Die Erfindung betrifft einen Deckel für ein Farbgebinde.
Farbgebindesysteme sind an sich bekannt und im großen Umfang im alltäglichen
Einsatz. Die meist zylindrisch oder oval ausgebildeten eimerförmigen Behälter werden
durch einen auf den Rand aufgeklemmten Deckel verschlossen. Die Behälter weisen
in der Regel einen Tragbügel auf und sind mit Informationsträgern an der Außenseite
versehen, auf denen die notwendigen Informationen über den Eimerinhalt angeordnet
sind.
Die in solche Gebinde abgefüllte und darin gelagerte sowie zum Verkauf
angebotene Farbe wird neben den gewerblichen Abnehmern auch von Privatpersonen erworben,
welche die Farbe in Eigenarbeit beispielsweise zum Streichen der Wände der eigenen
Wohnung verwenden. Dieser Kundenkreis führt Malerarbeiten in Eigenarbeit für gewöhnlich
nur in großen Zeitabständen durch. So betragen die Abstände der Renovierung der
eigenen Wohnung durchaus einige Jahre. Aus diesem Grunde ist es üblich, daß diejenigen
Kunden, die die Farbe in Eigenarbeit verstreichen wollen, sich neben der für die
Arbeit benötigten Farbe in demselben Zusammenhang auch das für die Ausführung der
Malertätigkeit benötigte Malerzubehör beschaffen. Hierzu zählen insbesondere Farbauftragsgeräte
wie Pinsel oder Farbauftragsrollen.
Aus Sicht des Kunden ist es dabei wünschenswert, ohne viel Aufwand
sowohl die für die Malerarbeiten benötigte Farbe, als auch das Malerzubehör zu erlangen.
In Fachgeschäften, beispielsweise Baumärkten, sind jedoch Farben und Malerzubehör
in der Warenpalette nicht immer in direktem Zusammenhang einsortiert. So muß ein
Kunde einerseits die gewünschte Farbe und andererseits in einem anderen Bereich
des Fachgeschäftes das nötige Zubehör aussuchen. Hierbei ist es zudem nicht immer
einfach, zu der ausgesuchten Farbe passende Malerutensilien zu finden. So gibt es
beispielsweise Farbauftragsrollen mit verschiedenen Oberflächenstrukturen, die sich
zum Auftragen bestimmter Farben besonders eignen. Der Kunde muß das für die gewünschte
Farbe geeignete Farbauftragsgerät aus einer Vielzahl derartiger Geräte aussuchen.
Es besteht daher Bedarf an einer Möglichkeit, Farbgebinde und sonstiges Malerzubehör
in Kombination miteinander anbieten zu können.
Aus der DE 200 11 439.5
U1 ist ein Farbgebindesystem bekannt, das neben dem eimerförmigen Behälter
und dem den Behälter verschließenden Deckel einen unterhalb des Deckels in diesem
Behälter herausnehmbar angeordneten Einsatz aufweist, der mit einem Boden und einer
umlaufenden Seitenwandung ein begrenztes Aufnahmevolumen bestimmt. In die durch
den Einsatz gebildete Aufnahme können beispielsweise eine Farbauftragsrolle, Pinsel
oder sonstiges Auftragszubehör eingebracht werden. Der mit dem Einsatz bestückte
Behälter wird zusammen mit dem Einsatz durch den Deckel verschlossen und in dieser
Form dem Käufer angeboten.
Das bekannte Farbgebindesystem hat sich bewährt. Gleichwohl gilt das
Bestreben der Weiterentwicklung des bekannten Farbgebindesystems.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Farbgebinde der eingangs
genannten Art noch weiter zu vereinfachen, wobei die Möglichkeit der Aufnahme eines
oder mehrerer Gegenstände beibehalten werden soll.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird ein Deckel für ein Farbgebinde vorgeschlagen,
der einen umlaufenden Kragen zum Abstützen des Deckels auf dem Rand eines dem Deckel
zugeordneten Behälters aufweist, und der eine Vertiefung zur Aufnahme von einem
oder mehreren Gegenständen bildet. Bei den Gegenständen kann es sich – wie
herkömmlich bewährt – um Malerzubehör beispielsweise zum Auftragen der Farbe,
aber auch beispielsweise um Schutzbekleidung zur Einmalnutzung, Abdeckplanen, Reinigungsmittel
zum Entfernen von Farbflecken oder ähnliches handeln. Gleichermaßen denkbar ist
die Hinzugabe von „give-aways", die nicht im unmittelbaren Bezug zu den Farbprodukt
stehen und ausschließlich als Kaufanreiz dienen sollen. Denkbar in diesem Zusammenhang
sind beispielsweise Modell-Lkw's, kleine Spiele oder dergleichen.
Der erfindungsgemäße Deckel hat gegenüber herkömmlichen Lösungen den
Vorteil, daß die Vertiefung in dem Deckel selbst ausgebildet ist, die Vertiefung
also einen integralen Bestandteil des Deckels bildet. Hierdurch können gegenüber
der Einsatz-Lösung nicht nur Materialkosten eingespart. Vielmehr ist auch die Handhabung
des erfindungsgemäßen Deckels besonders einfach. Im übrigen gewährleistet der umlaufende
Kragen stets eine zuverlässige Abdichtung des Behälters des Farbgebindes.
Die Ausmaße, insbesondere die Tiefe, der Vertiefung wird man abhängig
machen von der Form und Größe der hinzugegebenen Gegenstände. Vorzugsweise ist die
Vertiefung zwischen 2 und 7 cm, insbesondere zwischen 3 und 5 cm tief. Eine derartige
Tiefe eignet sich für eine Vielzahl von Gegenständen, so daß der Deckel nicht an
jeden einzelnen Gegenstand angepaßt werden muß. Gleichzeitig nimmt die Vertiefung
dem Füllvolumen des Behälters nur so viel an Volumen, daß eine wirtschaftliche Befüllung,
ein wirtschaftlicher Transport und schließlich eine wirtschaftliche Lagerung gewährleistet
bleiben.
Alternativ ist es durchaus möglich, die Form und das Ausmaß der Vertiefung
unmittelbar an die Form des bzw. der aufzunehmenden Gegenstände anzupassen.
Vorteilhafterweise schließt sich an den Kragen in mindestens einem
Abschnitt über den Umfang ein Bereich an, der bei auf den Behälter aufgesetztem
Deckel an der Innenseite des Rands des Behälters anliegt. Eine derartige Konstruktion
gibt dem Deckel auf dem Behälter einen besonders sicheren Halt, da der Rand des
Behälters zwischen dem Kragen und dem dem Kragen gegenüberliegenden Umfangsabschnitt
bei aufgesetztem Deckel eingeklemmt ist.
In wesentlicher Weiterbildung der Erfindung wird vorgeschlagen, daß
der Deckel in einem Übergang zu der Vertiefung eine Stufe bildet. Bei dieser Ausführungsform
setzt die den Gegenstand aufnehmende Vertiefung nicht unmittelbar am oberen Rand
des Deckels an, sondern der Rand wird zunächst in Richtung auf den Boden der Vertiefung
nach unten geführt, bevor er über die Stufe in die Vertiefung übergeht. Die Stufe
hat den wesentlichen Vorteil der ausgezeichneten Stapelbarkeit der Gebinde. Hierbei
stützt sich der Boden eines gestapelten Behälters auf der Stufe des Deckels ab.
Dieser nachfolgende Behälter hat gleichzeitig einen seitlichen Halt, und zwar durch
die seitliche Wandung des Deckels.
Selbstverständlich sind nicht nur die Farbgebinde stapelbar, sondern
auch die Deckel selbst. Hierzu können die Seitenwände der Vertiefungen leicht konisch
ausgebildet sein, so daß eine Vertiefung in die andere Vertiefung eingreifen kann.
Vorzugsweise ist die Stufe zumindest in zwei Abschnitten entlang des
Umfangs mindestens 1 cm breit. Dies gewährleistet eine ausreichende Auflagefläche
zur sicheren Abstützung eines gestapelten Behälters.
Grundsätzlich kann die Vertiefung nach oben offen sein. Die Gegenstände
können beispielsweise in der Vertiefung verklemmt oder anderweitig befestigt sein.
Damit sind die Gegenstände gegen Herausfallen aus der Vertiefung ausreichend gesichert.
Im übrigen führt bereits eine Stapelung mehrerer Gebinde übereinander zu einer entsprechenden
Abdeckung der Vertiefung. Als besonders zweckmäßig hat sich jedoch eine Lösung herausgestellt,
bei der die Vertiefung durch eine Folie oder dergleichen Abdeckung abgedeckt ist.
Eine derartige Folie dient der zusätzlichen Sicherung des bzw. der Gegenstände innerhalb
des Deckels.
Die Folie kann bedruckt sein. Gleichermaßen ist es möglich, die Folie
durchsichtig auszubilden. Dies hat den Vorteil, daß der oder die aufgenommenen Gegenstände
durch die Folie hindurch sichtbar sind. Ein interessierter Kunde kann also ohne
weiteres erkennen, welcher Gegenstand sich in der Vertiefung befindet. Selbstverständlich
sind auch Lösungen denkbar, bei denen ein Bereich der Folie durchsichtig ist und
der andere Bereich bedruckt ist oder auch der (dann nur leicht bedruckte) Bereich
selbst durchsichtig ist.
Vorzugsweise ist die Folie aufgeklebt und bevorzugt vollständig von
dem Deckel abnehmbar. Statt einer Klebung kann die Folie alternativ thermisch mit
dem Deckel verbunden sein. In jedem Fall ist es erstrebenswert, daß die Folie rückstandslos
entfernbar ist.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
im Zusammenhang mit der beigefügten Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung
zeigt:
1 in einer aufgeschnittenen Darstellung
eine perspektivische Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen Deckel;
2 ein Farbgebinde mit dem erfindungsgemäßen
Deckel nach 1 und
3 aufeinandergestapelte Farbgebinde mit
jeweils einem erfindungsgemäßen Deckel nach 1.
Der Deckel 1 weist in einem oberen Abschnitt einen Kragen
2 zum Abstützen des Deckels auf dem Rand eines dem Deckel zugeordneten
Behälters 3 (siehe 2) auf. Der Deckel
1 bildet eine Vertiefung 4, die nach unten mit einem Boden
5 abschließt und seitliche Wände 6 aufweist. In einem Übergang
zu der Vertiefung bildet der Deckel eine Stufe 7. Auf dieser Stufe kann
eine (nicht gezeigte) Folie aufgebracht sein, die die Vertiefung abdeckt und damit
in der Vertiefung aufgenommene Gegenstände 8 in dem Deckel sichert. Alternativ
ist es möglich, die Folie am oberen Rand benachbart zu dem Kragen 2 aufzubringen.
Die Stufe 7 hat den wesentlichen Vorteil, daß die mit dem
erfindungsgemäßen Deckel 1 versehenen Farbgebinde stapelbar sind (siehe
3). Hierbei stützt sich jeweils der Boden eines aufgesetzten
Behälters 3 auf der Stufe 7 ab. Eine gegebenenfalls auf der Stufe
aufgebrachte Folie bleibt dabei unverletzt.
Die Stufe 7 geht über in eine Seitenwand 9. Dieser
Seitenrand gibt einem aufgestapelten Folge-Farbgebinde zusätzlichen seitlichen Halt.
1- Deckel
2- Kragen
3- Behälter
4- Vertiefung
5- Boden
6- Seitenwand
7- Stufe
8- Gegenstand
9- Seitenwand