Die Erfindung betrifft einen Schalenseparator, insbesondere einen
Schalenseparator zur Separation der Schalen von Braunreis nach der Schälung, zum
Beispiel in einem Gummiwalzenschäler.
Getreide, insbesondere Reis wird vor der weiteren Verarbeitung geschält.
Bekannt sind hierzu Schälmaschinen mit Gummiwalzen. Diesen sind Separatoren nachgeordnet,
um den geschälten Braunreis sauber von den entfernten Schalenteilen trennen zu können.
Bekannte Separatoren weisen drei Separationszonen auf und neben dem Braunreis werden
mehrere Mischfraktionen u. a. gebildet.
Bei sogenannten Scalperatoren gelangt Weizen auf eine Vorreinigungstrommel,
die mit einem groben Drahtgewebe bespannt ist. Der Weizen passiert die Trommel und
grobe Beimengungen werden aussortiert und abgestossen. Der Weizen wird nachfolgend
aspiriert, um leichte Beimengungen zu entfernen, wobei der Aspirationsstrom mittels
Ventilator in eine Niederschlagskammer gezogen wird. Eine Rückleitung der Luft zum
Wiedergebrauch ist bereits gegeben. Sand oder Staub können nicht aus dem Produktstrom
entfernt werden.
Eine ähnliche Reinigungsmaschine für Weizen ist im RU-PS 2133149 beschrieben.
Hierbei wird der Weizen zunächst vom Rund- und Langkornbesatz getrennt und anschliessend
werden Leichtprodukte und Staub abgetrennt. Der Weizenstrom gelangt anschliessend
in einen zusätzlichen pneumatischen Separationskanal, wo Schmachtkörner und Bruchkörner
abgeführt werden. Die Luft wird gereinigt und erneut verwendet.
Bei Separatoren, die auf einen Walzenschäler, insbesondere einen Gummiwalzenschäler
folgen, fällt das Produkt mittels Schwerkraft über eine geringe Fallhöhe in den
Speise- und Aspirationsbereich. Die Fallgeschwindigkeit des Produktes ist gering.
Die Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Schalenseparator zu
schaffen, der eine effizientere Abtrennung der Schalen von Getreide, insbesondere
von geschältem Braunreis ermöglicht. Der Braunreis wird dabei mittels Walzenschälern
geschält, wie sie zum Beispiel in den DE 10253099.8
oder DE 10328751.5 (nicht vorveröffentlicht)
offenbart sind.
Die Aufgabe ist mit den Merkmalen des Patentanspruchs gelöst.
Durch Vorbeschleunigung des geschälten Produktes kann im Schalenseparator
ein dünnerer Produktschleier (der sich noch mit hoher Trennschärfe separieren lässt)
bei höherer Gesamtleistung und bei gleicher Kanalbreite erzeugt werden. Erfindungsgemäss
erfolgt die Vorbeschleunigung pneumatisch, doch kann ebenso (oder in Ergänzung)
eine vor dem Walzenspalt des Walzenschälers angeordnete Rutsche "verlängert" werden.
Die Durchsatzleistung kann um ein Mehrfaches erhöht werden. Sie ergibt sich aus
dem Produkt der Querschnittsfläche des Speiseschleiers und der Geschwindigkeit des
Speiseschleiers.
Bei sinnvoller, kompakter Breite des Schalenseparators muss also dessen
Geschwindigkeit erhöht werden, da dessen Dicke für eine genaue Separation möglichst
gering sein soll.
Dabei wurde auch gefunden, dass sich allein über die Fallhöhe der
Durchsatz ab einer gewissen Höhe nicht mehr deutlich steigern lässt, abgesehen von
einer ggf. unerwünscht grossen Bauhöhe der Maschine.
Mittels pneumatische Förderung und Vorbeschleunigung des Produktes
kann die Produktgeschwindigkeit hingegen deutlich und ohne Vergrösserung der Bauhöhe
der Maschine gesteigert werden. Somit kann die Dicke des Speisschleiers verringert
werden oder bei gleicher Dicke und höherer Beschleunigung ein höherer Durchsatz
erzielt werden.
Bei grosser Breite des Speiseschleiers kann noch eine Verteil- oder
Paddelschnecke vorgeschaltet sein. Das verteilte Produkt wird beschleunigt, zum
Beispiel in einem mit Luft beaufschlagten Kanal.
Über eine Fliehkraftabscheidung wird das Produkt abgelenkt und dem
Speisespalt zugeführt, durch den es in den Separationsluftstrom gelangt. Auf Grund
der geringen Dicke des Schleiers wird das Produkt vom Separationsluftstrom gut durchlüftet
und eine genaue Separation in Leicht- und Schwerteile ist durchführbar.
Die Erfindung wird nachfolgend in einem Ausführungsbeispiel anhand
einer Zeichnung mit einer einzigen Figur näher beschrieben.
Nach dem Schälen, zum Beispiel in einem Gummiwalzenschäler gelangt
der geschälte Braunreis in einen Produktzulauf 1, wo das Produkt (Schälgemisch)
mittels einer Verteilschnecke 2 auf die gesamte Breite eines Sichtkanals
5 verteilt wird. Das verteilte Produkt fällt in eine kanalartige Zone
3, wo es mittels eines Luftstromes 4 aus einem Bypass in einem
dünnen Schleier beschleunigt wird und in den Sichtkanal
5 gelangt. Dort wird das Produkt vom Hauptluftstrom 6 durchströmt
und in eine Schwer- und eine Leichtfraktion getrennt. Der Luftstrom ist so eingestellt,
dass die Schwerteile (Braunreis) nach unten gegen eine Austragsschnecke
7 fallen und ausgetragen werden können. Die Schalen (Leichtteile) werden
im steilen und sich verengenden Sichtkanal 5 weiter beschleunigt und entlang
gekrümmter Wände 8, 9 einer Kammer 10 zugeführt, wo sie
mittels einer Austragsschnecke 11 ausgetragen werden.
Der Luftstrom wird im Kreislauf geführt. Sie gelangt aus der Kammer
10 mittels eines Ventilators 12 über eine Bypassklappe
13 wieder in die Zone 3 bzw. durch ein Lochblech 14 in
den Sichtkanal 5.
Ebenso kann der Luftstrom zusätzlich in den Gummiwalzenschäler geführt
werden, wo der ungeschälte Rohreis dann vor dem Walzenspalt analog beschleunigt
wird, vor dem Walzenspalt also eine druckluftbeaufschlagte Speisezuführung angeordnet
wird. Die Leistung des Walzenschälers kann so zusätzlich bei geringem Bruchzuwachs
gesteigert werden.
Weitergehend und abweichend von der dargestellten Produktzuführung
wäre es auch denkbar, den Schalenseparator mit zwei übereinander liegenden Sichtkanälen
5 (Auslesezonen) zu versehen.
1- Produktzulauf
2- Verteilschnecke
3- Zone
4- Luftstrom
5- Sichtkanal
6- Hauptluftstrom
7- Austragsschnecke
8- Wand
9- Wand
10- Kammer
11- Austragsschnecke
12- Ventilator
13- Bypassklappe
14- Lochblech