Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung insbesondere einen
Kalender zur visuellen Darstellung individuell gestaltbarer grafischer Elemente
und/oder Werke, insbesondere Bildwerke und/oder Kalenderinformationen, wobei besagte
Vorrichtung Mittel zur hängenden Montage sowie zur Darstellung der Bildwerke und/oder
der Kalenderinformationen ein flach ausgebildetes elektronisches Display aufweist.
Ferner betrifft die Erfindung einen individuell gestaltbaren elektronischen
Kalender, der neben den klassischen Kalenderinformationen insbesondere Tag, Woche,
Monat und Jahr um Bildinformationen erweitert ist, wobei diese Bilder sowohl informativer
als auch ästhetischer Natur sein können, wie man es von Gemälden, Zeichnungen, Graphiken
oder Photographien kennt.
Für eine ästhetische und dekorative Ausgestaltung individuell gestaltbarer
Kalender, die neben der klassischen Kalenderinformationen durch Bildwerke erweitert
sind, werden Printmedien zur Abbildung besagter Kalenderinformationen und/oder Bildinformationen
respektive Bildwerke verwendet. Bekannt sind hier Jahreskalender, welche für jeden
Monat oder jede Woche, in Einzelfällen auch für jeden Tag, ein eigenes Kalenderblatt
enthalten. Aus der DE 100 19 887 ist beispielsweise
ein Kalender bekannt, der die Möglichkeit der Einlage einzelner Blätter im Sinne
einer individuell gestaltbaren Werbefläche bietet.
Neben der klassischen Kalender in Printform sind auch elektronische
Kalender bekannt, bei denen ein Kalenderprogramm als festprogrammierte Logik oder
softwaregesteuert auf einem elektronischen Rechner, wie beispielsweise einem PC,
einem Notebook oder einem PDA laufen.
Das deutsche Gebrauchsmuster DE
29 608 220 U1 offenbart beispielsweise einen elektronischen Kalender, der
Terminverwaltungsaufgaben übernimmt und relevante Kalenderinformationen auf einem
einem Taschenrechner ähnlichen Display zur Anzeige bringt und die Gestalt und Größe
eines Taschenrechners besitzt. Weiterhin zeigt die deutsche Offenlegungsschrift
DE 198 10 209 A1 einen elektronischen
Erinnerungskalender, der periodisch wiederkehrende Ereignisse verwaltet und diese
rechtzeitig auf einem Display automatisch anzeigt.
Printmedien besitzen stets den Nachteil der mangelnden Aktualität
sowie der Varianz sowohl bezüglich der Kalenderinformationen als auch bezüglich
etwaiger Bildinformationen oder Bildwerke. Darüber hinaus ist es für den Käufer
eines solchen Kalenders mit hohem zeitlichen Aufwand verbunden, einen seinen individuellen
Wünschen genügenden Kalender zu finden.
Auch elektronische Kalender nach dem Stand der Technik bieten keine
ausreichende und befriedigende Varianz der Kalenderinformationen und/oder Bildinformationen
respektive Bildwerke. Insbesondere besitzen elektronische Kalender nach dem Stand
der Technik ein hohes Gewicht, einen hohen Energieverbrauch sowie geringe Abmessungen
der Kalenderinformations- und Bildanzeigefläche. Ferner besitzen sie unzureichende
Montagemöglichkeiten und erlauben nur eingeschränkte Betrachtungswinkel. Darüber
hinaus geht bei Abschaltung der Versorgungsspannung die Bild- und/oder Kalenderfunktion
verloren.
Hiervon ausgehend, hat sich der Erfinder die Aufgabe gestellt, einen
elektronischen Kalender zur aktuellen Darstellung von Kalenderinformationen zu erfinden,
der auf einem netzwerkgesteuerten elektronischen Anzeigesystem basiert, welches
weitgehend unabhängig von einem lokal gesteuerten Rechner ist, wobei besagte Kalenderinformationen
durch beliebige Bildwerke ergänzbar sein können und wobei die Bildwerke zeitlich
und in Ihrer Ausgestaltung individuell veränderlich sein können.
Ferner liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine
Vorrichtung insbesondere Kalender zur visuellen Darstellung individuell gestaltbarer
grafischer Elemente und/oder Werke, insbesondere Bildwerke und/oder Kalenderinformationen
zu schaffen, so dass ein elektronischer Kalender nach dem Stand der Technik dahingehend
verbessert wird, dass er bei minimalem Energieverbrauch ein Höchstmaß an ästhetischer
Gestaltungsvarianz mit ansprechend großer Kalenderinformations- und Bildanzeigefläche
sowie Montageflexibilität und ein geringes Gewicht aufweist.
Diese Aufgaben werden erfindungsgemäß durch die Merkmale der Ansprüche
1 und 2 gelöst.
Der Benutzer kann selbst und individuell nach seine Wünschen die Bildinformationen
des Kalenders gestalten und ist weder an eingeschränkte Bildthemen, wie sie von
handelüblichen Kalendern in Printform vorgegeben werden noch an in festen Zeitspannen
wechselnden Bildinformationen gebunden.
Die zeitintensive Auswahl eines geeigneten Kalenders in Buchläden,
Kaufhäusern oder dergleichen entfällt somit. Auch ist es dem Benutzer durch Verwendung
individuellen Bildmaterials wie privaten Fotos, Zeichnungen oder Graphiken möglich,
dem Kalender eine persönliche Note zu erteilen.
Darüber hinaus können durch ein Öffnen eines Zugangs des Kalenders
an Dritte, über ein Netzwerk individuelle Informationen wie beispielsweise
Termine eingeblendet und/oder abgeglichen werden. Auch ist es bei diesem erfindungsgemäßen
Kalender einfach möglich, Informationen respektive Einträge wieder zu löschen.
Im Vergleich zu einem auf einem programmierbaren Rechner installierten
Kalenderprogramms, liegen die Vorteile des vorgeschlagenen Kalenders insbesondere
in der Ausgestaltung der Hardware. Herkömmliche Rechner wie beispielsweise PCs,
Notebooks oder PDAs sind bezüglich der der Erfindung zugrunde liegenden Aufgabenstellung
unwirtschaftlich. Die Gründe für die Unwirtschaftlichkeit liegen in der Schnittstellengestaltung,
im Energieverbrauch und in der Bildspeicherung unter An- bzw. Abwesenheit der Versorgungsspannung,
wodurch die Akzeptanz des Benutzer sinkt.
Die Displayarchitekturen elektronischer Displays nach dem Stand der
Technik ermöglichen keinen großen Betrachtungswinkel, wie ihn der Benutzer von einem
Kalender in Printform gewohnt ist.
Außerdem ist bei programmierbaren Rechnern nach dem Stand der Technik
weder eine einfache noch eine robuste Wandmontage möglich.
Die vorliegende Erfindung überwindet vorgenannte Nachteile und bietet
ein Höchstmaß an Varianz sowie Aktualität der darstellbaren Kalender- und Bildinformationen
respektive Bildwerke bei gleichzeitiger Minimierung der hierfür notwendigen Hardware,
wobei die Vorteile eines Kalenders in Printform hierbei erhalten bleiben.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Merkmale sind in den Unteransprüchen
aufgeführt und werden im Folgenden anhand von drei Ausführungsbeispielen und drei
Zeichnungen beschrieben.
Es zeigen:
1: eine erste erfindungsgemäße Ausführungsvariante
des elektronischen Kalenders mit Datenübertragung aus einem Fernnetz;
2: eine zweite erfindungsgemäße Ausführungsvariante
des elektronischen Kalenders mit Datenübertragung aus einem lokalen Netz;
3: eine mechanische Aufnahme des elektronischen
Kalenders in Form eines Rollos.
1 zeigt eine erfindungsgemäße Ausführungsvariante
des elektronischen Kalenders 10 umfassend ein elektronisches Display
11, ein Rahmen 14 zur mechanischen Aufnahme des Displays, ein
Mikrorechnersystem 12 zur Steuerung des elektronischen Displays
11 und der auf dem elektronischen Display 11 darstellbaren Informationen,
eine Interfaceschaltung 13, wobei die auf dem Display darstellbaren Informationen
über die Interfaceschaltung 13 und über ein lokales Netz 16 und/oder
über ein Fernnetz 17, wie z. B. das Internet, aus einer Datenbank
19 an das Mikrorechnersystem 12 übertragen werden.
Die Interfaceschaltung 13 stellt eine Schnittstelle zum Anschluss
externer Geräte und/oder zur Anbindung der Vorrichtung insbesondere Kalender
10 an ein lokales Netz 16 bereit, beispielsweise Anschlüsse wie
USB, RS-232, FireWire oder dergleichen.
In einer weiteren vorteilhaften Ausprägung der Erfindung können das
Mikrorechnersystem 12 und die Interfaceschaltung 13 in einer Einheit,
beispielsweise auf einer Platine oder in einem Bauteil integriert sein. Die Störanfälligkeit
durch zusätzliche Leitungen und Kontaktstellen kann dadurch reduziert und die Bauform
von Mikrorechnersystem 12 und Interfaceschaltung 13 verkleinert
werden.
Entsprechend 2 stammen die über das lokale
Netzwerk 16 übertragbaren Daten in einer weiteren möglichen Ausführungsvariante
auch von einer lokalen Rechnereinheit 21, beispielsweise einem PC, einem
Notebook oder einem PDA.
Unter dem Begriff "lokal" wird die Übertragung von Daten innerhalb
eines Gebäudes verstanden. ferner wird unter der Bezeichnung "fern" eine Übertragung
von Daten über Gebäudegrenzen hinaus verstanden.
In weiteren nicht dargestellten Ausführungsvarianten kann eine Datenübertragung
zu der Vorrichtung insbesondere dem Kalender 10 über die Interfaceschaltung
13 direkt von einer lokalen oder entfernten Rechnereinheit 21
oder direkt von einer lokalen oder entfernten Datenbank 19 über ein lokales
Netzwerk in das Mikrorechnersystem 12 erfolgen. Vorteilhaft ist hierbei
die Gewährleistung eines Höchstmaßes an Flexibilität für die ästhetische Ausgestaltung
der Kalenderanzeigefläche, die in einer vorteilhaften Ausführung der Erfindung nicht
ortgebunden durchgeführt werden muss.
Das Mikrorechnersystem 12 kann eine Speichereinheit zur Speicherung
der darzustellenden Kalender- und Bildinformationen respektive Bildwerke besitzen,
in den die übertragbaren Daten ladbar sind. Alternativ kann der elektronische Kalender
10 auch einen separaten Festspeicher aufweisen, der die Möglichkeit der
Speicherung großer Datenmengen, insbesondere für Bildmengen bereitstellt.
Das Mikrorechnersystem 12 kann zumindest ein fest einprogrammiertes
Programm beinhalten, welches sich der Kalender- und Bildinformationen
im Speicher bedienen kann und welches diese automatisch in innerhalb des Programms
definierbaren Abständen, insbesondere täglich und/oder wöchentlich und/oder monatlich
zur Anzeige bringen kann.
Ferner kann das Mikrorechnersystem 12 eine integrierte Spannungsversorgung
aufweisen, jedoch ist auch eine separate Spannungsversorgung des Mikrorechnersystems
12 möglich.
Die Vorrichtung insbesondere Kalender 10 kann ferner eine
Schnittstelle oder ein Laufwerk zur Aufnahme eines Wechseldatenträgers aufweisen,
wie sie beispielsweise bei Digitalkameras zum Einsatz kommen, womit eine Übertragung
von Daten zwischen dem Wechseldatenträger und der Vorrichtung insbesondere Kalender
10 in das Mikrorechnersystem 12 möglich ist. Aus der Vielzahl
unterschiedlicher standardisierter Wechseldatenträger sind vorzugsweise Speicherkarten
in Form von SD-Karten oder Flash-Karten verwendbar. Durch Verwendung derartiger
Speichermedien ist es möglich, gänzlich auf die Übertragung von Daten aus dem lokalen
oder globalen Netzwerk zu verzichten. Dies erhöht die Flexibilität bei der beispielsweise
jährlichen Aktualisierung der auf dem elektronischen Kalender darzustellenden Kalender-
und Bildinformationen respektive Bildwerken.
Nach Übertragung der Daten über das lokale Netzwerk 16 kann
der Kalender 10, bestehend aus den Komponenten 11, 12,
13 und 14, vom Netzwerk 16 getrennt werden, so dass dieser
als Stand-alone-Gerät ohne weitere Rechnereinheiten betrieben werden kann. Dies
reduziert den Energiebedarf des elektronischen Kalenders auf minimale Werte. Ein
vollkommen autarker, selbstständiger Betrieb ist damit möglich.
Bei der Übertragung der Daten über ein Fernnetzwerk 17 gemäß
1 kann der Übergang vom lokalen Netzwerk
16 auf das Fernnetzwerk über einen Netzwerkzugang 15 erfolgen,
der die mechanische und elektrische Kopplung der beiden Netzwerke 16 und
17 ermöglicht. Weiterhin kann ein Netzwerkzugang 18 die Ankopplung
der Datenbank 19 an ein lokales oder entferntes Netz ermöglichen.
Der Vorteil der Realisierung nach 1 liegt
in der Nutzbarkeit einer globalen Datenbank 19, die eine große Fülle aktueller
Daten, insbesondere Bilder enthalten kann. Über einen Netzwerkzugang 18
kann der Zugang des Fernnetzwerk 17 zu der Datenbank 19 erfolgen.
Der Benutzer kann aus dieser Datenbank 19 heraus seinen individuellen Kalender
zusammenstellen.
Bei der Realisierung einer Datenübertragung zu dem erfindungsgemäßen
Kalender 10 gemäß der Ausführungsvarianten nach 2
kann die Aufgabe der globalen Datenbank 19 durch einen lokalen Rechner
21 übernommen werden. Dieser kann eine entsprechende Konfigurationssoftware
zur Zusammenstellung der Kalenderinformationen aufweisen.
Bezüglich der Akzeptanz des elektronischen Kalenders 10 durch
den Benutzer kommt der technischen Ausgestaltung des elektronischen Displays
11 eine zentrale Bedeutung zu. In einer besonders vorteilhaften Ausführung
besteht das Trägermaterial des Displays 11 aus einer Kunststofffolie, auf
der alle relevanten Strukturen über Druckverfahren aufbringbar sind. Die Flexibilität
der Folie ermöglicht eine kompakte Bauform sowie eine einfache Montage in die mechanische
Aufnahme des Displays 14. Hierbei wird eine hohe mechanische Robustheit
erreicht, da auf herkömmliche zerbrechliche Glasträger, wie sie beispielsweise bei
TFT oder LCD Standarddisplays Verwendung finden, verzichtet werden.
Für eine weitere Gewichtsreduktion kann das beschichtbare Trägermaterial
von einer flexiblen dünnen Kunststofffolie gebildet werden.
Die mechanische Aufnahme 14 des Displays weist in einer vorteilhaften
Ausführung rückseitig Mittel zur hängenden Montage, insbesondere zur Montage an
einer Wand auf. Beispielsweise können diese Mittel Haken und/oder Ösen und/oder
Aussparungen/Ausnehmungen in der mechanischen Aufnahme sein. Alternativ können besagte
Mittel auch an beliebig anderer Stelle vorgesehen werden, die eine hängende Montage
ermöglichen.
Durch die Folie ist es auch möglich, den elektronischen Kalender
10 mit Hilfe einer Aufrollvorrichtung entsprechend einem Rollo mit Rollokasten
31 kompakt zusammenzurollen. Eine entsprechende beispielhafte Ausführungsvariante
ist in 3 dargestellt. Auf diese Weise kann die für
das Aufhängen des Kalenders bei Wandmontage notwendige Fläche für eine andere Nutzung
verwendet werden.
Um den Wirkungsgrad zu erhöhen, können selbstleuchtende organische
Moleküle als Pixel bildende Leuchtelemente bei dem Displays zum Einsatz kommen.
In einer vorteilhaften Ausführungsvariante bieten sich beispielsweise organische
Licht emittierende Leuchtdioden an. Hierdurch ergibt sich ein elektronsicher Kalender
10 mit einem von der Displaytechnologie uneingeschränkten Betrachtungsbereich.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführung der Erfindung können die
Kalender- und Bildinformationen respektive Bildwerke dauerhaft dargestellt werden,
wobei nach Abschaltung der Versorgungsspannung die angezeigten Kalender- und Bildinformationen
erhalten bleiben. Hier bieten sich beispielsweise cholesterische
Flüssigkristalle an, die auf das Trägermaterial des Displays aufgebracht werden
können und für eine Zustandsänderung lediglich ein zeitlich kurz angelegtes elektrisches
Feld geringer Intensität erfahren brauchen. Für die weitere Anzeige des Displayinhalts
ist somit keine zusätzliche Energie notwendig.
Als cholesterische Flüssigkristalle werden im Folgenden Materialen
verstanden, die bei einer für einen elektronischen Kalender geeigneten Temperatur,
insbesondere bei Raumtemperatur, die die Eigenschaften von Flüssigkristallen in
der cholesterischen Phase besitzen.
Insbesondere ermöglichen cholesterische Flüssigkristalle die Herstellung
leichtgewichtiger und robuster Displays mit hoher Auflösung und hohem Kontrast,
so dass auch hier der Nachteil des eingeschränkten Blickwinkels von elektronischen
Kalendern nach dem Stand der Technik überwunden werden kann.
In einer bevorzugten Ausführungsvariante kann die das Trägermaterial
bildende Kunststofffolie aus einem dünnen flexiblen Polyester Substrat gebildet
werden, wobei ein Aufrollen des elektronischen Kalenders 10 in einem Rollokasten
31 nach 3 ermöglicht wird. Als Substrat wird
im Folgenden die Grundlage bzw. das Trägermaterial verstanden, auf das die bilderzeugbaren
Strukturen insbesondere organische Licht emittierende Dioden oder cholesterische
Flüssigkristalle aufbringbar sind.
Auf cholesterischen Flüssigkristallen basierende Displays können durch
Anlegen einer geringen zeitlich kurzen elektrischen Spannung zwischen einem farbigen
und einem schwarzen Zustand wechseln. Beide optischen Zustände sind stabil, so dass
zur Aufrechterhaltung des darstellbaren Bildes keine Leistung notwendig ist.
Der farbige Zustand kann beispielsweise durch geeignete Farbwahl eines
Hintergrunds des Displays bestimmt werden, da cholesterische Flüssigkristalle in
einem der optisch stabilen Zustände transparent sind. Vorzugsweise ist hier zum
Beispiel eine Einfärbung des Substratmaterials und/oder bei transparentem Substrat
eine dünne Farbschicht oder eine Farbfolie denkbar, die auf der Rückseite des Substrats
aufgebracht ist. Displays zur Darstellung von mehr als zwei Farben können beispielsweise
durch die Verwendung mehrerer Schichten cholesterischer Flüssigkristalle realisiert
werden. Auf diese Weise ist eine besonders ästhetische Ausgestaltung des elektronischen
Kalenders 10 möglich, wobei die Darstellbarkeit von farbigen Bildwerken
und/oder Kalenderinformationen realisierbar ist.