| Dokumentenidentifikation |
DE102004056053A1 21.07.2005 |
| Titel |
Headset, bestehend aus einem oder zwei Hörern mit Otoplastik |
| Anmelder |
Hearsafe Technologies GmbH & Co. KG, 51149 Köln, DE |
| Erfinder |
Beste, Eckhard, 51149 Köln, DE |
| Vertreter |
Patentanwälte Maxton Langmaack & Partner, 50968 Köln |
| DE-Anmeldedatum |
20.11.2004 |
| DE-Aktenzeichen |
102004056053 |
| Offenlegungstag |
21.07.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
21.07.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
H04R 5/033
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| Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft ein Headset, bestehend aus einem oder zwei Hörern mit Otoplastik und einem Mikrofon, wobei der oder die Hörer durch eine maßgefertigte Otoplastik am Ohr angebracht sind und an einem der Hörerteile ein Schwanenhalsmikrofon befestigt ist.
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| Beschreibung[de] |
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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Headset, bestehend aus einem
oder zwei Hörern mit Otoplastik, sowie einen Geräuschschutz, welcher im Headset
eingesetzt werden kann.
Headsets haben üblicherweise eine der folgenden Bauformen:
- 1. Kapselkopfhörer mit Schwanenhalsmikrofon
Derartige Headsets sind zwar in der Lage, den Außenschall stark zu dämpfen, aber
aufgrund der Bauform haben sie ein hohes Gewicht, keinen zuverlässigen Halt und
sind unhandlich. In heißen oder warmen Arbeitsumgebungen oder bei viel Bewegung
kann ein unangenehmer Wärmestau unter der Hörerkapsel auftreten.
- 2. Ohraufliegender Kopfhörer mit Kopfbügel und Schwanenhalsmikrofon
Das Gewicht bei einer derartigen Ausführungsform ist vergleichsweise gering, die
Außenschalldämpfung ist allerdings niedrig, und der Halt ist nur bedingt zuverlässig.
- 3. In-ear-Kopfhörer mit separat befestigtem Mikrofon
Die Außenschalldämpfung ist in der Regel gering, ein sicherer Halt ist nur mit erhöhtem
Aufwand, z.B. mit um das Ohr greifenden Bügeln, zu erreichen.
Headsets werden vor allem für Sprachkommunikationsaufgaben und sprachgeführte
Anlagensteuerungen verwendet. Im Optimalfall ermöglicht ein Headset eine sichere
Verständigung unabhängig vom Umgebungslärm. Hierzu ist es notwendig, dass der über
den Hörer abgegebene Schall und die mit dem Mikrofon aufgenommene Sprache lauter
als der Umgebungslärm ist. In besonders lärmbelasteten Umgebungen ist es wünschenswert,
das Gehör vor zu hohen Schallpegeln zu schützen. Vollzieht der Träger viele, u.U.
auch ruckartige Bewegungen, ist es von Bedeutung, dass das Headset nicht verrutscht,
sondern dass ein sicherer Halt gewährleistet wird.
Headsets können grundsätzlich einseitig oder zweiseitig ausgeführt
sein, d.h. ein monoaurales Hören oder aber ein binaurales Hören ermöglichen. Im
Falle eines einseitigen Headsets ist lediglich auf einem Ohr ein Hörer eingesetzt,
auf dem anderen Ohr kann sich ein Gehörschutz ohne einen Hörer befinden. Im Falle
einer zweiseitigen Ausführung eines Headsets ist ein binaurales Hören ermöglicht,
wobei dann an beiden Ohren des Bedieners ein Hörer befestigt ist, wohingegen in
der Regel lediglich ein Mikrofon vorgesehen ist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es nun, ein Headset zur Verfügung
zu stellen, welches die aus dem Stand der Technik bekannten Nachteile nicht aufweist.
Diese Aufgabe wird gelöst gemäß den Merkmalen des Anspruchs 1. Demnach
besteht das Headset aus einem oder zwei Hörern zur Ermöglichung eines monoauralen
oder auch binauralen Hörens mit einer Otoplastik und einem Mikrofon, wobei einer
oder beide Hörer durch eine maßgefertigte Otoplastik am Ohr angebracht sind und
an einem der Hörerteile ein Schwanenhalsmikrofon befestigt ist. Durch die Verwendung
von den Außenschall abdämmenden Otoplastiken sowie die Führung des Mikrofons direkt
vor den Mund durch Einsatz eines Schwanenhalsmikrofons ist eine zuverlässige Kommunikation
auch bei hohem Umgebungslärm ermöglicht. Das Gehör ist darüber hinaus vor schädlichem
Umgebungsschall durch die maßgefertigte Otoplastik geschützt. Die maßgefertigten
Otoplastiken gewährleisten zudem einen guten Sitz und können auch bei extremen Bewegungen
nicht verrutschen. Die Otoplastik kann dabei als Im-Ohr-Model, welches komplett
im Ohrkanal sitzt und in der Regel tief in das Ohr hinein reicht, und/oder als lediglich
die Ohrmuschel bevorzugt vollständig bedeckend ausgebildet sein, Die Otoplastik,
welche den Hörer mit Mikrofon trägt, weist zudem bevorzugt einen Schallkanal auf,
wodurch der vom Hörer kommende Schall geleitet wird.
In einer bevorzugten Ausführungsform weist das erfindungsgemäße Headset
einen zusätzlichen Kanal in der oder den Otoplastiken zur Aufnahme von akustischen
Filtern auf. Im Falle eines einseitigen Headsets kann dann der zusätzliche Kanal
an demjenigen Ohr in der Otoplastik angeordnet sein, an welchem neben dem Hörer
auch das Schwanenhalsmikrofon angeordnet ist. Das weitere Ohr kann dann mit einem
Gehörschutz, ausgebildet als Otoplastik oder als Standard-Ohrstöpsel, versehen sein,
welcher gegebenenfalls auch in einem Kanal ein akustisches Filter aufweisen kann.
Die optionale Verwendung von insbesondere passiven akustischen Filtern in einem
zusätzlichen Schalldurchführungskanal in der Otoplastik bietet die Möglichkeit,
den Umgebungslärm klanglich aufbereitet zum Ohr des Anwenders zu führen; bei einem
mono-auralen Hörereinsatz kann aus Gründen des Gehörschutzes ein entsprechendes
akustisches Filter für das andere Ohr verwendet werden. Zur Optimierung des binauralen
Hörens kann eine Otoplastik ebenfalls mit entsprechendem akustischem Filter, wie
dieser auch an dem Ohr mit dem Schwanenhalsmikrofon vorgesehen ist, für das andere
Ohr verwendet werden. Hierdurch wird vorteilhafterweise die Umgebung akustisch problemlos
wahrgenommen, die mündliche Kommunikation und die Wahrnehmbarkeit von Alarmsignalen werden
nicht beeinträchtigt. Abgeschlossenheitsgefühle werden vorzugsweise hierdurch vermieden.
In einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist
im Hörer ein Kanal vorgesehen, in welchem ein Filter anordbar ist. In diesem Fall
trägt also nicht die Otoplastik das insbesondere akustische Filter, sondern der
Hörer. Hierdurch ist eine aufwändige Bearbeitung der Otoplastik nach Maßanfertigung
derselben vorteilhafterweise vermeidbar. Bevorzugt kann dann vorgesehen werden,
dass zur Ermöglichung eines binauralen Hörens bei einer zweiseitigen Ausbildung
des erfindungsgemäßen Headsets auch am anderen Ohr ein Hörer befestigt wird, welcher
ein in einem Kanal angeordnetes akustisches Filter aufweist. Ein zusätzlicher Kanal
ist bei diesen Ausführungsformen in der Otoplastik nicht notwendig einzubringen.
Besonders bevorzugt gemäß der vorliegenden Erfindung sind Headsets, welche ein binaurales
Hören ermöglichen, also zweiseitig ausgebildet sind, wobei in den jeweiligen Hörern
in einem Kanal ein akustisches Filter angeordnet ist.
Des Weiteren betrifft die vorliegende Erfindung einen Gehörschutz,
umfassend eine maßgefertigte Otoplastik, wobei in einem Kanal in der Otoplastik
ein akustisches Filter mit lärmpegelabhängigen Dämpfungseigenschaften angebracht
ist.
Im Ohr zu tragende Gehörschützer haben üblicherweise eine der folgenden
Bauformen:
- 1. Vollstöpsel, die in erster Linie für eine maximale Dämpfung des Schalls ausgelegt
sind;
- 2. maßgefertigte Otoplastiken.
Häufig werden in einer durch den Gehörschutz verlaufenden Bohrung
akustische Filter eingesetzt, um gewünschte Dämpfungseigenschaften zu erreichen.
Übliche Gehörschützer haben vom Lärmpegel unabhängige Dämpfungseigenschaften. Problematisch
ist dies, wenn der Gehörschützer in Umgebungen mit unterschiedlichen Lärmpegeln
verwendet wird, da bei hohen Lärmpegeln eine andere Dämpfung wünschenswert ist als
bei niedrigen Pegeln.
In zahlreichen Lärmsituationen ist es von Vorteil, wenn der Gehörschutz
lärmpegelabhängige Dämpfungseigenschaften aufweist, so dass ungefährliche niedrige
Pegel weniger stark gedämpft werden als schädliche hohe Pegel. Damit wäre es möglich,
in weniger lärmbelasteten Situationen die Umgebung besser akustisch wahrnehmen zu
können, insbesondere wäre die mündliche Kommunikation erleichtert, Alarmsignale
könnten besser gehört und Gefahren akustisch besser lokalisiert werden. Gleichzeitig
wäre das Gehör gegen stärkere Lärmpegel und vor allem Impulslärm geschützt.
Die vorstehend genannten Nachteile werden durch den erfindungsgemäßen
Gehörschutz gelöst, denn durch die lärmpegelabhängige Arbeitsweise des eingesetzten
Filters ist sichergestellt, dass der Umgebungslärm minimiert wird, gleichzeitig
werden jedoch auch noch wesentliche Informationen wahrgenommen. Zudem ist ein sicheres
Arbeiten für den Bediener in unterschiedlichen Lärmumgebungen möglich. Besonders
vorteilhaft lassen sich derartige Gehörschützer einsetzen bei Headsets, sei es bei
einseitigen oder zweiseitigen, welche ein monoaurales bzw. ein binaurales Hören
ermöglichen. Dabei kann der Gehörschutz zusätzlich einen Hörer aufweisen, so dass
ein binaurales Hören sichergestellt ist.
In einer weiter vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Gehörschutzes kann das Filter mit Hilfe einer entsprechenden Nut an der Otoplastik
befestigt werden. Als mögliches Filter kann beispielsweise ein Filter der Firma
ETYMOTIC RESEARCH, INC., 61 Martin Lane, Elk Grove Village, Illinois 60007, USA,
eingesetzt werden, insbesondere ein Filtersystem mit der Produktbezeichnung ER-15-Filter.
In Situationen mit hohem Dauerlärm sind u.U. stärkere Dämpfungsmaßnahmen
wünschenswert, als mit einem lärmpegelabhängigen Filter allein erreicht werden können.
Daher ist vorzugsweise vorgesehen, dass der erfindungsgemäße Gehörschutz ein zusätzliches
Filter zum Schutz gegen Dauerlärm auf den Kanal aufgesteckt erhalten kann. Dies
ermöglicht, das Gehör unter Lärmbedingungen zuverlässig zu schützen.
Hierbei kann besonders bevorzugt vorgesehen sein, dass bei Verwendung
von mehr als einem Filter im erfindungsgemäßen Gehörschutz diese unterschiedliche
Eigenschaften aufweisen, so dass die Vorzüge einzelner Filter miteinander kombiniert
werden können. Dabei bietet es sich an, entweder mehrere Filter hintereinander in
einem Kanal in dem Gehörschutz anzubringen, oder aber ein oder mehrere Filter in
zwei parallele oder sonstwie zueinander angeordnete Kanäle mit identischen oder
aber insbesondere verschiedenen Filtern einzusetzen. Durch eine derartige erfindungsgemäße
Ausbildung des Gehörschutzes sind die Möglichkeiten, auf die Dämpfungseigenschaften
desselben Einfluss zu nehmen, enorm erweitert. Hierdurch können speziell auf den
jeweiligen Bedarf zugeschnittene Gehörschützer insbesondere auch für Headsets zur
Verfügung gestellt werden. Sollen derartige Gehörschützer in Headsets Verwendung
finden können, so kann im Falle der Verwendung für ein binaurales Hören ermöglichenden
Headsets hier in der Otoplastik eine entsprechende Steckvorrichtung integriert sein,
in welcher ein Hörer – gegebenenfalls mit Mikrofon, insbesondere ein Schwanenhalsmikrofon
– einsetzbar ist.
In einer alternativen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Gehörschutzes
umfasst dieser statt einer Otoplastik einen Standard-Ohrstöpsel, wobei in einem
durch den Standard-Ohrstöpsel verlaufenden Kanal ein akustisches Filter mit lärmpegelabhängigen
Dämpfungseigenschaften angebracht ist. Bevorzugt ist dabei vorgesehen, dass ein
zusätzliches Filter zum Schutz gegen Dauerlärm auf den Kanal aufgesteckt werden
kann. Auch hier gilt das vorstehend zu einem eine Otoplastik umfassenden Gehörschutz
Gesagte. Insbesondere können derartige Gehörschützer Anwendung finden in Headsets,
wie bereits vorstehend beschrieben. Der Standard-Ohrstöpsel muss dabei insbesondere
ein Aufnahmeelement, beispielsweise eine Steckvorrichtung, aufweisen, in welcher
ein Hörer und ein Mikrofon oder eine Kombination von beiden einsetzbar ist.
Besonders bevorzugt werden in dem erfindungsgemäßen Headset und dem
erfindungsgemäßen Gehörschutz Impulsfilter eingesetzt. Grundsätzlich existieren
zahlreiche verschiedene Varianten von Filtern, die sich unterschiedliche physikalische
Phänomene zunutze machen, um die Dämpfung gezielt zu beeinflussen, welche allein
oder zusätzlich zu einem Impulsfilter eingesetzt werden können.
Das gemäß der vorliegenden Erfindung besonders bevorzugte Headset,
welches ein binaurales Hören ermöglicht, also zweiseitig ausgebildet ist, mit entweder
in der Otoplastik oder aber im Hörer in einem Kanal aufgenommenen akustischen Filters,
ist vorteilhafterweise mit einem lärmpegelabhängigen Filter, und hier insbesondere
mit einem Impulsfilter, versehen. Zusätzlich können auch noch weitere Filter in
den gleichen Kanälen oder aber zusätzlichen Kanälen angeordnet werden.
Dieser und weitere Vorteile der vorliegenden Erfindung werden anhand
der folgenden Figuren näher erläutert. Es zeigen:
1: einen Teil eines Headsets mit Mikrofon;
2: den zweiten Teil des Headsets gemäß
1, als Gehörschutz mit Hörer ausgebildet;
3: eine alternative Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen Headsets mit im Hörer angeordnetem Filter;
4: Gehörschutz mit zwei im Schallkanal
angeordneten akustischen Filtern;
5: einen alternativen Gehörschutz mit
zwei Filtern in zwei Kanälen; und
6: eine weitere alternative Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Gehörschutzes mit zwei in parallelen Kanälen angeordneten
Filtern.
1 zeigt ein insgesamt mit dem Bezugszeichen
10 bezeichnetes Headsetelement, allerdings nur den an einem Ohr zu befestigenden
Teil. Der weitere Teil des entsprechenden Headsets ist in 2
dargestellt und ist als Gehörschutz 20 bezeichnet. Das Headset umfaßt somit
ein Headsetelement und einen Gehörschutz. Da sowohl das Headset-Element
10 als auch der Gehörschutz 20 als weiteres Element einen Hörer
11 bzw. 21 aufweist, ist das in den 1
und 2 gezeigte Headset als ein zweiseitiges
Headset ausgebildet, welches ein binaurales Hören ermöglicht. Gemäß 1
ist eine Otoplastik 12 mit einem Kanal 14 für die Schalldurchführung
von einem Wandler 16, angeordnet im Hörer 11, zum Gehörgang und einer Steckvorrichtung
17 zur Befestigung des Hörers 11 versehen. Des Weiteren ist ein
zweiter Kanal 18 in der Otoplastik 12 ausgebildet, welcher zur
Aufnahme eines akustischen Filters 15 zur gezielten Filterung des Außenschalls
dient. Das akustische Filter 15 kann dabei bevorzugt lärmpegelabhängig
arbeiten und ist weiter bevorzugt als Impulsfilter ausgebildet. An dem Hörer
11 ist ein schwenkbares Schwanenhalsmikrofon 13 angebracht, welches
es ermöglicht, das Mikrofon in einer optimalen Position direkt am Mund zu platzieren.
2 zeigt den das Headset vervollständigenden
Gehörschutz 20 mit einem Hörer 21, welcher ebenfalls über eine
Steckvorrichtung 27 in einer entsprechenden Ausnehmung in einer Otoplastik
22 angeordnet werden kann. Dabei umfasst der Hörer 21 einen Wandler
26. In einem weiteren Kanal 28 ist ein akustisches Filter
25 angeordnet, welches dem Filter 15 gemäß 1
entsprechend ausgebildet sein kann.
3 zeigt eine alternative Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Headsets und zeigt ein insgesamt mit dem Bezugszeichen
30 bezeichnetes Headset-Element, wobei der das Headset selbst vervollständigende
Gehörschutz nicht näher dargestellt ist. Das Headset-Element 30 weist einen
Hörer 31 mit einem an diesem befestigten und nicht näher gezeigten, lediglich
angedeuteten Schwanenhalsmikrofon 33 auf. Im Hörer 31 ist ein
Wandler 36 angeordnet sowie ein Kanal 38, in welchem ein akustischer,
insbesondere lärmpegelabhängiger insbesondere Impulsfilter 35 angeordnet
ist. Dieses derart ausgebildete Headset-Element, welches das Schwanenhalsmikrofon
33 nicht umfasst, kann als Gehörschutz zur Ermöglichung eines binauralen
Hörens am anderen Ohr angeordnet werden, indem dieses in einer entsprechende Ausnehmung
in einer Otoplastik angeordnet, insbesondere eingesteckt wird. Gemäß 3
ist das Hörerelement 39 mitsamt dem Schwanenhalsmikrofon 33 mittels
einer Steckvorrichtung 37 in einer Ausnehmung, gebildet
in einer Otoplastik 32, aufnehmbar. Der Schall wird durch den Schallkanal
34 zum Ohr geleitet.
4 zeigt einen Gehörschutz, wie dieser
beispielsweise bei einem ein monoaurales Hören ermöglichenden einseitigen Headset
Einsatz finden kann. Dabei ist in einer Otoplastik 42 in einem Schallkanal
44 ein erstes akustisches Filter 45.1 mit lärmpegeldämpfenden
Eigenschaften angeordnet. Des Weiteren kann ein zweites Filter 45.2 vorgesehen
werden, welches mit einem Vollstöpsel vergleichbare Dämpfungseigenschaften zur Verwendung
in Situationen mit hohem Dauerschallpegel ermöglicht. Der lärmpegelabhängige Filter
45.1 dämpft abhängig vom Pegel des Außenschalls den durch den Kanal
44 geleiteten Schall.
5 zeigt eine alternative Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Gehörschutzes 50 mit einer Otoplastik 52
und einem Schallkanal 54, in welchem ein Filter 55.2 angeordnet
ist. Des Weiteren ist in einer weiteren, auf den Schallkanal 54 in einem
spitzen Winkel zulaufenden Kanal 58 ein weiteres Filter 55.1 angeordnet.
Die Filter 55.1 und 55.2 können gleiche, aber auch unterschiedliche
Eigenschaften aufweisen. Insbesondere kann hier, ebenso wie in 4
angesprochen, der Filter 55.2 mit einem Vollstöpsel vergleichbare Dämpfungseigenschaften
aufweisen.
6 schließlich zeigt eine weitere vorteilhafte
Ausführungsform des erfindungsgemäßen Gehörschutzes 60 mit einer Otoplastik
62 und einem durch diese verlaufenden Schallkanal 64, welche zwei
zusätzliche Kanäle 68.1 und 68.2 aufweist, welche in etwa in einem
spitzen Winkel in den Schallkanal 64 münden. In den parallel zueinander
verlaufenden Kanälen 68.1 und 68.2 sind zwei Filter
65.1 und 65.2 angeordnet, welche unterschiedliche, aber auch gleiche
Eigenschaften aufweisen können. Insbesondere weisen diese lärmpegelabhängige Eigenschaften
auf, ansonsten gilt das vorstehend bereits insbesondere zu den 4
und 5 Gesagte. Grundsätzlich sind stets bei
Verwendung von mehr als einem Filter unterschiedliche Filterkombinationen möglich,
je nach Abhängigkeit des gewünschten Anwendungszwecks. Dabei können stets neben
Impulsfiltern auch andere Filter eingesetzt werden. Der freie Schallkanal
64 kann mit einem nicht näher bezeichneten Aufnahmeelement zur Aufnahme
eines Hörelementes bei Ausbildung als Gehörschutz oder Headsetlement versehen sein.
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| Anspruch[de] |
- Headset, bestehend aus einem oder zwei Hörern mit Otoplastik und einem
Mikrofon, dadurch gekennzeichnet, dass der oder die Hörer (11,
21, 31) durch eine maßgefertigte Otoplastik (12,
22, 32) am Ohr anbringbar sind und an einem der Hörer (21,
31, 41) ein Schwanenhalsmikrofon (13, 33) befestigt
ist.
- Headset nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Kanal in
der Otoplastik (12, 22, 32) zur Aufnahme von mindestens
einem akustischen Filter (15, 25) angebracht ist.
- Headset nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass für das andere Ohr eine Otoplastik (22) mit oder ohne Hörer (21)
mit einem akustischen Filter (25) verwendet wird.
- Headset gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Hörer (31)
einen Kanal (38) zur Aufnahme eines Filters (35) umfasst.
- Headset gemäß Anspruch 1, 2 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass für
das andere Ohr eine Otoplastik mit einem im Hörer angeordneten Kanal eingesetzt
ist, welcher ein Filter aufnimmt.
- Headset gemäß einem der Ansprüche 1, 2, 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet,
dass für das andere Ohr eine Otoplastik ohne Hörer mit einem akustischen Filter
(Gehörschutz) verwendet wird.
- Gehörschutz, umfassend eine maßgefertigte Otoplastik (42,
52, 62), dadurch gekennzeichnet, dass in einem Kanal in der Otoplastik
(42, 52, 62) mindestens ein akustischer Filter (45,
55, 65) mit lärmpegelabhängigen Dämpfungseigenschaften angebracht
ist.
- Gehörschutz gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Filter
mit Hilfe einer Nut an der Otoplastik befestigt werden kann.
- Gehörschutz gemäß einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet,
dass ein zusätzlicher Filter zum Schutz gegen Dauerlärm auf den Kanal aufgesteckt
werden kann.
- Gehörschutz, umfassend einen Standard-Ohrstöpsel, dadurch gekennzeichnet,
dass in einem durch den Gehörschutz verlaufenden Kanal ein akustischer Filter mit
lärmpegelabhängigen Dämpfungseigenschaften angebracht ist.
- Gehörschutz nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass ein zusätzlicher
Filter zum Schutz gegen Dauerlärm auf den Kanal aufgesteckt werden kann.
- Headset bzw. Gehörschutz nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass mehr als ein Filter eingesetzt ist.
- Headset bzw. Gehörschutz nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein zusätzlicher Kanal in der
Otoplastik bzw. dem Standard-Ohrstöpsel vorgesehen ist.
- Headset bzw. Gehörschutz gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Filter linear und/oder nichtlinear arbeitet.
- Headset bzw. Gehörschutz gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Filter als Impulsfilter arbeitet.
- Headset bzw. Gehörschutz gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass unterschiedliche Filter bei mehr als einem Filter eingesetzt
sind.
Es folgen 6 Blatt Zeichnungen
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