| Dokumentenidentifikation |
DE102004038912B3 02.06.2005 |
| Titel |
Kupplung |
| Anmelder |
A. Raymond & Cie, Grenoble, FR |
| Erfinder |
Feger, Axel, 79540 Lörrach, DE; Trede, Michael, Habsheim, FR |
| Vertreter |
Rüttgers, J., Dipl.-Phys. (Univ.) Dr.rer.nat., Pat.-Anw., 79098 Freiburg |
| DE-Anmeldedatum |
11.08.2004 |
| DE-Aktenzeichen |
102004038912 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
02.06.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
02.06.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
F16L 37/14
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| Zusammenfassung |
Bei einer Kupplung weisen ein Aufnahmeteil (1) und ein Sicherungsteil (10) eine Sperranordnung auf, wobei an dem Aufnahmeteil (1) und an dem Sicherungsteil (10) ausgebildete Elemente der Sperranordnung bei einem nicht ordnungsgemäß in das Aufnahmeteil (1) eingefügtem Einsteckteil derart in Eingriff miteinander sind, dass das Sicherungsteil (10), ausgehend von der ausgefahrenen Stellung am Überführen in die eingeschobene Stellung behindert ist. Arme (11, 12) des Sicherungsteiles (10) sind so ausgebildet, dass bei Anordnen eines Rückhalteringes des Einsteckteiles im Bereich der Arme (11, 12) der Eingriff zwischen den Elementen der Sperranordnung gelöst und das Sicherungsteil (10) unter Hintergreifen des Rückhalteringes durch den Rückhalteabschnitt in die eingeschobene Stellung bewegbar ist. Dadurch ist eine zuverlässige Montageerkennung erzielt.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Kupplung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches
1.
Eine derartige Kupplung ist aus der DE
199 46 260 C1 bekannt. Die vorbekannte Kupplung verfügt über ein Aufnahmeteil
zum Aufnehmen eines mit einem Rückhaltering ausgebildeten Einsteckteiles. Weiterhin
ist ein Sicherungsteil vorhanden, das zwei Arme und einen Rückhalteabschnitt aufweist,
wobei das Sicherungsteil in einen Aufnahmeraum des Aufnahmeteiles einfügbar und
rechtwinklig zu einer Einsteckrichtung des Einsteckteiles zwischen einer ausgefahrenen
Stellung und einer eingeschobenen Stellung bewegbar ist. Dadurch ist das Einsteckteil
bei Anordnen des Sicherungsteiles in der eingeschobenen Stellung über Hintergreifen
des Rückhalteringes durch den Rückhalteabschnitt gegen unbeabsichtigtes Herausrutschen
aus dem Aufnahmeteil gesichert. Allerdings ist es möglich, dass sich das Sicherungsteil
in der eingeschobenen Stellung befindet, ohne dass das Einsteckteil ordnungsgemäß
gesichert ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Kupplung der eingangs
genannten Art anzugeben, die sich durch eine hohe Montagesicherheit auszeichnet.
Diese Aufgabe wird bei einer Kupplung der eingangs genannten Art erfindungsgemäß
mit den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst.
Dadurch, dass bei der erfindungsgemäßen Kupplung eine Sperranordnung
vorhanden ist, die ein Überführen des Sicherungsteiles von der ausgefahrenen Stellung
in die eingefahrene Stellung mit Hintergreifen des Rückhalteringes durch den Rückhalteabschnitt
nur dann behinderungsfrei gestattet, wenn durch das Anordnen des Rückhalteringes
im Bereich der Arme die Wirkung der Sperranordnung aufgehoben ist, wird eine zuverlässige
Erkennbarkeit einer korrekten Montage erzielt, die insbesondere bei Fließbandarbeiten
mit zeitlich eng getakteter Verbindung von erfindungsgemäßen Kupplungen mit Einsteckteilen
von großer Bedeutung ist.
Weitere zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand
der Unteransprüche.
Aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
der Erfindung unter Bezug auf die Figuren der Zeichnung ergeben sich weitere zweckmäßige
Ausgestaltungen und Vorteile. Es zeigen
1 in einer teilgeschnittenen perspektivischen
Ansicht ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Kupplung mit einem Aufnahmeteil
und einem Sicherungsteil sowie ein in die erfindungsgemäße Kupplung einzufügendes
Einsteckteil,
2 in einem Querschnitt das Ausführungsbeispiel
gemäß 1 im Bereich von Armen des Sicherungsteiles,
3 in einem Querschnitt das Ausführungsbeispiel
gemäß 1 im Bereich der Arme des Sicherungsteiles mit
einem eingefügten Einsteckteil sowie dem Sicherungsteil in einer ausgefahrenen Stellung
und
4 in einem Querschnitt das Ausführungsbeispiel
gemäß 1 im Bereich der Arme des Sicherungsteiles mit
einem eingefügten Einsteckteil sowie dem Sicherungsteil in einer eingeschobenen
Stellung.
1 zeigt in einer teilgeschnittenen perspektivischen
Ansicht ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Kupplung. Die Kupplung gemäß
1 verfügt über ein Aufnahmeteil 1, das mit
einem in 1 nicht dargestellten Ende einer Leitung eines
Fluidleitungssystems verbindbar ist. Zum abgedichteten Verbinden der erfindungsgemäßen
Kupplung mit einem mit einem Rückhaltering 2 ausgebildeten Einsteckteiles
3 sind ein erster Dichtungsring 4, ein zweiter Dichtungsring
5 und ein zwischen den Dichtungsringen 4, 5 angeordneter
Zwischenring 6 in einem Aufnahmeraum 7 des Aufnahmeteiles
1 vorhanden. Ein auf der einer Einsteckseite 8 zugewandten Seite
des zweiten Dichtungsringes 5 benachbart angeordneter Distanzring
9 dient dem Halten der Dichtungsringe 4, 5 und des Zwischenringes
6 zwischen dem der Einsteckseite 8 abgewandten Seite des Aufnahmeraumes
7 und einem Sicherungsteil 10 der erfindungsgemäßen Kupplung.
Das Sicherungsteil 10 ist in dem Aufnahmeteil 1
zwischen einer in 1 dargestellten ausgefahrenen Stellung
sowie einer eingeschobenen Stellung verschiebbar und weist einen ersten Arm
11 sowie einen zweiten Arm 12 auf, die einander gegenüberliegend
angeordnet sind und mit einem innenseitigen Abschnitt in den Aufnahmeraum
7 hineinragen. Weiterhin ist an einem sich zwischen den Armen
11, 12 erstreckenden Querabschnitt 13 ein Rückhalteabschnitt
14 ausgebildet, der, wie weiter unten näher erläutert, bei einem ordnungsgemäß
eingesteckten Einsteckteil 3 in einer vollständig eingeschobenen Stellung
des Sicherungsteiles 10 den Rückhaltering 12 hintergreift.
2 zeigt das Ausführungsbeispiel gemäß
1 im Querschnitt im Bereich der Arme 11,
12 mit dem Sicherungsteil 10 in der ausgefahrenen Stellung. Aus
2 ist ersichtlich, dass das Aufnahmeteil
1 über eine Bodenbrücke 15 als ein Element einer Sperranordnung
verfügt, die im Bereich der Arme 11, 12 des Sicherungsteiles
10 dem Querabschnitt 13 gegenüberliegend angeordnet ist. Die Breite
der Bodenbrücke 15 ist größer als der Abstand zwischen freien Enden
16, 17 der Arme 11, 12, wenn, wie
2 dargestellt, das Sicherungsteil 10 insbesondere
in einem Anlieferzustand in der ausgefahrenen Stellung und das Einsteckteil
3 nicht oder nicht so weit eingesteckt ist, dass der Rückhaltering
2 zwischen den Armen 11, 12 angeordnet ist. Dadurch liegen
als weitere Elemente der Sperranordnung die freien Enden 16,
17 der Arme 11, 12 an einer dem Aufnahmeraum
7 zugewandten Innenwand 18 der Bodenbrücke 15 an und
behindern das Überführen des Sicherungsteiles 10 in die vollständig eingeschobene
Stellung.
Aus 2 ist ersichtlich, dass an jedem
freien Ende 16, 17 in einem Abstand von dem äußersten Ende des
jeweiligen freien Endes 16, 17 ein Blockierabsatz 19,
20 einer Blockieranordnung ausgebildet ist. Dadurch ist zum Vermeiden von
Überlastungen der Arme 11, 12 sichergestellt, dass bei Ausüben
einer in Richtung der Bodenbrücke 15 wirkenden Kraft auf den Querabschnitt
13 das Sicherungsteil 10 über einen durch die radiale und axiale
Anordnung der Blockierabsätze 19, 20 vorbestimmten Einfahrweg
eintaucht, bis die Blockierabsätze 19, 20 an zwischen der Innenwand
18 und Seitenwänden 21, 22 der Bodenbrücke
15 ausgebildeten Kanten anliegen und eine weitere Bewegung des Sicherungsteiles
10 in Richtung der vollständig eingeschobenen Stellung blockieren.
Weiterhin lässt sich in 2 erkennen, dass
an den Außenseiten der Arme 11, 12 jeweils eine radial nach außen
abstehende Sicherungsnase 23, 24 ausgebildet ist, die zum Sichern
des Sicherungsteiles 10 gegen unbeabsichtigtes Herausziehen aus dem Aufnahmeteil
1 mit sich in Längsrichtung des Aufnahmeteiles 1 erstreckenden
und seitlich der Arme 11, 12 angeordneten Seitenbrücken
25, 26 zusammenwirken, indem sie ohne das Ausüben einer radial
nach innen wirkenden Kraft auf die Arme 11, 12 zu deren zum Entnehmen
des Sicherungsteiles 10 ausreichend weiten Annäherung gegen die Seitenbrücken
25, 26 anschlagen.
3 zeigt das Ausführungsbeispiel gemäß
1 in einer 2 entsprechenden
Darstellung mit einem so weit in das Aufnahmeteil 1 eingesteckten Einsteckteil
3, dass der Rückhaltering 2 zwischen den Armen 11,
12 angeordnet ist, wobei es in diesem Zusammenhang zweckmäßig ist, dass
zum Erleichtern des Einsteckens des Einsteckteiles 3 in die in
3 dargestellte Position die in Richtung der Einsteckseite
8 weisenden Seiten der Arme 11, 12 Aufgleitschrägen aufweisen.
Aus 3 ist ersichtlich, dass nur in dieser Anordnung
des Einsteckteiles 3 die mit einem an den Außendurchmesser des Rückhalteringes
2 angepassten ersten Aufnahmebereich 27 ausgebildeten freien Enden
16, 17 der Arme 11, 12 so weit voneinander beabstandet
sind, dass der Eingriff zwischen den Elementen der Sperranordnung, bei dem erläuterten
Ausführungsbeispiel der Bodenbrücke 15 und den freien Enden 16,
17 der Arme 11, 12, gelöst ist.
4 zeigt das Ausführungsbeispiel gemäß
1 mit dem eingesteckten Einsteckteil 3 in der
Anordnung gemäß 3, wobei das Sicherungsteil
10 in nunmehr in einer vollständig eingeschobenen Stellung angeordnet ist.
In der in 4 dargestellten vollständig eingeschobenen
Stellung des Sicherungsteiles 10 hintergreift der in der Darstellung gemäß
4 nicht sichtbare Rückhalteabschnitt 14 den
Rückhaltering 2 und sichert damit das Einsteckteil 3 gegen unbeabsichtigtes
Herausziehen aus dem Aufnahmeteil 1. Weiterhin ist 4
zu entnehmen, dass die in einem Abschnitt ausgestellten Seitenwände 21,
22 der Bodenbrücke 15 und die diesen Abschnitten der Seitenwände
21, 22 zugewandten Innenseiten der Arme 11,
12 aufeinander angepasste Außenkonturen aufweisen, so dass in einem an
den freien Enden 16, 17 ausgebildeten zweiten Aufnahmebereich
28 mit einem gegenüber dem Umfang des Rückhalteringes 2 größeren
Innendurchmesser der Rückhaltering 2 über einen gewissen Abstand von den
freien Armen 11, 12 verfügt.
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| Anspruch[de] |
- Kupplung mit einem Aufnahmeteil zum Aufnehmen eines mit einem Rückhaltering
ausgebildeten Einsteckteiles und mit einem Sicherungsteil, das zwei Arme und einen
Rückhalteabschnitt aufweist, wobei das Sicherungsteil in einen Aufnahmeraum des
Aufnahmeteiles einfügbar und rechtwinklig zu einer Einsteckrichtung des Einsteckteiles
zwischen einer ausgefahrenen Stellung und einer eingeschobenen Stellung bewegbar
ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmeteil (1) und das Sicherungsteil
(10) eine Sperranordnung aufweisen, wobei an dem Aufnahmeteil (1)
und an dem Sicherungsteil (10) ausgebildete Elemente der Sperranordnung
bei nicht ordnungsgemäß in das Aufnahmeteil (1) eingefügtem Einsteckteil
(3) derart in Eingriff miteinander sind, dass das Sicherungsteil (10)
ausgehend von der ausgefahrenen Stellung am Überführen in die eingeschobene Stellung
behindert ist, und dass die Arme (11, 12) so ausgebildet sind,
dass bei Anordnen des Rückhalteringes (2) im Bereich der Arme (11,
12) der Eingriff zwischen den Elementen der Sperranordnung gelöst und das
Sicherungsteil (10) unter Hintergreifen des Rückhalteringes (2)
durch den Rückhalteabschnitt (14) in die eingeschobene
Stellung bewegbar ist.
- Kupplung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Elemente
der Sperranordnung im in Einsteckrichtung hinteren Bereich des Aufnahmeraumes (7)
angeordnet sind.
- Kupplung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein an dem Aufnahmeteil
(1) ausgebildetes Element der Sperranordnung ein den Aufnahmeraum (7)
im hinteren Bereich begrenzender sowie sich quer zu der Einsteckrichtung erstreckender
Brückenabschnitt (15) ist und dass weitere Elemente der Sperranordnung
durch freie Enden (16, 17) der Arme (11, 12)
des Sicherungsteiles (10) gebildet sind, wobei der Brückenabschnitt (15)
eine Breite aufweist, die größer als der Abstand zwischen den Armen (11,
12) in der ausgefahrenen Stellung des Sicherungsteiles (10) ist.
- Kupplung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Arme (11,
12) eine Blockieranordnung aufweisen, die bei Einwirken auf das Sicherungsteil
(10) zum Überführen von der ausgefahrenen Stellung in die eingeschobene
Stellung mit der Sperranordnung derart zusammenwirkt, dass die Bewegung des Sicherungsteiles
(10) ab einem vorbestimmten Einfahrweg blockiert ist.
Es folgen 4 Blatt Zeichnungen
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