Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Schälen
von Ölsaatsamen, insbesondere Sonnenblumensamen. Das bedeutet eine Trennung der
Schale (Perikarp) vom Kern (Embryo) der Körner (im Fall der Sonnenblumen der Achänen).
Ölsaaten von Ölpflanzen wie Sonnenblumen, Euphorbia Lathyris und Koriander
zeichnen sich in der Regel dadurch aus, daß ihr Kern durch eine Samenhaut zusammengehalten
wird, welche wiederum durch eine poröse, Wasser aufnehmende Schale (Perikarp) geschützt
ist. Werden die Schalen vor der Ölgewinnung nicht entfernt, so saugen sie erhebliche
Ölmengen von mindestens 7% ihres Gewichtes ein, so daß die Ölausbeute beim Pressen
verringert ist. Das in die Schalen eingesaugte Öl kann nachträglich nur durch Extraktion
mittels Lösemitteln gewonnen werden.
Es sind seit geraumer Zeit die unterschiedlichsten Verfahren und Vorrichtungen
eingesetzt worden, um z.B. Sonnenblumensamen oder andere Ölfrüchte wie Sojabohnen
zu schälen. Eine häufig angewandte Methode besteht darin, die einzelnen Samen stark
zu beschleunigen und durch Aufprall zu schälen, wobei die Samen mit hoher Geschwindigkeit
gegen einen Festgegenstand prallen, so daß ihre Schale durch die Abbremskraft beim
Aufprall gesprengt wird. So werden rotierende Tellerscheiben aus Metall oder Hartkunststoff
eingesetzt, die die Körner gegen eine Prallplatte schleudern, an der sie entsprechend
ihrer eigenen Härte und der einwirkenden mechanischen Kräfte zerbersten. Der entstandene
Kleinbruch aus den Kernen die Schalenbruchstücke werden durch Exhauster abgesaugt
oder mit Schüttelsieben abgesiebt. Ferner sind modifizierte Vorrichtungen zum Schälen
von Sonnenblumensamen oder Sojabohnen vorgeschlagen worden, die auch die Samen
bzw. Körner oder Bohnen möglichst einzeln beschleunigen und durch Aufprall schälen
(z.B. DE 29 16 729 A1). In den altbekannten Schlagleistenschälern werden ebenfalls
Schlagwirkung und Aufprall zum Schälen genutzt. Als alternative Vorrichtungen sind
Gummiwalzenschäler und Vorrichtungen mit zwei rotierenden Gummiplatten eingesetzt
worden, zwischen denen die Samen unter leichtem Druck gerollt werden, um die Schalen
abzulösen. Hierbei ist eine vorausgehende besonders sorgfältige Größenchargierung
der Samen erforderlich.
Bei sämtlichen der obigen Methoden und Vorrichtungen wird häufig der
Kern verletzt und zwar nicht nur durch die mechanische Beanspruchung durch Aufprall
usw., sondern speziell auch dadurch, daß das Samenhäutchen, welches den Kern schützt,
durch den Schälvorgang zerstört wird. Dies führt dazu, daß der Kern bereits im
Schälvorgang Öl verliert und zudem in nachteiliger Weise in direkten Kontakt mit
Luftsauerstoff und Feuchte gerät.
Bei Sonnenblumensamen hat man zur Gewinnung der geschälten Kerne für
die Lebensmitelindustrie vor dem Schälvorgang statt eines üblicherweise angewandten
einfachen Röstvorgangs der Samen eine hydrothermische Behandlung in Wasserdampf
vorgenommen, um beim nachfolgenden scharfen Trocknen der oberflächlich angefeuchteten
Schalen die mechanische Bindung zwischen Fruchtfleisch bzw. Kern und Schalen aufzubrechen
und auch die Samenhaut zu lockern und möglichst gleichzeitig vom Kern zu trennen
(DE 32 19 421 A1). Auch Sojabohnen hat man vor dem Schälen einer Erwärmung ausgesetzt,
um neben einer Lösung der Schalen von den Kernen durch Kontakt mit heißen Flächen
und nachfolgende Beaufschlagung mit heißem Gasstrom das Antitrypsin im Kern zu
zerstören (DE 35 44 387 A1).
In den genannten Schriften sind auch die üblichen Maßnahmen zur Abscheidung
der in der Schälvorrichtung abgeschlagenen Schalenstücke mittels Sichteranlagen
oder Korona-Freifallabscheidern aufgeführt. Auch Kombinationen mit Elektroseparatoren
sind zur Schalenabscheidung eingesetzt worden, um die geschälten Kerne von den
Schalen zu trennen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung
anzugeben, die eine Schälung der Ölsaatsamen, insbesondere in Form von Sonnenblumensamen,
bei möglichst verbesserter Schonung des Kerns gestatten.
Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand der unabhängigen Ansprüche
gelöst. Bevorzugte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen definiert. Das erfindungsgemäße
Verfahren und die Vorrichtung der Erfindung sind kostengünstig realisierbar, obgleich
sie eine erfolgreiche Schälung sogar von High-Oleic-Sonnenblumensamen gestatten.
Diese stark ölhaltigen Samen konnten bislang mit den konventionellen Verfahren
und Vorrichtungen nur begleitet von einem nachteiligen Ölaustritt geschält werden.
Gibt man sie ungeschält in eine Ölmühle, so ergeben sich zusätzlich zum hohen Ölverlust
aufgrund der Bindung des Öls in den Schalen eine Reihe dem Fachmann bekannter Nachteile.
Daher bedeutet die Erfindung speziell für derartige sehr ölhaltige Ölsaatsamen
einen erheblichen technischen Fortschritt nicht nur im Hinblick auf die deutlich
gesteigerte Ölausbeute, sondern auch, weil technische Probleme in der nachgeschalteten
Ölgewinnungsanlange bei den geschälten Samen nicht mehr auftreten.
Beim erfindungsgemäßen Schälvorgang wird davon abgegangen, die einzelnen
Samen gegen Platten oder Wände prallen zu lassen oder zwischen Scheiben oder Gummiwalzen
zu rollen. Statt dessen werden die getrockneten Ölsaatsamen in einer Schüttgutmenge
durch Rühren gegeneinander gerieben, und zwar unter gleichzeitigem Druckaufbau
in der Schüttgutmenge, durch den das Schüttgut verdichtet wird. Durch das Rühren
des Schüttgutes unter gleichzeitigem leichten Druckaufbau entsteht ein Druck auf
die Samenschale. Durch das gleichzeitige Reiben des verdichteten Gutes in sich
zerbröselt die Samenschale und der Kern bleibt annähernd erhalten und fällt aus.
Dabei erlangt das gerührte Gut in seiner Substanz einen hohen Widerstand, wodurch
die durch das Rühren auf das Gut ausgeübten Kräfte erhöht werden.
Auf diese Weise gelingt es, Ölsaatsamen wie Korianderkerne und getrocknete
Sonnenblumenkerne ohne Zerstörung der Samenhäute und des Kerns und ohne nennenswerten
Ölaustritt zu schälen und die abgeschälten Samenschalen anschließend problemlos
z.B. mit einem einfachen Windsichter abzuscheiden. Durch den Wegfall der aus Zellulose
gebildeten Schalen wird die Ölausbeute in einer nachgeschalteten Ölpresse auf einen
sehr hohen Wert gesteigert. Die starke Ölaufnahme der übertrockenen Schalen bei
Standardölgewinnungsverfahren ist damit vermieden. Die Ölausbeute erfindungsgemäß
geschälter High-Oleic-Sonnenblumensamen kann auf den theoretisch höchstmöglichen
Wert gesteigert werden.
Der Druckaufbau wird vorzugsweise durch einen im Vergleich zum Einlauf
reduzierten Mengenablauf erzielt und so begrenzt, daß weder die direkte mechanische
gegenseitige Druckbeaufschlagung der Ölsaatsamen und Samenschalen in der Schüttgutmenge
noch eine beim Schälvorgang durch die Rührbewegung und den Druckaufbau hervorgerufene
Erwärmung zu einem Ölaustritt aus den Ölsaatsamen führen. Da eine direkte Messung
des Druckaufbaus innerhalb der Schüttgutmenge sich schwieriger gestaltet als eine
Temperaturmessung, wird letztere bevorzugt. Vorzugsweise wird am Gutauslaß die
Temperatur des geschälten Guts gemessen. Das Gut sollte möglichst noch handwarm
sein (etwa 33 °C). Temperaturen, die an 60 °C heranreichen, müssen in der Regel
vermieden werden. Bei High-Oleic-Sonnenblumensamen sollte eine Guttemperatur von
40 °C nicht überschritten werden. Im übrigen kann der Fachmann bei einer Steuerung
der Mengenablaufreduzierung auch ohne die Temperaturermittelung mit mehreren einfachen
Versuchen die Obergrenze für den Drosselungsgrad ermitteln, indem er feststellt,
bei welchem Grad er bei den jeweils zu schälenden Ölsaatsamen einen beginnenden
Ölaustritt beobachtet. Den Grad kann der Fachmann durch Feststellen eines Klebrigwerdens
der Schalen und Spreu ermitteln. In der weiter unten beschriebenen Vorrichtung
wurde bei High-Oleic-Sonnenblumensamen ein günstiges Verhältnis von Einlaufvolumen
zu Auslaufvolumen von etwa 100:90 ermittelt.
Vorzugsweise wird eine rührende Förderbewegung der Schüttgutmenge
bewirkt. Nach dem weiter unten beschriebenen Ausführungsbeispiel wird hierzu die
in einer schraubenförmigen Rührvorrichtung erzeugte Bewegung des Schüttgutes zum
Gutauslauf der Schälvorrichtung genutzt. Die bei der Bewegung des Gutes abgespaltenen
Schalenteile bilden einen wirksamen Schutz des Kernmaterials gegen Zerreibung bei
schwankendem Druckaufbau im Schälvorgang. Dieser natürliche Schutz durch die Schalenteile
nimmt zum Bereich der Schüttgutabfuhr bin mit der zunehmenden Menge an entschälten
und somit nicht mehr geschützten Samen zu. Um diesen Effekt zu steigern, werden
bevorzugt bereits abgeschiedene Schalenteile der Schüttgutmenge zusätzlich zugesetzt.
Hierdurch wird das Schälergebnis weiter deutlich verbessert.
Bei zunehmender Schalenhärte der Ölsaatsamen erfolgt bevorzugt eine
zusätzliche Verwirbelung der Schüttgutmenge dadurch, daß Teile des Schüttgutes
einer Rückwärtsbewegung im Fließgut unterzogen werden. Diese Zusatzmaßnahme ist
bei einer Reihe von Ölsaaten und speziell High-Oleic-Sonnenblumensamen nicht erforderlich.
Diese Saaten mit normal harten Schalen konnten nahezu vollständig und mit vernachlässigbarem
Ölverlust ohne zusätzliche Verwirbelung geschält werden. Es gibt jedoch auch außerordentlich
hartschalige High-Oleic-Sonnenblumensamen, bei denen z.B. die Schalen glatt sind
und nicht die üblichen Verriefungen aufweisen sowie die beiden Schalenhälften außerordentlich
fest aufeinander sitzen. Bei derartigen praktisch kaum mit konventionellen Mitteln
zu schälenden Sorten brachte die zusätzliche Verwirbelung deutliche Verbesserungen
bei der erfindungsgemäßen Schälung.
Auch eine größenmäßige Chargierung der Samen vor ihrer Schälung trägt
zur Verbesserung des Schälergebnisses bei. So hat sich gezeigt, daß kleinere Samen
den Zwischenraum zwischen größeren Körnern ausfüllen und sich so als Druckreduzierer
verhalten und die Druckweitergabe unter den Samen beeinträchtigen. Dem kann man
auch entgegenwirken, indem man eine konische Trommel für die Schüttgutmasse mit
zum Schüttgutauslaß abnehmendem Querschnitt verwendet. Durch die (in der Herstellung
allerdings kostenaufwendige) konische Ausformung verbessert sich der Druckaufbau
in Flußrichtung des Gutes.
Für die Chargierung empfiehlt sich eine Samensortierung in Größenklassen
von 1,5 mm Korngröße an aufwärts (in kleineren Körnern ist kaum Öl enthalten) und
zwar von min zu mm. Damit können ungleiche Drücke infolge ungleicher Samenauswirkungen
vermieden werden.
Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren werden die Ölsaatsamen und speziell
die Sonnenblumensamen vor dem Schälvorgang getrocknet. Samen, deren Kern ohnehin
nur eine sehr lockere oder keine Bindung zur Samenschale hat, können gegebenenfalls
auch ohne Trocknung oder nur nach einer oberflächlichen Trocknung ihrer Schale
erfindungsgemäß geschält werden. Das Trocknen vor dem Schälvorgang ist prinzipiell
bekannt, wie weiter oben erläutert. Erfindungsgemäß wird jedoch bevorzugt so getrocknet,
daß der Kern der Ölsaatsamen unter Wasserabgabe so schrumpft, daß Kern und Schale
vollständig getrennt werden und nicht mehr aneinander haften. Speziell bei der
Sonnenblume wird bevorzugt so getrocknet, daß ein Zwischenraum zwischen dem Kern
und der Schale entsteht. Durch die Trocknung des Kerns wird der Kern härter und
bruchsicherer. Dieser Zwischenraum ist vorteilhafterweise so groß, daß der gehärtete
Kern beim Zerreiben der Schale frei herausfallen kann. Dies kann man beispielsweise
durch Zerreiben zwischen den Fingern testen. Vorzugsweise trocknet man soweit,
daß die Restfeuchte des Kerns unter 10% liegt. Bei Sonnenblumenkernen erwies es
sich als besonders vorteilhaft, die Restfeuchte auf 4% oder weniger zu senken.
Es hat sich gezeigt, daß man bei schonender Trocknung die gewünschte Trennung der
Schale vom Kern erzielen kann, ohne die den Kern umgebende Samenhaut zu beeinträchtigen
und die durch die Trocknung spröde werdende Schale soweit zu verspröden, daß sie
brüchig wird.
Die erfindungsgemäße Trocknung bewirkt demnach im Gegensatz zu üblichen
Trocknungsmaßnahmen an Ölsaaten keine oberflächliche Trocknung der Samen mit Zerstörung
der Schale und einer Trocknung lediglich der äußeren Kernschichten, sondern eine
Trocknung des gesamten Kerns einschließlich seiner inneren Schichten verbunden
mit Schrumpfung und Härtung des auf diese Weise verstärkt getrockneten Kerns. So
kommt es bei den gängigen Trocknern mit schnellem Durchsatz und hohen Trocknungstemperaturen
dazu, daß die Außenschicht des Kerns verbackt, da sie schneller Wasserdampf abgibt
als die darunter liegenden Schichten des Kerns. Der Wasserdampfaustritt aus den
tieferliegenden Schichten sprengt dann die verbackte Kernaußenschicht.
Eine entsprechend schonende Trocknung erzielt man z.B. in einem Durchlufttrockner
mit warmer Luft, deren Temperatur nicht in die Nähe des Wassersiedepunktes kommen
sollte und vorzugsweise zumindest 10 °C unter dem Wassersiedepunkt eingestellt
wird. Im Bereich unter 90 °C, vorzugsweise um 80 °C wird ein sehr guter Wasserentzug
aus dem Kern erzielt. Senkt man die Temperatur deutlich ab, so kann zwar auch eine
schonende Trocknung bewerkstelligt werden, jedoch nimmt die erforderliche Einwirkungszeit
stark zu.
Das erfindungsgemäße Verfahren eignet sich prinzipiell für eine Vielzahl
von mit Schalen versehenen Hartkörnern, bringt jedoch speziell bei Sonnenblumensamen
und den High-Oleic-Sonnenblumensamen gegenüber den bisherigen, zum Teil aufwendige
Vorrichtungen erfordernden Schälverfahren einen erheblichen Fortschritt. Aus diesem
Grund wird die Erfindung auch anhand von Sonnenblumensamen erläutert.
Das erfindungsgemäße Verfahren sowie auch die im folgenden erläuterte
Vorrichtung sind außer für Ölsaatsamen auch für andere mit Schalen versehene Früchte
geeignet. So konnten Markerbsen, sogenannte Amyloseerbsen, mit sehr gutem Erfolg
erfindungsgemäß geschält werden.
In der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht der Behälter zur Aufnahme
der Schüttgutmenge und der Rührvorrichtung vorzugsweise aus einer feststehenden
Trommel mit innen laufender, schraubenförmig bestückter Welle, welche das Gut in
Längsachse der Trommel zu einem Gutauslauf transportiert. Bevorzugt wird ein waagerecht
gelagerter Behälter mit einer in der Schüttgutmenge laufenden, an den Kopfseiten
gelagerten Rührvorrichtung. In der Trommel wird ein Druckaufbau im Schüttgutvolumen
dadurch erzeugt, daß das Schüttgutabfuhrvolumen auf einen geringeren Wert eingestellt
wird als das Schüttgutzufuhrvolumen am Schüttguteinlaß, wie bereits oben erwähnt
wurde. Auf diese Weise wird eine Verdichtung des Schüttgutes verbunden mit der
gewünschten Reibung der leicht aneinander gedrückten Samen und Samenschalenteile
erzielt.
Prinzipiell ist es jedoch auch möglich, einen vertikal gelagerten
Rührbehälter zu verwenden und alternativ oder zusätzlich zum Druckaufbau durch
Gutauslaßdrosselung einen statischen, durch die senkrechte Schüttgutsäule im Behälter
hervorgerufenen Druck zu nutzen. Es ist ferner auch denkbar, das Schüttgut chargenweise
zu rühren und ohne kontinuierlichen Gutauslauf zu arbeiten.
Als Rührstäbe an der Welle der Rührvorrichtung werden bevorzugt kantige
Stäbe eingesetzt, die so auf der Welle angebracht sind, daß sie mit ihrer Schlagkante
in die Richtung der rotierenden Rührstabbewegung weisen, so daß die Samen in der
Schüttgutmenge nicht von einer senkrecht zur Umlaufrichtung planen Fläche, sondern
von dieser Kante getroffen werden. Zu beiden Seiten der Kante überstreichen die
Samen die angrenzenden, zurückweichenden und schräg zur Umlaufrichtung der Stäbe
liegenden Stabflächen, ohne an diesen gequetscht zu werden. Mit dieser Anordnung
konnten zahlreiche Sorten von High-Oleic-Sonnenblumensamen äußerst erfolgreich
und schonend geschält werden. Bei zunehmender Härte der Schalen, speziell von Sonnenblumensamen,
wird die Schlagkante bevorzugt verdreht, wobei ein von der Längsachse der Stäbe
zur Schlagkante der Stäbe weisender Zeiger nicht mehr senkrecht zur Längsachse
der Welle steht, sondern unter einem Winkel kleiner 90° hierzu verläuft. Auch hierbei
weist die Schlagkante in der Regel noch in Umlaufrichtung der Stäbe und die Samen
werden nicht ausschließlich von einer planen Fläche getroffen.
Die Stäbe sind bevorzugt quadratischen Querschnitts und um ihre Längsachse
winkelmäßig gleich eingestellt. Bei den vorzugsweise angewandten sehr hohen Drehzahlen
konnte mit derartigen Stäben eine stabile Rotation gewährleistet werden. Es sind
jedoch prinzipiell auch Dreikantstäbe möglich, von denen eine Kante in Umlaufrichtung
ausgerichtet wird.
Die Stäbe laufen bevorzugt mit nur geringem Spiel von 2 mm oder weniger
zur Innenwand der Trommel. Das Spiel sollte zweckmäßigerweise den halben Korndurchmesser
nicht überschreiten. Die Trommelinnenwand ist vorzugsweise glatt und im Gegensatz
zu anderen Saatbehandlungsmaschinen wie Entgrannern für Getreide weder mit festen
Schlagstiften noch Drahtmatten und dergleichen anderen schlagenden oder reibenden
Vorrichtungen bestückt. Durch das geringe Spiel und die glatte Trommelinnenwand
werden eine Ölabgabe und ein Festfahren der in der Schüttgutmasse rotierenden Teile
vermieden.
Erfindungsgemäß wird in der obigen bevorzugten Vorrichtung mit hohen
Drehzahlen der Welle und daraus resultierenden hohen Geschwindigkeiten am äußeren
Ende der Rührvorrichtung gearbeitet. Bei einer ersten Versuchsanlage wurde mit
einer Drehzahl von 1000 U/min eine Außengeschwindigkeit der Rührstabspitzen von
über 15 m/s erreicht. Auch mit geringeren Drehzahlen ist ein Schälen möglich, jedoch
bei geringerer Mengenleistung der Maschine und zu Lasten des erforderlichen Zeitaufwandes.
In einer späteren Vorrichtung wurde mit Drehzahlen von z.B. 1500 U/min bis 2500
U/min, vorzugsweise etwa 2000 U/min gearbeitet und an den Rührstabspitzen dieser
Vorrichtung noch wesentlich höhere Rührgeschwindigkeiten erzielt. Abgesehen davon,
daß die Schälvorrichtung bei hohen Drehzahlen eine entsprechend aufwendigere Konstruktion
erfordert, gilt für den Rührvorgang genau wie für den Druckaufbau, daß die insgesamt
hervorgerufene Erwärmung des Schüttgutes zu begrenzen ist.
Im folgenden wird die Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen
- Figur 1 eine schematische Darstellung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Schälen,
- Figur 2 ein Fließbild mit der in einer Schälanlage für Sonnenblumensamen angeordneten
Vorrichtung aus Figur 1 und
- Figur 3 eine schematische Darstellung zur Erläuterung einer winkelmäßigen Verstellung
der Schlagstäbe der Figur 1 gemäß einer Weiterbildung der Erfindung.
Nach dem schematischen Fließbild der Figur 2 werden die Sonnenblumensamen
auf einen Rohrschneckenförderer 1/1 mit Einschüttgosse und fahrbarer Stütze sowie
Füllstandswächter gegeben. Vom Rohrschneckenförderer 1/1 gelangen die Samen in
eine Sortiermaschine 2 mit zwei Sieben sowie drei Abgängen. Noch im Saatgut befindliches
Grobzeug gelangt über den oberen Abgang in einen Sack. Die kleinen Körner werden
am unteren Abgang über einen weiteren Rohrschneckenförderer 1/2 mit Einfülltrichter
einem sogenannten Big Bag oder einem Silo zugeführt. Die herausgesiebten größeren
Körner werden über einen folgenden Rohrschneckenförderer 1/3 mit Einfülltrichter
in den Pufferbehälter einer Schälvorrichtung 3 gegeben, die weiter unten detailliert
erläutert ist. Unter deren Auslaß ist der Einfülltrichter eines weiteren Rohrschneckenförderers
1/4 angeordnet, der zu einer weiteren Sortiermaschine 4 mit Speiseeinrichtung,
Schalenabsaugung, zwei Sieben und fünf Abgängen führt. Die heraussortierten geschälten
Samen bzw. blanken Körner werden über den Einfülltrichter eines weitereren Rohrschneckenförderers
1/6 abgeführt. Eine noch ungeschälte Fraktion wird aus einem zweiten Ausgang der
Sortiermaschine 4 entnommen und über den Einfülltrichter eines Rohrschneckenförderers
1/5 dem Pufferbehälter der Schälvorrichtung 3 zugeführt. Einem Fliehkraftabscheider
5 mit Radialventilator 6 werden über einen dritten Ausgang Kornbruchstücke mit
Schalenresten zugeführt. Die abgeschiedenen Schalen fallen in den Einfülltrichter
eines Rohrschneckenförderers 1/7. In diesen Einfülltrichter werden auch die Schalen
aus der Schalenabsaugung der Sortiermaschine 4 gegeben.
An der Sortiermaschinen 4 ist ebenfalls auch ein Ausgang für abgetrennten
Abfall vorgesehen, der einem schematisch dargestellten Sack zugeführt wird.
Die obige Schälanlage ist für einen Durchsatz an Sonnenblumensamen
von 2 t/h ausgelegt.
Die Samen werden in getrocknetem Zustand, wie weiter oben erläutert,
in die Anlage gegeben. Die Trocknung wurde in einem Durchlauftrockner im heißen
Luftstrom von ca. 80 °C und einem Trocknerdurchsatz von etwa 500 kg pro 1,5 h vorgenommen.
Benutzt wurde ein Tornado-Trockner der Firma Horstkötter & Co. KG, Beckum,
mit thermostatisierter Warmluftzuleitung. Der angegebene Trocknerdurchsatz war
allerdings geringer als der vom Hersteller vorgesehene Durchsatz.
Für eine schonende Trocknung sind prinzipiell auch andere Trocknerarten
und Trocknungsverfahren wie eine Vakuumtrocknung einsetzbar. Wichtig ist, daß es
gelingt, tatsächlich den Kern in seiner Gesamtheit zu trocknen, ohne dabei dessen
äußere Schichten zu zerstören.
Ein wesentlicher und gegenüber dem Stand der Technik neuartiger Bestandteil
der Anlage aus Figur 2 besteht in der Schälvorrichtung, von der in Figur 1 der
prinzipielle Aufbau eines bevorzugten Ausführungsbeispiels gezeigt ist. In einer
etwa 1,00 m langen waagerecht stehenden und statischen Stahltrommel 100 ist mittig
eine Welle 110 mit rundem Querschnitt in nicht dargestellter Weise drehbar gelagert
und kann auf Drehzahlen von über 2000 U/min gebracht werden. In diese Welle 110
sind Rührstäbe 120 in Form von Vierkantstählen mit quadratischem Querschnitt gekontert
eingeschraubt. Sie sind verstellbar und können bei Abnutzung der in Drehrichtung
weisenden Schlagkante S auf eine andere, noch nicht abgenutzte Schlagkante verstellt
werden. Im Ausführungsbeispiel betrug der Zwischenraum zwischen den Rührstäben
120 bei einer Querschnittsfläche der Stäbe von 2,25 cm2 bei einer Ausführung
etwa drei bis vier und bei einer späteren etwa fünf Zentimeter. Das Spiel zwischen
Schlagstäben und Trommelinnenwand betrug maximal 2 mm. Wie schematisch angezeigt,
folgen die Stabachsen einer Schraubenlinie. In der schematischen Darstellung der
Schraubenlinie der Figur 1 beträgt der Winkelversatz zwischen den Stäben 45°. Es
wurden eine Reihe von Winkelversätzen getestet. In einer bevorzugten Ausführung
beträgt der Winkelversatz 90°, so daß jeder Schraubengang durch vier Stäbe realisiert
ist. Bei dieser Ausführung waren fünf ganze Schraubengänge auf der Welle vorgesehen.
Um Unwuchten zu vermeiden, empfiehlt sich die Anbringung von ganzen Schraubengängen
und die Vermeidung von Unsymmetrien durch unvollständige, beispielsweise halbe
Schraubengänge.
In Figur 3 ist die speziell bei härteren Sonnenblumensamen bevorzugte
Winkelverstellung der Rührstäbe 120 auf der Welle 110 schematisch verdeutlicht,
wobei von oben auf die Welle und die Stäbe geblickt wird. Beim in der Zeichnung
rechten Rührstab ohne Winkelverstellung liegt ein von der Längsachse M der Stäbe
zur Schlagkante S weisender Zeiger Z senkrecht zur Längsachse L der Welle 110 und
in einer Radialebene der Welle. Bei dem linken Rührstab ist die in Drehrichtung
weisende Spitze der Schlagkante S um einen Winkel -30° gegenüber der Radialebene
entgegen der Förderrichtung der Schraube versetzt. Der Zeiger Z schließt mit der
Wellenlängsachse L einen Winkel von 60° ein. In der von den Stäben gebildeten unterbrochenen
Schraube der Figur 1 kommt es zwischen den Stäben mit einer Winkelstellung wie
beim Stab auf der rechten Seite der Figur 3 bereits zu einer gewissen Rückwärtsbewegung
und Verwirbelung der Saat zwischen den Stäben. Diese werden durch die winkelmäßige
Verstellung der Stäbe wie beim Stab auf der linken Seite der Figur 3 gesteigert.
Durch diese Verstellung wird der abfließende Saatgutstrom quasi aufgelöst und unterliegt
über eine kurze Strecke einer Gegenbewegung zur Förderrichtung. Eine winkelmäßige
Verstellung in Förderrichtung ist prinzipiell auch möglich, jedoch z.B. infolge
beobachteter verstärkter Saatguterwärmung weniger bevorzugt.
Die optimale Winkeleinstellung der Schlagkante der Stäbe wird einerseits
von der Schalenhärte und damit Schälbarkeit der Saat bestimmt und hängt andererseits
auch von der Steigung der Schraube und vom Winkelversatz der Stäbe auf der Welle
(z.B. 90° bei vier Stäben, 45°bei acht Stäben und 60° bei sechs Stäben) ab. Um
den optimalen Wert zu finden, sind die Stäbe vorzugsweise um ihre Längsachse winkelmäßig
einstellbar, so daß mit einer vorgegebenen Steigung und einem vorgegebenen Winkelversatz
(Anzahl der Stäbe pro Schraubengang) der optimale Wert für das jeweilige Saatgut
durch wenige Versuche gefunden werden kann. Hierzu wird lediglich das Ergebnis
der Schälung beobachtet, sowie darauf geachtet, daß das Saatgut nicht zu sehr erwärmt
wird. Die Kombination 90° Winkelversatz der Stäbe in der Schraube und -30° Verstellung
der Schlagkante S erwies sich für härtere Sonnenblumensamen als vorteilhaft.
Es ist auch möglich, die Stäbe so anzuordnen, daß sich nebeneinander
mehrere Schraubenlinien ergeben. Bei einer Doppelreihenausbildung sollten die Stäbe
einer Reihe gegenüber denen der anderen Reihe auf Lücke versetzt angeordnet sein.
Den mit (nicht dargestelltem) Handrad mittels eines Schiebers (nicht
dargestellt) einstellbaren Einlaß 130 zugeführten Samen werden Schalen zugegeben,
mit denen die oben dargelegte positive Wirkung erzielt wurde. Ein Optimum an Schalenzugabe
lag für die geschälten High-Oleic-Sonnenblumensamen bei etwa 3 Gew.%. Der Schalenanteil
der Samen beträgt etwa 17 Gew.% und wurde durch die Zugabe auf etwa 20 Gew.% erhöht.
Die Zugabemenge wird allerdings davon abhängen, wie groß die chargierten Körner
sind, da mit steigender Korngröße mehr Leerraum zwischen den Körnern bzw. Samen
und damit weniger berührende Druckstellen entstehen. Diesem Effekt wird durch Auffüllen
mit Schalenmaterial begegnet.
Der Auslauf 140 ist wiederum mit einem von einem Handrad betätigten
Schieber einstellbar. Der Auslaßquerschnitt wird in der gezeigten Vorrichtung für
Sonnenblumensamen so eingestellt, daß Einlauf- zu Auslaufvolumen im Verhältnis
100 : 90 steht. Dieser Wert erwies sich bei einer Wellendrehzahl von 2100 U/min
als günstig, um einen geeigneten Druckaufbau in der Schüttgutmasse innerhalb der
Trommel 100 zu erzeugen.
Durch eine bevorzugt vorgesehene Synchronsteuerung von Ein- und Auslaßquerschnitt
kann dafür gesorgt werden, daß z.B. bei variiertem Einlaßquerschnitt während des
Schälvorgangs der Auslaufquerschnitt synchron so angepaßt wird, daß das gewünschte
Volumenverhältnis beibehalten wird.
Vorzugsweise wird am Auslauf ein Thermometer eingebaut und die Temperatur
des ausgetragenen Gutes zu überwacht. Wird ein zuvor abhängig vom Schälgut festgelegter,
kritischer Temperaturwert (von beispielsweise 40 °C) überschritten, so wird ein
vorgesehener Abschaltmechanismus angesteuert und die Schälvorrichtung abgeschaltet.
Darüber hinaus bietet sich auch die Möglichkeit, über einen kontinuierliche Temperaturerfassung,
eine Steuergröße für die Steuerung von Ein- und Auslaufquerschnitt zu gewinnen
und die Schälvorrichtung geregelt zu betreiben.