Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren der in den
Ansprüchen 1 bzw. 10 beschriebenen Art zum Längsschneiden von Mittelteilen von Karkassenhälften
mittels eines drehenden Messers.
Heutzutage sind viele Schlacht- und Schneidabläufe, einschließlich
der Trennung der halben Karkassen in Vorderenden, Mittelteile und Keulen, automatisiert.
Das Schneiden der Mittelteile erfolgt gegenwärtig jedoch manuell, wobei dies eine
schwere, anstrengende und öde Arbeit ist.
Heutzutage werden die gängigsten Schnitte der Mittelteile M wie folgt
vorgenommen (siehe auch 1, die schematisch einen Schnitt
durch einen Mittelteil darstellt):
- I. Längsteilen des Mittelteils in Lende (K) und Bauch (B),
- II. Längsteilen, d. h. Schneiden, der Rippen (L), jedoch ohne in das Fleisch
zu schneiden,
- III. Längsschneiden des Fleisches, jedoch ohne in die Rippen (L) zu schneiden,
und
- IV. Absägen des Rippenoberteils zum Entfernen des größten Teils der Wirbelsäule.
Das Längsteilen des Mittelteils in Bauch und Lende ist heute der gängigste
Schneidvorgang, der gemäß 2, die eine schematische
Ansicht eines von der Knochenseite aus gesehenen Mittelteils M ist, entlang einer
leicht gebogenen Linie ausgeführt wird. Das Teilen wird üblicherweise manuell ausgeführt,
indem der Mittelteil mit nach unten weisender Schwartenseite auf einer Arbeitsplatte
angeordnet und durch eine Bandsäge oder ein drehendes Kreismesser geführt wird,
dessen Achse oberhalb der Plattenebene angeordnet ist. Abgesehen von der Tatsache,
daß dies sehr schwere, anstrengende und öde Arbeit bedeutet, hat die Verwendung
einer Bandsäge einiges an Abfall in Form von Fleischfetzen zur Folge, während ein
Messer mit einer oberhalb des Mittelteils befindlichen Achse Knochensplitter in
das Fleisch drückt.
Ferner offenbaren U.S. 5 611 727 und U.S. 5 725 424 eine Maschine
und ein Verfahren zum mechanischen Längsschneiden eines Mittelteils, mittels denen
ein vollständiges Durchschneiden von oben, d. h. von der Seite des Knochens des
Mittelteils, mittels eines drehenden Messers zum Teilen des Mittelteils in Bauch
und Lende durchgeführt wird. Da das Schneiden von der Knochenseite aus ausgeführt
wird, sind diese Maschinen und Verfahren mit denselben Nachteilen wie oben erwähnt
belastet, nämlich Knochensplitter im Fleisch oder Abfall in Form von Fleischfetzen.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
und ein Verfahren zu schaffen, die ein automatisches Längsschneiden von Mittelteilen
ermöglichen, ohne mit den aus dem Stand der Technik bekannten Nachteilen belastet
zu sein.
Die Vorrichtung und das Verfahren gemäß der Erfindung sind durch die
in den Ansprüchen 1 bzw. 10 angegebenen charakterisierenden Merkmale gekennzeichnet.
Indem das Mittelteil also von unten geschnitten wird, ist es –
falls erwünscht – möglich, das Fleisch nur bis zu den Rippen zu schneiden
oder zusätzlich durch die Rippen zu schneiden und dadurch das Mittelteil in Lende
und Bauch zu teilen. Darüber hinaus hat sich in der Praxis gezeigt, daß beim vollständigen
Durchschneiden des Mittelteils von unten mit einem herkömmlichen Kreismesser mit
einem Durchmesser, der wesentlich größer ist als die Dicke des Mittelteils, und
dessen Kante nur leicht durch das Mittelteil hindurchragt, verhindert wird, daß
Knochenteile in das Fleisch gedrückt werden. Gemäß einem Ausführungsbeispiel der
Erfindung ist es somit bei einem vollständigen Durchschneiden des Mittelteils bevorzugt,
daß das Schneidwerkzeug ein drehendes Kreismesser ist, dessen Drehachse sich unterhalb
des Förderwegs des Mittelteils befindet. Wenn das Mittelteil bis zu den Rippen geschnitten
werden soll, kann jedoch auch ein nicht drehendes Messer verwendet werden, wobei
dieses Messer eine Klingenform aufweist, die im wesentlichen der Form eines herkömmlichen
Fleischermessers entspricht.
Ferner kann die Fördervorrichtung der Vorrichtung gemäß der Erfindung
einen Rollen- oder Gurtförderer aufweisen, der mit einem Längsschlitz für das Schneidwerkzeug
versehen ist.
Darüber hinaus kann die Positioniervorrichtung der Vorrichtung gemäß
der Erfindung ein Stützteil, das in Querrichtung zum Fördergurt verschiebbar und
in Angriff an der dorsalen Seite der Wirbelsäule bringbar ist, und eine Fixiereinrichtung
aufweisen, die in Querrichtung des Fördergurts verschiebbar ist, um das Mittelteil
in bezug auf das Stützteil zu sichern.
In diesem Zusammenhang kann das Stützteil eine Stützfläche mit mindestens
drei Stützflächenbereichen aufweisen, die an dem Mittelteil an dessen vorderen,
mittleren bzw. hinteren Teil angrenzend angreifen. Wenn das Mittelteil von der Fixiereinrichtung
gesichert ist, bestimmen, von oben gesehen, die mindestens drei Stützflächenbereiche
des Stützteils die Form der Wirbelsäule und sind somit in Draufsicht vorzugsweise
auf einer leicht konvexen Fläche angeordnet, um der Wirbelsäule eine leicht konvexe
Form zu geben, wodurch der bevorzugte, leicht gebogene Schnitt mit einer geradlinigen
Relativbewegung zwischen dem Schneidwerkzeug und dem Mittelteil
erreicht wird.
Um die Form der Stützfläche und damit die Form der Wirbelsäule zu
verändern, können die mindestens drei Stützflächenbereiche gegenseitig verstellbar
derart angeordnet sein, daß wenigstens der vordere und der hinterste Stützflächenbereich
in transversaler Richtung in bezug auf den mittleren Stützflächenbereich verstellt
werden können.
Ferner kann die Fördervorrichtung gemäß der Erfindung aufweisen: –
einen ersten Abschnitt mit einem Rollen- oder Gurtförderer zum stützenden Fördern
der Mittelteile, – Führungsteile zum Führen der Mittelteile in die vorbestimmte
transversale Position, und – einen zweiten Abschnitt, der dem ersten Fördervorrichtungsabschnitt
in Förderrichtung folgt und einen angetriebenen Endlosförderer aufweist, der mit
Greifteilen versehen ist, die zum Angreifen an Bereichen der Wirbelsäule des Mittelteils
und zum Fördern des Mittelteils in der vorbestimmten transversalen Position während
dessen Längsschneidens ausgebildet sind.
Darüber hinaus kann der zweite Fördervorrichtungsabschnitt gemäß der
Erfindung Stützteile aufweisen, die das Mittelteil während des Schneidens desselben
von unten, d. h. von der Schwartenseite her, stützen. Der zweite Fördervorrichtungsabschnitt
kann auch Stützteile aufweisen, die das Mittelteil während des Schneidens desselben
von oben, d. h. von der Rippenseite her, stützen.
Unter dem Aspekt des Erhalts unterschiedlicher Schnitte des Mittelteils
kann die erfindungsgemäße Vorrichtung ferner ein zweites Schneidwerkzeug, vorzugsweise
ein drehendes Kreismesser, zum Längsschneiden der Rippen von der Knochenseite des
Mittelteils her aufweisen, ohne im wesentlichen in das Fleisch zu schneiden. Dieses
Schneidwerkzeug kann vorteilhafterweise in transversaler Richtung verschiebbar angeordnet
sein. Infolgedessen ist es möglich, in derselben Position, in der das Mittelteil
mittels des ersten Schneidwerkzeugs bis zu den Rippen aufgeschnitten wird, durch
die Rippen zu schneiden. Es ist jedoch auch möglich, in einer in Bezug auf den mittels
des ersten Schneidwerkzeugs durchgeführten letztgenannten Schnitt transversal versetzten
Position durch die Rippen zu schneiden. In Verbindung mit dem Schneiden des Mittelteils
kann die Vorrichtung vorzugsweise ferner ein Schneidwerkzeug zum Lösen des Fleisches
von den Rippen angrenzend an die Fleischseite der Rippen zwischen den beiden Schnitten
aufweisen, wodurch die Lende und der Bauch voneinander getrennt werden. Ferner kann
die Vorrichtung gemäß der Erfindung ein drittes Schneidwerkzeug, vorzugsweise eine
drehende Kreissäge, aufweisen, um die Rippen unmittelbar unter der Wirbelsäule längszuschneiden,
ohne im wesentlichen in das Fleisch zu schneiden (Schnitt V in 1).
In Verbindung mit diesem Schneiden kann die Vorrichtung ferner ein Schneidwerkzeug
zum Trennen des Fleisches von der Wirbelsäule aufweisen. Der Schnitt dieses Schneidwerkzeugs
ist in 1 mit dem Bezugszeichen VI belegt.
Darüber hinaus kann die erfindungsgemäße Vorrichtung mit einem vierten
Schneidwerkzeug zum Sägen des oberen Rippenteils versehen sein, um wenigstens den
größten Teil der Wirbelsäule zu entfernen.
Im folgenden wird die Erfindung mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen
näher erläutert, wobei diese zeigen
1 eine schematische geschnittene Ansicht
eines Mittelteils einer halben Schweinekarkasse,
2 dasselbe in schematischer Draufsicht,
3 eine schematische Stirnansicht einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Längsschneiden der Mittelteile,
4 die Vorrichtung in 3
in schematischer Seitenansicht,
5 die Vorrichtung in den 3
und 4 in schematischer Draufsicht, und
6 eine schematische Seitenansicht eines
anderen Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
7 eine Draufsicht der Vorderteile der
Vorrichtung in 6,
8 eine entlang der Linie VIII-VIII in
6 geschnittene Ansicht in größerem Maßstab und
9 die Einzelheit IX in 8.
Die in den 3 bis 5
gezeigte erfindungsgemäße Vorrichtung ist mit einem Rahmen versehen, welcher einen
auf einem Boden ruhenden unteren Rahmen 1 und einen mit dem unteren Rahmen
1 verbundenen oberen Rahmen 2 aufweist. In dem oberen Rahmen
2 ist ein Gurtförderer 3 angeordnet, der mit einem Fördergurt
4 versehen ist, welcher mittels eines Längsschlitzes in zwei Fördergurtteile
4a und 4b unterteilt ist. An einem Ende ist der Gurtförderer
3 mit einer Antriebsrolle 6 versehen, die mittels eines (nicht
gezeigten) Motors 6 gedreht werden kann, um den Fördergurt in die durch
den Pfeil a angezeigte Richtung zu bewegen. Am anderen Ende ist der Gurtförderer
3 mit zwei Mitläuferrollen 7a, 7b versehen, die endweise
axial angeordnet sind.
In den 3 und 4
ist eine wiegenartige Stütze 8 in bezug auf den Rahmen der Vorrichtung
um eine Längsmittelachse 9, die sich auf einer Höhe befindet, die im wesentlichen
den Achsen der drei Rollen 6; 7a, 7b des Gurtförderers
entspricht, schwenkbar aufgehängt. Die wiegenartige Stütze 8 weist zwei
voneinander beabstandete Endstücke 10, 11 auf, an deren oberen
Enden die Schwenkverbindung mit dem Rahmen der Vorrichtung vorgesehen ist. Die wiegenartige
Stütze 8 kann mittels eines Spindelmotors 13, der zwischen den
unteren Rahmen 1 und das Endstück 11 gekoppelt ist, gedreht werden,
um in bezug auf den Fördergurt einen gewünschten Winkel einzunehmen. Zwischen den
unteren Bereichen der beiden Endstücke 10, 11 erstrecken sich
zwei Führungswellen 14, 15 in Längsrichtung. Auf den Führungswellen
14, 15 ist ein Schieber 12 verschiebbar angeordnet, der
mittels eines Spindelantriebs mit einer zwischen den Endstücken 10,
11 angeordneten Spindel 16 und einer mit dem Schieber und einem
Motor 17 verbundenen Spindelmutter verschiebbar ist. An dem Schieber
12 ist ein Arm 19 um eine Querachse 20 drehbar angeordnet,
wobei ein Kreismesser 21 um eine Querachse 20 drehbar an dem Arm
19 angeordnet ist und mittels eines Motors 22 in Drehung versetzt
wird. Wie der Pfeil j in 4 anzeigt, können der Arm
19 und damit das Messer 21 um die Querachse 20 zwischen
der in den 3 und 4
gezeigten neutralen Position, in der die Schneidkante des Messers sich unterhalb
der oberen Bahn des Fördergurts 4 befindet, und einer Schneidposition,
in der die Schneidkante des Messers oberhalb des Fördergurts verläuft, verschwenkt
werden. Diese Schwenkbewegung wird mittels einer pneumatischen Zylinder-/Kolbeneinheit
24 durchgeführt, die zwischen den Schieber 12 und den Arm
19 geschaltet und von der Art ist, die zur Ausübung eines vorbestimmten
Drucks eingestellt werden kann. Wie in 3 gezeigt, verläuft
die Ebene des Messers durch den Schlitz 5 zwischen den beiden Fördergurtteilen
4a, 4b des Gurtförderers.
Wie insbesondere aus den 3 und
5 hervorgeht, ist die Vorrichtung in dem
oberen Rahmen 2 mit einer Positioniervorrichtung 2 zum Positionieren
eines Mittelteils M in der gewünschten transversalen Position in Bezug auf das Messer
21 versehen, um das gewünschte Längsschneiden zu erhalten. Die Positioniervorrichtung
25 weist eine Stützanordnung 26, die die dorsale Seite R eines
Mittelteils M stützt, und eine Fixier- oder Sicherungsanordnung 30 auf,
die das Mittelteil mit einer Stützfläche der Stützanordnung und während des Schneidens
des Mittelteils M mit dem Fördergurt in Kontakt drückt.
Die Stützanordnung 26 weist einen ersten Querschieber
27 auf, der an zwei zueinander parallelen transversalen Führungswellen
28, 29 angebracht ist, welche an ihren oberen Enden mit dem oberen
Rahmen 2 oberhalb des Gurtförderers 3 fest verbunden sind. Ein
Stützteil 31 erstreckt sich von dem ersten Querschieber 27 in
Richtung auf den Fördergurt 4 nach unten und endet unmittelbar darüber.
In Draufsicht betrachtet hat das Stützteil 31 eine konvexe gebogene Stützfläche
32, die bei einer transversalen Verschiebung des ersten Querschiebers
27 entlang der transversalen Führungswellen 28, 29 aus
der in 3 und 5
gezeigten Ausgangsposition, in der der erste Querschieber 27 an einem feststehenden
Anschlag 33 anliegt, in eine Position, in der der erste Querschieber
27 an einem zweiten feststehenden Anschlag 34 anliegt, an der
dorsalen Seite R des Mittelteils M anliegt.
Das Stützteil 31 besteht aus zwei Hälften 31a,
31b, die um eine vertikale Achse 53 drehbar miteinander verbunden
sind. Diese Drehung kann mittels (nicht gezeigter) Zylinder-/Kolbeneinheiten durchgeführt
werden, die mit den Stützteilhälften 31a, 31b an den Bezugszeichen
54 und 55 und mit dem ersten Querschieber 27 an geeigneten
Positionen desselben verbunden sind. Wenn die beiden Hälften 31a und
31b in die von den Pfeilen m und n in 5 dargestellten
Richtungen gedreht werden, werden die äußeren Stützflächenbereiche 32x,
32y in Bezug auf ihre inneren Stützflächenbereiche 32i,
32j, die dem Mittelteil der Stützfläche 32 entsprechen, transversal
verschoben. Somit ermöglicht die Drehung der beiden Hälften 31a und
31b eine Veränderung in der Form der von den Stützflächenbereichen gebildeten
Stützfläche.
Die Fixieranordnung 30 weist einen zweiten Querschieber
35 auf, der – wie der erste Querschieber 27 – auf
den transversalen Führungswellen 28 verschiebbar angeordnet ist. Der zweite
Querschieber 35 ist zwischen der in den 3
und 5 gezeigten Ausgangsposition und einer
Position, in der Halterollen der Fixieranordnung, wie nachfolgend beschrieben, an
der Mitte angreifen, verschiebbar.
Eine Querspindel 36 ist im wesentlichen mittig in dem oberen
Rahmen 2 über den transversalen Führungswellen 28, 29
und parallel mit diesen angeordnet, wobei die Stirnflächen der Spindel in dem oberen
Rahmen 2 drehbar angeordnet sind. Die Spindel wird über ein Zahnrad
37 mittels eines Motors 38 gedreht. Ferner ist die Spindel
37 mit einer Spindelmutter 39 versehen, die mit dem zweiten Querschieber
35 fest verbunden ist, wodurch der Schieber bei Drehung der Spindel
36 quer verschoben wird. Ferner sind die beiden Querschieber
27 und 35 an ihren Oberseiten mittels zweier transversaler pneumatischer
Zylinder-/Kolbeneinheiten 40, 41 verbunden, die, in Längsrichtung
betrachtet, angrenzend an die Stirnflächen der Schieber mit diesen verbunden sind.
Mittels der Zylinder-/Kolbeneinheiten 40, 41 können der erste
Querschieber 27 und damit die Stützanordnung 26 in bezug auf den
zweiten Querschieber 35 und die Fixieranordnung 30 verschoben
werden. Darüber hinaus können die beiden Querschieber 27, 35 und
damit die Stützanordnung 26 und die Fixieranordnung 30 mittels
des Spindelantriebs, der den Motor 38, das Zahnrad 37, die Querspindel
36 und die Spindelmutter 39 umfaßt und mit dem zweiten Querschieber
35 verbunden ist, zusammen in Querrichtung verschoben werden.
Die Fixieranordnung 30 weist ferner zwei Fixiereinheiten
42, 43 auf, die in bezug auf den zweiten Querschieber
35 um eine Längsachse 44 schwenkbar angeordnet sind. Die beiden
Fixiereinheiten 42, 43 sind um eine zentrale vertikale Ebene durch
die Vorrichtung, d. h. eine vertikale Ebene durch die Querspindel 36, symmetrisch;
daher wird nur die am unteren Ende von 5 gezeigte Fixiereinheit
42 im einzelnen beschrieben. Die Fixiereinheit 42 weist einen
auf der Welle 44 schwenkbar angeordneten Lagerblock 45 auf. Ein
mit dem Lagerblock 45 fest verbundener Schenkel 46 ragt von dem
Lagerblock 45 aus nach innen und ist an seinem inneren Ende mit einer Fixiereinrichtung
in Form eines um eine horizontale Achse drehbaren Rades 47 versehen, wobei
der Umfang des Rads an dem Mittelteil M an seiner Wirbelsäulenseite T angreift,
wenn der Lagerblock 45 und damit der Schenkel 46 (wie durch den
Pfeil k in 3 gezeigt) um die Achse 44 geschwenkt
wird. Diese Drehung wird mittels eines pneumatischen Zylinders 48 erreicht,
der zwischen dem Schenkel 46 und dem zweiten Querschieber 35 befestigt
ist.
Mit dem Lagerblock 45 ist eine zweiarmige winklige Stange
50 um eine vertikale Achse 49 schwenkbar verbunden. An einem Ende
der Stange 50 ist eine Fixiereinrichtung in Form eines Rades
51 um eine vertikale Achse drehbar angeschlossen. Das andere Ende der winkligen
Stange 50 ist über die Zylinder-/Kolbeneinheit 52 mit dem Lagerblock
45 verbunden. Wenn die Zylinder-/Kolbeneinheit aktiviert ist, dreht sich
das Rad somit um die vertikale Achse 49, wie dies durch den Pfeil
1 in 5 angezeigt ist.
Die Vorrichtung funktioniert in der folgenden Weise und ist mit einer
Steuereinheit zur Steuerung der verschiedenen Funktionen versehen:
Ein in der Vorrichtung angeordnetes Mittelteil M wird mittels des
Gurtförderers 3 in der durch den Pfeil a gezeigten Richtung in die Vorrichtung
vorgeschoben. Wenn das Mittelteil M von einer (nicht gezeigten) Photozelle erkannt
worden ist, werden der Gurtförderer 3 und damit das Mittelteil angehalten.
Dann wird die Stützanordnung 26 in der Richtung des Pfeils b in
3 nach innen bewegt, bis der Schieber an den feststehenden
Anschlag 34 anschlägt. Infolgedessen greift die Stützfläche 32,
die auf die gewünschte Form voreingestellt ist, an der dorsalen Seite R des Mittelteils
M an und schiebt das Mittelteil M derart vor, daß dessen Rückenseite T eine Position
unterhalb des Rades 47 der Fixieranordnung 30 einnimmt, die sich
in ihrer Ausgangsposition befindet. Diese Bewegung wird durch Aktivieren der Zylinder-/Kolbeneinheiten
40 und 41 bewirkt. Durch anschließendes Aktivieren der pneumatischen
Zylinder-/Kolbeneinheit 48 der Fixieranordnung wird das Rad 47
nach unten verschwenkt, so daß es an der Rückenseite T angreift, wie durch den Pfeil
k angezeigt. Das zweite Rad 51 der Fixieranordnung 42,
43 wird ebenfalls nach unten verschwenkt.
Durch Aktivieren der Zylinder-/Kolbeneinheit 52 der Fixieranordnung
wird das Rad 51 dazu gebracht, an der Rippenseite des Mittelteils M anzugreifen,
und damit drückt es die dorsale Seite R des Mittelteils in Kontakt mit der Stützfläche
32, wodurch die Wirbelsäule eine gebogene Form erhält, die der gebogenen
Form der Stützfläche 32 entspricht.
Durch Aktivieren des Motors 38 der Spindel 36 werden
die Stützanordnung 26 und die Fixieranordnung 30 gemeinsam in
der Richtung des Pfeils c bewegt, wodurch das Mittelteil M verschoben wird, bis
die gewünschte Position für dessen Längsschneiden erreicht ist. Wenn die gewünschte
Position erreicht worden ist, wird der Motor 38 angehalten.
Nun wird das sich in der in 4 mit 0 bezeichneten
Position befindende Messer 21 in der Richtung des Pfeils d nach oben bewegt,
indem die Zylinder-/Kolbeneinheit 24 aktiviert wird, wobei der Arm
19, wie durch den Pfeil j gezeigt, nach oben geschwenkt wird. Durch Aktivieren
des Spindelantriebs 13 wird das Messer 21 in der durch den Pfeil
e gezeigten Richtung bewegt und schneidet durch das Mittelteil M, wobei es sich
in der Richtung des Pfeils h dreht. Wenn das Mittelteil geschnitten worden ist,
wird das Messer 21 mittels der Zylinder-/Kolbeneinheit 24 in der
Richtung des Pfeils f abgesenkt und in der Richtung des Pfeils g in seine Ausgangsposition
0 zurückgeführt. Während des Umkehrens in der Richtung des Pfeils g wird das Mittelteil
aus der Vorrichtung befördert, indem der Fördergurt wieder in Gang gesetzt wird.
Gleichzeitig kehren die Stützanordnung 26 und die Fixieranordnung
30 in ihre Ausgangspositionen zurück.
Durch Einstellung des von der Zylinder-/Kolbeneinheit 24
auf den Arm 19 ausgeübten Drucks und somit des Drucks, mit dem das Messer
nach oben gegen das Mittelteil M gedrückt wird, wird eine Trennung erzielt, d. h.
ein vollständiges Durchschneiden desselben oder ein Schneiden bis zu den Rippen
(in der Einleitung erwähnte und in den 1 und
2 gezeigte Schnitte I und III). Die Vorrichtung
kann auch mit einer Ausrüstung zur Ausführung der Schnitte II, IV und V versehen
oder für das Vorsehen einer solchen Ausrüstung ausgebildet sein. Zur Durchführung
der Schnitte II, IV und V kann die Vorrichtung also mit Kreissägen versehen sein,
die oberhalb des Fördergurts angeordnet und in Längsrichtung verschiebbar
sind.
Das in den 6 bis 9
gezeigte Ausführungsbeispiel der Erfindung weist einen Rahmen 60 auf, in
dem eine erste Fördervorrichtung 61 und eine zweite Fördervorrichtung
62 vorgesehen sind. Die erste Fördervorrichtung 61 weist einen
Gurtförderer 63 auf, der, in Förderrichtung (durch den Pfeil
64 angezeigt) betrachtet, nach vorne und oben in Richtung auf die zweite
Fördervorrichtung 62 schräg angeordnet ist und ein darauf angeordnetes
Mittelteil M mit dem Fördergurt zugewandter Schwartenseite vorschiebt. Die erste
Fördervorrichtung 61 weist ferner ein erstes Führungsteil 65 in
Form einer länglichen Führungsplatte, die im wesentlichen senkrecht zu dem Gurtförderer
63 angeordnet ist und sich in Förderrichtung 64 erstreckt, sowie
ein zweites längliches Führungsteil 66 auf, das im wesentlichen senkrecht
zu dem Gurtförderer 63 angeordnet ist und, in Förderrichtung
64 betrachtet, auf die Führungsplatte 65 zuläuft. Das zweite Führungsteil
66 ist als Gurtförderer dargestellt. Während des Transports des Mittelteils
M mittels des Gurtförderers 63 greift die dorsale Seite R des Mittelteils
an dem Gurtförderer 66 an, der dadurch das Mittelteil in Richtung auf die
Führungsplatte 65 und in eine Position bewegt, in der das Mittelteil auf
die zweite Fördervorrichtung 62 übertragen werden kann.
Die zweite Fördervorrichtung 62 ist in Förderrichtung oberhalb
der und im Anschluß an die erste Fördervorrichtung 61 angeordnet. Die zweite
Fördervorrichtung 62 weist einen – in den Zeichnungen als Kettenförderer
gezeigten – Endlosförderer 67 auf, der mit einer Greifeinrichtung
68 versehen ist, welche am Austrittsende der ersten Fördervorrichtung
61 Teile des Rückgrats des Mittelteils M festhält. Wie in 9
deutlich zu sehen, ist die Greifeinrichtung 68 als eine Zange mit einer
feststehenden Backe 69 und einer relativ dazu schwenkbar angeordneten Backe
70 ausgebildet. Die feststehende Backe 69 weist eine Ausnehmung
mit Anschlagflächen auf, an denen die ersten Teile des Rückgrats anschlagen, wenn
das Mittelteil von der ersten zu der zweiten Fördervorrichtung (61,
62) übertragen wird, wobei die Zange somit offen ist. Die schwenkbare Backe
70 weist einen spitzen Vorsprung 71 auf, der an anderen Teilen
des Rückgrats des Mittelteils M angreift, wenn sie in ihre Greifposition geschwenkt
wird. Der Vorsprung 71 dringt in das Rückgrat 71 ein, um das Mittelteil
zuverlässig festzuhalten. Auf diese Weise wird die vorbestimmte transversale Position
des Mittelteils von der Zange 68 des Förderers 67 bestimmt und
während des Transports des Mittelteils M beibehalten. In dem Rahmen ist ein erstes
Schneidwerkzeug 71 – als drehendes Kreismesser gezeigt – vorgesehen,
um das Mittelteil M von unten her, d. h. von der Schwartenseite her, wenigstens
bis zu den Rippen zu schneiden. Das Schneidwerkzeug 72 ist sowohl in der
Richtung auf das Mittelteil hin als auch quer dazu derart verschiebbar angeordnet,
daß die Tiefe und die Position des Schnittes variiert werden können. Das erste Schneidwerkzeug
72 ist zur Durchführung der in 1 gezeigten
Schnitte I und III vorgesehen. Ein zweites Schneidwerkzeug 73 ist zum Schneiden
der Rippen von der Knochenseite des Mittelteils her vorgesehen, ohne im wesentlichen
in das Fleisch zu schneiden (Schnitt II in 1). Dieses
Werkzeug ist als Kreissäge gezeigt und in Richtung auf das Mittelteil M und quer
dazu verschiebbar angeordnet. Ferner ist in dem Rahmen 60 ein drittes Schneidwerkzeug
74 vorgesehen, wobei dieses Werkzeug als Kreissäge gezeigt und zum Schneiden
der Rippen unmittelbar unterhalb der Wirbelsäule (Schnitt V in 1)
ausgebildet ist. Ein viertes Schneidwerkzeug 75 ist zum Sägen des oberen
Teils der Rippen (Schnitt IV in 1) vorgesehen.
Schließlich ist die in den 6 bis
9 gezeigte Vorrichtung mit einer elastisch
aufgehängten Stütze 76 zum Stützen des Mittelteils M auf seiner Schwartenseite
während dessen Längsschneiden versehen. Die Stütze 76 kann beispielsweise
aus Stützstangen oder einem Rollen- oder Gurtförderer gebildet sein. Ferner sei
darauf hingewiesen, daß die Vorrichtung auch mit einer (nicht gezeigten) zweiten
Stütze zum Stützen der Knochenseite des Mittelteils M während dessen Schneidens
versehen sein kann.