe Lebensdauer auf.
Eine Schaltleiste nach Anspruch 5 oder 6 ist kostengünstig zu fertigen
und korrosionsbeständig.
Figuren
Die nachfolgende Beschreibung behandelt Möglichkeiten zur Ausgestaltung
der Erfindung. Diese Ausführungen sind nur beispielhaft zu verstehen und erfolgen
unter Bezug auf:
1 Tür mit Schaltleiste in schematischer
Draufsicht
2 Vergrößerter Querschnitt durch erste
Ausführungsform einer Schaltleiste
3 Vergrößerter Querschnitt durch eine
zweite Ausführungsform einer Schaltleiste
Beschreibung der Erfindung
1 zeigt eine Fahrzeugtür 27.
Diese weist eine bewegliche Glasscheibe 29 auf. Entlang der Schließkante
der Glasscheibe 29 ist eine Schaltleiste 1 angeordnet.
Wird die Glasscheibe 29 nach oben bewegt und wird dabei ein
Gegenstand zwischen der Tür 27 und der Glasscheibe 29 eingeklemmt,
so führt dies zu einer Krafteinwirkung auf die Schaltleiste 1. Die Schaltleiste
1 meldet dieses Signal an eine nicht gezeigte Auswerteeinrichtung. Diese
ihrerseits stoppt die Schließbewegung der Glasscheibe.
Die Schaltleiste 1 gemäß 2 weist
ein erstes und ein zweites Schaltelement 7, 7' auf. Diese sind
aus einem bandartigen, metallischen Flachleiter gebildet. Sie sind einander überdeckend
angeordnet. Die Schaltelemente haben eine Dicke von ca. 0,1 &mgr;m bis 1 mm.
Zweckmäßigerweise sind sie aus Stahl oder einem anderen federnden
Material gefertigt.
Im Ruhezustand sind die Schaltelemente 7, 7' voneinander
beabstandet. Der zwischen ihnen liegende Abstandsbereich 9 weist ein in
Abhängigkeit vom Lastzustand veränderliches Volumen auf. Zur Beabstandung der Schaltelemente
7, 7' ist vorgesehen, daß ein oder mehrere Abstandselemente
31 zwischen den beiden Schaltelementen 7, 7' angeordnet
sind. Dieser ist vorzugsweise aus einem elastischen, elektrisch nicht leitenden
Gummi- oder Kunststoffmaterial gebildet.
Die Schaltelemente 7, 7' und das Abstandselement
31 bilden im vorliegenden Ausführungsbeispiel den Detektor 3.
Der Detektor 3 ist von einer Isolationseinrichtung
11 umhüllt. Die Isolationseinrichtung 11 wird im vorliegenden
Ausführungsbeispiel aus einem Isolationsband 13 gebildet. Dieses erstreckt
sich längs des Detektors 3 und umschließt diesen dabei. Die Längskanten
17, 17' des Isolationsbandes 13 stoßen dabei in einem
Fügebereich 19 aneinander. Die Zusammenfügung der beiden Längskanten
17, 17' erfolgt vorzugsweise durch Verschweißen. Die Schweißnaht
23 und der Fügebereich 19 verlaufen ebenfalls längs des Detektors
und parallel zu den Schaltelementen 7, 7'.
Der empfindlichere und steifere Fügebereich 19 ist dabei
beabstandet zum Abstandsbereich 9 angeordnet, um Undichtigkeiten der Schweißnaht
23 oder ein Auftrennen der gefügten Teile auch unter Biegelast zu vermeiden.
Idealerweise ist der Fügebereich 19 in etwa symmetrisch am Detektor z.
B. entlang einer Mittellinie des Detektors 3 angeordnet.
Das Isolationsband 13 ist vorzugsweise aus einem elektrisch
isolierenden Thermoplasten hergestellt, wie z. B. Polyamid, PET
oder PEN.
Das Ausführungsbeispiel von 3 entspricht
weitgehend dem von 2. Allerdings stoßen die Seitenkanten
17, 17' des Isolationsbandes 13 nicht aufeinander, sondern
überlappen sich. Dadurch ist der Fügebereich 19 noch sicherer gegen das
Eindringen von Fremdsubstanzen (z. B. Luftfeuchte) geschützt.
Zusätzlich zu den beschriebenen Ausführungsformen sind zahlreiche
Variationen der Erfindung denkbar.
Beispielsweise könnte anstelle eines Abstandselementes 9
vorgesehen sein, daß das Isolationsband (13) aus einem elastischen Material
gefertigt ist, und daß die im Abstandsbereich angeordneten Bereiche des Isolationsbandes
(13) als federnder Steg ausgebildet sind, um die beiden Schaltelemente
7, 7' im Ruhezustand voneinander zu beabstanden. Bei einer solchen
Ausführungsform könnten die Schaltelemente 7, 7' nicht nur als
Kondensatorplatten, sondern auch oder ersatzweise als Kontaktelemente dienen, welche
bei einer bestimmten Belastung einen elektrischen Kontakt zueinander herstellen.
1- Schaltleiste
3- Detektor
5- Stoßkante
7,7'- Schaltelemente
9- Abstandsbereich
11- Isolationseinrichtung
13- Isolationsband
15- Umgebung
17,17'- Längskanten
19- Fügebereich
21- Leitfähige Schicht
23- Schweißnaht
27- Fahrzeugtür
29- Glasscheibe
31- Abstandselement