Die Erfindung betrifft eine Schließzylinder-Anordnung für eine Schließanlage
einer Tür, insbesondere einer Ganzglastür.
Die Verwendung von Schließsystemen zum Verschließen von Türen ist
allgemein bekannt, wobei in Abhängigkeit von der erforderlichen Sicherheit die Schließanlagen
mit entsprechenden Schließzylindern versehen sind. So sind standardmäßig verschiedenartige
Schließzylinder mit einer Schließnase im Handel, die sich nicht nur durch die Art
ihrer Kupplung unterscheiden, sondern auch durch ihre Zylinderlänge, wobei die handelsüblichen
Schließzylinder in verschiedenen standardisierten Längen zur Verfügung stehen. In
Abhängigkeit davon, z.B. wie dick das Türblatt ist oder wie die Türgriffanordnung
gestaltet ist, in die der Schließzylinder eingesetzt werden soll, wird der Schließzylinder
mit entsprechender Länge ausgewählt. Wenn durch eine besondere Gestaltung einer
Tür ein an sich üblicher Schließzylinder mit einer Länge benötigt wird, die nicht
im handelsüblichen Sortiment enthalten ist, muss ein möglicherweise beidseitig über
die Türblattebene hervorstehender Schließzylinder mittels entsprechend angepassten,
die vorstehenden Schließzylinderabschnitte aufnehmenden Rosetten abgedeckt werden,
oder es muss ein solcher Schließzylinder mit spezieller Zylinderlänge als Extraanfertigung
von einen entsprechenden Schließzylinder-Hersteller beschafft werden, wobei solche
Schließzylinder mit einer Extra-Überlänge aufgrund ihrer nicht standardgemäßen Herstellung
für den Verbraucher besonders teuer sind. Derartige Schließzylinder weisen in der
Regel einen langgestreckten einstückigen Zylinderkörper mit einer Schließnase auf,
die von beiden Schließzylinderenden her mit einem Schlüssel betätigbar ist, wobei
die Schließnase in einem vom Kunden bestimmten Abstand von einem Schließzylinderende
her positioniert ist.
Um Schließzylinder mit unterschiedlichen Schließzylinderlängen bereitzustellen,
ist aus dem Stand der Technik ferner eine Schließzylinderkonstruktion bekannt, bei
der ein die Schließnase aufweisendes Schließelement zwischen zwei Schließmechanismen
angeordnet ist, die jeweils einen Drehkern aufweisen, wobei das Schließelement sowie
die Schließmechanismen in unterschiedlichen Längen bereitgestellt werden. Das Schließelement
wird mit den beiden Schließmechanismen mittels eines Bajonettverschlusses gekuppelt,
dessen Verschlusselemente entsprechend an beiden Längsenden des Schließelements
sowie an der dem Schließelement zugewandten Seite des Schließmechanismus ausgebildet
sind. Ferner können zwischen dem Schließelement und mindestens einem der Schließmechanismen
eine oder mehrere Verlängerungseinheiten eingefügt und mittels des beschriebenen
Verschlusses gekuppelt werden, wobei die Verlängerungseinheiten eine dem Zylinderkörper
einschließlich dessen seitlichen Flansch angepasste Außenkontur aufweisen. Zum Kuppeln
des Schließmechanismus sind in den Verlängerungseinheiten den Zylinderkernen ähnliche
Abstandelemente aufgenommen, die eine Verbindung mit den Zylinderkernen erzeugen
und mit dem Schließelement zusammenwirken. Jedoch müssen auch bei dieser Ausgestaltung
eine Vielzahl verschieden langer Schließelemente, Schließmechanismen und Verlängerungseinheiten
zur Verfügung stehen, um im jeweiligen Fall einen Schließzylinder zu einer momentan
benötigten Gesamtlänge zusammensetzen zu können.
Eine Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Schließzylinder-Anordnung
für eine Schließanlage einer Tür, insbesondere einer Ganzglastür, bereitzustellen,
die von beiden Enden der Anordnung her betätigbar ist und deren axiale Länge auf
einfache Weise und kostengünstig an durch die jeweilige Tür vorgegebene Umstände
anpassbar ist.
Gemäß der Erfindung ist eine Schließzylinder-Anordnung für eine Schließanlage
einer Tür, insbesondere einer Ganzglastür, vorgesehen mit zwei Schließzylindern,
die jeweils ein Zylindergehäuse aufweisen, in dem eine Schließnase und zwischen
der Schließnase und dem einen Zylinderende des Zylindergehäuses ein mit einem Schlüssel
betätigbarer Drehkern drehbar gelagert sind, wobei aus dem dem Drehkern abgewandten
anderen Zylinderende ein Drehzapfen herausragt, der mit der Schließnase gekuppelt
ist, und wobei die Drehzapfen der Schließzylinder einander zugewandt sind, und mit
einer langgestreckten Verbindungswelle, die mit ihren hohlen Endabschnitten auf
die Drehzapfen aufgesteckt ist und mit den Drehzapfen drehfest gekuppelt ist.
Gemäß dieser Ausführungsform können zwei an sich handelsübliche Schließzylinder,
die jeweils ein Zylindergehäuse aufweisen, in welchem jeweils eine Schließnase und
zwischen der Schließnase und dem einen Zylinderende des Zylindergehäuses ein mit
einem Schlüssel betätigbarer Drehkern drehbar gelagert ist und bei dem aus dem dem
Drehkern abgewandten anderen Zylinderende ein Drehzapfen herausragt, mittels der
langgestreckten Verbindungswelle gekuppelt werden, deren Länge in Abhängigkeit von
den jeweiligen Erfordernissen frei wählbar ist. Derartige Schließzylinder sind für
Schließanlagen bekannt, bei denen auf dem Drehzapfen an der einen Türseite ein Knauf
befestigt ist. Die Wählbarkeit der Länge der Verbindungswelle kann entweder dadurch
realisiert werden, dass eine Mehrzahl von unterschiedlich langen Verbindungswellen
zur Verfügung stehen oder dass eine maximal lange Verbindungswelle am Montageort
auf ihre gewünschte Länge gekürzt wird, so dass die Schließzylinder-Anordnung letztendlich
im Wesentlichen genau die erforderliche axiale Länge aufweisen
kann. Auf diese Weise muss nicht für jede Tür, für die eine Schließzylinder-Anordnung
mit einer nicht handelsüblichen Länge benötigt wird, ein solche in Extraanfertigung
beschafft werden. Dadurch können die Kosten für solche Schließzylinder-Anordnungen
erheblich verringert werden. Die Verbindungswelle ist an ihren freien Endabschnitten
hohl ausgebildet und mit ihren hohlen Endabschnitten auf die Drehzapfen aufgesteckt.
Die hohlen Abschnitte an den Endabschnitten der Verbindungswelle können dabei jeweils
als Sackloch ausgebildet sein. Es ist aber auch möglich, dass die Verbindungswelle
insgesamt hohl und daher als Rohr ausgebildet ist.
Ein weiterer Vorteil, der sich aus der erfindungsgemäßen Schließzylinder-Anordnung
ergibt, besteht darin, dass die Anordnung aufgrund der zwei verwendeten Schließzylinder
zwei Schließnasen aufweist, die jeweils mit einem Schlosszuhaltungsmechanismus gekuppelt
werden können. Falls die Tür nur einen Schlosszuhaltungsmechanismus aufweist, kann
die jeweils unbenutzte Schließnase frei mitdrehen. Es muss nur dafür gesorgt werden,
dass um die unbenutzte Schließnase herum ausreichend Platz vorhanden ist um deren
freies Drehen zu ermöglichen.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist auf dem Drehzapfen zumindest
eines Schließzylinders zwischen dessen Zylindergehäuse und der Verbindungswelle
ein Mitnehmerring angeordnet, der mit dem Drehzapfen drehfest gekuppelt ist, wobei
zwischen der Verbindungswelle und dem Mitnehmerring eine Mitnehmerkupplung aus einem
axial abstehenden Mitnehmervorsprung und einem axialen Mitnehmerschlitz ausgebildet
ist, die ineinander eingreifen und von denen der eine an dem Mitnehmerring und der
andere an der Verbindungswelle ausgebildet sind.
Vorzugsweise ist ein solcher Mitnehmerring nur auf einem der Drehzapfen
angeordnet, während auf den anderen Drehzapfen die Verbindungswelle aufgesteckt
ist, ohne einen solchen Mitnehmerring vorzusehen. Der Mitnehmerring ist mit dem
entsprechenden Drehzapfen drehfest gekuppelt, wobei die drehfeste Verbindung zwischen
diesen beiden mittels einer Mehrkantsteckverbindung realisiert sein kann, das heißt,
dass der Drehzapfen zumindest einen Abschnitt mit einem Mehrkantprofil aufweisen
kann und der Mitnehmerring ein entsprechendes Mehrkant-Durchgangsloch aufweist,
mit welchem der Mitnehmerring auf dem Mehrkantprofil aufsitzt. Auch ist es beispielsweise
möglich, den Drehzapfen über seine gesamte Länge oder eine Teillänge hin einseitig
abzuflachen und das Ringloch des Mitnehmerrings in seinem Querprofil als komplementär
ausgebildeten Hohlkreisabschnitt zu gestalten.
Der Mitnehmerring und die Verbindungswelle sind mittels einer Mitnehmerkupplung,
aufweisend einen axialen Mitnehmerschlitz und einen Mitnehmervorsprung, miteinander
gekuppelt, die vorzugsweise so ausgebildet sind, dass sie unter Beibehaltung ihrer
Mitnehmereigenschaften axial zueinander verschiebbar sind. Mittels einer solchen
Kupplung kann die axiale Länge der Schließzylinder-Anordnung feineingestellt werden,
so dass mögliche Toleranzen, die aufgrund der Montage der Schließzylinder-Anordnung
auftreten können, auf einfach Weise ausgeglichen werden können.
Die ineinander eingreifenden Kupplungselemente, dass heißt der Vorsprung
und der Schlitz, sind dabei jeweils mit einer axialen Länge ausgebildet, die ein
vorbestimmtes axiales Spiel zwischen dem Mitnehmerring und der Verbindungswelle
zulassen ohne deren Kupplungswirkung zu beeinflussen. Dies bedeutet, dass die Verbindungswelle
an dem einen Mitnehmerring aufweisenden Drehzapfen nicht selbst drehfest gekuppelt
sein muss. Vorzugsweise ist der Mitnehmerring nahe des angrenzenden Zylindergehäuses
angeordnet, so dass ein in seiner Länge vorbestimmter freier Endabschnitt des Drehzapfens
aus dem Mitnehmerring herausragt, welcher in den hohlen Endabschnitt der aufgesteckten
und mit dem Mitnehmerring gekuppelten Verbindungswelle hineinragt, ohne selbst direkt
mit der Verbindungswelle drehfest gekuppelt zu sein.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung sind der axiale Mitnehmervorsprung
an dem Mitnehmerring und der axiale Mitnehmerschlitz am Endabschnitt der Verbindungswelle
ausgebildet.
Anstatt einer Mitnehmerkupplung aus einem Mitnehmervorsprung und Mitnehmerschlitz
können auch jeweils zwei oder mehr Mitnehmervorsprünge/Mitnehmerschlitze vorgesehen
sein. Der Mitnehmerring kann ein Hohlzylinderabschnitt sein, wobei der Mitnehmervorsprung
von einem einstückig vom Hohlzylinderabschnitt vorstehenden Wandabschnitt gebildet
ist. Der Mitnehmerschlitz ist vorzugsweise eine in der Umfangswandwand des hohlen
Endabschnitts der Verbindungswelle ausgebildete Ausnehmung, die sich vom freien
Ende des Endabschnitts her axial erstreckt. Mittels der Mitnehmerkupplung kann die
von einem der beiden Schließzylinder veranlasste Drehbewegung des Drehzapfens somit
auf den anderen Drehzapfen und damit auf den anderen Schließzylinder selbst übertragen
werden.
Die vorzugsweise zylindrische Verbindungswelle ist mit ihren hohlen
Endabschnitten mit den Drehzapfen der Schließzylinder drehfest gekuppelt. Dies kann
beispielsweise dadurch erreicht werden, dass zum einen die Drehzapfen oder zumindest
deren Endabschnitte jeweils ein Mehrkantprofil aufweisen und zum
anderen die hohlen Endabschnitte der Verbindungswelle jeweils ein dazu komplementär
ausgebildetes Mehrkantloch (Mehrkantsackloch) aufweisen, wobei die Endabschnitte
beidendig eines zylindrischen Mittelabschnitts als daran angesetzte Mehrkantrohrabschnitte
gestaltet sein können. Wie bereits erläutert, kann sich ein solches Mehrkantloch
jedoch auch durch die gesamte Verbindungswelle hindurch erstrecken. Beispielsweise
kann daher eine solche Verbindungswelle als Mehrkantrohr ausgebildet sein.
Anstelle eines Mehrkantprofils kann der ansonsten im Querschnitt runde
Drehzapfen zumindest an seinem Endabschnitt aber auch lediglich an zwei einander
gegenüberliegenden Seiten abgeflacht sein, so dass ein axialer Rechteckzapfen entsteht,
der dann in einen entsprechenden, das Sachloch verlängernden Schlitz z.B. in einem
in die rohrförmige Verbindungswelle eingesetzten Kern drehfest eingreift, so dass
die mittels eines Schlüssels betätigte Drehbewegung des Drehzapfens eines Schließzylinders
über die Verbindungswelle an den anderen Drehzapfen und damit an den zweiten Schließzylinder
übertragen wird.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung ist der Mitnehmerring mittels
einer dessen Ringwand radial durchdringenden Befestigungsschraube drehfest gekuppelt.
Die Befestigungsschraube greift vorzugsweise in eine Senkvertiefung ein, die an
dem Drehzapfen ausgebildet ist. Bei dieser Ausgestaltung ist es nicht erforderlich,
die Außenkontur des an sich im Querschnitt runden Drehzapfens zu verändern, wobei
vorzugsweise auch der Innenumfang des Mitnehmerrings rund ausgebildet ist und dieser
sich einfach auf den Drehzapfen aufschieben lässt. Mittels der Schraube kann der
Mitnehmerabschnitt auf einfache Weise an dem Drehzapfen drehfest festgelegt werden.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung ist die Verbindungswelle
mit zumindest einem der Drehzapfen mittels einer die Hohlwand ihres auf diesem Drehzapfen
aufgesetzten Endabschnitts radial durchdringenden Befestigungsschraube drehfest
gekuppelt, die in eine Senkvertiefung eingreift, die an dem Drehzapfen ausgebildet
ist. Auf diese Weise lässt sich zwischen dem Drehzapfen und der Verbindungswelle
auf einfache Weise die drehfeste Verbindung herstellen, ohne den Außenumfang des
Drehzapfens bearbeiten zu müssen. Die Verbindungswelle kann mit ihrem hohlen Endabschnitt,
der eine im Querschnitt runde Vertiefung/einen runden Durchgang aufweist, einfach
auf den runden Drehzapfen aufgesteckt werden und mittels der die Hohlwand radial
durchdringenden Schraube, die in eine Senkvertiefung eingreift, festgelegt werden.
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung weist der Drehzapfen
an seinem Außenumfang mehrere axial im Abstand voneinander angeordnete Senkvertiefungen
für den Eingriff der Schraube auf. Auf diese Weise werden zusätzliche Einstellmöglichkeiten
für die endgültige axiale Länge der Schließzylinder-Anordnung bereitgestellt. Dabei
können sowohl die Verbindungswelle als auch der Mitnehmerring an der gewünschten
bzw. erforderlichen Position an dem Drehzapfen festgelegt werden. Vorzugsweise sind
die Senkvertiefungen in dem Drehzapfen konisch ausgebildete Senklöcher. Sie können
jedoch auch als Gewindesenklöcher ausgebildet sein, in die die Schraube eingeschraubt
werden kann. Im Falle, dass die Senkvertiefungen kein Gewinde aufweisen, ist ein
solches in dem entsprechenden von der Schraube radial durchdrungen Wandabschnitt
vorgesehen.
Die Senkvertiefungen können kreisförmig sein. Es ist auch möglich,
die Senkvertiefungen als quer zum Drehzapfen verlaufende Nuten zu gestalten.
Gemäß einer Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Anordnung ist die
Schraube jeweils eine Madenschraube. Das die Hohlwand bzw. den Mitnehmerring durchdringende
Loch für die Madenschraube ist mit Gewinde versehen, in das dann die Madenschraube
so weit eingeschraubt werden kann, bis diese in die Senkvertiefung eingreift und
eine drehfeste Verbindung zwischen dem Drehzapfen und der Verbindungswelle bzw.
dem Mitnehmerring erreicht wird. Es ist auch möglich, dass die Madenschraube so
tief eingeschraubt wird, dass der Drehzapfen gegen die Verbindungswelle bzw. den
Mitnehmerring verspannt wird.
Der Gegenstand gemäß der vorliegenden Erfindung zeichnet sich somit
insgesamt durch eine einfache Montage, geringe Material- und Herstellungskosten
und vor allem durch die flexible Einstellbarkeit auf die gewünschte axiale Länge
der Schließzylinder-Anordnung aus, die auf verschiedene Weise realisiert werden
kann. Zum einen kann dies durch die Wahl der Länge der Verbindungswelle erfolgen.
Zusätzlich kann die axiale Länge durch die Auswahl der zu benutzenden Senkvertiefung
erfolgen, an der die Verbindungswelle bzw. der Mitnehmerabschnitt festgelegt werden,
und schließlich kann dann noch mittels der Mitnehmerkupplung eine Feineinstellung
der axialen Länge vorgenommen werden, so dass die Schließzylinder-Anordnung in ihrer
Gesamtlänge an alle möglichen Türblattdicken bzw. Türanordnungen angepasst werden
kann.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung wird anhand der beigefügten
Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
1 eine erfindungsgemäße Schließzylinder-Anordnung
in Explosionsansicht;
2 die Bestandteile der Mitnehmerkupplung;
3 eine Türanordnung, bei welcher die
erfindungsgemäße Schließzylinder-Anordnung verwendet werden kann.
Wie aus 1 ersichtlich ist, weist die
Schließzylinder-Anordnung zwei im Wesentlichen gleiche und in sich komplette separate
Schließzylinder 1 auf, die jeweils für sich mit einer Schließnase
2 und mit einem von einem Schlüssel 3 betätigbaren Drehzapfen
4 versehen sind, welcher auf der dem Schlüssel 3 gegenüberliegenden
Seite aus dem Zylindergehäuse herausragt und mit der Schließnase 2 gekuppelt
ist. Zwischen den beiden einander gegenüberliegenden Drehzapfen ist die Verbindungswelle
5 angeordnet. Die Verbindungswelle 5 ist zumindest an ihren Endabschnitten
51 hohl ausgebildet, so dass diese auf den Drehzapfen 4 aufgesteckt
werden kann.
Jeder der Drehzapfen 4 weist an seinem Außenumfang mehrere
im axialen Abstand voneinander angeordnete Senkvertiefungen 41 auf. Mittels
einer die Hohlwand der Verbindungswelle 5 radial durchdringenden Madenschraube
6, die in eine entsprechend den Bedingungen ausgewählte Senkvertiefung
41 eingreift, kann die Verbindungswelle 5 mit dem Drehzapfen
4 drehfest gekuppelt werden. Durch die Ausbildung mehrerer Senkvertiefungen
41 an dem Drehzapfen 4 kann eine Einstellung der axialen Länge
der Schließzylinder-Anordnung erfolgen.
Auf dem anderen der beiden einander gegenüberliegenden Drehzapfen
4 ist gemäß dieser Ausführungsform ein Mitnehmerring 7 angeordnet,
der mittels einer den Mitnehmerring 7 radial durchdringenden und in eine
Senkvertiefung 41 des entsprechenden Drehzapfens 4 eingreifenden
Madenschraube 6 in einer gewünschten Position auf dem Drehzapfen
4 drehfest festgelegt ist.
Wie insbesondere aus 2 ersichtlich ist,
weist der Mitnehmerring 7 zwei axial abstehende Mitnehmervorsprünge
71 auf, die diametral einander gegenüberliegen. Der hohle Endabschnitt
51 der Verbindungswelle 5, der an den Mitnehmerring
7 angrenzt, weist zwei einander gegenüberliegende axiale Mitnehmerschlitze
52 auf, in welche die zwei Mitnehmervorsprünge 71 des Mitnehmerrings
7 axial verschiebbar eingreifen, so dass die Mitnehmerkupplung gebildet
ist. Vorzugsweise wird der Mitnehmerring 7 so weit auf den Drehzapfen
4 aufgeschoben und entsprechend festgelegt, dass ein Endabschnitt des Drehzapfens
4 über die freien Enden der Mitnehmervorsprünge 71 vorstehend
aus dem Mitnehmerring 7 herausragt, so dass dann, wenn die Mitnehmerkupplung
ineinandergreift, der freie Endabschnitt des Drehzapfens 4 in den hohlen,
die Mitnehmerschlitze 52 aufweisenden Endabschnitt 51 der Verbindungswelle
5 zumindest mit einem kurzen Abschnitt hineinragt. Auf diese Weise ist
die Mitnehmerkupplung auch radial stabil abgestützt. Aufgrund der ineinander eingreifenden
und axial zueinander verschiebbaren Mitnehmerkupplungselemente ist die Gesamtlänge
der Schließzylinder-Anordnung während deren Montage unter Ausgleichen von Toleranzen
feineinstellbar.
Entgegen der Darstellung in 1 können
beide Drehzapfen 4 jeweils mit einem Mitnehmerring 7 und entsprechend
angepasste Verbindungswellen-Endabschnitten versehen sein. Es ist aber auch möglich,
auf die Mitnehmerringe 7 zu verzichten und die Verbindungswelle
5 an den beiden Drehzapfen 4 direkt drehfest festzulegen.
Bei der Komplettierung der Schließzylinder-Anordnung, die eine Mitnehmerkupplung
aufweist, kann zunächst der in der 1 dargestellte linke
Endabschnitt 51 der Verbindungswelle 5 mittels der die Hohlwand
der Verbindungswelle 5 radial durchdringenden Madenschraube 6
in der gewünschten Position an dem Drehzapfen festgelegt werden, indem die Madenschraube
in eine der Senkvertiefungen 41 eingreift. Dann kann der Mitnehmerring
7 auf dem Drehzapfen 4 des anderen Schließzylinders ebenfalls
mittels einer Madenschraube in der gewünschten Position festgelegt werden. Durch
anschließendes Aufstecken des freien Endabschnitts 51 der Verbindungswelle
5 auf den aus dem Mitnehmerring 7 herausragenden Endabschnitt
des Drehzapfens 4 unter Eingreifen der Mitnehmervorsprünge 71
in die Mitnehmerschlitze 52 kann die Schließzylinder-Anordnung schließlich
komplettiert werden. Dabei versteht sich, dass einerseits die Verbindungswelle
5 und andererseits der Mitnehmerring 7 auf dem jeweiligen Drehzapfen
so festgelegt werden kann, dass die Mitnehmerkupplung derart ineinandergreift, dass
die beiden Schließzylinder in axialer Richtung gesehen genau aufeinander ausgerichtet
sind, das heißt, genau miteinander fluchten.
Die erfindungsgemäße Schließzylinder-Anordnung kann insbesondere für
eine Doppelglas-Türanordnung gemäß 3 verwendet werden.
Bei der Montage der Schließzylinder-Anordnung in einer solchen Türanordnung kann
entweder die komplettierte Schließzylinder-Anordnung von einer Türseite her in die
entsprechende Schließzylinderaufnahme eingesteckt und anschließend jeder Schließzylinder
1 mittels einer den unteren Schließzylinderköper quer durchdringenden Befestigungsschraube
befestigt werden. Es ist aber auch möglich, den einen Schließzylinder
1 mit daran befestigter Verbindungswelle 5 von einer Türseite
her in die Schließzylinderaufnahme einzustecken und an der Tür zu befestigen und den
anderen Schließzylinder 1 mit dem daran befestigten Mitnehmerring
7 unter Kuppeln der Verbindungswelle 5 mit dem Mitnehmerring
7 von der anderen Türseite her in die Schließzylinderaufnahme einzustecken
und diesen dann an der Tür zu befestigen. Aufgrund der Mitnehmerkupplung ist es
möglich, geringfügige axiale Toleranzen z. B. der Verbindungswelle 5 auszugleichen.
Die Schließzylinder sind vorzugsweise ohne von der Schlüsselspitze
betätigbare innere Sperre gestaltet, so dass jeder Schließzylinder und damit die
Schließzylinder-Anordnung insgesamt mit einem Schlüssel betätigt werden kann, auch
wenn in dem jeweils anderen Schließzylinder ein Schlüssel eingesetzt ist. Es ist
aber auch möglich, einen oder beide Schließzylinder mit einer solchen inneren Sperre
auszugestalten, so dass dann die Tür z.B. von außen nur aufgeschlossen werden kann,
wenn in den Schließzylinder an der Türinnenseite kein Schlüssel eingesteckt ist.
Derartige Schließzylinder mit innerer Sperre sind an sich bekannt.