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Dokumentenidentifikation DE102004001110A1 04.08.2005
Titel Dartspielgerät mit einer Vorrichtung zur Erzeugung von Linien
Anmelder Yiu, Chih Hao, Taichung, TW
Erfinder Yiu, Chih Hao, Taichung, TW;
Huang, Chih Hsiung, Taichung, TW
Vertreter Beck & Rössig - European Patent Attorneys, 81679 München
DE-Anmeldedatum 05.01.2004
DE-Aktenzeichen 102004001110
Offenlegungstag 04.08.2005
Veröffentlichungstag im Patentblatt 04.08.2005
IPC-Hauptklasse F41J 3/00
Zusammenfassung Ein Dartspielgerät umfasst einen oder mehrere Liniengeneratoren (30), die an einer Dartscheibe (10) oder einer Wand (80) oder einer Spielkonsole (1) befestigt sind, um eine oder mehrere Referenz- oder Abstandslinien (70) vor einer Dartscheibe (10) zu erzeugen. Dadurch wird verhindert, dass die Benutzer oder Spieler die Linien (70) bei Spielbeginn jedesmal erneut anlegen oder von Hand ziehen müssen. Jeder Liniengenerator (30) umfasst eine Lichterzeugungseinrichtung (41) an einer Platine (40) und ist in einem Gehäuse (31) aufgenommen. Durch eine Winkelbeweglichkeit lässt sich der Abstand der Linien (70) verändern. Vor der Lichterzeugungseinrichtung (41) kann eine Linse (36) zur Erzeugung oder Modifikation der Abstandslinien vorgesehen werden.

Beschreibung[de]

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Dartspielgerät mit einer Vorrichtung zur Erzeugung von Referenzlinien oder Abstandslinien (toe lines). Die Spieler müssen diese dann nicht von Hand ziehen.

Übliche Dartscheiben besitzen eine Vielzahl von Dartflächen und Dartsegmenten, auf die ein Spieler mit einem Dartpfeil treffen muss. Es bestehen unterschiedliche Varianten von Dartspielen für einen oder mehrere Spieler. Bei nahezu allen Dartspielen werden eine oder mehrere Referenz- oder Abstandslinien vor der Dartscheibe benötigt, hinter denen die Spieler während des Spiels stehen müssen.

Der Abstand zwischen der Referenz- bzw. Abstandslinie und der Dartscheibe beträgt normalerweise 7 bis 9 Fuß, d. h. ca. 2,13 m bis 2,74 m. So beträgt in die Entfernung zwischen der Abstandlinie und der Dartscheibe beim "Great British" 7 Fuß und 6 Inch, d. h. ca. 2,29 m, wohingegen in den USA zwischen 7 Fuß und 9 1/4 Fuß, d. h. zwischen 2,13 m und 2,82 m gespielt wird.

Die Abstandlinien vor der Dartscheibe werden dabei immer noch von den Spielen von Hand gezogen, zum Beispiel mit Kreide, einem Stift oder dergleichen. Vor dem Spielen müssen die Spieler also zuerst den Abstand zwischen der Abstandslinie und der Dartscheibe messen, um anschließend die Linie zu ziehen. Da dies üblicherweise mit Kreide oder einem Stift erfolgt, sind die Linien normalerweise nicht für eine längere Zeit haltbar.

Zwar besteht die Möglichkeit, sich an bereits bestehenden Objekten oder Linien auszurichten, die bereits vorher am Boden erzeugt wurden, zum Beispiel den Begrenzungslinien eines Bodenbelags, und diese als Referenz- bzw. Abstandslinien zu verwenden. Jedoch ist es dann zumeist schwierig, eine Halte- oder Wandfläche für die Dartscheibe zu finden sich, die sich exakt in dem benötigten Abstand von den bestehenden Objekten bzw. Linien befindet.

Vor diesem Hintergrund zielt die Erfindung zielt darauf, das Dartspielen zu erleichtern. Hierzu wird ein Dartspielgerät gemäß Patentanspruch 1 vorgeschlagen. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Patentansprüchen angegeben.

Das erfindungsgemäße Dartspielgerät weist eine Vorrichtung auf welche die Referenzlinien bzw. Abstandslinien erzeugt, so dass die Spieler nicht mehr gehalten sind, diese von Hand zu ziehen.

Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Die Zeichnung zeigt in:

1 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Dartspielgeräts mit einer Vorrichtung zur Erzeugung von Referenzlinien gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel,

2 eine perspektivische Ansicht des zugehörigen Liniengenerators,

3 eine Explosionsdarstellung des Liniengenerators,

4 und 5 jeweils eine schematische Seitenansicht des Liniengenerators,

6 eine perspektivische Ansicht eines Liniengenerators gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel, der zur separaten Wandbefestigung geeignet ist,

7 und 8 jeweils eine schematische Seitenansicht des Liniengenerators nach 6,

9 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Dartspielgeräts mit einem Liniengenerator gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel in Form einer Spielkonsole, und in

10 und 11 jeweils eine schematische Seitenansicht des Liniengenerators in 9.

Das in 1 dargestellte Dartspielgerät umfasst eine Dartscheibe 10 mit einem spinnennetzartigen Gitter 11, welches die Vorderseite der Dartscheibe 10 in eine Vielzahl von Dartflächen und Dartsegmenten 12 unterteilt, auf die ein Spieler mit einem hier nicht dargestellten Pfeil treffen muss. Die Dartscheibe 10 kann Zusatzeinrichtungen wie beispielsweise eine Bedienungsfläche 14 aufweisen, über welche die von den Spielern zu spielenden Dartspiele einzustellen und die erzielten Ergebnisse einzugeben sind. Zudem können die Eingaben automatisch ausgewertet und angezeigt sowie die Spieler durch das jeweilige Dartspiel geführt werden.

Das Dartspielgerät umfasst weiterhin eine oder mehrere Vorrichtungen 30 zur Generierung von Referenzlinien. Diese Vorrichtung 30, im folgenden als Liniengenerator bezeichnet, kann an einem Objekt 10, beispielsweise einer Wand 80 oder einer Spielerkonsole 1 befestigt werden. Außerdem ist eine Befestigung unmittelbar an der Dartscheibe 10 über Kopplungs- oder Befestigungsmittel oder eine Vorrichtung 20 möglich. Beispielsweise kann, wie in den 2 bis 4 gezeigt, die Befestigungsvorrichtung 20 einen oder mehrere Arme 21 aufweisen, die jeweils einen abgebogenen oder seitlich abstehenden Vorsprung 22 an einem Ende derselben besitzen, sowie eine oder mehrere Öffnungen 23 in den Armen 21 oder den Vorsprüngen 22 zur Aufnahme von Befestigungsorganen 24, insbesondere Schrauben, über welche die Arme 21 z. B. an der Dartscheibe 10 befestigbar sind.

Die Befestigungsvorrichtung 20 umfasst weiterhin eine oder mehrere Öffnungen 25 in dem jeweils anderen Ende der Arme 21 zur Aufnahme von Befestigungsorganen 26, insbesondere Schrauben, welche dazu dienen, einen Liniengenerator 30 an den Armen 21 zu befestigen. Beispielsweise kann der Liniengenerator 30 ein Gehäuse 31 aufweisen, das mittels der Befestigungsorgane 26 schwenkbar an den Armen 21 gelagert ist, damit das Gehäuse 31 des Liniengenerators 30 relativ zu der Dartscheibe 10 gedreht und damit eingestellt werden kann, und zwar in jeder gewünschten Winkelposition, wie dies in den 4 und 5 dargestellt ist.

Das Gehäuse 31 des Liniengenerators 30 weist eine darin vorgesehene Kammer 32 zur Aufnahme einer elektrischen Platine 40 oder dergleichen auf sowie weiterhin einen Gehäuseabschnitt 33 an der Vorderseite. Der Gehäuseabschnitt 33 besitzt eine darin vorgesehene Öffnung 34 sowie eine vorzugsweise durchgehende Queröffnung 35, welche die vorgenannte Öffnung 34 schneidet oder zumindest mit dieser in Verbindung steht, um eine Linse 36 aufzunehmen.

An der Platine 40 ist ein Laser oder eine Lichterzeugungsvorrichtung 41 vorgesehen, insbesondere befestigt, der bzw. die hinter der Linse 36 in die Öffnung 34 des Gehäuseabschnitts 33 weist oder hineinragt, und zwar zur Erzeugung von Licht durch die Linse 36, um eine oder mehrere Referenzlinien oder Abstandslinien 70 (vgl. 1) auf den Boden oder dergleichen zu werfen.

Es sei hervorgehoben, dass die Platine 40 und die Lichterzeugungseinrichtung 41 in der gewünschten Winkelstellung auch fest mit der Dartscheibe 10 verbunden werden können, indem das Gehäuse 31 fest an der Dartscheibe 10 befestigt wird.

Die Platine 40 kann weiterhin eine Linse und/oder eine Blende 42 umfassen, die daran angeordnet oder befestigt ist bzw. sind, und zwar vor der Lichterzeugungseinrichtung 41, um das Licht stärker zu bündeln. Die Lichterzeugungseinrichtung 41 kann auch so ausgeführt werden, dass diese die Referenz- bzw. Abstandslinien 70 ohne das Vorhandensein der Linse 36 oder der Blende 42 erzeugt. Zudem können die Referenzlinien bzw. Abstandslinien 70 mit einer vorgegebenen Länge oder aber alternativ ohne Längenbegrenzung generiert werden.

Die Referenz- bzw. Abstandslinien 70 werden durch die Lichterzeugungseinrichtung 41 im richtigen Abstand vor der Dartscheibe 10 ausgerichtet, wenn das Gehäuse 31 und die Platine 40 sowie die Lichterzeugungseinrichtung 41 in der ausgewählten Winkelstellung fest mit der Dartscheibe 10 verbunden sind, so dass die Spieler nicht genötigt sind, die Abstandlinien beim Spielen immer wieder aufs neue zu ziehen.

An einem rückseitigen Abschnitt des Gehäuses 31 kann eine Abdeckung 37 mit Befestigungsorganen 38, insbesondere Schrauben, befestigt werden, um die Platine 10 in dem Gehäuse 31 festzulegen. Die Platine 40 und/oder die Lichterzeugungseinrichtung 41 können zum Anschluss an unterschiedliche Stromquellen ausgerüstet sein. Bevorzugt wird die gleiche Stromquelle wie für die Dartscheibe 10 verwendet. Dazu sind entsprechende elektrische Leitungen 43 vorgesehen, so dass ein Anschluss an unterschiedliche elektrische Stromquellen möglich ist.

Durch die nach dem Projektionsprinzip arbeitende Lichterzeugungseinrichtung 41 wird die gewünschte Abstandslinie dauerhaft reproduzierbar.

Die Ausrichtung der Entfernung kann durch die Einstellung des Winkels des Gehäuses 31 erfolgen, oder aber durch eine automatische Entfernungseinstellung mittels der Optik der Lichterzeugungseinrichtung 41 oder eine automatische Verschwenkung des Gehäuses 31. Die Entfernungseinstellung kann mit der Steuerung der Bedienungseinrichtung 14 zusammenarbeiten, so dass bei Auswahl eines Spielmodus die richtige Linie bzw. Linien automatisch generiert werden. Bei separater Anordnung des Gehäuses 31 wird gegebenenfalls eine entsprechende Datenübertragung per Kabel oder kabelfrei vorgesehen.


Anspruch[de]
  1. Dartspielgerät, umfassend mindestens einen Liniengenerator (30) zur Erzeugung mindestens einer Referenz- oder Abstandslinie (70) mittels Licht.
  2. Dartspielgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Liniengenerator (30) eine Lichterzeugungseinrichtung (41) zur Erzeugung der Referenz- bzw. Abstandslinien (70) aufweist.
  3. Dartspielgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Liniengenerator (30) ein Gehäuse (31) zur Aufnahme der Lichterzeugungseinrichtung (41) aufweist.
  4. Dartspielgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Liniengenerator (30) eine in dem Gehäuse (31) aufgenommene elektrische Platine (40) umfasst, und dass die Lichterzeugungseinrichtung (41) an der Platine (40) befestigt ist.
  5. Dartspielgerät nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (31) einen Gehäuseabschnitt (33) mit einer Öffnung (34) aufweist, welche zu der Lichterzeugungseinrichtung (41) ausgerichtet ist und diese zumindest teilweise aufnimmt.
  6. Dartspielgerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Gehäuseabschnitt (33) eine Linse (36) aufnimmt, die vor der Lichterzeugungseinrichtung (41) angeordnet ist.
  7. Dartspielgerät nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Gehäuseabschnitt (33) eine Durchgangsöffnung (35) zur Aufnahme der Linse (36) aufweist.
  8. Dartspielgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel (20) zur Befestigung des Liniengenerators (30) an einem Objekt (1; 10; 80) vorgesehen sind.
  9. Dartspielgerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel (20) zumindest einen Arm (21) umfassen, der mit einem ersten Ende an dem Objekt (1; 10; 80) befestigbar ist, und mit einem zweiten Ende den Liniengenerator (30) hält.
  10. Dartspielgerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Arm (21) einen Vorsprung (22) aufweist, der von dem ersten Ende absteht und über mindestens ein Befestigungsorgan (24), insbesondere eine Schraube, an dem Objekt (1; 10; 80) befestigbar ist.
  11. Dartspielgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass eine Dartscheibe (10) vorgesehen ist und der mindestens eine Liniengenerator (30) eine oder mehrere Referenz- oder Abstandslinien (70) vor der Dartscheibe (10) erzeugt, wobei der Liniengenerator (30) eine Lichterzeugungseinrichtung (41) an einer Platine (40) aufweist und in einem Gehäuse (31) aufgenommen ist, das winkelbeweglich gelagert ist, um dadurch den Abstand der Linien (70) zu verändern.
  12. Dartspielgerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass vor der Lichterzeugungseinrichtung (41) eine Linse (36) zur Erzeugung oder Modifikation der Abstandslinien (70) vorgesehen ist.
Es folgen 8 Blatt Zeichnungen






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