| Dokumentenidentifikation |
DE10201937B4 04.08.2005 |
| Titel |
Verfahren zur Herstellung von mit Additiven versetztem Ammoniumdinitramid (ADN) |
| Anmelder |
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., 80686 München, DE |
| Erfinder |
Heintz, Thomas, Dipl.-Ing. (FH), 76327 Pfinztal, DE; Teipel, Ulrich, Dr.-Ing., 76327 Pfinztal, DE; Krause, Horst, Dr.rer.nat., 76327 Pfinztal, DE |
| Vertreter |
Lichti + Partner GbR, 76227 Karlsruhe |
| DE-Anmeldedatum |
19.01.2002 |
| DE-Aktenzeichen |
10201937 |
| Offenlegungstag |
07.08.2003 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
04.08.2005 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
04.08.2005 |
| IPC-Hauptklasse |
C06B 25/00
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| IPC-Nebenklasse |
C06B 21/00
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von mit feinpartikulären
Additiven, insbesondere Stabilisatoren, Abbrandmodifikatoren und/oder Energieträgern,
versetzten Partikeln von Ammoniumdinitramid (ADN).
Ammoniumdinitramid (ADN) ist als Oxidator für Treibstoffe und als
Explosivstoff von großer Bedeutung. In der Anwendung sind sowohl für die Herstellung
als auch die Verarbeitung kompaktierfähige Partikel mit regelmäßiger Kornform und
enger Partikelgrößenverteilung erwünscht. In vielen Fällen besteht der Bedarf eines
Zusatzes von Additiven, um insbesondere die Lagerfähigkeit zu verbessern und/oder
die Abbrandeigenschaften individuell an den gewünschten Verwendungszweck anzupassen.
Hierfür sind einerseits Stabilisatoren, welche die Neigung von ADN zur autokatalytischen
Zersetzung hemmen oder gar gänzlich unterbinden, andererseits Abbrandmodifikatoren
vorgesehen, welche die Abbrandgeschwindigkeit von ADN katalytisch beeinflussen.
Ferner ist zur Erhöhung der Leistung bzw. des spezifischen Impulses häufig der Zusatz
von Energieträgern, wie Explosivstoffen oder Oxidatoren, von Vorteil.
Die festen, zumeist pulverförmigen Additive werden in der Regel in
dem gewünschten Massenverhältnis mit dem kristallinen ADN in Form einer Feststoffmischung
vermischt. Nachteilig ist, daß aufgrund von Kohäsionskräften der feinpartikulären
Additive Agglomerate gebildet werden und dadurch eine nur inhomogene Mischung mit
dem ADN erreicht wird, so daß die Abbrandeigenschaften eines Treibsatzes aus einer
solchen Mischung lokal stark variieren und nicht reproduzierbar sind. Insbesondere
feinpartikuläre Additive entfalten ihre Wirkung jedoch in Abhängigkeit ihrer mit
dem ADN in Kontakt stehenden Oberfläche, so daß eine möglichst homogene Verteilung
der Feinpartikel im ADN notwendig ist.
Ferner ist es bekannt, das ADN aufzuschmelzen und die pulverförmigen
Additive in die Schmelze einzudispergieren. Anschließend wird die Dispersion mittels
Düsen zerstäubt. Auf diese Weise wird zwar eine wesentlich homogenere Verteilung
der Additive in den erzeugten ADN-Partikeln erreicht, doch entstehen verhältnismäßig
unregelmäßige Partikel und kommt es während des Zerstäubens zu Entmischungen der
kontinuierlichen (ADN) und der dispersen Phase (Additive). Insbesondere neigt ADN
oberhalb seiner Schmelztemperatur von etwa 93°C zur Zersetzung, so daß das ADN
grundsätzlich nur möglichst kurzzeitig aufgeschmolzen werden sollte. Demgegenüber
muß das ADN jedoch hinreichend lange im schmelzflüssigen Zustand gehalten werden,
um eine homogene Verteilung der Additive in der ADN-Schmelze zu erreichen und diese
der Zerstäubung zuzuführen. Entsprechendes gilt für den Einsatz von in schmelzflüssigem
ADN löslichen Additiven.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs
genannten Art dahingehend weiterzubilden, daß eine homogene Verteilung der Additive
in den ADN-Partikeln unter weitestgehender Vermeidung einer thermischen Beeinträchtigung
derselben erreicht wird.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einem Verfahren der eingangs
genannten Art dadurch gelöst, daß feste, feinpartikuläre, hydrophile Additive in
das ADN migriert werden, indem die Additive in eine Matrixflüssigkeit, in welcher
sowohl die Additive als auch das ADN nicht oder nur schwer löslich sind, eindispergiert
werden und die Dispersion auf eine Temperatur im Bereich oder oberhalb der Schmelztemperatur
des ADNs erhitzt, das ADN in die Dispersion eingebracht und im geschmolzenen Zustand
emulgiert und unter Migration der Additiv-Partikel in die ADN-Tröpfchen mit den
festen Additiven in Kontakt gebracht, die Dispersion anschließend auf eine Temperatur
unterhalb der Schmelztemperatur des ADNs abgekühlt wird und die festen ADN-Partikel
mit den inkorporierten Additiv-Partikeln von der Matrixflüssigkeit abgetrennt werden.
Verfahren, bei denen ein Explosivstoff oder Oxidator in einer kontinuierlichen
Phase dispergiert und auskristallisiert wird, sind zur Herstellung von reinen Partikeln
bzw. zur Verbesserung der Korneigenschaften durch Umkristallisieren der Partikel
bekannt. So beschreibt die US 3 522 334 A
ein Verfahren zur Herstellung von Kristallen aus einer Mischung aus Nitrylperchlorat
und Lithiumperchlorat, wobei die Mischung geschmolzen und in eine inerte, mit LiClO4
und NO2ClO4 nicht mischbare Flüssigkeit, insbesondere Halogenkohlenwasserstoffe,
eindispergiert wird. Nach Abkühlen und Erstarren der Partikel werden diese von der
Flüssigkeit abgetrennt. Die WO 97/47571 A1 beschreibt ein entsprechendes Verfahren
zur Herstellung sphärischer Partikel aus Explosivstoffen, insbesondere ADN.
Der DE 1 467 203 A1
ist ein Verfahren zur Herstellung von sphärischem, nicht zusammenbackendem Ammoniumnitrat
(AN) entnehmbar, wobei das AN bei etwa 170°C bis 180°C geschmolzen und in
einem indifferenten Suspensionsmittel dispergiert wird. Nach Abkühlen der Suspension
auf etwa 130°C wird das Suspensionsmittel von dem kugeligen AN mittels einer
Durchlaufzentrifuge abgetrennt und rezirkuliert. Um einem Verklumpen des fertigen
Produktes entgegenzuwirken, werden der Suspension insbesondere
nicht näher spezifizierte Antibackmittel zugesetzt, die adsorptiv auf dem AN haften.
Aus der EP 0 953 555 A1
ist ein Verfahren zur Herstellung von sphärischen Partikeln schmelzfähiger, feuchtigkeitsempfindlicher
Treib- und Explosivstoffe sowie Oxidatoren, insbesondere ADN, bekannt, indem das
ADN geschmolzen, die Stoffschmelze in einer indifferenten Matrixflüssigkeit emulgiert,
die Emulsion unter den Schmelzpunkt des ADNs unter Rekristallisation der dispersen
Tropfen zu festen Partikeln abgekühlt wird und die festen Partikel von der Matrixflüssigkeit
abgetrennt werden. Um zur Herstellung von Feinpartikeln für eine Emulsion mit feinen
Tröpfchen zu sorgen, wird der Matrixflüssigkeit ein hydrophober Emulgator in Form
von Siliciumdioxid zugesetzt.
Die bekannten Verfahren konnten der Fachwelt bislang jedoch keine
Anregungen zur Lösung des der Erfindung zugrundeliegenden Problems geben. Überraschenderweise
wurde gefunden, daß beim Einsatz feinpartikulärer Additive mit einem hinreichend
hydrophilen Charakter, um von dem emulgierten ADN benetzt zu werden, eine spontane
Migration der Additive in die ADN-Tröpfchen stattfindet, was – nach Erstarren
derselben – zu ADN-Partikeln mit in diesen inkorporierten Additiven führt.
Dabei wird in kurzer Zeit eine homogene und gleichmäßige Verteilung der Additive
in den emulgierten ADN-Tröpfchen erreicht, wobei sämtliche erzeugte ADN-Partikel
einen identischen und insbesondere reproduzierbaren Anteil an Additiven aufweisen.
Eine Steuerung des prozentualen Anteils der Additive in den ADN-Partikeln ist auf
einfache Weise über die Menge der der Matrixflüssigkeit bzw. der Emulsion zugesetzten
Additive möglich. Mittels des erfindungsgemäßen Verfahren werden somit regelmäßige
ADN-Partikel mit homogen in diesen verteilten Additiven und folglich bestmöglichem
Kontakt der Additive mit dem ADN erhalten, wobei eine thermische Beeinträchtigung
des ADNs weitestgehend vermieden wird, da die ADN-Partikel aufgrund der großen dem
Stoffaustausch zur Verfügung stehenden Oberfläche nur kurz aufgeschmolzen und sogleich
wieder abgekühlt werden können. Agglomerationen der Additive und des ADNs werden
ebenso sicher vermieden wie lokale Entmischungen der genannten Komponenten. Überdies
stellt die Matrixflüssigkeit sicher, daß das stark hygroskopische ADN während des
Zusetzens der Additive kein Wasser, z.B. Luftfeuchtigkeit, aufnimmt. Eine rasche
Kristallisation der mit den Additiven versetzten ADN-Partikel beim Abkühlen der
Dispersion ist durch die feinpartikulären Additive sichergestellt, die als Kristallisationskeime
wirken. Die Trennung des Phasengemischs erfolgt ausschließlich aufgrund der verschiedenen
Schmelzpunkte von ADN und Matrixflüssigkeit.
Das ADN kann in kristallinem Zustand in die erhitzte Matrixflüssigkeit
eingebracht und geschmolzen werden, oder das ADN wird vorab geschmolzen und die
ADN-Schmelze unmittelbar in die Matrixflüssigkeit eingebracht. Die Additive und
das ADN können der Matrixflüssigkeit ferner zugleich oder nacheinander zugesetzt
werden, wobei lediglich dafür Sorge zu tragen ist, daß das ADN nicht überhitzt und
nach der Migration der Additive schnell wieder abgekühlt wird.
Die Herstellung der Dispersion aus Matrixflüssigkeit und Additiven
bzw. ADN erfolgt durch Eintrag von Energie in das fluide System. Dies kann durch
Agitation, z.B. durch Schütteln, Rühren etc., oder auch durch Einkopplung von Schwingungen
in das System, z.B. mittels Ultraschall, geschehen. Wird das ADN vor Einbringen
in die Matrixflüssigkeit geschmolzen, so kann es auch durch Einspritzen der Schmelze
in die Matrixflüssigkeit oder umgekehrt emulgiert werden.
Um den Tropfen der emulgierten ADN-Phase ein möglichst großes Volumen
zur Bildung einer möglichst feindispersen Emulsion bzw. Dispersion und somit eine
große Stoffaustauschfläche zur Verfügung zu stellen, wird die Konzentration des
ADNs in der Matrixflüssigkeit vorzugsweise auf höchstens 50 Mass.-% und insbesondere
auf höchstens 40 Mass.-% eingestellt. Die von den festen, mit Additiven durchsetzten
ADN-Partikeln abgetrennte Matrixflüssigkeit kann wiederverwendet, beispielsweise
mit frischen Additiven beaufschlagt und rezirkuliert werden.
In bevorzugter Ausführung ist vorgesehen, daß der Matrixflüssigkeit
Emulgatoren zur Einstellung der Tröpfchengröße des geschmolzenen ADNs zugesetzt
werden. Durch die Zugabe von verschiedenen Emulgatoren können die Grenzflächenspannung
zwischen den Komponenten und die Viskosität der kontinuierlichen Phase verändert
und somit die Stabilität der Emulsion (ADN/Matrixflüssigkeit) beeinflußt werden.
Als vorteilhaft hat sich insbesondere der aus der EP
0 953 555 A1 bekannte Emulgator in Form von hydrophobiertem Siliciumdioxid
erwiesen, mittels dessen die Stabilität der Emulsion vergrößert und die Koaleszenz,
bei der die emulgierten ADN-Tröpfchen unter Bildung einer kontinuierlichen Phase
zusammenfließen, vermindert wird. Das SiO2, welches aufgrund seines hydrophoben
Charakters in der Matrixflüssigkeit verbleibt und nicht in das emulgierte ADN migriert,
dient ferner zur Modifikation der Viskosität der kontinuierlichen Phase.
Der Kristallisationsvorgang der mit den Additiven versetzten ADN-Tröpfchen
kann neben der Einstellung eines geeigneten Temperaturgradienten durch Eintrag.
mechanischer Energie in die Dispersion gesteuert werden. Vorzugsweise wird die Dispersion
beim Abkühlen agitiert und/oder mit Ultraschall beaufschlagt, um
ein möglichst feinkristallines Produkt zu erhalten.
Die Matrixflüssigkeit wird so ausgewählt, daß sich das geschmolzene
ADN emulgieren läßt. Vorzugsweise werden als Matrixflüssigkeit unpolare organische
Flüssigkeiten eingesetzt, wobei vornehmlich Öle, insbesondere Paraffinöl und/oder
Silikonöl und/oder reaktionsarme halogenierte Öle, vornehmlich fluorierte Öle, in
Frage kommen.
Als Stabilisatoren werden bevorzugt Feststoffe eingesetzt, die als
Protonen- und/oder Radikalakzeptoren wirken und die autokatalytische Zersetzung
von ADN auf diese Weise verhindern oder zumindest verzögern. Als geeignet haben
sich hierfür einerseits Metalloxide, insbesondere Magnesium- und/oder Zinkoxid,
erwiesen. Andererseits sind Stabilisatoren aus der Gruppe Harnstoff, alkylierte
und/oder phenylierte Harnstoffderivate, z.B. N,N-Diphenylharnstoff (Akardit I),
N-Methyl-N,N'-diphenylharnstoff (Akardit II) etc., und aus der Gruppe der organischen
Amine, insbesondere Hexamethylentetramin (Urotropin), Diphenylamin und/oder Nitrodiphenylamin,
vorteilhaft. Ferner eignen sich Stabilisatoren aus der Gruppe Purin und/oder dessen
Basen (Purine), z.B. Adenin, Guanin, Xanthin, Harnsäure etc., aus der Gruppe Diazine,
insbesondere Pyrimidin (1,3-Diazin), und/oder dessen Derivate, insbesondere Pyrimidin-Basen,
z.B. Cytosin, Uracil, Thymin etc., und aus der Gruppe Triazine (1,2,3-, 1,2,4- und/oder
1,3,5-Triazin) und/oder dessen Derivate, z.B. Cyanursäure, Melamin, Guanamine, etc.
Schließlich können als Stabilisatoren auch solche aus der Gruppe der primären, sekundären
und/oder tertiären Amide oder Kombinationen der vorgenannten Stoffe eingesetzt werden.
Die Abbrandmodifikatoren werden vorzugsweise aus der Gruppe der katalytisch
wirksamen Metalloxide, insbesondere Kupfer-, Blei- und/oder Aluminiumoxid, gewählt,
welche die Abbrandgeschwindigkeit von ADN bei bestimmten Druckbedingungen beeinflussen
können.
Als Energieträger kommen neben feinpartikulärem Aluminium im Prinzip
beliebige bekannte feste Explosivstoffe und Oxidatoren in Frage, welche einen hinreichend
hydrophilen Charakter aufweisen, um von ADN im geschmolzenen Zustand benetzt zu
werden. Mit Vorzug werden die Energieträger aus der Gruppe der Nitramine, insbesondere
Cyclotetramethylentetranitramin (Oktogen, HMX), Cyclotrimethylentrinitramin (Hexogen,
RDX), Nitroguanidin (NQ) und/oder Trinitrophenylmethylnitramin (Tetryl) und/oder
aus der Gruppe der Nitrate und/oder Perchlorate, insbesondere Ammoniumnitrat und/oder
-perchlorat, gewählt.
Im übrigen kann das erfindungsgemäße Verfahren sowohl kontinuierlich
als auch semikontinuierlich oder chargenweise durchgeführt werden.
Nachstehend ist die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter
Bezugnahme aUf die Figuren näher erläutert. Es zeigen:
1 eine vergrößerte Detailansicht einer
Dispersion aus ADN in Paraffinöl mit in diesem dispergierten Magnesiumoxid und
2 eine vergrößerte Detailansicht von
mit N-Methyl-N,N'-diphenylharnstoff versetzten ADN-Partikeln.
Beispiel 1
Zur Herstellung von stabilisierten ADN-Partikeln wird feinpartikuläres
Magnesiumoxid (MgO) in Paraffinöl als Matrixflüssigkeit eindispergiert. Zur Herstellung
der Dispersion eignen sich verschiedene Rührer, wie Blatt- oder Propellerrührer
etc., bzw. Ultraschall. Die Dispersion wird unter kontinuierlichem Rühren auf etwa
100°C erhitzt. Sodann werden 20 Mass.-% festes ADN zugesetzt und das ADN in
der Matrixflüssigkeit geschmolzen und emulgiert. Als Emulgator wird hydrophobiertes
Siliciumdioxid (SiO2) eingesetzt. Sobald die disperse Phase aus schmelzflüssigem,
fein emulgiertem ADN mit den in der kontinuierlichen Phase dispergierten MgO-Partikeln
in Kontakt tritt, werden die MgO-Partikel vom ADN benetzt und migrieren ins Innere
der ADN-Tröpfchen. Das als Emulgator zugesetzte SiO2 wird aufgrund der
von ADN verschiedenen Polarität nicht von diesem benetzt und verbleibt in der kontinuierlichen
Phase. Nach wenigen Minuten wird die Dispersion anschließend unter kontinuierlichem
Eintrag von Rührenergie und/oder Ultraschall auf Raumtemperatur abgekühlt und die
festen, MgO enthaltenden ADN-Partikel von der Matrixflüssigkeit sowie dem dort verbliebenen
MgO, z.B. durch Filtrieren, Zentrifugieren, Sedimentieren oder dergleichen, abgetrennt.
Nach Abtrennen können die ADN-Partikel noch mit einem geeigneten Lösungsmittel gewaschen
und getrocknet werden.
Auf diese Weise werden sphärische ADN-Partikel mit definierten Partikeleigenschaften,
wie mittlerer Partikelgröße, Partikelgrößenverteilung und spezifischer Oberfläche
mit einem Anteil von 3,3 Mass.-% homogen verteiltem MgO erhalten. Der mittels Atomemissionsspektroskopie
(ICP-ACS) ermittelte MgO-Anteil läßt sich durch die in die Matrixflüssigkeit eindispergierte
Gesamtmenge an MgO einstellen, wobei dem zur Stabilisierung von ADN notwendigen
Mindestanteil von etwa 2 Mass.-% MgO Sorge getragen werden sollte. Ebenso läßt sich
die mittlere Partikelgröße der erhaltenen stabilisierten ADN-Partikel durch entsprechende
Agitation der Dispersion beim Abkühlen und/oder durch Art und Menge
der eingesetzten Emulgatoren in einem breiten Intervall steuern. Beim vorliegenden
Ausführungsbeispiel wurde eine mittlere Partikelgröße von 360 &mgr;m erhalten. Eine
homogene Verteilung des Additives (MgO) in den ADN-Partikeln läßt sich beispielsweise
durch lichtmikroskopische Untersuchung des erhaltenen Produktes in verschiedenen
Lichtebenen nachweisen.
1 zeigt eine vergrößerte Detailansicht
der in Paraffinöl emulgierten ADN-Tröpfchen unmittelbar vor dem Abkühlen. Wie aus
1 ersichtlich, reichert sich das feinpartikuläre MgO
1 zunächst an der Oberfläche und sodann insbesondere auch im Innern der
ADN-Tröpfchen 2 an, während das SiO2 3 im Paraffinöl
verbleibt.
Beispiel 2
Stabilisierte ADN-Partikel werden gemäß Beispiel 1 hergestellt, wobei
anstelle von MgO-Pulver feinpartikulärer N-Methyl-N,N'-diphenylharnstoff (Akardit
II) als Stabilisator eingesetzt wird.
In 2 ist eine vergrößerte Detailansicht
der erhaltenen stabilisierten ADN-Partikel dargestellt. Wie der 2
entnehmbar, weisen die sphärischen ADN-Teilchen 4 eine Vielzahl von feinen
Akardit II-Partikeln 5 auf, die homogen in der ADN-Matrix verteilt sind.
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| Anspruch[de] |
- Verfahren zur Herstellung von mit feinpartikulären Additiven, insbesondere
Stabilisatoren, Abbrandmodifikatoren und/oder Energieträgern, versetzten Partikeln
von Ammoniumdinitramid (ADN), dadurch gekennzeichnet, daß feste, feinpartikuläre,
hydrophile Additive in das ADN migriert werden, indem die Additive in eine Matrixflüssigkeit,
in welcher sowohl die Additive als auch das ADN nicht oder nur schwer löslich sind,
eindispergiert werden und die Dispersion auf eine Temperatur im Bereich oder oberhalb
der Schmelztemperatur des ADNs erhitzt, das ADN in die Dispersion eingebracht und
im geschmolzenen Zustand emulgiert und unter Migration der Additiv-Partikel in die
ADN-Tröpfchen mit den festen Additiven in Kontakt gebracht, die Dispersion anschließend
auf eine Temperatur unterhalb der Schmelztemperatur des ADNs abgekühlt wird und
die festen ADN-Partikel mit den inkorporierten Additiv-Partikeln von der Matrixflüssigkeit
abgetrennt werden.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das ADN in kristallinem
Zustand in die erhitzte Matrixflüssigkeit eingebracht und geschmolzen wird.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das ADN geschmolzen
und die ADN-Schmelze unmittelbar in die Matrixflüssigkeit eingebracht wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Matrixflüssigkeit zum Eindispergieren der Additive und/oder zum Emulgieren
des ADNs agitiert wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß in die Matrixflüssigkeit zum Eindispergieren der Additive und/oder zum Emulgieren
des ADNs Ultraschall eingetragen wird.
- Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das geschmolzene
ADN durch Einspritzen in die Matrixflüssigkeit emulgiert wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Konzentration des ADN in der Matrixflüssigkeit auf höchstens 50 Mass.-%,
insbesondere höchstens 40 Mass.-%, bezogen auf die Matrixflüssigkeit eingestellt
wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der Matrixflüssigkeit Emulgatoren zur Einstellung der Tröpfchengröße des geschmolzenen
ADNs zugesetzt werden.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Emulsion beim Abkühlen agitiert und/oder mit Ultraschall beaufschlagt wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß als Matrixflüssigkeit unpolare organische Flüssigkeiten eingesetzt werden.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß als Matrixflüssigkeit Öle, insbesondere Paraffinöl und/oder Silikonöl und/oder
reaktionsarme halogenierte, insbesondere fluorierte Öle, eingesetzt wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stabilisatoren aus der Gruppe Metalloxide, insbesondere Magnesium- und/oder
Zinkoxid, gewählt werden.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stabilisatoren aus der Gruppe Harnstoff, alkylierte und/oder phenylierte
Harnstoffderivate gewählt werden.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stabilisatoren aus der Gruppe organische Amine, insbesondere Hexamethylentetramin
(Urotropin), Diphenylamin und/oder Nitrodiphenylamin, gewählt werden.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stabilisatoren aus der Gruppe Purin und/oder dessen Basen (Purine) gewählt
werden.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stabilisatoren aus der Gruppe Diazine und/oder dessen Derivate gewählt werden.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stabilisatoren aus der Gruppe Triazine und/oder dessen Derivate gewählt
werden.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stabilisatoren aus der Gruppe der Amide gewählt werden.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet,
daß die Abbrandmodifikatoren aus der Gruppe der katalytisch wirksamen Metalloxide,
insbesondere Kupfer-, Blei- und/oder Aluminiumoxid, gewählt werden.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet,
daß als Energieträger feinpartikuläres Aluminium eingesetzt wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet,
daß die Energieträger aus der Gruppe der Nitramine, insbesondere Cyclotetramethylentetranitramin
(Oktogen, HMX), Cyclotrimethylentrinitramin (Hexogen, RDX), Nitroguanidin (NQ) und/oder
Trinitrophenylmethylnitramin (Tetryl) gewählt werden.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet,
daß die Energieträger aus der Gruppe der Nitrate und/oder Perchlorate, insbesondere
Ammoniumnitrat und/oder -perchlorat, gewählt werden.
Es folgt ein Blatt Zeichnungen
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