Die Erfindung betrifft eine Malvorlage mit aufgebrachter Kontur der
auszumalenden Bilder.
Derartige Malvorlagen sind vor allem als Spielzeuge bekannt. Die Malvorlagen
werden von den Kindern in den durch die Konturen umgrenzten Feldern mit unterschiedlichen
Farben ausgemalt.
Aufgabe der Erfindung ist es, auf derartige Malvorlagen unterschiedliche
Figuren nach Wunsch aufbringen zu können.
Die Lösung ergibt sich aus Anspruch 1.
Mit dieser Erfindung lassen sich auch dauerhafte Bilder herstellen
in der Ausgestaltung nach Anspruch 2, bei der die Malvorlage eine übliche Malerleinwand
ist, welche auf einen rechteckigen Rahmen gespannt wird.
Für einfachere, eher kindliche Anwendungen eignet sich die Ausgestaltung
nach Anspruch 3.
Die Erfindung ist besonders vorteilhaft einsetzbar, wenn auf Stoffbahnen
Bilder appliziert werden sollen, wie dies heutzutage bei Hemden sehr beliebt ist.
Hier wird das Aufbringen des Bildes auf den Hemdenstoff in der Ausgestaltung nach
Anspruch 4 sehr erleichtert.
Die Erfindung eignet sich insbesondere auch, wenn gemalte Figuren
ausgeschnitten werden sollen. Aus diesem Grunde ist nach Anspruch 5 vorgesehen,
dass als Malvorlage Holzplatten, insbesondere dünne Holzplatten, insbesondere Sperrholzplatten
zur Anwendung kommen.
In der Ausgestaltung nach Anspruch 5 eignet sich die Erfindung insbesondere
als Bild zum „an die Wand hängen". Dabei können durchsichtige, durchscheinige,
milchige oder auch bunte Kunststoffplatten oder Glasplatten zur Anwendung kommen.
Anhand der Zeichnung wird ein Ausführungsbeispiel beschrieben. Die
Malvorlage ist mit 1 bezeichnet.
Auf ein Hilfsblatt 2 ist eine Kontur – im Beispiel
als Schneemann – mittels dünner Kunststoffstreifen aufgebracht. Diese Kunststoffstreifen
kleben auf dem Hilfsblatt. Bei dem Hilfsblatt kann es sich um Papier, Pergamentpapier,
eine Kunststofffolie handeln. Bei dem Kunststoff kann es sich um mehr oder weniger
stark vernetzte Materialien handeln, welche im kalten und trockenen Zustand an dem
Hilfsblatt gut haften und andererseits nach der Übertragung auf die Malvorlage mit
dieser eine innige, möglichst unlösbare Verbindung eingehen. Als derartige Kunststoffe
eigenen sich auch einige Farben sehr gut. Zum Schutz ist das Hilfsblatt
2 bis zur Übertragung der Kontur durch eine Schutzfolie 4 abgedeckt,
die in der Zeichnung hier teilweise abgezogen ist. Auch bei dieser Schutzfolie
4 kann es sich um eine Papierfolie, Pergamentfolie, Kunststofffolie oder
dergleichen handeln.
Die Malvorlage 1 ist zunächst rein weiß oder einfarbig eingefärbt.
Auf diese Malvorlage wird das Hilfsblatt 2 nach Abziehen der Schutzfolie
4 derart aufgelegt, dass die aufgebrachte Kontur 3 in Berührung
mit der Oberfläche der Malvorlage kommt. Nunmehr wird durch starken Druck, insbesondere
durch örtlichen Druck längs der Kontur diese von dem Hilfsblatt 2 auf die
Malvorlage 1 übertragen. Dabei kann auch die Aufbringung von Wärme nützlich
sein, um eine innige Verbindung zwischen den Kunststoffstreifen der Kontur und der
Malvorlage 1 herzustellen. Nach derartig durch starkes Reiben aufgebrachtem
Druck wird der die Kontur bildende Kunststoffstreifen bzw. Farbstreifen unmittelbar
von dem Hilfsblatt 2 auf die Malvorlage 1 übertragen. Nunmehr
können die durch die Kunststoffstreifen umrandeten Felder ausgemalt werden.
Wenn es sich bei der Malvorlage um ein dünnes Holzbrett, Sperrholzplatte,
Pappe oder dergleichen handelt, kann die Figur vor oder nach dem Bemalen auch ausgeschnitten
werden.
Besonders wichtig ist die örtliche Aufbringung des Druckes auf die
Rückseite des Hilfsblattes um eine gute Haftung zu erreichen.