Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur asymmetrischen Synthese in Gegenwart eines chiralen Katalysators, umfassend wenigstens einen Komplex eines Metalls der VII. Nebengruppe mit zur Dimerisierung über nichtkovalente Bindungen befähigten Liganden, solche Katalysatoren sowie deren Verwendung.
Beschreibung[de]
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur asymmetrischen
Synthese in Gegenwart eines chiralen Katalysators, umfassend wenigstens einen Komplex
eines Metalls der VIII. Nebengruppe mit zur Dimerisierung über nichtkovalente Bindungen
befähigten Liganden, solche Liganden und Katalysatoren sowie deren Verwendung.
Asymmetrische Synthese ist die Bezeichnung für Reaktionen, bei denen
aus einer prochiralen eine chirale Gruppierung so erzeugt wird, dass die stereoisomeren
Produkte (Enantiomere oder Diastereomere) in ungleichen Mengen entstehen. Die asymmetrische
Synthese hat vor allem im Bereich der pharmazeutischen Industrie immense Bedeutung
gewonnen, da häufig nur ein bestimmtes optisch aktives Isomer therapeutisch aktiv
ist. Es besteht somit ein ständiger Bedarf an neuen asymmetrischen Syntheseverfahren
und speziell Katalysatoren mit einer großen asymmetrischen Induktion für bestimmte
Stereozentren, d.h. die Synthese soll zu dem gewünschten Isomeren in hoher optischer
Reinheit und in hoher chemischer Ausbeute führen.
Eine wichtige Klasse von Reaktionen ist die Addition an Kohlenstoff-Kohlenstoff-
und an Kohlenstoff-Heteroatom-Mehrfachbindungen. Dabei wird die Addition an die
beiden benachbarten Atome einer C=X-Doppelbindung (X = C, Heteroatom) auch als 1,2-Addition
bezeichnet. Zusätzlich können Additionsreaktionen nach der Art der angelagerten
Gruppen charakterisiert werden, wobei mit Hydro-Addition die Anlagerung eines Wasserstoffatoms
und mit Carbo-Addition die Anlagerung eines kohlenstoffhaltigen Fragments bezeichnet
wird. So bezeichnet eine 1-Hydro-2-Carbo-Addition eine Anlagerung von Wasserstoff
und einer kohlenstoffatomhaltigen Gruppe. Wichtige Vertreter dieser Reaktion sind
z. B. die Hydroformylierung, Hydrocyanierung und die Carbonylierung. Eine weitere
sehr bedeutsame Addition an Kohlenstoff-Kohlenstoff- und an Kohlenstoff-Heteroatom-Mehrfachbindungen
ist die Hydrierung. Es besteht ein Bedarf an Katalysatoren für asymmetrische Additionsreaktionen
an prochirale ethylenisch ungesättigte Verbindungen mit guter katalytischer Aktivität
und hoher Stereoselektivität.
Die Hydroformylierung oder Oxo-Synthese ist ein wichtiges großtechnisches
Verfahren und dient der Herstellung von Aldehyden aus Olefinen, Kohlenmonoxid und
Wasserstoff. Diese Aldehyde können gegebenenfalls im gleichen Arbeitsgang mit Wasserstoff
zu den entsprechenden Oxo-Alkoholen hydriert werden. Die asymmetrische Hydroformylierung
ist eine wichtige Methode zur Synthese chiraler Aldehyde und ist als Zugang zu chiralen
Bausteinen für die Herstellung von Aromastoffen, Kosmetika, Pflanzenschutzmitteln
und Pharmazeutika von Interesse. Die Hydroformylierungsreaktion selbst ist stark
exotherm und läuft im Allgemeinen unter erhöhtem Druck und bei erhöhten Temperaturen
in Gegenwart von Katalysatoren ab. Als Katalysatoren werden Co-, Rh-, Ir-, Ru-,
Pd- oder Pt-Verbindungen bzw. -komplexe eingesetzt, die zur Aktivitäts- und/oder
Selektivitätsbeeinflussung mit N-, P-, As- oder Sb-haltigen Liganden modifiziert
sein können. Bei der Hydroformylierungsreaktion von Olefinen mit mehr als zwei C-Atomen
kann es auf Grund der möglichen CO-Anlagerung an jedes der beiden C-Atome einer
Doppelbindung zur Bildung von Gemischen isomerer Aldehyde kommen. Zusätzlich kann
es beim Einsatz von Olefinen mit mindestens vier Kohlenstoffatomen durch eine Doppelbindungsisomerisierung
zur Bildung von Gemischen isomerer Olefine und gegebenenfalls auch isomerer Aldehyde
kommen. Für eine effiziente asymmetrische Hydroformylierung müssen daher folgende
Bedingungen erfüllt sein: 1. hohe Aktivität des Katalysators, 2. hohe Selektivität
bezüglich des gewünschten Aldehyds und 3. hohe Stereoselektivität zugunsten des
gewünschten Isomers.
Es ist bekannt, bei der Rhodium-Niederdruck-Hydroformylierung phosphorhaltige
Liganden zur Stabilisierung und/oder Aktivierung des Katalysatormetalls einzusetzen.
Geeignete phosphorhaltige Liganden sind z. B. Phosphine, Phosphinite, Phosphonite,
Phosphite, Phosphoramidite, Phosphole und Phosphabenzole. Die derzeit am weitesten
verbreiteten Liganden sind Triarylphosphine, wie z. B. Triphenylphosphin und sulfoniertes
Triphenylphosphin, da diese unter den Reaktionsbedingungen eine hinreichende Stabilität
besitzen.
Es ist bekannt, dass der Einsatz von Chelatliganden, die zwei zur
Koordination befähigte Gruppen aufweisen, sich vorteilhaft auf die erzielte Stereoselektivität
in asymmetrischen Hydroformylierungsreaktionen auswirkt. So beschreiben beispielsweise
M. M. H. Lambers-Verstappen und J. de Vries in Adv. Synth. Catal. 2003, 345, Nr.
4, S. 478 – 482 die Rhodium katalysierte Hydroformylierung von ungesättigten
Nitrilen, wobei nur mit asymmetrischen BINAPHOS-Liganden eine befriedigende asymmetrische
Hydroformylierung möglich war. Es ist weiterhin bekannt, dass der Einsatz von Chelatliganden
sich auch vorteilhaft auf die erzielte n-Selektivität bei der Hydroformylierung
auswirkt (siehe Moulijn, van Leeuwen und van Santen, Catalysis, Bd. 79, S.199 –
248, Elsevier 1993). Nachteilig am Einsatz von Chelatliganden ist jedoch, dass zu
deren Bereitstellung vielfach aufwendige Synthesen erforderlich
sind und/oder sie nur in schlechten Ausbeuten erhalten werden.
M. Akazome et al. beschreiben in J. Org. Chem. 2000, 65, S. 6917-6921
die Synthese, Festkörperstruktur und das Aggregationsverhalten von Phosphinen, die
einen 2-Pyridonring tragen. G.R. Newkome und D.C. Hager beschreiben in J. Org. Chem.
1978, 43, S. 947-949 ein Verfahren zur Herstellung von Pyridyldiphenylphosphinen.
Ein Einsatz als Liganden in Übergangsmetallkatalysatoren ist in diesen Dokumenten
nicht beschrieben. In der US 4,786,443 und
der US 4,940,787 sind Verfahren zur Carbonylierung
von acetylenisch ungesättigten Verbindungen in Gegenwart eines Palladium-Katalysators
beschrieben. Als Liganden werden Phosphine eingesetzt, die wenigstens einen Hetarylrest,
z. B. einen gegebenenfalls substituierten Pyridylrest, tragen. Der Einsatz von Phosphinen,
die wenigstens eine zur Ausbildung nichtkovalenter Bindungen befähigte Gruppe aufweisen,
als Liganden wird nicht beschrieben.
Die WO 80/01690 beschreibt einen Rhodium-Katalysator, der wenigstens
einen Phosphinliganden umfasst, bei dem an das P-Atom zwei Arylgruppen und über
eine Alkylenbrücke ein heteroatomhaltiger Rest gebunden sind. Bei diesem heteroatomhaltigen
Rest kann es sich um eine Vielzahl verschiedener Reste handeln, wobei u. a. auch
Carbonsäureamidgruppen-haltige Reste genannt werden. Dieses Dokument lehrt jedoch
nicht den Einsatz von Liganden mit einer funktionellen Gruppe, die zur Ausbildung
intermolekularer nichtkovalenter Bindungen befähigt ist. So betrifft das einzige
Ausführungsbeispiel zu Carbonsäureamidgruppen-haltigen Liganden (N-2-Pyrolidinonylethyl)diphenylphosphin,
welches nicht zur Ausbildung intermolekularer nichtkovalenter Bindungen zwischen
den Amidgruppen befähigt ist. Die US 4,687,874
hat einen der WO 80/01690 vergleichbaren Offenbarungsgehalt.
Die unveröffentlichte deutsche Patentanmeldung P 10313319.4 beschreibt
ein Hydroformylierungsverfahren, das sich zur Hydroformylierung von 1-Olefinen mit
hoher n-Selektivität eignet. Darin kommen Hydroformylierungskatalysatoren auf Basis
von Monophosphorliganden zum Einsatz die zur Ausbildung intermolekularer nichtkovalenter
Bindungen befähigt sind. Derartige Liganden können prinzipiell über intermolekulare
nichtkovalente Bindungen dimerisieren und somit Pseudochelatkomplexe ausbilden.
B. Breit und W. Seiche beschreiben in J. Am. Chem. Soc. 2003, 125,
6608 – 6609 die Dimerisierung monodentater Liganden über Wasserstoffbrückenbindungen
unter Ausbildung bidentater Donorliganden und deren Einsatz in Hydroformylierungskatalysatoren
mit hoher Regioselektivität.
Keines der zuvor genannten Dokumente beschäftigt sich mit chiralen
Liganden bzw. Katalysatoren für einen Einsatz in asymmetrischen Synthesen.
Die EP-A-0 614 870 beschreibt ein Verfahren zur Herstellung optisch
aktiver Aldehyde durch Hydroformylierung prochiraler 1-Olefine in Gegenwart eines
Rhodiumkomplexes als Hydroformylierungskatalysator, der einen unsymmetrischen phosphoratomhaltigen
Liganden mit 1,1'-Binaphthylen-Rückgrat aufweist. Die Herstellung der unsymmetrischen
phosphoratomhaltigen Liganden ist mit hohem Syntheseaufwand verbunden. Die EP-A-0
614 901, EP-A-0 614 902, EP-A-0 614 903, EP-A-0 684 249 und DE-A-198 53 748 beschreiben
unsymmetrische phosphoratomhaltige Liganden mit vergleichbarer Struktur.
Die WO 93/03839 (EP-B-0 600 020) beschreibt einen optisch aktiven
Metall-Ligand-Komplex-Katalysator umfassend eine optisch aktive Pnicogenverbindung
als Ligand sowie Verfahren zur asymmetrischen Synthese in Gegenwart eines solchen
Katalysators.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
zur Herstellung chiraler Verbindungen mit hoher Stereoselektivität zur Verfügung
zu stellen. Zudem soll das gewünschte Isomer auch in hoher Ausbeute erhalten werden.
Eine spezielle Aufgabe der Erfindung ist es ein Verfahren zur Verfügung zu stellen,
das sich zur Hydrierung von Kohlenstoff-Kohlenstoff- und Kohlenstoff-Heteroatom-Mehrfachbindungen
mit hoher Stereoselektivität eignet. Eine weitere spezielle Aufgabe der vorliegenden
Erfindung ist es, ein Hydroformylierungsverfahren zur Verfügung zu stellen, das
sich zur Hydroformylierung von Olefinen mit hoher Stereoselektivität eignet. Vorzugsweise
sollen in den Verfahren Katalysatoren zum Einsatz kommen, deren Liganden leicht
und in guten Ausbeuten herstellbar sind.
Überraschenderweise wurde nun gefunden, dass diese Aufgabe durch die
Bereitstellung chiraler Katalysatoren auf Basis von Monopnicogenliganden bzw. Monopseudopnicogenliganden
gelöst wird, die zur Ausbildung intermolekularer nichtkovalenter Bindungen befähigt
sind. Derartige Liganden können prinzipiell über intermolekulare
nichtkovalente Bindungen dimerisieren und somit Pseudochelatkomplexe ausbilden.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher ein Verfahren zur
Herstellung chiraler Verbindungen durch Umsetzung einer prochiralen Verbindung,
die wenigstens eine ethylenisch ungesättigte Doppelbindung enthält, mit einem Substrat
in Gegenwart eines chiralen Katalysators, umfassend wenigstens einen Übergangsmetallkomplex
mit Liganden, die jeweils eine pnicogenatomhaltige oder pseudopnicogenatomhaltige
Gruppe und wenigstens eine zur Ausbildung intermolekularer, nichtkovalenter Bindungen
befähigte funktionelle Gruppe aufweisen, wobei der Komplex über intermolekulare
nichtkovalente Bindungen dimerisierte Liganden aufweist.
Außerdem betrifft die vorliegende Erfindung Liganden, die jeweils
eine pnicogenatomhaltige oder pseudopnicogenatomhaltige Gruppe und wenigstens eine
zur Ausbildung intermolekularer, nichtkovalenter Bindungen befähigte funktionelle
Gruppe aufweisen, sowie chirale Katalysatoren.
Der Begriff "Pnicogenatom" bezeichnet ein Atom der V. Hauptgruppe
des Periodensystems der Elemente. Bevorzugte Pnicogenatome sind N, P, As und Sb,
besonders bevorzugt sind N und P. Falls es sich bei dem Pnicogenatom um ein Stickstoffatom
handelt, so liegt dieses vorzugsweise als Imin (=N-) vor, d. h. es weist eine Doppelbindung
zu einem benachbarten Atom auf. Speziell wird als Pnicogenatom ein P-Atom eingesetzt.
Der Begriff "Pseudopnicogenatom" bezeichnet ein Atom, das mit einem
Pnicogenatom gleichwirkend ist. Ein bevorzugtes Pseudopnicogenatom ist das Carben-Kohlenstoffatom.
Entsprechend ist eine "pseudopnicogenatomhaltige Gruppe" eine Gruppe, die mit einer
pnicogenatomhaltigen Gruppe gleichwirkend ist. Bevorzugt pseudopnicogenatomhaltige
Gruppen sind N-heterocyclische Carbene, wie sie von W. A. Herrmann in Angew. Chem.
2002, 114, S. 1342 – 1363 beschrieben werden. Auf die Offenbarung dieses Dokuments
wird in vollem Umfang Bezug genommen.
"Chirale Verbindungen" sind im Rahmen der vorliegenden Erfindung Verbindungen
mit wenigstens einem Chiralitätszentrum (d. h. wenigstens einem asymmetrischen Atom,
insbesondere wenigstens einem asymmetrischen C-Atom oder P-Atom), mit Chiralitätsachse,
Chiralitätsebene oder Schraubenwindung.
Der Begriff "chiraler Katalysator" wird im Rahmen der vorliegenden
Erfindung weit verstanden. Er umfasst sowohl Katalysatoren, die wenigstens einen
chiralen Liganden aufweisen, als auch Katalysatoren mit an sich achiralen Liganden,
die aufgrund der Anordnung der Liganden infolge nichtkovalenter Wechselwirkungen
und/oder der Anordnung der Liganden in komplex gebundener Form Zentrumschiralität,
axiale Chiralität, planare Chiralität oder Helicität aufweisen.
"Achirale Verbindungen" sind Verbindungen, die nicht chiral sind.
Unter einer "prochiralen Verbindung" wird eine Verbindung mit wenigstens
einem prochiralen Zentrum verstanden. "Asymmetrische Synthese" bezeichnet eine Reaktion,
bei der aus einer Verbindung mit wenigstens einem prochiralen Zentrum eine Verbindung
mit wenigstens einem Chiralitätszentrum, einer Chiralitätsachse, Chiralitätsebene
oder Schraubenwindung erzeugt wird, wobei die stereoisomeren Produkte in ungleichen
Mengen entstehen.
"Stereoisomere" sind Verbindungen gleicher Konstitution aber unterschiedlicher
Atomanordnung im dreidimensionalen Raum.
"Enantiomere" sind Stereoisomere, die sich zueinander wie Bild zu
Spiegelbild verhalten. Der bei einer asymmetrischen Synthese erzielte "Enantiomeren-Überschuss"
(enantiomeric excess, ee) ergibt sich dabei nach folgender Formel: ee[%] = (R –
S)/(R + S) × 100. R und S sind die Deskriptoren des CIP-Systems für die beiden
Enantiomeren und geben die absolute Konfiguration am asymmetrischen Atom wieder.
Die enantiomerenreine Verbindung (ee = 100 %) wird auch als "homochirale Verbindung"
bezeichnet.
Das erfindungsgemäße Verfahren führt zu Produkten, die bezüglich eines
bestimmten Stereoisomers angereichert sind. Der erzielte "Enantiomeren-Überschuss"
(ee) beträgt in der Regel wenigstens 20 %, bevorzugt wenigstens 50 %, insbesondere
wenigstens 80 %.
"Diastereomere" sind Stereoisomere, die nicht enantiomer zueinander
sind.
Es wurde überraschenderweise gefunden, dass chirale Katalysatoren,
die wenigstens einen Komplex mit Monopnicogenliganden oder Monopseudopnicogenliganden
(Liganden, die nur eine pnicogenatomhaltige Gruppe oder pseudopnicogenatomhaltige
Gruppe pro Molekül aufweisen) enthalten, welche befähigt sind, über intermolekulare,
nichtkovalente Bindungen Dimere zu bilden, bei denen der Abstand zwischen den beiden
Pnicogenatomen/Pseudopnicogenatomen in einem Bereich liegt, wie er für Chelatliganden
üblich ist, bei einem Einsatz in der asymmetrischen Synthese eine so hohe Stereoselektivität
erzielen, wie sie ansonsten nur mit Chelatliganden erzielt wird. Zudem können mit
diesen Katalysatoren im allgemeinen auch die für Chelatliganden typischen Regioselektivitäten
erzielt werden. So werden z. B. bei einem Einsatz in der Hydroformylierung so hohe
n-Selektivität erzielen, wie sie ansonsten nur mit Chelatliganden erzielt wird.
Liganden mit der Befähigung, über intermolekulare, nichtkovalente
Bindungen Dimere zu bilden, werden im Rahmen dieser Erfindung auch als Pseudochelatliganden
bezeichnet.
Erfindungsgemäß werden Liganden eingesetzt, die eine funktionelle
Gruppe aufweisen, die zur Ausbildung intermolekularer, nichtkovalenter Bindungen
befähigt ist. Vorzugsweise handelt es sich bei diesen Bindungen um Wasserstoffbrückenbindungen
oder ionische Bindungen, insbesondere um Wasserstoffbrückenbindungen. Bei den funktionellen
Gruppen kann es sich in einer bevorzugten Ausführung um zur Tautomerie befähigte
Gruppen handeln. Die zur Ausbildung intermolekularer nichtkovalenter Bindungen befähigten
funktionellen Gruppen befähigen die Liganden zur Assoziation, d. h. zur Ausbildung
von Aggregaten in Form von Dimeren.
Ein Paar von funktionellen Gruppen zweier Liganden, die zur Ausbildung
intermolekularer nichtkovalenter Bindungen befähigt sind, wird im Rahmen der vorliegenden
Erfindung als "komplementäre funktionelle Gruppen" bezeichnet. "Komplementäre Verbindungen"
sind Ligand/Ligand-Paare, die zueinander komplementäre funktionelle Gruppen aufweisen.
Solche Paare sind zur Assoziation, d. h. zur Ausbildung von Aggregaten befähigt.
Vorzugsweise sind die zur Ausbildung intermolekularer nichtkovalenter
Bindungen befähigten funktionellen Gruppen ausgewählt unter Hydroxyl-, primären,
sekundären und tertiären Amino-, Thiol-, Keto-, Thioketon-, Imin-, Carbonsäureester-,
Carbonsäureamid-, Amidin-, Urethan-, Harnstoff-, Sulfoxid-, Sulfoximin-, Sulfonsäureamid-
und Sulfonsäureestergruppen.
Vorzugsweise handelt es sich bei diesen funktionellen Gruppen um so
genannte selbstkomplementäre funktionelle Gruppen, d. h. die Ausbildung der nichtkovalenten
Bindungen erfolgt zwischen zwei gleichen funktionellen Gruppen der eingesetzten
Liganden. Funktionelle Gruppen, die zur Tautomerie befähigt sind, können in den
Dimeren jeweils in Form der gleichen oder als unterschiedliche Isomere (Tautomere)
vorliegen. So können beispielsweise bei einer Keto-Enol-Tautomerie beide Mono(pseudo)-pnicogenliganden
in der Ketoform, beide in der Enolform oder einer in der Ketoform und einer in der
Enolform vorliegen. Selbstverständlich können die Ligand/Ligand-Paare auch von zwei
verschiedenen Liganden gebildet werden.
Der Abstand zwischen den an das Übergangsmetall koordinierenden Atomen
der pnicogenatomhaltigen oder pseudopnicogenatomhaltigen Gruppen der dimerisierten
Liganden beträgt vorzugsweise höchstens 5 Å. Er liegt vorzugsweise in einem Bereich
von 2,5 bis 4,5 Å, besonders bevorzugt von 3,5 bis 4,2 Å.
Geeignete Verfahren zur Bestimmung, ob die eingesetzten Liganden befähigt
sind, Dimere zu bilden, umfassen die Kristallstrukturanalyse, die Kernresonanzspektroskopie
sowie Molecular-Modelling-Verfahren. Dabei ist es in der Regel ausreichend zur Bestimmung,
die Liganden in nichtkomplexgebundener Form heranzuziehen. Dies gilt speziell für
Molecular-Modelling-Verfahren. Es wurde zudem gefunden, dass sowohl durch Kristallstrukturanalyse,
die am Festkörper erfolgt, als auch durch Kernresonanzspektroskopie in Lösung, als
auch durch Berechnung der Struktur für die Gasphase im Allgemeinen zuverlässige
Voraussagen über das Verhalten der eingesetzten Liganden unter den Reaktionsbedingungen
der katalysierten Reaktion erzielt werden. So weisen z. B. Liganden, die nach den
genannten Bestimmungsverfahren befähigt sind, Dimere zu bilden, in der Regel auch
unter den Bedingungen der Reaktionen, in denen sie eingesetzt werden, Eigenschaften
auf, wie sie ansonsten nur für Chelatliganden üblich sind. Dazu zählt insbesondere
die Erzielung einer hohen Stereoselektivität bei der Hydrierung und Hydroformylierung
von prochiralen Olefinen. Des Weiteren wurde gefunden, das diese hohe Stereoselektivität
nicht mehr erzielt wird, wenn bei der Reaktion die Ausbildung intermolekularer nichtkovalenter
Bindungen zwischen den Liganden durch Zugabe von Säuren oder protischen Lösungsmitteln,
wie z. B. Methanol, gestört wird.
In einer geeigneten Vorgehensweise zur Bestimmung, ob ein Ligand für
das erfindungsgemäße Verfahren geeignet ist, werden zunächst mit
Hilfe eines graphischen Molecular-Modelling-Programms alle möglichen H-Brücken-gebundenen
Dimere des Liganden und seiner Tautomeren erzeugt. Diese Dimerstrukturen werden
dann mit quantenchemischen Methoden optimiert. Vorzugsweise wird hierfür die Dichtefunktionaltheorie
(DFT) eingesetzt, beispielsweise unter Verwendung des Funktionals B-P86 (A. D. Becke,
Phys. Rev. A 1988, 38, 3098; J. P. Perdew, Phys. Rev. B 1986, 33, 8822; ibid 1986,
34, 7406(E)) und der Basis SV(P) (A. Schäfer, H. Horn, R. Ahlrichs, J. Chem. Phys.
1992, 97, 2571) in dem Programmpaket Turbomole (R. Ahlrichs, M. Bär, M. Häser, H.
Horn, C. Kölmel, Chem. Phys. Lett. 1989, 162, 165; M. v. Arnim, R. Ahlrichs; J.
Comput. Chem. 1998, 19, 1746) (erhältlich von der Universität Karlsruhe). Ein kommerziell
erhältliches geeignetes Molecular-Modelling-Paket ist Gaussian 98 (M. J. Frisch,
J. A. Pople et al., Gaussian 98, Revision A.5, Gaussian Inc., Pittsburgh (PA) 1998).
Als Pseudochelatligand sind vorzugsweise solche geeignet, bei denen
in der berechneten Dimerstruktur der Abstand der koordinierenden Atome, z. B. der
P-Atome, weniger als 5 Å beträgt.
Für den Zweck der Erläuterung der vorliegenden Erfindung umfasst der
Ausdruck „Alkyl" geradkettige und verzweigte Alkylgruppen. Vorzugsweise handelt
es sich dabei um geradkettige oder verzweigte C1-C20-Alkyl,
bevorzugterweise C1-C12-Alkyl-, besonders bevorzugt C1-C8-Alkyl-
und ganz besonders bevorzugt C1-C4-Alkylgruppen. Beispiele
für Alkylgruppen sind insbesondere Methyl, Ethyl, Propyl, Isopropyl, n-Butyl, 2-Butyl,
sec.-Butyl, tert.-Butyl, n-Pentyl, 2-Pentyl, 2-Methylbutyl, 3-Methylbutyl, 1,2-Dimethylpropyl,
1,1-Dimethylpropyl, 2,2-Dimethylpropyl, 1-Ethylpropyl, n-Hexyl, 2-Hexyl, 2-Methylpentyl,
3-Methylpentyl, 4-Methylpentyl, 1,2-Dimethylbutyl, 1,3-Dimethylbutyl, 2,3-Dimethylbutyl,
1,1-Dimethylbutyl, 2,2-Dimethylbutyl, 3,3-Dimethylbutyl; 1,1,2-Trimethylpropyl,
1,2,2-Trimethylpropyl, 1-Ethylbutyl, 2-Ethylbutyl, 1-Ethyl- 2-methylpropyl, n-Heptyl,
2-Heptyl, 3-Heptyl, 2-Ethylpentyl, 1-Propylbutyl, n-Octyl, 2-Ethylhexyl, 2-Propylheptyl,
Nonyl, Decyl.
Der Ausdruck „Alkyl" umfasst auch substituierte Alkylgruppen,
welche im Allgemeinen 1, 2, 3, 4 oder 5, bevorzugt 1, 2 oder 3 und besonders bevorzugt
1 Substituenten aufweisen. Diese sind vorzugsweise ausgewählt unter Alkoxy, Cycloalkyl,
Aryl, Hetaryl, Hydroxyl, Halogen, NE1E2, NE1E2E3+,
Carboxylat und Sulfonat. Eine bevorzugte Perfluoralkylgruppe ist Trifluormethyl.
Der Ausdruck „Alkylen" im Sinne der vorliegenden Erfindung
steht für geradkettige oder verzweigte Alkandiyl-Gruppen mit 1 bis 5 Kohlenstoffatomen.
Der Ausdruck „Cycloalkyl" umfasst im Sinne der vorliegenden
Erfindung unsubstituierte als auch substituierte Cycloalkylgruppen, vorzugsweise
C5-C7-Cycloalkylgruppen, wie Cyclopentyl, Cyclohexyl oder
Cycloheptyl. Diese können im Falle einer Substitution, im Allgemeinen 1, 2, 3, 4
oder 5, bevorzugt 1, 2 oder 3 und besonders bevorzugt 1 Substituenten tragen. Vorzugsweise
sind diese Substituenten ausgewählt unter Alkyl, Alkoxy, NE1E2,
NE1E2E3+, und Halogen.
Der Ausdruck „Heterocycloalkyl" im Sinne der vorliegenden Erfindung
umfasst gesättigte, cycloaliphatische Gruppen mit im Allgemeinen 4 bis 7, vorzugsweise
5 oder 6 Ringatomen, in denen 1 oder 2 der Ringkohlenstoffatome durch Heteroatome,
ausgewählt aus den Elementen Sauerstoff, Stickstoff und Schwefel, ersetzt sind und
die gegebenenfalls substituiert sein können, wobei im Falle einer Substitution,
diese heterocycloaliphatischen Gruppen 1, 2 oder 3, vorzugsweise 1 oder 2, besonders
bevorzugt 1 Substituenten tragen können. Diese Substituenten sind vorzugsweise ausgewählt
unter Alkyl, Alkoxy, Aryl, COORo, COO–M+,
Hydroxyl, Halogen und NE1E2, besonders bevorzugt sind Alkylreste.
Beispielhaft für solche heterocycloaliphatischen Gruppen seien Pyrrolidinyl, Piperidinyl,
2,2,6,6-Tetramethyl-piperidinyl, Imidazolidinyl, Pyrazolidinyl, Oxazolidinyl, Morpholidinyl,
Thiazolidinyl, Isothiazolidinyl, Isoxazolidinyl, Piperazinyl, Tetrahydrothiophenyl,
Tetrahydrofuranyl, Tetrahydropyranyl, Dioxanyl genannt.
Der Ausdruck „Aryl" umfasst im Sinne der vorliegenden Erfindung
unsubstituierte als auch substituierte Arylgruppen, und steht vorzugsweise für Phenyl,
Tolyl, Xylyl, Mesityl, Naphthyl, Fluorenyl, Anthracenyl, Phenanthrenyl oder Naphthacenyl,
besonders bevorzugt für Phenyl oder Naphthyl, wobei diese Arylgruppen im Falle einer
Substitution im Allgemeinen 1, 2, 3, 4 oder 5, vorzugsweise 1, 2 oder 3 und besonders
bevorzugt 1 Substituenten, ausgewählt aus den Gruppen Alkyl, Alkoxy, Carboxylat,
Trifluormethyl, Sulfonat, NE1E2, Alkylen-NE1E2,
Nitro, Cyano oder Halogen, tragen können. Eine bevorzugte Perfluorarylgruppe ist
Pentafluorphenyl.
Der Ausdruck „Hetaryl" umfasst im Sinne der vorliegenden Erfindung
unsubstituierte oder substituierte, heterocycloaromatische Gruppen, vorzugsweise
die Gruppen Furyl, Thiophenyl, Pyridyl, Chinolinyl, Acridinyl, Pyridazinyl, Pyrimidinyl,
Pyrazinyl, Pyrrolyl, Imidazolyl, Pyrazolyl, Indolyl, Purinyl, Indazolyl, Benzotriazolyl, 1,2,3-Triazolyl,
1,3,4-Triazolyl und Carbazolyl. Diese heterocycloaromatischen Gruppen können im
Falle einer Substitution im Allgemeinen 1, 2 oder 3 Substituenten, ausgewählt aus
den Gruppen Alkyl, Alkoxy, Hydroxyl, Carboxylat, Sulfonat, NE1E2,
Alkylen-NE1E2 oder Halogen, tragen.
Carboxylat und Sulfonat stehen im Rahmen dieser Erfindung vorzugsweise
für ein Derivat einer Carbonsäurefunktion bzw. einer Sulfonsäurefunktion, insbesondere
für ein Metallcarboxylat oder -sulfonat, eine Carbonsäureester- oder Sulfonsäureesterfunktion
oder eine Carbonsäure- oder Sulfonsäureamidfunktion. Dazu zählen z. B. die Ester
mit C1-C4-Alkanolen, wie Methanol, Ethanol, n-Propanol, Isopropanol,
n-Butanol, sec.-Butanol und tert.-Butanol.
Die obigen Erläuterungen zu den Ausdrücken „Alkyl", „Cycloalkyl",
„Aryl", „Heterocycloalkyl" und „Hetaryl" gelten entsprechend
für die Ausdrücke „Alkoxy", „Cycloalkoxy", „Aryloxy", „Heterocycloalkoxy"
und „Hetaryloxy".
Der Ausdruck „Acyl" steht im Sinne der vorliegenden Erfindung
für Alkanoyl- oder Aroylgruppen mit im Allgemeinen 2 bis 11, vorzugsweise 2 bis
8 Kohlenstoffatomen, beispielsweise für die Formyl-, Acetyl-, Propanoyl-, Butanoyl-,
Pentanoyl-, Hexanoyl-, Heptanoyl-, 2-Ethylhexanoyl-, 2-Propylheptanoyl-, Benzoyl-
oder Naphthoyl-Gruppe.
Die Reste E1 bis E12 sind unabhängig voneinander
ausgewählt unter Wasserstoff, Alkyl, Cycloalkyl und Aryl. Die Gruppen NE1E2,
NE4E5, NE7E8 und NE10E11
stehen vorzugsweise für N,N-Dimethylamino, N,N-Diethylamino, N,N-Dipropylamino,
N,N-Diisopropylamino, N,N-Di-n-butylamino, N,N-Di-t.-butylamino, N,N-Dicyclohexylamino
oder N,N-Diphenylamino.
Halogen steht für Fluor, Chlor, Brom und Iod, bevorzugt für Fluor,
Chlor und Brom.
M+ steht für ein Kationäquivalent, d. h. für ein einwertiges
Kation oder den einer positiven Einfachladung entsprechenden Anteil eines mehrwertigen
Kations. Das Kation M+ dient lediglich als Gegenion zur Neutralisation
negativ geladener Substituentengruppen, wie der COO– oder der Sulfonat-Gruppe
und kann im Prinzip beliebig gewählt werden. Vorzugsweise werden deshalb Alkalimetall-,
insbesondere Na+, K+-, Li+-Ionen oder Onium-Ionen,
wie Ammonium-, Mono-, Di-, Tri-, Tetraalkylammonium-, Phosphonium-, Tetraalkylphosphonium-
oder Tetraarylphosphonium-Ionen verwendet.
Entsprechendes gilt für das Anionäquivalent X–, das
lediglich als Gegenion positiv geladener Substituentengruppen, wie den Ammoniumgruppen,
dient und beliebig gewählt werden kann unter einwertigen Anionen und den einer negativen
Einfachladung entsprechenden Anteilen eines mehrwertigen Anions, wobei im Allgemeinen
Halogenid-Ionen X– bevorzugt sind, insbesondere Chlorid und Bromid.
Die Werte für x und y stehen für eine ganze Zahl von 1 bis 240, vorzugsweise
für eine ganze Zahl von 2 bis 120.
Der Begriff "polycyclische Verbindung" umfasst im Rahmen der vorliegenden
Erfindung im weitesten Sinne Verbindungen, die wenigstens zwei Ringe enthalten,
unabhängig davon, wie diese Ringe verknüpft sind. Hierbei kann es sich um carbocyclische
und/oder heterocyclische Ringe handeln. Die Ringe können über Einfach- oder Doppelbindungen
verknüpft ("mehrkernige Verbindungen"), durch Anellierung verbunden ("kondensierte
Ringsysteme") oder überbrückt ("überbrückte Ringsysteme", "Käfigverbindungen") sein.
Bevorzugte polycyclische Verbindungen sind kondensierte Ringsysteme.
Kondensierte Ringsysteme können durch Anellierung verknüpfte (ankondensierte)
aromatische, hydroaromatische und cyclische Verbindungen sein. Kondensierte Ringsysteme
bestehen aus zwei, drei oder mehr als drei Ringen. Je nach der Verknüpfungsart unterscheidet
man bei kondensierten Ringsystemen zwischen einer ortho-Anellierung, d. h. jeder
Ring hat mit jedem Nachbarring jeweils eine Kante, bzw. zwei Atome gemeinsam, und
einer peri-Anellierung, bei der ein Kohlenstoffatom mehr als zwei Ringen angehört.
Bevorzugt unter den kondensierten Ringsystemen sind orthokondensierte Ringsysteme.
Die erfindungsgemäß eingesetzten Ligand/Ligand-Paare lassen sich schematisch
durch die folgende allgemeine Formel I darstellen:
worin
Pn für unabhängig voneinander ausgewählte Pnicogenatome oder koordinierende Atome
pseudopnicogenatomhaltiger Gruppen stehen,
A und B für Reste mit zueinander komplementären funktionellen Gruppen stehen, zwischen
denen eine nichtkovalente Wechselwirkung besteht,
R1 für einen einfach oder doppelt gebundenen Organylrest steht,
R2 für einen einfach gebundenen Organylrest steht,
a in Abhängigkeit von der Valenz des Pnicogenatoms oder koordinierenden Atoms der
pseudopnicogenatomhaltigen Gruppen und der Bindigkeit des Rests R2 für
0 oder 1 steht,
wobei das Pnicogenatom oder koordinierende Atom der pseudopnicogenatomhaltigen Gruppe
auch gemeinsam mit wenigstens zwei der daran gebundenen Reste R1, R2
und A oder B Teil eines Ringsystems sein kann.
Bevorzugt sind die Pn-Atome in der Formel I unabhängig voneinander
ausgewählt unter N, P, As, Sb und Carben-Kohlenstoffatomen.
In einer ersten Ausführung handelt es sich bei der pnicogen- oder
pseudopnicogenatomhaltigen Gruppe um eine Carbengruppe der Formel R1-C-A
bzw. R1-C-B. Bevorzugt ist das Carbenkohlenstoffatom dann Teil
eines Ringsystems der allgemeinen Formel I.1
worin
G1 für NRB oder CRCRD steht, worin RB,
RC und RD unabhängig voneinander für Wasserstoff, Alkyl, Cycloalkyl,
Heterocycloalkyl, Aryl oder Hetaryl stehen, wobei
RC oder RD auch für ein Bindungsäquivalent einer Doppelbindung
stehen kann,
Q1 für eine zweiwertige verbrückende Gruppe mit 1 bis 5 Atomen zwischen
den flankierenden Bindungen steht,
RA für Wasserstoff, Alkyl, Cycloalkyl, Heterocycloalkyl, Aryl oder Hetaryl
steht,
wobei einer der Reste RA, RB, RC, RD
oder ein Rest an der Gruppe Q1 für eine zur Ausbildung intermolekularer,
nichtkovalenter Bindungen befähigte funktionelle Gruppe steht oder eine solche Gruppe
umfasst.
Bevorzugt sind die Verbindungen der Formel I.1 ausgewählt unter den
N-heterocyclischen Carbenen der Formeln I.1a bis I.1d
worin
RA, RB, RC, RE und RF unabhängig
voneinander für Wasserstoff, Alkyl, Cycloalkyl, Heterocycloalkyl, Aryl oder Hetaryl
stehen, wobei einer dieser Reste für eine zur Ausbildung intermolekularer, nichtkovalenter
Bindungen befähigte funktionelle Gruppe steht oder eine solche Gruppe umfasst.
Bevorzugt stehen in den Verbindungen der Formeln I.1a bis I.1d die
Reste RA, RB, RC, RE und RF,
die nicht für eine zur Ausbildung intermolekularer, nichtkovalenter Bindungen befähigte
funktionelle Gruppe stehen oder eine solche Gruppe umfassen, für unsubstituierte
oder ein- oder mehrfach substituierte Alkyl- oder Arylreste.
Bevorzugt steht in den Verbindungen der Formeln I.1a bis I.1d der
Rest RA für eine zur Ausbildung intermolekularer, nichtkovalenter Bindungen
befähigte funktionelle Gruppe oder umfasst eine solche Gruppe.
In einer zweiten Ausführung handelt es sich bei der pnicogen- oder
pseudopnicogenatomhaltigen Gruppe um eine Imingruppe der Formel R1=N-A
bzw. R1=N-B. Bevorzugt ist die Imingruppe dann Teil eines Ringsystems
der allgemeinen Formel I.2
worin
Q2 für eine zweiwertige verbrückende Gruppe mit 1 bis 5 Atomen zwischen
den flankierenden Bindungen steht, und
RG, RH und RI unabhängig voneinander für Wasserstoff,
Alkyl, Cycloalkyl, Heterocycloalkyl, Aryl oder Hetaryl stehen,
wobei einer der Reste RG, RH, RI oder ein Rest
an der Gruppe Q2 für eine zur Ausbildung intermolekularer, nichtkovalenter
Bindungen befähigte funktionelle Gruppe steht oder eine solche Gruppe umfasst.
Bevorzugt steht in der Formel I.2 die Gruppe Q2 für eine
C1-C5-Alkylengruppe, die ein Heteroatom oder eine heteroatomhaltige
Gruppe, vorzugsweise ausgewählt unter O, S oder NRK (RK =
Wasserstoff, Alkyl, Cycloalkyl, Aryl), aufweisen kann.
Bevorzugt sind die Verbindungen der Formel I.2 ausgewählt unter cyclischen
Iminen der Formeln I.2a oder I.2b
worin
G2 für O oder NRK steht, worin RK für Wasserstoff,
Alkyl, Cycloalkyl, Heterocycloalkyl, Aryl oder Hetaryl steht, RG, RH, RI und RL
unabhängig voneinander für Wasserstoff, Alkyl, Cycloalkyl, Heterocycloalkyl, Aryl
oder Hetaryl stehen,
wobei einer der Reste RG, RH, RI, RK
und RL für eine zur Ausbildung intermolekularer, nichtkovalenter Bindungen
befähigte funktionelle Gruppe steht oder eine solche Gruppe umfasst.
Bevorzugt steht in den Verbindungen der Formeln I.2a oder I.2b der
Rest RG für eine zur Ausbildung intermolekularer, nichtkovalenter Bindungen
befähigte funktionelle Gruppe oder umfasst eine solche Gruppe.
Bevorzugt steht in den Verbindungen der Formeln I.2a oder I.2b der
Rest RH für Alkyl, insbesondere Methyl, Ethyl, Isopropyl oder tert.-Butyl,
Aryl, insbesondere Phenyl, oder Arylalkyl, insbesondere Benzyl.
Bevorzugt stehen in den Verbindungen der Formeln I.2a oder I.2b die
Reste RI und RL für Wasserstoff.
Bevorzugt steht in den Verbindungen der Formeln I.2a oder I.2b die
Gruppe G2 für O oder NRK.
In einer dritten Ausführung ist die pnicogen- oder pseudopnicogenatomhaltige
Gruppe ausgewählt unter Gruppen der allgemeinen Formel I.3
worin
Pn für N, P, As oder Sb, vorzugsweise P steht,
R1 und R2 unabhängig voneinander für Alkyl, Alkoxy, Cycloalkyl,
Cycloalkoxy, Heterocycloalkyl, Heterocycloalkoxy, Aryl, Aryloxy, Hetaryl oder Hetaryloxy
stehen oder
R1 und R2 zusammen mit dem Phosphoratom, an das sie gebunden
sind, für einen 4- bis 8-gliedrigen Heterocyclus stehen, der gegebenenfalls zusätzlich
ein-, zweioder dreifach mit Cycloalkyl, Heterocycloalkyl, Aryl oder Hetaryl anelliert
ist, wobei der Heterocyclus und, falls vorhanden, die anellierten Gruppen unabhängig
voneinander je einen, zwei, drei oder vier Substituenten tragen können, die ausgewählt
sind unter Alkyl, Cycloalkyl, Heterocycloalkyl, Aryl, Hetaryl, COORc,
COO–M+, SO3Rc, SO3–
M+, PO3(Rc)(Rd), (PO3)2–(M+)2,
NE4E5, (NE4E5E6)+X–
, ORe, SRe, (CHRfCH2O)yRe,
(CH2O)yRe, (CH2CH2NE4)yRe,
Halogen, Nitro, Acyl oder Cyano stehen,
worin
Rc und Rd jeweils gleiche oder verschiedene Reste, ausgewählt
unter Wasserstoff, Alkyl, Cycloalkyl, Aryl oder Hetaryl bedeuten,
Re, E4, E5, E6 jeweils gleiche oder
verschiedene Reste, ausgewählt unter Wasserstoff, Alkyl, Cycloalkyl, Aryl oder Hetaryl
bedeuten,
Rf für Wasserstoff, Methyl oder Ethyl steht, M+ für ein Kationäquivalent
steht,
X– für ein Anionäquivalent steht und
y für eine ganze Zahl von 1 bis 240 steht.
Nach einer ersten bevorzugten Ausführungsform sind in den Gruppen
der allgemeinen Formel I.3 die Reste R1 und R2 nicht miteinander
verbrückt. Dann sind R1 und R2 vorzugsweise unabhängig voneinander
ausgewählt unter Alkyl, Cycloalkyl, Aryl und Hetaryl, wie eingangs definiert.
Bevorzugt steht wenigstens einer der Reste R1 und R2
und besonders bevorzugt stehen R1 und R2 beide für Aryl.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind in den Gruppen
der allgemeinen Formel I.3 die Reste R1 und R2 miteinander
verbrückt. Dann steht die pnicogenatomhaltige Gruppe vorzugsweise für eine Gruppe
der Formel
worin Pn für P, As oder Sb, bevorzugt P, steht,
r und s unabhängig voneinander für 0 oder 1 stehen, und
D zusammen mit dem Phosphoratom und dem/den Sauerstoffatom(en), an die es gebunden
ist, für einen 4- bis 8-gliedrigen Heterocyclus steht, der gegebenenfalls ein-,
zwei- oder dreifach mit Cycloalkyl, Heterocycloalkyl, Aryl und/oder Hetaryl anelliert
ist, wobei die anellierten Gruppen unabhängig voneinander je einen, zwei, drei oder
vier Substituenten, ausgewählt unter Alkyl, Alkoxy, Halogen, Sulfonat, NE4E5,
Alkylen-NE4E5, Nitro, Cyano und Carboxylat, tragen können
und/oder D einen, zwei, drei oder vier Substituenten, die ausgewählt sind unter
Alkyl, Hydroxy, Alkoxy, gegebenenfalls substituiertem Cycloalkyl und gegebenenfalls
substituiertem Aryl, aufweisen kann und/oder D durch 1, 2 oder 3 gegebenenfalls
substituierte Heteroatome unterbrochen sein kann.
Der Rest D steht vorzugsweise für eine C2- bis C6-Alkylenbrücke,
die 1- oder 2-fach mit Aryl anelliert ist und/oder die einen Substituenten, der
ausgewählt ist unter Alkyl, gegebenenfalls substituiertem Cycloalkyl und gegebenenfalls
substituiertem Aryl, aufweisen kann und/oder die durch ein gegebenenfalls substituiertes
Heteroatom unterbrochen sein kann.
Bei den anellierten Arylen der Reste D handelt es sich bevorzugt um
Benzol oder Naphthalin. Anellierte Benzolringe sind vorzugsweise unsubstituiert
oder weisen 1, 2 oder 3, insbesondere 1 oder 2 Substituenten auf, die vorzugsweise
ausgewählt sind unter Alkyl, Alkoxy, Halogen, Sulfonat, NE4E5,
Alkylen-NE4E5, Trifluormethyl, Nitro, Carboxylat, Alkoxycarbonyl,
Acyl und Cyano. Anellierte Naphthaline sind vorzugsweise unsubstituiert oder weisen
im nicht anellierten Ring und/oder im anellierten Ring jeweils 1, 2 oder 3, insbesondere
1 oder 2 der zuvor bei den anellierten Benzolringen genannten Substituenten auf.
Bei den Substituenten der anellierten Aryle steht Alkyl vorzugsweise für C1-
bis C4-Alkyl und insbesondere für Methyl, Isopropyl und tert.-Butyl.
Alkoxy steht dabei vorzugsweise für C1- bis C4-Alkoxy und
insbesondere für Methoxy. Alkoxycarbonyl steht vorzugsweise für C1- bis
C4-Alkoxycarbonyl.
Wenn die C2- bis C6-Alkylenbrücke des Restes
D durch 1, 2 oder 3, gegebenenfalls substituierte Heteroatome unterbrochen ist,
so sind diese vorzugsweise ausgewählt unter O, S oder NRh, wobei Rh
für Alkyl, Cycloalkyl oder Aryl steht.
Wenn die C2- bis C6-Alkylenbrücke des Restes
D substituiert ist, so weist sie vorzugsweise 1, 2, 3 oder 4, insbesondere 2 oder
4 Substituenten auf, die ausgewählt sind unter Alkyl, Alkoxy, Hydroxy, Cycloalkyl,
Heterocycloalkyl, Aryl und Hetaryl, wobei die Cycloalkyl-, Heterocycloalkyl,-, Aryl-
und Hetarylsubstituenten jeweils 1, 2 oder 3 der eingangs für diese Reste als geeignet
genannten Substituenten tragen können.
Vorzugsweise steht der Rest D für eine C3- bis C6-Alkylenbrücke,
die wie zuvor beschrieben anelliert und/oder substituiert und/oder durch gegebenenfalls
substituierte Heteroatome unterbrochen ist. Insbesondere steht der Rest D für eine
C3- bis C6-Alkylenbrücke, die ein- oder zweifach mit Phenyl
und/oder Naphthyl anelliert ist, wobei die Phenyl- oder Naphthylgruppen 1, 2 oder
3 der zuvor genannten Substituenten tragen können.
Vorzugsweise steht der Rest D zusammen mit dem Phosphoratom und dem/den
Sauerstoffatom(en), an die er gebunden ist, für einen 4- bis 8-gliedrigen Heterocyclus,
wobei D für einen Rest steht, der ausgewählt ist unter den Resten der Formeln II.1
bis II.4,
worin
T für O, S oder NRi steht, wobei
Ri für Alkyl, Cycloalkyl oder Aryl steht,
oder T für eine C1- bis C3-Alkylenbrücke steht, die eine Doppelbindung
und/oder einen Alkyl-, Cycloalkyl- oder Arylsubstituenten aufweisen kann, wobei
der Arylsubstituent einen, zwei oder drei der für Aryl genannten Substituenten tragen
kann,
oder T für eine C2- bis C3-Alkylenbrücke steht, die durch
0, S oder NR' unterbrochen ist,
RI, RII, RIII, RIV, RV, RVI,
RVII, RVIII, RIX, RX, RXI
und RXII unabhängig voneinander für Wasserstoff, Alkyl, Cycloalkyl, Aryl,
Alkoxy, Halogen, Sulfonat, NE4E5, Alkylen-NE4E5,
Trifluormethyl, Nitro, Alkoxycarbonyl oder Cyano stehen.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform sind in den Gruppen
der allgemeinen Formel I.3 die Reste R1 und R2 so miteinander
verbrückt, dass die phosphoratomhaltige Gruppe der Formel
für einen chiralen Heterocyclus steht. Dazu zählen z. B. (2R, 3S, 4R, 5S)-2,5-Dimethyl-3,4-dihydroxyphospholano-
und (2S, 3R, 4S, 5R)-2,5-Dimethyl-3,4-dihydroxyphospholanogruppen sowie (R)-1,1'-Binaphthylen-2,2'-diyldioxyphosphino-,
(S)-1,1'-Binaphthylen-2,2'-diyldioxyphosphino-, (S)-1,1'-Biphenylen-2,2'-diyldioxyphosphino-
und (S)-1,1'-Biphenylen-2,2'-diyldioxyphosphinogruppen, die unsubstituiert oder,
wie zuvor beschrieben, substituiert sein können.
Bevorzugt weist wenigstens einer der erfindungsgemäß eingesetzten
Liganden eine zur Tautomerie und zur Ausbildung intermolekularer nichtkovalenter
Bindungen befähigte funktionelle Gruppe auf. Diese ist vorzugsweise ausgewählt unter
Gruppen der Formel
und den Tautomeren davon, worin Y für O, S oder NR4 steht, wobei R4
für Wasserstoff, Alkyl, Cycloalkyl, Heterocycloalkyl, Aryl oder Hetaryl steht.
Die Lage des jeweiligen Tautomeriegleichgewichts ist unter anderem
abhängig von der Gruppe Y sowie den Substituenten an der zur Tautomerie befähigten
Gruppe. Sie werden im Folgenden beispielhaft für die Keto-Enol-Tautomerie und die
Imin-Enamin-Tautomerie dargestellt:
Vorzugsweise weisen die erfindungsgemäß eingesetzten Liganden wenigstens
ein Strukturelement der allgemeinen Formeln I.a oder I.b
oder Tautomeren davon auf, worin
Pn, R1, R2 und a wie zuvor definiert sind,
R3 für Wasserstoff, Alkyl, Alkoxy, Cycloalkyl, Cycloalkoxy, Heterocycloalkyl,
Heterocycloalkoxy, Aryl, Aryloxy, Hetaryl oder Hetaryloxy steht,
X für eine zweiwertige verbrückende Gruppe mit 1 bis 5 Brückenatomen zwischen den
flankierenden Bindungen steht,
Y für O, S oder NR4 steht, wobei R4 für Wasserstoff, Alkyl,
Cycloalkyl, Heterocycloalkyl, Aryl oder Hetaryl steht,
wobei zwei oder mehr als zwei der Reste X und R1 bis R4 gemeinsam
mit dem Strukturelement der Formel I.a oder I.b, an das sie gebunden sind, für eine
mono- oder polycyclische Verbindung stehen können.
Bezüglich geeigneter und bevorzugter Reste R1 und R2
wird auf die vorherigen Ausführungen Bezug genommen.
Bevorzugt steht in den Verbindungen der Formeln I.a und I.b Pn für
N, P, As oder Sb, besonders bevorzugt für P, As oder Sb und insbesondere für P.
Bevorzugt weist die zweiwertige verbrückende Gruppe X in den Verbindungen
der Formeln I.a und I.b 1 bis 4, besonders bevorzugt 1 bis 3 Brückenatome zwischen
den flankierenden Bindungen auf.
Bevorzugt steht die zweiwertige verbrückende Gruppe X für eine C1-C5-Alkylen-Brücke,
die, abhängig von der Anzahl der Brückenatome, eine oder zwei Doppelbindungen und/oder
einen, zwei, drei oder vier Substituenten, die ausgewählt sind unter Alkyl, Cycloalkyl,
Heterocycloalkyl, Aryl, Hetaryl, Carboxylat, Sulfonat, Phosphonat, NE1E2
(E1, E2 = Wasserstoff, Alkyl, Cycloalkyl, Acyl oder Aryl),
Hydroxy, Thiol, Halogen, Nitro, Acyl oder Cyano, aufweisen kann, wobei die Cycloalkyl-,
Aryl- und Hetaryl-Substituenten zusätzlichen einen, zwei oder drei Substituenten,
die ausgewählt sind unter Alkyl, Alkoxy, Halogen, Trifluormethyl, Nitro, Alkoxycarbonyl
oder Cyano, tragen können und/oder ein oder zwei nichtbenachbarte Brückenatome der
C1-C5-Alkylen-Brücke X durch ein Heteroatom oder eine Heteroatom-haltige
Gruppe ersetzt sein können und/oder die Alkylen-Brücke X ein- oder zweifach mit
Aryl und/oder Hetaryl anelliert sein kann, wobei die anellierten Aryl- und Hetarylgruppen
je einen, zwei oder drei Substituenten, die ausgewählt sind unter Alkyl, Cycloalkyl,
Aryl, Alkoxy, Cycloalkoxy, Aryloxy, Acyl, Halogen, Trifluormethyl,
Nitro, Cyano, Carboxyl, Alkoxycarbonyl oder NE1E2 (E1
und E2 = Wasserstoff, Alkyl, Cycloalkyl, Acyl oder Aryl) tragen können
und/oder zwei oder mehr als zwei Brückenatome der C1-C5-Alkylen-Brücke
X gemeinsam mit dem Strukturelement der Formel I.a oder I.b, an das sie gebunden
sind, für eine mono- oder polycyclische Verbindung stehen können.
Bevorzugt steht X für eine C1-C5-Alkylen-Brücke,
die eine oder zwei Doppelbindungen aufweisen kann. Des Weiteren bevorzugt können
zwei oder mehr als zwei der Brückenatome der Brücke X gemeinsam mit dem Strukturelement
der Formel I.a oder I.b, an das sie gebunden sind, für eine mono- oder polycyclische
Verbindung stehen.
Vorzugsweise weisen die erfindungsgemäß eingesetzten Liganden wenigstens
ein Strukturelement der allgemeinen Formeln I.a oder I.b auf, worin die Gruppe X
und der Rest R3 gemeinsam mit der Gruppe -NH-C(=Y)-, an die sie gebunden
sind, für einen 5- bis 8-gliedrigen, vorzugsweise 6-gliedrigen Ring stehen. Dieser
Ring kann eine, zwei oder drei Doppelbindungen aufweisen, wobei eine dieser Doppelbindungen
auf der tautomeren Gruppe -N=C(YH)- beruhen kann. Bevorzugt sind 6-gliedrige Ringe,
die unter Berücksichtigung der Tautomerie drei Doppelbindungen aufweisen. Derartige
Ringsysteme, bei denen eines der Tautomeren ein aromatisches Ringsystem ausbilden
kann, sind besonders stabil. Die genannten Ringe können unsubstituiert sein oder
einen, zwei, drei, vier oder fünf der zuvor genannten Substituenten aufweisen. Diese
sind vorzugsweise ausgewählt unter C1-C4-Alkyl, besonders
bevorzugt Methyl, Ethyl, Isopropyl oder tert.-Butyl, C1-C4-Alkoxy,
speziell Methoxy, Ethoxy, Isopropyloxy oder tert.-Butyloxy, sowie Aryl, vorzugsweise
Phenyl. In einer geeigneten Ausführungsform weisen die genannten Ringe wenigstens
eine Doppelbindung auf, wobei die an diese Doppelbindung gebundenen Reste für ein
kondensiertes Ringsystem mit 1, 2 oder 3 weiteren Ringen steht. Dabei handelt es
sich bevorzugt um Benzol oder Naphthalinringe. Anellierte Benzolringe sind vorzugsweise
unsubstituiert oder weisen 1, 2 oder 3 Substituenten auf, die ausgewählt sind unter
Alkyl, Hydroxy, Alkoxy, Carboxylat, Sulfonat, Halogen, NE1E2,
Trifluormethyl, Nitro, Alkoxycarbonyl, Acyl und Cyano. Anellierte Naphthalinringe
sind vorzugsweise unsubstituiert oder weisen im nichtanellierten und/oder im anellierten
Ring je 1, 2 oder 3 der zuvor bei den anellierten Benzolringen genannten Substituenten
auf.
Vorzugsweise sind die erfindungsgemäß eingesetzten Liganden ausgewählt
unter Verbindungen der allgemeinen Formeln I.A bis I.C
und den Tautomeren davon, worin
einer der Reste R5 bis R9 für eine pnicogen- oder pseudopnicogenatomhaltige
Gruppe, wie zuvor definiert, steht,
die Reste R5 bis R9, die nicht für eine pnicogen- oder pseudopnicogenatomhaltige
Gruppe stehen, unabhängig voneinander für Wasserstoff, Alkyl, Cycloalkyl, Heterocycloalkyl,
Aryl, Hetaryl, WCOORo, WCOO–M+, W(SO3)Ro,
W(SO3)–M+, WPO3(Ro)(Rp),
W(PO3)2–(M+)2, WNE1E2,
W(NE1E2E3)+X–, WORq,
WSRq, (CHRrCH2O)xRq, (CH2NE1)xRq,
(CH2CH2NE1)xRq, Halogen,
Nitro, Acyl oder Cyano stehen,
worin
W für eine Einfachbindung, ein Heteroatom, eine heteroatomhaltige Gruppe oder eine
zweiwertige verbrückende Gruppe mit 1 bis 20 Brückenatomen steht,
Ro und Rp jeweils gleiche oder verschiedene Reste, ausgewählt
unter Alkyl, Cycloalkyl, Acyl oder Aryl bedeuten,
Rq, E1, E2, E3 jeweils gleiche oder
verschiedene Reste, ausgewählt unter Wasserstoff, Alkyl, Cycloalkyl, Acyl oder Aryl
bedeuten,
Rr für Wasserstoff, Methyl oder Ethyl steht, M+ für ein Kationäquivalent steht,
X– für ein Anionäquivalent steht und
x für eine ganze Zahl von 1 bis 240 steht,
wobei zwei vicinale Reste R5 bis R9 auch für ein kondensiertes
Ringsystem stehen können, und
Ra und Rb für Wasserstoff, Alkyl, Cycloalkyl, Heterocycloalkyl,
Aryl oder Hetaryl stehen.
Geeignete pnicogen- oder pseudopnicogenatomhaltige Gruppen der Verbindungen
(I.A) bis (I.C) sind die zuvor genannten Gruppen I.1, I.2 und I.3. Auf geeignete
und bevorzugte Ausführungen dieser Gruppen wird Bezug genommen.
Bevorzugt sind die pnicogen- oder pseudopnicogenatomhaltigen Gruppen
der Verbindungen (I.A) bis (I.C) ausgewählt unter Gruppen der Formel -W'-PnR1R2,
worin
Pn für N, P, As oder Sb, insbesondere für P, As oder Sb, speziell für P steht,
W' für eine Einfachbindung, ein Heteroatom, eine heteroatomhaltige Gruppe oder eine
zweiwertige verbrückende Gruppe mit 1 bis 4 Brückenatomen zwischen den flankierenden
Bindungen steht,
R1 und R2 wie zuvor definiert sind.
Wenn in den Verbindungen der Formeln I.A bis I.C zwei vicinale Reste,
ausgewählt unter den Resten R5 bis R9, die nicht für eine
pnicogen- oder pseudopnicogenatomhaltige Gruppe stehen, für ein kondensiertes Ringsystem
stehen, so handelt es sich vorzugsweise um die Reste R7 und R8.
Bevorzugt handelt es sich bei den ankondensierten Ringen um Benzol- oder Naphthalinringe.
Anellierte Benzolringe sind vorzugsweise unsubstituiert oder weisen
1, 2 oder 3 Substituenten auf, die vorzugsweise ausgewählt sind unter Alkyl, Hydroxy,
Alkoxy, Carboxylat, Sulfonat, Halogen, NE1E2, Trifluormethyl,
Nitro, Alkoxycarbonyl, Acyl und Cyano. Anellierte Naphthalinringe sind vorzugsweise
unsubstituiert oder weisen im nichtanellierten und/oder im anellierten Ring je 1,
2 oder 3 der zuvor bei den anellierten Benzolringen genannten Substituenten auf.
Die Verbindungen der Formeln I.A bis I.C eignen sich unabhängig von
ihrer Befähigung zur Ausbildung intermolekularer, nichtkovalenter Bindungen als
Liganden in Katalysatoren für asymmetrische Synthesen. Gegenstand der Erfindung
ist daher auch Verfahren zur Herstellung chiraler Verbindungen durch Umsetzung einer
prochiralen Verbindung, die wenigstens eine ethylenisch ungesättigte Doppelbindung
enthält, mit einem Substrat in Gegenwart eines chiralen Katalysators, umfassend
wenigstens einen Übergangsmetallkomplex mit Liganden, die ausgewählt sind unter
Verbindungen der allgemeinen Formeln I.A bis I.C, wie zuvor definiert.
Vorzugsweise sind die erfindungsgemäß eingesetzten Liganden ausgewählt
unter Verbindungen der allgemeinen Formeln I.i bis I.iii
und den Tautomeren davon, worin
b für 0 oder 1 steht,
Pn für pnicogen- oder pseudopnicogenatomhaltige Gruppen, bevorzugt für N, P, As
oder Sb, insbesondere für P, As oder Sb, speziell für P, steht,
R1 und R2 wie zuvor definiert sind,
R6 bis R9 unabhängig voneinander für Wasserstoff, C1-C4-Alkyl,
C1-C4-Alkoxy, Aryl, Heteroaryl, Acyl, Halogen, C1-C4-Alkoxycarbonyl
oder Carboxylat stehen,
wobei zwei vicinale Reste R6 bis R9 auch für ein kondensiertes
Ringsystem stehen können, und
Ra und Rb für Wasserstoff, Alkyl, Cycloalkyl oder Aryl stehen.
Bevorzugt stehen in den Verbindungen der Formeln I.i bis I.iii die
Reste R1 und R2 unabhängig voneinander für C1-C8-Alkyl,
wie Methyl, Ethyl, Isopropyl und tert.-Butyl, C5-C8-Cycloalkyl,
wie Cyclohexyl, oder Aryl, wie Phenyl. Bevorzugt stehen die Reste R1
und R2 beide für Aryl.
Des Weiteren bevorzugt sind Verbindungen der Formeln I.i bis I.iii,
worin die Reste R1 und R2 so miteinander verbrückt sind, dass
sie für eine pnicogenhaltige Gruppe der Formel
stehen, worin Pn, D, r und s die zuvor angegebenen Bedeutungen besitzen.
Vorzugsweise sind in den Verbindungen I.i bis I.iii die Reste R6,
R7, R8 und R9 unabhängig voneinander ausgewählt
unter Wasserstoff, C1-C4-Alkyl, C1-C4-Alkoxy,
Aryl, Heteroaryl, Carboxylat, Sulfonat, NE1E2, Halogen, Trifluormethyl,
Nitro, Alkoxycarbonyl, Acyl und Cyano. Bevorzugt stehen R6, R7,
R8 und R9 für Wasserstoff, Aryl oder Heteroaryl.
Des Weiteren bevorzugt stehen in den Verbindungen I.i bis I.iii die
Reste R7 und R8 für ein ankondensiertes Ringsystem.
Bevorzugt steht in der Verbindung der Formel I.ii der Rest Ra
für Wasserstoff, C1-C8-Alkyl, C5-C8-Cycloalkyl
oder C6-C10-Aryl.
Bevorzugt steht in den Verbindungen der Formel I.iii der Rest Rb
für Wasserstoff, C1-C8-Alkyl, C5-C8-Cycloalkyl
oder C6-C10-Aryl oder Hetaryl.
Bei dem erfindungsgemäßen und erfindungsgemäß eingesetzten Ligand/Ligand-Paaren
kann es sich um Paare gleicher oder verschiedener Liganden handeln.
Beispielhaft für erfindungsgemäß einsetzbare Liganden sind die folgenden
Strukturen:
Beispielhaft für erfindungsgemäß bevorzugt einsetzbare Liganden seien
6-[(R)-1,1'-Binaphthylen-2,2'-diyldioxyphosphino]-1-H-pyridin-2-on,
6-[(S)-1,1'-Binaphthylen-2,2'-diyldioxyphosphino]-1-H-pyridin-2-on, und
6-(3,5-Dioxa-4-phosphacyclohepta[2,1-a,3,4-a]dinaphthalen-4-yloxy)-1H-pyridin-2-on
genannt.
Die Herstellung von erfindungsgemäß einsetzbaren Liganden kann nach
üblichen, dem Fachmann bekannten Verfahren erfolgen.
Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein chiraler Katalysator,
wie zuvor beschrieben. Auf die vorherigen Ausführungen zu geeigneten und bevorzugten
Liganden wird vollständig Bezug genommen.
Die erfindungsgemäßen und erfindungsgemäß eingesetzten chiralen Katalysatoren
weisen vorzugsweise zwei oder mehr als zwei der zuvor beschriebenen Verbindungen
als Liganden auf. Dabei liegen bevorzugt wenigstens zwei der Liganden in dimerisierter
Form (als Ligand/Ligand-Paare) vor. Bei den Ligand/Ligand-Paaren kann es sich dabei
um gleiche oder verschiedene Liganden handeln. Zusätzlich zu den zuvor beschriebenen
Liganden können Sie noch wenigstens einen weiteren Liganden, der vorzugsweise ausgewählt
ist unter Halogeniden, Aminen, Carboxylaten, Acetylacetonat, Aryl- oder Alkylsulfonaten,
Hydrid, CO, Olefinen, Dienen, Cycloolefinen, Nitrilen, N-haltigen Heterocyclen,
Aromaten und Heteroaromaten, Ethern, PF3, Phospholen, Phosphabenzolen
sowie ein-, zwei- und mehrzähnigen Phosphin-, Phosphinit-, Phosphonit-, Phosphoramidit-
und Phosphitliganden aufweisen.
Bevorzugt handelt es sich bei dem Übergangsmetall um ein Metall der
I:, VI., VII. oder VIII. Nebengruppe des Periodensystems der Elemente. Besonders
bevorzugt ist das Übergangsmetall ausgewählt unter den Metallen der VIII. Nebengruppe
(d.h. Fe, Co, Ni, Ru, Rh, Pd, Os, Ir, Pt). Insbesondere handelt es sich bei dem
Übergangsmetall um Iridium, Nickel, Ruthenium, Rhodium, Palladium oder Platin.
Die vorliegende Erfindung betrifft ganz allgemein Verfahren zur Herstellung
chiraler Verbindungen durch Umsetzung einer prochiralen Verbindung, die wenigstens
eine ethylenisch ungesättigte Doppelbindung enthält, mit einem Substrat in Gegenwart
eines chiralen Katalysators, wie zuvor beschrieben. Dabei ist es lediglich erforderlich,
dass wenigstens einer der eingesetzten Liganden oder die katalytisch aktive Spezies
insgesamt chiral ist. Im Allgemeinen werden unter den Reaktionsbedingungen der einzelnen
Verfahren zur Herstellung chiraler Verbindungen bestimmte Übergangsmetallkomplexe
als katalytisch aktive Spezies gebildet. So werden beispielsweise
unter Hydroformylierungsbedingungen aus den jeweils eingesetzten Katalysatoren oder
Katalysatorvorstufen katalytisch aktive Spezies der allgemeinen Formel HxMy(CO)zLq
gebildet, worin M für ein Übergangsmetall, L für eine pnicogenatomhaltige Verbindung
und q, x, y, z für ganze Zahlen, abhängig von der Wertigkeit und Art des Metalls
sowie der Bindigkeit des Liganden L, stehen. Vorzugsweise stehen z und q unabhängig
voneinander mindestens für einen Wert von 1, wie z. B. 1, 2 oder 3. Die Summe aus
z und q steht bevorzugt für einen Wert von 1 bis 5. Dabei können die Komplexe gewünschtenfalls
zusätzlich noch mindestens einen der zuvor beschriebenen weiteren Liganden aufweisen.
Es besteht Grund zu der Annahme, dass auch die jeweils katalytisch aktive Spezies
dimerisierte Liganden (Pseudochelate) aufweist.
Die katalytisch aktive Spezies liegt vorzugsweise als homogen einphasige
Lösung in einem geeigneten Lösungsmittel vor. Diese Lösung kann zusätzlich freien
Liganden enthalten.
Bevorzugt handelt es sich bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zur
Herstellung chiraler Verbindungen um eine Hydrierung, Hydroformylierung, Hydrocyanierung,
Carbonylierung, Hydroacylierung (intramolekular und intermolekular), Hydroamidierung,
Hydroveresterung, Hydrosilylierung, Hydroborierung, Aminolyse (Hydroaminierung),
Alkoholyse (Hydroxy-Alkoxy-Addition), Isomerisierung, Transferhydrierung, Metathese,
Cyclopropanierung, Aldolkondensation, allylische Alkylierung oder eine [4+2]-Cycloaddition
(Diets-Alder-Reaktion).
Besonders bevorzugt handelt es sich bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
zur Herstellung chiraler Verbindungen um eine 1,2-Addition, insbesondere eine Hydrierung
oder eine 1-Hydro-2-Carbo-Addition. Im Rahmen dieser Erfindung bedeutet 1,2-Addition,
dass eine Addition an die beiden benachbarten Atome einer C=X-Doppelbindung (X =
C, Heteroatom) erfolgt. 1-Hydro-2-Carbo-Addition bezeichnet eine Additionsreaktion,
bei der nach der Reaktion an ein Atom der Doppelbindung Wasserstoff und an das andere
eine kohlenstoffatomhaltige Gruppe gebunden ist. Doppelbindungsisomerisierungen
während der Addition sind dabei zugelassen. Im Rahmen dieser Erfindung soll mit
1-Hydro-2-Carbo-Addition bei unsymmetrischen Substraten nicht auch eine bevorzugte
Addition des Kohlenstofffragmentes an das C2-Atom bezeichnet werden, da die Selektivität
bezüglich der Orientierung der Addition in der Regel von dem zu addierenden Agens
und dem eingesetzten Katalysator abhängig ist. "1-Hydro-2-Carbo-" ist insofern gleichbedeutend
mit "1-Carbo-2-Hydro-".
Die Reaktionsbedingungen der erfindungsgemäßen Verfahren zur Herstellung
chiraler Verbindungen entsprechen, bis auf den eingesetzten chiralen Katalysator,
in der Regel denen der entsprechenden asymmetrischen Verfahren. Geeignete Reaktoren
und Reaktionsbedingungen kann der Fachmann somit der einschlägigen Literatur zu
dem jeweiligen Verfahren entnehmen und routinemäßig anpassen. Geeignete Reaktionstemperaturen
liegen im Allgemeinen in einem Bereich von –100 bis 500 °C, vorzugsweise
in einem Bereich von –80 bis 250 °C. Geeignete Reaktionsdrücke liegen
im Allgemeinen in einem Bereich von 0,0001 bis 600 bar, bevorzugt von 0,5 bis 300
bar. Die Verfahren können im Allgemeinen kontinuierlich, semikontinuierlich oder
diskontinuierlich erfolgen. Geeignete Reaktoren für die kontinuierliche Umsetzung
sind dem Fachmann bekannt und werden z. B. in Ullmanns Enzyklopädie der technischen
Chemie, Bd. 1, 3. Aufl., 1951, S. 743 ff. beschrieben. Geeignete druckfeste Reaktoren
sind dem Fachmann ebenfalls bekannt und werden z. B. in Ullmanns Enzyklopädie der
technischen Chemie, Bd. 1, 3. Auflage, 1951, S. 769 ff. beschrieben.
Die erfindungsgemäßen Verfahren können in einem geeigneten, unter
den jeweiligen Reaktionsbedingungen inerten Lösungsmittel durchgeführt werden. In
der Regel geeignete Lösungsmittel sind z. B. Aromaten, wie Toluol und Xylole, Kohlenwasserstoffe
oder Gemische von Kohlenwasserstoffen. Weiterhin geeignet sind halogenierte, insbesondere
chlorierte Kohlenwasserstoffe, wie Dichlormethan, Chloroform oder 1,2-Dichlorethan.
Weitere Lösungsmittel sind Ester aliphatischer Carbonsäuren mit Alkanolen, beispielsweise
Essigester oder Texanol®, Ether wie tert.-Butylmethylether, Dioxan-1,4
und Tetrahydrofuran sowie Dimethylformamid. Bei ausreichend hydrophilisierten Liganden
können auch Alkohole, wie Methanol, Ethanol, n-Propanol, Isopropanol, n-Butanol,
Isobutanol, Ketone, wie Aceton und Methylethylketon, etc., eingesetzt werden. Ferner
können als Lösungsmittel auch so genannte "ionische Flüssigkeiten" verwendet werden.
Hierbei handelt es sich um flüssige Salze, beispielsweise um N,N'-Dialkylimidazoliumsalze
wie die N-Butyl-N'-methylimidazoliumsalze, Tetraalkylammoniumsalze wie die Tetra-n-butylammoniumsalze,
N-Alkylpyridiniumsalze wie die n-Butylpyridiniumsalze, Tetraalkylphosphoniumsalze
wie die Trishexyl(tetradecyl)phosphoniumsalze, z. B. die Tetrafluoroborate, Acetate,
Tetrachloroaluminate, Hexafluorophosphate, Chloride und Tosylate. Als Lösungsmittel
kann auch ein Edukt, Produkt oder Nebenprodukt der jeweiligen Reaktion eingesetzt
werden.
Als prochirale ethylenisch ungesättigte Verbindungen für das erfindungsgemäße
Verfahren kommen prinzipiell alle prochiralen Verbindungen in Betracht, welche eine
oder mehrere ethylenisch ungesättigte Kohlenstoff-Kohlenstoff- oder Kohlenstoff-Heteroatom-Doppelbindungen
enthalten. Dazu zählen allgemein prochirale Olefine (Hydroformylierung,
intermolekulare Hydroacylierung, Hydrocyanierung, Hydrosilylierung, Carbonylierung,
Hydroamidierung, Hydroveresterung, Aminolyse, Alkoholyse, Cyclopropanierung, Hydroborierung,
Diels-Alder-Reaktion, Metathese), unsubstituierte und substituierte Aldehyde (intramolekulare
Hydroacylierung, Aldolkondensation, allylische Alkylierung), Ketone (Hydrierung,
Hydrosilylierung, Aldolkondensation, Transferhydrierung, allylische Alkylierung)
und Imine (Hydrierung, Hydrosilylierung, Transferhydrierung, Mannich-Reaktion).
Geeignete prochirale ethylenisch ungesättigte Olefine sind allgemein
Verbindungen der Formel
worin R&agr; und R&bgr; und/oder R&ggr; und R&dgr;
für Reste unterschiedlicher Definition stehen. Es versteht sich von selbst, dass
zur erfindungsgemäßen Herstellung chiraler Verbindungen auch die mit der prochiralen
ethylenisch ungesättigten Verbindung umgesetzten Substrate sowie unter Umständen
auch die Stereoselektivität bezüglich der Anlagerung eines bestimmten Substituenten
an ein bestimmtes C-Atom der C-C-Doppelbindung so gewählt werden, das zumindest
ein chirales Kohlenstoffatom resultiert.
Vorzugsweise sind R&agr;, R&bgr;, R&ggr;
und R&dgr; unter Beachtung der vorgenannten Bedingung unabhängig voneinander
ausgewählt unter Wasserstoff, Alkyl, Cycloalkyl, Heterocycloalkyl, Aryl, Hetaryl,
Alkoxy, Cycloalkoxy, Heterocycloalkoxy, Aryloxy, Hetaryloxy, Hydroxy, Thiol, Polyalkylenoxid,
Polyalkylenimin, COOH, Carboxylat, SO3H, Sulfonat, NE7E8,
NE7E8E9+X–, Halogen, Nitro, Acyl,
Acyloxy oder Cyano, worin E7, E8 und E9 jeweils
gleiche oder verschiedene Reste, ausgewählt unter Wasserstoff, Alkyl, Cycloalkyl,
oder Aryl bedeuten und X– für ein Anionäquivalent steht,
wobei die Alkylreste 1, 2, 3, 4, 5 oder mehr Substituenten, ausgewählt unter Cycloalkyl,
Heterocycloalkyl, Aryl, Hetaryl, Alkoxy, Cycloalkoxy, Heterocycloalkoxy, Aryloxy,
Hetaryloxy, Hydroxy, Thiol, Polyalkylenoxid, Polyalkylenimin, COOH, Carboxylat,
SO3H, Sulfonat, NE10E11, NE10E11E12+X–,
Halogen, Nitro, Acyl, Acyloxy oder Cyano aufweisen können, worin E10,
E11 und E12 jeweils gleiche oder verschiedene Reste, ausgewählt
unter Wasserstoff, Alkyl, Cycloalkyl, oder Aryl bedeuten und X–
für ein Anionäquivalent steht,
und wobei die Cycloalkyl-, Heterocycloalkyl-, Aryl- und Hetarylreste R&agr;,
R&bgr;, R&ggr; und R&dgr; jeweils 1, 2, 3, 4, 5
oder mehr Substituenten aufweisen können, die ausgewählt sind unter Alkyl und den
zuvor für die Alkylreste R&agr;, R&bgr;, R&ggr;
und R&dgr; genannten Substituenten, oder
zwei oder mehr der Reste R&agr;, R&bgr;, R&ggr;
und R&dgr; zusammen mit der C-C-Doppelbindung, an die sie gebunden sind,
für eine mono- oder polycyclische Verbindung stehen.
Geeignete prochirale Olefine sind Olefine mit mindestens 4 Kohlenstoffatomen
und endständigen oder innenständigen Doppelbindungen, die geradkettig, verzweigt
oder von cyclischer Struktur sind.
Geeignete &agr;-Olefine sind z. B. 1-Buten, 1-Penten, 1-Hexen, 1-Hepten,
1-Octen, 1-Nonen, 1-Decen, 1-Undecen, 1-Dodecen, 1-Octadecen etc.
Geeignete lineare (geradkettige) interne Olefine sind vorzugsweise
C4-C20-Olefine, wie 2-Buten, 2-Penten, 2-Hexen, 3-Hexen, 2-Hepten,
3-Hepten, 2-Octen, 3-Octen, 4-Octen etc.
Geeignete verzweigte, interne Olefine sind vorzugsweise C4-C20-Olefine,
wie 2-Methyl-2-buten, 2-Methyl-2-penten, 3-Methyl-2-penten, verzweigte, interne
Hepten-Gemische, verzweigte, interne Octen-Gemische, verzweigte, interne Nonen-Gemische,
verzweigte, interne Decen-Gemische, verzweigte, interne Undecen-Gemische, verzweigte,
interne Dodecen-Gemische etc.
Geeignete zu hydroformylierende Olefine sind weiterhin C5-C8-Cycloalkene,
wie Cyclopenten, Cyclohexen, Cyclohepten, Cycloocten und deren Derivate, wie z.
B. deren C1-C20-Alkylderivate mit 1 bis 5 Alkylsubstituenten.
Geeignete zu hydroformylierende Olefine sind weiterhin Vinylaromaten,
wie Styrol, &agr;-Methylstyrol, 4-Isobutylstyrol etc., 2-Vinyl-6-methoxynaphthalin,
(3-Ethenylphenyl)-phenylketon, (4-Ethenylphenyl)-2-thienylketon, 4-Ethenyl-2-fluorbiphenyl,
4-(1,3-Dihydro-1-oxo-2H-isoindol-2-yl)styrol, 2-Ethenyl-5-benzoylthiophen, (3-Ethenylphenyl)phenylether,
Propenylbenzol, 2-Propenylphenol, Isobutyl-4-propenylbenzol, Phenylvinylether und
cyclische Enamide, z. B. 2,3-Diydro-1,4-oxazine, wie 2,3-Diydro-4-tert.-Butoxycarbonyl-1,4-oxazin.
Geeignete zu hydroformylierende Olefine sind weiterhin &agr;,&bgr;-ethylenisch ungesättigte
Mono- und/oder Dicarbonsäuren, deren Ester, Halbester und Amide,
wie Acrylsäure, Methacrylsäure, Maleinsäure, Fumarsäure, Crotonsäure, Itaconsäure,
3-Pentensäuremethylester, 4-Pentensäuremethylester, Ölsäuremethylester, Acrylsäuremethylester,
Methacrylsäuremethylester, ungesättigte Nitrile, wie 3-Pentennitril, 4-Pentennitril,
Acrylnitril, Vinylether, wie Vinylmethylether, Vinylethylether, Vinylpropylether
etc., Vinylchlorid, Allylchlorid, C3-C20-Alkenole, -Alkendiole
und -Alkadienole, wie Allylalkohol, Hex-1-en-4-ol, Oct-1-en-4-ol, 2,7-Octadienol-1.
Geeignete Substrate sind weiterhin Di- oder Polyene mit isolierten oder konjugierten
Doppelbindungen. Dazu zählen z. B. 1,3-Butadien, 1,4-Pentadien, 1,5-Hexadien, 1,6-Heptadien,
1,7-Octadien, 1,8-Nonadien, 1,9-Decadien, 1,10-Undecadien, 1,11-Dodecadien, 1,12-Tridecadien,
1,13-Tetradecadien, Vinylcyclohexen, Dicyclopentadien, 1,5,9-Cyclooctatrien sowie
Butadienhomo- und -copolymere.
Weitere als Synthesebausteine wichtige prochirale ethylenisch ungesättigte
Verbindungen sind z. B. p-Isobutylstyrol, 2-Vinyl-6-methoxynaphthalin, (3-Ethenylphenyl)-phenylketon,
(4-Ethenylphenyl)-2-thienylketon, 4-Ethenyl-2-fluorbiphenyl, 4-(1,3-Dihydro-1-oxo-2H-isoindol-2-yl)styrol,
2-Ethenyl-5-benzoylthiophen, (3-Ethenylphenyl)phenylether, Propenylbenzol, 2-Propenylphenol,
Isobutyl-4-propenylbenzol, Phenylvinylether und cyclische Enamide, z. B. 2,3-Diydro-1,4-oxazine,
wie 2,3-Diydro-4-tert.-Butoxycarbonyl-1,4-oxazin.
Die zuvor genannten Olefine können einzeln oder in Form von Gemischen
eingesetzt werden.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform werden die erfindungsgemäßen
und erfindungsgemäß eingesetzten chiralen Katalysatoren in situ in dem für die Reaktion
eingesetzten Reaktor hergestellt. Gewünschtenfalls können die erfindungsgemäßen
Katalysatoren jedoch auch separat hergestellt und nach üblichen Verfahren isoliert
werden. Zur in situ-Herstellung der erfindungsgemäßen Katalysatoren kann man z.
B. wenigstens einen erfindungsgemäß eingesetzten Liganden, eine Verbindung oder
einen Komplex eines Übergangsmetalls, gegebenenfalls wenigstens einen weiteren zusätzlichen
Liganden und gegebenenfalls ein Aktivierungsmittel in einem inerten Lösungsmittel
unter den Bedingungen der jeweiligen Reaktion (z. B. unter Hydroformylierungsbedingungen,
Hydrocyanierungsbedingungen, etc.) umsetzen. Geeignete Aktivierungsmittel sind z.
B. Brönsted-Säuren, Lewis-Säuren, wie z. B. BF3, AlCl3, ZnCl2,
und Lewis-Basen.
Als Katalysator-Precursor geeignet sind ganz allgemein Übergangsmetalle,
Übergangsmetallverbindungen und Übergangsmetallkomplexe.
Geeignete Rhodiumverbindungen oder -komplexe sind z. B. Rhodium(II)-
und Rhodium(III)-salze, wie Rhodium(1II)-chlorid, Rhodium(III)-nitrat, Rhodium(III)-sulfat,
Kalium-Rhodiumsulfat, Rhodium(II)- bzw. Rhodium(III)-carboxylat, Rhodium(II)- und
Rhodium(III)-acetat, Rhodium(III)-oxid, Salze der Rhodium(III)-säure, Trisammoniumhexachlororhodat(III)
etc. Weiterhin eignen sich Rhodiumkomplexe, wie Rh4(CO)12,
Rhodiumbiscarbonylacetylacetonat, Acetylacetonatobisethylenrhodium(I) etc.
Ebenfalls geeignet sind Rutheniumsalze oder -verbindungen. Geeignete
Rutheniumsalze sind beispielsweise Ruthenium(III)chlorid, Ruthenium(IV)-, Ruthenium(VI)-
oder Ruthenium(VIII)oxid, Alkalisalze der Rutheniumsauerstoffsäuren wie K2RuO4
oder KRuO4 oder Komplexverbindungen, wie z. B. RuHCl(CO)(PPh3)3,
(Ru(p-Cymen)Cl)2, (Ru(benzol)Cl)2, (COD)Ru(methallyl)2,
Ru(acac)3. Auch können die Metallcarbonyle des Rutheniums wie Trisrutheniumdodecacarbonyl
oder Hexarutheniumoctadecacarbonyl, oder Mischformen, in denen CO teilweise durch
Liganden der Formel PR3 ersetzt sind, wie Ru(CO)3(PPh3)2,
im erfindungsgemäßen Verfahren verwendet werden.
Geeignete Eisenverbindungen sind z. B. Eisen(III)acetat und Eisen(III)nitrat
sowie die Carbonylkomplexe des Eisens.
Geeignete Nickelverbindungen sind Nickelfluorid und Nickelsulfat.
Ein zur Herstellung eines Nickelkatalysators geeigneter Nickelkomplex ist z. B.
Bis(1,5-cyclooctadien)nickel(0).
Geeignet sind weiterhin Carbonylkomplexe des Iridiums und Osmiums,
Osmiumhalogenide, Osmiumoctoat, Palladiumhydride und -halogenide, Platinsäure, Iridiumsulfat,
etc.
Die genannten und weitere geeignete Übergangsmetallverbindungen und
-komplexe sind im Prinzip bekannt und in der Literatur hinreichend beschrieben oder
sie können vom Fachmann analog zu den bereits bekannten Verbindungen hergestellt
werden.
Im Allgemeinen liegt die Metallkonzentration im Reaktionsmedium in
einem Bereich von etwa 1 bis 10000 ppm. Das Molmengenverhältnis von Monopnicogenligand
zu Übergangsmetall liegt im Allgemeinen in einem Bereich von etwa
0,5:1 bis 1000:1, vorzugsweise 1:1 bis 500:1.
Geeignet ist auch der Einsatz von geträgerten Katalysatoren. Die zuvor
beschriebenen Katalysatoren können dazu in geeigneter Weise, z. B. durch Anbindung
über als Ankergruppen geeignete funktionelle Gruppen, Adsorption, Pfropfung, etc.
an einen geeigneten Träger, z. B. aus Glas, Kieselgel, Kunstharzen, Polymeren etc.,
immobilisiert werden. Sie eignen sich dann auch für einen Einsatz als Festphasenkatalysatoren.
Nach einer ersten bevorzugten Ausführungsform handelt es sich bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren um eine Hydrierung (1,2-H,H-Addition). So gelangt
man durch Umsetzung einer prochiralen Verbindung, die wenigstens eine ethylenisch
ungesättigte Doppelbindung enthält, mit Wasserstoff in Gegenwart eines chiralen
Katalysators, wie zuvor beschrieben, zu entsprechenden chiralen Verbindungen mit
einer Einfachbindung. Aus prochiralen Olefinen gelangt man zu chiralen kohlenstoffhaltigen
Verbindungen, aus prochiralen Ketonen zu chiralen Alkoholen und aus prochiralen
Iminen zu chiralen Aminen.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform handelt es sich bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren um eine Umsetzung mit Kohlenmonoxid und Wasserstoff,
die im Folgenden als Hydroformylierung bezeichnet wird.
Die Hydroformylierung kann in Gegenwart eines der zuvor genannten
Lösungsmittel erfolgen.
Das Molmengenverhältnis von Mono(pseudo)pnicogenligand zu Metall der
VIII. Nebengruppe liegt im Allgemeinen in einem Bereich von etwa 1:1 bis 1000:1,
vorzugsweise 2:1 bis 500:1.
Bevorzugt ist ein Verfahren, das dadurch gekennzeichnet ist, dass
der Hydroformylierungskatalysator in situ hergestellt wird, wobei man mindestens
einen erfindungsgemäß einsetzbaren Liganden, eine Verbindung oder einen Komplex
eines Übergangsmetalls und gegebenenfalls ein Aktivierungsmittel in einem inerten
Lösungsmittel unter den Hydroformylierungsbedingungen zur Reaktion bringt.
Bei dem Übergangsmetall handelt es sich vorzugsweise um ein Metall
der VIII. Nebengruppe des Periodensystems der Elemente, besonders bevorzugt um Cobalt,
Ruthenium, Iridium, Rhodium und Palladium. Insbesondere wird Rhodium eingesetzt.
Die Zusammensetzung des im erfindungsgemäßen Verfahren eingesetzten
Synthesegases aus Kohlenmonoxid und Wasserstoff kann in weiten Bereichen variieren.
Das molare Verhältnis von Kohlenmonoxid und Wasserstoff beträgt in der Regel etwa
5:95 bis 70:30, bevorzugt etwa 40:60 bis 60:40. Insbesondere bevorzugt wird ein
molares Verhältnis von Kohlenmonoxid und Wasserstoff im Bereich von etwa 1:1 eingesetzt.
Die Temperatur bei der Hydroformylierungsreaktion liegt im Allgemeinen
in einem Bereich von etwa 20 bis 180 °C, bevorzugt etwa 50 bis 150 °C. Im
Allgemeinen liegt der Druck in einem Bereich von etwa 1 bis 700 bar, bevorzugt 1
bis 600 bar, insbesondere 1 bis 300 bar. Der Reaktionsdruck kann in Abhängigkeit
von der Aktivität des eingesetzten erfindungsgemäßen Hydroformylierungskatalysators
variiert werden. Im Allgemeinen erlauben die erfindungsgemäßen Katalysatoren auf
Basis von phosphorhaltigen Verbindungen eine Umsetzung in einem Bereich niedriger
Drücke, wie etwa im Bereich von 1 bis 100 bar.
Die erfindungsgemäß eingesetzten und die erfindungsgemäßen Hydroformylierungskatalysatoren
lassen sich nach üblichen, dem Fachmann bekannten Verfahren vom Austrag der Hydroformylierungsreaktion
abtrennen und können im Allgemeinen erneut für die Hydroformylierung eingesetzt
werden.
Die asymmetrische Hydroformylierung nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
zeichnet sich durch eine hohe Stereoselektivität aus. Vorteilhafterweise zeigen
die erfindungsgemäßen und die erfindungsgemäß eingesetzten Katalysatoren zudem in
der Regel eine hohe Regioselektivität. Weiterhin weisen die Katalysatoren im Allgemeinen
eine hohe Stabilität unter den Hydroformylierungsbedingungen auf, so dass mit Ihnen
in der Regel längere Katalysatorstandzeiten erzielt werden, als mit aus dem Stand
der Technik bekannten Katalysatoren auf Basis herkömmlicher Chelatliganden. Vorteilhafterweise
zeigen die erfindungsgemäßen und erfindungsgemäß eingesetzten Katalysatoren weiterhin
eine hohe Aktivität, so dass in der Regel die entsprechenden Aldehyde, bzw. Alkohole
in guten Ausbeuten erhalten werden.
Eine weitere wichtige 1-Hydro-2-Carbo-Addition ist die Umsetzung mit
Cyanwasserstoff, im Folgenden Hydrocyanierung genannt.
Auch die zur Hydrocyanierung eingesetzten Katalysatoren umfassen Komplexe
eines Metalls der VIII. Nebengruppe, insbesondere Cobalt, Nickel, Ruthenium, Rhodium,
Palladium, Platin, bevorzugt Nickel, Palladium und Platin und ganz besonders bevorzugt
Nickel. Die Herstellung der Metallkomplexe kann, wie zuvor beschrieben erfolgen.
Gleiches gilt für die in situ-Herstellung der erfindungsgemäßen Hydrocyanierungskatalysatoren.
Verfahren zur Hydrocyanierung sind in J. March, Advanced Organic Chemistry, 4. Aufl.,
S. 811 – 812 beschrieben, worauf hier Bezug genommen wird.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform handelt es sich bei
der 1-Hydro-2-Carbo-Addition um eine Umsetzung mit Kohlenmonoxid und wenigstens
einer Verbindung mit einer nucleophilen Gruppe, im Folgenden als Carbonylierung
bezeichnet.
Auch die Carbonylierungskatalysatoren umfassen Komplexe eines Metalls
der VIII. Nebengruppe, bevorzugt Nickel, Cobalt, Eisen, Ruthenium, Rhodium und Palladium,
insbesondere Palladium. Die Herstellung der Metallkomplexe kann wie zuvor beschrieben
erfolgen. Gleiches gilt für die in situ-Herstellung der erfindungsgemäßen Carbonylierungskatalysatoren.
Vorzugsweise sind die Verbindungen mit einer nucleophilen Gruppe,
ausgewählt unter Wasser, Alkoholen, Thiolen, Carbonsäureestern, primären und sekundären
Aminen.
Eine bevorzugte Carbonylierungsreaktion ist die Überführung von Olefinen
mit Kohlenmonoxid und Wasser zu Carbonsäuren (Hydrocarboxylierung).
Die Carbonylierung kann in Gegenwart von Aktivierungsmitteln erfolgen.
Geeignete Aktivierungsmittel sind z. B. Brönsted-Säuren, Lewis-Säuren, wie z. B.
BF3, AlCl3, ZnCl2, und Lewis-Basen.
Eine weitere wichtige 1,2-Addition ist die Hydroacylierung. So gelangt
man bei der asymmetrischen intramolekularen Hydroacylierung durch Umsetzung eines
ungesättigten Aldehyds zu optisch aktiven cyclischen Ketonen. Bei der asymmetrischen
intermolekularen Hydroacylierung gelangt man durch Umsetzung eines prochiralen Olefins
mit einem Acylhalogenid in Gegenwart eines chiralen Katalysators, wie zuvor beschrieben,
zu chiralen Ketonen. Geeignete Verfahren zur Hydroacylierung sind in J. March, Advanced
Organic Chemistry, 4. Aufl., S. 811 beschrieben, worauf hier Bezug genommen wird.
Eine weitere wichtige 1,2-Addition ist die Hydroamidierung. So gelangt
man durch Umsetzung einer prochiralen Verbindung, die wenigstens eine ethylenisch
ungesättigte Doppelbindung enthält, mit Kohlenmonoxid und Ammoniak, einem primären
oder einem sekundären Amin in Gegenwart eines chiralen Katalysators, wie zuvor beschrieben,
zu chiralen Amiden.
Eine weitere wichtige 1,2-Addition ist die Hydroveresterung. So gelangt
man durch Umsetzung einer prochiralen Verbindung, die wenigstens eine ethylenisch
ungesättigte Doppelbindung enthält, mit Kohlenmonoxid und einem Alkohol in Gegenwart
eines chiralen Katalysators, wie zuvor beschrieben, zu chiralen Estern.
Eine weitere wichtige 1,2-Addition ist die Hydroborierung. So gelangt
man durch Umsetzung einer prochiralen Verbindung, die wenigstens eine ethylenisch
ungesättigte Doppelbindung enthält, mit Boran oder einer Boranquelle in Gegenwart
eines chiralen Katalysators, wie zuvor beschrieben, zu chiralen Trialkylboranen,
die zu primären Alkoholen (z. B. mit NaOH/H2O2) oder zu Carbonsäuren
oxidiert werden können. Geeignete Verfahren zur Hydroborierung sind in J. March,
Advanced Organic Chemistry, 4. Aufl., S. 783 – 789 beschrieben, worauf hier
Bezug genommen wird.
Eine weitere wichtige 1,2-Addition ist die Hydrosilylierung. So gelangt
man durch Umsetzung einer prochiralen Verbindung, die wenigstens eine ethylenisch
ungesättigte Doppelbindung enthält, mit einem Silan in Gegenwart eines chiralen
Katalysators, wie zuvor beschrieben, zu chiralen mit Silylgruppen funktionalisierten
Verbindungen. Aus prochiralen Olefinen resultieren chirale mit Silylgruppen funktionalisierte
Alkane. Aus prochiralen Ketonen resultieren chirale Silylether oder -alkohole. Bei
den Hydrosilylierungskatalysatoren ist das Übergangsmetall vorzugsweise ausgewählt
unter Pt, Pd, Rh, Ru und Ir. Dabei kann es von Vorteil sein, Kombinationen oder
Gemische eines der zuvor genannten Katalysatoren mit weiteren Katalysatoren einzusetzen.
Zu den geeigneten zusätzlichen Katalysatoren zählt beispielsweise Platin in feinverteilter
Form ("Platinmohr"), Platinchlorid und Platinkomplexe wie Hexachloroplatinsäure
oder Divinyldisiloxan-Platin-Komplexe, z. B. Tetramethyldivinyldisiloxan-Platin-Komplexe.
Geeignete Rhodiumkatalysatoren sind beispielsweise (RhCl(P(C6H5)3)3)
und RhCl3. Geeignet sind weiterhin RuCl3 und IrCl3.
Geeignete Katalysatoren sind weiterhin Lewis-Säuren wie AlCl3 oder TiCl4
sowie Peroxide.
Geeignete Silane sind z. B. halogenierte Silane, wie Trichlorsilan,
Methyldichlorsilan, Dimethylchlorsilan und Trimethylsiloxydichlorsilan; Alkoxysilane,
wie Trimethoxysilan, Triethoxysilan, Methyldimethoxysilan, Phenyldimethoxysilan,
1,3,3,5,5,7,7-Heptamethyl-1,1-dimethoxytetrasiloxan sowie Acyloxysilane.
Die Reaktionstemperatur bei der Silylierung liegt vorzugsweise in
einem Bereich von 0 bis 140 °C, besonders bevorzugt 40 bis 120 °C. Die Reaktion
wird üblicherweise unter Normaldruck durchgeführt, kann jedoch auch bei erhöhten
Drücken, wie z. B. im Bereich von etwa 1,5 bis 20 bar, oder verringerten Drücken,
wie z. B. 200 bis 600 mbar, erfolgen.
Die Reaktion kann ohne Lösungsmittel oder in Gegenwart eines geeigneten
Lösungsmittels erfolgen. Als Lösungsmittel bevorzugt sind beispielsweise Toluol,
Tetrahydrofuran und Chloroform.
Eine weitere wichtige 1,2-Addition ist die Aminolyse (Hydroaminierung).
So gelangt man durch Umsetzung einer prochiralen Verbindung, die wenigstens eine
ethylenisch ungesättigte Doppelbindung enthält, mit Ammoniak, einem primären oder
einem sekundären Amin in Gegenwart eines chiralen Katalysators, wie zuvor beschrieben,
zu chiralen primären, sekundären oder tertiären Aminen. Geeignete Verfahren zur
Hydroaminierung sind in J. March, Advanced Organic Chemistry, 4. Aufl., S. 768 –
770 beschrieben, worauf hier Bezug genommen wird.
Eine weitere wichtige 1,2-Addition ist die Alkoholyse (Hydro-Alkoxy-Addition).
So gelangt man durch Umsetzung einer prochiralen Verbindung, die wenigstens eine
ethylenisch ungesättigte Doppelbindung enthält, mit Alkoholen in Gegenwart eines
chiralen Katalysators, wie zuvor beschrieben, zu chiralen Ethern. Geeignete Verfahren
zur Alkoholyse sind in J. March, Advanced Organic Chemistry, 4. Aufl., S. 763 –
764 beschrieben, worauf hier Bezug genommen wird.
Eine weitere wichtige Reaktion ist die Isomerisierung. So gelangt
man von einer prochiralen Verbindung, die wenigstens eine ethylenisch ungesättigte
Doppelbindung enthält, in Gegenwart eines chiralen Katalysators, wie zuvor beschrieben,
zu chiralen Verbindungen.
Eine weitere wichtige Reaktion ist die Cyclopropanierung. So gelangt
man von einer prochiralen Verbindung, die wenigstens eine ethylenisch ungesättigte
Doppelbindung enthält, mit einer Diazoverbindung in Gegenwart eines chiralen Katalysators,
wie zuvor beschrieben, zu chiralen Cyclopropanen.
Eine weitere wichtige Reaktion ist die Metathese. So gelangt man von
einer prochiralen Verbindung, die wenigstens eine ethylenisch ungesättigte Doppelbindung
enthält, mit einem weiteren Olefin in Gegenwart eines chiralen Katalysators, wie
zuvor beschrieben, zu chiralen Kohlenwasserstoffen.
Eine weitere wichtige Reaktion ist die Aldolkondensation. So gelangt
man durch Umsetzung eines prochiralen Ketons oder Aldehyds mit einem Silylenolether
in Gegenwart eines chiralen Katalysators, wie zuvor beschrieben, zu chiralen Aldolen.
Eine weitere wichtige Reaktion ist die allylische Alkylierung. So
gelangt man durch Umsetzung eines prochiralen Ketons oder Aldehyds mit einem allylischen
Alkylierungsmittel in Gegenwart eines chiralen Katalysators, wie zuvor beschrieben,
zu chiralen Kohlenwasserstoffen.
Eine weitere wichtige Reaktion ist die [4+2]-Cycloaddition. So gelangt
man durch Umsetzung eines Diens mit einem Dienophil, wovon wenigstens eine Verbindung
prochiral ist, in Gegenwart eines chiralen Katalysators, wie zuvor beschrieben,
zu chiralen Cyclohexen-Verbindungen.
Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist die Verwendung von Katalysatoren,
umfassend wenigstens einen Komplex eines Metalls der VIII. Nebengruppe mit wenigstens
einem Liganden, wie zuvor beschrieben, zur Hydroformylierung, Hydrocyanierung, Carbonylierung,
Hydroacylierung, Hydroamidierung, Hydroveresterung, Hydrosilylierung, Hydroborierung,
Hydrierung, Aminolyse, Alkoholyse, Isomerisierung, Metathese, Cyclopropanierung
oder [4+2]-Cycloaddition.
Das erfindungsgemäße Verfahren eignet sich zur Herstellung einer Vielzahl
nützlicher optisch aktiver Verbindungen. Dabei wird stereoselektiv ein chirales
Zentrum erzeugt. Beispielhafte optisch aktive Verbindungen, die sich nach dem erfindungsgemäßen
Verfahren herstellen lassen sind substituierte und unsubstituierte Alkohole oder
Phenole, Amine, Amide, Ester, Carbonsäuren oder Anhydride, Ketone, Olefine, Aldehyde,
Nitrile und Kohlenwasserstoffe. Bevorzugt nach dem erfindungsgemäßen asymmetrischen
Hydroformylierungsverfahren hergestellte optisch aktive Aldehyde
umfassen beispielsweise S-2-(p-isobutylphenyl)propionaldehyd, S-2-(6-methoxynaphthyl)propionaldehyd,
S-2-(3-benzoylphenyl)propionaldehyd, S-2-(p-thienoylphenyl)propionaldehyd, S-2-(3-fluoro-4-phenyl)phenylpropionaldehyd,
S-2-[4-(1,3-dihydro-1-oxo-2H-isoindol-2-yl)phenyl]propionaldehyd, S-2-(2-methylacetaldehyde)-5-benzoylthiophen,
etc. Weitere nach dem erfindungsgemäßen Verfahren (einschließlich einer etwaigen
Derivatisierung) herstellbare optisch aktive Verbindungen sind in Kirk-Othmer, Encyclopedia
of Chemical Technology, Third Edition, 1984, und The Merck Index, An Encyclopedia
of Chemicals, Drugs and Biologicals, Eleventh Edition, 1989, beschrieben, worauf
hier Bezug genommen wird.
Das erfindungsgemäße Verfahren erlaubt die Herstellung von optisch
aktiven Produkten mit hoher Enantioselektivität und erforderlichenfalls Regioselektivität,
z. B. bei der Hydroformylierung. Enantiomere Überschüsse (ee) von mindestens 50
%, bevorzugt mindestens 75 % und insbesondere mindestens 90 % können erzielt werden.
Die Isolierung der erhaltenen Produkte gelingt nach üblichen, dem
Fachmann bekannten Verfahren. Dazu zählen beispielsweise Lösungsmittelextraktion,
Kristallisation, Destillation, Verdampfen z. B. in einem Wischblatt- oder Fallfilmverdampfer,
etc.
Die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren erhaltenen optisch aktiven
Verbindungen können einer oder mehreren Folgeumsetzungen) unterzogen werden. Derartige
Verfahren sind dem Fachmann bekannt. Dazu zählen beispielsweise die Veresterung
von Alkoholen, die Oxidation von Alkoholen zu Aldehyden, N-Alkylierung von Amiden,
Addition von Aldehyden an Amide, Nitrilreduktion, Acylierung von Ketonen mit Estern,
Acylierung von Aminen, etc. Beispielsweise können durch erfindungsgemäße asymmetrische
Hydroformylierung erhaltene optisch aktive Aldehyde einer Oxidation zu Carbonsäuren,
Reduktion zu Alkoholen, Aldolkondensation zu &agr;,&bgr;-ungesättigten Verbindungen,
reduktiven Aminierung zu Aminen, Aminierung zu Iminen, etc., unterzogen werden.
Eine bevorzugte Derivatisierung umfasst die Oxidation eines nach dem
erfindungsgemäßen asymmetrischen Hydroformylierungsverfahren hergestellten Aldehyds
zur entsprechenden optisch aktiven Carbonsäure. So können eine Vielzahl pharmazeutisch
wichtiger Verbindungen, wie S-Ibuprofen, S-Naproxen, S-Ketoprofen, S-Suprofen, S-Fluorbiprofen,
S-Indoprofen, S-Tiaprofensäure etc. hergestellt werden.
Einige bevorzugte Derivatisierungen werden in der folgenden Tabelle
hinsichtlich Olefinausgangsmaterial, Aldehydzwischenprodukt und Endprodukt aufgezählt:
Anspruch[de]
Verfahren zur Herstellung chiraler Verbindungen durch Umsetzung einer
prochiralen Verbindung, die wenigstens eine ethylenisch ungesättigte Doppelbindung
enthält, mit einem Substrat in Gegenwart eines chiralen Katalysators, umfassend
wenigstens einen Übergangsmetallkomplex mit Liganden, die jeweils eine pnicogenatomhaltige
oder pseudopnicogenatomhaltige Gruppe und wenigstens eine zur Ausbildung intermolekularer,
nichtkovalenter Bindungen befähigte funktionelle Gruppe aufweisen, wobei der Komplex
über intermolekulare nichtkovalente Bindungen dimerisierte Liganden aufweist.
Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Liganden wenigstens ein Pnicogenatom
aufweisen, das ausgewählt ist unter N, P, As und Sb.
Verfahren nach Anspruch 2, wobei die Liganden wenigstens ein Stickstoffatom
in Form eines Imins aufweisen.
Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Liganden wenigstens ein Carben-Kohlenstoffatom
als Pseudopnicogenatomen aufweisen.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Abstand
zwischen den an das Übergangsmetall koordinierenden Atomen der pnicogenatomhaltigen
oder pseudopnicogenatomhaltigen Gruppen der dimerisierten Liganden höchstens 5 Å
beträgt.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die über intermolekulare
nichtkovalente Bindungen dimerisierten Liganden ausgewählt sind unter Ligand/Ligand-Paaren
der Formel I:
worin
Pn für unabhängig voneinander ausgewählte Pnicogenatome oder koordinierende Atome
pseudopnicogenatomhaltiger Gruppen stehen,
A und B für Reste mit zueinander komplementären funktionellen Gruppen stehen, zwischen
denen eine nichtkovalente Wechselwirkung besteht,
R1 für einen einfach oder doppelt gebundenen Organylrest steht,
R2 für einen einfach gebundenen Organylrest steht,
a in Abhängigkeit von der Valenz des Pnicogenatoms oder koordinierenden Atoms pseudopnicogenatomhaltiger
Gruppen und der Bindigkeit des Rests R1 für 0 oder 1 steht,
wobei das Pnicogenatom oder koordinierende Atome der pseudopnicogenatomhaltigen
Gruppe auch gemeinsam mit wenigstens zwei der daran gebundenen Reste R1,
R2 und A oder B Teil eines Ringsystems sein kann.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei es sich bei der pnicogen-
oder pseudopnicogenatomhaltigen Gruppe um eine Carbengruppe handelt und die Carbengruppe
Teil eines Ringsystems der allgemeinen Formel I.1
ist, worin
G1 für NRB oder CRCRD steht, worin RB,
RC und RD unabhängig voneinander für Wasserstoff, Alkyl, Cycloalkyl,
Heterocycloalkyl, Aryl oder Hetaryl stehen, wobei RC und RD
auch für ein Bindungsäquivalent einer Doppelbindung stehen kann,
Q1 für eine zweiwertige verbrückende Gruppe mit 1 bis 5 Atomen zwischen
den flankierenden Bindungen steht,
RA für Wasserstoff, Alkyl, Cycloalkyl, Heterocycloalkyl, Aryl oder Hetaryl
steht,
wobei einer der Reste RA, RB, RC, RD
oder ein Rest an der Gruppe Q1 für eine zur Ausbildung intermolekularer,
nichtkovalenter Bindungen befähigte funktionelle Gruppe steht oder eine solche Gruppe
umfasst.
Verfahren nach Anspruch 7, wobei die Verbindungen der Formel I.1 ausgewählt
unter Verbindungen der Formeln I.1a bis I.1d
worin
RA, RB, RC, RE und RF unabhängig
voneinander für Wasserstoff, Alkyl, Cycloalkyl, Heterocycloalkyl, Aryl oder Hetaryl
stehen, wobei einer dieser Reste für eine zur Ausbildung intermolekularer, nichtkovalenter
Bindungen befähigte funktionelle Gruppe steht oder eine solche Gruppe umfasst.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei es sich bei der pnicogen-
oder pseudopnicogenatomhaltigen Gruppe um eine Imingruppe handelt, die Teil eines
Ringsystems der allgemeinen Formel I.2
ist, worin
Q2 für eine zweiwertige verbrückende Gruppe mit 1 bis 5 Atomen zwischen
den flankierenden Bindungen steht, und
RG, RH und RI unabhängig voneinander für Wasserstoff,
Alkyl, Cycloalkyl, Heterocycloalkyl, Aryl oder Hetaryl stehen,
wobei einer der Reste RG, RH, RI oder ein Rest
an der Gruppe Q2 für eine zur Ausbildung intermolekularer, nichtkovalenter
Bindungen befähigte funktionelle Gruppe steht oder eine solche Gruppe umfasst.
Verfahren nach Anspruch 9, wobei die Verbindungen der Formel I.2 ausgewählt
sind unter cyclischen Iminen der Formeln I.2a oder I.2b
worin
G2 für O oder NRK steht, worin RK für Wasserstoff,
Alkyl, Cycloalkyl, Heterocycloalkyl, Aryl oder Hetaryl steht,
RG, RH, RI und RL unabhängig voneinander
für Wasserstoff, Alkyl, Cycloalkyl, Heterocycloalkyl, Aryl oder Hetaryl stehen, wobei einer der Reste RG, RH, RI,
RK und RL für eine zur Ausbildung intermolekularer, nichtkovalenter
Bindungen befähigte funktionelle Gruppe steht oder eine solche Gruppe umfasst.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei es sich bei der
pnicogen- oder pseudopnicogenatomhaltigen Gruppe, die ausgewählt ist unter Gruppen
der allgemeinen Formel I.3
handelt, worin
Pn für N, P, As oder Sb, vorzugsweise P steht,
R1 und R2 unabhängig voneinander für Alkyl, Alkoxy, Cycloalkyl,
Cycloalkoxy, Heterocycloalkyl, Heterocycloalkoxy, Aryl, Aryloxy, Hetaryl oder Hetaryloxy
stehen oder
R1 und R2 zusammen mit dem Phosphoratom, an das sie gebunden
sind, für einen 4- bis 8-gliedrigen Heterocyclus stehen, der gegebenenfalls zusätzlich
ein-, zwei- oder dreifach mit Cycloalkyl, Heterocycloalkyl, Aryl oder Hetaryl anelliert
ist, wobei der Heterocyclus und, falls vorhanden, die anellierten Gruppen unabhängig
voneinander je einen, zwei, drei oder vier Substituenten tragen können, die ausgewählt
sind unter Alkyl, Cycloalkyl, Heterocycloalkyl, Aryl, Hetaryl, COORc,
COO–M+, SO3Rc, SO3–M+,
PO3(Rc)(Rd), (PO3)2–(M+)2,
NE4E5, (NE4E5E6)+X–
, ORe, SRe, (CHRfCH2O)yRe,
(CH2O)yRe, (CH2CH2NE4)yRe,
Halogen, Nitro, Acyl oder Cyano stehen,
worin
Rc und Rd jeweils gleiche oder verschiedene Reste, ausgewählt
unter Wasserstoff, Alkyl, Cycloalkyl, Aryl oder Hetaryl bedeuten,
Re, E4, E5, E6 jeweils gleiche oder
verschiedene Reste, ausgewählt unter Wasserstoff, Alkyl, Cycloalkyl, Aryl oder Hetaryl
bedeuten,
Rf für Wasserstoff, Methyl oder Ethyl steht, M+ für ein Kationäquivalent
steht,
X– für ein Anionäquivalent steht und
y für eine ganze Zahl von 1 bis 240 steht.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die zur Ausbildung
intermolekularer nichtkovalenter Bindungen befähigten funktionellen Gruppen ausgewählt
sind unter Hydroxyl-, primären, sekundären und tertiären Amino-, Thiol-, Keto-,
Thioketon-, Imin-, Carbonsäureester-, Carbonsäureamid-, Amidin-, Urethan-, Harnstoff-,
Sulfoxid-, Sulfoximin-, Sulfonsäureamid- und Sulfonsäureestergruppen.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die zur Ausbildung
intermolekularer nichtkovalenter Bindungen befähigten funktionellen Gruppen ausgewählt
sind unter Gruppen, die zur Tautomerie befähigt sind.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Liganden
wenigstens ein Strukturelement der allgemeinen Formeln I.a oder I.b
oder Tautomeren davon umfassen, worin
Pn, R1, R2 und a wie in Anspruch 6 definiert sind,
R3 für Wasserstoff, Alkyl, Alkoxy, Cycloalkyl, Cycloalkoxy, Heterocycloalkyl,
Heterocycloalkoxy, Aryl, Aryloxy, Hetaryl oder Hetaryloxy steht,
X für eine zweiwertige verbrückende Gruppe mit 1 bis 5 Brückenatomen zwischen den
flankierenden Bindungen steht,
Y für O, S oder NR4 steht, wobei R4 für Wasserstoff, Alkyl,
Cycloalkyl, Heterocycloalkyl, Aryl oder Hetaryl steht,
wobei zwei oder mehr als zwei der Reste X und R1 bis R4 gemeinsam
mit dem Strukturelement der Formel I.a oder I.b, an das sie gebunden sind, für eine
mono- oder polycyclische Verbindung stehen können.
Verfahren nach Anspruch 13, wobei in den Liganden I.a oder I.b R1
und R2 zusammen mit dem Phosphoratom, an das sie gebunden sind, für einen
5- bis 8-gliedrigen Heterocyclus stehen, der gegebenenfalls zusätzlich ein-, zwei-
oder dreifach mit Cycloalkyl, Heterocycloalkyl, Aryl oder Hetaryl anelliert ist,
wobei der Heterocyclus und, falls vorhanden, die anellierten Gruppen unabhängig
voneinander je einen, zwei, drei oder vier Substituenten tragen können, die ausgewählt
sind unter Alkyl, Cycloalkyl, Heterocycloalkyl, Aryl, Hetaryl, COORc,
COO–M+, SO3Rc, SO3–M+,
PO3(Rc)(Rd), (PO3)2–(M+)2,
NE4E5, (NE4E5E6)+X–
, ORe, SRe, (CHRfCH2O)yRe,
(CH2NE4)yRe, (CH2CH2NE4)yRe,
Halogen, Nitro, Acyl oder Cyano stehen, worin
Rc und Rd jeweils gleiche oder verschiedene Reste, ausgewählt
unter Alkyl, Cycloalkyl, Aryl oder Hetaryl bedeuten,
Re, E4, E5, E6 jeweils gleiche oder
verschiedene Reste, ausgewählt unter Wasserstoff, Alkyl, Cycloalkyl, Acyl, Aryl
oder Hetaryl bedeuten,
Rf für Wasserstoff, Methyl oder Ethyl steht,
M+ für ein Kationäquivalent steht,
X– für ein Anionäquivalent steht und
y für eine ganze Zahl von 1 bis 240 steht.
Verfahren nach Anspruch 15, wobei der Heterocyclus chiral ist.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Liganden
ausgewählt sind unter Verbindungen der allgemeinen Formeln I.A bis I.C
und den Tautomeren davon, worin
einer der Reste R5 bis R9 für eine pnicogen- oder pseudopnicogenatomhaltige
Gruppe steht,
die Reste R5 bis R9, die nicht für eine pnicogen- oder pseudopnicogenatomhaltige
Gruppe stehen, unabhängig voneinander für Wasserstoff, Alkyl, Cycloalkyl, Heterocycloalkyl,
Aryl, Hetaryl, WCOORo, WCOO–M+, W(SO3)Ro,
W(SO3)–M+, WPO3(Ro)(Rp),
W(PO3)2–(M+)2, WNE1E2,
W(NE1E2E3)+X–, WORq,
WSRq, (CHRfCH2O)xRq, (CH2NE1)xRq,
(CH2CH2NE1)xRq, Halogen,
Nitro, Acyl oder Cyano stehen, worin
W für eine Einfachbindung, ein Heteroatom, eine heteroatomhaltige Gruppe oder eine
zweiwertige verbrückende Gruppe mit 1 bis 20 Brückenatomen steht,
Ro und Rp jeweils gleiche oder verschiedene Reste, ausgewählt
unter Alkyl, Cycloalkyl, Aryl oder Hetaryl bedeuten,
Rq, E1, E2, E3 jeweils gleiche oder
verschiedene Reste, ausgewählt unter Wasserstoff, Alkyl, Cycloalkyl, Acyl, Aryl
oder Hetaryl bedeuten,
Rf für Wasserstoff, Methyl oder Ethyl steht,
M+ für ein Kationäquivalent steht,
X– für ein Anionäquivalent steht und
x für eine ganze Zahl von 1 bis 240 steht,
wobei zwei vicinale Reste R5 bis R9 auch für ein kondensiertes
Ringsystem stehen können, und
Ra und Rb für Wasserstoff, Alkyl, Cycloalkyl, Heterocycloalkyl,
Aryl oder Hetaryl stehen.
Verfahren nach Anspruch 17, wobei die Reste R5 bis R9,
die für eine pnicogen- oder pseudopnicogenatomhaltige Gruppe stehen,
für eine Gruppe der Formel -W'-PnR1R2 stehen, worin
Pn für ein Pnicogenatom oder Pseudopnicogenatom steht,
W' für eine Einfachbindung, ein Heteroatom, eine heteroatomhaltige Gruppe oder eine
zweiwertige verbrückende Gruppe mit 1 bis 4 Brückenatomen zwischen den flankierenden
Bindungen steht,
R1 und R2 wie in einem der Ansprüche 13 oder 14 definiert
sind.
Verfahren zur Herstellung chiraler Verbindungen durch Umsetzung einer
prochiralen Verbindung, die wenigstens eine ethylenisch ungesättigte Doppelbindung
enthält, mit einem Substrat in Gegenwart eines chiralen Katalysators, umfassend
wenigstens einen Übergangsmetallkomplex mit Liganden, die ausgewählt sind unter
Verbindungen der allgemeinen Formeln I.A bis I.C
und den Tautomeren davon, worin
einer der Reste R5 bis R9 für eine pnicogen- oder pseudopnicogenatomhaltige
Gruppe steht,
die Reste R5 bis R9, die nicht für eine pnicogen- oder pseudopnicogenatomhaltige
Gruppe stehen, unabhängig voneinander für Wasserstoff, Alkyl, Cycloalkyl, Heterocycloalkyl,
Aryl, Hetaryl, WCOORo, WCOO–M+, W(SO3)Ro,
W(SO3)–M+, WPO3(Ro)(Rp),
W(PO3)2–(M+)2, WNE1E2,
W(NE1E2E3)+X–, WORq,
WSRq, (CHRfCH2O)xRq, (CH2NE1)xRq,
(CH2CH2NE1)xRq, Halogen,
Nitro, Acyl oder Cyano stehen, worin
W für eine Einfachbindung, ein Heteroatom, eine heteroatomhaltige Gruppe oder eine
zweiwertige verbrückende Gruppe mit 1 bis 20 Brückenatomen steht,
Ro und Rp jeweils gleiche oder verschiedene Reste, ausgewählt
unter Alkyl, Cycloalkyl, Aryl oder Hetaryl bedeuten,
Rq, E1, E2, E3 jeweils gleiche oder
verschiedene Reste, ausgewählt unter Wasserstoff, Alkyl, Cycloalkyl, Acyl, Aryl
oder Hetaryl bedeuten,
Rf für Wasserstoff, Methyl oder Ethyl steht,
M+ für ein Kationäquivalent steht,
X– für ein Anionäquivalent steht und
x für eine ganze Zahl von 1 bis 240 steht,
wobei zwei vicinale Reste R5 bis R9 auch für ein kondensiertes
Ringsystem stehen können, und
Ra und Rb für Wasserstoff, Alkyl, Cycloalkyl, Heterocycloalkyl,
Aryl oder Hetaryl stehen.
Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 19, wobei die Liganden ausgewählt
sind unter Verbindungen der allgemeinen Formeln I.i bis I.iii
und den Tautomeren davon, worin b für 0 der 1 steht,
Pn für eine pnicogen- oder pseudopnicogenatomhaltige Gruppe steht,
R1 und R2 wie in einem der Ansprüche 13 oder 14 definiert
sind,
R6 bis R9 unabhängig voneinander für Wasserstoff, C1-C4-Alkyl,
C1-C4-Alkoxy, Aryl, Heteroaryl, Acyl, Halogen, C1-C4-Alkoxycarbonyl
oder Carboxylat stehen,
wobei zwei vicinale Reste R6 bis R9 auch für ein kondensiertes
Ringsystem stehen können, und
Ra und Rb für Wasserstoff, Alkyl, Cycloalkyl oder Aryl stehen.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die prochirale
Verbindung ausgewählt ist unter Olefinen, Aldehyden, Ketonen und Iminen.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem es sich
um eine Hydrierung, Hydroformylierung, Hydrocyanierung, Carbonylierung, Hydroacylierung,
Hydroamidierung, Hydroveresterung, Hydrosilylierung, Hydroborierung, Aminolyse,
Alkoholyse, Isomerisierung, Metathese, Cyclopropanierung, Aldolkondensation, allylische
Alkylierung oder [4+2]-Cycloaddition handelt.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem es sich
um eine 1,2-Addition, bevorzugt eine 1-Hydro-2-Carbo-Addition, handelt.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem es sich
um eine Hydroformylierung handelt.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem es sich
um eine Hydrierung handelt.
Ligand, wie in einem der Ansprüche 1 bis 20 definiert.
Katalysator, wie in einem der Ansprüche 1 bis 20 definiert.
Verwendung eines Katalysators nach Anspruch 27, zur Hydrierung, Hydroformylierung,
Hydrocyanierung, Carbonylierung, Hydroacylierung, Hydroamidierung, Hydroveresterung,
Hydrosilylierung, Hydroborierung, Aminolyse, Alkoholyse, Isomerisierung, Metathese,
Cyclopropanierung, Aldolkondensation, allylische Alkylierung oder [4+2]-Cycloaddition.