Die Erfindung betrifft einen Radiergummihalter für Radiergummis.
Es sind verschiedene Radiergummihalterungen bekannt. Diese kann man
grob in drei Gruppen einteilen. Die eine Gruppe hält den Radiergummi mit einem Aufsatz
oder einer Kappe fest, die am Ende des Schreibgerätes befestigt ist (DE
42 00 405 A1, DE 70 22 867 U,
DE 100 03 433 A1), die zweite Gruppe
hält den Radiergummi mit einem hülsenähnlichen Teil, wobei der Radiergummi speziell
für diese Hülsen hergestellt wurde und bei Verbrauch nachgeführt werden kann (DE
298 00 148 U1, CH 2 09 871 A,
CH 4 13 654 A, DE
81 09 916 U1, DE 295 07 876 U1,
DE 198 00 337 A1). Auch
GB 295 472 A kann man dieser Gruppe
zuordnen, da auch hier eine offene Hülse und ein Klemmrohr nur für Radiergummis
fester Größen geeignet sind. Die dritte Gruppe betrifft Halter für schmale Radiergummiräder
(CH 267 414 A).
Allen Gruppen ist zu eigen, daß die Halterungen nur speziell für sie
gefertigte Radiergummis aufnehmen können.
In US 2 341 227 A wird
eine Schraube in den Radiergummi geschraubt. Diese Konstruktion hat jedoch mehrere
Nachteile. Die Schraubverbindung zwischen dem sehr harten Material (Metall oder
Holz) und dem sehr weichen Material (Radiergummi) ist nicht sehr stabil. Beim Gebrauch
wird der Radiergummi hin- und hergebogen. Dies kann dazu führen, daß die Schraubverbindung
immer lockerer wird und damit der Radiergummi nicht mehr verdrehsicher gehalten
wird oder sogar herausrutscht.
Ein weiterer Nachteil ist das Aufbrechen des Radiergummis durch die
Schraube. Da die Schraube, um in dem weichen Material eine gewisse Haltekraft bewirken
zu können, eine gewisse Größe und ein kräftiges Gewinde besitzen muß, führt diese
konstruktionsbedingte Größe der Schraube dazu, daß der Radiergummi leicht aufbricht.
Weiterhin ist bekannt, daß es zahlreiche Radiergummis gibt, die nicht
in Kombination mit einem Schreibgerät geliefert werden. Die Form dieser Radiergummis
ist häufig quaderförmig. Da diese Radiergummis jedoch verhältnismäßig klein sind,
verschwinden sie häufig. Werden sie in einem Stiftebecher aufbewahrt, müssen erst
die Stifte herausgenommen werden, bevor man an den Radiergummi gelangt.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Radiergummihalter zur Verfügung
zu stellen, der es ermöglicht, Radiergummis sicher zu befestigen.
Diese Aufgabe wird durch die im Patentanspruch 1 aufgeführten Merkmale
gelöst.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin,
daß durch das Verlängerungsteil der Radiergummi bei Aufbewahrung in einem Stiftebecher
aus diesem herausragt und bei Bedarf sofort gefunden wird.
Weiterhin ist es mit den Befestigungsteilen möglich, fast alle handelsüblichen
Radiergummis zu befestigen.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel (vergleiche einzige Figur)
wird der Radiergummi (4) auf die beiden Spitzen (3) gespießt und
zusätzlich über eine Klemmvorrichtung gehalten, die aus dem Verlängerungsteil (1)
und dem Halteteil (2) gebildet wird. Falls der Radiergummi verbraucht ist,
kann er problemlos durch einen neuen ersetzt werden.