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Dokumentenidentifikation DE69825249T2 28.07.2005
EP-Veröffentlichungsnummer 0000936885
Titel APPLIKATOR ZUM ANBRINGEN EINER CHIRURGISCHEN KLAMMER IN GEWEBE
Anmelder Ethicon, Inc., Somerville, N.J., US
Erfinder KAMMERER, W., Gene, East Brunswick, US;
PEDLICK, S., Jack, Butler, US;
SERITELLA, A., Keith, Kendall Park, US
Vertreter BOEHMERT & BOEHMERT, 80336 München
DE-Aktenzeichen 69825249
Vertragsstaaten DE, ES, FR, GB, IT, SE
Sprache des Dokument EN
EP-Anmeldetag 08.05.1998
EP-Aktenzeichen 989210687
WO-Anmeldetag 08.05.1998
PCT-Aktenzeichen PCT/US98/09446
WO-Veröffentlichungsnummer 0098051179
WO-Veröffentlichungsdatum 19.11.1998
EP-Offenlegungsdatum 25.08.1999
EP date of grant 28.07.2004
Veröffentlichungstag im Patentblatt 28.07.2005
IPC-Hauptklasse A43D 69/00
IPC-Nebenklasse A61B 17/068   

Beschreibung[de]
Gebiet der Erfindung

Diese Erfindung betrifft allgemein eine chirurgische Vorrichtung und insbesondere Applikatoren zum Anbringen von chirurgischen Klammern im Gewebe.

Hintergrund der Erfindung

In vielen Fällen muss ein Gewebestück an einem anderen Gewebestück angebracht werden.

Zum Beispiel kann es sein, dass eine offene Wunde oder ein chirurgischer Einschnitt geschlossen werden muss. Oder eine Verletzung kann dazu führen, dass ein Gewebestück (z. B. eine Sehne) von einem anderen Gewebestück (z. B. einem Knochen) abgelöst wird. Oder ein Gewebestück (z. B. ein Stück Meniskusknorpel) kann in seiner Mitte reißen.

Die herkömmliche Technik zum Anbringen von einem Weichgewebeteil an einem anderen Weichgewebeteil hat das Zusammennähen der beiden Teile unter Verwendung eines Nahtmaterials umfasst. Ein derartiges Nähen kann jedoch unter vielen Umständen problematisch sein, entweder infolge der für das Nähen erforderlichen Zeit oder der Schwierigkeit des Nähens in einem bestimmten Bereich des Körpers, etc.

In der jüngeren Vergangenheit sind verschiedene Arten von chirurgischen Klammern entwickelt worden, um zwei Gewebeteile zusammenzuhalten. Unter den Klammern, die bis heute entwickelt worden sind, ist die Klammer vom sogenannten T-Typ, bei der ein stabähnlicher Kopf senkrecht an dem Ende eines flexiblen Filamentes angebracht ist. Eine andere von diesen Klammern ist die Klammer vom H-Typ, bei der stabähnliche Köpfe senkrecht an den beiden gegenüberliegenden Seiten eines dazwischen gelegenen, überbrückenden flexiblen Filamentes angebracht sind.

Geeignete Applikatorwerkzeuge zum Anbringen derartiger Klammern in Gewebe sind ebenfalls entwickelt worden.

Beispiele für derartige Klammern vom T-Typ und H-Typ, und ihre entsprechenden Applikatoren, sind in den US-Patenten Nr. 4,006,747 (Kronenthal et al.); 4,235,238 (Ogiu et al.); 4,669,474 (Richards et al.); und 4,705,040 (Mueller et al.) offenbart.

Das US-Patent Nr. 4,448,194 (Di Giovanni et al.) offenbart einen Betätigungsmechanismus für ein handbetriebenes chirurgisches Instrument mit wenigstens einem Steuerelement. Das Steuerelement ist im Eingriff mit oder erstreckt sich von einem flexiblen Ausstoßelement, das wenigstens teilweise um den Umfang eines Zylinders gewickelt und daran befestigt. Ein Ritzel ist mit dem Zylinder zum Drehen damit verbunden und wird durch ein Getriebesegment an einem Handgriff angetrieben, das schwenkbar am Instrument angebracht ist. Ein Vollanschlagszwangsmechanismus ist mit dem Zylinder verbunden, um zu verhindern, dass der Griff in die nicht betätigte Position zurückkehrt, soweit und bis sich das Steuerelement nicht durch den vollen Konstruktionsbewegungsbereich hindurch bewegt hat.

US-Patent Nr. 5,697,542 offenbart einen chirurgischen Klammerer, der in der Lage ist, die einzigartigen Vorteile dieser Erfindung umzusetzen, wird veranschaulicht. Der Klammerer weist einen Rahmen auf, eine Verschlussbuchse, die sich von dem Rahmen erstreckt, und einen Endeffektor, der sich vom distalen Ende der Verschlussbuchse erstreckt. Der Endeffektor umfasst einen verlängerten Kanal zum Aufnehmen einer Klammerpatrone. Er umfasst auch einen beweglichen Amboss, der der Patrone gegenüberliegt, auf dem die Klammern von der Patrone gebildet werden.

US-Patent Nr. 4,438,769 offenbart eine medizinische Klammereinrichtung zum Halten, Antreiben und Entfernen von medizinischen Klammern, die ein integrales Element einer Metallkonstruktion enthalten. Infolge der intrinsischen Natur des Materials werden gegenüberliegende Klammerhalteabschnitte ausgebildet, die natürlicherweise dazu neigen, sich voneinander wegzubewegen. Die Enden der gegenüberliegenden Abschnitte sind so konfiguriert, dass sie dazwischen eine medizinische Klammer aufnehmen. Eine Buchse oder ein Antriebselement ist verschraubbar mit der Einrichtung verbunden, um Verschlusskräfte auf die gegenüberliegenden Abschnitte auszuüben, die die medizinische Klammer zurückhalten, um sie entweder dazwischen festzuhalten oder aus ihrem Griff freizusetzen.

Unglücklicherweise sind bis zum heutigen Tage die Applikatoren zum Anbringen derartiger Klammern vom T-Typ und H-Typ in Gewebe aus einer Vielzahl von Gründen noch nicht vollständig zufriedenstellend gewesen.

Ziele der Erfindung

Als ein Ergebnis besteht ein Ziel der vorliegenden Erfindung darin, einen verbesserten Applikator zum Anbringen von Klammern vom T-Typ und H-Typ in Geweben bereitzustellen.

Zusammenfassung der Erfindung

Diesem und anderen Zielen wendet sich die vorliegende Erfindung zu, die einen Applikator zum Anbringen einer Klammer in einem Gewebe umfasst, wobei die Klammer einen Kopfabschnitt und einen Filamentabschnitt umfasst, der sich von dem Kopfabschnitt erstreckt, wobei der Applikator umfasst:

ein Betätigungsmittel;

ein Spannfutter;

ein verlängertes Hohlnadelelement;

eine Schubstange;

Verbindungsmittel zum Verbinden des Nadelelementes mit dem Spannfutter, wobei das Verbindungsmittel ein erstes Teil, das elastische Wände umfasst, die einen offenen axialen Hohlraum mit einem vergrößerten inneren Abschnitt definieren, und einen zweiten Teil mit einem inneren Schulterabschnitt und einem vergrößerten äußeren Abschritt umfasst, der angepasst ist, um in den vergrößerten inneren Abschnitt des ersten Teils verriegelnd einzugreifen;

wobei das verlängerte Hohlnadelelement einen spitzen distalen Endabschnitt, einen geschlitzten Abschnitt zum lösbaren Zurückhalten des Kopfes der Klammer und einen proximalen Abschnitt umfasst, der ein Teil des Verbindungsmittels definiert;

wobei das Spannfutter einen proximalen Abschnitt aufweist, der fest mit dem Betätigungsmittel und einem distalen Abschnitt verbunden ist, der das andere Teil des Verbindungsmittels umfasst;

wobei die Schubstange einen distalen Endabschnitt aufweist, der für eine wechselseitige Bewegung in Längsrichtung in dem Nadelelement angepasst ist; und

wobei das Betätigungsmittel Mittel zum Bewegen der Schubstange in dem Nadelelement umfasst, um den Kopfabschnitt der Klammer aus dem geschlitzten Abschnitt des Nadelelementes auszustoßen.

In einer bevorzugten Form der Erfindung dient der Applikator zum Anbringen von Klammern des T-Typs und H-Typs in Gewebe.

Kurze Beschreibung der Zeichnungen

Diese und andere Ziele und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden nun vollständiger offenbart oder durch die folgende detaillierte Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung offenkundig werden, die zusammen mit den beigefügten Zeichnungen betrachtet werden soll, worin gleiche Zahlen auf gleiche Teile verweisen und worin:

1 eine Seitenansicht eines Applikators zeigt, der gemäß der vorliegenden Erfindung ausgebildet ist, wobei der Applikator in einer ersten Betriebsposition gezeigt ist;

2 eine vergrößerte Seitenansicht des distalen Endes des in 1 gezeigten Applikators ist;

3 eine Seitenansicht eines Applikators von 1 ist, wobei der Applikator in einer zweiten Betriebsposition gezeigt ist;

4 eine vergrößerte Seitenansicht des distalen Endes des in 3 gezeigten Applikators ist;

5 eine Seitenansicht des Applikators von 1 ist, wobei der Applikator in einer dritten Betriebsposition gezeigt ist;

6 eine vergrößerte Seitenansicht des distalen Endes des in 5 gezeigten Applikators ist;

7 eine Seitenansicht des Applikators von 1 ist, wobei der Applikator in einer vierten Betriebsposition gezeigt ist;

8 eine vergrößerte Seitenansicht des distalen Endes des in 7 gezeigten Applikators ist;

9 eine Seitenansicht des Applikators von 1 ist, wobei der Applikator in einer fünften Betriebsposition gezeigt ist;

10 eine vergrößerte Seitenansicht des distalen Endes des in 9 gezeigten Applikators ist;

1114 Ansichten sind, die Konstruktionsdetails von ausgewählten Abschnitten der Schubstangenanordnung des Applikators zeigen;

1519 Ansichten sind, die Konstruktionsdetails von ausgewählten Abschnitten der Spannfutteranordnung des Applikators zeigen;

2023 Ansichten sind, die Konstruktionsdetails von ausgewählten Abschnitten der Buchsenanordnung des Applikators zeigen;

2427 Ansichten sind, die Konstruktionsdetails von ausgewählten Abschnitten der Nadelanordnung des Applikators zeigen;

28 eine perspektivische Ansicht ist, die eine An von Klammer zeigt, die zusammen mit der vorliegenden Erfindung verwendet werden kann;

29 eine perspektivische Ansicht ist, die eine Schale zeigt zum Halten der Nadelanordnung des Applikators vor dem Vereinigen der Nadelanordnung mit dem Rest des Applikators zeigt;

3040 schematische Ansichten sind, die verschiedene Schritte bei der Anwendung des Applikators bei einer beispielhaften Gewebereparaturanwendung zeigen;

41 eine alternative Nadelanordnung zeigt, die zusammen mit der vorliegenden Erfindung verwendet werden kann;

42 eine alternative Schale zeigt, die in Verbindung mit der alternativen, in 41 gezeigten Nadelanordnung verwendet werden kann;

43 alternative Typen von Klammern zeigt, die in Verbindung mit der vorliegenden Erfindung verwendet werden können; und

4446 schematische Ansichten sind, die verschiedene mögliche alternative Konstruktionen für die Nadel- und Spannfutteranordnungen des Applikators zeigen.

Detaillierte Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform

Unter Betrachtung zuerst von 1 und 2 ist ein Applikator 5 gezeigt, der gemäß der vorliegenden Erfindung ausgebildet ist. Der Applikator 5 umfasst allgemein ein Gehäuse 100, eine Schubstangenanordnung 200, eine Spannfutteranordnung 300, eine Buchsenanordnung 400 und eine Nadelanordnung 500.

Das Gehäuse 100 ist bevorzugterweise in der Form eines Pistolengriffes ausgebildet, so dass es sich leicht der Hand eines Anwenders anpasst. Das Gehäuse 100 dient dazu, eine Stützstruktur für die restlichen Elemente des Applikators bereitzustellen, wie hierin detaillierter beschrieben werden wird. Das Gehäuse 100 ist bevorzugterweise aus zwei spiegelbildlichen Hälften ausgebildet (nur eine davon ist in 1 gezeigt), um die Herstellung des Applikators zu vereinfachen, wobei die zwei Hälften während des Zusammenbaus verbunden werden, um die vollständige Gehäusestruktur auszubilden.

Betrachtet man als nächstes die 1, 2 und 11 bis 14, so umfasst die Schubstangenanordnung 200 allgemein eine Schubstange 205, einen Gleitklotz (oder Schlitten) 210, einen Schwenkhebel 215, einen Auslöser 220 und eine Feder 225. Das proximale Ende der Schubstange 205 ist bevorzugterweise massiv und ist mit dem Gleitklotz 210 verbunden, so dass sich die Schubstange 205 mit dem Gleitklotz 210 im Zusammenklang bewegen wird. Das distale Ende der Schubstange 205 umfasst bevorzugterweise eine flexible, aber vergleichsweise inkompressible Feder 205A, wobei das distale Ende der Schubstange der Biegung der Nadelanordnung 500 folgen kann, wie hierin detaillierter beschrieben werden wird. Der Schwenkhebel 215 und der Auslöser 220 sind schwenkbar an dem Gehäuse 100 angebracht, wobei, (i) wenn der Auslöser 220 in seiner Vorwärtsposition ist (1), sich der Gleitklotz 210 und die Schubstange 205 in ihren rückwärtigen Positionen befinden werden (1 und 2), und (ii) wenn der Auslöser 220 in seiner rückwärtigen Position ist (9), sich der Gleitklotz 210 und die Schubstange 205 in ihren Vorwärtspositionen befinden werden (9 und 10). Die Feder 225 spannt den Auslöser 220 in seiner Vorwärsposition nachgebbar vor und somit den Gleitklotz 210 und die Schubstange 205 in ihren entsprechenden rückwärtigen Positionen (1). Sofern erwünscht, kann der Gleitklotz 210 mit seitlichen Nuten 230 (11 und 13) ausgebildet sein, um auf Seitenschienen 105 (9), die am Gehäuse 100 ausgebildet sind, zu gleiten, wobei der Gleitklotz 210 weiter stabilisiert werden kann, während er sich innerhalb des Gehäuses bewegt.

Betrachtet man als nächstes 1, 2 und 15 bis 19, so umfasst die Spannfutteranordnung 300 ein röhrenförmiges Spannfutter 305 und einen Block 310. Das proximale Ende des Spannfutters 305 ist an dem Block 310 befestigt und der Block 310 ist wiederum an dem Gehäuse 100 befestigt, wobei das Spannfutter 305 mit dem Gehäuse 100 befestigt sein wird. Eine Öffnung 315 im Block 310 ist in Verbindung mit der proximalen Endoberfläche 317 des Blocks 310 und des hohlen Innenraums des Spannfutters 305. Das distale Ende des Spannfutters 305 umfasst ein Paar von diametral gegenüberliegenden Schlitzen 320 (2 und 19), die zusammen ein Armpaar 325 definieren. Die Arme 325 sind so konstruiert, dass sie sich nach geeignetem Antreiben leicht nach außen biegen können, wie hierin im Folgenden detaillierter diskutiert werden wird. Ein jeder der Schlitze 320 weist eine Keilgeometrie auf, so dass er eine vergrößerte Öffnung 330 zwischen seiner Länge aufweist. Die distalen Endoberflächen 335 der Arme 325 sind abgeschrägt, aus Gründen, die hierin im Folgenden diskutiert werden. Die Spannfutteranordnung 300 ist so dimensioniert und positioniert, dass sie die Schubstange 205 schiebend aufnehmen wird. Die Spannfutteranordnung 300 ist auch so dimensioniert, dass sich die Schubstange 205 aus dem distalen Ende des Spannfutters 305 heraus erstrecken wird, unabhängig davon, ob sich die Schubstange in ihrer zurückgezogenen Position (1, 2) oder in ihrer vorstehenden Position (9 und 10) befindet.

Betrachtet man als nächstes die 1, 2 und 20 bis 23, so umfasst die Buchsenanordnung 400 im Allgemeinen eine Buchse 405, einen Gleitklotz (oder Schlitten) 410, einen Schwenkarm 415, einen Verriegelungshebel 420 und eine Feder 425. Das proximale Ende der Buchse 405 ist an dem Gleitklotz 410 befestigt, wobei sich die Buchse 405 im Zusammenklang mit dem Gleitklotz 410 bewegen wird. Eine Öffnung 430 in dem Gleitklotz 410 verbindet die proximale Endoberfläche 432 des Blocks 410 und den hohlen Innenraum der Buchse 405. Die Buchse 405 und der Gleitklotz 410 sind so dimensioniert und positioniert, dass sie das Spannfutter 305 aufnehmen und darüber verschiebbar rutschen. Der Schwenkarm 415 erstreckt sich zwischen dem Gleitklotz 410 und dem Verriegelungshebel 420 und ist schwenkbar daran befestigt. Der Verriegelungshebel 420 ist wiederum schwenkbar mit dem Gehäuse 100 verbunden, wobei, (i) wenn sich der Verriegelungshebel 420 in seiner Untenposition befindet (1), sich der Gleitklotz 410 und die Buchse 405 in ihren Vorwärtspositionen befinden werden (1 und 2), woraufhin die Buchse 405 das distale Ende des Spannfutters 305 versenken wird und (ii) wenn der Verriegelungshebel 420 in seiner Obenposition ist (3), sich der Gleitklotz 410 und die Buchse 405 in ihren rückwärtigen Positionen befinden werden (3 und 4), woraufhin das distale Ende des Spannfutters 305 aus dem distalen Ende der Buchse 405 hervorstehen wird. Die Feder 425 hilft dabei, den Gleitklotz 410 und die Buchse 405 in ihre rückwärtigen Positionen zu bewegen, nachdem diese Elemente einmal damit begonnen haben, sich von ihren Vorwärtspositionen (1) zu ihren rückwärtigen Positionen (3) zu bewegen. Sofern erwünscht, kann der Gleitklotz 410 mit seitlichen Nuten 435 (20 und 22) versehen sein, um auf entsprechenden Seitenschienen (nicht gezeigt) zu rutschen, die auf dem Gehäuse 100 ausgebildet sind, wobei der Gleitklotz 210 weiter stabilisiert werden kann, während er sich innerhalb des Gehäuses bewegt.

Betrachtet man als nächstes die 1, 2 und 24 bis 28, so umfasst die Nadelanordnung 500 eine Hohlnadel 505, einen Kragen 510 und eine Klammer 515.

Die Nadel 505 ist im Allgemeinen entlang ihrer Länge gebogen (2). Das spezifische Ausmaß der Biegung wird von dem durchzuführenden medizinischen Eingriff abhängen. Es ist somit beabsichtigt, dass eine spezielle Nadelanordnung 500 durch den Anwender aus einem Satz von verschiedenen Nadelanordnungen 500 ausgewählt werden wird, die dem Anwender vor dem Beginn des Eingriffes zur Verfügung gestellt werden. Das distale Ende der Nadel 505 endet in einer scharfen Spitze 520. Das proximale Ende der Nadel 505 weist einen Durchmesser auf, der im Wesentlichen der gleiche wie der Durchmesser des Spannfutters 305 ist. Das proximale Ende der Nadel 505 endet in einem Paar von diametral gegenüberliegenden Streifen 525. Die Streifen weisen eine Konfiguration auf, die die Konfiguration der Schlitze 320 des Spannfutters widerspiegeln aus Gründen, die hierin im Folgenden detaillierter diskutiert werden. Ein Schlitz 530 erstreckt sich entlang der Länge der Nadel 505 und steht in Verbindung mit dem Inneren der Hohlnadel. Bevorzugterweise erstreckt sich der Schlitz 530 im Wesentlichen über die gesamte Länge der Nadel 505; sofern jedoch erwünscht, könnte der Schlitz 530 nur im distalen Abschnitt der Nadel 505 ausgebildet sein und der Schlitz 530 könnte vom proximalen Abschnitt der Nadel weggelassen werden.

Der Kragen 510 ist auf der Nadel 505 angebracht. Ein Schlitz 535 (24 und 27) ist in dem Kragen 510 ausgebildet. Der Schlitz 535 öffnet sich am distalen Ende des Kragens 510 und endet intermediär der Länge des Kragens in einer Oberfläche 540. Bevorzugterweise wird die Oberfläche 540 ausgebildet durch Biegen eines Abschnittes der oberen Oberfläche des Kragens 510 nach unten, um eine Art von schrägen Streifen 541 (27) auszubilden. Ein Paar Finger 545 erstreckt sich in den Schlitz 535 des Kragens an der distalen Seite der proximalen Oberfläche 540. Die distalen Enden 550 der Finger 545 weisen eine abgeschrägte Konfiguration auf.

Die Nadel 505 ist so dimensioniert, dass sie einen Kopf 555 einer Klammer 515 verschiebbar aufnimmt (27 und 28), während einem Filament 560 der Klammer erlaubt wird, sich verschiebbar durch den Schlitz 530 der Nadel und den Schlitz 535 des Kragens zu erstrecken, wobei das Filament auf einem schrägen Streifen 541 ruht. Die Kragenfinger 545 halten das Filament 560 lösbar, und somit die Klammer 515, auf der Nadel vor Ort.

Insbesondere ist die Klammer 515 eine Klammer vom H-Typ von der Art, die einen ersten Kopf 515, einen zweiten Kopf 565 und ein verbindendes flexibles Filament 560 umfassen (28). Die Zusammensetzung der Klammer 515 wird von dem durchzuführenden medizinischen Eingriff abhängen, z. B. könnte für einige Anwendungen die Klammer 515 aus Polydioxanon hergestellt sein, um absorbierbar zu sein, oder in einigen anderen Anwendungen könnte die Klammer 515 aus einem nicht-absorbierbaren Material hergestellt sein, wie beispielsweise Polypropylen. Weiterhin wird auch die Länge des Filamentes 560 von dem besonderen durchzuführenden Eingriff abhängen. Es ist beabsichtigt, dass die geeignete Klammerzusammensetzung und -länge durch den Anwender aus einem Satz verschiedener, vorbeschickter Nadelanordnungen 500 ausgewählt werden wird, die dem Anwender vor dem Beginn des Eingriffes verfügbar gemacht werden. Die Klammer 515 ist so dimensioniert, dass ihr Kopf 555 entlang dem hohlen Inneren der Nadel 505 gleiten kann, während sich das flexible Element 560 der Klammer durch den Schlitz 530 der Nadel heraus erstreckt. Der Kragen 510 ist so dimensioniert, dass das Filament 560 der Klammer über die abgeschrägten Oberflächen 550 des Kragens rutschen kann und danach lösbar in dem Schlitz des Kragens zwischen den Fingern 545 des Kragens und der proximalen Oberfläche des Kragens gefangen wird. Ein derartiges lösbares Einfangen hilft dabei, die Klammer 515 auf der Nadel 505 während der Abgabe an die Operationsstelle in Position zu halten, erlaubt jedoch, dass die Klammer von der Nadel bei geeigneter Ausübung von Zwang gelöst wird, wie hierin detaillierter beschrieben werden wird.

Es sollte auch anerkannt werden, dass der Kragen 510 auch als ein geeigneter Anschlag dient, um das Eindringen der Nadel 505 in das Gewebe während des Anbringens der Klammer zu begrenzen. Zusätzlich dient der Kragen 510 auch dazu, auf das Gewebe während des Platzierens der Klammer eine Druck auszuüben, um eine gute Annäherung der Gewebekanten zu gewährleisten.

Betrachtet man als nächstes 29, so ist die Nadelanordnung 505 bevorzugterweise in einer Schale 600 vorgepackt. Die Schale 600 umfasst einen Schlitz 605 zum Aufnehmen der Nadelanordnung. Das distale Ende des Schlitzes 605 ist bevorzugterweise abgeschlossen oder anderweitig angeordnet, wobei die scharfe Spitze 520 der Nadel 505 gegen zufälligen Kontakt mit dem Anwender abgeschirmt werden wird. Das proximale Ende des Schlitzes 605 ist bevorzugterweise offen, oder anderweitig angeordnet, wobei die zwei Streifen 525 der Nadel zum Eingriff durch das distale Ende des Spannfutters 305 exponiert sein werden, wie hierin detaillierter diskutiert werden wird. Bevorzugterweise ist die Schale 600 so ausgebildet, dass sie das proximale Ende des Schlitzes 605 mit einer trichterähnlichen Konfiguration versieht, um das Vereinigen des Spannfutters 305 mit der Nadel 505 zu erleichtern. Die Nadelanordnung 500 und die Schale 600 sind bevorzugterweise in einer sterilisierten Blisterpackung vorgepackt, die zum Zeitpunkt der Anwendung geöffnet werden kann.

Der Betrieb des Applikators 5 wird nun beschrieben werden. Der Betrieb des Applikators 5 wird nun beispielhaft und nicht zu Zwecken der Beschränkung im Kontext der Verwendung der Klammer 515 diskutiert werden, um einen Riss in einem Meniskusgewebe zu schließen, obwohl viele andere Anwendungen der vorliegenden Erfindung für die Fachleute leicht offensichtlich sein werden.

Betrachtet man als nächstes 30, wird zuerst der Riss 700 in dem Meniskus 705 untersucht, um die geeignete Länge der zu verwendenden Klammer zu bestimmen. Genauer wird eine Sonde 710 bevorzugterweise über den Meniskus gelegt und, unter Verwendung der Markierungen 715 (31) darauf, die Stelle und Größe des Risses bestimmt. Diese Information wird dann verwendet, um die geeignete Länge der zu verwendenden Klammer zu bestimmen, um die erwünschte Reparatur zu bedingen.

Der Anwender bestimmt auch die An der Klammer, die verwendet werden soll (z. B. Polydioxanon- oder Polypropylenzusammensetzung) und die bevorzugte Nadelkonfiguration (z. B. das Ausmaß der Biegung). Eine vorgepackte Nadelanordnung 500, die diese bestimmten Kriterien erfüllt, wird dann durch den Anwender aus einem Sortiment von verschiedenen, vorgepackten Nadelanordnungen ausgewählt.

Nachdem die erwünschte Nadelanordnung ausgewählt worden ist, öffnet der Anwender die Nadelpackung unter Verwendung routinemäßiger aseptischer Techniken, um die erwünschte Nadelanordnung 500 zu exponieren, die in der mit ihr verbundenen Schale 600 angeordnet ist (29).

Als nächstes bereitet der Anwender den Applikator vor, um die Nadelanordnung 500 aufzunehmen. Genauer nimmt der Anwender den Applikator 5 auf, der normalerweise in der in den 1 und 2 gezeigten Konfiguration ist (d. h. mit dem Auslöser 220 ausgestellt und dem Verriegelungshebel 420 unten). Dann macht der Anwender den Applikator fertig, um die Nadelanordnung 500 aufzunehmen, indem der Verriegelungshebel 420 nach oben bewegt wird (3 und 4). Dies bedingt, dass die Buchse 405 zurückgezogen wird, um die distale Spitze des Spannfutters 305 freizugeben.

Als nächstes wird das distale Ende des Applikators 5 in das Trichterende der Schale 600 eingeführt, so dass das distale Ende des Applikators in das proximale Ende der Nadelanordnung 500 eingreift (5, 6, 32 und 33). Sobald dies erfolgt, rutscht das distale Ende der Schubstange 205 zuerst in das hohle Innere der Nadel und dann greift das distale Ende des Spannfutters 305 in die zwei Streifen 525 der Nadel. Wie in 34 und 35 gezeigt, bedingt das initiale Eingreifen der abgeschrägten Oberfläche 335 des Spannfutters in die Streifen 525 der Nadel, dass sich die zwei Arme 325 des Spannfutters leicht nach außen biegen, so dass die Streifen 325 in die Keilnutschlitze 320 des Spannfutters rutschen können und darin sitzen. Dann wird der Verriegelungshebel 420 wieder nach unten bewegt, um das distale Ende der Buchse 405 nach vorne zu bewegen, über die Vereinigung der Nadel 505 und des Spannfutters 305 (7, 8 und 36). Diese Aktion macht die Nadelanordnung 500 am Applikator 5 fest, indem gewährleistet wird, dass sich die Arme 325 des Spannfutters nicht wieder aufbiegen können, um die Nadelanordnung 500 freizusetzen. In dieser Hinsicht wird anerkannt werden, dass (i) die Buchse 405 so konstruiert ist, dass sie einen Innendurchmesser aufweist, der gerade etwas größer ist als der Außendurchmesser des Spannfutters 305 und der Nadel 505; und (ii) dass der Abstand zwischen dem Spannfutter 305 und der Röhre 405 so ist, dass er geringer ist als der Abstand, der erforderlich ist, dass sich das Spannfutter öffnen kann, um die Nadel freizugeben, und der Abstand kleiner ist als der Abstand, der erforderlich ist, dass sich die Nadel seitwärts bewegen kann, um sich vom Spannfutter zu trennen.

An diesem Punkt wird die Nadelanordnung 500 von der Schale unter Verwendung des Applikators 5 zurückgezogen.

Als nächstes wird das distale Ende des Applikators 5 nach vorne durch eine arthroskopische Kanüle bewegt, die in das Knie eingeführt worden ist. Wenn dies erfolgt, hilft der Kragen 510 dabei, die Klammer 515 auf dem Applikator vor Ort zu halten. Die distale Spitze der Nadel 505 wird mit dem vorher gemessenen Punkt auf dem Meniskus ausgerichtet und dann wird die Nadel in der in 37 gezeigten Art und Weise in den Meniskus 705 und über den Riss geschoben. Der Hals 510 wirkt als eine Begrenzung, um das Eindringen der Nadel 505 in das Gewebe zu begrenzen und liefert gleichzeitig einen Druck auf den Meniskus 705, um den Riss 700 zu schließen. Dann, während der Druck auf den Griff des Applikators 5 beibehalten wird, drückt der Anwender den Auslöser 220 (9 und 10) nieder, um die Schubstange 205 dazu zu veranlassen, sich nach vorne zu bewegen. Das distale Ende der Schubstange 205 greift in den Kopf 555 der Klammer 515 ein und stößt sie am distalen Ende der Nadel 505 aus. In dieser Hinsicht ist anzuerkennen, dass die flexible Konstruktion des distalen Endes 205A der Schubstange 205 erlaubt, dass die Schubstange der Biegung der Nadel 505 folgt, während die Klammer aus der Nadel ausgestoßen wird. Wenn der vordere Kopf 555 der Klammer aus der entfernteren Seite des Meniskus 705 austritt, greift der hintere Kopf 565 der Klammer in die nähere Seite des Meniskus ein (38) und zieht den Riss 700 zusammen. Als nächstes wird der Applikator zurückgezogen (39), um die distale Spitze der Nadel 505 vom Meniskus 705 zu ziehen, wodurch die Klammer 515 vor Ort belassen wird, um den Riss 700 geschlossen zu halten (40).

Danach kann die Nadel 505 (ohne die Klammer 515) in die mit ihr verbundene Schale 600 zurückgeführt werden, der Verriegelungshebel 420 hochgeschoben werden, um das distale Ende der Buchse 405 zurückzuziehen und die Nadel 505 freizugeben und dann die Nadel von dem Spannfutter 305 abgebaut werden, woraufhin die Schale 600 und die Nadel 505 auf die herkömmliche Art und Weise in einem sogenannten „Spitzen"-Container entsorgt werden.

Modifikationen der bevorzugten Ausführungs

Es ist natürlich möglich, die oben diskutierte bevorzugte Ausführungsform zu modifizieren, ohne vom Schutzumfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen.

So ist es beispielsweise möglich, die vorliegende Erfindung in einem Verfahren anzuwenden, das verschieden ist von dem oben beschriebenen, z. B. könnte man die vorliegende Erfindung verwenden, um zwei Gewebestücke in der Brust oder im Abdomen miteinander zu befestigen.

Oder man könnte die Nadelanordnung 500 so ausbilden, dass sie eine gerade Nadel 505A (41) anstelle der oben diskutierten gebogenen Nadel 505 umfasst. Natürlich kann in einer derartigen Situation die Konfiguration der Schale 600 auch geändert werden, wie beispielsweise in 42 gezeigt. Weiterhin könnte in einer derartigen Situation das distale Ende 205A der Schubstange 205 so ausgebildet sein, dass sie vergleichsweise steif ist, da sie keinen kurvigen Bogen durchqueren müsste, wie in dem Fall, wo eine gebogene Nadel verwendet wird.

Oder es ist möglich, die vorliegende Erfindung mit einer Klammer 515A vom T-Typ von der in 43 gezeigten Art zu verwenden anstelle mit der oben beschriebenen Klammer 515 vom H-Typ.

Oder es könnte das distale Ende 205 der Schubstange 205 aus einem flexiblen Kunststoff und nicht als eine flexible Feder ausgebildet sein.

Weiterhin ist es möglich, die Konfiguration der Spannfutterschlitze 320 und die Streifen 525 der Nadel zu variieren, z. B. könnten sie in der Art und Weise der Schlitze 320A und des Streifens 525A, wie in 44 gezeigt, ausgebildet sein, oder wie die Schlitze 320B und der Streifen 525B, wie in 45 gezeigt, oder wie der Schlitz 320C und der Streifen 525B, wie in 46 gezeigt. Noch andere Schlitz- und Streifenkonfigurationen werden für einen Fachmann auf dem Gebiet mit Blick auf die Lehre der vorliegenden Erfindung offensichtlich sein. Im Wesentlichen könnten die Schlitze 320 und Streifen 525 viele verschiedene Konfigurationen aufweisen, solange (i) die Schlitze 320 und Streifen 525 spiegelbildliche Konfigurationen sind und (ii) die Streifen 525 eine Vergrößerung zu ihrem distalen Ende aufweisen, die in einer entsprechenden Vergrößerung aufgenommen wird, die vom distalen Ende des Spannfutters 305 versetzt ist.

Während in der vorhergehenden Diskussion die Schlitze 320 als im Spannfutter 305 ausgebildet beschrieben und dargestellt worden sind und die Streifen 525 als auf der Nadel 505 ausgebildet beschrieben und dargestellt worden sind, könnten ihre Anordnungen umgekehrt sein, d. h. die Schlitze 320 könnten in der Nadel 505 ausgebildet sein und die Streifen 525 könnten auf dem Spannfutter 305 ausgebildet sein.

Auch könnte der Kragen 510 von der Nadelanordnung 500 weggelassen sein, sofern erwünscht.

Noch weitere Änderungen dieser Art werden für einen Fachmann offensichtlich sein und werden als innerhalb des Umfanges der vorliegenden Erfindung liegend betrachtet.


Anspruch[de]
  1. Applikator (5) zum Anbringen einer Klammer in Gewebe, wobei die Klammer (515) einen Kopfabschnitt (555) und einen Filamentabschnitt (560) umfasst, der sich von dem Kopfabschnitt erstreckt, wobei der Applikator umfasst:

    ein Betätigungsmittel (100);

    ein Spannfutter (305);

    ein verlängertes Hohlnadelelement (505);

    eine Schubstange (205); und

    Verbindungsmittel zum Verbinden des Nadelelementes (505) mit dem Spannfutter (305), dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsmittel ein erstes Teil, das elastische Wände (325) umfasst, die einen axial offenen Hohlraum mit einem vergrößerten inneren Abschnitt (330) definieren, und ein zweites Teil mit einem inneren Schulterabschnitt und einem vergrößerten äußeren Abschnitt (325) umfasst, der angepasst ist, um in den vergrößerten inneren Abschnitt (330) des ersten Teils verriegelnd einzugreifen;

    wobei das verlängerte Hohlnadelelement (505) einen spitzen distalen Endabschnitt (520), einen geschlitzten Abschnitt (530) zum lösbaren Zurückhalten des Kopfes (555) der Klammer und einen proximalen Abschnitt (525) umfasst, der ein Teil des Verbindungsmittels definiert;

    wobei das Spannfutter (305) einen proximalen Abschnitt (310) aufweist, der fest mit dem Betätigungsmittel und einem distalen Abschnitt (325) verbunden ist, der das andere Teil des Verbindungsmittels umfasst;

    wobei die Schubstange (205) einen distalen Endabschnitt (205A) aufweist, der für eine wechselseitige Bewegung in Längsrichtung in dem Nadelelement (505) angepasst ist; und

    das Betätigungsmittel (100) Mittel (220) zum Bewegen der Schubstange (205) in dem Nadelelement (505) umfasst, um den Kopfabschnitt der Klammer (515) aus dem geschlitzten Abschnitt (530) des Nadelelementes (505) auszustoßen.
  2. Applikator nach Anspruch 1, wobei das Hohlnadelelement (505) gebogen ist und der distale Endabschnitt (205A) der Schubstange (205) ausreichend flexibel ist, um sich in Längsrichtung innerhalb des Nadelelementes zu bewegen.
  3. Applikator nach Anspruch 2, wobei der distale Endabschnitt (205A) der Schubstange (205) aus Metall, Kunststoff oder einem Verbundwerkstoff daraus gebildet ist.
  4. Applikator nach Anspruch 1, wobei der Applikator weiter ein Buchsenelement (405) umfasst, das in das Betätigungsmittel (100) eingreift und um den distalen Abschnitt des Spannfutters (305) und den proximalen Abschnitt des verlängerten Hohlnadelelementes (505) axial beweglich ist, um das erste und zweite Teil des Verbindungsmittels zu umschließen und dadurch das erste und zweite Teil des Verbindungsmittels zusammenzuschließen, um eine unbeabsichtigte Trennung davon zu vermeiden.
  5. Applikator nach Anspruch 4, wobei das Buchsenelement (405) aus dem Verbindungsmittel entfernbar ist, um die Trennung des ersten und zweiten Teils des Verbindungsmittels voneinander zu erlauben.
  6. Applikator nach Anspruch 5, wobei das Betätigungsmittel (100) mit einem Hebel (420) versehen ist, der mit der Buchse (405) verbunden ist, wobei der Hebel (420) relativ zur Buchse (400) bedienbar ist, um die Buchse (400) selektiv zwischen einem ersten Abschnitt, der das erste und zweite Teil des Verbindungsmittels umgibt, und einer zweiten Position, die das erste und zweite Teil des Verbindungsmittels nicht umgibt, zu bewegen.
  7. Applikator nach einem der Ansprüche 4 bis 6, wobei die Buchse (405) mit einer Federbelastung in eine Richtung proximal zu den Verbindungsabschnitten versehen ist.
  8. Applikator nach Anspruch 1, wobei das Betätigungsmittel (100) einen mit einer Federbelastung nach einer Seite versehenen Auslöser umfasst, der mit der Schubstange (205) verbunden ist, und der Auslöser (220) gegen seine Federbelastung nach einer Seite bedienbar ist, um die Schubstange (205) zu bewegen.
  9. Applikator nach Anspruch 1, wobei der distale Endabschnitt der Schubstange (205) eine flexible Feder (205A) umfasst, die im wesentlichen nicht komprimierbar ist.
  10. Applikator nach Anspruch 1, wobei das erste Teil des Verbindungsmittels ein Paar aus einander entgegengesetzten Schenkelabschnitten (325) ist, die in dem distalen Abschnitt des Spannfutters (305) ausgebildet sind, die Schenkelabschnitte ein Paar gegenüberliegender Aussparungen (320) definieren, und das zweite Teil des Verbindungsmittels wenigstens einen Vorsprung (525) umfasst, der mit der Nadel (505) an dem Schulterabschnitt verbunden ist, und an dem freien Ende davon einen vergrößerten Abschnitt aufweist, der in seiner Form bezogen auf die Aussparungen (320) komplementär ist, der Schenkelabschnitt ausreichend elastisch ist, um zu erlauben, dass der Vorsprung (525) dazwischen eintritt und der vergrößerte Abschnitt zwischen die Aussparungen (320) eintritt.
  11. Applikator nach Anspruch 10, wobei die Schubstange (205) innerhalb des Spannfutters (305) und des Nadelelementes (505) angeordnet und axial zum Spannfutter (305) und zum Nadelelement (505) beweglich ist, um den Ausstoß des Klammerkopfabschnittes aus dem Nadelelement (505) zu bewirken.
  12. Applikator nach Anspruch 10, wobei der zweite Teil des Verbindungsmittels zwei Vorsprünge (525) umfasst, die sich in dieser Reihenfolge proximal von diametral entgegengesetzten Seiten des Hohlnadelelementes (505) erstrecken, wobei die Vorsprünge (525) angepasst sind, um von dem ersten Teil des Verbindungsmittels, das durch das Spannfutter (305) definiert ist, aufgenommen zu werden.
  13. Applikator nach Anspruch 6, wobei der Applikator weiter einen Kragen (510) umfasst, der an dem Nadelelement (505) angebracht ist, um den Filamentabschnitt der Klammer (560) lösbar an dem Nadelelement (505) zu halten.
  14. Applikator nach Anspruch 13, wobei der Kragen (510) angeordnet ist, um in eine Gewebeoberfläche einzugreifen und dagegen zu drücken, wenn das Nadelelement (505) in diese eingeführt wird.
  15. Applikator nach Anspruch 1, wobei der Applikator angepasst ist, um eine Klammer in Säugetiergewebe anzubringen.
Es folgen 18 Blatt Zeichnungen






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