| Dokumentenidentifikation |
DE4032979B4 28.07.2005 |
| Titel |
Schleifstein |
| Anmelder |
Saint-Gobain Abrasives, Inc., Worcester, Mass., US |
| Erfinder |
Bacic, Dan D., Stoney Creek, Ontario, CA |
| Vertreter |
Diehl, Glaeser, Hiltl & Partner, 80333 München |
| DE-Anmeldedatum |
17.10.1990 |
| DE-Aktenzeichen |
4032979 |
| Offenlegungstag |
02.05.1991 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
28.07.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
28.07.2005 |
| Addition |
P4113572.5 |
| IPC-Hauptklasse |
D21B 1/28
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| IPC-Nebenklasse |
B24D 5/06
B24D 18/00
B28B 1/00
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| IPC additional class |
// D21B 1/28
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft einen verbesserten Schleifstein mit einer schleifend
wirkenden Umfangsfläche. Der Schleifstein ist mit einem Betonkern gefüllt.
Insbesondere befaßt sich die Erfindung mit einer neuen Struktur zum
Zusammenhalten der Schleifsegmente eines Schleifsteins, worauf sie dann als Form
zum Ausbilden des Betonkerns dienen, der innerhalb des montierten Rings aus den
Segmenten durch Ausgießen hergestellt wird, um damit die Befestigung der Segmente
am Umfang des Kerns herzustellen.
Der nächstliegende Stand der Technik ist in den US-Patentschriften
933,603, 2,369,639, 2,453,748, 2,887,276 und 4,351,486 angegeben. Ein üblicher Schleifstein
wird im allgemeinen durch Zusammensetzen einer Mehrzahl von Schleifsegmenten hergestellt,
die dann mit Beton gefüllt werden, um dadurch ein schleifend wirkendes Umfangsteil,
das mit einem Mittelkern aus Beton eng verbunden ist, zu bilden. In einigen Fällen
wurde auch vorgeschlagen, derartige Segmente am Umfang einer anderen Form eines
steifen Körpers, wie an einem zylindrischen Metallring, zusammenzusetzen. Die Segmente
sind häufig mit fest verbundenen Dübeln versehen, die sich radial nach innen zur
Mitte des Schleifsteins erstrecken, und werden mittels dieser Dübel mit einem Betonkern
zusammengesetzt, wobei die Dübel mit dem Verstärkungskäfig des Betonkerns verschraubt
werden. Die Dübel werden nachfolgend innerhalb des Mittelkerns dauerhaft gebunden
und festgehalten.
Die US-Patentschrift 2,453,748 ist von allgemeinem Interesse nur in
der Hinsicht, daß sie einen Schleifstein für die bearbeitung der Oberfläche von
Glasplatten zeigt, wobei der Schleifstein mit Schleifsegmenten konstruiert ist,
die an einen kreisförmigen Trägerring geschraubt sind. Bei diesem bekannten Schleifstein
werden die freien Enden der Segmente für das Schleifen der zu polierenden Glasplatten
benutzt, im Unterschied zu dem Umfang eines Steins, wie bei einer Schleifscheibe
zum Zermahlen von Holzbalken für die Herstellung von Holzschliff benutzt. Da die
Segmente des Schleifmittels zum Behandeln der Glasplatten abgenutzt werden, können
die nachfolgenden, die Segmente tragenden Ringe entfernt werden, um als weiterer
Träge für die restlichen Bereiche der Schleifsegmente, welche den Stein bilden,
zu dienen.
Die übrigen vorgenannten Patentschriften betreffen alle Schleifsteine
zur Herstellung von Holzschliff. Die US-Patentschriften 933,603 und 2,887,276 beschreiben
jeweils eine Bolzenanordnung zum Befestigen einer Mehrzahl von Schleifelementen
an einem zentral angeordneten Metallzylinder oder -ring. In der US-Patentschrift
933,603 ist die Verwendung eines geschmolzenen Füllstoffs angegeben, der an die
Stellen zwischen den Segmenten und den Montagemitteln fließt und deshalb jede Bewegung
der Segmente relativ zu dem Metallträgerring ausschließt, wenn der Stein in Gebrauch
ist. Gemäß dem US-Patent 2,887,276 wird für jedes Segment ein Zugbolzen eingesetzt,
der auf einem Querstift getragen wird, der durch die Mitte jedes einzelnen Segments
des Schleifsteins hindurchführt, um die einzelnen Segmente an der Oberfläche einer
zylindrischen Gußeisentrommel zu befestigen. In dieser Konstruktion sind die einzelnen
Segmente mit Abständen zwischen allen Seiten der einzelnen Segmente montiert, um
Durchgänge für das Zirkulieren einer Flüssigkeit aus dem Zylinder durch die Zwischenräume
zu der Schleifoberfläche des Schleifsteins zur Verfügung zu stellen und den Schleifvorgang
zu unterstützen.
In der US-Patentschrift 2,369,639 ist eine Scheibe angegeben, bei
der ein einheitlicher fester Ring das Schleifelement eines Schleifsteins darstellt,
im Unterschied zu einem Schleifstein, der aus einer Mehrzahl einzelner Segmente
hergestellt ist, die auf dem Umfang des Schleifsteins zusammengesetzt sind, um die
Schleifoberfläche der Schleifsteinanordnung zu bilden. Bei diesem Stand der Technik
ist eine Befestigung des Rings an einem Metallring vorgesehen, der innerhalb des
erstgenannten Rings konzentrisch angeordnet ist, wobei mit einem Gewinde versehene
Speichen, deren ein Ende fest mit den entsprechenden Seitenwänden des Rings verbunden
ist, benutzt werden, um den erstgenannten Ring um den Metallring herumzuspannen
und den Schleifring damit gegenüber den beim Schleifvorgang auftretenden Belastungen
vorzuspannen. Die zentrale Öffnung bei diesem bekannten Ring wird mit Beton gefüllt,
nachdem der erstgenannte Ring auf den Metallring aufgesetzt worden ist, und die
Muttern 11, durch welche die Spannung in jeder der entsprechenden Speichen
eingestellt wird, wird dann innerhalb des Betonkerns dauerhaft festgehalten.
Aus der US-Patentschrift 4,351,486 sind verschiedene Systeme für das
Zusammensetzen von Schleifsegmenten am Umfang von Schleifsteinen ersichtlich. Die
1 bis 5 zeigen in einer
sehr allgemeinen Darstellung eine Bolzenanordnung zum Tragen solcher Segmente auf
einem Betonkern, und in den 6 bis 10
sind die Segmente in zusammengesetzter Form auf einem Stahlring oder -zylinder wiedergegeben.
In jedem Fall ist jedes Segment mit einer Mutter innerhalb des Segments ausgerüstet,
die einfach jeweils auf einen Schraubenbolzen aufgeschraubt werden, der sich von
einem Trägerzylinder zum Halten der verschiedenen Segmente auf dem Trägerelement
nach außen erstreckt. Es wird dort keine detaillierte Erläuterung der Einzelheiten
des Bolzensystems gegeben, abgesehen davon, daß die Bolzenstrukturen modifiziert
sind, um ein Zirkulieren von Wasser an die Oberfläche des Schleifsteins durch die
Segmente hindurch zu fördern, die etwas porös ausgebildet und voneinander beabstandet
sind, um ein Fließen des Wassers nach außen an die Oberfläche des Schleifsteins
zu gestatten.
Die Patentschrift US 3,277,611
offenbart einen Schleifstein mit Schleifblöcken, die durch radial angeordnete Bolzen
an einem Mittelteil gehaltert sind. Dabei sind die Bolzen an ihrem radial äußeren
Ende mit einem groben Gewinde oder mit axial beabstandeten Rippen versehen, wodurch
sie in den Schleifblöcken verankert sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Schleifstein mit Schleifsegmenten
an der Umfangsoberfläche und mit einem tragenden Mittelkern aus Beton anzugeben,
bei dem die Befestigungselemente der Schleifsegmente von außen zugänglich sind.
Dadurch können Schleifsegmente leichter gewechselt werden oder auch eine Vorspannung
der Schleifsegmente eingestellt werden, während der Schleifstein in Gebrauch ist.
Diese Aufgabe löst die Erfindung durch einen Schleifstein gemäß dem
Patentanspruch 1. Bevorzugte Ausführungsformen des Schleifsteins sind in den Unteransprüchen
2 bis 12 angegeben.
Erfindungsgemäß wird eine verbesserte Bolzenanordnung zur Befestigung
von Schleifsegmenten am Umfang eines Schleifsteins angegeben.
In der Praxis der Erfindung wird die Mehrzahl von Segmenten, die am
Umfang des Schleifsteins getragen werden sollen, zu einem Ring geformt oder in eine
ringförmige Anordnung überführt, die einem "Kamin" ähnelt. Dieser Kamin wird dadurch
gebildet, daß zuerst eine entsprechende Anzahl geeignet geformter Schleifsegmente
zur Herstellung eines Rings oder einer ringförmigen Anordnung benutzt und dann eine
weitere ringförmige Anordnung aus solchen Segmenten auf dem ersten Ring aufgebaut
wird usw., um schließlich alle Segmente zu dem zylindrischen Kamin mit einer gewünschten
Höhe zusammenzusetzen. Dann werden innerhalb des Kamins bestimmte verstärkende Ringe
für den Betonkern konzentrisch eingepaßt, der anschließend in den Kamin eingegossen
und dort gehärtet wird, um den Trägerkern für die Segmente zu erhalten.
Jedes der verschiedenen Segmente in dem Kamin ist mit einer Mehrzahl
an Bolzenlöchern versehen, die sich von den Schleifoberflächen der Segmente radial
nach innen erstrecken, um Bolzen aufzunehmen. In jedem Loch ist ein geeigneter Sitz
vorgesehen und entweder der Bolzenkopf oder die Mutter für den Bolzen wirkt mit
diesem Sitz zusammen, wobei zwischen dem Sitz und dem damit zusammenwirkenden Element
ein etwas plastisches oder deformierbares Unterlagmittel eingepaßt ist. Der Schaft
des Bolzens erstreckt sich radial nach innen, so daß das innere Ende des Bolzens
von den verstärkenden Ringen getragen werden kann.
Nachdem der Kamin aufgebaut sowie der Bolzen und die Mutter mit den
Verstärkungsringen zusammengesetzt und bis zur geeigneten Spannung angezogen worden
sind, wird die restliche Verstärkungsstruktur in der Mitte des Kamins aufgebaut
und in die so gestaltete Form der Beton eingegossen. Nach dem Aushärten des Betons
ist die Struktur des Schleifsteins fertig.
Das vorläufige Formen von grünen Segmenten mit den Bolzenlöchern zum
Befestigen der Segmente an den Verstärkungsringen ermöglicht es, das Brennen für
die vorhergehende Fabrikation der Segmente selbst zu verbessern. Die Produktion
eines fertigen Segments mit solchen Bolzenlöchern vereinfacht auch den Vorgang des
Zusammensetzens bei der Fertigstellung der Struktur des Schleifsteins. Da die grünen
geformten Segmente mit einer Mehrzahl an Bolzenlöchern, die sich ganz durch die
Segmentmasse hindurch erstrecken, benutzt werden, wenn das Schleifkorn und die Bindemittelmischung
für die Segmente zur Herstellung der fertigen Schleifsegmente gebrannt werden, kann
das Brennen in kürzerer Zeit und mit der Erwartung eines besseren Produkts vervollständigt
werden, da die Wärme zum Härten des Segments rascher und gleichmäßiger durch die
Masse, die gebrannt wird, hindurchgeblasen werden kann.
Wie aus den nachstehenden Ausführungen klar wird, können diese gebrannten
Segmente leichter und schneller mit den Verstärkungsringen des Kerns zusammengesetzt
werden, verglichen mit der bisher erforderlichen Verfahrensweise zum Fertigstellen
der Anordnung üblicher Schleifsteine Ferner wird Zeit gespart im Vergleich zur Herstellung
der bekannten Produkte.
Die Erfindung wird durch die in der Anlage beigefügten Zeichnungen
erläutert. Es zeigen
1 einen vertikalen Querschnitt, teilweise
weggebrochen, mit einem der mehrfach vorhandenen Bolzen und Anordnungen von Verstärkungsringen,
die zum Befestigen eines Schleifsegments am Umfang eines Schleifsteins benutzt werden,
wobei die Darstellung auch noch zeigt, daß das Schleifsegment auf
einen gehärteten Betonkern aufgebracht ist;
2 eine senkrechte Detailansicht von der
Seite unter einem Winkel von 90° bezüglich der Ansicht in 1,
wobei eine Seitenansicht der Mutter, die mit dem Bolzen gemäß 1
zusammenwirkt, dargestellt ist; und
3 einen vertikalen Querschnitt entsprechend
1, jedoch mit der Darstellung einer alternativen Ausführungsform
der Anordnung aus Bolzen und Mutter.
Die vorliegende Erfindung befaßt sich mit dem Befestigen einer Mehrzahl
von Schleifsegmenten auf dem Umfang der weit verbreiteten Schleifsteintypen mit
einem Betonkern, die im allgemeinen den in den vorgenannten US-Patentschriften 2,887,276
und 4,351,486, 1 bis 5,
ähneln. Solche Schleifsteine haben eine zylindrische Gestalt und können einen Durchmesser
im Bereich von 127 cm bis 190 cm (50" bis 75") oder mehr sowie eine Länge von 69
cm bis 228 cm (27" bis 90") oder mehr aufweisen. Die vorliegende Erfindung benutzt
einen gegossenen Mittelkern aus verstärktem Beton und die Schleifblöcke werden teilweise
von bestimmten der in dem Kern zentral angeordneten Verstärkungsringe abgestützt,
um die Segmente am Umfang des Kerns zu halten. Damit ergibt sich ein Schleifstein,
der ausgebildet ist, zur Rotation in bekannten Holzschliff-Erzeugungsmaschinen angetrieben
zu werden, um z.B. Balken in Holzschliff zur Herstellung von Papierprodukten zu
überführen.
Die Schleifelemente können irgendeine bekannte Form aufweisen, die
mit Seitenkanten versehen ist, welche zusammenpassen, um die Umfangsoberfläche vollständig
abzudecken. Üblicherweise erfüllen die einzelnen Segmente bestimmte Winkelbeziehungen,
um zwischen der letzten Schleifoberfläche des Schleifsteins und dem zu schleifenden
Holz die beste Schleifwirkung zu erreichen. Die bevorzugten Segmente, die bei diesem
Schleifstein benutzt werden, haben in grober Annäherung Abmessungen von etwa 18
cm × 30 cm (7'' × 12'') und haben eine Dicke von etwa 13 cm (5''). Jedoch
ist keine dieser Größen kritisch.
Die im Rahmen der Erfindung eingesetzten Segmente werden aus einer
bekannten Schleifmittelmischung und einem keramischen Bindemittel hergestellt. Dieses
Material wird zuerst in üblicher Weise geformt. Die spezielle Mischung wird zu der
geeigneten Gestalt gepreßt und mit einer Mehrzahl an Löchern für die Bolzen versehen,
wie nachfolgend genauer erklärt wird. Diese Löcher erstrecken sich von der Schleifseite
des Segments radial nach innen. Das geformte Segment mit der Mehrzahl an Löchern,
die sich durch den Körper des Segments hindurch erstrecken, wird dann gebrannt,
und da die Löcher durch den Körper ganz hindurch geführt sind, kann das Segment
jeweils in üblicher Weise gebrannt werden, wobei die Wärme rascher und gleichmäßiger
über den Segmentkörper, der gebrannt wird, verteilt wird. Dies ergibt ein gleichmäßigeres
und rascheres Brennen.
Nachfolgend wird auf die Zeichnungen Bezug genommen. Darin ist ein
Segment 10 dargestellt, das teilweise weggebrochen ist. Es weist vorzugsweise
zwei oder mehr voneinander beabstandete Löcher zur Aufnahme von Bolzen auf, worauf
unten noch weiter eingegangen wird, von denen eines in 1
gezeigt wird. Das Loch verläuft senkrecht zur Schleifoberfläche 12 und
ist so angeordnet, daß es sich von dieser Oberfläche radial nach innen erstreckt.
Gemäß 1 hat das Loch an seinem oberen Ende einen Oberabschnitt
14 mit größerem Durchmesser, der für die Aufnahme des Kopfes
16 eines Bolzen vorgesehen ist. Dieser weist einen Schaftabschnitt
18 auf, der knapp in einen Unterabschnitt 20 des Loches paßt,
dessen Durchmesser kleiner ist als jener des Oberabschnitts 14.
Diese Segmente werden in der üblichen Gestalt hergestellt und in den
bekannten Mustern zu einem Kamin zusammengesetzt, um daraus einen Schleifstein zu
machen. Somit kann eine Mehrzahl dieser Segmente zusammengesetzt werden, indem in
einer Vorrichtung zum Festhalten der Segmente in genauer Position und im Abstand
voneinander mit einer üblichen Gummi-Kork-Einlage oder einem ähnlichen zusammendrückbaren
Material zwischen allen benachbarten Seiten der aneinanderstoßenden Segmente ein
Ring aus den Endsegmenten gebildet wird. Wenn der erste Ring zusammengesetzt ist,
wird auf die Oberseite des vollständigen Rings ein zweiter Ring aus Segmenten genau
aufgelegt, und das Einlagematerial wird zwischen allen aneinanderstoßenden Flächen
der Segmente in jenem Ring angeordnet. Nachfolgende Ringe werden mit den anderen
Segmenten ähnlich genau ausgerichtet, wobei die üblichen Einlagen zwischen den Segmenten
hinzugefügt werden, bis die gewünschte Länge des Schleifsteins erreicht ist. Diese
Präzisionsanordnung von Segmenten kann dann einer Feuerbehandlung, einem Brennen
oder einer sonstigen Behandlung zum Härten des Einlagematerials ausgesetzt werden,
um den Kamin fertigzustellen, der dann für die Weiterverarbeitung bereit ist.
Wenn die kaminähnliche Anordnung gebrannt oder in anderer Weise verfestigt
worden ist, werden in dem aus den Segmenten bestehenden Ring die äußeren Verstärkungsringe
für den Mittelteil aus Beton, der nachfolgend in die Mitte des Kamins eingegossen
werden soll, angeordnet. Der äußere Käfig dieser Verstärkungsringe wird auf (in
der Zeichnung nicht dargestellten) Stegen, Haltevorrichtungen oder anderen bekannten
Mitteln abgestützt. Zwei dieser Ringe 24, 26
sind im Abstand voneinander auf den entgegengesetzten Seiten der Mutter und des
Bolzenloches in 1 dargestellt. Diese Ringe werden innerhalb
der Ringanordnung der Segmente konzentrisch und im Abstand voneinander gehalten,
so daß sie mit den Bolzen zusammenwirken, die in die Mehrzahl an Löchern in jedem
Segment eingepaßt sind. Aus diesem Grund werden die Verstärkungsringe in dem äußeren
Käfig aus Verstärkungsringen auf ihrer Abstützung in Form von nahe beabstandeten
Paaren, wie die dargestellten Ringe 24, 26, befestigt, wobei die
beiden Ringe von jedem der entsprechenden Paare eng beabstandet sind, um an entgegengesetzten
Seiten jeder der vertikalen Mittellinien, die sich durch die Mitten aller Löcher
14,20 erstrecken, anzugrenzen.
Die Ansicht gemäß 1 zeigt eine detaillierte
Darstellung eines abgebrochenen Abschnitts eines Segments, das in seiner Anordnung
am Umfang des Mittelkerns aus Beton dargestellt ist, der innerhalb des Rings aus
Schleifsegmenten gegossen und gehärtet worden ist. Bevor jedoch der Beton gegossen
wird und nachdem die den Außenkäfig der Verstärkung bildenden Ringe in ihre Lage
gebracht worden sind, können die verschiedenen Bolzen 18 in ihre jeweiligen
Löcher in jedem der Segmente von der Außenseite des Rings der Segmente mit einer
steifen Unterlagscheibe 30 und einer deformierbaren oder komprimierbaren
Unterlagscheibe 32 unter dem Kopf des Bolzens eingesetzt werden. Jeder
Bolzen wird durch die Abschnitte 14, 20 des entsprechenden Loches
derart hindurchgestoßen, daß das Vorderende (Innenende) des Bolzens in eine dafür
vorgesehene Mutter 34 einschraubbar ist. Die in 1
gezeigte Mutter hat eine übliche Gestalt mit einem mittleren Körperabschnitt, der
mit ein Gewinde versehen ist, um mit dem ebenfalls einem Gewinde tragenden Bolzen
zusammenzuwirken. Der Körper jeder Mutter ist mit einem Paar von nach entgegengesetzten
Seiten gerichteten, sattelförmigen Flügeln 36, 38 ausgerüstet.
Der Flügel 36 paßt unter den Ring 24 und ist dafür ausgebildet,
daß er mit der Unterseite dieses Rings im Eingriff steht, wenn der Bolzen festgezogen
wird. Der Flügel 38 wirkt mit dem Ring 26 in ähnlicher Weise zusammen.
Der in 1 dargestellte Bolzen ist eine Kopfschraube
und kann mit einem Inbus-Schlüssel, der in den Bolzenkopf paßt, von Hand festgezogen
werden.
Wenn alle Segmente sowie ihre entsprechenden Bolzen und Muttern auf
diese Weise vorläufig mit den Ringen 24,26 des äußeren Verstärkungskäfigs
zusammengesetzt worden sind, können alle Bolzen bis zum gleichen Drehmoment angezogen
werden, vorzugsweise bis zu 47,4 Nm (35 foot pounds), um in jedem Bolzen eine Zugspannung
von 13.344 N (3.000 pounds) zu erzeugen. Die übrigen, mehr in der Mitte angeordneten
Verstärkungselemente können dann in ihre normale Position gebracht und die nasse
Betonmischung zur Fertigstellung der Basisstruktur eingegossen sowie gehärtet werden.
Dann ist der Schleifstein für die Endbearbeitung und den Endgebrauch in einer Holzschliff-Erzeugungsmaschine
fertig.
1 und 2
zeigen übliche Muttern zum Zusammensetzen der verschiedenen Segmente auf den Verstärkungsringen
24, 26. Dagegen zeigt 3 eine einfachere
Anordnung aus einem Bolzen, Unterlagscheiben und einer herkömmlichen Mutter. Bei
dieser Ausführungsform wird ein Standardbolzen mit einem Sechskantkopf
40 verwendet. Der Bolzen steht mit einer Unterlagscheibe 42 im
Eingriff, die unter den Ringen 24,26 des äußeren Verstärkungskäfigs
aufliegt. Eine Mutter 44 wirkt mit diesem Bolzen zusammen, wobei zwischen
der Mutter und dem Sitz in dem Bolzenloch eine Unterlagscheibe 46 sowie
eine deformierbare oder kompressible Unterlagscheibe 48 vorgesehen sind.
Wenn entweder die Mutter und der Bolzen gemäß 1
oder 2 oder die Mittel gemäß 3
eingesetzt werden, wird damit ein einfacheres Herstellungsverfahren des Schleifsteins
erreicht, verglichen mit dem bisher benutzten Verfahren. Das im Rahmen der Erfindung
beschriebene Bolzensystem benutzt weitestgehend die Standardtechniken, vereinfacht
aber das Zusammensetzen der Teile dadurch, daß die Notwendigkeit eines vorhergehenden
Anbringens von Bolzendübeln in den Gewindelöchern, die an den Unterseiten der üblicherweise
eingesetzten Segmente ausgeformt werden, sowie die Haltevorrichtungen, welche für
das genaue Einsetzen der Dübel in die Segmente erforderlich sind, sowie das Härten
des Zements, der für das Binden der mit Gewinden versehenen Enden der Dübel in den
Gewindelöchern der Segmente benutzt wird, und ferner die Notwendigkeit zur Herstellung
der üblichen Dübelstrukturen selbst entfallen. Dies sind nicht nur Vorteile in den
praktizierten Herstellungsverfahren, sondern auch hinsichtlich der benötigten Produktionsausrüstung
sowie bezüglich der üblichen Herstellung der Dübel. Erfindungsgemäß machen die hier
beschriebenen Mittel für das Zusammensetzen der Schleifsegmente es möglich, die
Drehmoment-Spezifikationen in dem Schleifstein in jedem Segment nach dem Aushärten
des Betons zu korrigieren, um eine genaue Druckspannung der Segmente sicherzustellen,
bevor der Schleifstein gebraucht wird und sogar nachdem er benutzt worden ist. Besonders
beachtlich ist, daß trotz des vollständigen Weglassens der Gewindebefestigung der
Dübel in den geformten Gewinden der Löcher im Boden der Segmente, wie sie bisher
praktiziert worden ist, eine stärkere Befestigung der im Rahmen der Erfindung eingesetzten
Segmente an dem Schleifsteinkern erreicht wird. Auch können gesprungene oder abgebrochene
Segmente leichter ersetzt werden, als es bei den bis heute benutzten Schleifsteinen
mit Betonkernen möglich ist.
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| Anspruch[de] |
- Schleifstein, zur Herstellung von Holzschliff, der dazu ausgebildet
ist, zur Drehung um ein zentral angeordnetes Lagermittel angetrieben zu werden,
mit einer schleifend wirkenden Umfangsoberfläche (12), mit einer Mehrzahl
von voneinander beabstandeten Schleifblöcken, welche diese schleifend wirkende Umfangsoberfläche
(12) zur Verfügung stellen und am Umfang eines Mittelkerns aus verstärktem
gegossenem Beton getragen werden, Mitteln zum Befestigen der Schleifblöcke am Umfang
des Mittelkerns, einer Mehrzahl an radial angeordneten Bolzen, von denen jeder einen
Schaft (18) und einen Kopf (16, 40) aufweist, und Muttern
(34, 44) für das Zusammenwirken mit den Bolzen, wobei jeder der
Schleifblöcke mit mindestens einem Bolzenloch (14, 20) versehen
ist, Verstärkungsmitteln (24, 26) für den Mittelkern aus Beton,
die von dessen Umfang nach innen beabstandet sind, wobei die Verstärkungsmittel
(24, 26) entweder mit der Mutter (34) oder mit dem Kopf
(40) des Bolzens zusammenwirken, dadurch gekennzeichnet, dass das
Bolzenloch (14, 20) sich vom Umfang des Schleifblocks radial nach
innen durch ihn hindurch erstreckt und jeweils einen Sitz aufweist, für das Zusammenwirken
mit entweder dem Kopf (16) des Bolzens oder der Mutter (44) in
jedem der Bolzenlöcher (14, 20), die einen Durchgang (20)
darstellen, der den Schaft (18) eines dieser Bolzen umgibt.
- Schleifstein nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstärkungsmittel
(24, 26) für den. Mittelkern Metallringe sind, die innerhalb dieses
Kerns in Ausrichtung mit den radial sich erstreckenden Bolzenlöchern (14,
20) der Schleifblöcke angeordnet sind.
- Schleifstein nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß jedes
der Bolzenlöcher (14, 20) eine radial verlaufende Mittellinie
aufweist und die Metallringe (24, 26) in nahem Abstand auf entgegengesetzten
Seiten dieser Mittellinie angeordnet sind sowie die Bolzen zwischen den beabstandeten
Ringen (24, 26) eingepaßt sind.
- Schleifstein nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß entweder die Mutter (34) oder der Schraubenkopf (40) des Schraubenbolzens
von den beiden Metallringen (24 , 26) abgestützt wird.
- Schleifstein nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß entweder die Mutter (34) oder der Schraubenkopf (40) des Schraubenbolzens
die Mutter darstellt und diese Mutter jeweils ein Paar integral ausgebildeter sattelförmiger
Aufnahmelemente (36, 38) aufweist, von denen jedes für ein Zusammenwirken
mit jeweils jedem der voneinander beabstandeten Metallringe (24,
26) ausgestaltet ist.
- Schleifstein nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß ein im allgemeinen kreisförmiges steifes Unterlagmittel (30) den Schaft
(18) jedes Bolzens umgibt und zwischen dem genannten Kopf (16)
und der genannten Mutter (34) angeordnet ist sowie einen Durchmesser aufweist,
der mindestens gleich der Entfernung zwischen den voneinander beabstandeten Metallringen
(24, 26) ist, wobei sich die Unterlagmittel (30) jeweils
zwischen dem zugehörigen Bolzenkopf (16) und den genannten Ringen (24,
26) befindet, wenn der Bolzen zwischen diesen Ringen (24,
26) angeordnet ist.
- Schleifstein nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß jeweils zwischen dem genannten Sitz und dem Bolzenkopf (16) oder der
Mutter (44) ein deformierbares Unterlagmittel (32, 48)
angeordnet ist.
- Schleifstein nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der Sitz in jedem entsprechenden Bolzenloch (14, 20) zur Abstützung
des in dem Bolzenloch (14, 20) befindlichen Bolzenkopfes (16)
ausgebildet ist.
- Schleifstein nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Sitz in jedem entsprechenden Bolzenloch (14, 20) für das Abstützen
der Mutter (44) des in dem Bolzenloch (14, 20) angeordneten
Bolzens ausgebildet ist.
- Schleifstein nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß jeder der Schleifblöcke eine Mehrzahl an Bolzenlöchern (14,
20) aufweist.
- Schleifstein nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen dem Kopf (16) und dem genannten Sitz ein steifes Unterlagmittel
(30) sowie zwischen dem genannten Sitz und dem steifen Unterlagmittel (30)
ein deformierbares Unterlagmittel (32) angeordnet ist.
- Schleifstein nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen der Mutter (44) und dem genannten Sitz ein steifes Unterlagmittel
(46) sowie zwischen dem genannten Sitz und dem steifen Unterlagmittel (46)
ein deformierbares Unterlagmittel (48) angeordnet ist.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen
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