Technisches Gebiet
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Aufzugsysteme und im Spezielleren
auf Zugelemente für solche Aufzugsysteme.
Hintergrund der Erfindung
Ein herkömmliches Traktionsaufzugsystem beinhaltet eine Kabine, ein
Gegengewicht, zwei oder mehr die Kabine und das Gegengewicht miteinander verbindende
Seile, eine Traktionsscheibe zum Bewegen der Seile sowie eine Maschine zum Drehen
der Traktionsscheibe. Die Seile sind aus gelegtem oder verdrilltem Stahldraht gebildet,
und die Scheibe bzw. Seilscheibe ist aus Gusseisen gebildet. Die Maschine kann entweder
eine mit Getriebe versehene Maschine oder eine getriebelose Maschine sein. Eine
mit Getriebe versehene Maschine erlaubt die Verwendung eines Motors mit höherer
Drehzahl, der kompakter und kostengünstiger ist, jedoch zusätzliche Wartung und
zusätzlichen Platz benötigt.
Obwohl sich herkömmliche, runde Stahlseile und Gusseisenscheiben als
sehr zuverlässig und kosteneffektiv erwiesen haben, gibt es Einschränkungen hinsichtlich
ihres Einsatzes. Eine solche Einschränkung sind die Traktionskräfte zwischen den
Seilen und der Scheibe. Diese Traktionskräfte können durch Erhöhen des Umschließungswinkels
der Seile oder durch Unterschneiden der Nuten in der Scheibe erhöht werden. Beide
Techniken reduzieren jedoch die Haltbarkeit der Seile als Ergebnis der gesteigerten
Abnutzung (Umschließungswinkel) oder des gesteigerten Seildrucks (Unterschneiden).
Ein weiteres Verfahren zum Steigern der Traktionskräfte besteht in der Verwendung
von Auskleidungen, die aus einem synthetischen Material gebildet sind, in den Nuten
der Scheibe. Die Auskleidungen erhöhen den Reibungskoeffizienten zwischen den Seilen
und der Scheibe, während sie gleichzeitig den Verschleiß der Seile und der Scheibe
minimieren.
Eine weitere Einschränkung beim Einsatz runder Stahlseile besteht
hinsichtlich der Flexibilität und der Ermüdungseigenschaften runder Stahldrahtseile.
Aufzugsicherheitsbestimmungen erfordern heute, dass jedes Stahlseil einen Mindestdurchmesser
d (dmin = 8 mm für CEN; dmin = 9,5 mm (3/8") für ANSI) hat
und dass das D/d-Verhältnis für Traktionsaufzüge größer oder gleich Vierzig ist
(D/d ≥ 40), wobei D der Durchmesser der Scheibe ist. Dies führt dazu, dass der
Durchmesser D für die Scheibe mindestens 320 mm beträgt (380 mm für ANSI). Je größer
der Scheibendurchmesser D ist, desto größer ist das von der Maschine benötigte Drehmoment
zum Antreiben des Aufzugsystems.
Mit der Entwicklung von leichten Synthetikfasern mit hoher Zugfestigkeit
ist der Vorschlag entstanden, Stahldrahtseile in Aufzugsystemen durch Seile zu ersetzen,
die aus Synthetikfasern gebildete Lasttragelitzen aufweisen, wobei es sich bei diesen
Fasern z.B. um Aramidfasern handelt. Jüngere Veröffentlichungen, die diesen Vorschlag
machen, sind z.B.: US-Patent Nr. 4,022,010, erteilt für Gladdenbeck et al.; US-Patent
Nr. 4,624,097, erteilt für Wilcox; US-Patent Nr. 4,887,422, erteilt für Klees et
al.; sowie US-Patent Nr. 5,566,786, erteilt für De Angelis et al.. Die genannten
Vorteile, die sich durch Ersetzen der Stahlfasern durch Aramidfasern ergeben, sind
das verbesserte Verhältnis von Zugfestigkeit zu Gewicht sowie die verbesserte Flexibilität
der Aramidmaterialien zusammen mit der Möglichkeit einer verbesserten Traktion zwischen
dem Synthetikmaterial des Seils und der Scheibe.
Ein weiterer Nachteil herkömmlicher runder Seile besteht darin, dass
die Lebensdauer des Seils um so kürzer ist, je höher der Seildruck ist. Seildruck
(Prope) wird erzeugt, wenn sich das Seil über die Scheibe bewegt, und
ist direkt proportional zu dem Zug (F) in dem Seil und umgekehrt proportional zu
dem Scheibendurchmesser D und dem Seildurchmesser d (Prope = F/(Dd)).
Außerdem steigert die Form der Scheibennuten einschließlich solcher traktionserhöhenden
Techniken wie Unterschneiden der Scheibennuten weiter den maximalen Seildruck, dem
das Seil ausgesetzt wird.
Obwohl die Flexibilitätseigenschaften von solchen Seilen aus synthetischen
Fasern zum Reduzieren des erforderlichen D/d-Verhältnisses und somit des Scheibendurchmessers
D verwendet werden können, unterliegen die Seile immer noch einem beträchtlichen
Seildruck. Die umgekehrte Beziehung zwischen dem Scheibendurchmesser D und dem Seildruck
begrenzt die Reduzierung des Scheibendurchmessers D, die mit herkömmlichen Seilen
aus Aramidfasern erzielt werden kann. Darüber hinaus haben Aramidfasern zwar eine
hohe Zugfestigkeit, jedoch sind sie defektanfälliger, wenn sie Querbelastungen ausgesetzt
werden. Selbst bei Reduzierungen hinsichtlich des D/d-Erfordernisses, kann der resultierende
Seildruck übermäßigen Schaden an den Aramidfasern hervorrufen und die Lebensdauer
der Seile vermindern.
Ungeachtet des obigen Standes der Technik arbeiten Wissenschaftler
und Ingenieure unter der Leitung des Begünstigten der Anmelderin an der Entwicklung
effizienterer und dauerhafterer Verfahren und Vorrichtungen zum Antreiben von Aufzugsystemen.
Offenbarung der Erfindung
Gemäß der vorliegenden Erfindung weist ein Zugelement
für einen Aufzug ein Dimensionsverhältnis von größer als Eins auf, wobei das Dimensionsverhältnis
definiert ist als das Verhältnis der Zugelementbreite w zu der Dicke t (Dimensionsverhältnis
= w/t).
Ein wesentliches Merkmal der vorliegenden Erfindung ist die flache
Ausbildung des Zugelements. Die Steigerung beim Dimensionsverhältnis führt zu einem
Zugelement, das eine durch die Breitendimension definierte Eingriffsfläche hat,
die optimiert ist, um den Seildruck zu verteilen. Dadurch wird der maximale Druck
innerhalb des Zugelements minimiert. Außerdem kann durch Steigern des Dimensionsverhältnisses
gegenüber einem runden Seil, das ein Dimensionsverhältnis gleich Eins hat, die Dicke
des Zugelements reduziert werden, während eine konstante Querschnittsfläche des
Zugelements aufrechterhalten bleibt.
Ferner weist gemäß der vorliegenden Erfindung das Zugelement eine
Mehrzahl von einzelnen Lasttragesträngen auf, die in eine gemeinsame Schicht einer
Umhüllung eingeschlossen sind. Die Umhüllungsschicht trennt die einzelnen Stränge
und bildet eine Eingriffsfläche für den Eingriff bzw. das Zusammenwirken mit einer
Traktionsscheibe.
Als Ergebnis der Konfiguration des Zugelements kann der Seildruck
gleichmäßiger über das gesamte Zugelement verteilt werden. Als Ergebnis hiervon
ist der maximale Seildruck wesentlich reduziert, verglichen mit einem in einer herkömmlichen
Weise mit einem Seil versehenen Aufzug mit einer ähnlichen Lasttragekapazität. Außerdem
ist der effektive Seildurchmesser "d" (gemessen in der Biegungsrichtung) für die
äquivalente Lasttragekapazität reduziert. Daher können kleinere Werte für den Scheibendurchmesser
"D" ohne eine Reduzierung bei dem D/d-Verhältnis erreicht werden. Außerdem erlaubt
ein Minimieren des Durchmessers D der Scheibe die Verwendung weniger kostenintensiver,
kompakterer Motoren mit hoher Drehzahl als Antriebsmaschine ohne die Notwendigkeit
eines Getriebes.
Bei einem speziellen Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung
sind die einzelnen Stränge aus Litzen aus nicht-metallischern Material gebildet,
wobei es sich z.B. um Aramidfasern handelt. Durch integrales Ausbilden von Strängen
mit den Gewichts-, Festigkeits-, Haltbarkeits- und insbesondere den Flexibilitätseigenschaften
solcher Materialien zu dem Zugelement der vorliegenden Erfindung kann der annehmbare
Traktionsscheibendurchmesser weiter reduziert werden, während der maximale Seildruck
innerhalb akzeptabler Grenzen gehalten wird. Wie vorstehend erwähnt worden ist,
reduzieren kleinere Scheibendurchmesser das erforderliche Drehmoment der Maschine
zum Antreiben der Scheibe, und ferner steigern sie die Rotationsgeschwindigkeit.
Aus diesem Grund können kleinere und kostengünstigere Maschinen zum Antreiben des
Aufzugsystems verwendet werden.
Bei einem weiteren speziellen Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung sind die einzelnen Stränge aus Litzen aus metallischem Material, wie z.B.
Stahl, gebildet. Durch integrales Ausbilden von Strängen mit den Flexibilitätseigenschaften
von geeignet dimensionierten und strukturierten Metallmaterialien zu dem Zugelement
der vorliegenden Erfindung kann der annehmbare Traktionsscheibendurchmesser minimiert
werden, während der maximale Seildruck innerhalb akzeptabler Grenzen gehalten wird.
Bei einem weiteren speziellen Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung beinhaltet ein Traktionsantrieb für ein Aufzugsystem ein Zugelement mit
einem Dimensionsverhältnis von größer als Eins sowie eine Traktionsscheibe mit einer
Traktionsfläche, die zum Aufnehmen des Zugelements konfiguriert ist. Das Zugelement
beinhaltet eine Eingriffsfläche, die durch die Breitendimension des Zugelements
gebildet ist. Die Traktionsfläche der Scheibe und die Eingriffsfläche sind komplementär
konturiert ausgebildet, um für Traktion zu sorgen und das eingriffsmäßige Zusammenwirken
zwischen dem Zugelement und der Scheibe zu führen. Bei einer alternativen Konfiguration
beinhaltet die Traktionsscheibe eine Mehrzahl von Zugelementen, die mit der Scheibe
in Eingriff treten, und die Scheibe beinhaltet ein Paar Kränze, die auf gegenüberliegenden
Seiten der Scheibe angeordnet sind, sowie ein oder mehrere Trennelemente, die zwischen
einander benachbarten Zugelementen angeordnet sind. Das Paar der Kränze sowie die
Trennelemente haben die Funktion, das Zugelement zu führen, um grobe Ausrichtungsprobleme
im Fall von Bedingungen mit durchhängendem Seil usw. zu verhindern.
Bei noch einem weiteren Ausführungsbeispiel ist die Traktionsfläche
der Scheibe durch ein Material gebildet, das die Traktionskräfte zwischen der Scheibe
und dem Zugelement optimiert und den Verschleiß des Zugelements minimiert. Bei einer
Konfiguration ist die Traktionsfläche in integraler Weise mit einer Scheiben-Auskleidung
ausgebildet, die auf der Scheibe angeordnet ist. Bei einer weiteren Konfiguration
ist die Traktionsfläche durch eine Überzugs- bzw. Umhüllungsschicht gebildet, die
mit der Traktionsscheibe verbunden ist. Bei noch einer weiteren Konfiguration ist
die Traktionsscheibe aus dem Material gebildet, das die Traktionsfläche bildet.
Obwohl das Zugelement in der vorliegenden Beschreibung in erster Linie
als Traktionsvorrichtung zur Verwendung bei einem Aufzug mit einer Traktionsscheibe
beschrieben wird, kann das Zugelement auch bei Aufzuganwendungen von Nutzen sein
und Vorteile zeigen, die keine Traktionsscheibe zum Antreiben des
Zugelements verwenden, wie z.B. bei indirekt verseilten Aufzugsystemen, Aufzugsystemen
mit Linearmotorantrieb oder selbstfahrenden Aufzügen mit einem Gegengewicht. Bei
diesen Anwendungen kann die reduzierte Größe der Scheibe von Nutzen sein, um die
Platzerfordernisse für das Aufzugsystem zu reduzieren. Die vorstehenden sowie weitere
Ziele, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden in Anbetracht der
nachfolgenden ausführlichen Beschreibung der exemplarischen Ausführungsformen derselben
noch deutlicher, wie diese in den Begleitzeichnungen veranschaulicht sind.
In den Zeichnungen zeigen
1 eine Perspektivansicht eines Aufzugsystems
mit einem Traktionsantrieb gemäß der vorliegenden Erfindung;
2 eine im Schnitt dargestellte Seitenansicht
des Traktionsantriebs unter Darstellung eines Zugelements und einer Scheibe;
3 eine im Schnitt dargestellte Seitenansicht
eines alternativen Ausführungsbeispiels unter Darstellung einer Mehrzahl von Zugelementen;
4 ein weiteres alternatives Ausführungsbeispiel
unter Darstellung einer Traktionsscheibe mit einer konvexen Formgebung zum Zentrieren
des Zugelements;
5 ein weiteres alternatives Ausführungsbeispiel
unter Darstellung einer Traktionsscheibe und eines Zugelements mit komplementären
Konturen zum Steigern der Traktion und zum Führen eines eingriffsmäßigen Zusammenwirkens
zwischen dem Zugelement und der Scheibe;
6a eine Schnittdarstellung des Zugelements;
6b eine Schnittdarstellung eines alternativen
Ausführungsbeispiels eines Zugelements;
6c eine Schnittdarstellung eines weiteren
alternativen Ausführungsbeispiels eines Zugelements; und
6d eine Schnittdarstellung noch eines
weiteren Ausführungsbeispiels eines Zugelements;
7 eine vergrößerte Querschnittsdarstellung
eines einzelnen Strangs eines alternativen Ausführungsbeispiels der Erfindung mit
sechs Litzen, die um einen zentrale Litze verdrillt sind;
8 eine vergrößerte Querschnittsdarstellung
eines weiteren alternativen Ausführungsbeispiels eines Einzelstrangs gemäß der Erfindung;
und
9 eine vergrößerte Querschnittsdarstellung
noch eines weiteren alternativen Ausführungsbeispiels der Erfindung.
Beste Art und Weise zum Ausführen der Erfindung
In 1 ist ein Traktionsaufzugsystem
12 dargestellt. Das Aufzugsystem 12 beinhaltet eine Kabine
14, ein Gegengewicht 16, einen Traktionsantrieb 18 und
eine Maschine 20. Der Traktionsantrieb 18 weist ein Zugelement
22, das die Kabine 14 und das Gegengewicht 16 miteinander
verbindet, sowie eine Traktionsscheibe 24 auf. Das Zugelement
22 wirkt mit der Scheibe 24 derart zusammen, dass eine Drehung
der Scheibe 24 eine Bewegung des Zugelements 22 und somit der
Kabine 14 und des Gegengewichts 16 hervorruft. Die Maschine
20 wirkt mit der Scheibe 24 zusammen, um die Scheibe
24 zu drehen. Obwohl die Darstellung eine Getriebemaschine 20
veranschaulicht, versteht es sich, dass diese Konfiguration lediglich erläuternden
Zwecken dient und die vorliegende Erfindung sowohl bei Getriebemaschinen als auch
getriebelosen Maschinen verwendet werden kann.
Das Zugelement 22 und die Scheibe 24 sind in
2 detaillierter dargestellt. Bei dem Zugelement
22 handelt es sich um eine einzelne Vorrichtung, bei der eine Mehrzahl
von Strängen 26 in eine gemeinsame Umhüllungsschicht 28 integriert
ist. Jedes der Seile 26 ist aus gelegten oder verdrillten Litzen aus synthetischen,
nicht-metallischen Fasern mit hoher Festigkeit, wie z.B. im Handel erhältlichen
Aramidfasern, gebildet. Die Stränge 26 haben die gleiche Länge, sind in
Breitenrichtung innerhalb der Umhüllungsschicht 28 in etwa gleich voneinander
beabstandet und sind entlang der Breitendimension linear angeordnet. Die Umhüllungsschicht
28 ist aus einem Polyurethanmaterial, vorzugsweise einem thermoplastischen
Urethan, gebildet, das in einer derartigen Weise auf sowie durch die mehreren Stränge
26 hindurch extrudiert ist, dass jeder der einzelnen Stränge
26 gegen Längsbewegung relativ zu den anderen Strängen 26 festgelegt
ist. Ein alternatives Ausführungsbeispiel sieht transparentes Material vor, das
von Vorteil sein kann, da es eine visuelle Überprüfung des flachen Seils bzw. Gurts
erleichtert. Von der Konstruktion her ist die Farbe natürlich irrelevant. Es können
auch andere Materialien für die Umhüllungsschicht 28 verwendet werden,
wenn diese zum Erfüllen der erforderlichen Funktionen der Umhüllungsschicht ausreichend
sind: Hierbei handelt es sich um Traktion, Verschleiß, Übertragung der Traktionslasten
auf die Stränge 26 sowie Widerstandsfähigkeit gegen Umweltfaktoren. Ferner
ist darauf hinzuweisen, dass bei Verwendung von anderen Materialien, die die mechanischen
Eigenschaften eines thermoplastischen Urethans nicht erfüllen oder
diese übersteigen, der zusätzliche Vorteil der Erfindung, nämlich eine erhebliche
Reduzierung des Scheibendurchmessers, möglicherweise nicht vollständig erreicht
werden kann. Mit den mechanischen Eigenschaften von thermoplastischem Urethan lässt
sich der Scheibendurchmesser auf 100 mm oder weniger reduzieren. Die Umhüllungsschicht
28 definiert eine Eingriffsfläche 30, die mit einer entsprechenden
Oberfläche der Traktionsscheibe 24 in Berührung steht.
Wie in 6a deutlicher zu sehen ist, hat
das Zugelement 22 eine Breite w gemessen in seitlicher Richtung relativ
zu der Länge des Zugelements 22 sowie eine Dicke t1 gemessen in Richtung
der Biegung des Zugelements 22 um die Scheibe 24. Jeder der Stränge
26 hat einen Durchmesser d, und diese sind mit einer Distanz s voneinander
beabstandet. Ferner ist die Dicke der Umhüllungsschicht 28 zwischen den
Strängen 26 und der Eingriffsfläche 30 als t2 definiert und zwischen
den Strängen 26 und der gegenüberliegenden Oberfläche als t3 definiert,
so dass t1 = t2 + t3 + d.
Die Gesamtabmessungen des Zugelements 22 führen zu einem
Querschnitt mit einem Dimensionsverhältnis, das viel größer ist als Eins, wobei
das Dimensionsverhältnis definiert ist als das Verhältnis der Breite w zu der Dicke
t1 oder (Dimensionsverhältnis = w/t1). Ein Dimensionsverhältnis von Eins entspricht
einem kreisförmigen Querschnitt, wie dies bei herkömmlichen runden Seilen üblich
ist. Je höher das Dimensionsverhältnis ist, desto flacher ist das Zugelement
22 im Querschnitt. Eine flache Ausbildung des Zugelements 22 führt
zu einer Minimierung der Dicke t1 sowie einer Maximierung der Breite w des Zugelements
22 ohne Einbußen bei der Querschnittsfläche oder der Lasttragekapazität.
Diese Konfiguration führt zu einem Verteilen des Seildrucks über die Breite des
Zugelements 22 und vermindert den maximalen Seildruck gegenüber einem runden
Seil mit vergleichbarer Querschnittsfläche und Lasttragekapazität. Wie in
2 gezeigt ist, ist für das Zugelement 22,
das fünf Einzelstränge 26 in einer Anordnung in der Umhüllungsschicht
28 aufweist, das Dimensionsverhältnis größer als Fünf. Obwohl die Darstellung
ein Dimensionsverhältnis von größer als Fünf aufweist, ist man der Ansicht, dass
sich Vorteile auch von Zugelementen mit Dimensionsverhältnis von größer als Eins,
insbesondere für Dimensionsverhältnisse von größer als Zwei, ergeben.
Die Beabstandung s zwischen einander benachbarten Strängen
26 ist von den bei dem Zugelement 22 verwendeten Materialien und
Herstellungsprozessen sowie von der Verteilung der Seilbelastung über das Zugelement
22 abhängig. Hinsichtlich des Gewichts ist es wünschenswert, die Beabstandung
s zwischen einander benachbarten Strängen 26 zu minimieren, um dadurch
die Menge an Umhüllungsmaterial zwischen den Strängen 26 zu reduzieren.
Unter Berücksichtigung der Seilspannungsverteilung können jedoch Grenzen dahingehend
vorhanden sein, wie nahe beieinander die Stränge 26 angeordnet sein können,
um übermäßige Spannungsbelastung in der Umhüllungsschicht 28 zwischen einander
benachbarten Strängen 26 zu vermeiden. Auf der Basis dieser Überlegungen
kann die Beabstandung für die speziellen Lasttrageerfordernisse optimiert werden.
Die Dicke t2 der Umhüllungsschicht 28 ist von der Seilspannungsverteilung
und den Verschleißeigenschaften des Materials der Umhüllungsschicht 28
abhängig. Wie zuvor, ist es wiederum wünschenswert, übermäßige Spannungsbelastung
in der Umhüllungsschicht 28 zu vermeiden, während gleichzeitig ausreichend
Material zum Maximieren der erwarteten Lebensdauer des Zugelements 22 vorgesehen
ist.
Die Dicke t3 der Umhüllungsschicht 28 ist von der Verwendung
des Zugelements 22 abhängig. Wie in 1 dargestellt
ist, läuft das Zugelement 22 über eine einzelne Scheibe 24, so
dass die obere Oberfläche 32 nicht mit der Scheibe 24 in Berührung
tritt. Bei dieser Anwendung kann die Dicke t3 sehr gering sein, obwohl sie ausreichend
sein muss, um der Dehnung standzuhalten, wenn das Zugelement 22 über die
Scheibe 24 läuft. Es kann auch wünschenswert sein, die Oberfläche
32 des Zugelements mit Nuten auszubilden, um Zugbelastung in der Dicke
t3 zu reduzieren. Andererseits kann eine Dicke t3, die zu der Dicke t2 äquivalent
ist, erforderlich sein, wenn das Zugelement 22 in einem Aufzugsystem verwendet
wird, bei dem ein umgekehrtes Biegen des Zugelements 22 um eine zweite
Scheibe erforderlich ist. Bei dieser Anwendung handelt es sich sowohl bei der oberen
32 als auch bei der unteren Oberfläche 30 des Zugelements
22 um eine Eingriffsfläche, so dass diese den gleichen Anforderungen hinsichtlich
Verschleiß und Spannungsbelastung unterliegen.
Der Durchmesser d der einzelnen Stränge 26 sowie die Anzahl
der Stränge 26 ist von der speziellen Anwendung abhängig. Es ist wünschenswert,
die Dicke d so klein wie möglich zu halten, wie dies Eingangs erläutert worden ist,
um die Flexibilität zu maximieren und die Spannungsbelastung in den Strängen
26 zu minimieren.
Obwohl in 2 eine Mehrzahl runder Seile
26 in die Umhüllungsschicht 28 eingebettet ist, können auch andere
Arten von Einzelseilen bei dem Zugelement 22 verwendet werden, einschließlich
solcher, die Dimensionsverhältnisse von größer als Eins aufweisen, und zwar aus
Gründen der Kosten, der Lebensdauer oder der einfachen Herstellbarkeit. Beispiele
sind oval ausgebildete Seile 34 (6b), flache
oder rechteckig ausgebildete Seile bzw. Gurte 36 (6c)
oder ein einzelnes Flachseil 38, das über die Breite des Zugelements
22 ausgebreitet ist, wie dies in 6d dargestellt
ist. Ein Vorteil des Ausführungsbeispiels der 6d besteht
darin, dass die Verteilung des Seildrucks gleichmäßiger sein kann und daher der
maximale Seildruck innerhalb des Zugelements 22 niedriger sein kann als
bei den anderen Konfigurationen. Da die Seile in eine Umhüllungsschicht eingekapselt
sind und da die Umhüllungsschicht die Eingriffsfläche bildet, ist die tatsächliche
Formgebung der Seile für die Traktion weniger signifikant und kann für andere Zwecke
optimiert werden.
Bei einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel ist jeder der Stränge
26 aus vorzugsweise sieben verdrillten Litzen gebildet, von denen jede
aus sieben verdrillten Metalldrähten gebildet ist. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
dieser Konfiguration der Erfindung wird ein Stahlmaterial mit hohem Kohlenstoffgehalt
verwendet. Der Stahl ist vorzugsweise kalt gezogen und galvanisiert, und zwar in
Anbetracht der anerkannten Eigenschaften von Festigkeit und Korrosionsbeständigkeit
dieser Verfahrensweisen. Bei dem Umhüllungsmaterial handelt es sich vorzugsweise
um ein Polyurethanmaterial auf Etherbasis mit einer flammhemmenden Zusammensetzung.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel, das Stahlstränge beinhaltet,
wie es in 7 gezeigt ist, weist jede Litze
27 eines Strangs 26 sieben Drähte auf, wobei sechs der Drähte
29 um einen zentralen Draht 31 verdrillt sind. Jeder Strang
26 weist also eine zentral angeordnete Litze 27a sowie sechs zusätzliche
äußere Litzen 27b auf, die um die zentrale Litze 27a verdrillt
sind. Vorzugsweise handelt es sich bei dem Verdrillungsmuster der Einzeldrähte
29, die die zentrale Litze 27a bilden, um ein Verdrillungsmuster
in einer Richtung um den zentralen Draht 31 der zentralen Litze
27a, während die Drähte 29 der äußeren Litzen 27b in
der entgegengesetzten Richtung um den zentralen Draht 31 der äußeren Litzen
27 verdrillt sind. Die äußeren Litzen 27b sind um die zentrale
Litze 27a in der gleichen Richtung verdrillt, in der die Drähte
29 um den zentralen Draht 31 in der Litze 27a verdrillt
sind. Zum Beispiel umfassen die einzelnen Litzen bei einer Ausführungsform den zentralen
Draht 31 in der zentralen Litze 27a, wobei die sechs verdrillten
Drähte 29 im Uhrzeigersinn verdrillt sind, während die Drähte
29 in den äußeren Litzen 27b im Gegenuhrzeigersinn um ihre einzelnen
zentralen Drähte 31 verdrillt sind, während auf der Ebene des Strangs
26 die äußeren Litzen 27b um die zentrale Litze 27a im
Uhrzeigersinn verdrillt sind. Die Verdrillungsrichtungen verbessern die Eigenschaften
der Lastverteilung in allen Drähten des Strangs.
Für den Erfolg des vorliegenden Ausführungsbeispiels der Erfindung
ist es wichtig, Draht 29 mit einer sehr kleinen Größe zu verwenden. Jeder
Draht 29 und 31 hat einen Durchmesser von weniger als 0,25 mm,
wobei dieser vorzugsweise im Bereich von ca. 0,10 mm bis 0,20 mm liegt. Bei einem
speziellen Ausführungsbeispiel haben die Drähte einen Durchmesser von 0,175 mm.
Die kleinen Größen der vorzugsweise verwendeten Drähte tragen zu dem Vorteil bei,
dass sich eine Scheibe mit kleinerem Durchmesser verwenden lässt. Der Draht mit
kleinerem Durchmesser kann dem Biegeradius einer Scheibe mit kleinerem Durchmesser
(einem Durchmesser von ca. 100 mm) standhalten, ohne dass zu viel Belastung auf
die Litzen des Flachseils ausgeübt wird. Durch die integrale Ausbildung einer Vielzahl
kleiner Stränge 26, die bei diesem speziellen Ausführungsbeispiel der Erfindung
einen Gesamtdurchmesser von vorzugsweise ca. 1,6 mm aufweisen, in dem Flachseil-Elastomermaterial,
wird der auf jeden Strang wirkende Druck im Vergleich zu Seilen des Standes der
Technik beträchtlich vermindert. Der Strang-Druck wird für eine bestimmte Last und
einen bestimmten Drahtquerschnitt zumindest mit n-½ vermindert,
wobei n die Anzahl der parallelen Stränge in dem Flachseil ist.
Bei einem alternativen Ausführungsbeispiel der Konfiguration, in die
Stränge aus Metallmaterialien integriert sind, wie dies in 8
gezeigt ist, verwendet der zentrale Draht 35 der zentralen Litze
37a jedes Strangs 26 einen größeren Durchmesser. Wenn z.B. die
Drähte 29 des vorangehenden Ausführungsbeispiels (0,175 mm) verwendet werden,
hätte der zentrale Draht 35 nur der zentralen Litze von allen Strängen
einen Durchmesser von ca. 0,20 bis 0,22 mm. Der Effekt einer solchen Durchmesseränderung
des zentralen Drahts besteht in der Reduzierung des Kontakts zwischen den den Draht
35 umgebenden Drähten 29 sowie in der Reduzierung des Kontakts
zwischen den Litzen 37b, die um die Litze 37a verdrillt sind.
Bei einem derartigen Ausführungsbeispiel ist der Durchmesser des Strangs
26 geringfügig größer als bei dem vorausgehenden Beispiel mit 1,6 mm.
Bei einem dritten Ausführungsbeispiel der Konfiguration, in die aus
Metallmaterialien gebildete Stränge integriert sind, wie es in 9
gezeigt ist, ist das Konzept des Ausführungsbeispiels der 8
zum weiteren Reduzieren des Kontakts von Draht zu Draht und von Litze zu Litze erweitert.
Es werden drei verschiedene Größen von Drähten verwendet, um die erfindungsgemäßen
Stränge zu bilden. Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel handelt es sich bei
dem größten Draht um den zentralen Draht 202 in der zentralen Litze
200. Die Drähte 204 mit mittlerem Durchmesser sind um den zentralen
Draht 202 der zentralen Litze 200 angeordnet und bilden somit
einen Teil der zentralen Litze 200. Dieser Draht 204 mit mittlerem
Durchmesser bildet auch den zentralen Draht 206 für alle äußeren Litzen
210. Die Drähte mit dem kleinsten verwendeten Durchmesser
sind mit dem Bezugszeichen 208 bezeichnet. Diese umhüllen jeden Draht
206 in jeder äußeren Litze 210. Alle der Drähte bei diesem Ausführungsbeispiel
haben immer noch einen Durchmesser von weniger als 0,25 mm. Bei einem repräsentativen
Ausführungsbeispiel können die Drähte 202 einen Durchmesser von 0,21 mm,
die Drähte 204 einen Durchmesser von 0,19 mm, die Drähte 206 einen
Durchmesser von 0,19 mm und die Drähte 208 einen Durchmesser von 0,175
mm aufweisen. Es ist darauf hinzuweisen, dass bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
die Drähte 204 und 206 gleiche Durchmesser aufweisen und nur zur
Schaffung von positionsmäßiger Information mit verschiedenen Bezugszeichen bezeichnet
sind. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Erfindung nicht darauf beschränkt ist,
dass die Drähte 204 und 206 identischen Durchmesser aufweisen.
Alle Durchmesser der vorgesehenen Drähte dienen lediglich als Beispiel, und es wäre
auch eine geänderte Anordnung von diesen möglich, wobei das Zusammenfügungsprinzip
derart ist, dass die Berührung innerhalb der äußeren Drähte der zentralen Litze
vermindert ist, dass die Berührung innerhalb der äußeren Drähte der äußeren Litzen
vermindert ist und dass die Berührung innerhalb der äußeren Litzen vermindert ist.
Bei dem vorgesehen Beispiel (das lediglich der Veranschaulichung dient) beträgt
der zwischen den äußeren Drähten der äußeren Litzen gebildete Raum 0,014 mm.
Unter erneuter Bezugnahme auf 2 beinhaltet
die Traktionsscheibe 24 eine Basis 40 und eine Auskleidung bzw.
einen Einsatz 42. Die Basis 40 ist aus Gusseisen gebildet und
beinhaltet ein Paar Kränze 44, die auf gegenüberliegenden Seiten der Scheibe
24 angeordnet sind, um eine Nut 46 zu bilden. Die Auskleidung
42 beinhaltet eine Basis 48 mit einer Traktionsfläche
50 sowie ein Paar Flansche 52, die von den Kränzen 44
der Scheibe 24 abgestützt sind. Die Auskleidung 42 ist aus einem
Polyurethanmaterial gebildet, wie z.B. dem in dem US-Patent Nr. 5,112,933 beschriebenen
Material der gleichen Anmelderin oder aus einem beliebigen anderen geeigneten Material,
das die gewünschte Traktion mit der Eingriffsfläche 30 der Umhüllungsschicht
28 sowie die gewünschten Verschleißeigenschaften aufweist. Innerhalb des
Traktionsantriebs 18 ist es wünschenswert, dass Verschleiß eher bei der
Scheiben-Auskleidung 42 als bei der Scheibe 24 oder dem Zugelement
22 auftritt, und zwar aufgrund der Kosten, die in Verbindung mit dem Austauschen
des Zugelements 22 oder der Scheibe 24 entstehen. Als solche hat
die Auskleidung 42 die Funktion einer Opferschicht bei dem Traktionsantrieb
18. Die Auskleidung 42 ist entweder durch Haftverbindung oder
ein beliebiges anderes herkömmliches Verfahren in der Nut 46 festgehalten
und bildet die Traktionsfläche 50 zum Aufnehmen des Zugelements
22. Die Traktionsfläche 50 hat einen Durchmesser D. Der Eingriff
zwischen der Traktionsfläche 50 und der Eingriffsfläche 30 schafft
die Traktion zum Antreiben des Aufzugsystems 12. Der Durchmesser einer
Scheibe zur Verwendung zusammen mit dem vorstehend beschriebenen Traktionselement
ist gegenüber den Scheibendurchmessern des Standes der Technik ganz erheblich reduziert.
Im Spezielleren können Scheiben zur Verwendung mit dem Flachseil der Erfindung in
ihrem Durchmesser auf 100 mm oder weniger vermindert werden. Wie für den Fachmann
unmittelbar erkennbar ist, ermöglicht eine derartige Durchmesserreduzierung der
Scheibe die Verwendung einer viel kleineren Maschine. In der Tat können die Maschinengrößen
auf ein 1/4 ihrer herkömmlichen Größe z.B. bei getriebelosen Anwendungen mit geringer
Höhe für typische Aufzüge mit einer Kapazität von acht Personen fallen. Dies ist
dadurch bedingt, dass die Drehmomenterfordernisse bei einer Scheibe mit einem Durchmesser
von 100 mm auf ca. 1/4 vermindert würden und die Drehzahl des Motors erhöht würde.
Entsprechend sinken auch die Kosten für die angegebenen Maschinen.
Obwohl eine Auskleidung 42 dargestellt ist, versteht es sich
für den Fachmann, dass das Zugelement 22 auch bei einer Scheibe ohne Auskleidung
42 verwendet werden kann. Alternativ hierzu kann die Auskleidung
42 ersetzt werden, indem die Scheibe mit einer Schicht aus einem ausgewählten
Material, wie z.B. Polyurethan, beschichtet wird, oder aber die Scheibe kann aus
einem geeigneten synthetischen Material gebildet oder in einer Form hergestellt
werden. Diese Alternativen können sich als kosteneffektiv erweisen, wenn aufgrund
der reduzierten Größe der Scheibe die Feststellung getroffen wird, dass es kostengünstiger
sein kann, einfach die gesamte Scheibe auszutauschen als die Scheiben-Auskleidungen
zu ersetzen.
Die Formgebung der Scheibe 24 und der Auskleidung
42 definiert einen Raum 54, in dem das Zugelement 22
aufgenommen wird. Die Kränze 44 und die Flansche 52 der Auskleidung
42 schaffen eine Begrenzung für das eingriffsmäßige Zusammenwirken zwischen
dem Zugelement 22 und der Scheibe 24 und sie führen diesen Eingriff,
um ein Trennen des Zugelements 22 von der Scheibe 24 zu verhindern.
Ein alternatives Ausführungsbeispiel des Traktionsantriebs
18 ist in 3 veranschaulicht. Bei diesem Ausführungsbeispiel
beinhaltet der Traktionsantrieb 18 drei Zugelemente 56 und eine
Traktionsscheibe 58. Jedes der Zugelemente 56 ist in seiner Konfiguration
dem vorstehend in Bezug auf die 1 und 2
beschriebenen Zugelement 22 ähnlich. Die Traktionsscheibe 58 beinhaltet
eine Basis 62, ein Paar Kränze 64, die auf gegenüberliegenden
Seiten der Scheibe 58 angeordnet sind, ein Paar Trennelemente
66 sowie drei Auskleidungen 68. Die Trennelemente
66 sind von den Kränzen 64 sowie voneinander in seitlicher Richtung
beabstandet, um drei Nuten 70 zu bilden, die die Auskleidungen
68 aufnehmen. Wie bei der unter Bezugnahme auf 2
beschriebenen Auskleidung 62 beinhaltet auch jede Auskleidung
68 eine Basis 72, die eine Traktionsfläche 74 zum Aufnehmen
von einem der Zugelemente 56 bildet, sowie ein Paar Flansche
76, die an den Kränzen 64 oder den Trennelementen 66
anliegen. Wie auch in 2 ist auch die Auskleidung
42 breit genug, damit ein Raum 54 zwischen den Rändern des Zugelements
und den Flanschen 76 der Auskleidung 42 vorhanden sein kann.
Alternative Konstruktionen für den Traktionsantrieb 18 sind
in den 4 und 5
veranschaulicht. 4 zeigt eine Scheibe 86 mit
einer konvex geformten Traktionsfläche 88. Die Formgebung der Traktionsfläche
88 beaufschlagt das flache Zugelement 90 derart, dass dieses während
des Betriebs zentriert bleibt. 5 veranschaulicht ein
Zugelement 92 mit einer konturierten Eingriffsfläche 94, die durch
die eingekapselten Stränge 96 definiert ist. Die Traktionsscheibe
98 weist eine Auskleidung 100 mit einer Traktionsfläche
102 auf, die eine Kontur hat, die zu der Kontur des Zugelements
92 komplementär ist. Die komplementäre Konfiguration sorgt für ein Führen
des Zugelements 92 während des Eingriffs und erhöht ferner die Traktionskräfte
zwischen dem Zugelement 9 und der Traktionsscheibe 98.
Die Verwendung von Zugelementen und Traktionsantrieben gemäß der vorliegenden
Erfindung kann zu signifikanten Verminderungen bei dem maximalen Seildruck zusammen
mit entsprechenden Verminderungen bei dem Scheibendurchmesser und den Drehmomenterfordernissen
führen. Die Reduzierung des maximalen Seildrucks resultiert daraus, dass die Querschnittsfläche
des Zugelements ein Dimensionsverhältnis von größer als Eins aufweist. Unter der
Annahme, dass das Zugelement derart ausgebildet ist, wie es in 6d
gezeigt ist, wird für diese Konfiguration die Berechnung des ungefähren maximalen
Seildrucks folgendermaßen vorgenommen:
Pmax ≡ (2F/Dw).
Dabei bezeichnet F den maximalen Zug in dem Zugelement. Für die übrigen
Konfigurationen der 6a bis 6c
wäre der maximale Seildruck in etwa der gleiche, obwohl er aufgrund der separaten
Ausbildung der einzelnen Seile geringfügig höher wäre. Für ein rundes Seil in einer
runden Nut erfolgt die Berechnung des maximalen Seildrucks folgendermaßen:
Pmax ≡ (2F/Dd)(4/&pgr;).
Der Faktor von (4/&pgr;) führt zu einer Steigerung von mindestens
27% bei dem maximalen Seildruck, unter der Annahme, dass die Durchmesser und die
Zugspannungsniveaus vergleichbar sind. In signifikanterer Weise ist die Breite w
viel größer als der Strangdurchmesser d, wobei dies zu einem stark reduzierten maximalen
Seildruck führt. Wenn die herkömmlichen Seilnuten unterschnitten sind, ist der maximale
Seildruck sogar noch größer, und somit können stärker relative Verminderungen in
dem maximalen Seildruck unter Verwendung einer Konfiguration mit flachem Zugelement
erzielt werden. Ein weiterer Vorteil des Zugelements gemäß der vorliegenden Erfindung
besteht darin, dass die Dicke t1 des Zugelements viel kleiner sein kann als der
Durchmesser d von runden Seilen mit äquivalenter Lasttragekapazität. Dies erhöht
die Flexibilität des Zugelements im Vergleich zu herkömmlichen Seilen.
Obwohl die Erfindung unter Bezugnahme auf exemplarische Ausführungsformen
derselben dargestellt und beschrieben worden ist, versteht es sich für den Fachmann,
dass verschiedene Änderungen, Weglassungen und Hinzufügungen an dieser vorgenommen
werden können, ohne dass man den Gedanken und den Umfang der Erfindung verlässt.